Neuerungen im Straßenverkehr 2023: Was ändert sich?
News von bussgeldkatalog.org, veröffentlicht am: 20. Dezember 2022
Ein neues Jahr bringt oft auch Gesetzesänderungen mit sich und 2023 bildet da keine Ausnahme. Neue Versicherungskennzeichen, neue TÜV-Plaketten, Änderungen zum Erste-Hilfe-Set… Es kommt einiges zusammen. Wir verraten Ihnen, auf welche Neuerungen im Straßenverkehr Sie sich 2023 einstellen müssen!
Masken im Erste-Hilfe-Set werden verbindlich

Schon 2021 plante die Bundesregierung, Schutzmasken zum obligatorischen Bestandteil des Erste-Hilfe-Sets im Auto zu machen. Im Frühjahr 2022 wurde deshalb auch die entsprechende Norm, DIN 13164, angepasst: Laut dieser muss das Kfz-Erste-Hilfe-Set nun zwei medizinische Gesichtsmasken beinhalten. Um den Herstellern der Verbandskästen die nötige Zeit zu geben, ihre Produkte anzupassen, wurde eine Übergangsfrist von einem Jahr gewährt. Diese ist auch nötig, um die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechend zu aktualisieren. Ehe das nicht geschieht, gilt die Maskenpflicht für das Erste-Hilfe-Set nicht.
Die Übergangsfrist soll zum 31. Januar 2023 auslaufen. Ob die StVZO bis dahin wirklich überarbeitet wurde, bleibt abzuwarten. Und selbst wenn nicht: Allzu lange wird es nicht mehr dauern. Die Neuerungen im Straßenverkehr 2023 bringen also mit hoher Wahrscheinlichkeit die lange angekündigte Maskenpflicht mit sich.
Info: Es muss sich nicht um FFP2-Masken handeln. Zwei einfache OP-Masken reichen aus.
Video: Änderungen im Verkehrsrecht 2023
Wer muss 2023 seinen Führerschein umtauschen?
Wenn Ihr Führerschein vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, müssen Sie diesen früher oder später in den neuen EU-Führerschein umtauschen. Um die Behörden zu entlasten, findet dieser Umtausch gestaffelt statt: Für verschiedene Bürger gelten verschiedene Fristen.
Für einige Menschen läuft diese Frist am 19. Januar 2023 ab. Diesmal betrifft es alle, die noch einen Papierführerschein besitzen und im Zeitraum 1959 bis 1964 geboren wurden. Gehören Sie dazu, sollten Sie also besser bald Ihren Führerschein umtauschen. Nach dem 19. Januar 2023 verliert er nämlich seine Gültigkeit.
Welche anderen Umtauschfristen gelten (oder schon verstrichen sind), zeigen die beiden folgenden Tabellen:
Für Führerscheine im Papierformat (abhängig vom Geburtsjahr):
Geburtsjahr | Umtauschfrist |
---|---|
vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 - 1958 | 19.01.2022 |
1959 - 1964 | 19.01.2023 |
1965 - 1970 | 19.01.2024 |
ab 1971 | 19.01.2025 |
Für Führerscheine im Scheckkartenformat (abhängig vom Ausstellungsjahr):
Ausstellungsjahr | Umtauschfrist |
---|---|
1999 - 2001 | 19.01.2026 |
2002 - 2004 | 19.01.2027 |
2005 - 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 - 18.1.2013 | 19.01.2033 |
TÜV-Plakette und Versicherungskennzeichen: Neue Farben auf dem Nummernschild
Pkw müssen in der Regel alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung, auch bekannt als TÜV. Hat Ihr Auto eine rosa TÜV-Plakette, ist diese Untersuchung für Sie 2023 fällig. Anschließend bekommt Ihr Fahrzeug eine neue Plakette, die Ihnen den nächsten Termin (im Jahr 2025) mitteilt. Diese neue Plakette wird orange sein. Wenn Sie 2023 allerdings einen Neuwagen erstmals zulassen, steht dessen erste Hauptuntersuchung nicht in zwei, sondern erst in drei Jahren (2026) an. Neuwagen erhalten 2023 deshalb eine blaue TÜV-Plakette.

Auch für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen steht ein Farbwechsel an. Wie jedes Jahr muss das Nummernschild am 1. März 2023 gegen ein neues ausgetauscht werden. Das grüne Versicherungskennzeichen wird diesmal von einem schwarzen abgelöst.
