Menü

Personalausweis abgelaufen: Strafe, Verlängerung, Fristen

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 11. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bußgeld: Personalausweis abgelaufen

VerstoßBußgeld
Sie besitzen als deutscher Staatsbürger keinen gültigen Ausweis, obwohl Sie mindestens 16 Jahre alt sind und der Meldepflicht unterliegenbis zu 3000 €*
Sie legen Ihren Ausweis nicht oder nicht rechtzeitig vor, obwohl eine dazu berechtigte Behörde dies verlangtbis zu 3000 €
* In der Realität werden meistens Bußgelder zwischen 10 und 80 Euro verhängt. Über den genauen Betrag entscheidet die jeweilige Kommune.

FAQ: Personalausweis abgelaufen

Mein Ausweis ist abgelaufen. Droht eine Strafe?

Nach juristischer Definition droht keine Strafe, wenn der Personalausweis abgelaufen ist. Ein Bußgeld ist hingegen schon möglich. Gemäß § 32 Abs. 1 des Personalsausweisgesetzes (PAuswG) kann dieses bis zu 3000 Euro betragen, in der Realität wird dieser Höchstbetrag aber nur äußerst selten auferlegt. Üblicherweise verhängt die Behörde eher ein Bußgeld zwischen 10 und 80 Euro.

Wie lange darf ein Personalausweis abgelaufen sein?

Läuft ein Personalausweis ab, ist er ab dem folgenden Tag ungültig und wird in der Regel nicht mehr akzeptiert, wenn Sie sich damit ausweisen. In der Theorie ist auch dann bereits ein Bußgeld möglich, die meisten Behörden zeigen sich hier jedoch kulant und verhängen ein solches erst nach einem längeren Zeitraum. Ob Sie mit einem abgelaufenen Personalausweis noch ins Ausland reisen können, hängt wiederum von den Umständen ab. Genaueres dazu erfahren Sie hier.

Mein Personalausweis ist abgelaufen. Was muss ich tun?

Beantragen Sie umgehend eine Verlängerung beim Einwohnermeldeamt Ihres aktuellen Wohnortes. In vielen Städten und Gemeinden ist das nicht ohne Termin möglich. Bedenkt man das und die Bearbeitungszeit für den Antrag, die mehrere Wochen dauern kann, sollten Sie sich bereits wenigstens zwei oder drei Monate vor Ablauf des Personalausweises um eine Verlängerung kümmern. Für den Antrag reicht in der Regel das Vorlegen des alten Ausweises. Ist dieser jedoch bereits abgelaufen, müssen Sie unter Umständen auch Ihre Geburtsurkunde zeigen.

Personalausweis abgelaufen: Wie lange ist er noch gültig?

Ist Ihr Personalausweis abgelaufen, droht ein Bußgeld.
Ist Ihr Personalausweis abgelaufen, droht ein Bußgeld.

Ein abgelaufener Personalausweis besitzt bereits am Tag nach dem Ablaufdatum keine Gültigkeit mehr. Geraten Sie dann in eine Situation, in der Sie sich ausweisen müssen, wird das Dokument in der Regel nicht mehr anerkannt. Manche Stellen zeigen eventuell noch eine gewisse Kulanz, wenn der Perso erst kürzlich abgelaufen ist, und akzeptieren ihn trotzdem, darauf können Sie sich aber nicht verlassen.

Obendrein kann in der Theorie bereits ab dem ersten Tag, an dem Sie keinen gültigen Personalausweis mehr besitzen, ein Bußgeld verhängt werden. In der Realität ist das selten der Fall, denn die meisten Behörden warten wenigstens einige Wochen oder sogar Monate, ehe sie ein Bußgeldverfahren eröffnen. Oftmals erhalten Sie auch zunächst eine Verwarnung mit der Aufforderung, Ihren Ausweis unverzüglich zu verlängern. Erst wenn Sie dem nicht nachkommen, bekommen Sie tatsächlich ein Bußgeld auferlegt. Prinzipiell ist das aber eben schon ab den Tag nach dem Ablaufdatum möglich.

Personalausweis abgelaufen: Ist das Reisen ins Ausland noch möglich?

