Tatbestandskatalog zum Halten: Wie werden Verstöße sanktioniert?
Letzte Aktualisierung am: 22. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Was sagt der Tatbestandskatalog zum Halten?
Nur mal kurz jemanden aus- oder einsteigen lassen, auf jemanden warten oder aus welchem Grund auch immer: Das Halten eines Fahrzeugs im Straßenverkehr wird häufig ohne großes Nachdenken vorgenommen. Schließlich – so der Gedanke – hält das Fahrzeug manches Mal nur wenige Sekunden, was kaum Auswirkungen haben dürfte.
Und dennoch: Der Tatbestandskatalog hat zum Halten auf öffentlichen Straßen einige Regeln aufgeführt, die es zu beachten gilt, sofern Sie keinen Bußgeldbescheid im Briefkasten finden möchten.
Wann Sie mit Ihrem Fahrzeug tatsächlich halten, wo und wie dies verboten ist und wie ein Verstoß gegen die Verkehrsregeln geahndet wird, das lesen Sie bei uns.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ:Tatbestandskatalog für Halteverstöße
Dies hängt von dem genauen Tatbestand der Ordnungswidrigkeit ab. Bußgelder zwischen 10 bis 100 Euro und sogar Punkte in Flensburg sind möglich. Wir haben die verschiedenen Verstöße mit Sanktionen in einer Tabelle für Sie zusammengefasst.
Es handelt sich dabei um eine willentliche Fahrtunterbrechung, die weder auf eine Anordnung noch auf die Verkehrssituation zurückzuführen ist.
Auszug aus dem aktuellen Tatbestandskatalog zum Halten
TBNR | Verstoß | Dazugehörige Gesetze & Verordnungen | Sanktionen |
---|---|---|---|
112100 | Halten an einer engen/unübersichtlichen Straßenstelle | § 12 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 51 BKat | 20€ |
112101 | Halten an einer engen/unübersichtlichen Straßenstelle mit Behinderung des fließenden Verkehrs | § 12 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 51.1 BKat; § 19 OWiG | 35€ |
112110 | Halten im Bereich einer scharfen Kurve | § 12 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 51 BKat | 20€ |
112111 | Halten im Bereich einer scharfen Kurve mit Behinderung des fließenden Verkehrs | § 12 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 51.1 BKat; § 19 OWiG | 35€ |
112120 | Verbotswidrig auf einem Einfädelungsstreifen bzw. Ausfädelungsstreifen halten | § 12 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 51 BKat | 20€ |
112121 | Verbotswidrig auf einem Einfädelungsstreifen bzw. Ausfädelungsstreifen halten mit Behinderung anderer | § 12 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 51.1 BKat; § 19 OWiG | 35€ |
112210 | Halten vor oder in einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt | § 12 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 51 BKat | 20€ |
112211 | Halten vor oder in einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen | § 12 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 51.1 BKat; § 19 OWiG | 35€ |
112040 | Verbotswidrig auf der linken Fahrbahnseite/dem linken Seitenstreifen halten | § 12 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat | 10€ |
112041 | Verbotswidrig auf der linken Fahrbahnseite/dem linken Seitenstreifen halten mit Behinderung anderer | § 12 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat; § 19 OWiG | 15€ |
112050 | Verbotswidrig auf dem Gehweg halten | § 12 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat | 50€ |
112051 | Verbotswidrig auf dem Gehweg halten mit Behinderung anderer | § 12 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat; § 19 OWiG | 55€ |
112552 | Verbotswidrig auf dem Gehweg halten mit Gefährdung anderer | § 12 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat; § 19 OWiG | 70€ |
112553 | Verbotswidrig auf dem Gehweg halten und Unfall verursacht | § 12 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat; § 19 OWiG | 90€ |
112060 | Nicht am rechten Fahrbahnrand halten | § 12 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat | 10€ |
112061 | Nicht am rechten Fahrbahnrand halten mit Behinderung anderer | § 12 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat; § 19 OWiG | 15€ |
112460 | Unzulässig in der zweiten Reihe halten | § 12 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 51a BKat | 55€ |
112661 | Unzulässig in der zweiten Reihe halten mit Behinderung anderer B-Verstoß | § 12 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 51a.1 BKat; § 19 OWiG | 70€, 1 Punkt |
