Versicherungsbetrug: Strafe, Verjährung und Motive
Letzte Aktualisierung am: 21. August 2024
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Versicherungsbetrug bei Verkehrsunfällen
Jeder achte bis zehnte Verkehrsunfall in Deutschland soll nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) manipuliert sein. Sogenannte „Autobumser“ verwickeln ahnungslose Autofahrer in einen Verkehrsunfall, um dann über deren Kfz-Haftpflichtversicherung ihren Schaden abzuwickeln. Der geschätzte Schaden durch Versicherungsbetrug mit Kfz in der Schadenversicherung soll jedes Jahr bei ca. 2.000.000.000 Euro liegen.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Versicherungsbetrug
Ja, gemäß § 263 StGB liegt in diesem Fall der Tatbestand des Betrugs vor, was eine Straftat darstellt. Es handelt sich um Versicherungsbetrug.
Je nach Schwere der Tat sind sowohl Geldstrafen als auch Freiheitsstrafen bis zu 10 Jahren möglich.
Ist das Unfallgeschehen zweifelhaft oder bestehen Verdachtsmomente, sollte die Polizei zur Unfallaufnahme hinzugezogen werden. Mehr zum Thema erfahren Sie hier.
Um welche Straftatbestände und um welche Strafe handelt es sich bei Versicherungsbetrug?
Versicherungsbetrug mit dem Auto hat natürlich viele Gesichter. Letztlich geht es immer ums liebe Geld. Ziel fingierter Autounfälle ist es, einen möglichst hohen Schaden abzurechnen, um so viel Geld wie möglich von der Kfz-Haftpflichtversicherung des angeblichen Unfallverursachers abzugreifen.
Da dabei falsche Tatsachen vorgetäuscht werden, handelt es sich um Betrug im Sinne des § 263 StGB.
Da auch Fahrzeuge zerstört oder beschädigt werden, wird zudem die Sicherheit des Straßenverkehrs beeinträchtigt und der Straftatbestand des § 315b StGB (Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr) erfüllt.
Strafe für Versicherungsbetrug gemäß StGB
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
- gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
- einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
- eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
- seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht oder
- einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat. […]
(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.
Beim Versicherungsbetrug kann die Strafe demnach eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren oder eine Geldstrafe, beim gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr zudem eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder eine Geldstrafe sein.
Soweit beide Delikte zusammenfallen, wird eine einheitliche Strafe gebildet und beim Versicherungsbetrug das Strafmaß erhöht. Die Strafe für Versicherungsbetrug muss gerade beim Kfz-Versicherungsbetrug angemessen sein, um die Versichertengemeinschaft vor Schäden möglichst zu bewahren.
Über § 265 StGB (Versicherungsmissbrauch) bestraft das Gesetz den Versicherungsnehmer neben der möglichen Beihilfe zum Betrug als Mittäter, wenn er eine gegen Beschädigung oder Beeinträchtigung der Brauchbarkeit versicherte Sache beschädigt, zerstört oder in ihrer Brauchbarkeit beeinträchtigt. Das Gesetz droht eine Freistrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe an.
Versicherungsbetrug: Beispiele für provozierte Unfälle
Möglichkeiten, Unfälle zu provozieren, gibt es viele. Die Täter sind beim Versicherungsbetrug mit Kfz ungemein kreativ.
Beispiel 1 – Fingierter Auffahrunfall
Täter erzeugen einen Auffahrunfall, in dem der Täter als Fahrer vor einer Ampel, die von Gelb auf Rot schaltet, im letzten Augenblick abrupt abbremst, so dass das nachfolgende Fahrzeug unweigerlich auffährt.
Beispiel 2 – Vorfahrtsfehler vortäuschen
Um die Versicherung zu betrügen sind auch Fälle beliebt, bei denen die Täter an einer Kreuzung mit „Rechts-vor-links“ auf der Lauer liegen, um im geeigneten Moment in die Kreuzung einzufahren. Derjenige, der die Vorfahrt zu beachten hätte, kann nicht mehr bremsen oder ausweichen. Da in diesen Fällen aller Anschein für ihn als Unfallverursacher spricht, hat er kaum Möglichkeiten, das Gegenteil zu beweisen. Meist arbeiten die Täter mindestens zu zweit. Ein Täter fährt das Fahrzeug, der andere gibt ihm ein Zeichen, sobald ein geeignetes Opfer auf die Kreuzung zufährt.
Beispiel 3 – Unfall mit Totalschaden, um einen Kredit- oder Leasingvertrag vorzeitig abzulösen
Wer seinen vielleicht noch langfristig angelegten Leasing- oder Kreditvertrag vorzeitig beenden möchte, produziert möglichst einen Unfall mit Totalschaden und hat nach dem Unfall dann ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Beispiel 4 – Kamikaze: Fußgänger läuft vor Auto
In Russland müssen Autofahrer damit rechnen, dass ihnen unversehens ein Fußgänger vors Auto läuft. So kursieren einige Aufnahmen von Dash-Cams, die deutlich dokumentieren, dass diese Unfälle gestellt sind.
