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Vermummungsverbot in Deutschland: Auch an Karneval?

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 13. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Gibt es ein Vermummungsgesetz in Deutschland?

Was gilt es zum Vermummungsverbot an Karneval zu beachten?
Was gilt es zum Vermummungsverbot an Karneval zu beachten?

Das Thema Vermummung und Verschleierung ging im Jahr 2016 häufig durch die deutsche Presse. Diskutiert wurde, inwiefern eine Burka, also ein Kleidungsstück, welches die vollständige Verschleierung des Körpers bezweckt, verboten werden sollte.

In Deutschland gilt nämlich ein sogenanntes Vermummungsverbot in der Öffentlichkeit bzw. bei öffentlichen Veranstaltungen. Doch wie verhält es sich an Karneval, wenn die Jecken in ihren Kostümen durch die Straßen ziehen?

Dieser Frage widmet sich der nachfolgende Ratgeber. Sie erfahren, wann das Vermummungsverbot laut Gesetz greift, welche Ausnahmen gelten und wie Zuwiderhandlungen sanktioniert werden können.

FAQ: Vermummungsverbot

Was besagt das Vermummungsverbot in Deutschland?

Im Versammlungsgesetz ist festgeschrieben, dass Vermummungen bei öffentlichen Versammlungen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen, die im Freien stattfinden, verboten sind. Auch auf dem Weg zu solchen Veranstaltungen dürfen Sie keine Utensilien tragen oder mit sich führen, mit denen Sie sich vermummen können.

Was passiert, wenn ich mich zu genannter Gelegenheiten dennoch vermumme?

Sie begehen eine Straftat, wenn Sie das Vermummungsverbot missachten. Das wird üblicherweise mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet.

Gilt das Vermummungsverbot auch an Karneval?

Ja. Prinzipiell können die Behörden allerdings eine Ausnahme machen. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Verstößt das Tragen eines Mundschutzes während der Corona-Pandemie gegen das Vermummungsverbot?

Nein. Es gibt kein generelles Vermummungsverbot in der Öffentlichkeit. Dieses gilt wie erwähnt nur für Versammlungen und beim Führen von Kraftfahrzeugen. Demnach fällt das Tragen eines Mundschutzes in der Öffentlichkeit nicht unter das Vermummungsverbot.

Im Video: Dürfen Sie eigentlich mit Maske hinters Steuer?

Video: Maske am Steuer
Im Video: Wann ist die Maske am Steuer gestattet und wann nicht?

Wann greift in Deutschland das Vermummungsverbot?

Der Karneval bildet eine Ausnahme im Vermummungsverbot in Deutschland.
Der Karneval bildet eine Ausnahme im Vermummungsverbot in Deutschland.

Das menschliche Miteinander lebt von der Kommunikation. Diese wird allerdings deutlich erschwert, wenn bei einem der Gesprächspartner das Gesicht (beispielsweise wegen einer Maske) nicht zu erkennen ist. Die Mimik kann somit nicht mehr wahrgenommen werden.

Doch auch die Feststellung der Identität wird dadurch erschwert. Unter einem Kostüm kann sich grundsätzlich „jeder“ befinden. Gerade bei einer Verkehrskontrolle sind Bürger verpflichtet, eine zweifelsfreie Identifizierung zu ermöglichen.

In Deutschland gilt das sogenannte Vermummungsverbot, welches in § 17a Versammlungsgesetz geregelt wird. Dort heißt es in Absatz 2:

Es ist […] verboten,

  1. [bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel, Aufzügen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel oder auf dem Weg dorthin] in einer Aufmachung, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern, teilzunehmen oder den Weg zu derartigen Veranstaltungen in einer solchen Aufmachung zurückzulegen,
  2. bei derartigen Veranstaltungen oder auf dem Weg dorthin Gegenstände mit sich zu führen, die geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, die Feststellung der Identität zu verhindern.

