Probezeitverlängerung: Die wichtigsten Fakten für junge Fahrer
Letzte Aktualisierung am: 16. April 2025
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Alle Informationen zur Probezeitverlängerung und ab wann sie fällig wird

Die Fahrschule ist für viele Fahrschüler ein notwendiges Übel, um ihn endlich in den Händen halten zu können: den ersten eigenen Führerschein. Die damit einhergehende Fahrerlaubnis gewährt ihnen von nun an, sich ganz unabhängig von Eltern und Freunden, die schon fahren dürfen, mit Auto oder Motorrad auf den Straßen in Deutschlands zu bewegen. Ein wahrlich befreiendes Gefühl, über das eine Menge Führerschein-Neulinge vergessen, dass es Regeln gibt, die es aus eigenem Interesse einzuhalten gilt.
Unter anderem die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, welche Verhaltensweisen dem friedlichen Zusammenleben aller Beteiligten im Straßenverkehr dienen. Im Bußgeldkatalog ist wiederum aufgeführt, welche Sanktionen drohen, halten Sie sich nicht an die Vorgaben.
Für Fahranfänger gelten strengere Regeln als für Fahrer mit schon jahrelanger Erfahrung. Leisten sie sich schwerwiegende oder viele Verstöße, müssen sie daher unter anderem mit einer Probezeitverlängerung rechnen. Was es mit dieser auf sich hat, erläutern wir im Folgenden.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Verlängerung der Probezeit
Der erste A-Verstoß bzw. der zweite B-Verstoß in der Probezeit führt zur Verlängerung dieser um zwei weitere Jahre – also auf insgesamt vier.
Zusätzlich erfolgt die Auflage, ein kostenpflichtiges Aufbauseminar zu absolvieren. Verweigert der Betroffene dies, kann ihm der Führerschein vorzeitig entzogen werden.
Ein erster A-Verstoß (z. B. Tempolimit um 21 km/h und mehr überschritten, Abstands- oder Rotlichtverstoß) in der verlängerten Probezeit führt zu einer kostenpflichtigen Verwarnung. Beim zweiten A-Verstoß in der verlängerten Probezeit droht die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Die Führerschein-Probezeit wird maximal einmal verlängert.
Im Video: Alles Infos zur Probezeitverlängerung
Wozu dient die Probezeit beim Führerschein?
In der Fahrausbildung lernen Fahrnovizen, wie ein Kraftfahrzeug gehändelt und den Vorschriften entsprechend im Straßenverkehr geführt wird. Dazu braucht es eine ganze Menge Übung, schließlich sind viele Situationen nur schwer zu überblicken und ein Unfall schnell geschehen.
Haben die Fahrschüler nach Monaten an Training in der theoretischen sowie der praktischen Prüfung bewiesen, dass sie dazu in der Lage sind, ein Kfz ordnungsgemäß zu führen, erhalten sie den Führerschein ausgehändigt. Damit sind sie jedoch noch nicht ganz aus dem Schneider, denn: Sie bekommen den Schein zunächst nur auf Probe. Das heißt, es gelten innerhalb einer bestimmten sich anschließenden Frist, strengere Regeln als für alle anderen.
Unter welchen Umständen kommt es zur Verlängerung der Probezeit?
Verstöße in der Bewährungsphase werden in zwei Kategorien eingeteilt:
- A-Verstöße: schwere Zuwiderhandlungen wie mehr als 20 km/h zu schnell fahren, Fahren nach dem Konsum von Alkohol oder Drogen, Nötigung etc.
- B-Verstöße: leichtere Zuwiderhandlungen wie Fahren mit abgefahrenen Reifen, Überziehung der Hauptuntersuchung um mehr als acht Monate, Telefonieren am Steuer
Nicht beim unmittelbaren Auftreten eines jeden Verstoßes ist dabei mit einer Probezeitverlängerung zu rechnen. Der Führerschein gerät in der Regel erst nach mehreren Delikten in Gefahr.