Fußgänger warten gezielt auf ihre Opfer und hechten dann vors Auto. Ihr Ziel besteht darin, Schmerzensgeld gegen den Haftpflichtversicherer des Autofahrers geltend zu machen. Es bleibt zu hoffen, dass diese Methode nicht auch hierzulande Schule macht.
Verjährung von Versicherungsbetrug
Die Verjährung bei Versicherungsbetrug beträgt fünf Jahre (§ 78 III Nr. 4 StGB). Bei Versicherungsbetrug wird die Verjährung jedoch bereits dann unterbrochen, wenn der Beschuldigte polizeilich vernommen oder er informiert wird, dass ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet wird. In unserem Video haben wir weitere Informationen zur Verjährung des Versicherungsbetrugs und anderen Straftaten für Sie zusammengefasst:
Was sind die Motive der Täter?
Um schnelles Geld zu beschaffen, erscheinen Kraftfahrzeuge als geeignete Werkzeuge. Ein Ansatzpunkt besteht darin, dass der Unfallgeschädigte zur „fiktiven“ Schadensabrechnung berechtigt ist. Dies bedeutet, dass er nicht verpflichtet ist, sein durch den Unfall beschädigtes Fahrzeug reparieren zu lassen.
Laut BGH geht es den Schädiger nichts an, ob der Geschädigte den Unfallwagen repariert, veräußert, ohne Reparatur in Zahlung gibt oder selbst weiterbenutzt. In Ausnutzung dieser Rechtslage nutzen Täter Fahrzeuge, für die sie möglicherweise keine Verwendung mehr haben oder besonders teure Fahrzeuge mit viel Schadenspotenzial und „investieren“ damit in Unfälle. Anschließend wird das unfallbeschädigte Fahrzeug entsorgt oder notdürftig wieder in Stand gesetzt und für den nächsten gestellten Unfall vorbereitet.
Oft arbeiten die gewerbsmäßige Täter hat in Hand mit Sachverständigen, die Gefälligkeitsgutachten erstellen und Reparaturwerkstätten, die das Fahrzeug so in Stand setzen, dass es für den nächsten Unfall eingesetzt werden kann.
Wie lassen sich manipulierte Unfälle erkennen?
Aus den Erfahrungen der Versicherungswirtschaft sind folgende Aspekte auffällig:
- Der vermeintliche Unfallgeschädigte tritt routiniert und überzeugend auf. Ein schlechtes Gewissen oder Mitleid sind nicht zu erwarten.
- Es tauchen Zeugen auf, die mit Nachdruck auf das Verschulden des vermeintlichen Unfallverursachers hinweisen. So ist im Raum Offenbach ein Fall bekannt geworden, in dem aus einer Großfamilie 15 Personen an 70 Unfällen als Täter, Mittäter, Opfer und Zeugen beteiligt waren.
- Das unfallgeschädigte Fahrzeug weist Vorschäden oder Schäden auf, die sich im Zusammenhang mit dem Unfallgeschehen nicht erklären lassen.
- Das Fahrzeug ist entweder ein altes Fahrzeug, das aber noch so gut in Schuss ist, dass es zur Schadensabrechnung taugt oder ein besonderes teures Fahrzeug, das ein besonders hohes Schadenspotenzial in sich trägt.
- Es sind Aspekte erkennbar, die auf ein zielgerichtetes Verhalten hindeuten, z.B. Handzeichen, um die Vorfahrt zu gewähren, unerwarteter Spurwechsel vor dem Zusammenstoß, hohe Geschwindigkeit.
- Der Unfallgeschädigte lässt sein eigenes Schadensgutachten erstellen, das teils im eklatanten Widerspruch zu den Feststellungen des Sachverständigen des eigenen Haftpflichtversicherers steht.
Was tun, wenn der Verdacht auf Versicherungsbetrug besteht?
Bestehen Verdachtsmomente, sollte unbedingt die Polizei zur Unfallaufnahme hinzugezogen und über bestehende Verdachtsmomente informiert werden. Im Zweifel immer die Polizei rufen und den Verdacht auf Versicherungsbetrug anzeigen.
Vor allem ist sofort die eigene Haftpflichtversicherung zu informieren und der Verdacht auf Versicherungsbetrug zu melden. Auch der Sachverständige, der von dem eigenen Versicherer mit der Schadensfeststellung beauftragt wird, sollte auf die Verdachtsmomente hingewiesen werden. Selbst ein nur versuchter Versicherungsbetrug sollte unbedingt gemeldet werden, um den Tätern auf die Spur zu kommen.
