Wann tritt bei einem Strafzettel aus Italien Verjährung ein?
Letzte Aktualisierung am: 13. Februar 2025
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Erlischt nach später Zustellung die Zahlungspflicht?

Während in Deutschland die Ordnungshüter mit Audi, BMW oder Volkswagen Verkehrssünder jagen, stehen italienischen Polizisten erheblich schnittigere Gefährte zur Verfügung. Denn in der Region Latium ist die Polizei mit nichts geringerem als Lamborghinis ausgestattet. Da kommt sicher so manch Tourist, der dort bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung erwischt wird, aus dem Staunen gar nicht mehr raus. Eine Flucht scheint jedenfalls zwecklos.
Doch nicht immer werden Ordnungswidrigkeiten sofort geahndet. Häufig kommt es vor, dass einen bereits Tage nach dem Urlaub ein Strafzettel aus Italien erreicht. Die Verjährung spielt dann häufig eine wichtige Rolle. Ist die Frist zur Verfolgung der Tat vielleicht bereits abgelaufen? Ist die Summe überhaupt noch zu zahlen ?
In unserem Ratgeber widmen wir uns genau dieser Frage. Wir erklären Ihnen, wann die Verjährung vom Bußgeld in Italien einsetzt. Außerdem gehen wir darauf ein, ob es beim Bußgeldbescheid aus Italien hinsichtlich der Verjährung unterschiedliche Fristen für die Verfolgung der Tat und die Vollstreckung der Sanktion gibt.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Verjährung bei einem Strafzettel aus Italien
Befindet sich Ihr Wohnsitz außerhalb Italiens, tritt die Verjährung bei einem Strafzettel aus Italien in der Regel nach 360 Tagen ein.
Für die Verjährung in Italien ist der Tattag ausschlaggebend. Ein Beginn der Frist mit dem Zeitpunkt der Identitätsermittlung ist in der Regel rechtswidrig.
Auch wenn die Verfolgungsverjährung bereits eingetreten ist, kann ein Bußgeld für einen Strafzettel noch eingetrieben werden. Das ist den Behörden fünf Jahre lang möglich.
Definition: Verjährung allgemein
Bevor wir uns konkret mit der Verjährung vom Strafzettel aus Italien befassen, soll zunächst einmal erläutert werden, welche Bedeutung diese Frist im Allgemeinen überhaupt hat.
Was also für den Leistungsberechtigten negative Auswirkungen hat, führt für den Anspruchsverpflichteten zu dem positiven Ergebnis, dass er eben nicht mehr tätig werden und beispielsweise Bußgelder zahlen muss. Verkehrssünder hoffen daher nicht selten, dass die zuständige Behörde zu spät aktiv wird, um Handy- oder Parkverstoß noch rechtzeitig zu ahnden.
Strafzettel aus Italien: Welche Verjährung gilt hier?
Bei der Verjährung handelt es sich nicht um eine deutsche Rechtsfigur. Auch im Ausland kann diese Frist Verkehrssünder vor der Zahlung etwaiger Sanktionen schützen. Doch ab wann genau unterliegt ein Bußgeld aus Italien der Verjährung?
Nach den italienischen Verkehrsregeln bzw. dem dort herrschenden Recht gilt für Delinquenten mit einem Auslandswohnsitz eine Frist von 360 Tagen. So ist es in dem italienischen Straßenverkehrsgesetz, der „Codice della Strada“, in Artikel 201 Absatz 1 Satz 4 und Absatz 5 festgelegt.
Das heißt: Bekommen Sie erst nach 1 ½ Jahren einen Bußgeldbescheid aus Italien, der Sie zur Zahlung eines Bußgeldes wegen eines Straßenverkehrsverstoßes, zum Beispiel aufgrund der Missachtung einer roten Ampel oder der Gurtpflicht, auffordert, können Sie mit dem Verweis auf die Verjährung Einspruch einlegen.
Unterscheidung: Verfolgungs- vs. Vollstreckungsverjährung
Auch bei einem Strafzettel aus Italien ist die Verjährung in zwei Kategorien zu unterteilen: Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung.
- Verfolgungsverjährung: Hierbei handelt es sich um die Frist, welche die Behörde bei der Strafverfolgung einhalten muss. Trifft der Strafzettel aus dem Ausland nicht binnen 360 Tagen beim deutschen Verkehrssünder ein, erlischt der Zahlungsanspruch. Der jeweilige Betrag in Euro muss nicht mehr gezahlt werden.
- Vollstreckungsverjährung: Diese Zeitspanne bezieht sich auf die Durchsetzung der fristgerecht angeordneten Maßnahme. Ging der Strafzettel aus Italien vor der Verjährung, die sich auf die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit bezieht, bei dem Betreffenden ein, haben die italienischen Behörden fünf Jahre Zeit, um die Geldbuße einzutreiben. Diese Vollstreckung kann dann beispielsweise beim nächsten Italienurlaub stattfinden.
Hast du dich inzwischen bei einem Anwalt schlau gemacht? Da das Vergehen mit 2010 datiert ist, sollte 2018 der Fall verjährt sein. So verstehe ich jedenfalls die Gesetzeslage. Bei mir ist der Fall ähnlich. Vergehen vom Juli 2014 und heute habe ich vom Inkassounternehmen mal wieder Post bekommen. Aber bis Juli 2019 werde ich nicht mehr nach Italien fahren. Dann sind die fünf Jahre Vollstreckungsverjährung abgelaufen.
