Zulassungsfreie Fahrzeuge laut § 4 FZV: Was zeichnet sie aus?

Von Sascha Münch

Letzte Aktualisierung am: 16. April 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Betriebserlaubnis für zulassungsfreie Fahrzeuge – diese Voraussetzungen gelten

Kann ein PKW mit Anhänger als zulassungsfrei gelten?
Kann ein PKW mit Anhänger als zulassungsfrei gelten?

Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) bestimmt unter anderem, welche Fahrzeuge eine Zulassung benötigen und welche ohne eine solche im deutschen Straßenverkehr geführt werden dürfen. Doch auch für zulassungsfreie Fahrzeuge gelten Regeln und Bedingungen, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Wird Ihnen keine Betriebserlaubnis erteilt, dürfen Sie mit Ihrem Fahrzeug auch nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Dies gilt für zulassungfreie als auch für zulassungspflichtige Fahrzeuge.

Wann es sich um zulassungsfreie Kraftfahrzeuge handelt, ob auch Anhänger existieren, die zulassungsfrei sind, und welche Bußgelder fällig werden können, wenn Sie sich nicht an die in § 4 FZV festgesetzten Bedingungen halten, können Sie in diesem Ratgeber nachlesen.

FAQ: Zulassungsfreie Fahrzeuge

Welche Fahrzeuge gelten als zulassungsfrei?

Welche Fahrzeugtypen und -modelle von der Zulassungspflicht befreit sind, lesen Sie hier.

Existieren auch Anhänger, die zulassungsfrei sind?

Ja. Solche Anhänger müssen allerdings gewisse Voraussetzungen erfüllen. Wie diese aussehen und welche Anhänger keine Zulassung im Straßenverkehr benötigen, erfahren Sie hier.

Was haben zulassungspflichtige und zulassungsfreie Kraftfahrzeuge gemeinsam?

Unabhängig davon, ob ein Fahrzeug zulassungsfrei oder zulassungspflichtig ist, muss es in jedem Fall über eine Betriebserlaubnis verfügen. Ansonsten darf es nicht auf öffentlichen Straßen geführt werden.

Finden Sie jetzt Ihr persönliches Wunschkennzeichen

Was bedeutet zulassungsfrei?

Nicht alle Fahrzeuge sind von der Pflicht der Zulassung im Straßenverkehr betroffen. Ausgenommen sind unter anderem folgende Fahrzeugtypen und -modelle:

  • Stapler und selbstfahrende Arbeitsmaschinen
  • motorisierte Krankenfahrstühle
  • Leichtkraftfahrzeuge mit vier Rädern
  • Kleinkrafträder mit zwei oder drei Rädern
  • Leichtkrafträder
  • elektronische Mobilitätshilfen
  • Zugmaschinen mit einer Achse, die ausschließlich für Forst- und Landwirtschaft verwendet werden
In der Regel benötigen Sie demnach beispielsweise für eine selbstfahrende Arbeitsmaschine keine Zulassung und müssen sich keinem Zulassungsverfahren stellen. Zwar ist für zulassungsfreie Fahrzeuge keine Zulassungsbescheinigung nötig, allerdings müssen Sie in gewissen Fällen (z. B. bei Leichtkrafträdern, Arbeitsmaschinen oder Staplern) gemäß § 4 Absatz 2 Satz 1 FZV trotzdem ein Versicherungskennzeichen anbringen, wenn mit den Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen gefahren werden soll. Besteht keine Versicherungspflicht, muss ein Kennzeichen gemäß § 8 FZV angebracht werden.

Gibt es auch zulassungsfreie Anhänger?

Ein zulassungsfreier Anhänger muss gewisse Bedingungen erfüllen.
Ein zulassungsfreier Anhänger muss gewisse Bedingungen erfüllen.

Nicht nur zulassungsfreie KFZ sind in der FZV benannt. Wenn Sie z. B. eine Betriebserlaubnis für landwirtschaftliche Anhänger benötigen, müssen diese den Bestimmungen in § 4 FZV entsprechen.

