Tatbestandskatalog zum Halten: Wie werden Verstöße sanktioniert?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 22. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Der "Tatbestandskatalog Halten" beinhaltet die Regeln zum Halten auf öffentlichen Straßen.
Der “Tatbestandskatalog Halten” beinhaltet die Regeln zum Halten auf öffentlichen Straßen.

Was sagt der Tatbestandskatalog zum Halten?

Nur mal kurz jemanden aus- oder einsteigen lassen, auf jemanden warten oder aus welchem Grund auch immer: Das Halten eines Fahrzeugs im Straßenverkehr wird häufig ohne großes Nachdenken vorgenommen. Schließlich – so der Gedanke – hält das Fahrzeug manches Mal nur wenige Sekunden, was kaum Auswirkungen haben dürfte.

Und dennoch: Der Tatbestandskatalog hat zum Halten auf öffentlichen Straßen einige Regeln aufgeführt, die es zu beachten gilt, sofern Sie keinen Bußgeldbescheid im Briefkasten finden möchten.

Wann Sie mit Ihrem Fahrzeug tatsächlich halten, wo und wie dies verboten ist und wie ein Verstoß gegen die Verkehrsregeln geahndet wird, das lesen Sie bei uns.

FAQ:Tatbestandskatalog für Halteverstöße

Welche Sanktionen drohen bei einem Halteverstoß?

Dies hängt von dem genauen Tatbestand der Ordnungswidrigkeit ab. Bußgelder zwischen 10 bis 100 Euro und sogar Punkte in Flensburg sind möglich. Wir haben die verschiedenen Verstöße mit Sanktionen in einer Tabelle für Sie zusammengefasst.

Was genau bedeutet eigentlich “Halten”?

Es handelt sich dabei um eine willentliche Fahrtunterbrechung, die weder auf eine Anordnung noch auf die Verkehrssituation zurückzuführen ist.

Wie unterscheiden sich “Halten” und “Parken” voneinander?

Nach § 12 Abs. 2 StVO parkt derjenige, der sein Auto verlässt oder mehr als drei Minuten hält.

Auszug aus dem aktuellen Tatbestandskatalog zum Halten

TBNRVer­stoßDa­zu­gehö­rige Ge­setze & Ver­ord­nun­genSank­tio­nen
112100Halten an ei­ner engen/un­übersicht­lichen Straßen­stelle§ 12 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 51 BKat
20€
112101Halten an ei­ner engen/un­übersicht­lichen Straßen­stelle mit Behin­de­rung des fließen­den Verkehrs§ 12 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 51.1 BKat; § 19 OWiG
35€
112110Halten im Be­reich einer schar­fen Kurve§ 12 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 51 BKat20€
112111Halten im Be­reich einer schar­fen Kurve mit Behin­de­rung des fließen­den Verkehrs§ 12 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 51.1 BKat; § 19 OWiG
35€
112120Verbots­widrig auf einem Ein­fädelungs­streifen bzw. Aus­fädelungs­streifen halten§ 12 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 51 BKat20€
112121Verbots­widrig auf einem Ein­fädelungs­streifen bzw. Aus­fädelungs­streifen halten mit Behin­de­rung anderer§ 12 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 51.1 BKat; § 19 OWiG35€
112210Halten vor oder in ei­ner amtlich ge­kenn­zeichneten Feuer­wehr­zufahrt§ 12 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 51 BKat20€
112211Halten vor oder in einer amtlich ge­kenn­zeichneten Feuer­wehr­zufahrt mit Be­hinde­rung von Ein­satz­fahr­zeu­gen§ 12 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 51.1 BKat; § 19 OWiG
35€
112040Verbot­swidrig auf der lin­ken Fahrbahn­seite/dem linken Seiten­streifen halten§ 12 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat10€
112041Verbots­widrig auf der lin­ken Fahrbahn­seite/dem linken Seiten­streifen halten mit Be­hinde­rung an­derer§ 12 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat; § 19 OWiG
15€
112050Verbots­widrig auf dem Geh­weg halten§ 12 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat50€
112051Verbots­widrig auf dem Geh­weg halten mit Be­hinde­rung an­derer§ 12 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat; § 19 OWiG55€
112552Verbots­widrig auf dem Geh­weg halten mit Ge­fähr­dung an­de­rer§ 12 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat; § 19 OWiG70€
112553Verbots­widrig auf dem Geh­weg halten und Un­fall ver­ur­sacht§ 12 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat; § 19 OWiG90€
112060Nicht am rech­ten Fahrbahn­rand halten§ 12 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat10€
112061Nicht am rech­ten Fahrbahn­rand halten mit Be­hinde­rung an­derer§ 12 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat; § 19 OWiG15€
112460Unzu­lässig in der zwei­ten Reihe hal­ten§ 12 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 51a BKat55€
112661Unzu­lässig in der zwei­ten Reihe hal­ten mit Be­hinde­rung an­derer

