Neue Bußgelder für Autohalter bei fehlenden Winterreifen
News von bussgeldkatalog.org, veröffentlicht am: 13. März 2017
Am 10. März 2017 stimmte der Bundesrat einer Verordnung des Bundesverkehrsministeriums zu, nach der nun auch Fahrzeughalter mit einem Bußgeld belegt werden können, wenn Fahrer mit ihrem Auto ohne Winterreifen unterwegs waren. Das Bußgeld für Halter kostet 75 Euro. Zudem droht ein Punkt in Flensburg.
Fahren ohne Winterreifen – Aktuelle Bußgelder

In Deutschland gilt eine sogenannte situative Winterreifenpflicht. Sobald winterliche Straßenverhältnisse vorliegen, darf ein Kfz nur mit Winterreifen im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Ist das nicht der Fall und der Fahrer wird dabei erwischt, wie er mit Sommerreifen im Winter unterwegs ist, drohen die nachfolgenden Sanktionen:
- ohne Winterreifen gefahren: 60 Euro Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg
- dabei andere Verkehrsteilnehmer behindert: 80 Euro Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg
- dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet: 100 Euro Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg
Weitere Bußgelder für falsche Bereifung finden Sie auch in unserem Ratgeber über Winter-, Sommer- und Ganzjahresreifen.
Nicht nur fehlende Winterreifen können zu Bußgeldern für Autofahrer in der kalten Jahreszeit führen. Der nachfolgenden Tabelle können Sie entnehmen, welche anderen Ordnungswidrigkeiten im Winter in Betracht kommen können:
Verstoß | Bußgeld | Punkte | FahrverbotFVerbot |
---|---|---|---|
bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren (TBNR. 103618) | 100 € | 1 | |
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts von mehr als 25 km/h bei Sichtweite unter 50 m (TBNR. 103638 ff) | ab 140 € | 1-2 | ab 1 Monatab 1 M |
Geschwindigkeitsüberschreitung um 21 - 25 km/h mit Schneeketten außerorts (TBNR. 103799) | 80 € | 1 | |
Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 60 km/h mit Schneeketten außerorts (TBNR. 103804) | 600 € | 2 | 3 Monate3 M |
Verstoß gegen Schneeketten-Pflicht (TBNR. 141006) | 20 € | ||
Fahren mit Nebelschlussleuchte, obwohl keine Sichtbehinderung durch Nebel mit einer Sichtweite unter 50 m (TBNR. 117148) | 20 € |
Präzisere Anforderungen für Winterreifen ab 2024
Derzeit ist es vorgeschrieben, dass Autofahrer bei Eis, Schnee oder Glätte mit Reifen fahren müssen, die eine “M+S-Kennzeichnung” aufweisen. Was jedoch “Matsch und Schnee” (M+S) bedeutet, ist bisher nicht eindeutig definiert worden.
Für das Jahr 2024 gilt daher eine neue Verordnung zur Kennzeichnung von Winterreifen in Kraft. Ab dem 1. Oktober 2024 dürfen dann nur noch Reifen genutzt werden, die das “Alpine-Symbol” haben. Das “Alpine Symbol” besteht aus einer Schneeflocke und einem Berg.
Bereits jetzt sind viele Winterreifen mit dem “Alpine-Symbol” gekennzeichnet. Reifen, die noch die M+S-Kennzeichnung aufweisen und bis Dezember 2017 gekauft werden, dürfen noch bis zum 30. September 2024 gefahren werden.
Und was ist mit M+S Reifen die 2018 gekauft wurden ohne Schneeflocke… dürfen die nun gefahren werden oder nicht? Und was ist die Strafe für sowas?