Grundsätzlich sind Kostüme, Masken und ähnliches bei öffentlichen Veranstaltungen also verboten und dürfen nicht getragen werden. Somit soll sichergestellt werden, dass eine zweifelsfreie Feststellung der Identität möglich ist.

Wer dem Vermummungsverbot nicht nachkommt muss laut § 27 Versammlungsgesetz mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe rechnen. Es handelt sich also um einen Straftatbestand, der bei einer Anzeige eine Gerichtsverhandlung nach sich ziehen kann.

Obacht: Auch das Mitführen von Utensilien, die dazu geeignet sind, eine Vermummung vorzunehmen, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und steht unter Strafe. Dies kann mit einem Bußgeld von bis zu 500 Euro geahndet werden.

Vermummungsverbot am Steuer seit 2017

Seit 2017 gilt in Deutschland ein Vermummungsverbot am Steuer. Dadurch soll die eindeutige Identifizierung eines Fahrers z. B. nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung gewährleistet sein. Dieses Verbot betrifft auch das Verhüllen des Gesichts durch Schleier, wodurch auch das Tragen einer Burka oder eines Nikabs am Steuer verboten ist.

Das Vermummungsverbot am Steuer würde auch die Burka und den Nikab betreffen.
Das Vermummungsverbot am Steuer würde auch die Burka und den Nikab betreffen.

Vermummung in der Öffentlichkeit: Fußballfans aufgepasst

Auch bei einem Fußballspiel handelt es sich um eine öffentliche Veranstaltung. Somit gilt auch hier das Vermummungsverbot. Immer wieder sind Verstöße gegen dieses festzustellen, besonders dann, wenn Pyrotechnik gezündet wird und die Täter sich so vermummen, dass eine Identitätsfeststellung nicht möglich ist. Auch hierbei handelt es sich um eine Straftat.

Karneval: Dutzende Verstöße gegen das Vermummungsverbot?

Das Vermummungsverbot wird im Versammlungsgesetz definiert.
Das Vermummungsverbot wird im Versammlungsgesetz definiert.

Doch wie verhält es sich nun in der fünften Jahreszeit? Gilt auch an Karneval das Vermummungsverbot? In § 17a Versammlungsgesetz ist definiert, dass die zuständige Behörde auch Ausnahmen machen kann.

Somit ist es legitim, sich an Fasching zu verkleiden, auch wenn dies dazu führt, dass eine Vermummung stattfindet. Doch Vorsicht: Es gibt auch verbotene Kostüme zum Karneval. Allerdings sind beim Karneval in Bezug auf das Autofahren einige Dinge zu beachten.

Nach § 23 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) muss der Fahrer dafür sorgen, dass seine Sicht und das Gehör während der Fahrt nicht beeinträchtigt sind. Eine Maske kann das Sichtfeld erheblich einschränken, was auch die Unfallgefahr erhöht.

Wird ein solcher verursacht, kann die Verkleidung schnell dazu führen, dass sich für den Betroffenen Nachteile bezüglich der Versicherung ergeben. So ist es wahrscheinlich, dass ihm zumindest eine Teilschuld zugesprochen wird oder im schlimmsten Fall auch der Versicherungsschutz erlöschen kann.

Das Vermummungsverbot gilt an Karneval also nicht, sofern eine entsprechende Ausnahme vorliegt. Dennoch sollte gerade das Autofahren mit Augenklappe oder Maske unterlassen werden, da sonst das Unfallrisiko erheblich steigen kann.

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah absolvierte ein Journalismus-Studium an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin mit dem Schwerpunkt "Onlinejournalismus" und ist seit 2016 Teil unseres Teams. Sie schreibt Texte zu unterschiedlichsten Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht und ist insbesondere für den Newsbereich zuständig.

