Das bedeutet die Unfallfreiheit bei einem Gebrauchtwagen
Letzte Aktualisierung am: 7. September 2024
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Wodurch zeichnet sich ein unfallfreies Auto aus?
Um für ein Fahrzeug einen möglichst hohen Verkaufspreis zu erreichen, können Autoverkäufer auf unterschiedliche wertsteigernde Mittel setzen. So wirken sich beispielsweise eine Lederausstattung, eine Klimaanlage oder ein Automatikgetriebe positiv auf den Wert eines Pkw aus.
Als weiteres oft unschlagbar geltendes Verkaufsargument gilt außerdem die sogenannte Unfallfreiheit. Doch was bedeutet der Begriff „unfallfrei“ überhaupt?
Wie können Sie sicherstellen, dass es sich tatsächlich um ein unfallfreies Auto handelt? Und was besagt das Recht, wenn Sie bezüglich der Unfallfreiheit getäuscht wurden, diese aber im Kaufvertrag vom Verkäufer zugesichert wurde?
Diese und weitere Fragen werden im folgenden Ratgeber beantwortet, damit Sie sowohl beim Autokauf als auch -verkauf auf der sicheren Seite sind.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Unfallfreiheit
Ein Fahrzeug darf als unfallfrei bezeichnet werden, solange dieses im Zuge einer Kollision keinen erheblichen Schaden erlitten hat. Entstand durch einen Unfall nur ein Bagatellschaden, gilt das Fahrzeug also in der Regel weiterhin als unfallfrei.
Beim Autoverkauf kann die Unfallfreiheit ein wichtiges Argument für das jeweilige Fahrzeug sein und zur Wertsteigerung führen.
Nein, beim Gebrauchtwagenkauf muss der Käufer über bekannte Vorschäden informiert werden. Können Sie dem Verkäufer eine arglistige Täuschung nachweisen, können Sie unter anderem Schadensersatz oder eine Minderung des Kaufpreises fordern.
Unfallfrei – Eine Definition des Begriffs
Viele Gebrauchtwagen werden von Verkäufern als unfallfrei ausgezeichnet. Welche Bedeutung verbirgt sich aber hinter diesem Begriff, der oftmals Fragen aufwirft?
Die Definition des Begriffs “unfallfrei” findet sich in einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln vom 11.06.1975 (Az.: 2 U 31/74). Auch wenn dieses Urteil schon vor einigen Jahrzehnten gefällt wurde, berufen sich viele Gerichte immer noch darauf. Der amtliche Leitsatz besagt Folgendes:
Der Begriff “Unfallfreiheit” oder “unfallfrei” wird im Kraftfahrzeughandel einheitlich verwendet und besagt, dass ein Fahrzeug keinen Schaden erlitten hat, der als erheblich anzusehen ist. Die Erheblichkeit eines Schadens bestimmt sich nach der Verkehrsauffassung, die nur geringfügige, ausgebesserte Blechschäden und “Schönheitsfehler” aus dem Begriff der Unfallfreiheit ausklammert.
Eine Unfallfreiheit liegt also nicht vor, wenn ein Auto einen erheblichen Schaden erlitten hat. Wo liegt nun aber der Unterschied zwischen einem Bagatell- und einem Unfallschaden? Leider ist eine Abgrenzung hier häufig nur schwer zu treffen.
Allgemein gesprochen handelt es sich nach der Definition des Bundesgerichtshofs (BGH) nur dann um einen Bagatellschaden, wenn geringfügige äußere Schäden, vor allem am Lack, vorliegen. Sind jedoch Blechschäden zu beanstanden, sind diese als Unfallschaden zu werten und das Fahrzeug gilt nicht mehr als unfallfrei.
Dies ist auch dann der Fall, wenn der Reparaturaufwand gering war und diese Schäden keine weiteren Folgen nach sich zogen. In anderen Urteilen wurden hingegen auch Blechschäden, die durch „Kleinstkollisionen“ ausgelöst wurden, als Bagatellschäden eingeordnet.
In vielen Gerichtsurteilen werden also auch weitere Faktoren in die Entscheidung mit einbezogen, ob wirklich eine Unfallfreiheit bei einem Gebrauchtwagen vorliegt oder ob es sich doch um einen erheblichen Schaden handelt. Hierzu gehören unter anderem die folgenden Kriterien:
- Laufleistung des Fahrzeugs
- Alter des Fahrzeugs
- Art des Schadens
- Verkaufspreis
- Reparaturkosten
Wertsteigerung durch Unfallfreiheit
Ist ein Auto als unfallfrei ausgezeichnet, trägt dies – wie beispielsweise auch eine Klimaanlage – zu einer Wertsteigerung bei. Werden also zwei identische Gebrauchtwagen angeboten, erzielt das unfallfreie Auto meist einen weitaus höheren Verkaufspreis als der Pkw, der schon einer Reparatur unterzogen wurde.
Ist das Fahrzeug außerdem gut gepflegt, weil vor dem Verkauf einer Autoaufbereitung vorgenommen wurde, kann sich dies – wie auch eine gerade durchgeführte Hauptuntersuchung – auch wertsteigernd auswirken.
