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Neuerungen im Straßenverkehr 2023: Was ändert sich?

News von bussgeldkatalog.org, veröffentlicht am: 20. Dezember 2022

Ein neues Jahr bringt oft auch Gesetzesänderungen mit sich und 2023 bildet da keine Ausnahme. Neue Versicherungskennzeichen, neue TÜV-Plaketten, Änderungen zum Erste-Hilfe-Set… Es kommt einiges zusammen. Wir verraten Ihnen, auf welche Neuerungen im Straßenverkehr Sie sich 2023 einstellen müssen!

Masken im Erste-Hilfe-Set werden verbindlich

Bereit für den Jahreswechsel? Diese Neuerungen im Straßenverkehr erwarten Sie 2023!
Bereit für den Jahreswechsel? Diese Neuerungen im Straßenverkehr erwarten Sie 2023!

Schon 2021 plante die Bundesregierung, Schutzmasken zum obligatorischen Bestandteil des Erste-Hilfe-Sets im Auto zu machen. Im Frühjahr 2022 wurde deshalb auch die entsprechende Norm, DIN 13164, angepasst: Laut dieser muss das Kfz-Erste-Hilfe-Set nun zwei medizinische Gesichtsmasken beinhalten. Um den Herstellern der Verbandskästen die nötige Zeit zu geben, ihre Produkte anzupassen, wurde eine Übergangsfrist von einem Jahr gewährt. Diese ist auch nötig, um die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechend zu aktualisieren. Ehe das nicht geschieht, gilt die Maskenpflicht für das Erste-Hilfe-Set nicht.

Die Übergangsfrist soll zum 31. Januar 2023 auslaufen. Ob die StVZO bis dahin wirklich überarbeitet wurde, bleibt abzuwarten. Und selbst wenn nicht: Allzu lange wird es nicht mehr dauern. Die Neuerungen im Straßenverkehr 2023 bringen also mit hoher Wahrscheinlichkeit die lange angekündigte Maskenpflicht mit sich.

Info: Es muss sich nicht um FFP2-Masken handeln. Zwei einfache OP-Masken reichen aus.

Video: Änderungen im Verkehrsrecht 2023

Was ändert sich 2023? Erfahren Sie es hier im Video!
Was ändert sich 2023? Erfahren Sie es hier im Video!

Wer muss 2023 seinen Führerschein umtauschen?

Wenn Ihr Führerschein vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, müssen Sie diesen früher oder später in den neuen EU-Führerschein umtauschen. Um die Behörden zu entlasten, findet dieser Umtausch gestaffelt statt: Für verschiedene Bürger gelten verschiedene Fristen.

Für einige Menschen läuft diese Frist am 19. Januar 2023 ab. Diesmal betrifft es alle, die noch einen Papierführerschein besitzen und im Zeitraum 1959 bis 1964 geboren wurden. Gehören Sie dazu, sollten Sie also besser bald Ihren Führerschein umtauschen. Nach dem 19. Januar 2023 verliert er nämlich seine Gültigkeit.

Welche anderen Umtauschfristen gelten (oder schon verstrichen sind), zeigen die beiden folgenden Tabellen:

Für Führerscheine im Papierformat (abhängig vom Geburtsjahr):

GeburtsjahrUmtauschfrist
vor 195319.01.2033
1953 - 195819.01.2022
1959 - 196419.01.2023
1965 - 197019.01.2024
ab 197119.01.2025

Für Führerscheine im Scheckkartenformat (abhängig vom Ausstellungsjahr):

AusstellungsjahrUmtauschfrist
1999 - 200119.01.2026
2002 - 200419.01.2027
2005 - 200719.01.2028
200819.01.2029
200919.01.2030
201019.01.2031
201119.01.2032
2012 - 18.1.201319.01.2033

TÜV-Plakette und Versicherungskennzeichen: Neue Farben auf dem Nummernschild

Pkw müssen in der Regel alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung, auch bekannt als TÜV. Hat Ihr Auto eine rosa TÜV-Plakette, ist diese Untersuchung für Sie 2023 fällig. Anschließend bekommt Ihr Fahrzeug eine neue Plakette, die Ihnen den nächsten Termin (im Jahr 2025) mitteilt. Diese neue Plakette wird orange sein. Wenn Sie 2023 allerdings einen Neuwagen erstmals zulassen, steht dessen erste Hauptuntersuchung nicht in zwei, sondern erst in drei Jahren (2026) an. Neuwagen erhalten 2023 deshalb eine blaue TÜV-Plakette.

Neuerungen im Straßenverkehr: 2023 wird die rosa TÜV-Plakette durch eine orange bzw. eine blaue abgelöst.
Neuerungen im Straßenverkehr: 2023 wird die rosa TÜV-Plakette durch eine orange bzw. eine blaue abgelöst.

Auch für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen steht ein Farbwechsel an. Wie jedes Jahr muss das Nummernschild am 1. März 2023 gegen ein neues ausgetauscht werden. Das grüne Versicherungskennzeichen wird diesmal von einem schwarzen abgelöst.

Das Versicherungskennzeichen für 2023 ist schwarz.
Das Versicherungskennzeichen für 2023 ist schwarz.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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