Verkehrsbehinderung: Welche Strafe kann dafür drohen?
Letzte Aktualisierung am: 29. Oktober 2024
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FAQ: Verkehrsbehinderung
Als Verkehrsbehinderung werden Umstände bezeichnet, die den Verkehrsfluss beeinträchtigen und ein Unfallrisiko darstellen können. Dazu können unter anderem Verkehrsunfälle, Bauarbeiten auf der Fahrbahn oder Staus zählen.
Gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) kann eine Verkehrsbehinderung auch durch zu langsames Fahren bestehen. Diese liegt vor, wenn die Geschwindigkeit ohne triftigen Grund reduziert und der Verkehr behindert wird.
Unter Umständen sieht der Gesetzgeber für die Verkehrsbehinderung ein Bußgeld vor. Je nachdem, welche Ordnungswidrigkeit dem Fahrzeugführer vorgeworfen wird, beläuft sich die Sanktion auf 20 bis 35 Euro. Eine Übersicht möglicher Tatbestände liefert diese Tabelle.
Bußgeldkatalog: Verkehrsbehinderung
Tatbestand | Bußgeld |
---|---|
Sie stellten das Fahrzeug so ab, dass ein anderes Fahrzeug nicht wegfahren konnte. | 20 € |
Sie behinderten durch das Parken Andere. | 20 € |
Sie behinderten durch Außer-Acht-Lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt Andere mehr als nach den Umständen unvermeidbar. | 20 € |
Sie behinderten durch das Abstellen eines Elektrokleinstfahrzeugs auf dem Gehweg / der Radverkehrsanlage / der Fahrbahn / einer Verkehrsfläche Andere. | 20 € |
Sie fuhren ohne triftigen Grund so langsam, dass der Verkehrsfluss behindert wurde. | 20 € |
Sie sicherten als Beteiligter an einem Verkehrsunfall nicht den Verkehr. | 30 € |
Sie sicherten als Beteiligter an einem Verkehrsunfall nicht den Verkehr, so dass es zu einem weiteren Unfall kam. | 35 € |
Inhaltsverzeichnis:
Wann liegt eine Verkehrsbehinderung vor?
Die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer kann durch verschiedene Umstände beeinträchtigt sein. Im Verkehrsrecht wird dabei zwischen einer Verkehrsbehinderung, einem Verkehrshindernis und einer Verkehrsbeeinträchtigung differenziert. Im allgemeinen Sprachgebrauch gibt es hingegen häufig keine Unterscheidung und alle Begriffe werden verwendet, um eine Störung im Verkehrsfluss zu bezeichnen. Daher konzentrieren wir uns nachfolgend auf die Definitionen des Verkehrsrechts.
Beim Verkehrshindernis handelt es sich laut § 32 StVO um Dinge, die den Verkehr behindern. Damit sind in der Regel Gegenstände gemeint, die von einem Fahrzeug gefallen sind und sich auf der Fahrbahn befinden. Der Gesetzgeber schließt zudem Verschmutzungen und Flüssigkeiten wie Öl auf der Fahrbahn mit diesem Begriff ein.
Wohingegen sich eine Verkehrsbeeinträchtigung, durch Handlungen oder Einrichtungen auszeichnet, die Verkehrsteilnehmer beeinträchtigen oder ablenken. Gemäß § 33 StVO kann es sich dabei zum Beispiel um den Betrieb von Lautsprechern oder den Verkauf von Waren bzw. Dienstleistungen auf der Straße handeln.
Eine Verkehrsbehinderung liegt hingegen immer dann vor, wenn der Verkehrsfluss beeinträchtigt ist und sich daraus ein erhöhtes Unfallrisiko ergibt. Umstände die dazu führen können, sind unter anderem:
- Verkehrsunfälle und Pannen
- Sondertransporte
- Staus
- Veranstaltungen und Versammlungen
- Straßensanierung
- Witterungsbedingte Auswirkungen (z.B. Blow-Ups)
Eine Verkehrsbehinderung ist gemäß StVO grundsätzlich zu vermeiden, denn unter § 1 Abs. 2 heißt es:
Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Lässt sich eine Verkehrsbehinderung nicht vermeiden, müssen die verantwortlichen Verkehrsteilnehmer bzw. die zuständigen Behörden Maßnahmen ergreifen, um schwere Unfälle zu vermeiden. So gilt es zum Beispiel, ein liegengebliebenes Fahrzeug oder Straßenschäden abzusichern. Bei Veranstaltungen oder Versammlungen besteht mitunter die Möglichkeit, den Verkehr umzuleiten und so die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Mitunter sind aber auch fahrende Fahrzeuge eine Verkehrsbehinderung. Fahrzeugführer, die zu langsam fahren, können den Verkehrsfluss erheblich stören und ein Unfallrisiko darstellen. Daher können dafür unter Umständen Sanktionen drohen, denn unter § 3 Abs. 2 StVO heißt es:
Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.
Grundsätzlich hängt es aber auch immer von den Witterungsbedingungen ab, wann zu langsames Fahren eine Verkehrsbehinderung ist. Im Winter bei Glätte und Schnee kann es durchaus angebracht bzw. vorgeschrieben sein, das allgemeine Tempolimit deutlich zu unterschreiten. Denn Sie dürfen ein Fahrzeug nur so schnell fahren, wie Sie dieses auch sicher beherrschen können. Außerdem gilt gemäß § 3 Abs. 1 StVO bei einer Verkehrsbehinderung durch Schnee, Regen oder Nebel mit einer Sichtweite von unter 50 m eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
Verkehrsbehinderung melden bei der Polizei: So geht’s!
Kommt ein Fahrzeugführer seiner Verpflichtung zur Sicherung nicht nach oder beeinträchtigt durch vorschriftswidriges Verhalten den Verkehrsfluss, kann eine Anzeige wegen Verkehrsbehinderung drohen. Ein entsprechendes Fehlverhalten im ruhenden Verkehr kann zum Beispiel über die Internetwachen der Polizei oder per E-Mail bzw. Post an die Bußgeldstellen gemeldet werden. In dringenden Fällen oder bei Verstößen im fließenden Verkehr, wenn also eine akute Gefahr bzw. Beeinträchtigung besteht, sollte die Polizei oder das Ordnungsamt direkt per Telefon benachrichtigt werden. Dies gilt ebenfalls, wenn die Verkehrsbehinderung einen Straftatbestand erfüllt oder zu einem Unfall geführt hat.
Damit die zuständige Institution bei einer widerrechtlichen Verkehrsbehinderung die Ermittlungen aufnehmen kann, müssen verschiedene Informationen vorliegen. Dazu zählen unter anderem Angaben zu:
- Anzeigenden Person (= Zeuge)
- Tatort
- Tatzeit
- Tatfahrzeug
- Täter
- Verkehrsverstoß
Um die konkrete Verkehrsbehinderung zu belegen, kann es zudem sinnvoll sein, Beweisfotos anzufertigen oder sich ggf. weitere Zeugen zu suchen und diese bei der Meldung zu benennen.