Tatbestandskatalog zum Halten: Wie werden Verstöße sanktioniert?
Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 13. Februar 2021
Was sagt der Tatbestandskatalog zum Halten?
Nur mal kurz jemanden aus- oder einsteigen lassen, auf jemanden warten oder aus welchem Grund auch immer: Das Halten eines Fahrzeugs im Straßenverkehr wird häufig ohne großes Nachdenken vorgenommen. Schließlich – so der Gedanke – hält das Fahrzeug manches Mal nur wenige Sekunden, was kaum Auswirkungen haben dürfte.
Und dennoch: Der Tatbestandskatalog hat zum Halten auf öffentlichen Straßen einige Regeln aufgeführt, die es zu beachten gilt, sofern Sie keinen Bußgeldbescheid im Briefkasten finden möchten.
Wann Sie mit Ihrem Fahrzeug tatsächlich halten, wo und wie dies verboten ist und wie ein Verstoß gegen die Verkehrsregeln geahndet wird, das lesen Sie bei uns.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ:Tatbestandskatalog für Halteverstöße
Dies hängt von dem genauen Tatbestand der Ordnungswidrigkeit ab. Wir haben die verschiedenen Verstöße mit Sanktionen in einer Tabelle für Sie zusammengefasst.
Es handelt sich dabei um eine willentliche Fahrtunterbrechung, die weder auf eine Anordnung noch auf die Verkehrssituation zurückzuführen ist.
Nach § 12 Abs. 2 StVO parkt derjenige, der sein Auto verlässt oder mehr als drei Minuten hält.
Auszug aus dem Tatbestandskatalog zum Halten
TBNR | Verstoß | Dazugehörige Gesetze & Verordnungen | Sanktionen |
---|---|---|---|
112100 | Halten an einer engen/unübersichtlichen Straßenstelle | § 12 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 51 BKat | 20€ |
112101 | Halten an einer engen/unübersichtlichen Straßenstelle mit Behinderung des fließenden Verkehrs | § 12 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 51.1 BKat; § 19 OWiG | 35€ |
112110 | Halten im Bereich einer scharfen Kurve | § 12 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 51 BKat | 20€ |
112111 | Halten im Bereich einer scharfen Kurve mit Behinderung des fließenden Verkehrs | § 12 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 51.1 BKat; § 19 OWiG | 35€ |
112120 | Verbotswidrig auf einem Einfädelungsstreifen bzw. Ausfädelungsstreifen halten | § 12 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 51 BKat | 20€ |
112121 | Verbotswidrig auf einem Einfädelungsstreifen bzw. Ausfädelungsstreifen halten mit Behinderung anderer | § 12 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 51.1 BKat; § 19 OWiG | 35€ |
112210 | Halten vor oder in einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt | § 12 Abs. 1, § 49 StVO;§ 24 StVG; 51 BKat | 20€ |
112211 | Halten vor oder in einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt mit Behinderung anderer | § 12 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 51.1 BKat; § 19 OWiG | 35€ |
112040 | Verbotswidrig auf der linken Fahrbahnseite/dem linken Seitenstreifen halten | § 12 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat | 10€ |
112041 | Verbotswidrig auf der linken Fahrbahnseite/dem linken Seitenstreifen halten mit Behinderung anderer | § 12 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat; § 19 OWiG | 15€ |
112050 | Verbotswidrig auf dem Gehweg halten | § 12 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat | 50€ |
112051 | Verbotswidrig auf dem Gehweg halten mit Behinderung anderer | § 12 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat; § 19 OWiG | 55€ |
112552 | Verbotswidrig auf dem Gehweg halten mit Gefährdung anderer | § 12 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat; § 19 OWiG | 70€ |
112553 | Verbotswidrig auf dem Gehweg halten mit Unfall | § 12 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat; § 19 OWiG | 90€ |
112060 | Nicht am rechten Fahrbahnrand halten | § 12 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat | 10€ |
112061 | Nicht am rechten Fahrbahnrand halten mit Behinderung anderer | § 12 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat; § 19 OWiG | 15€ |
112460 | Unzulässig in der zweiten Reihe halten | § 12 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; 51a BKat | 55€ |
112461 | Unzulässig in der zweiten Reihe halten mit Behinderung anderer B-Verstoß | § 12 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 51a.1 BKat; § 19 OWiG | 70€, 1 Punkt |
112462 | Unzulässig in der zweiten Reihe halten mit Gefährdung anderer B-Verstoß | § 12 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 51a.2 BKat; § 19 OWiG | 80€, 1 Punkt |
112463 | Unzulässig in der zweiten Reihe halten mit Unfall B-Verstoß | § 12 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 51a.3 BKat; § 19 OWiG | 100€, 1 Punkt |
112426 | Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen halten | § 12 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; 59 BKat | 20€ |
112427 | Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen halten mit Behinderung anderer | § 12 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 59.1 BKat; § 19 OWiG | 30€ |
112070 | Halten auf einem unbeschilderten Radweg | § 12 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat | 50€ |
112071 | Halten auf einem unbeschilderten Radweg mit Behinderung anderer | § 12 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat; § 19 OWiG | 55€ |
112572 | Halten auf einem unbeschilderten Radweg mit Gefährdung anderer | § 12 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat; § 19 OWiG | 70€ |
112073 | Halten auf einem unbeschilderten Radweg mit Unfall | § 12 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat; § 19 OWiG | 90 € |
112456 | Nicht Platz sparend halten | § 12 Abs. 5, § 49 StVO; § 24 StVG; 61 BKat | 10€ |
Eine Anmerkung: Der Tatbestandskatalog zum Halten ist nicht gleichzusetzen mit dem Bußgeldkatalog. Letzteres ist eine Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung, auf die sich der Tatbestandskatalog beruft. Dieser enthält jedoch umfassendere Informationen und ist für die Beamten des Polizeivollzugsdienstes sowie die Mitarbeiter der Bußgeldstellen das wichtigste Werkzeug für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Wann genau halte ich eigentlich?