Unter anderem sind folgende Anhänger zulassungsfrei, wenn sie die dazugehörigen Bedingungen erfüllen:

  • einachsige Anhänger, die an motorisierten Krankenfahrstühlen, Kleinkrafträdern oder Krafträdern angekoppelt werden können
  • Anhänger, die dem Katastrophenschutz und der Feuerwehr dienen
  • Spezialanhänger, mit denen Sportgeräte, Rettungsboote oder Tiere für Sportzwecke befördert werden
  • Anhänger, die nur in der Forst- oder Landwirtschaft benutzt werden und an selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h angekoppelt werden können
  • Packwagen im Schaustellergewerbe sowie Wohnwagen, bei denen die Zugfahrzeuge ebenfalls nur maximal 25 km/h fahren können
Es gibt zwar demnach zulassungsfreie Anhänger in der Landwirtschaft, allerdings dürfen diese nur dann geführt werden, wenn das Zugfahrzeug an eine Geschwindigkeit von maximal 25 km/h gebunden ist. Das Gleiche gilt für Packwagen im Schaustellergewerbe und Wohnwagen. Für diese wird ebenfalls keine Zulassungsbescheinigung benötigt

Weiterhin besagt die Verordnung in § 4 FZV Folgendes: Zulassungsfreie Fahrzeuge sowie Anhänger

„dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie einem genehmigten Typ entsprechen oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist.“

Der jeweilige Führer des Fahrzeugs hat die Pflicht, diese Bescheinigungen stets mit sich zu führen und auf Verlangen vorzuzeigen. Tut er dies nicht, muss er mit einer Strafe rechnen.

Welche Sanktionen sind bei Verstößen gegen § 4 FZV möglich?

§ 4 FZV bestimmt, wann zulassungsfreie Fahrzeuge eine Betriebserlaubnis erhalten. Diese bleibt jedoch nur bestehen, wenn die genannten Bedingungen erfüllt werden und nicht dagegen verstoßen wird.

Liegt beispielsweise keine Einzel- oder Typgenehmigung vor und Sie führen das Fahrzeug trotzdem im Straßenverkehr, müssen Sie mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Fehlt hingegen das notwendige Kennzeichen, wird ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro fällig.

Bewegen Sie sich mit einem Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr und können keine Betriebserlaubnis vorweisen, so kostet Sie das ein Bußgeld von 50 Euro.

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nachdem Sascha Münch sein Jura-Studium in Bremen abgeschlossen hatte, absolvierte er sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 wurde er zum Notar bestellt (seit 2021 Notar a. D.). Als Autor für bussgelkatalog.org verfasst er u. a. Ratgeber zum Bußgeldverfahren.

Bildnachweise

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (199 Bewertungen, Durchschnitt: 4,30 von 5)
Loading ratings...Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

160 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. Niclas
    Am 26. April 2018 um 23:20

    Hallo ich habe einen 25 kmh trecker der auf schwarzer Nummer angemeldet ist und ich habe mir einen Miststreuer zugelegt. Meine Frage ist darf ich den Anhänger mit durchgehender schwarzer Nummer fahren oder muss ich ihn wie jeden anderen anhänger bei der Zulassungstelle anmelden Danke Gruss Niclas Bleyer

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2018 um 10:34

      Hallo Niclas,

      Anhänger können zulassungsfrei sein. Das ist unter anderem dann der Fall, wenn diese ausschließlich in der Landwirtschaft genutzt werden und an selbstfahrende Arbeitsmaschinen gekoppelt werden, die nicht schneller als 25 km/h fahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Haufe c.
    Am 24. April 2018 um 18:17

    Hallo
    Darf ich mit dem quad einen quadanhänger mit einem 25 km schild fahren ohne ihn anzumelden???
    Der letzte stand den ich mal gehört habe war das man diese anhänger keinen sinn machen anzumelden weile diese nicht vielzuladen können!!???
    Danke
    Mfg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2018 um 16:42

      Hallo Haufe,

      in der Regel sind Anhänger für Quads auch bei eines zugelassenen Geschwindigkeit von max. 25 km/h anzumelden, wenn sie nicht bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Welche dies sind, können Sie im § 3 Abs. 2 der Fahrzeugzulassungsverordnung nachlesen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Rüdiger
    Am 18. April 2018 um 18:50

    Guten Tag.