Die Haftpflichtversicherer haben die Möglichkeit, mittels unfallanalytischer Gutachten und Unfallsimulationen am Computer den Geschehensablauf zu rekonstruieren und Auffälligkeiten festzustellen. Oft stellen die Versicherer fest, dass ein bestimmter Fahrzeughalter mehrfach als Unfallbeteiligter oder sogar als Versicherungsbetrüger in Erscheinung getreten ist oder ein bestimmter Sachverständiger immer wieder kritikanfällige Gutachten erstellt hat. Auch kann es so sein, dass regional gehäuft Unfälle dieser Art auftreten und zu vermuten ist, dass die Betrüger in der Region tätig sind.
Versicherungsbetrug mit Diebstahlsfällen
In 2013 gab es in Deutschland nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft 18.800 Diebstahlfälle an Autos. Schwerpunkt war Berlin. Diebstahl ist ein Kaskofall. Oft ist zusätzlich Betrug im Spiel.
Kann der Halter des Fahrzeuges nicht alle Schlüssel abliefern und behauptet, er habe einen verloren, schöpft der Versicherer Verdacht. Vor allem gilt dies für Autos mit elektronischer Wegfahrsperre, die Diebstahl mindestens erschweren. Oft ist Kungelei zwischen Halter und Täter im Spiel. Teils lässt sich der Täter den Schlüssel aushändigen, kopiert ihn und klaut dann den Wagen. Da sich Kopierspuren am Autoschlüssel heutzutage nachweisen lassen, haben Betrüger in diesen Fällen meist schlechte Karten.
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Alles schön und gut. Mir ist das in ähnlicher Weise passiert. Allerdings hatte die Polizei, aufgrund einiger Kratzer an meinem PKW (aus 2.Hand Bj 2008), sofort eine Beurteilung, zu meinen Ungunsten bereit, dass ich einen gefährlichen Fahrstil pflege und in meinem Alter sowiso nicht mehr ein Fahrzeug lenken sollte. Ich habe erklärt, dass ich jetzt keine Stellungnahme abgebe. Den “Geschädigten” habe ich am nächsten Tag, als Vergleich, von 1200€ auf 500€ runtergehandelt allerdings mit dem Ziel 350€ (halbe Bagatellgrenze) Er hat den “Schaden” dann wohl via Versicherungen gefordert.
Meine Versicherung wurde von mir über den dubiosen Ablauf der “Unfalls” , einschl. meines Vergleichsvorschlag informiert.
Nachdem ich ca 3 Wochen nichts mehr hörte habe ich nachgefragt. Meine Versicherung teilte mit, dass ein Gutachter den Schaden mit 1200€
bewertet hat und in dieser Höhe vergütet wurde. Auf meine Rückfrage warum trotz dubioser Umstände einfach reguliert wird, sie haben ja den Unfall als Verursacher eingestanden. Im Polizeibericht stand dann; “der Betroffene gibt die Ordnungswidrigkeit zu”
Musst mir dann, von dritter Seite, sagen lassen, dass die Einspruchsfrist inzwischen abgelaufen ist.
Danke
Hallo , mal eine frage .
Das ist doch versicherungs Betrug, wenn einer die hecke so kurz schneitent und behaubtet das es die tiere waren .
Zeit über 1 jahr sind keine tiere mehr da und die hecke ist wieder so kurz geschnitten das sie schlächt nach wächst.
Nur jetz konnen die es nicht sein , das ist doch versuchter Betrug , wo ich nicht mit mache . Ich hasse so was . Wegen dem wurden uns auch die Tiere weg genommen . Wie kann ich da Vorgehen. Wir sind das grunstück am kaufen .
Der hate auch mit dem olteimer schon einen fall , der bezahlt wurde . Das eigen eigenverschulden war . Aber mit geld schaft mann alles . Kann ich da der versicherungs prüfer nur mal tip geben wie mal den das handwerg legen kann .
Gruß Bärbel
Hallo,
falls ich SF Klasse 1/2 habe und will meine Versicherung wechseln aber bei neu Versicherung sage ich, dass ich SF Klasse 2 habe .
Liegt hier eine Versicherungbetrug vor ?
Person A fährt mit dem LKW ,hat nur den Führerschein für PKW und wird in einen Unfall verwickelt ,ergibt gegenüber der Polizei falsche Personalien ab und erklärt den Führerschein vergessen zu haben,die angegebenen Personalien stammen von einer Person welche LKW fahren darf(Person B) Person B zeigt seinen Fürerschein am nächsten Tag bei der Polzei vor und zahlt 10€ für das nicht dabeihaben.
Person A meldet den Schaden bei der der gegnerischen Versicherung und die bezahlt auch!
Liegt hier ein Versicherungsbetrug vor?
Hallo Blüte 23,
da nicht nur der bei der Polizei falsche Angaben gemacht worden sind, sondern dadurch auch der Sachverhalt bei der Versicherung nicht richtig dargestellt wird, handelt es sich um falsche Aussagen und Täuschung der Versicherung.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org