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48 Kommentare

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  1. Deutschland
    Am 13. Januar 2023 um 11:03

    Also auf gut Deutsch, jede Art von Vermummung ist erlaubt außer die Burka. Witzig! Entweder alles wird verboten oder alles wird erlaubt. Beim Karneval hört es schon auf, genau so wie religiöse Symbole in Kitas und an Schulen beim Weihnachtsbaum aufhören. Ich male mir die Welt, wie sie mir gefällt. Islamische Touristengegenden sollten analog Burkapflicht einführen für Touristen :-) Mal schauen, wie viele dann noch in die Türkei, nach Marokko, Ägypten, Dubai, Qatar und Co. reisen

  2. Wilke
    Am 1. Februar 2022 um 9:08

    Nach dem, was ich hier gelesen habe, gibt es einen Widerspruch zwischen der bestehenden und immer wieder betonten Pflicht, auf Demonstrationen und anderen Versammlungen im Freien Maske zu tragen und dem Vermummungsverbot bei Versammlungen. Gibt es eine logische, nachvollziehbare Erklärung, wie man sich auf Versammlungen nicht strafbar macht?

  3. Stefan
    Am 31. Januar 2022 um 9:37

    Ich wollte mich zum “Montags-Spaziergang als Pestarzt verkleiden Gründe dafür sind ja Nebensache.. prinzipiell ist es keine angemeldete Demo. Würde ich gegen das Gesetz verstoßen? Auch wenn ich vorher zur Polizei gehen und mich Ausweisen kann?, notfalls können die mich auch durchsuchen…

  4. Moni
    Am 17. Februar 2021 um 15:02

    sind Burka Trägerinnen von der Maskenpflicht beim Einkauf befreit?

  5. Nico
    Am 21. Januar 2021 um 5:21

    Hmmm falsch gedacht und das verwenden verbotener Kennzeichen falsch interpretiert: da eine geschichtliche, filmische und eine NICHT ALS Verherrhlichend sondern ablehnende Darstellung ist erlaubt. Eine Hakenkreuzdarstellung, „deren Inhalt in offenkundiger und eindeutiger Weise die Gegnerschaft zu der Organisation und die Bekämpfung ihrer Ideologie zum Ausdruck bringt, läuft dem Schutzzweck des § 86a StGB ersichtlich nicht zuwider und wird daher vom Tatbestand der Vorschrift nicht erfasst.
    BGH Urteil 2007. Ausgabe 36….
    Und keiner wird einem als (entfernt von der Redaktion) humorvoll verkleideten narren eine “Verherrlichung” vorwerfen…

    • Christian
      Am 28. Dezember 2022 um 12:07

      Wollen Sie das einem kleinen Amtsrichter persönlich erklären oder haben Sie genug Zeit und Geld, um das bis zum Bundesverfassungsgericht durchzukämpfen? In Filmen und Computerspielen werden seit eh und je verbotene Kennzeichen der NS-Zeit für den deutschen Markt entfernt (z.B. Indiana Jones, Wolfenstein 3D), auch wenn die Zeichen mehr als eindeutig den bösen Charakteren zugeordnet werden. Vermutlich ist da durchaus vorauseilender Gehorsam im Spiel und rechtlich könnten sich die Produzenten freiklagen. Andererseits ist die Bagatellisierung und Banalisierung durch Fantasiedarstellung von SS-Soldaten moralisch sehr fragwürdig. Gerade in Zeiten, in denen Opfer und deren direkte Nachkommen noch leben, ist die Nachstellung zum Zwecke der Unterhaltung problematisch. Ein Kostüm ist letztlich auch Kunst und wie Kunst wahrgenommen wird entscheidet nicht der Künstler. Das gilt umso mehr, wenn der Künstler nur der Aufmerksamkeit wegen provozieren will.