B-Verstoß
§ 12 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 51a.1 BKat; § 19 OWiG70€, 1 Punkt
1124662Unzu­lässig in der zwei­ten Reihe hal­ten mit Ge­fähr­dung an­derer

B-Verstoß
§ 12 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 51a.2 BKat; § 19 OWiG80€, 1 Punkt
112663Unzu­lässig in der zwei­ten Reihe hal­ten und Un­fall ver­ur­sacht

B-Verstoß
§ 12 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 51a.3 BKat; § 19 OWiG100€, 1 Punkt
112426Im Fahr­raum von Schienen­fahrzeugen halten§ 12 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 59 BKat20€
112427Im Fahr­raum von Schienen­fahrzeugen halten mit Be­hinde­rung an­derer§ 12 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 59.1 BKat; § 19 OWiG30€
112070Halten auf ei­nem un­beschilderten Rad­weg§ 12 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat50€
112071Halten auf einem un­beschilderten Rad­weg mit Be­hinde­rung an­derer§ 12 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat; § 19 OWiG55€
112572Halten auf ei­nem un­beschilderten Rad­weg mit Ge­fähr­dung an­derer§ 12 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat; § 19 OWiG70€
112574Halten auf ei­nem un­beschilderten Rad­weg und Un­fall ver­ur­sacht§ 12 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat; § 19 OWiG90€
112456Nicht Platz spa­rend hal­ten§ 12 Abs. 5, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 62 BKat10€
117166Mit ei­nem Fahr­zeug (mehr als 3,5 t zGG) oder mit An­hän­ger ohne Be­leuch­tung durch Licht­quellen auf der Fahr­bahn ge­hal­ten§ 17 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 77 BKat20€
117167Mit ei­nem Fahr­zeug (mehr als 3,5 t zGG) oder mit An­hän­ger ohne Be­leuch­tung durch Licht­quellen auf der Fahr­bahn ge­hal­ten und Un­fall ver­ur­sacht§ 17 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 77.1 BKat; § 19 OWiG35€
117172Mit ei­nem Fahr­zeug ohne aus­reich­ende Kennt­lich­mach­ung an einer Stel­le ge­hal­ten, an der die Straßen­be­leuch­tung nicht aus­reich­end war§ 17 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 77 BKat20€
117173Mit ei­nem Fahr­zeug ohne aus­reich­ende Kennt­lich­mach­ung an einer Stel­le ge­hal­ten, an der die Straßen­be­leuch­tung nicht aus­reich­end war und Un­fall ver­ur­sacht§ 17 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 77.1 BKat; § 19 OWiG35€
118178Hal­ten auf Auto­bahn oder Kraft­fahr­straße§ 18 Abs. 8, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 84 BKat30€
118012Hal­ten auf Auto­bahn oder Kraft­fahr­straße mit Be­hinde­rung an­derer§ 18 Abs. 8, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat; § 19 OWiG 35€
137010Halten näher als 10 Me­ter vor einem Licht­zeichen und die­ses da­durch ver­deckt§ 37 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat10 €
137011Halten näher als 10 Me­ter vor einem Licht­zeichen und die­ses da­durch ver­deckt mit Be­hinde­rung an­derer§ 37 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat; § 19 OWiG15€
141290Auf einem Fuß­gänger­über­weg ge­hal­ten§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 51 BKat 20€
141291Auf einem Fuß­gänger­über­weg ge­hal­ten mit Be­hinde­rung an­derer§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 51.1 BKat; § 19 OWiG 35€
141300In einem Ab­stand von weni­ger als 5 Me­tern vor ei­nem Fuß­gänger­über­weg ge­hal­ten§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 51 BKat20€
141301In einem Ab­stand von weni­ger als 5 Me­tern vor ei­nem Fuß­gänger­über­weg ge­hal­ten mit Be­hinde­rung an­derer§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 51.1 BKat; § 19 OWiG 35€
141310Halten im abso­luten Halte­verbot (Zeichen 283)§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 51 BKat 20€