    Ich benutze – ausschließlich – für meine Imkerei eine “Selbstfahrende Arbeitsmaschine”, Original DDR- Zulassungsschein, Trabimotor- und Getriebe, Benzin, Selbstbau, Bj. 1988,” Gesamtmasse 1450kg, 1 Sitzplatz, Geschw..- Begrenzung 6km/h. Fahrzeug-Brief-Nr. -ohne-

    Was gibt es hier! zu beachten??

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Mai 2018 um 14:09

      Hallo Rüdiger,

      bitte wenden Sie sich an eine Zulassungsstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Marco
    Am 6. April 2018 um 20:44

    Hallo,

    Ist es möglich einen Landwirtschaftlichen neuen Kipper mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h auf schwarze Kennzeichen zu zulassen um diesen auch Privat zu nutzen?

    Gruß
    Marco

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Mai 2018 um 11:38

      Hallo Marco,

      bei solchen speziellen Fragen wenden Sie sich bitte an die Zulassungsstelle oder die Fahrerlaubnisbehörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Jürgen
    Am 28. März 2018 um 20:29

    Darf ich mit einem 40km/h Schlepper einem 25 km/h Anhänger führen wenn ich nur 25 km/h fahre. Ich bin Landwirt.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. April 2018 um 9:31

      Hallo Jürgen,

      das ist erlaubt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Justin
    Am 27. März 2018 um 23:53

    Mal etwas komplett aus dem Thema. Habe im Internet nicht wirklich eine passende Antwort gefunden.
    Darf man mit
    >> Einer eigenbau fahrenden Bierkiste
    >> Einer eigenbau fahrenden Couch
    ohne Zulassung im Straßenverkehr fahren (hauptsächlich nicht auch Hauptstraßen, eher verlassene Straßen am Rand der Stadt…). Welches Bußgeld droht bei Verstoß?
    Könnte man die o.g. “Fahrzeuge” so umbauen dass man dafür öffentl. Straßen verwenden kann? Man könnte diese ja als Leichtkraftfahrzeuge mit vier Reifen zählen..

    Ich weiß das ganze hört sich lächerlich an aber würde mich mal trotzdem interessieren :)

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. April 2018 um 14:28

      Hallo Justin,

      am besten erkundigen Sie sich direkt bei der Zulassungsstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Jo
    Am 26. März 2018 um 20:38

    Hallo, darf ich an einen Traktor Bj69 mit Schwarzem Kennzeichen (unter 25Kmh) einen nicht zugelassenen 2 AchsHänger anhängen oder muss der Anhänger zugelassen sein. Bzw. was muss beachtet werden. ( Anhänger ist auch ca. Bj 70 und eine Landwirtschaftliche Rolle für die es keine Papiere mehr gibt) Danke für Infos

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. April 2018 um 11:58

      Hallo Jo,

      entsprechende Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Zulassungsstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Hendryk Z.
    Am 23. März 2018 um 11:00

    Hallo,

    unser Unternehmen hat sich eine selbstfahrende Arbeitsmaschine (Frontmäher) zur Pflege von Grünflächen zugelegt. Die Maschine hat eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Zum Umsetzen des Gerätes müssen wir öffentliche Straßen und Wege nutzen oder kreuzen. Braucht das Fahrzeug eine Zulassung und reicht eine Versicherung über die Betriebshaftpflicht?
    Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. April 2018 um 12:08

      Hallo Hendryk Z.,

      wie Sie der obigen Aufzählung entnehmen können, sind selbstfahrende Arbeitsmaschinen zulassungsfrei. Insofern sollte Ihr Frontmäher in der Regel keine Zulassung benötigen. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, können Sie noch einmal bei der Fahrerlaubnisbehörde oder Ihrer Versicherung nachfragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Matthias
    Am 21. März 2018 um 14:27

    Hallo,
    ich habe einen Trecker mit schwarzem Nummernschild und Zulassung, dieser hat eine zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 34 Km/h.
    a: darf ich damit einen Anhänger mit zulässiger höchstgeschwindigkeit von 25 km/h siehen wenn ich diese strikt einhalte?

    b:wenn dies nicht möglich ist, was kann ich machen um einen solchen Anhänger ziehen zu dürfen?