  6. Udo S
    Am 17. Januar 2021 um 23:07

    Vielleicht sollten Politiker und unsere freundlichen Helfer bei der Polizei sich da mal dran erinnern, das sie uns zu Straftaten animieren

  7. Tobias
    Am 10. Juli 2020 um 7:38

    Ich bin Berufswaffenträger, wir müssen uns am Tag circa 30-50x Legitimieren.
    Ich sowie der Großteil meiner Kollegen verweigern im Dienst das tragen einer Mund/Nase Bedeckung.
    Sobald ich eine Mund/Nase Bedeckung trage ist meine identität ja nicht sofort feststellbar, wie sieht die rechtslage dazu aus?

  8. Michael
    Am 23. April 2020 um 17:49

    Eine Frage an die Redaktion.
    Jetzt in Zeiten von Corona, wo wir beim Fahren von Bus & Bahn und beim Einkaufen einen Schutz vor Mund und Nase tragen “müssen”, stellt sich mir die Frage, wie es aussieht, wenn ich mit einer Sturmhaube vom Motorrad fahren einkaufen gehe.

    Also explizit die Frage, mache ich mich strafbar, wenn ich mit einer Sturmhaube auf dem Kopf einkaufen gehe?

  9. Witz
    Am 23. April 2020 um 0:06

    Hallo,
    Als ich manche kommentare gelesen habe musste ich etwas lachen.
    1frage an alle
    Was wisst ihr alle über die religion und schleier überhaupt ?
    Durch medien verursachten vorurteile denkt ihr wohl das nur eure glaubensart und denkweise richtig ist oder wie?
    Ausserdem wieviele verschleierte Frauen haben bis jetzt eine Bank überfallen oder irgendeine Straftat begonnen die allen Unrechtes tat ?
    Ihr könnt es vielleicht vergessen oder sogar verleugnen aber Abdeckung wird in fast allen Religionen befohlen. Genauso auch im Christentum also
    Welches in Wahrheit mit Jesus kam. Kunst eure nonnen an oder geht mal in eure geschichte zurück. Sogar in den alten filmen haben die Frauen haben oder hüte an. Es gibt sogar welche mit kleinen tüchern.

  10. Franz
    Am 20. April 2020 um 11:59

    Ha, ist ja lustig und jetzt gibt es eine landesweite Pflicht, Masken zu tragen? Ich kann mich also entscheiden, ob ich gegen das Vermummungsgebot oder gegen die Makentragepflicht verstoße? Egal, wie ich es mache, angeschissen bin ich auf jeden Fall! Früher beim Spielen nannte man das eine “Zwickmühle” egal, was man machte, man verlor immer!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. April 2020 um 12:27

      Hallo Franz,

      eine bundesweite Maskenpflicht gibt es derzeit noch nicht. Sie ist bislang nur in wenigen Bundesländern und einzelnen Städten eingeführt worden. Zudem gilt das Vermummungsverbot in aller Regel nur bei Veranstaltungen, die dem Versammlungsrecht unterliegen. Auch am Steuer kann ein Mundschutz bei Unkenntlichkeit des Fahrers zu Problemen führen. Das Tragen einer Maske in der Öffentlichkeit ist damit nicht grundsätzlich verboten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Karl
    Am 19. April 2020 um 13:25

    Wie ist das bei Corona Masken oder Tüchern die man in Geschäften oder ÖPNV ab Montag tragen soll, zumindestens in Sachsen ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. April 2020 um 12:36

      Hallo Karl,

      das Vermummungsverbot bezieht sich in aller Regel auf Versammlungen. Das Tragen von Alltagsmasken oder Tüchern in der Öffentlichkeit ist damit nicht grundsätzlich untersagt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Thomas der adlige
    Am 17. April 2020 um 2:33

    Wenn ich mir so eine Coole Clonen Krieger Maske (aus Star Wars) gekauft habe werde ich dann Bestraft ? oder wie läuft das verfahren dann ab ?

