Fotoabgleich in sozialen Netzwerken: Facebook-Foto überführt Verkehrssünder
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Gezielte Suche in sozialen Netzwerken
Auf Facebook, Xing und Co. greifen die Beamten auf öffentlich gepostete Bilder zurück und gleichen diese mit ihren Blitzerfotos ab. Zeigen Beweisfotos und Social-Media-Bilder eindeutig die gleiche Person, ist das Leugnen der Verkehrsordnungswidirgkeit kaum noch möglich.
Doch auch, wenn noch nicht geklärt ist, wer der eigentliche Verkehrssünder ist, nutzen die Beamten den Fotoabgleich in sozialen Netzwerken.
Beispiel: Der Ehemann ist Halter des Fahrzeugs, seine Frau ist mit diesem gefahren und geblitzt worden.
Dass die Frau auf dem Blitzerfoto die Ehefrau des Fahrzeughalters ist, können die Beamten nur vermuten. Sie haben aber die Möglichkeit, beim Einwohnermeldeamt die Namen der Personen anzufordern, die im gleichen Haushalt wie der Fahrzeughalter leben.
Mit diesen Namen kann sich die Polizei dann auf die Suche bei Facebook oder anderen Social-Media-Portalen begeben und die öffentlichen Profilfotos mit ihren Blitzerfotos abgleichen. Hat die Ehefrau auf ihrem Social-Media-Account für jedermann frei zugängliche Bilder von sich gepostet, ist die Vermutung der Polizei, die Ehefrau sei die gesuchte Schnellfahrerin, schnell bestätigt.

Für den Fotoabgleich werden öffentliche Profilfotos genutzt.
Zu viel Bußgeld gezahlt: Polizei bittet auf Facebook um Hilfe
Im Januar 2016 hielt die Dortmunder Polizei einen 33-jährigen Autofahrer an, der nicht angeschnallt unterwegs war und verhängte ein Verwarngeld in Höhe von 30 Euro. Wenige Tage später beglich ein Freund des Pkw-Fahrers den geforderten Betrag – und richtete, wahrscheinlich unbewusst, gleichzeitig einen Dauerauftrag ein.
Seitdem überweist der Mann jeden Monat 30 Euro an die Dortmunder Polizei. Auf diese Weise wären bereits über 420 Euro zusammengekommen, würde die Polizei nicht jedes Mal die 30 Euro zurücküberweisen.
Damit diese Dauerüberweisungen aufhören, bat die Dortmunder Polizei auf Facebook ihre Community um Mithilfe, den Mann ausfindig zu machen.
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1 Kommentar
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ist soweit gut aber verstößt Datenschutz Bilder zur Beweisauswertung Fahndung nicht erlaubt ähnlich bei Videotechnik
das ist als kleinbürgerlich zu bezeichnen und gehört Strafrechtlich verfolgt
Aber nur bei Unfallflucht mit Fremdschaden insbesondere Personenschaden ist zu empfehlen
mfg