1124662 | Unzulässig in der zweiten Reihe halten mit Gefährdung anderer B-Verstoß | § 12 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 51a.2 BKat; § 19 OWiG | 80€, 1 Punkt |
112663 | Unzulässig in der zweiten Reihe halten und Unfall verursacht B-Verstoß | § 12 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 51a.3 BKat; § 19 OWiG | 100€, 1 Punkt |
112426 | Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen halten | § 12 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 59 BKat | 20€ |
112427 | Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen halten mit Behinderung anderer | § 12 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 59.1 BKat; § 19 OWiG | 30€ |
112070 | Halten auf einem unbeschilderten Radweg | § 12 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat | 50€ |
112071 | Halten auf einem unbeschilderten Radweg mit Behinderung anderer | § 12 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat; § 19 OWiG | 55€ |
112572 | Halten auf einem unbeschilderten Radweg mit Gefährdung anderer | § 12 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat; § 19 OWiG | 70€ |
112574 | Halten auf einem unbeschilderten Radweg und Unfall verursacht | § 12 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat; § 19 OWiG | 90€ |
112456 | Nicht Platz sparend halten | § 12 Abs. 5, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 62 BKat | 10€ |
117166 | Mit einem Fahrzeug (mehr als 3,5 t zGG) oder mit Anhänger ohne Beleuchtung durch Lichtquellen auf der Fahrbahn gehalten | § 17 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 77 BKat | 20€ |
117167 | Mit einem Fahrzeug (mehr als 3,5 t zGG) oder mit Anhänger ohne Beleuchtung durch Lichtquellen auf der Fahrbahn gehalten und Unfall verursacht | § 17 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 77.1 BKat; § 19 OWiG | 35€ |
117172 | Mit einem Fahrzeug ohne ausreichende Kenntlichmachung an einer Stelle gehalten, an der die Straßenbeleuchtung nicht ausreichend war | § 17 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 77 BKat | 20€ |
117173 | Mit einem Fahrzeug ohne ausreichende Kenntlichmachung an einer Stelle gehalten, an der die Straßenbeleuchtung nicht ausreichend war und Unfall verursacht | § 17 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 77.1 BKat; § 19 OWiG | 35€ |
118178 | Halten auf Autobahn oder Kraftfahrstraße | § 18 Abs. 8, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 84 BKat | 30€ |
118012 | Halten auf Autobahn oder Kraftfahrstraße mit Behinderung anderer | § 18 Abs. 8, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat; § 19 OWiG | 35€ |
137010 | Halten näher als 10 Meter vor einem Lichtzeichen und dieses dadurch verdeckt | § 37 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat | 10 € |
137011 | Halten näher als 10 Meter vor einem Lichtzeichen und dieses dadurch verdeckt mit Behinderung anderer | § 37 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat; § 19 OWiG | 15€ |
141290 | Auf einem Fußgängerüberweg gehalten | § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 51 BKat | 20€ |
141291 | Auf einem Fußgängerüberweg gehalten mit Behinderung anderer | § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 51.1 BKat; § 19 OWiG | 35€ |
141300 | In einem Abstand von weniger als 5 Metern vor einem Fußgängerüberweg gehalten | § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 51 BKat | 20€ |
141301 | In einem Abstand von weniger als 5 Metern vor einem Fußgängerüberweg gehalten mit Behinderung anderer | § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 51.1 BKat; § 19 OWiG | 35€ |
141310 | Halten im absoluten Halteverbot (Zeichen 283) | § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 51 BKat | 20€ |
141311 | Halten im absoluten Halteverbot (Zeichen 283) mit Behinderung anderer | § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 51.1 BKat; § 19 OWiG | 35€ |
141050 | Verbotswidrig im Bereich einer Feuerwehranfahrtszone, einer Feuerwehrzufahrt oder eines Rettungsweges gehalten (Zeichen 283 mit Zusatzzeichen) | § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat | 20€ |
141051 | Verbotswidrig im Bereich einer Feuerwehranfahrtszone, einer Feuerwehrzufahrt oder eines Rettungsweges gehalten mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen (Zeichen 283 mit Zusatzzeichen) | § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat; § 19 OWiG | 35€ |
