Wertminderung des Kfz nach einem Unfall
Letzte Aktualisierung am: 16. April 2025
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Um wie viel sinkt der Wert eines Fahrzeugs nach einem Verkehrsunfall?

Wurde ein Fahrzeug bei einem Unfall beschädigt, hat der Halter Anspruch darauf, dass sein Fahrzeug wieder vollständig instandgesetzt wird. Da es sich auch nach der Reparatur um ein Unfallfahrzeug handelt, wird ein potentieller Kaufinteressent nicht bereit sein wird, den gleichen Kaufpreis zu bezahlen, den er für ein nicht verunfalltes Fahrzeug bezahlen würde. Deshalb erkennt die Rechtsprechung diese unfallbedingte (merkantile) Wertminderung als Schaden an.
Das Problem besteht darin, wie die Wertminderung nach einem Unfall berechnet wird.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Wertminderung
Selbst wenn ein Kfz nach einem Unfall wieder vollständig repariert wurde, ist es unwahrscheinlich, im Falle des Verkaufs es für den tatsächlichen Wert verkauft zu bekommen. Es ist im Wert gemindert.
Eine Beispielrechnung sowie eine Erklärung erhalten Sie, wenn Sie hier klicken.
Wenn ein Kfz einen geringeren Kaufpreis einfahren würde als ein identisches Fahrzeug, das keine Unfallschäden hat, wir von merkantilem Minderwert gesprochen.
So ist die unfallbedingte Wertminderung zu berechnen
Es gibt keine allgemein anerkannte Methode, um die Wertminderung zu berechnen. Überwiegend greifen die Gerichte auf die Tabelle von Ruhkopf/Sahm (vgl. Palandt BGB) zurück. Danach wird die Wertminderung durch Unfall je nach Alter und Schadenhöhe mit einem bestimmten Prozentsatz aus der Summe von Wiederbeschaffungswert (Zeitwert) und Reparaturkosten ermittelt.
Zulassungsjahr | Prozentualer Anteil der Reparaturkosten im Verhältnis zum Wiederbeschaffungswert | ||
---|---|---|---|
10 - 30% | 30 - 60% | 60 - 90% | |
1. Jahr | 5% | 6% | 7% |
2. Jahr | 4% | 5% | 6% |
3./4. Jahr | 3% | 4% | 5% |
Beispiel zur Berechnung der Wertminderung:
- Wiederbeschaffungswert = 20.000 €
- Reparaturkosten = 2.000 €
→ Reparaturkosten = 10 % des Wiederbeschaffungswerts
- Fahrzeug befindet sich im 2. Zulassungsjahr
→ Minderwert im 2. Zulassungsjahr = 4 % (vgl. Tabelle)
- Summe aus Wiederbeschaffungswert (20.000 €) und Reparaturkosten (2.000 €) = 22.000 €
- 4% (Minderwert im 2. Zulassungsjahr) von 22.000 € = 880 €
→ Wertminderung = 880 €.
Was bedeutet merkantile Wertminderung?
Ein merkantiler Wertverlust bzw. Minderwert liegt vor, wenn ein Fahrzeug beim Verkauf einen geringeren Kaufpreis erzielen würde, als ein identisches Fahrzeug, das keinen unfallbedingten Schaden hat.
Was ist die technische Wertminderung?
Die Wertminderung des Kfz kann auch technischer Art sein. Sie liegt vor, wenn das Fahrzeug instandgesetzt wurde, aber dennoch objektiv wahrnehmbare, nicht behebbare oder unvermeidbare Mängel zurückbleiben (Beispiel: Farblackierung der Unfallstelle ist heller als der vorhandene Lack).
Sonderfälle, die keinen Wertverlust begründen
Ist ein Fahrzeug älter als 5 Jahre und weist mehr als 100.000 Km Fahrleistung auf, wird der Wertverlust nach einem Unfall dadurch ausgeglichen, dass der Einbau neuer Ersatzteile und die Vornahme von Lackiererarbeiten eine Wertverbesserung herbeiführen. Eine Wertminderung des Autos wird dann meist abgelehnt. Dazu ist kritisch anzumerken, dass moderne Kfz trotz hoher Laufleistungen oder ihres Alters keinesfalls immer als „Altfahrzeuge“ qualifiziert werden können und ihren Wert über die Jahre oft bewahrt haben.