Wann genau das im Tatbestandskatalog gemeinte Halten erfolgt, eine solche Frage stellen sich viele Verkehrsteilnehmer zunächst gar nicht. Wo aber liegt der Unterschied zum Parken oder zum Warten?
Wichtig ist für das korrekte Verständnis vom Tatbestandskatalog zum Halten auch die Abgrenzung zum Parken. So heißt es in § 12 Abs. 2 StVO:
Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.
Hierbei muss jedoch auch der Einzelfall beachtet werden. So kann es laut herrschender Rechtsprechung auch Ausnahmen geben. Die erwähnten drei Minuten können bspw. auch überschritten werden, wenn es um das Be- und Entladen des Pkw geht, oder wenn jemand ein- oder aussteigen möchte.
Hinzu kommt, dass das Verlassen des Fahrzeugs in diesem Zusammenhang anders ausgelegt wird als Aussteigen aus dem Fahrzeug. Vielmehr ist damit gemeint, dass jemand, der sein Kfz verlassen hat, dieses nicht mehr sofort und jederzeit wegbewegen kann. Wer aussteigt, jedoch noch vor dem Fahrzeug steht, kann durchaus noch dazu in der Lage sein und hat deswegen noch nicht geparkt.
Zusätzlich kann das dem Tatbestandskatalog gemäße Halten noch vom Warten differenziert werden. Gewartet wird im Sinne der StVO, wenn die Fahrt aufgrund einer Anordnung (bspw. eines Polizisten oder einer Ampel) oder aufgrund der Verkehrslage (z. B. aufgrund eines Hindernisses auf der Straße) unterbrochen wird.
Wo darf ich nicht halten?
Aus der obenstehenden Bußgeldtabelle können Sie bereits herauslesen, wo laut Tatbestandskatalog das Halten nicht erlaubt ist. An dieser Stelle soll es dennoch noch einmal übersichtlich zusammengefasst werden:
Das Halten ist verboten an folgenden Orten:
- auf Geh– und Radwegen
- auf engen Fahrbahnen, auf denen ein stehendes Kfz den Verkehr behindern würde
- auf markierten Fahrstreifen mit Richtungspfeilen
- auf Bahnübergängen
- an engen bzw. schwer überschaubaren Straßenstellen – hier muss genügend Abstand gehalten werden
- auf Einfädelungs– sowie Ausfädelungsstreifen
- an Taxiständen
- wenn ein geeigneter Seitenstreifen vorhanden ist, darf auch nicht auf der Fahrbahn gehalten werden
- auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu fünf Meter davor
- in Feuerwehrzufahrten
Wie sanktioniert der Tatbestandskatalog rechtswidriges Halten?
Wie der obigen Bußgeldtabelle zu entnehmen ist, wird rechtswidriges Halten in den meisten Fällen als minderschwere Ordnungswidrigkeit gesehen. Das bedeutet, dass hier kein Bußgeld im eigentlichen Sinne (ab 60 Euro), sondern vielmehr ein Verwarngeld verhängt wird. Auch Punkte in Flensburg sowie Fahrverbote sind bei solch einem Verstoß nicht üblich. Es gibt aber auch einige Halteverstöße, die mit Bußgeldern und Punkten sanktioniert werden.
Wann dürfen Taxis oder Paketdienste überhaupt in der 2. Reihe (was ja in Berlin üblich ist) halten? Oder ist dies nie zulässig?
Taxis zum Ein-/Aussteigen aber nur ohne Behinderung?
Paketdienste doch nie, da sie doch durch verlassen (und Lieferung von Paketen) des Fahrzeuges immer Parken?
Hallo liebes Bussgeldkatalogteam,
am 28.04.2020 soll also die neue StVO-Novelle in Kraft treten. Habt ihr schon einen Voarabentwurf der neuen StVO bzw. der neuen BKatV oder der neuen BT-KAT-OWI?
Vielen Dank und beste Grüße
Torsten
Hallo Torsten,
hier finden Sie eine Übersicht über die kommenden Änderungen: https://www.bussgeldkatalog.org/news/bundesrat-verabschiedet-stvo-novelle-neue-hohe-bussgelder-beschlossen-2097402/. Außerdem werden wir spätestens am 28. April auf https://www.bussgeldkatalog.org/pdf/ unser aktualisiertes PDF online stellen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org