141330 | Links von einer Fahrbahnbegrenzung gehalten | § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 51 BKat | 20€ |
141331 | Links von einer Fahrbahnbegrenzung gehalten mit Behinderung anderer | § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 51.1 BKat, § 19 OWiG | 35€ |
141340 | Auf einem durch Richtungspfeile gekennzeichneten Fahrbahnteil gehalten | § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 51 BKat | 20€ |
141341 | Auf einem durch Richtungspfeile gekennzeichneten Fahrbahnteil gehalten mit Behinderung anderer | § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 51.1 BKat; § 19 OWiG | 35€ |
141350 | Innerhalb einer Grenzmarkierung für ein Halteverbot gehalten | § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 51 BKat | 20€ |
141351 | Innerhalb einer Grenzmarkierung für ein Halteverbot gehalten mit Behinderung anderer | § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 51.1 BKat; § 19 OWiG | 35€ |
141360 | Halten näher als 10 Meter vor einem Andreaskreuz (Zeichen 201), Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) oder Zeichen 206 (Halt. Vorfahrt gewähren) und dieses dadurch verdeckt | § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 51 BKat | 20€ |
141361 | Halten näher als 10 Meter vor einem Andreaskreuz (Zeichen 201), Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) oder Zeichen 206 (Halt. Vorfahrt gewähren) und dieses dadurch verdeckt mit Behinderung anderer | § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 51.1 BKat; § 19 OWiG | 35€ |
141380 | Verbotswidrig im Bereich eines Taxenstandes gehalten (Zeichen 229) | § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 51 BKat | 20€ |
141381 | Verbotswidrig im Bereich eines Taxenstandes gehalten mit Behinderung anderer (Zeichen 229) | § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 51.1 BKat; § 19 OWiG | 35€ |
141120 | Halten auf einem Bussonderfahrstreifen | § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 54.3 BKat | 55€ |
141825 | Halten auf einem Bussonderfahrstreifen mit Behinderung anderer | § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 54.3.1 BKat; § 19 OWiG | 70€ |
141826 | Halten auf einem Bussonderfahrstreifen mit Gefährdung anderer | § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 54.3.2 BKat; § 19 OWiG | 80€ |
141827 | Halten auf einem Bussonderfahrstreifen und Unfall verursacht | § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 54.3.3 BKat; § 19 OWiG | 100€ |
141123 | Innerhalb einer Grenzmarkierung im Bereich eines Bussonderfahrstreifen für ein Halteverbot gehalten | § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 54.3 BKat | 55€ |
141622 | Innerhalb einer Grenzmarkierung im Bereich eines Bussonderfahrstreifen für ein Halteverbot mit Behinderung anderergehalten | § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 54.3.1 BKat; § 19 OWiG | 70€ |
141623 | Innerhalb einer Grenzmarkierung im Bereich eines Bussonderfahrstreifen für ein Halteverbot gehalten mit Gefährdung anderer | § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 54.3.2 BKat; § 19 OWiG | 80€ |
141624 | Innerhalb einer Grenzmarkierung im Bereich eines Bussonderfahrstreifen für ein Halteverbot gehalten und Unfall verursacht | § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 54.3.3 BKat; § 19 OWiG | 100€ |
141430 | Verbotswidrig innerhalb eines Kreisverkehrs gehalten | § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 51 BKat | 20€ |
141431 | Verbotswidrig innerhalb eines Kreisverkehrs gehalten mit Behinderung anderer | § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 51.1 BKat; § 19 OWiG | 35€ |
141070 | Verbotswidrig auf einem Radweg gehalten (Zeichen 237) | § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat | 50€ |
141071 | Verbotswidrig auf einem Radweg gehalten mit Behinderung anderer (Zeichen 237) | § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat; § 19 OWiG | 55€ |
141572 | Verbotswidrig auf einem Radweg gehalten mit Gefährdung anderer (Zeichen 237) | § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat; § 19 OWiG | 70€ |
141573 | Verbotswidrig auf einem Radweg gehalten und Unfall verursacht (Zeichen 237) | § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat; § 19 OWiG | 90€ |