Achten Sie außerdem darauf, dass alle Dokumente und Belege vorhanden sind. Können Sie das Fahrzeughandbuch, Reparatur- und Servicebelege inklusive Rechnungen und Prüfberichte vorlegen, spricht dies für einen seriösen und vertrauenswürdigen Verkäufer bzw. Händler und ein gut gewartetes Auto.
Die Angabe “unfallfrei” im Kaufvertrag – Was ist hier zu beachten?
Wird ein Gebrauchtwagen verkauft, ist es juristisch vorgeschrieben, dass der Verkäufer den Käufer über sämtliche ihm bekannten Vorschäden informiert. Auf kleinere Schäden, wie etwa leichte Kratzer, muss hingegen nicht hingewiesen werden. Sollte ein potentieller Käufer jedoch nach solchen Schäden fragen, ist auch in diesem Fall wahrheitsgemäß Auskunft zu geben.
Wird das betreffende Fahrzeug vom Händler als unfallfreies Auto beschrieben, sollte dies explizit im Kaufvertrag aufgeführt werden. So wird vertraglich festgelegt, dass der Pkw in keinen Unfall verwickelt war, bei dem dieser mehr als einen leichten Bagatellschaden davongetragen hat.
Doch was geschieht, wenn sich nach dem Gebrauchtwagenkauf herausstellt, dass der Wagen gar nicht unfallfrei ist? Kann dem Händler bzw. Verkäufer eine arglistige Täuschung nachgewiesen werden – hat er Sie also nicht über Schäden informiert, obwohl er über diese Bescheid wusste – haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Rückabwicklung des Kaufvertrags
- Schadenersatz
- Minderung des Kaufpreises
Eine Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels von Seiten des Verkäufers kommt hier nicht in Frage, da es sich bei dem Pkw dann immer noch um einen Unfallwagen handelt.
Unfallfreiheit beim Kauf von privat
Bei einem Kauf von privat wird das Fahrzeug im Kaufvertrag meist nur “laut Vorbesitzer” als unfallfrei bezeichnet. Der Verkäufer kann nicht für Unfallschäden des Vorbesitzers haftbar gemacht werden, die ihm unter Umständen verschwiegen wurden.
Die Garantie für die Unfallfreiheit gilt also nur für die Zeit, in der der Privatverkäufer Besitzer des Kfz war. Die Gewährleistung kann in diesem Fall ausgeschlossen werden.
Hallo,
Ich habe einen unfallfrein Wagen gekauft . Es stellte sich heraus das der Wagen doch einen Schaden von über 3000 Euro hatte. Der Verkäufer will den Wagen zurück nehmen.
Möchte aber für mittlerweile 8000 km 0,23 Cent pro km bezahlt bekommen. Ich habe kosten ca 800 Euro durch Abholung Anmelden Abmelden etc.
Gruß Andreas
Hallo,
wir haben im Januar einen gebrauchten Mercedes von einem Mercedeshändler als unfallfrei gekauft, jetzt hat sich raus gestellt das er einen erheblichen Unfallschaden hat, der auch noch schlecht repariert wurde! Der Händler würde ihn zurück nehmen, aber wir haben schon fast 5000 Euro investiert für Anhängerkupplung, Folierung und neue Felgen. Meine Frage lautet bekomme ich NUR den Kaufpreis zurück oder auch noch eine Entschädigung ? Kann ich die Anhängrtkupplung und Folierung geltend machen?
MfG Steffi K.
und vielen Dank im voraus für eine Antwort
Ich habe ein auto gekauft bei dem raus kam dass es das es eine Stoßstange ausgetauscht wurde , meine Frage zelt das auo als Unfall Auto?
Ich habe ein auto gekauft bei dem raus kam dass es ein Totalschaden war. Der der es mir verkauft hatte gab an nicht zu wissen ob es ein unfall hatte. Er selbst hatte das auto von dem gekauft der ein unfall hatte und der es ihm verschwiegen hatte. Das heißt der der es mir verkaufte wusste nichts davon aber der davor wusste es und hat es bewusst verschwiegen der besitzer vor mir hatte das auto nur 3 monate im besitz bevor ich es kaufte, der Unfall ist jetzt genau zwei jahre her ich besitze das auto seit einem jahr. Kann ich etwas machen gegen den der es verschwiegen hatte?
Sehr geehrte Damen und Herren!
Reicht es, dass im Kaufvertrag steht, dass der Verkäufer mit dem Pkw keinen Unfall hatte?
Wenn der Vorbesitzer einen Unfall hatte, der nicht erheblich war, jedoch eine Stoßstange ausgewechselt wurde, muss das der Verkäufer reinschreiben? Oder reicht der 1. Satz oben. (sofern der Verkäufer das weiß)
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Anita W
Kann im Kaufvertrag eines Gebrauchtwagens stehen, dass Unfallfreiheit nicht zugesichert werden kann, wenn das Fahrzeug aus erster Hand sein soll?
Welche Folgen hat das für den Kauf(vertrag)?
Vielen Dank