Auch reine Blechschäden, bei denen das Gefüge des Fahrzeuges nicht beeinträchtigt wird sowie erhebliche Vorschäden, die das Fahrzeug bereits als Unfallfahrzeug qualifizieren, führen nicht zur Wertminderung für ein Kfz.
Problematik der Berechnung der Wertminderung
Neben der Tabelle von Ruhkopf/Sahm gibt es noch die Methode Halbgewachs/Berger oder das Hamburger Modell. Allen Methoden ist gemeinsam, dass sie letztlich nur spekulieren, was ein fiktiver, vernünftiger und zukünftiger Kaufinteressent als Kaufpreis für das Auto des Geschädigten zahlen würde. Es wird nur die aktuelle Marktsituation berücksichtigt, nicht aber die Entwicklung des Gebrauchtwarenmarktes sowie die Entwicklung der technischen Möglichkeiten der Instandsetzungstechnik.
In der Konsequenz führt die Kritik dazu, dass es letztlich Aufgabe eines Sachverständigen bleibt und teilweise in dessen Ermessen liegt, nach einem Unfallschaden die Wertminderung zu beziffern. Allgemein ist davon auszugehen, dass bei einem Unfall die Wertminderung um 10 Prozent der Reparaturkosten im Regelfall als angemessen beurteilt wird.
Auf der Grundlage des Gutachtens entscheidet der Richter in letzter Konsequenz gemäß § 287 ZPO „unter Würdigung aller Umstände nach freier Überzeugung“, wie er die Wertminderung des Unfallwagens bemisst. Teils lehnen Gerichte die Wertminderung bei einem Unfall auch ab und beziehen sich auf eine Bagatellgrenze bis zu 10 Prozent des Wiederbeschaffungswertes. Die Rechtsprechung lässt in Anbetracht all dieser Unabwägbarkeiten keine klare Linie erkennen.
Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
Hallo, wir haben uns vor 6 Wochen einen Neuwagen gekauft (37.000 €) .
Vor zwei Wochen ist uns ein Traktor beim rückwärts fahren in die Seite gefahren.
Der uns reingefahren ist, ist selber Kfz Mechaniker er meinte das kostet zwischen 6000-7000€ . Zwei Türen werden ausgetauscht hinten was ausgebäult und verzinkt und die komplette Seite neu lackiert.
Bekommt man auch eine Entschädigung wegen Wertverlust ? Mit wie viel kann man da rechnen ?
Danke für die Antwort
Hallo Susanne,
in der Regel bedeutet ein Unfall eine Wertminderung für ein Fahrzeug, wie hoch diese ausfällt, hängt vom Schaden ab. Ob eine Entschädigung möglich ist, muss üblicherweise je nach Einzelfall beurteilt werden, sodass wir hierzu keine Aussagen treffen können. Sie sollten sich diesbezüglich mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo, ich bin seit ca. 6 Mon. Besitzer eines VW-Transporter Bauj. 2012 mit 11900km. Bei einem Räder wechsel von Sommer auf Winter, hatte wohl ein Praktikant mein Fahrzeug in den Händen. Dieser hat die Hebebühne hinten an den Schwellern angesetzt und beidseitig so eingedrückt, das sich die Seitenteile weit nach außen gebogen haben. Schaden laut VAG 4800€. Geht die Feststellung des Wertverlustes nur über einen Gutachter und wo muss ich den Anspruch geltend machen. Wird die gegnerische Versicherung dieses Übernehmen?
Hallo Volker Z.,
in diesem Fall sollten Sie sich mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen, um die Vorgehensweise bezüglich der Feststellung und eines Gutachters abzuklären. Da wir keine Rechtsberatung anbieten können, ist es uns nicht möglich, hierzu eine Aussage zu treffen. Eventuelle ist hier auch der Rat eines Anwalts empfehlenswert.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Mein Audi stand bei meiner Fachwerkstatt ( Audi ) auf dem Hof, da würde mir ein schan zugefügt (Linker Kortflügel ) würde neu ersetzt. Ist das eine Wertminderung?