Der erste A-Verstoß
Zu einer Verlängerung der Probezeit beim Führerschein führt unter anderem der erste Verstoß aus der Kategorie A. Um einen solchen handelt es sich beispielsweise, wenn:
- die Vorfahrt missachtet wird
- beim Abbiegen Fußgänger gefährdet werden
- das Rechtsfahrgebot keine Beachtung findet
Wird Führerschein-Neulingen eines dieser oder ein anderes A-Delikt nachgewiesen, müssen Sie beim ersten Mal mit der Verlängerung der Probezeit beim Führerschein rechnen. Doch damit nicht genug: Gleichzeitig werden Sie auch zur Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar verpflichtet. Bei diesem handelt es sich um eine Nachschulung, bei der Sie gemeinsam mit einem Lehrer daran arbeiten, Ihr Fahrverhalten zu verbessern.
Zwei B-Verstöße
Nicht nur wegen schwerwiegender Eingriffe in den Verkehr kann die Probezeit verlängert werden. Auch minderschwere Delikte können eine Probezeitverlängerung nach sich ziehen. In diesem Fall reicht ein einmaliger Verstoß jedoch nicht aus, um derlei Konsequenzen zu provozieren.
Wann verlängert sich die Probezeit? Wenn Sie auf der Autobahn parken, am Steuer telefonieren oder ein liegengebliebenes Auto nicht richtig sichern, dann handelt es sich um B-Verstöße. Zwei Vergehen dieser Art führen dazu, dass die Probezeit vom Führerschein einer Verlängerung von zwei Jahren unterzogen wird.
Erst ein B-Verstoß und dann ein A-Verstoß
Nicht immer begehen Fahrnovizen Fehler im Straßenverkehr mit Vorsatz. Manchmal passieren bestimmte Vergehen auch aus reiner Unachtsamkeit, da andere Dinge die Aufmerksamkeit ablenkten.
So ist es möglich, dass nach einem Delikt leichterer Art sich auch ein gröberer Schnitzer ereignen kann. Wie wird in einem solchen Fall verfahren? Ab wann droht hier die Probezeitverlängerung?
Können Sie gegen die Probezeitverlängerung vorgehen?
Den meisten Fahranfängern fällt schon im Moment des Verstoßes auf, dass sie sich nicht korrekt verhalten haben. Den folgenden Bußgeldbescheid, in dem der Vorwurf noch einmal konkretisiert wird, erwarten viele dennoch mit Anspannung. Er führt nämlich auf, welches Bußgeld Sie bezahlen müssen und ob Punkte in Flensburg oder schlimmstenfalls gar ein Fahrverbot zur Diskussion stehen.
Und wie sieht es dann aus, wenn die Mitarbeiter in der Fahrerlaubnisbehörde Ihre Probezeit verlängern beim Führerschein? Gibt es hier auch die Möglichkeit, dagegen vorzugehen?
Gegen die Probezeitverlängerung bzw. die Anordnung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen, können Verkehrssünder keine Rechtsmittel einlegen.
Deshalb gilt: Vorsicht ist besser als Nachsicht!
Da bestimmte Vergehen den Führerschein gefährden und die Probezeit verlängern können, sollte sich jeder an die Spielregeln halten. So kommt niemand zu Schaden.
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Hallo liebes Bußgeldkatalog Team,
leider werde ich aus dem Artikel nicht ganz schlau, Ich habe einen Punkt bekommen wegen eines Vorfahrts vorfalls aber musste zu keinem Aufbauseminar und keiner Nachschulung…
Wurde meine Probezeit nun verlängert oder nicht? Bzw würde dies im Bußgeldbescheid mitgenannt werden, wenn die Probezeit verlängert werden würde?
Hallo Johannes,
die Anordung zum Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit folgen in der Regel mehrere Wochen nach dem Bußgeldbescheid. Wenden Sie sich ggf. an die zuständige Behörde.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org