  13. Patrick
    Am 17. April 2020 um 1:03

    Kurze Frage,
    Darf man jetzt während der corona Zeit mit einer Gasmaske in die Öffentlichkeit gehen?
    Sprich zum einkaufen oder spazieren gehen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. April 2020 um 12:40

      Hallo Patrick,

      das Tragen von Masken in der Öffentlichkeit ist nicht grundsätzlich untersagt. Das Vermummungsverbot bezieht sich im Allgemeinen auf Veranstaltungen wie Demonstrationen u. Ä.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Linus P.
    Am 4. Februar 2020 um 11:03

    Wie sieht das aus mit Staubschutzmasken in der Öffentlichkeit? Darf man sowas in Bussen und Co. tragen?
    Lg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. April 2020 um 13:33

      Hallo Linus,

      bitte beachten Sie, dass das Vermummungsverbot sich auf bestimmte Anlässe bezieht (etwa Demonstrationen). Das Tragen von Schutzmasken in der Öffentlichkeit ist also nicht per se untersagt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. JuraBura
    Am 19. Oktober 2019 um 13:39

    Es gibt kein generelles Vermummungsverbot. Dieses gilt bei öffentlichen VERSAMMLUNGEN / VERANSTALTUNGEN.

    Ich kann also durchaus vermummt durch die Straßen spazieren, wenn es sich um keine Versammlung/Veranstaltung handelt.

  16. Percy
    Am 12. Oktober 2019 um 16:00

    Guten Tag,
    Ich hatte gehört, dass man Vermummung bei der Polizei auf Demonstrationen anmelden kann, wenn man für die Polizei trotzdem noch identifizierbar ist. Stimmt das?

  17. Jürgen
    Am 19. August 2019 um 12:18

    Wenn man im Web “schwarzer Block” eingibt kommen hunderte von Aufnahmen von vermummten Menschen auf Politischen Veranstaltungen,
    habe nur ich die Vermutung dass das Vermummungsverbot hier nicht greift oder liege ich falsch?

  18. Kathi
    Am 19. August 2019 um 9:00

    Hallo!
    Wie siehts eigentlich mit einer Verkleidung zu künstlerischen Zwecken aus? Stichwort Cosplay – wenn ich damit zu einer Location gehe um Fotos mit einer passenden Kulisse zu machen? Macht man sich mit sowas dann auch strafbar? Auch wenn man an keinerlei öffentlicher Veranstaltung teilnimmt, sondern sich nur für die Fotos verkleidet?

  19. Nico
    Am 15. August 2019 um 18:20

    Gilt dieses Vermummungsverbot auch beim Mountainbike fahren durch eine Sturmmaske?
    MFG nico

  20. Christian
    Am 12. Juli 2019 um 0:07

    Hallo zusammen.
    Ich habe mir demletzt 3 schwarze Mundschutze gekauft, wie man sie zum Beispiel aus Japan kennt. Ich würde diese gerne aus modischen Gründen tragen. Diese verdecken ja vom Kinn bis zur Nase alles. Kann ich damit ganz normal z.B. “im Freien” also etwa in der Stadt herumspazieren bzw im Bus fahren? Oder gelten diese Mundschutze auch als “Vermummungsversuch”. Und wie ist es, wenn ich zum Beispiel in öffentlichen Gebäuden (wozu öffentliche Verkehrsmittel ja auch gehören, falls ich es richtig verstanden habe) einfach die Maske unters Kinn ziehe? Kann ich sie, wenn ich mit Freunden in eine Bar gehe tragen, solange es mir der Besitzer nicht untersagt? Oder zählen Bars nicht als private, sondern als öffentliche Gebäude? Im Auto dürfte ich sie ja nicht anziehen.

  21. Micha
    Am 30. Dezember 2018 um 22:18

    Kann man ein Bandana um den hals tragen oder ist das auch verboten?
    Oder bei Skifahren kann man da eine Maske zum erwärmen des Gesichts tragen?