Hallo Rauschi,
Schäden an Fahrzeugen bewirken in der Regel eine Wertminderung. Das Fahrzeug befindet sich nach dem Schaden nicht mehr im Originalzustand. Fragen diesbezüglich sollten Sie mit Ihrer Versicherung klären.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Guten Tag,
Und zwar hatte ich vor 1 Monat ein Unfall. Schaden betrug 5.600 € welcher von meiner Versicherung gezahlt wurde. Mein Fahrzeug ist allerdings Baujahr 2010 und somit schon 6 jahre alt , er hat allerdings nur 69.000 km gelaufen. Steht mir trotzdem ein Schadensersatz zu oder nicht ?
Hallo Michsem,
diesen Sachverhalt sollten Sie mit einem Abwalt und der Versicherung klären. Wir bieten keine Rechtsberatung an und können daher keine Aussagen zu Ihrem konkreten Fall machen. Ein Anwalt kann mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
habe oben gelesen das ich bei Verkauf eines Unfallfahrzeuges die Reparaturrechnungen mitgeben muss.
Wie ist das wenn ich gar keine Rechnungen habe. Der Vorbesitzer hat es selber repariert.
was muss ich beim verkauf beachten?
Hallo Saka,
wenn es keine Rechnung gibt, können Sie diese natürlich nicht mitgeben. Sie sollten aber dennoch offen mit dieser Reparatur umgehen. Am besten halten Sie schriftlich fest, dass es einen bestimmten Schaden gab, welcher in Eigenregie vom Vorbesitzer repariert worden ist. Die Kenntnisnahme durch den Käufer sollten Sie sich quittieren lassen. Ein Verschweigen ihrerseits könnte als arglistige Täuschung interpretiert werden, was Schadensersatzansprüche rechtfertigen kann.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Wie läuft das in der Regel? Kümmert sich die Werkstatt da mit drum oder muss ich mich an die Versicherung wenden, mit Anwalt? Schriftlich? Ich bin da etwas unwissend und würde gerne wissen wie ich da vorgehen sollte. Vielen lieben Dank schon einmal für die vorherige Antwort.
Hallo Nanina,
generell ist es wichtig, dass Sie sich an Ihre Versicherung wenden. Diese führt die Absprache mit der Versicherung der Gegenseite. Am besten kontaktieren Sie diese telefonisch und fragen nach den folgenden Schritten.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo, mir ist vor ca. 8 Wochen jemand in die Beifahrerseite gefahren, bin dann mit den versicherungsdaten des verursachers zu meinem Autohaus gefahren und haben den Schaden aufnehmen lassen, der Schaden beträgt 2500 Euro. Der Wagen ist seit dieser Woche in der Werkstatt und dich habe einen Leihwagen. Alles okay soweit. Kann ich denn jetzt auch noch eine Wertminderung geltend machen? Achso der Wagen ist keine 5 Jahre alt, hat noch Garantie und ist keine 45.000km gefahren.
Hallo Nanina,
in diesem Fall sollte eine Wertminderung möglich sein.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich hatte einen unverschuldeten Unfall. Mein parkendes Fahrzeug wurde seitlich, rechts hinten beschädigt. Der Reparaturwert ohne MWST beträgt 3.300,- €. Der Wiederbeschaffungswert meines 3 Jahre alten Fahrzeugs mit 30.000 km wird vom Gutachter mit 9.100,- € bewertet. Die Wertminderung wurde allerdings nur mit 250,- € bewertet. Dies erscheint mir nach den oben beschriebenen Rechnungsmodellen zu wenig oder ? Rechnet sich dies auf den Nettowert der Reparatur oder auf den Bruttowert inkl. Mwst. ? Habe ich das Recht den Gutachter um eine neue Einschätzung der Wertminderung zu bitten ?
Vielen Dank
Hallo Sabine,
einen weiteren Gutachter müssten Sie gegebenenfalls selbst finanzieren. Diesbezüglich sollten Sie sich an Ihre Versicherung wenden, damit diese eine Absprache mit der Gegenseite treffen kann und dies regelt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich habe ein unverschuldeter Unfall letztens gehabt, jemand ist vom Hinten auf uns gestoßen. Alles ist klar, seine Versicherung weiss bescheid und der Schaden würde im Autohaus begutachtet.