141311Halten im abso­luten Halte­verbot (Zeichen 283) mit Be­hinde­rung an­derer§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 51.1 BKat; § 19 OWiG 35€
141050Verbots­wid­rig im Be­reich einer Feuer­wehr­an­fahrts­zone, einer Feuer­wehr­zu­fahrt oder eines Rett­ungs­weges ge­hal­ten (Zeichen 283 mit Zusatz­zeichen)§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat20€
141051Verbots­wid­rig im Be­reich einer Feuer­wehr­an­fahrts­zone, einer Feuer­wehr­zu­fahrt oder eines Rett­ungs­weges ge­hal­ten mit Be­hinde­rung von Ein­satz­fahr­zeu­gen (Zeichen 283 mit Zusatz­zeichen)§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat; § 19 OWiG 35€
141330Links von einer Fahr­bahn­begren­zung ge­hal­ten§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 51 BKat 20€
141331Links von einer Fahr­bahn­begren­zung ge­hal­ten mit Be­hinde­rung an­derer§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 51.1 BKat, § 19 OWiG35€
141340Auf einem durch Rich­tungs­pfeile ge­kenn­zeich­neten Fahr­bahn­teil ge­hal­ten§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 51 BKat 20€
141341Auf einem durch Rich­tungs­pfeile ge­kenn­zeich­neten Fahr­bahn­teil ge­hal­ten mit Be­hinde­rung an­derer§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 51.1 BKat; § 19 OWiG35€
141350Inner­halb einer Grenz­mar­kie­rung für ein Halte­ver­bot ge­hal­ten§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 51 BKat 20€
141351Inner­halb einer Grenz­mar­kie­rung für ein Halte­ver­bot ge­hal­ten mit Be­hinde­rung an­derer§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 51.1 BKat; § 19 OWiG35€
141360Halten näher als 10 Me­ter vor einem An­dreas­kreuz (Zeichen 201), Zeichen 205 (Vor­fahrt ge­wäh­ren) oder Zeichen 206 (Halt. Vor­fahrt gewä­hren) und die­ses da­durch ver­deckt§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 51 BKat 20€
141361Halten näher als 10 Me­ter vor einem An­dreas­kreuz (Zeichen 201), Zeichen 205 (Vor­fahrt ge­wäh­ren) oder Zeichen 206 (Halt. Vor­fahrt gewä­hren) und die­ses da­durch ver­deckt mit Be­hinde­rung an­derer§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 51.1 BKat; § 19 OWiG35€
141380Verbots­widrig im Bereich eines Taxen­standes ge­hal­ten (Zeichen 229)§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 51 BKat 20€
141381Verbots­widrig im Bereich eines Taxen­standes ge­hal­ten mit Be­hinde­rung an­derer (Zeichen 229)§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 51.1 BKat; § 19 OWiG35€
141120Halten auf einem Bus­sonder­fahr­strei­fen§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 54.3 BKat 55€
141825Halten auf einem Bus­sonder­fahr­strei­fen mit Be­hinde­rung an­derer§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 54.3.1 BKat; § 19 OWiG 70€
141826Halten auf einem Bus­sonder­fahr­strei­fen mit Ge­fähr­dung an­derer§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 54.3.2 BKat; § 19 OWiG80€
141827Halten auf einem Bus­sonder­fahr­strei­fen und Un­fall ver­ur­sacht§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 54.3.3 BKat; § 19 OWiG100€
141123Inner­halb einer Grenz­mar­kie­rung im Bereich eines Bus­sonder­fahr­strei­fen für ein Halte­ver­bot ge­hal­ten§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 54.3 BKat 55€
141622Inner­halb einer Grenz­mar­kie­rung im Bereich eines Bus­sonder­fahr­strei­fen für ein Halte­ver­bot mit Be­hinde­rung an­dererge­hal­ten§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 54.3.1 BKat; § 19 OWiG 70€
141623Inner­halb einer Grenz­mar­kie­rung im Bereich eines Bus­sonder­fahr­strei­fen für ein Halte­ver­bot ge­hal­ten mit Ge­fähr­dung an­derer§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 54.3.2 BKat; § 19 OWiG80€