Gleich vorweg: Für viele Auslandsreisen benötigen Sie einen gültigen Reisepass. Solange Sie diesen besitzen, ist es egal, ob Ihr Personalausweis abgelaufen ist oder nicht. Und selbst bei Reisen, bei denen ein Personalausweis ausreichen würde, ist dessen abgelaufene Gültigkeit kein Problem, wenn Sie stattdessen einen gültigen Reisepass dabei haben.

Wie steht es aber nun, wenn Sie keinen Reisepass besitzen? Grundsätzlich ist dieser nicht nötig, wenn Sie innerhalb der EU reisen, und auch für die Einreise in viele andere europäische Staaten ist kein Pass erforderlich. Dazu gehören z. B. die Schweiz, Island, Norwegen, Vatikanstadt und Albanien. In diesem Fall brauchen Sie aber zwingend einen Personalausweis. Ist dieser abgelaufen, muss das nicht zwingend das Ende Ihrer Reisepläne sein. Viele Länder zeigen sich hier kulant und akzeptieren das Ausweisdokument, solange es nicht länger als ein Jahr ungültig ist.

In diesem Fall sollten Sie sich jedoch darauf einstellen, mit dem Auto oder der Bahn einzureisen. Im Gegensatz zu den ausländischen Behörden akzeptieren die meisten Fluggesellschaften es nämlich nicht, wenn ein Personalausweis abgelaufen ist. Die Einreise per Flugzeug gestaltet sich somit schwierig.

Personalausweis abgelaufen: So verlängern Sie das Ausweisdokument!

Ein abgelaufener Personalausweis muss verlängert werden. Das geht meist nicht ohne Termin.
Ein abgelaufener Personalausweis muss verlängert werden. Das geht meist nicht ohne Termin.

Um einen Personalausweis zu verlängern, müssen Sie einen entsprechenden Antrag beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes stellen. Beachten Sie, dass Sie dafür in der Regel einen Termin benötigen und nicht einfach spontan beim Amt erscheinen können. Für die Beantragung der Verlängerung reicht es in der Regel aus, Ihr altes Ausweisdokument vorzulegen und somit Ihre Identität nachzuweisen. Sollte der Personalausweis jedoch bereits abgelaufen sein, kann der Sachbearbeiter eventuell von Ihnen verlangen, zusätzlich einen gültigen Reisepass oder Ihre Geburtsurkunde zu zeigen.

Die Bearbeitung Ihres Antrags kann wiederum drei bis sechs Wochen in Anspruch nehmen, je nachdem wie stark die Behörde ausgelastet ist. Somit sollten Sie sich am besten schon wenigstens zwei Monate vor Ablauf Ihres Personalausweises um eine Verlängerung kümmern, insbesondere wenn Termine beim Einwohnermeldeamt schwer zu bekommen sind. Nur so besteht die Chance, dass Ihr neuer Ausweis ausgestellt wird, bevor Ihr alter seine Gültigkeit verliert.

Die Kosten für die Verlängerung hängen davon ab, wie alt Sie sind: Unter 24 Jahren kostet ein neuer Personalausweis 22,80 Euro. Sind Sie älter, müssen Sie 37 Euro zahlen.

Über den Autor

Gitte
Gitte H.

Gitte erhielt ihren Master-Abschluss in Germanistik und Kommunikationswissenschaften. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber im Bereich Verkehrsrecht und unterstützt die bussgeldkatalog.org-Redaktion tatkräftig im Lektorat. Außerdem zählen die Pflege und Kontrolle unseres YouTube-Kanals zu ihren Kernaufgaben.