    Danke für eine Antwort
    MfG Matthias

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. April 2018 um 15:35

      Hallo Matthias,

      wahrscheinlich ist dies nicht erlaubt, erkundigen Sie sich ggf. bei der Zulassungsbehörde über Ihre Möglichkeiten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Martin
    Am 15. März 2018 um 18:35

    Sehe ich nicht so. ADAC sagte es ist ein Geschwindigkeitsverstoss, da der Anhänger 20 km/ h fahren darf er aber mit 14,4 mehr bewegt wurde…. aber es ist nur meine Meinung und keine yrechtsberatung meinerseits :-))

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. April 2018 um 11:14

      Hallo Martin,

      unseres Kenntnisstandes nach liegt nicht nur eine Geschwindigkeitsüberschreitung vor, da Sie sich, wenn Sie eine Geschwindigkeit von 25 km/h überschreiten, nicht mehr an die zulassungsbefreienden Bedingungen halten (Verstoß gegen § 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a FZV, Ordnungswidrigkeit nach § 48 Nr. 1 Buchst. a FZV i.V.m. § 24 StVG).

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Simon
        Am 31. Mai 2018 um 6:09

        Nein, es geht um die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit. Man kann auch mit einem bauartbedingten Fzg. schneller fahren, z.B. Traktor mit 25 km/h aber bergab und mit auskuppeln und rollen lassen. Das ist zwar gefährlich weil die Technik (bspw. Bremse) auch nur für den eigentlichen Geschwindigkeitsbereich entwickelt wurde aber es ist eine reine Geschwindigkeitsübertretung solange am Zugfahrzeug technisch nicht manipuliert würde.

      • Drost
        Am 27. Mai 2018 um 15:24

        Der Tacho eines Streifenwagen ist in diesem Fall kein geeichtes geschwindigkeitsmessgerät für andere Fahrzeuge, leaser oder wie bei der Autobahnpolizei wäre zulässiger, dennoch von Anwälten zu prüfen da die tolleranz bei 25-30kmh doch grawierende Unterschiede macht als bei 250-300kmh

  11. Nico
    Am 7. März 2018 um 14:30

    Hallo,

    ich habe eine selbstfahrende Baumaschien(Mobilbagger bis 20 km/h, ohne Kennzeichenpflicht) und nutze diese gewerblich.
    Diese hat eine werkseitig eingetragene Anhängerkupplung mit Anhängerbeleuchtung.
    Nun möchte ich einen Ein-Achsanhänger(bis 20km/h zugelassen) mitführen im öffentlichen Straßenverkehr, um nur meine Anbaugeräte für diesen Bagger, von Baustelle zu Baustelle zu transportieren. Material u.Schüttgüter sind nicht erlaubt. So viel weiß ich.
    Nun meine Frage. Ist der Anhänger Kennzeichenpflichtig? Wenn ja ein schwarzes o.grünes Schild? Wie gesagt ich darf den Anhänger aus schließlich für Anbaugeräte benutzen.
    Und sollte der Anhänger Kennzeichenpflichtig sein, ist es dann die Zugmaschine(Mobilbagger)auch?
    Ich habe schon BAG, Zulassungsstellen, Verkehrsakademien, usw. gefragt keiner konnte es mir klar sagen. Eine Dekrastelle sagte sogar es wäre generell Verboten in diesem Fall einen Anhänger mitzuführen.
    Ich bin ein reiner Baubetrieb.
    Vielen Dank.
    Gruß Nico

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. April 2018 um 12:19

      Hallo Nico,

      wenden Sie sich bei solchen spezifischen Fragen bitte direkt an eine örtliche Zulassungsstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Mikis
    Am 7. März 2018 um 11:20

    Ist ein 25 km/h Bauwagen ein zulassungsfreier Anhänger?
    Auch wenn ich ihn mit einem Lkw privat nutze?
    Und kann ich ein Voögekennzeichen des Lkws nutzen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. April 2018 um 11:37

      Hallo Mikis,

      bei solchen speziellen Fragen wenden Sie sich bitte an eine Zulassungsstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Nico
    Am 6. März 2018 um 23:56