141624Inner­halb einer Grenz­mar­kie­rung im Bereich eines Bus­sonder­fahr­strei­fen für ein Halte­ver­bot ge­hal­ten und Un­fall ver­ur­sacht§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 54.3.3 BKat; § 19 OWiG100€
141430Verbots­widrig inner­halb eines Kreis­ver­kehrs ge­hal­ten§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 51 BKat20€
141431Verbots­widrig inner­halb eines Kreis­ver­kehrs ge­hal­ten mit Be­hinde­rung an­derer§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 51.1 BKat; § 19 OWiG 35€
141070Verbots­widrig auf einem Rad­weg gehal­ten (Zeichen 237)§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat50€
141071Verbots­widrig auf einem Rad­weg gehal­ten mit Be­hinde­rung an­derer (Zeichen 237)§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat; § 19 OWiG 55€
141572Verbots­widrig auf einem Rad­weg gehal­ten mit Ge­fähr­dung an­derer (Zeichen 237)§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat; § 19 OWiG 70€
141573Verbots­widrig auf einem Rad­weg gehal­ten und Un­fall ver­ur­sacht (Zeichen 237)§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat; § 19 OWiG 90€
141090Auf einem Geh- und Rad­weg gehal­ten (Zeichen 240, 241)§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat50€
141091Auf einem Geh- und Rad­weg gehal­ten Rad­weg gehal­ten mit Be­hinde­rung an­derer (Zeichen 240, 241)§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat; § 19 OWiG 55€
141592Auf einem Geh- und Rad­weg gehal­ten mit Ge­fähr­dung an­derer (Zeichen 240, 241)§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat; § 19 OWiG 70€
141593Auf einem Geh- und Rad­weg gehal­ten und Un­fall ver­ur­sacht (Zeichen 240, 241)§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat; § 19 OWiG 90€
141737Mit einem Kraft­fahr­zeug über 3,5 t zul. Gesamt­masse (ausge­nommen Pkw und KOM) auf dem Geh­weg, auf dem gemein­samen Geh- und Rad­weg, auf dem Geh­weg des getrenn­ten Rad- und Geh­wegs oder im Bereich einer Fuß­gänger­zone ge­hal­ten, ob­wohl dieser für Sie durch Zeichen 239, 240, 241 oder 242.1 ge­sperrt war§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 141.1 BKat100€
141159Mit einem Kraft­fahr­zeug bis 3,5 t zul. Gesamt­masse (ausge­nommen Pkw und KOM) auf dem Geh­weg, auf dem gemein­samen Geh- und Rad­weg, auf dem Geh­weg des getrenn­ten Rad- und Geh­wegs oder im Bereich einer Fuß­gänger­zone ge­hal­ten, ob­wohl dieser für Sie durch Zeichen 239, 240, 241 oder 242.1 ge­sperrt war§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 141.2 BKat55€
141166Mit einem Kraft­fahr­zeug auf dem Geh­weg, auf dem gemein­samen Geh- und Rad­weg, auf dem Geh­weg des getrenn­ten Rad- und Geh­wegs oder im Bereich einer Fuß­gänger­zone ge­hal­ten, ob­wohl dieser für Sie durch Zeichen 239, 240, 241 oder 242.1 ge­sperrt war§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 141.3 BKat50€
141020Auf einer Fahr­rad­straße ge­hal­ten (Zeichen 2441, 244.2)§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat50€
141021Auf einer Fahr­rad­straße ge­hal­ten mit Be­hinde­rung an­derer (Zeichen 2441, 244.2)§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat; § 19 OWiG55€
141522Auf einer Fahr­rad­straße ge­hal­ten mit Ge­fähr­dung an­derer (Zeichen 2441, 244.2)§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat; § 19 OWiG70€
141523Auf einer Fahr­rad­straße ge­hal­ten und Un­fall ver­ur­sacht (Zeichen 2441, 244.2)§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat; § 19 OWiG90€
141030Halten auf einem Reit­weg (Zeichen 238)§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat20€
141031Halten auf einem Reit­weg mit Be­hinde­rung an­derer (Zeichen 238)§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat; § 19 OWiG35€
142170Verbots­widrig auf einem Schutz­streifen für den Rad­ver­kehr ge­hal­ten (Zeichen 340)