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (95 Bewertungen, Durchschnitt: 4,33 von 5)
Personalausweis abgelaufen: Strafe, Verlängerung, Fristen
Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

4 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. Ralf S
    Am 16. Januar 2024 um 13:04

    Sehr geehrte Damen Herren
    Der Personalausweis meiner Mutter (89 Jahre) ist abgelaufen
    Da es mir leider nicht möglich ist meine Mutter ins Bürgerbüro zu bekommen sie ist Demenz und sehr stark gehbehindert .
    Ein Artest vom Arzt habe ich .
    Was kann ich machen das ich kein Bußgeld bekomme
    Mit freundlichen Grüßen

  2. Wolf
    Am 11. August 2023 um 16:25

    Hallo Peter L,
    ich lebe ebenfalls im Ausland – eher im EU-Osten – und hatte ein ähnliches Problem. Ich weiß, dass mir die Abmeldebestätigung per Post von einem Bekannten zu/nachgeschickt wurde, aber sie ist einfach futsch, egal wo ich suche. Als dann mein Personalausweis ablief, den ich zur Verlängerung meines Dauerwohnsitzes hier im Ausland brauche, flatterten mir auch ganz schön die Nerven. Deutsche Botschaft und so. Formal, unkooperativ etc…. Aber ich war überrascht, es gab zwei Optionen: die erste – man HAT eine Abmeldebestätigung und die zweite – man ist OHNE. Die letztere Variante kostet ca. 20-30 Euro mehr, aber es ging (hier setzt sich angeblich die Botschaft mit der damaligen Meldestelle selbst in Verbindung und lässt sich das bestätigen). Bei der Übergabe wurde mir dann sogar noch geraten, einfach die Meldestelle anzuschreiben, die mir die Bestätigung damals ausgestellt hatte und ein Duplikat (vermutlich gegen Gebühren) anzufordern. Übrigens das mit den flatternden Nerven war überflüssig – alles lief problemlos und freundlich ab! Sie schreiben “Nun bekomme ich keinen neuen” – WER genau sagt das? Die Botschaft oder vielleicht nur ein Konsulat? (kenn mich da nicht so genau aus). Wenn es in meinem EU-Land ging, dann wüsste es doch in ihrem auch gehen, oder? Zweimal EU… Und so unterschiedlich sind unsere Fälle nicht – nur der Zeitraum ist bei Ihnen länger, aber Papiere/Dokumente haben Sie ja gleich haufenweise.

    PS: Bin mir nicht mehr sicher, aber falls ich mich nicht irre, stand auf der Webseite der Botschaft auch was von Geburtsurkunde. Die habe ich dann auch mitgenommen (original), weiß aber nicht mehr, ob die sie haben wollten.

    PS2: Vielleicht können Sie die Meldestelle an Ihrem letzten Wohnsitz anschreiben, netter Brief/E-Mail, alles im Detail klären, Kopien mitschicken, evt. Porto für Zusendung des Duplikats oder auf Webseite per Überweisung/Scheck etc. nach Begleichung der Gebühren einen Antrag stellen. Kann doch nicht sein, dass Sie jetzt Ihr Leben lang keinen PA mehr bekommen, nur weil Sie den Termin verschwitzt haben?! Wenn Sie das alles nett erklären und vielleicht sogar Gründe angeben/finden, warum Sie das alles versäumt haben, bekommen Sie möglichweise nur ein Bußgeld im üblichen Rahmen, vielleicht 40-100 Euros, was man so liest im Net?

    Ich drücke die Daumen

  3. Peter L
    Am 19. Juli 2023 um 17:27

    Ich Lebe zur Zeit in Spanien. Mein Ausweis ist 2010 Abgelaufen. Kuz nachdem ich Deutschland verlassen habe. Nun bekomme ich keinen neuen, weil ich zur Identifikation meiner Person nur meine Geburtsurkunde, Heiratsurkunde meiner Eltern und die Sterbeurkunden meiner Eltern habe. Alles im Original. Desweiteren meinen abgelaufenen Personalausweis. Aber leider keine Abmeldebestätigung aus Deutschland. Ohne die scheinbar nichts zu machen ist.

    • Soraiya C
      Am 5. November 2023 um 19:13

      Haben sie Seit 13 Jahren keinen Gueltigen personalaussweis?Kostet das nicht Strafe bussgeld,wenn man so Lange keinen Gueltigen personalausweiss hat.

Verfassen Sie einen neuen Kommentar


Nach oben
Bußgeldkatalog als PDF
Der aktualisierte Newsletter 2023 vom VFR Verlag zum Download und Ausdrucken.
Jetzt kostenlos per E-Mail anfordern:
Mit dem Absenden akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.