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Verlängerung der Frist zum Führerscheinumtausch bis 19. Juli 2022 beschlossen

News von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 22. September 2023

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Führerscheinbesitzer der Geburtsjahre 1953 bis 1958 mit alten Papierführerscheinen, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, erhalten eine Verlängerung der Frist zum Führerscheinumtausch bis 19. Juli 2022. Das beschloss die Innenministerkonferenz (IMK) unter dem Vorsitz von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann. Ursprünglich war die Frist am 19. Januar abgelaufen. Ein entsprechender Antrag zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung werde unverzüglich auf den Weg gebracht.

Wieso gibt es eine Verlängerung der Frist zum Führerscheinumtausch?

Wen betrifft die Verlängerung der First für den Führerscheinumtausch?
Wen betrifft die Verlängerung der First für den Führerscheinumtausch?

Da es sich beim Führerschein um ein wichtiges Dokument handelt, sollte dieser möglichst die höchsten Sicherheitsstandards vorweisen. Bis zum Jahr 2033 sollen innerhalb der EU alle Führerscheine einheitlich und fälschungssicher sein.

Diese Regelung führt dazu, dass Fahrerlaubnisbesitzer, deren Dokumente vor 2013 ausgestellt worden sind, den Führerschein umtauschen müssen. Je nach Geburtsjahr und Ausstellungsdatum erfolgt der Umtausch gestaffelt.

Dieser Prozess soll bis zum 19. Januar 2033 abgeschlossen sein. Wer zwischen den Jahren 1953 und 1958 geboren ist und seinen Führerschein bis Dezember 1998 ausgestellt bekam, hätte den Umtausch bis zum 19. Januar 2022 vollziehen müssen.

Aufgrund der hohen Belastung in den Behörden durch die Corona-Pandemie wurde nun eine Verlängerung der Frist für den Führerscheinumtausch bis zum 19. Juli 2022 von der Innenministerkonferenz beschlossen. Der Vorsitzende Joachim Hermann kündigte an:

Das IMK-Vorsitzland Bayern wird unverzüglich einen Antrag zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung in den Bundesrat einbringen[.]

Da es durchaus eine Weile dauern könne, bis der neue Führerschein ausgestellt würde, appellierte Hermann an alle Fahrerlaubnisbesitzer, dass diese sich dennoch zeitnah um ein neues Dokument bemühen sollten.

Wichtig: Bis die angestrebte Verlängerung der Frist für den Führerscheinumtausch rechtlich in Kraft getreten ist, wird die Polizei darauf verzichten, ein Verwarngeld in Höhe von zehn Euro zu erheben, wenn sich die Führerscheinbesitzer noch nicht um einen Umtausch bemüht haben.

Übersicht der Fristen für den Führerscheinumtausch

Die Verlängerung der Frist zum Führerscheinumtausch betrifft erst einmal nur die eben erwähnten Jahrgänge. Für alle anderen Fahrerlaubnisinhaber bleibt es bei den festgelegten Staffelungen. Diese haben wir Ihnen nachfolgend tabellarisch zusammengefasst:

Umtauschfristen für Führerscheine im Papierformat

Besitzen Sie noch einen Führerschein im Papierformat, hängt die Umtauschfrist von Ihrem Geburtsdatum ab.

GeburtsjahrUmtauschfrist
vor 195319.01.2033
1953 - 195819.01.2022*
1959 - 196419.01.2023
1965 - 197019.01.2024
ab 197119.01.2025
* Frist soll bis 19.07.2022 verlängert werden

Umtauschfristen für Führerscheine im Scheckkartenformat

Hat Ihr Führerschein bereits das Scheckkartenformat, kommt es auf das Jahr der Ausstellung an.

AusstellungsjahrUmtauschfrist
1999 - 200119.01.2026
2002 - 200419.01.2027
2005 - 200719.01.2028
200819.01.2029
200919.01.2030
201019.01.2031
201119.01.2032
2012 - 18.1.201319.01.2033

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah absolvierte ein Journalismus-Studium an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin mit dem Schwerpunkt "Onlinejournalismus" und ist seit 2016 Teil unseres Teams. Sie schreibt Texte zu unterschiedlichsten Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht und ist insbesondere für den Newsbereich zuständig.

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