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Bußgeld im Winter & vereiste Scheiben: Alle Jahre wieder

News von bussgeldkatalog.org, veröffentlicht am: 12. Dezember 2017

Ein Bußgeld im Winter droht nicht nur bei falschem Fahrverhalten.
Ein Bußgeld im Winter droht nicht nur bei falschem Fahrverhalten.

Wintereinbruch, Eiseskälte, nasse Straßen und Schnee. Die Autoscheiben sind vereist, das Schloss zugefroren und zu guter Letzt schwächelt auch noch die Autobatterie. Der Autofahrer kratzt nur ein kleines Sichtloch frei und lässt dabei den Motor laufen. Den Schnee auf dem Dach ignoriert er einfach. Der fällt ja schließlich von allein runter. Ein solches Verhalten ist nicht nur gefährlich, sondern kann auch teuer werden.

Bußgeld im Winter: Auch für vereiste Scheiben und Lampen

Wird der Betroffene von der Polizei angehalten, kann diese ihm unter Umständen mehrere Verstöße ankreiden:

Die Scheiben müssen komplett frei gekratzt werden. Nur so kann der Autofahrer den kompletten Verkehr im Blick behalten. Spiegel und Lichter müssen ebenfalls frei von Eis und Schmutz sein. Denken Sie auch an das Nummernschild. Dieses muss gut sichtbar sein. Das Autodach müssen die Fahrer freiräumen.

Übrigens ist auch das Laufenlassen des Motors nicht erlaubt. Es ist nicht nur umweltschädlich, sondern schadet auch dem Motor, weil dieser nicht ausreichend mit Öl versorgt wird. Der Bußgeldkatalog sieht auch hierfür Sanktionen vor. Es kostet 10 € Bußgeld, wenn Sie im Winter ihren Motor warm laufen lassen und dabei erwischt werden.

Versorgen Sie Ihren Wagen lieber rechtzeitig mit einer guten Batterie. Dann können Sie bei der nächsten Fahrt sofort durchstarten.

Außerdem sollten Autofahrer darauf achten, dass sie mit den richtigen Reifen unterwegs sind. Im Beamtendeutsch wird dies „situative Winterreifenpflicht“ genannt. Einerseits reagieren Sommerreifen beim Bremsen nicht so gut wie Winterreifen, andererseits drohen bei einem Verstoß gegen diese Pflicht Bußgelder zwischen 60 und 120 Euro.

Wenn Sie mit dem Fahrzeug unterwegs sind, müssen Sie Ihre Geschwindigkeit an die winterlichen Verhältnisse anpassen. Tun Sie dies nicht, drohen neben einem Bußgeld im Winter auch Punkte in Flensburg.

Wann droht ein Bußgeld im Winter? Diese Infografik gibt einen Überblick. Für größere Ansicht bitte auf das Bild klicken.
Wann droht ein Bußgeld im Winter? Diese Infografik gibt einen Überblick. Für größere Ansicht bitte auf das Bild klicken.

In der folgenden Übersicht finden Sie weitere Beispiele, wann ein Bußgeld im Winter droht.

VerstoßBußgeldPunkteFahrverbotFVerbot
bei schlechten Sicht- oder Wetter­verhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren
(TBNR. 103618)
100 €1
Geschwindigkeits­überschreitung innerorts von mehr als 25 km/h bei Sichtweite unter 50 m
(TBNR. 103638 ff)
ab 140 €1-2ab 1 Monatab 1 M
Geschwindigkeits­überschreitung um 21 - 25 km/h mit Schneeketten außerorts
(TBNR. 103799)
80 €1
Geschwindigkeits­überschreitung um mehr als 60 km/h mit Schneeketten außerorts
(TBNR. 103804)
600 €23 Monate3 M
Verstoß gegen Schneeketten-Pflicht
(TBNR. 141006)
20 €
Fahren mit Nebelschluss­leuchte,
obwohl keine Sichtbehinderung durch Nebel mit einer Sichtweite unter 50 m
(TBNR. 117148)
20 €

Tipps: So vermeiden Sie Unfälle und ein Bußgeld im Winter

  • Wenn Sie keine Winterreifen haben, sollten Sie Ihr Fahrzeug stehen lassen. Ein plötzlicher Wintereinbruch oder Blitzeis können gerade ohne die richtige Bereifung höchst gefährlich sein.
  • Befreien Sie vor Fahrantritt alle Fenster, Lichter und Kennzeichen von Eis und Schnee.
  • Entfernen Sie Schnee vom Dach, vom Heck und von der Motorhaube.
  • Passen Sie ihre Geschwindigkeit und den Sicherheitsabstand zum Vordermann an die Witterungsbedingungen und Sichtverhältnisse an.

Über den Autor

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Franziska L.

Nach ihrer juristischen Ausbildung arbeitete Franziska in verschiedenen Branchen. Seit 2017 unterstützt sie die bussgeldkatalog.org-Redaktion. Durch ihre fachliche Ausrichtung liegen ihr Texte zu unterschiedlichsten rechtlichen Fragestellung unter anderem im Verkehrsrecht und Umweltrecht. Ein Schwerpunkt liegt zudem auf der Qualitätskontrolle im Rahmen des Lektorats/Korrektorats.

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