    Hallo,

    vielleicht kann mir hier jemand helfen.
    Ich habe einen Mobilbagger(selbstfahrende Arbeitsmaschine bis 20km/h)
    Dieser hat vom Hersteller eine eingetragene Anhängerkupplung (auto.Zugmaul) mit 13 pol.Stecker für Lichtanlage und mit 4,8 Tonnen Zugbegrenzung und 250kg Stützlast.
    Ich möchte im öffentlichen Straßenverkehr einen 1 Achsanhänger (bis 20km/h zugelassen) mitführen und damit aber nur Anbauteile für den Bagger (Löffel u Greifen) transportieren.
    Die selbstfahrende Arbeitsmaschine bis 20 km/h braucht kein Nummernschild.
    Was ist wenn ich den Anhänger mit führe wie oben beschrieben?
    Braucht der Anhänger ein Nummernschild?
    Wenn ja grün oder schwarz? Wie gesagt ausschließlich Transport von Anbauteilen!
    Wenn der Anhänger ein Nummernschild bekommt braucht die Zugmaschine dann auch ein Nr.Schild?
    BAG, Zulassungsstellen, Verkehrsakademien, usw. konnten mir keine richtige oder gar keine Auskunft geben.
    Ich nutze die Maschine gewerblich und habe werde Land. noch Forstwirtschaft, nur eine Baufirma
    Wäre sehr dankbar für eine klare Aussage!

    Viele Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. April 2018 um 11:05

      Hallo Nico,

      wenden Sie sich bei derart speziellen Fragen bitte an eine Zulassungsstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Gerd G.
    Am 3. März 2018 um 14:05

    Hallo, meine Frage ist fast identisch wie die letzte, jedoch wieder etwas spezieller. Ich besitze einen handelsübliche Pkw Anhänger ( Auflaufbremse und Beleuchtung voll vorhanden ) der zum Rückeanhänger mit Ladekran und Rungen umgebaut / aufgerüstet wurde.
    Ich besitze jedoch keine eigene Land- oder Forstwirtschaft, habe jedoch einen Selbstwerberschein vom Staatsforst mit einen fest zugewiesen Revier.
    Darf ich den Anhänger, der eindeutig nur als forstwirtschaftliches Geräte genutzt wird als Folgefahrzeug an mein LOF zugelassenes Zugfahrt verwendet werden?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. April 2018 um 11:49

      Hallo Gerd,

      bei derart speziellen Fragen sollten Sie sich an die zuständige Zulassungsstelle wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Fabian
    Am 27. Februar 2018 um 16:47

    Guten Tag, ich habe einen Trecker gekauft und in den Papieren ist dieser mit 20km/h eingetragen. Muss ich diesen Trecker zulassen oder reicht mir eine Betriebsergebnis?

    Mit freundlichen Grüßen
    Fabian

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. März 2018 um 13:09

      Hallo Fabian,

      für einachsige Zugmaschinen, wenn sie nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden, brauchen Sie gemäß § 3 FZV keine Zulassung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Matthias
    Am 26. Februar 2018 um 1:04

    Hallo BGK-Team,

    mein Schiff steht auf einem angemeldeten Straßentrailer mit grünem Kennzeichen, alles zusammen wiegt über 3 Tonnen, mein Zugfahrzeug darf aber nur 2 to. ziehen. Das Schiff muss ca. 10 km von der Halle zum Hafen, gibt es dafür die Möglichkeit einer Sondererlaubnis oder eine sonstige Möglichkeit? Was, wenn ich erwischt werde?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. März 2018 um 14:40

      Hallo Matthias,

      da weder Material noch Bremsen auf mehr als 2 Tonnen ausgelegt sind, sollte nicht damit gefahren werden. Das kann zum Beispiel zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Eine Sondergenehmigung gibt es da unseres Wissens nach nicht.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  17. Stefan
    Am 18. Februar 2018 um 22:35

    Hallo,

    habe von meinem Onkel einen Traktor geerbt und diesen auf meinen Namen neu zugelassen.

    Nun meine Frage:

    Der Traktor hat eine Höchstgeschwindigkeit von 40km/h und in der Scheune steht ein einachsiger Anhänger Bj. 1959 im guten Zustand und möchte diesen nun in der Forstwirtschaft einsetzten. Der Anhänger hat kein Kennzeichen und kein 25 km/h Schild. Der Anhänger wurde mit einem 25 km/h Höchstgeschwindigkeit-Schild und einem Kennzeichen (wie beim Traktor), nun aufgerüstet. Brauche ich jetzt eine Zulassung für den Anhänger, weil der mit dem Traktor (40 km/h) gezogen wird oder nicht? Die an der Zulassungsstelle meinten, ob ich für den Anhänger eine Betriebserlaubnis habe, liegen mir aber keine Unterlagen für diesen von meinen Onkel vor. Beim TÜV (war fällig) bin ich mit dem Traktor neu vorgefahren und habe ebenfalls da nachgefragt, wie es mit dem Anhänger und dessen Zulassung ja oder nein betrifft. Benötige ich jetzt auch noch einen TÜV für den Anhänger und Zulassung?