Jetzt haben wir ein neues Auto gekauft und wollten unseres in Zahlung geben. Der Prozess bzw. die ganze sache mit dem gegnerisch Versicherung ist noch am laufen. Kann ich das Auto trotzdem in Zahlung geben bzw. verkaufen? Habe ich weiterhin noch der Recht auf entschädigung.
Vielen Dank
Hallo Alberto,
Sie können das Auto nur zum ermittelten Restwert verkaufen, welcher von einem Gutachter bestimmt wird. In jedem Fall sollten Sie Ihren Versicherungsanbieter kontaktieren, um mit diesem die Sache abzusprechen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich habe ein Vorführfahrzeug (3 Monate alt) gekauft. Verträge alle unterschrieben. “Nachlackierungen im Rahmen der Aufbereitung möglich..” steht im Vertrag. Jetzt meldet der Verkäufer einen leichten Auffahrschaden. Ohne Auffüllen / Spachteln lässt sich der Schaden nicht beheben. Der Verkäufer stellt es so dar, dass ich im Rahmen der Aufbereitung das eh akzeptieren müsste, sie aber aus Kulanz einen neuen Stossfänger montieren würden. Nach meinem Verständnis ist dann aber das Fahrzeug nicht mehr unfallfrei.
Frage 1: Kann ich eine Kaufpreisminderung nachträglich fordern
Frage 2: Kann ich ggf. vom Kaufvertrag zurücktreten?
Hallo Wolfgang,
vermutlich wird es eher schwierig vom Kaufvertrag zurückzutreten. Eine Kaufpreisminderung wäre wahrscheinlicher. diesbezüglich sollten Sie allerdings eine genau Absprache mit dem Verkäufer halten und den Vertrag prüfen. Wenn das Fahrzeug tatsächlich nicht unfallfrei ist, können Sie dies von einem Gutachter überprüfen lassen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich habe das gleiche Problem wie Manuela F..
Trotz mehrmaligen nachfragen beim Autoverkäufer wurde mir die Unfallfreiheit des Fahrzeuges zugesichert( Fahrzeug ist dort repariert worden).
Schadenshöhe ca.4500-5000€ . Kann ich einen Ausgleich verlangen (möchte Auto behalten ) ,und wie hoch sollte der mindestens
sein?
Danke
MfG Christian
Hallo Christian,
auch hier gilt, Sie haben das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten oder eine Wertminderung zu verlangen. Wie hoch diese sein kann, sollten Sie ggf. mit einem Anwalt besprechen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich habe am 02.05.16 bei einem Händler einen Gebrauchtwagen gekauft,mit dem Vermerk,ihm seien keine Vorschäden
bekannt, heute habe ich durch eine Lackdichte Messung erfahren das der hintere Radkasten sowie die hintere Tür gespachelt
und lackiert wurden. Kann ich den Wagen zurück geben. Allerdings ist er 5 Jahre alt
Danke
Hallo Manuela,
wurde ein Unfallschaden verschwiegen haben Sie das Recht, von dem Vertrag zurück zu treten oder eine Wertminderung zu verlangen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hatte einen Wildunfall mit meinen Auto. Das Auto ist 1,5 Jahre alt und hAT 13000 km runter .Das Auto wurde repariert und bezahlt von der Versicherung aber wie ist das mit der Wertminderung des Fahrzeuges? Kann ich diese beim Finanzamt angeben , denn es war ein Wegeunfall?
Hallo Hoffmann,
ob die Ausgaben Ihren Wegeunfall betreffend von der Steuer absetzbar sind und ob die Sie auch die Wertminderung angeben können, klären Sie am besten mit einem Steuerexperten. Dieser kann Ihnen darlegen, welche Kosten Sie angeben und wie sie dies tun können.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich habe am 04. Mai in Rastatt ein neues Auto im Werk abgeholt, 30 km auf der Autobahn war ein Stau und mir ist ein Fahrzeug aufgefahren, Der Schaden beträgt ca. 3500 € auf Grund der Sensoren die in der Hinteren Schürze verbaut sind.