141090 | Auf einem Geh- und Radweg gehalten (Zeichen 240, 241) | § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat | 50€ |
141091 | Auf einem Geh- und Radweg gehalten Radweg gehalten mit Behinderung anderer (Zeichen 240, 241) | § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat; § 19 OWiG | 55€ |
141592 | Auf einem Geh- und Radweg gehalten mit Gefährdung anderer (Zeichen 240, 241) | § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat; § 19 OWiG | 70€ |
141593 | Auf einem Geh- und Radweg gehalten und Unfall verursacht (Zeichen 240, 241) | § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat; § 19 OWiG | 90€ |
141737 | Mit einem Kraftfahrzeug über 3,5 t zul. Gesamtmasse (ausgenommen Pkw und KOM) auf dem Gehweg, auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg, auf dem Gehweg des getrennten Rad- und Gehwegs oder im Bereich einer Fußgängerzone gehalten, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 239, 240, 241 oder 242.1 gesperrt war | § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 141.1 BKat | 100€ |
141159 | Mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t zul. Gesamtmasse (ausgenommen Pkw und KOM) auf dem Gehweg, auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg, auf dem Gehweg des getrennten Rad- und Gehwegs oder im Bereich einer Fußgängerzone gehalten, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 239, 240, 241 oder 242.1 gesperrt war | § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 141.2 BKat | 55€ |
141166 | Mit einem Kraftfahrzeug auf dem Gehweg, auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg, auf dem Gehweg des getrennten Rad- und Gehwegs oder im Bereich einer Fußgängerzone gehalten, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 239, 240, 241 oder 242.1 gesperrt war | § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 141.3 BKat | 50€ |
141020 | Auf einer Fahrradstraße gehalten (Zeichen 2441, 244.2) | § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat | 50€ |
141021 | Auf einer Fahrradstraße gehalten mit Behinderung anderer (Zeichen 2441, 244.2) | § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat; § 19 OWiG | 55€ |
141522 | Auf einer Fahrradstraße gehalten mit Gefährdung anderer (Zeichen 2441, 244.2) | § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat; § 19 OWiG | 70€ |
141523 | Auf einer Fahrradstraße gehalten und Unfall verursacht (Zeichen 2441, 244.2) | § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat; § 19 OWiG | 90€ |
141030 | Halten auf einem Reitweg (Zeichen 238) | § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat | 20€ |
141031 | Halten auf einem Reitweg mit Behinderung anderer (Zeichen 238) | § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat; § 19 OWiG | 35€ |
142170 | Verbotswidrig auf einem Schutzstreifen für den Radverkehr gehalten (Zeichen 340) B-Verstoß | § 42 Abs. 2 iVm Anlage 3, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 54a BKat | 55€ |
142671 | Verbotswidrig auf einem Schutzstreifen für den Radverkehr gehalten mit Behinderung anderer (Zeichen 340) B-Verstoß | § 42 Abs. 2 iVm Anlage 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 54a.1 BKat; § 19 OWiG | 70€, 1 Punkt |
142672 | Verbotswidrig auf einem Schutzstreifen für den Radverkehr gehalten mit Gefährdung anderer (Zeichen 340) B-Verstoß | § 42 Abs. 2 iVm Anlage 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 54a.2 BKat; § 19 OWiG | 80€, 1 Punkt |
142673 | Verbotswidrig auf einem Schutzstreifen für den Radverkehr gehalten und Unfall verursacht (Zeichen 340) B-Verstoß | § 42 Abs. 2 iVm Anlage 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 54a.3 BKat; § 19 OWiG | 100€, 1 Punkt |
142154 | Unberechtigt in einer Nothalte- und Pannenbucht gehalten | § 42 Abs. 2 iVm Anlage 3, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 159c.1 BKat | 20€ |
Eine Anmerkung: Der Tatbestandskatalog zum Halten ist nicht gleichzusetzen mit dem Bußgeldkatalog. Letzteres ist eine Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung, auf die sich der Tatbestandskatalog beruft. Dieser enthält jedoch umfassendere Informationen und ist für die Beamten des Polizeivollzugsdienstes sowie die Mitarbeiter der Bußgeldstellen das wichtigste Werkzeug für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Wann genau halte ich eigentlich?
