E-Zigarette am Steuer: Bedienung ist während der Fahrt verboten

News von Dr. Philipp Hammerich

Veröffentlichungsdatum: 6. Oktober 2025

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Das Oberlandesgericht Köln entschied, dass das Bedienen einer E-Zigarette mit Touchdisplay während der Autofahrt einen Verstoß gegen das Handyverbot nach § 23 Abs. 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO) darstellt. Wer also Einstellungen an seiner E-Zigarette am Steuer vornimmt, muss mit einem Bußgeld rechnen. (Beschluss vom 25.09.2025 – Az. III-1 ORbs 139/25).

Polizei beobachtet Tippbewegungen während der Fahrt

Ist es erlaubt, eine E-Zigarette am Steuer einzustellen?
Ist es erlaubt, eine E-Zigarette am Steuer einzustellen?

Der Fall nahm seinen Ausgang, als ein Autofahrer auf der Autobahn von der Polizei beobachtet wurde. Beamte sahen, wie er während der Fahrt Tippbewegungen auf einem kleinen Bildschirm ausführte. Sie gingen zunächst von einer Handybedienung aus und verhängten ein Bußgeld von 150 Euro.

Später stellte sich jedoch heraus, dass der Mann lediglich die Leistung seiner E-Zigarette – während er am Steuer saß – über deren Touchdisplay reguliert hatte. Dennoch wies das Amtsgericht Siegburg den Einspruch des Betroffenen zurück – und erhielt nun Rückendeckung vom OLG Köln: die Nutzung einer E-Zigarette mit Display falle unter das in § 23 Abs. 1a Satz 2 StVO geregelte Handy-Verbot.

Gericht sieht E-Zigarette als elektronisches Gerät

Eine E-Zigarette am Steuer ist genauso gefährlich wie die Nutzung eines Handys.
Eine E-Zigarette am Steuer ist genauso gefährlich wie die Nutzung eines Handys.

Nach Auffassung der Kölner Richter erfüllt die Nutzung einer E-Zigarette mit Display am Steuer die Voraussetzungen eines „elektronischen Geräts“ im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Das Gerät ist nicht nur zum Dampfen gedacht, sondern verfügt über ein Touchdisplay, das verschiedene Informationen anzeigt. Dazu zählen zum Beispiel:

  • die aktuelle Leistung
  • der Akkustand
  • oder die Temperatur.

Entscheidend sei nach Ansicht des Gerichts nicht, ob es sich um ein Kommunikationsgerät wie ein Smartphone handele, sondern, ob die Bedienung der E-Zigarette am Steuer Aufmerksamkeit beanspruche und den Blick von der Straße abwende. Jede Handlung, die den Fahrer in seiner Konzentration stört, falle unter das Handyverbot: Selbst kurze Tippbewegungen oder Einstellungen lenken ab und können die Reaktionsfähigkeit im Straßenverkehr vermindern.

Fazit für Autofahrer: Wer sein Fahrzeug lenkt, muss darauf verzichten, das Display einer E-Zigarette am Steuer zu bedienen, gleichgültig, ob es um Nikotinstärke, Temperatur oder andere Einstellungen geht. Der OLG-Entscheid deutet klar an, dass das Gesetz elektronische Geräte mit Bildschirmen nahezu durchgängig erfasst, wenn sie durch Berührung bedient werden, auch wenn sie nicht primär ein Kommunikationsgerät sind.

Bußgeldtabelle: Sanktionen bei Handy-Nutzung laut Bußgeldkatalog

VerstoßBußgeldPunkteFahrverbotFVer­botLohnt ein Einspruch?
Handy wird manuell am Steuer benutzt100 €1Hier prüfen **
...bei zusätzlicher Gefährdung150 €21 Monat1 MHier prüfen **
...bei zusätzlicher Sachbeschädigung200 €21 Monat1 MHier prüfen **

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich bekam seine Zulassung als Rechtsanwalt in Deutschland 2007. Er studierte zuvor an der Universität Hamburg und promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Für bussgeldkatalog.org beantwortet er verschiedene Verbraucherfragen rund um das Verkehrsrecht.

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