  22. Stevo
    Am 16. Dezember 2018 um 17:49

    Es geht doch hier auch um die ABSICHT sich unerkenntlich zu machen. Wenn ich will dann laufe ich auf jeder Veranstaltung (zumindest im Winter) mit ner vollverschleierung meines Gesichts rum. Ich mach das weil mir nicht kalt sein soll und nicht weil ich mich unkenntlich machen möchte. Die Beweispflicht liegt dann, wenn ich das richtig verstanden habe, nicht bei mir. Mir muss nachgewiesen werden das ich mich unkenntlich machen WILL oder WOLLTE. Bei schminke kann man die Mimik noch sehen, darüber geht’s doch überhaupt nicht…

  23. Phil
    Am 1. November 2018 um 19:10

    Frage:
    Ich habe ein sog. “Face Shield”, welches man sich bis zur Nase hochzieht und sowohl Mund als auch die Nase zum Teil verdeckt. Man kann die Augen sehen und alles was darüber ist, solange ich keine Mütze oder ähnliches auf habe.
    Dürfe ich mit diesem Face Shield in der Öffentlichkeit rumlaufen?
    Wenn ich z.B. auf dem Weg zur Arbeit bin und in der Bahn sitze oder ist das dann schon verboten und ich verstoße gegen das Gesetz? Ich habe ja nicht die Absicht mich zu einer öffentlichen Veranstaltung zu begeben und an dieser teilzunehmen.

    Und noch eine Frage:
    Verstoße ich bereits gegen das Gesetz, wenn ich das Face Shield bei mir trage?

    Ich würde es ja nur tragen, um mich vor der Kälte zu schützen und weil mir die Muster darauf gefallen… ich habe nicht die Absicht irgendeiner Person etwas böses zu tun.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. November 2018 um 11:30

      Hallo Phil,

      § 17a Abs. 2 des Versammlungsgesetzes betrifft hauptsächlich öffentliche Veranstaltungen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Yvonne
    Am 13. Oktober 2018 um 14:19

    Hallo

    Eine Frage: Darf man mit einer Mundschutzmaske (wegen Immunschwäche) einkaufen, in die Bank, auf den Weihnachtsmarkt?

    lg Yvonne

  25. Ben
    Am 5. Oktober 2018 um 17:16

    Ich habe ein Gesichtwarmhatmaske darf ich die in der Öffentlichkeit trotzdem tragen?🧕

  26. Jana
    Am 24. September 2018 um 16:03

    In der bank ist es verboten mit nem helm reinzugehen! Das hat seine gründe! Woher weiß ich, dass kein bankräuber in der burka steck oder n selbstmordattentäter. Jede menge platz für sprengstoff wäre vorhanden! In der heutigen zeit, habe ich kein verständniss dafür! Sicherheit und Transparenz geht vor Religion! Verschleiert, vermummt.. Löst kein gutes gefühl aus!

    • Christian
      Am 28. Dezember 2022 um 11:47

      @Jana: Warum sollte ein Selbstmordattentäter seine Identität verschleiern oder sich sonstwie verdächtig kleiden? Ergibt überhaupt keinen Sinn. Banken und Tankstellen haben ganz normales Hausrecht und das Verbot soll die Traumatisierung von Mitarbeitern verhindern sowie frühzeitiges Eingreifen z.B. Absetzen eines Notrufs ermöglichen. Gemeint sind auch nur Helme, die das Gesicht verdecken. Ein Fahrrahdhelm sollte kein Problem darstellen, solange allen Beteiligten noch der Sinn der Regelung und nicht nur der Wortlaut bekannt ist.

      Unter beliebiger Kleidung und erst recht in einer Tasche kann man ausreichend Sprengstoff unterbringen, um ein Haus abzureissen. Dafür braucht man keine Spezialkleidung.