    Bitte um einen aussagekräftigen Beitrag.

    Gruß Steafn

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. März 2018 um 12:09

      Hallo Stefan,

      zulässungsfreie Anhänger für die Land- und Forstwirtschaft müssen einem genehmigten Typ entsprechen bzw. eine Einzelgenehmigung haben. Darüber ist in der Regel eine Bescheinigung mitzuführen. Außerdem muss das Zugfahrzeug an eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h gebunden sein.
      Die Zulassungsbehörde sollte Ihnen Auskünfte zu Ihrem individuellen Fall erteilen können.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  18. Christian
    Am 17. Januar 2018 um 11:20

    Hallo,
    auch ich wende mich mit einer kurzen Frage an euch.

    Darf ich einen Eigenbau-Anhänger (Unterbau: ehemaliger Miststreuer (Herkunft “unbekannt” & keine Papiere) Aufbau: Rungen und Kran für Holz Transport) hinter meinem 25km/h Traktor im öffentlichen Straßenverkehr betreiben?
    Anänger ist auflaufgebremst mit manueller Rückfahreinrichtung (inkl. ABE für die Auflaufbremse) und besitzt voll funktionierende Beleuchtung, hat allerdings keine Kennzeichen.
    Falls “nein”, mit wlecher Strafe müsste ich rechnen bzw. könnte ich einfach das gleiche Kennzeichen verwenden wie bei meinem anderen Kipper, das auch nur das gleiche Kennzeichen (grün) wie der Schlepper hat?

    Vielen Dank vorab!
    MfG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Februar 2018 um 16:21

      Hallo Christian,

      bitte erkundigen Sie sich bei einer Prüfstelle nach der Zulässigkeit Ihres Anhängers.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Resi
    Am 15. Januar 2018 um 2:20

    Hallo,
    wie ist zu bewerten, wenn man einen PKW-Anhänger mit 750 kg zGG bei schwarzer Nummer stattdessen mit grünem Folgekennzeichen und 25km Schild ausstattet und an einen lof-Schlepper mit ebenfalls grüner Nummer hängt und im landwirschaftlichen Zweck einsetzt? Darf der Anhänger dann auf mehr als 750kg Gesamtgewicht kommen, wenn die Zugmaschine mit ihren 4t Gewicht deutlich mehr ziehen darf? Der Anhänger hält es locker aus. Wie schwer darf man den zulassungsfreien PKW-Anhänger dann beladen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Januar 2018 um 17:42

      Hallo Resi,

      grundsätzlich sind die in den Papieren vermerkten Werte zu beachten. Das zulässige Gesamtgewicht ist die Summe aus Leergewicht und maximaler Zuladung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Rudolf H.
    Am 12. Januar 2018 um 20:38

    Ich habe einen LKW-Anhänger (Erstzulassung 1996) gekauft und für Rundballentransport umgebaut.
    Also Ösen für Haltegurte angebracht, vorn und hinten Rohre angebracht dass die Rundballen gut halten.
    Muß ich für den Anhänger eine Betriebserlaubnis haben oder genügt der Fahrzeugbrief?
    Falls Betrieberlaubnis, bekommt man die vom Hersteller des Anhängers (Fa. Schwarzmüller)
    Ich fahre mit 25 km Schild, der Schlepper läuft 50 km, am Anhänger habe ich das Folgekennzeichen des Schleppers (Grün)
    Der Anhänger hat Druckluftbremse Zweileiter.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Januar 2018 um 14:52

      Hallo Rudolf H.,

      der Anhänger sollte zulassungsfrei sein, wenn er ausschließlich in der Landwirtschaft eingesetzt wird und das Zugfahrzeug maximal 25 km/h fahren kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Benno M.
    Am 12. Januar 2018 um 13:40

