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Verwarnungsgeldkatalog: Was droht bei „geringfügigen“ Verstößen?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 19. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wann müssen Sie mit einem Verwarngeld rechnen?

Verwarnungsgeldkatalog: Parken an einer unübersichtlichen Stelle kann ein Verwarngeld nach sich ziehen.
Verwarnungsgeldkatalog: Parken an einer unübersichtlichen Stelle kann ein Verwarngeld nach sich ziehen.

Wer im Straßenverkehr sogenannte „geringfügige Ordnungswidrigkeiten“ begeht bzw. verschuldet, dem kann durch die zuständige Verwaltungsbehörde – wie die Polizei oder das Ordnungsamt – ein Verwarnungsgeld bzw. Verwarngeld drohen.

Hierbei handelt es sich um eine Geldsanktion, welche gemäß § 56 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) eine Höhe von 5 bis 55 Euro aufweist. Darüber hinaus werden anders als bei Geldbußen bei Verwarngeldern keine Verwaltungskosten von der Behörde erhoben.

Doch welche Verstöße umfasst der Verwarnungsgeldkatalog? Sieht der Gesetzgeber für manche Tatbestände sowohl Verwarn- als auch Bußgelder vor? Und was folgt, wenn Sie die Geldsanktion gemäß Verwarngeldkatalog nicht begleichen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Verwarnungsgeldkatalog

Was ist der Verwarnungsgeldkatalog?

Der Verwarnungsgeldkatalog enthält die Tatbestände, die nur mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet werden. Er ist im Tatbestandskatalog über Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr inbegriffen.

Wann droht ein Verwarnungsgeld?

Ein Verwarnungsgeld droht bei Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrsicherheit nur geringfügig beeinträchtigen. Dazu kann bspw. falsches Parken gehören oder ein fehlender Verbandskasten.

Kann ich Einspruch einlegen?

Da ein Verwarnungsgeld zumeist in Form eines Strafzettels erteilt wird, ist es nicht möglich, gegen ein Verwarngeld Einspruch einzulegen. Dafür müssen Sie den Bußgeldbescheid abwarten, der Sie einige Zeit später erreichen wird. Allerdings ist die Geldbuße dann wesentlich höher. Diese müssen Sie bezahlen, wenn Ihr Einspruch abgelehnt wird.

Auszug aus dem Verwarnungsgeldkatalog

Das Wichtigste vorneweg: Ein eigenständiger Verwarnungsgeldkatalog existiert in Deutschland nicht mehr. Stattdessen umfasst der vereinheitlichte Tatbestandskatalog seit 2002 sowohl Buß- als auch Verwarngelder. Eine Auswahl an Tatbeständen, für welche die Sanktionen aus Verwarnungsgeldern bestehen, zeigt die nachfolgende Tabelle:

TatbestandVerwarngeld
Vorschriftswidriges Befahren des Gehwegs55 Euro
Behinderung durch zu langsames Fahren20 Euro
Rechtsüberholen innerhalb geschlossener Ortschaften30 Euro
Missachtung der Vorfahrt25 Euro
Abbiegen ohne rechtzeitige Anzeige der Fahrtrichtungsänderung10 Euro
Parken an einer engen bzw. unübersichtlichen Straßenstelle35 Euro
Parken vor oder in einer Feuerwehrzufahrt55 Euro
Unzulässiges Parken in der zweiten Reihe
55 Euro
Parken ohne Parkschein
20 - 40 Euro
Missbrauch der Hupe
5 Euro
Fehlender Verbandskasten
5 Euro
Fehlende Warnweste
15 Euro
Sicherheitsgurt nicht angelegt
30 Euro
Zu laute Musik im Auto80 Euro

Was beinhaltet der Verwarnungsgeldkatalog?

Der Verwarngeldkatalog sanktioniert im Straßenverkehr begangene geringfügige Ordnungswidrigkeiten.
Der Verwarngeldkatalog sanktioniert im Straßenverkehr begangene geringfügige Ordnungswidrigkeiten.

Die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr wird in Deutschland durch verschiedenste Vorschriften und Gesetze geregelt. Zu den wichtigsten Rechtsverordnungen zählt dabei die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), welche die allgemeinen Verkehrsregeln und die Vorschriften zu den einzelnen Verkehrszeichen umfasst.

Darüber hinaus basieren Bußgeld- und Verwarnungsgeldkatalog auf der StVO bzw. sanktionieren ein vom Gesetzestext abweichendes Verhalten.

Viele Tatbestände im Verwarngeldkatalog sind zum Parken und Halten bzw. zu Verstößen im ruhenden Verkehr. Dabei ist die Höhe der Geldsanktion nicht selten auch davon abhängig, wie lange Sie dort verkehrswidrig parken und ob Sie andere Verkehrsteilnehmer dadurch behindern.

Abhängig von den Umständen des Verkehrsverstoßes drohen bei manchen Tatbeständen entweder Sanktionen gemäß Bußgeld- oder Verwarngeldkatalog. Wird die Geschwindigkeit überschritten, ist hierbei z. B. die Höhe der Überschreitung – nach Abzug einer Toleranz – ausschlaggebend. Demnach greift der Verwarnungsgeldkatalog in der Regel bis zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 15 km/h. Bei einer höheren Überschreitung droht dagegen ein Bußgeld.

Die im Verwarngeldkatalog gemäß StVO definierten Sanktionen sind grundsätzlich als Entgegenkommen der Behörden zu bewerten. Begleichen Sie diese Forderungen nicht oder nicht rechtzeitig, besteht die Möglichkeit, dass die zuständige Behörde ein Bußgeldverfahren einleitet. In diesem Fall müssen Sie mit höheren Sanktionen als denen im Verwarnungsgeldkatalog rechnen, denn bei einem Bußgeldbescheid fällen zusätzliche Verwaltungskosten an.

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von bussgeldkatalog.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte der Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Verkehrsregeln im Ausland sowie das Zollrecht.

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1 Kommentar

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  1. Marcel
    Am 3. Oktober 2020 um 10:19

    Am Abend kam mir Streifenwagen entgegen, drehte und fuhr hinter mir nach Kilometer sollte ich anhalten machte ich auch. Sie holten mir vor das sie kaum hinter her gekommen sind (ich aber vorschriftsmäßig gefahren bin) dann erzählten sie mir ich hätte Ort davor jemanden die Vorfahrt genommen das kostet ein Verwarngeld von 30 € 3x sagten sie ich solle das jetzt zahlen, ich lehnte das ab. Also der Ort der mir gesagt will ich befand ich mich nicht an diesen Ort und schnell gefahren bin ich auch nicht, bin soll ich dann auf Post warten für ein Verfahren.

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