Ab wann ist die Winterreifenpflicht in Italien aktiv?

Von Sascha Münch

Letzte Aktualisierung am: 16. Januar 2026

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

FAQ: Winterreifenpflicht in Italien

Gibt es in Italien eine Winterreifenpflicht?

In vielen Regionen Italiens besteht eine witterungsunabhängige Winterreifenpflicht. Dies ist jedoch von Region zu Region unterschiedlich. Eine landeseinheitliche Regelung gibt es nicht. Hier erfahren Sie, wo in Italien Sie unbedingt Winterreifen aufziehen sollten.

Ab wann gilt in Italien eine Winterreifenpflicht?

Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie in Italien zwischen dem 15. Oktober und dem 15. April stets Winterreifen aufgezogen haben.

Darf man bei einer Winterreifenpflicht in Italien mit Allwetterreifen fahren?

Die Winterreifenpflicht in Italien schließt Ganzjahresreifen nicht aus. Allerdings müssen diese genauso wie Winterreifen einen Geschwindigkeitsindex aufweisen, der dem in den Fahrzeugpapieren gleicht.

Winterreifenpflicht in Italien: Jede Region entscheidet für sich

Unter anderem gilt eine Winterreifenpflicht in Italien in der Lombardei und in Südtirol.
Unter anderem gilt eine Winterreifenpflicht in Italien in der Lombardei und in Südtirol.

In Deutschland gilt bundeseinheitlich eine situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet, Sie müssen nicht zwingend Winterreifen in den Wintermonaten aufziehen, sondern nur dann, wenn die Witterungsbedingungen es zwischen Oktober und April erfordern.

Anders sieht es aber z. B. in Italien aus. Generell ein beliebtes Urlaubsziel erfreuen sich insbesondere die zahlreichen Ski-Gebiete der Italiener im Winter besonderer Beliebtheit. Damit Sie auch in Ihrem Urlaub genau Bescheid wissen, klären wir Sie in diesem Ratgeber über eine mögliche Winterreifenpflicht in Italien auf.

Ob Winterreifen Pflicht in Italien sind oder nicht ist regional unterschiedlich. Es gibt keine einheitliche Regelung, wodurch es für Ausländer bisweilen kompliziert werden kann. Unser Tipp, um keine Strafe zu riskieren: Sollten Sie im Zeitraum 15. Oktober bis 15. April nach Italien fahren, dann ziehen Sie vorsorglich immer Winterreifen auf – so sind Sie auf der sicheren Seite und riskieren.

Fahren Sie in entsprechenden Regionen Italiens ohne Winterreifen, erhalten Sie ein Bußgeld, das durch Gefährdung oder Unfallfolge höher ausfallen kann. I. d. R. droht Ihnen bei Missachtung der Winterreifenpflicht in Italien eine Strafe zwischen 42 und 345 Euro.

Eine Winterreifenpflicht besteht in Italien auf der Brennerautobahn A22. Generell hat Italien eine Winterreifenpflicht in Südtirol für sämtliche Staats- und Provinzstraßen festgelegt. Wir listen Ihnen im Folgenden alle weiteren Regionen auf, in denen eine witterungsunabhängige Winterreifenpflicht in Italien besteht:

  • Aostatal: Teile der Nationalstraßen 26 und 27
  • Lombardei: Teile der Staatsstraßen 36, 341, 494 und 344
  • Piemont: Staatsstraßen 10, 11, 20, 24, 25, 28 und 30
  • Venetien: Fernstraßen 12, 50 und 51
  • Friaul: Staatsstraßen 54, 52, 13, 14 und 202 und die Provinzstraße 54
  • Ligurien: Fernstraßen 1, 20, 30 und 35
  • Emilia-Romagna: Fernstraßen 9, 12 NSA 313, 45 und 62

Ist die Winterreifenpflicht in Italien auch mit Allwetterreifen erfüllt?

Die Winterreifenpflicht in Italien für PKW: Auch Allwetterreifen können erlaubt sein.
Die Winterreifenpflicht in Italien für PKW: Auch Allwetterreifen können erlaubt sein.

Nicht jeder hat Lust, jedes Jahr zweimal die Reifen wechseln zu müssen. Ein beliebter Ausweg sind in diesem Fall Allwetterreifen, auch Ganzjahresreifen genannt. Der Name verrät bereits: Mit diesen Reifen dürfen Sie theoretisch das ganze Jahr lang fahren. Doch gilt das auch in Italien?

Grundsätzlich dürfen Sie bei geltender Winterreifenpflicht in Italien auch mit Ganzjahresreifen fahren. Beachten müssen Sie hierbei, wie in Deutschland auch, dass Ihre Reifen die Bezeichnung M+S (alternativ auch M&S oder MS) oder das Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) tragen.

Doch auch bei Allwetterreifen stellt Italien weitere Anforderungen. Diese müssen nämlich, ebenso wie Winterreifen im Sommer, einen Geschwindigkeitsindex besitzen, der dem in Ihren Fahrzeugpapieren entspricht.

Ebenfalls wichtig: Krafträder dürfen bei winterlichen Bedingungen und/oder Schneefall u. a. in Südtirol nicht genutzt werden, egal welche Bereifung sie besitzen. Darüber hinaus schließ die Winterreifenpflicht auch Wohnwagen in Italien nicht aus.

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nachdem Sascha Münch sein Jura-Studium in Bremen abgeschlossen hatte, absolvierte er sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 wurde er zum Notar bestellt (seit 2021 Notar a. D.). Als Autor für bussgelkatalog.org verfasst er u. a. Ratgeber zum Bußgeldverfahren.

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