    Hallo zusammen,
    ich bin jetzt immer noch nicht ganz schlau geworden aus dem Ganzen. Es handelt sich in meinem Fall um einen Zirkuswagen, der auf einem 50 Jahre alten Fahrgestell neu aufgebaut wurde, das weder Betriebserlaubnis noch sonstige Papiere hat und bei den Maßen (LxBxH) 5m x 2,5m x 3,80m grob geschätzt 3,5 Tonnen wiegt. Darf dieser Wagen zu Schaustellerzwecken nun mit einem Traktor, der theoretisch 60km/h fahren kann, mit 6 km/h Schildern und Beleuchtung, mit 6 km/h gezogen werden? Wenn ja, welcher Führerschein ist dafür notwendig. Da das Ganze ein Gespann von ca. 7t ist, braucht man einen 7,5 t Führerschein, oder? Lieben Gruß Benno

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Januar 2018 um 14:40

      Hallo Benno M.,

      fragen Sie am besten bei der Zulassungsstelle nach, inwieweit Sie den Wagen nutzen dürfen.
      Theoretisch benötigen Sie für einen Anhänger mit mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse mindestens die Klasse C1E, wenn das gesamte Gespann nicht mehr als 12.000 kg wiegt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Jens S.
    Am 27. Dezember 2017 um 15:01

    Ist es möglich, einen Anhänger, der einen Brief besitzt, bis 80 km/h Zulassungsfähig ist, einfach mit 25 km
    Schild zu Versehen und hinter dem Schlepper mit gleichem (grünen) Kennzeichen zu nutzen.
    Oder ist hier die gesonderte Erteilung einer Betriebserlaubnis notwenig?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Januar 2018 um 13:15

      Hallo Jens,

      fragen Sie bitte bei der Zulassungsstelle nach.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Jan
    Am 14. Dezember 2017 um 4:38

    Hallo,
    Wollte fragen, ob ich, nach dem Kauf, sofort oder überhaubt, die Einzelgenehmigung für mein 50ccm Mofa auf meinen Namen umschreiben lassen muß, da bei dieser der Name und die Anschrift des Vorbesitzers, drauf vermerkt sind, und mit welchem Bußgeld bei Unterlassung zu rechnen wäre.
    Vielen Dank im voraus
    Gruß Jan

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Januar 2018 um 15:28

      Hallo Jan,
      wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die zuständige Zulassungsstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Paul
    Am 13. Dezember 2017 um 9:05

    Hallo,
    ich habe einen Traktor (Baujahr 67) und einen Reisch-Kipper geerbt. Der Traktor hat noch eine grüne Nummer, wird aber demnächst eine schwarze Nummer bekommen (müssen).
    Für den Anhänger (20 kmh-Schild) gibt es vermutlich keine Papiere mehr. Auf dem Typenschild ist auch ein TÜV-Aufkleber von 1989, obwohl der Anhänger bis vor kurzem noch fleißig benutzt wurde.
    Meine Frage: Wie gehe ich vor, um eine Betriebserlaubnis für den Anhänger zu bekommen? Ist TÜV nötig?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Januar 2018 um 14:22

      Hallo Paul,
      wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die zuständige Zulassungsstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Josi
    Am 8. Dezember 2017 um 13:55

    Hallo, momentan haben wir ein kleines Problem mit unseren 2 HW80-Anhängern, seit wann muss für LoF Anhänger eine Betriebserlaubnis vorhanden sein, laut Aussage der Polizisten seit 01.01.2017, muss ein Landwirtschaftlicher Betrieb über eine solche Gesetzesänderung nicht in Kenntnis gesetzt werden?
    Des weiteren wird uns fahren ohne bestehenden Versicherungsschutz vorgeworfen! Was bei einem Gespann Traktor(grünes Kennzeichen) und zwei Anhängern mit grünen Kennzeichen von 2 zugelassen Traktoren, doch bisher nicht notwendig war, oder?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Januar 2018 um 11:57

      Hallo Josi,

      Anhänger, die nicht zugelassen werden müssen, müssen in der Regel über eine Betriebserlaubnis verfügen. Eine Pflicht bezüglich der persönliche Information zu Gesetzesänderungen besteht unserem Kenntnisstand nach nicht. Anhänger sind in der Regel von der Versicherungspflicht befreit, wenn sie nicht zulassungspflichtig sind.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Verfassen Sie einen neuen Kommentar