Habe heute eine vollstreckbare mahnung wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 7km/h über 116€ erhalten. Der tatbestand war im august 2015 also über drei jahre her und habe bis dato noch nie was erhalten. Muss ich den betrug zahlen?
Hallo Kevin,
bitte wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo, meine Situation ist etwas kurioser: Ich bin 2010 nach nach Mailand gefahren, und bekam dann sechs Monate später einen Strafzettel, weil ich nachts um 2.00 Uhr auf der Busspur auf der Suche nach dem Hauptbahnhof durch die Stadt irrte. Dafür wollten die 120 Euro, wogegen ich Widerspruch eingelegt habe, weil ich a) niemanden behindert habe (es fuhren um diese Zeit keine Busse mehr) und b) die Höhe des Bußgeldes im Rahmen des Bußgeldkataloges an der oberen Maximalgrenze angesetzt worden war (für das Vergehen wurden 70 – 120 Euro angesetzt), was ich dann doch etwas frech fand. Zudem gab es damals noch nicht das Abkommen, wonach die deutschen Behörden in Amtshilfe die italienischen Forderungen durchsetzen sollten, so dass dafür auch die Rechtsgrundlage fehlte.
Als mir die italienischen Behörden dann erklärten, dass ich den auf italienisch verfassen müsse, habe ich mitgeteilt, dass dafür meine Sprachkenntnisse dann doch zu lückenhaft seien und ich deshalb künftig einfach nicht mehr nach Italien fahren werde. Es machte wenig Sinn, die 120 Euro einem Dolmetcher zu geben, damit ich sie den Behörden nicht zahlen musste.
Zu der Zeit gab es wohl eine Abstimmung im Bundestag, wonach deutsche Behörden die Strafzettel aus dem Ausland in Amtshilfe vollstrecken sollten. Da das Gesetz aber noch nicht in Kraft getreten war, kam dieser Strafzettel aus Mailand “zu früh”.
Irgendwann hat die Verkehrsbehörde in Mailand aufgegeben und die Forderung an ein deutsches Inkassobüro verkauft, das dann gleich 500 Euro haben wollte und mir mit schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen drohte. Viel heisse Luft, die ich mit einer Drohung auf Strafanzeige wegen versuchten Betruges beantwortet habe. Ich habe nicht bezahlt. Auch das ist schon einige Jahre her.
Jetzt will ich im Februar nach Italien fahren, weil mein Sohn da studiert und stelle mir die Frage: Gibt es irgendwelche Gründe, die die Verjährung hemmen könnten, so dass diese nicht im Jahr 2015 abgelaufen wäre?
Vielen Dank für Infos
Christian
Hast du dich inzwischen bei einem Anwalt schlau gemacht? Da das Vergehen mit 2010 datiert ist, sollte 2018 der Fall verjährt sein. So verstehe ich jedenfalls die Gesetzeslage. Bei mir ist der Fall ähnlich. Vergehen vom Juli 2014 und heute habe ich vom Inkassounternehmen mal wieder Post bekommen. Aber bis Juli 2019 werde ich nicht mehr nach Italien fahren. Dann sind die fünf Jahre Vollstreckungsverjährung abgelaufen.
Hallo Christian,
wenden Sie sich in diesem speziellen Fall am besten an einen Anwalt. Dieser kann Sie über die Rechtslage informieren und Sie darüber aufklären, ob der Verstoß jetzt noch Folgen hat.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
gehe ich Recht in der Annahme, dass das Datum der Zustellung vom Postboten zählt? Ich habe heute (1 Jahr + 18 Tage später) den Strafezettel per Einschreiben aus Italien bekommen.
Erstellt wurde er lt. dem automatisiertem Schreiben aber vor 3 Wochen und dieses Datum ist innerhalb der 360 Tage Frist.
Muss ich trotz Verjährung ein Einsprich einlegen?
Danke und Gruß,
Emo
Wir waren im Mai 2017 in Italien.
Heute , 15.09.2018 bekommen wir Post, dass wir in Mailand auf die Autobahn aufgefahren seien und in Como wieder runter, ohne zu bezahlen.
Dies ist doch gar nicht möglich, da überall Moutstationen sind????
Hat mir sehr weiter geholfen.
Ich habe eine “Zahlungsaufforderung” infolge einer Geschwindigkeitsüberschreitung in Italien erhalten. Diese traf am 7.6.2018 ein und das Delikt wurde mit 14.4.2017 datiert. damit sollte der Falleigentlich der Verjährung unterliegen.
Vermutlich muss ich jetzt auf die Anzeige warten um einen Einspruch zu erheben.
@Michael:
Hast du noch einmal etwas wegen dem Strafzettel gehört?
Ich habe ebenfalls einen Zahlungsaufforderung für Geschwindigkeitsübertretung erhalten. Das Feststellungsdatum war der 16.08.2017. Ausgestellt wurde der Brief am 16.08.2018.
Kurioserweise also genau 1 Jahr (mehr als 360 Tage) später.