B-Verstoß
§ 42 Abs. 2 iVm Anlage 3, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 54a BKat 55€
142671Verbots­widrig auf einem Schutz­streifen für den Rad­ver­kehr ge­hal­ten mit Be­hinde­rung an­derer (Zeichen 340)

B-Verstoß
§ 42 Abs. 2 iVm Anlage 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 54a.1 BKat; § 19 OWiG 70€, 1 Punkt
142672Verbots­widrig auf einem Schutz­streifen für den Rad­ver­kehr ge­hal­ten mit Ge­fähr­dung an­derer (Zeichen 340)

B-Verstoß
§ 42 Abs. 2 iVm Anlage 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 54a.2 BKat; § 19 OWiG 80€, 1 Punkt
142673Verbots­widrig auf einem Schutz­streifen für den Rad­ver­kehr ge­hal­ten und Un­fall ver­ur­sacht (Zeichen 340)

B-Verstoß
§ 42 Abs. 2 iVm Anlage 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 54a.3 BKat; § 19 OWiG100€, 1 Punkt
142154Unberech­tigt in einer Not­hal­te- und Pannen­bucht ge­hal­ten§ 42 Abs. 2 iVm Anlage 3, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 159c.1 BKat 20€

Eine Anmerkung: Der Tatbestandskatalog zum Halten ist nicht gleichzusetzen mit dem Bußgeldkatalog. Letzteres ist eine Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung, auf die sich der Tatbestandskatalog beruft. Dieser enthält jedoch umfassendere Informationen und ist für die Beamten des Polizeivollzugsdienstes sowie die Mitarbeiter der Bußgeldstellen das wichtigste Werkzeug für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten.

Wann genau halte ich eigentlich?

Wann genau das im Tatbestandskatalog gemeinte Halten erfolgt, eine solche Frage stellen sich viele Verkehrsteilnehmer zunächst gar nicht. Wo aber liegt der Unterschied zum Parken oder zum Warten?

Begriffserklärungen finden sich in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in § 12 sowie dazu in der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO). In der VwV-StVO finden wir in Bezug auf die entsprechende Stelle in der StVO zunächst eine allgemeine Erläuterung. Es beschreibt Halten als willentlich herbeigeführte Fahrtunterbrechung, die jedoch nicht auf die Verkehrslage oder auf eine Anordnung zurückzuführen ist.