Totwinkelassistent,usw. steht mir Wertminderung bei einer Rep. zu
Danke
Hallo Eberhard,
Ihnen steht theoretisch eine Wertminderung zu. Wie hoch diese Summe ist, hängt von der Versicherung ab. Konsultieren Sie am besten Ihren dortigen Ansprechpartner.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
Wir haben unser Altes Auto inzahlunggegeben bei einem Händler für einen Neuwagen,jetzt soll ich den Altwagen wieder zurücknehmen weil keine Rechnung von den angegebenen Vorschäden existiert.
Ich habe damals selbst keine Rechnung bekommen vom Händler beim Fahrzeugkauf.
Ist das rechtens?
Danke.
Hallo Sven,
generell sollten Sie auf diese Rechnung bestehen und versuchen möglichst nachträglich dafür noch den nachweis zu bekommen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Guten Tag!
Bei unserem neuen Auto Marke BMW, Baujahr Jänner 2016, ist ein Parkschaden mit Fahrerflucht passiert. Ich habe Vollkasko und die eigene Versicherung übernimmt gott sei dank den Schaden, aber mit Selbstbehalt. Kann ich auch in diesem Fall eine Wertminderung beantragen?
LG
Hallo Wolfgang,
in der Regel zahlt auch eine Vollkasko keine Wertminderung. Ob Ihre Versicherung dies übernimmt, können Sie im Versicherungsvertrag nachlesen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo mir ist wer in mein Parkendes Auto gefahren und hat einen Parkschaden an der rechten hinteren Stoßstange und rechten Kotflügel verusacht. Lass mir den Schaden bei meiner Werkstatt reparieren. Wie sieht es aus mit einer Wertminderung? Und wie muss ich vorgehen das ich das beantragen kann.
Auto ist Bj 2015
Marke: Dacia Sandero
Neupreis 12070€
Km 4056
Hallo Rene,
die Wertminderung berechnet ein Schadensgutachter. Entsprechend des Gutachtens wird dann die gegnerische Haftpflicht, die Wertminderung zur Gesamtschadenssumme rechnen. Bagatellschäden berechtigen nicht zu einer Wertminderung.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Guten Tag
Ich hatte einen nicht verschuldeten Unfall mit meinem Taxi (Fiat Fremont Park Avenue). Das Fahrzeug ist 2,5 Jahre alt und hatte zum Zeitpunkt des Unfalls 103.000 km und keine Vorschäden. Ist der Anspruch auf Wertminderung auf 50.000 km begrenzt?
Hallo Gerald,
der Anspruch ist in der Regel auf ein Alter von 5 Jahren bzw. eine Laufleistung von 100.000 km begrenzt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
So genau muss man das mittlerweile nicht mehr sehen. Der Anspruch auf einen merkantilen Minderwert kann ja nicht von 100.000Km auf 100.001 Km plötzlich nicht mehr bestehen.
Hallo M.V,
es handelt sich dabei nicht um exakte Angaben, die Werte sollen normalerweise lediglich eine Orientierung darstellen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich habe vor 3 Monaten einen Neuwagen für über 100.000 Euro gekauft, der nun 3000km gelaufen ist.
Gestern ist mir jemand aufgefahren und die Reparaturkosten werden wohl bei max. 10.000 Euro liegen. Habe ich die Möglichkeit, nicht nur den Wertverlust wegen Unfallwagen zu bekommen, sondern auf Rückgabe des Fahrzeugs an die gegnerische Versicherung zu bestehen?
Hallo Holger,
diese Möglichkeit klären Sie am besten mit einem Fachmann Ihrer eigenen Versicherung oder einem Anwalt ab. Wir haben keine Einsicht in die vertraglichen Details der gegnerischen Versicherung und dürfen auch keine kostenfreie Rechtsberatung anbieten.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
mir ist gestern Abend ein Mitbewohner des Hauses ans Auto gefahren. Die Stoßstange und ein Seitenteil sind stark verkratzt. Das Auto ist 3 Jahre alt – in diesem Fall steht mir doch eine Wertminderung (wegen Unfallwagen) zu oder? Bis jetzt habe ich noch keine Versicherungsnummer/Versicherung des Gegners, aber vollst. Adresse. Die Versicherung will der Verursacher mir heute noch mitteilen. Kann ich einen Gutachter beauftragen oder muss ich warten, bis ich all diese Daten von ihm habe und mich vorher bei seiner Versicherung rückversichern? Oder ist sogar ein Kostenvoranschlag von der Werkstatt ausreichend – aber wie sieht es bei einem Kostenvoranschlag mit der Wertminderung aus? Gibt es noch Dinge die zu beachten sind.