Wann genau das im Tatbestandskatalog gemeinte Halten erfolgt, eine solche Frage stellen sich viele Verkehrsteilnehmer zunächst gar nicht. Wo aber liegt der Unterschied zum Parken oder zum Warten?
Wichtig ist für das korrekte Verständnis vom Tatbestandskatalog zum Halten auch die Abgrenzung zum Parken. So heißt es in § 12 Abs. 2 StVO:
Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.
Hierbei muss jedoch auch der Einzelfall beachtet werden. So kann es laut herrschender Rechtsprechung auch Ausnahmen geben. Die erwähnten drei Minuten können bspw. auch überschritten werden, wenn es um das Be- und Entladen des Pkw geht, oder wenn jemand ein- oder aussteigen möchte.
Hinzu kommt, dass das Verlassen des Fahrzeugs in diesem Zusammenhang anders ausgelegt wird als Aussteigen aus dem Fahrzeug. Vielmehr ist damit gemeint, dass jemand, der sein Kfz verlassen hat, dieses nicht mehr sofort und jederzeit wegbewegen kann. Wer aussteigt, jedoch noch vor dem Fahrzeug steht, kann durchaus noch dazu in der Lage sein und hat deswegen noch nicht geparkt.
Zusätzlich kann das dem Tatbestandskatalog gemäße Halten noch vom Warten differenziert werden. Gewartet wird im Sinne der StVO, wenn die Fahrt aufgrund einer Anordnung (bspw. eines Polizisten oder einer Ampel) oder aufgrund der Verkehrslage (z. B. aufgrund eines Hindernisses auf der Straße) unterbrochen wird.
Wo darf ich nicht halten?
Aus der obenstehenden Bußgeldtabelle können Sie bereits herauslesen, wo laut Tatbestandskatalog das Halten nicht erlaubt ist. An dieser Stelle soll es dennoch noch einmal übersichtlich zusammengefasst werden:
Das Halten ist verboten an folgenden Orten:
- auf Geh– und Radwegen
- auf engen Fahrbahnen, auf denen ein stehendes Kfz den Verkehr behindern würde
- auf markierten Fahrstreifen mit Richtungspfeilen
- auf Bahnübergängen
- an engen bzw. schwer überschaubaren Straßenstellen – hier muss genügend Abstand gehalten werden
- auf Einfädelungs– sowie Ausfädelungsstreifen
- an Taxiständen
- wenn ein geeigneter Seitenstreifen vorhanden ist, darf auch nicht auf der Fahrbahn gehalten werden
- auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu fünf Meter davor
- in Feuerwehrzufahrten
Wie sanktioniert der Tatbestandskatalog rechtswidriges Halten?
Wie der obigen Bußgeldtabelle zu entnehmen ist, wird rechtswidriges Halten in den meisten Fällen als minderschwere Ordnungswidrigkeit gesehen. Das bedeutet, dass hier kein Bußgeld im eigentlichen Sinne (ab 60 Euro), sondern vielmehr ein Verwarngeld verhängt wird. Auch Punkte in Flensburg sowie Fahrverbote sind bei solch einem Verstoß nicht üblich. Es gibt aber auch einige Halteverstöße, die mit Bußgeldern und Punkten sanktioniert werden.
Wann dürfen Taxis oder Paketdienste überhaupt in der 2. Reihe (was ja in Berlin üblich ist) halten? Oder ist dies nie zulässig?
Taxis zum Ein-/Aussteigen aber nur ohne Behinderung?
Paketdienste doch nie, da sie doch durch verlassen (und Lieferung von Paketen) des Fahrzeuges immer Parken?
Hallo liebes Bussgeldkatalogteam,
am 28.04.2020 soll also die neue StVO-Novelle in Kraft treten. Habt ihr schon einen Voarabentwurf der neuen StVO bzw. der neuen BKatV oder der neuen BT-KAT-OWI?
Vielen Dank und beste Grüße
Torsten
Hallo Torsten,
hier finden Sie eine Übersicht über die kommenden Änderungen: https://www.bussgeldkatalog.org/news/bundesrat-verabschiedet-stvo-novelle-neue-hohe-bussgelder-beschlossen-2097402/. Außerdem werden wir spätestens am 28. April auf https://www.bussgeldkatalog.org/pdf/ unser aktualisiertes PDF online stellen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org