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Neue Bußgelder für Autohalter bei fehlenden Winterreifen

News von bussgeldkatalog.org, veröffentlicht am: 13. März 2017

Am 10. März 2017 stimmte der Bundesrat einer Verordnung des Bundesverkehrsministeriums zu, nach der nun auch Fahrzeughalter mit einem Bußgeld belegt werden können, wenn Fahrer mit ihrem Auto ohne Winterreifen unterwegs waren. Das Bußgeld für Halter kostet 75 Euro. Zudem droht ein Punkt in Flensburg. Zudem dürfen ab Oktober 2024 nur noch Reifen genutzt werden, die über das “Alpine-Symbol” verfügen.

Präzisere Anforderungen für Winterreifen ab 2024

Alpine-Symbol auf Winterreifen: Ab 2024 Pflicht!
Alpine-Symbol auf Winterreifen: Ab 2024 Pflicht!

Derzeit ist es vorgeschrieben, dass Autofahrer bei Eis, Schnee oder Glätte mit Reifen fahren müssen, die eine “M+S-Kennzeichnung” aufweisen. Was jedoch “Matsch und Schnee” (M+S) bedeutet, ist bisher nicht eindeutig definiert worden.

Für das Jahr 2024 tritt daher eine neue Verordnung zur Kennzeichnung von Winterreifen in Kraft. Ab dem 1. Oktober 2024 dürfen dann nur noch Reifen genutzt werden, die das “Alpine-Symbol” haben.

Das “Alpine Symbol” besteht aus einer Schneeflocke und einem Berg. Auch Ganzjahresreifen können über dieses Symbol verfügen und dürfen daher bei winterlichen Verhältnissen genutzt werden.

Bereits jetzt sind neue Winterreifen mit dem “Alpine-Symbol” gekennzeichnet. Reifen, die noch die M+S-Kennzeichnung aufweisen und bis Dezember 2017 gekauft wurden, dürfen noch bis zum 30. September 2024 gefahren werden.

Fahren ohne Winterreifen – Aktuelle Bußgelder

In Deutschland gilt eine sogenannte situative Winterreifenpflicht. Sobald winterliche Straßenverhältnisse vorliegen, darf ein Kfz nur mit Winterreifen im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Ist das nicht der Fall und der Fahrer wird dabei erwischt, wie er mit Sommerreifen im Winter unterwegs ist, drohen die nachfolgenden Sanktionen:

  • ohne Winterreifen gefahren: 60 Euro Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg
  • dabei andere Verkehrsteilnehmer behindert: 80 Euro Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg
  • dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet: 100 Euro Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg

Weitere Bußgelder für falsche Bereifung finden Sie auch in unserem Ratgeber über Winter-, Sommer- und Ganzjahresreifen.

Nicht nur fehlende Winterreifen können zu Bußgeldern für Autofahrer in der kalten Jahreszeit führen. Der nachfolgenden Tabelle können Sie entnehmen, welche anderen Ordnungswidrigkeiten im Winter in Betracht kommen können:

VerstoßBußgeldPunkteFahrverbotFVerbot
bei schlechten Sicht- oder Wetter­verhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren
(TBNR. 103618)
100 €1
Geschwindigkeits­überschreitung innerorts von mehr als 25 km/h bei Sichtweite unter 50 m
(TBNR. 103638 ff)
ab 140 €1-2ab 1 Monatab 1 M
Geschwindigkeits­überschreitung um 21 - 25 km/h mit Schneeketten außerorts
(TBNR. 103799)
80 €1
Geschwindigkeits­überschreitung um mehr als 60 km/h mit Schneeketten außerorts
(TBNR. 103804)
600 €23 Monate3 M
Verstoß gegen Schneeketten-Pflicht
(TBNR. 141006)
20 €
Fahren mit Nebelschluss­leuchte,
obwohl keine Sichtbehinderung durch Nebel mit einer Sichtweite unter 50 m
(TBNR. 117148)
20 €

Keine Lust zu lesen? Erfahren Sie das Wichtigste über Winterreifen im Video

Video zu Winterreifen in Deutschland
Video: Ab wann sind Winterreifen in Deutschland Pflicht?

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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5 Kommentare

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  1. J. Menzel
    Am 23. November 2023 um 10:18

    Soweit ich das verstehe, dürfen Reifen mit M+S – Symbol, die nach Dezember 2017 gekauft wurden, weiter benutzt werden.

  2. Norbert B
    Am 31. Oktober 2023 um 9:46

    Hallo,
    Lese gerade ihren Artikel.
    Habe Reifen mit Dot 44/21 auf meinem Meu gekauften Opel Crosscamp jedoch nur mit M&S ..
    Type Michelin, km Leistung …gerade mal 18000 km!
    was nun bei dieser Konstellation. Wollte diese eigentlich 5 Jahre fahren ..bis 2026.?
    Muss ich meiner Kfz.. Versicherung um Erlaubnis bitten
    Oder gibt es einen „heißen Stempel mit Berg und Schneeflocke“ mittlerweile ?
    Mit freundlichen Grüßen Norbert

    • Marc
      Am 23. November 2023 um 13:12

      5 Jahre darf man eh keine Reifen fahren. Ab 3 Jahren sind die Reifen von ihrer Gummierung nicht mehr für den Straßenverkehr zu gebrauchen, da sie zu porös werden.

  3. Müller
    Am 26. Januar 2019 um 18:28

    Und was ist mit M+S Reifen die 2018 gekauft wurden ohne Schneeflocke… dürfen die nun gefahren werden oder nicht? Und was ist die Strafe für sowas?

    • Z. Mester
      Am 3. Oktober 2023 um 8:17

      Hallo Müller, ganz klar bis zum 29.09.2024.
      Davon abgesehen ist ein 6 Jahre alter “Winterreifen” nach der Zeit in der Regel bereits verhärtet und entfaltet nicht mehr die volle Performance.

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