Danke für Eure Hilfe im Voraus.
Hallo Susann,
Sie benötigen die Versicherungsdaten des Mitbewohners, die gegnerische Versicherung kann dann ggf. auch noch ein eigenes Gutachten erstellen lassen, bevor Sie sich darum kümmern. Ein Reparaturkostenvoranschlag ist sicher hilfreich. Lassen Sie das Auto aber reparieren, bevor die gegnerische Versicherung es begutachtet hat, könnte es Probleme geben. Die Daten sowie das Kennzeichen des Mitbewohners sind wichtig, um der eigenen Versicherung Bescheid zu geben, damit diese Kontakt zu seiner Haftpflicht aufnehmen kann. Eine Wertminderung durch den Unfall liegt in jedem Fall vor, da es sich nun um ein “Unfallauto” handelt. In der Regel zahlt die Versicherung dafür einen Ausgleich. Das Gutachten bezahlt diese jedoch nur, wenn der Schaden über einem Wert von 750 Euro liegt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
wir haben uns vor 2 Wochen ein neues Auto gekauft.
4 jahre alt und 90.000 gelaufen (diesel)
4 Tage später ist uns einer vorne rein gefahren bei schnee.
nun liegt der schaden bei 3.000€
was hat es jetzt mit der wertminderung auf sich?
Wir müssen ihn ja wenn wir ihn verkaufen als unfallwagen verkaufen!
Gibt es bei uns eine wertminderung?
Wenn wieviel?
Bekommen wir sie?
Bekommt sie die bank?
bitte um schnelle antworten.
LG mirijam
(Auto ist über die autobank finanziert)
Hallo Mirijam,
die Wertminderung muss vom Besitzer des Autos (also in Ihrem Fall von der Bank) beantragt werden. Dem Besitzer steht der entsprechende Betrag zu.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
Ich habe vor 2 Monat einen Audi bei privaten Leute gekauft.
Bei Kaufvertrag Unfallfreie Auto angegeben.
Habe nach hinein bei TÜV festgestellt , dass das Auto doch unfallschäden hatte, die aber behoben wurde. Kann ich da vom privat Verkäufer eine Wertminderung verlangen. Wie groß habe ich Chancen bei Gerichtlich Streiten.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Alkaya,
in diesem Fall würden wir Ihnen empfehlen, einen Anwalt zu konsultieren, da wir keine Rechtsberatung erteilen dürfen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
Ich hab eine Bmw gekauft für27.500 Euro als unfallfrei
War mit der Auto bei Gutachten und hat festgestellt das eine Seite lackiert ist
Hab sofort bei Händler angerufen und Bescheid gesackt er sagte hat nicht davon gewusst muss fragen bei der Vorbesitzer kurz danach hat mir angerufen und gesackt da war tatsächlich eine kleine Schade an der Seite und ist repariert geworden mit eine Rechnung von 1200 Euro ich hab es gefrackt wegen Wertminderung und er sagte das werde 10% der Schade also ca 120 Euro
Ist das korrekt
Mit freundlichen Grüßen
Nicastro
Hallo Nicastro,
das hängst von mehreren Faktoren ab – eine genaue Berechnung können wir nicht anstellen. Allerdings könne Sie mit der Tabelle auf dieser Seite einen Überblick verschaffen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich habe einen VW polo styling bei einem Händler gekauft.
Bei Nachfrage ob das Fahrzeug einen Unfallschaden hatte, wurde dies verneint.
Habe aber im Nachhinein festegestellt, daß das Fahrzeug. Doch Unfallschäden hatte, die aber behoben wurden.
Kann ich da vom Verkäufer eine Wertminderung verlangen und in welcher Höhe?
Vielen Danke für ihre Nachricht.
grüße
Erika Noll
Hallo,
Sie können ein Gutachten erstellen lassen, welches die Mängel Ihres Wagens evaluiert und eine mögliche Preisminderung errechnet.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org