Wichtig ist für das korrekte Verständnis vom Tatbestandskatalog zum Halten auch die Abgrenzung zum Parken. So heißt es in § 12 Abs. 2 StVO:

Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.

Ein Halten des Fahrzeugs ist nicht überall gestattet.
Ein Halten des Fahrzeugs ist nicht überall gestattet.

Hierbei muss jedoch auch der Einzelfall beachtet werden. So kann es laut herrschender Rechtsprechung auch Ausnahmen geben. Die erwähnten drei Minuten können bspw. auch überschritten werden, wenn es um das Be- und Entladen des Pkw geht, oder wenn jemand ein- oder aussteigen möchte.

Hinzu kommt, dass das Verlassen des Fahrzeugs in diesem Zusammenhang anders ausgelegt wird als Aussteigen aus dem Fahrzeug. Vielmehr ist damit gemeint, dass jemand, der sein Kfz verlassen hat, dieses nicht mehr sofort und jederzeit wegbewegen kann. Wer aussteigt, jedoch noch vor dem Fahrzeug steht, kann durchaus noch dazu in der Lage sein und hat deswegen noch nicht geparkt.

Zusätzlich kann das dem Tatbestandskatalog gemäße Halten noch vom Warten differenziert werden. Gewartet wird im Sinne der StVO, wenn die Fahrt aufgrund einer Anordnung (bspw. eines Polizisten oder einer Ampel) oder aufgrund der Verkehrslage (z. B. aufgrund eines Hindernisses auf der Straße) unterbrochen wird.

Wo darf ich nicht halten?

Aus der obenstehenden Bußgeldtabelle können Sie bereits herauslesen, wo laut Tatbestandskatalog das Halten nicht erlaubt ist. An dieser Stelle soll es dennoch noch einmal übersichtlich zusammengefasst werden:

Das Halten ist verboten an folgenden Orten:

  • auf Geh– und Radwegen
  • auf engen Fahrbahnen, auf denen ein stehendes Kfz den Verkehr behindern würde
  • auf markierten Fahrstreifen mit Richtungspfeilen
  • auf Bahnübergängen
  • an engen bzw. schwer überschaubaren Straßenstellen – hier muss genügend Abstand gehalten werden
  • auf Einfädelungs– sowie Ausfädelungsstreifen
  • an Taxiständen
  • wenn ein geeigneter Seitenstreifen vorhanden ist, darf auch nicht auf der Fahrbahn gehalten werden
  • auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu fünf Meter davor
  • in Feuerwehrzufahrten

Wie sanktioniert der Tatbestandskatalog rechtswidriges Halten?

Wie der obigen Bußgeldtabelle zu entnehmen ist, wird rechtswidriges Halten in den meisten Fällen als minderschwere Ordnungswidrigkeit gesehen. Das bedeutet, dass hier kein Bußgeld im eigentlichen Sinne (ab 60 Euro), sondern vielmehr ein Verwarngeld verhängt wird. Auch Punkte in Flensburg sowie Fahrverbote sind bei solch einem Verstoß nicht üblich. Es gibt aber auch einige Halteverstöße, die mit Bußgeldern und Punkten sanktioniert werden.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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3 Kommentare

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  1. Carsten P.
    Am 16. Mai 2020 um 12:25

    Wann dürfen Taxis oder Paketdienste überhaupt in der 2. Reihe (was ja in Berlin üblich ist) halten? Oder ist dies nie zulässig?
    Taxis zum Ein-/Aussteigen aber nur ohne Behinderung?
    Paketdienste doch nie, da sie doch durch verlassen (und Lieferung von Paketen) des Fahrzeuges immer Parken?

  2. Torsten
    Am 23. April 2020 um 20:03

    Hallo liebes Bussgeldkatalogteam,
    am 28.04.2020 soll also die neue StVO-Novelle in Kraft treten. Habt ihr schon einen Voarabentwurf der neuen StVO bzw. der neuen BKatV oder der neuen BT-KAT-OWI?

    Vielen Dank und beste Grüße
    Torsten

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