  27. Marie
    Am 7. August 2018 um 14:40

    “Mitführen von Utensilien, die dazu geeignet sind, eine Vermummung vorzunehmen, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar”

    Heißt das jetzt, dass ich auf öffentlichen Veranstaltungen meine Schminke Zuhause lassen muss?
    Mit etwas Achminke kann man ja bekanntlich so einiges machen und wenn man es drauf anlegt kann man auch mit Leichtigkeit seine Identität verschleiern.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Oktober 2018 um 9:14

      Hallo Marie,

      im Regelfall könnte es dann zu Komplikationen kommen, wenn Ihnen unterstellt werden könnte, dass Sie nachweislich Ihre Identität verschleiern wollen. Alltags-Make-Up fällt bis dato normalerweise nicht unter das Vermummungsverbot.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Paul
    Am 25. Mai 2018 um 14:06

    Frage !
    Ich habe mir eine maske gekauft die das ganze gesicht bedeckt.
    Dürfte ich diese z.b beim rumlaufen in einer stadt oder z.b beim einkaufen eines burgers an einem stand tragen ?
    Oder fällt sowas auch unter das vermumungs gesetzt ?
    Dürfte mann solche masken auch im altag tragen oder ist sowas komplet ausgeschlossen durch das vermumungs gesetzt ?
    Denn beim gesetz steht das es verboten sei bei demonstrationen oder bei versamlungen.
    Jedoch sollte es bei oben genannten fällen nicht zu treffen?
    Ich bitte um aufklärung für mich da ich es an hand der groben formulierung nicht ganz feststellen kann was erlaubt ist und was nicht.
    Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Juni 2018 um 16:20

      Hallo Paul,

      in der Regel dürften Sie die Maske nicht tragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Chris T.
        Am 7. August 2018 um 14:37

        Laut Versammlungsgesetz greift das Vermummungsverbot doch nur bei öffentlichen Veranstaltungen und Versammlungen?!
        Wenn ich also in Clownsmaske einkaufen gehe und danach direkt wieder Heim dürfte das Gesetz hier nicht greifen.

        Was ist mit Frauen die sich stark schminken? Die kann man auch teilweise nicht mit dem Foto auf dem Perso vergleichen. Vor allem wenn auf dem Ausweis 14 Jahre steht und die Person vor einem mind. 21 aussieht.

        Also jede Frau die auf eine Veranstaltung geht und ihr Schminkszeugs dabei hat kann bereits mit einer Ordnungswidrigkeit von bis zu 10.000€ belangt werden????

        • bussgeldkatalog.org
          Am 1. Oktober 2018 um 9:09

          Hallo Chris T.,

          die Antwort mag etwas unspezifisch gewesen sein, wir entschuldigen die Verwirrung. Die oben beschriebenen Einschränkungen gelten im Regelfall nur für öffentliche Veranstaltungen. Starkes Make-Up fällt bis dato nicht unter das Vermummungsverbot.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Lucas
    Am 7. Mai 2018 um 6:51

    Wie kann die voll verschleierung da überhaupt noch diskutiert werden? Ich habe bisher 2 mal voll verschleierung gesehen und es hatt sich beide male sehr merkwürdig an “gefühlt”. Grade bei dem herrn in offenbch der aussah wie ein ober pascha und hinter ihm im gleich schritt die zwei damen. Können ja auch männer gewesen sein.

  30. Ralf K.
    Am 20. März 2018 um 17:09

    Hallo
    Wie sieht es aus bei Motorradfahrern mit Vermummungsverbot ?
    Die Motorrad Sturmhauben sind dafür da das Gesicht zu schützen und auch dadurch Unfälle zu vermeiden.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. April 2018 um 13:22

      Hallo Ralf K.,

      unseres Wissens nach ist dies nicht vom Vermummungsverbot betroffen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Phillip
        Am 14. Mai 2018 um 14:42

        Man lese hierzu §23 Abs. 4 StVO i.V.m. §21a Abs. 2 StVO.

        • saftienator
          Am 10. Januar 2019 um 11:43

          noch mehr fach chinesisch oder ………….

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