Autofahren während der EM: 5 Tipps zum Vermeiden von Bußgeldern

News von Thomas R.

Veröffentlichungsdatum: 14. Juni 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Heute beginnt die Fußball-Europameisterschaft 2024. In den kommenden Wochen müssen Sie daher immer mal wieder mit feierwütigen Fans im Straßenverkehr rechnen. Damit die (Vor)freude auf ein neues Sommermärchen keine Bußgelder nach sich zieht, haben wir im Folgenden fünf Tipps aufgelistet, die Sie als Fußballenthusiast beim Autofahren während der EM beherzigen sollten.

1. Schmuck am Auto: Was ist erlaubt?

Autofahren während der EM kann schnell ein Bußgeld nach sich ziehen, wenn man nicht aufpasst.
Autofahren während der EM kann schnell ein Bußgeld nach sich ziehen, wenn Sie nicht aufpassen.

Viele Fans wollen ihre Solidarität mit ihrer Lieblingsmannschaft nach außen tragen und greifen dafür auf EM-Schmuck und Dekoartikel zurück, die sie u.a. am Auto befestigen. Problematisch wird dieser Faneifer dann, wenn die Verzierungen die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Wer also auf Nummer sicher gehen will, sollte folgende Punkte beim Dekorieren des eigenen PKW beachten:

  • Befestigen Sie Fahnen gut und sicher am Auto.
  • Achten Sie beim Fahren zudem auf eine reduzierte Geschwindigkeit, da die Fahne sich sonst lösen kann.
  • Kleben Sie Außenspiegel nur auf der Rückseite ab, um deren Funktion nicht zu beeinträchtigen.
  • Scheinwerfer, Blinker und Kennzeichen müssen wiederum ganz frei bleiben.
  • Auf blinkende und leuchtende Dekorationen sollten Sie verzichten.
  • Sie als Fahrer müssen immer freie Sicht haben.

Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld zwischen 5 und 120 Euro. Außerdem erlischt in der Regel der Versicherungsschutz bei Unfällen, die durch die herabfallende Deko entstehen!

2. Auf die richtige Fahne kommt es an

Apropos EM-Deko: Deutsche Fußballfans sollten bei der Auswahl ihrer Fanartikel Vorsicht walten lassen. Die Verbundenheit zur eigenen Nationalmannschaft nach außen zu zeigen, kann schnell nach hinten losgehen. Wer nämlich die falsche Flagge nimmt, kassiert schon mal ein Bußgeld.

Erlaubt ist die deutsche Bundesflagge im klassischen Schwarz-Rot-Gold-Design. Daneben gibt es aber auch die sogenannte Bundesdienstflagge, auf der zusätzlich noch der Bundesadler abgebildet ist. Deren Verwendung ist ausschließlich behördlichen Stellen vorbehalten. Privatpersonen dürfen die Bundesdienstflagge nicht nutzen!

Das gilt übrigens auch, wenn nur eine bloße Verwechslungsgefahr besteht. Verzichten Sie daher lieber ganz auf Deutschlandflaggen mit Symbolen.

3. Autokorsos: Darf man Extrastrecken während der EM fahren?

Autofahren gehört zur EM irgendwie dazu. Besonders beliebt sind Autokorsos. Gerade nach einem Sieg der deutschen Nationalmannschaft sieht man immer wieder Autokolonnen durch die Straßen fahren. Aber ist das überhaupt erlaubt?

Autokorsos selbst sind nicht explizit verboten. Aber das Fahren in größeren Gruppen kann dennoch andere, verkehrsrechtlich strafbare Verhaltensweisen beinhalten. Ein Beispiel: Das unnötige Hin- und Herfahren nach §30 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Je nach Verstoß werden so zwischen 5 und 100 Euro fällig.

VerstoßBuß­geldPunk­te
Sie haben unnötigen Lärm durch die Benutzung Ihres Fahrzeugs verursacht.80 €
Sie haben eine vermeidbare Abgasbelästigung durch die Benutzung Ihres Fahrzeugs herbeigeführt.80 €
Sie haben Dritte belästigt, indem Sie innerhalb einer geschlossenen Ortschaft wiederholt hin- und hergefahren sind.100 €
Sie haben Ihr Fahrzeug benutzt und den Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht korrekt angelegt.30 €
Sie haben mehr Personen in Ihrem Fahrzeug befördert, als es gemäß Zulassung erlaubt ist.25 €
… und dadurch die Verkehrssicherheit deutlich beeinträchtigt.80 €1
Sie haben die Hupe, Lichthupe oder Warnblinkanlage Ihres Fahrzeugs während der Fahrt missbräuchlich benutzt.5 €
Sie haben den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand unterschritten, während Sie mit einer Geschwindigkeit unter 80 km/h gefahren sind.25 €
... und haben dadurch jemanden gefährdet.30 €
… und infolge dessen kam es zu einer Sachbeschädigung.35 €
Sie haben Ihr Fahrzeug bewegt, obwohl Ihre Sicht oder Ihr Gehör beeinträchtigt waren.10 €

In der Regel ziehen solche Verstöße aber keine Konsequenzen nach sich, da die zuständigen Behörden ein Auge zudrücken und von einer Ahndung bzw. Verfolgung absehen. Nur, wenn Anwohner sich tatsächlich belästigt fühlen oder Verkehrsteilnehmer durch den Autokorso gefährdet werden (könnten), schreitet die Polizei ein. Nehmen Sie daher unbedingt Rücksicht auf Ihre Mitmenschen, sollten Sie sich an einem Korso beteiligen!

4. Nachtruhe beachten

Lärmbelästigung kann im Rahmen der EM schnell ein Bußgeld nach sich ziehen!
Lärmbelästigung kann im Rahmen der EM schnell ein Bußgeld nach sich ziehen!

Einige Spiele werden erst um 21:00 Uhr angepfiffen und reichen daher bis in die ab 22 Uhr geltende allgemeine Nachtruhe. Müssen Fußballfans ihre Freude bei manchen Spielen also einfach mehr zügeln? Ja und Nein. Für größere Public Viewing-Events erteilen so gut wie alle Kommunen Ausnahmegenehmigungen, die die Nachtruhe aussetzen.

Privatpersonen dagegen müssen sich immer an geltende Ruhezeiten halten. Wer nach 22 Uhr noch eine spontane Autokolonne auf die Beine stellen will, beim Autofahren nach einem EM-Spiel laut grölt oder Musik hört, riskiert ein Bußgeld wegen Lärmbelästigung.

5. Finger weg vom Handy während der Fahrt!

Während sich Fans früher noch entscheiden mussten, ob sie die Spiele zuhause, im Stadion oder beim Public Viewing anschauen, können wir heutzutage dank des Smartphones auch problemlos von unterwegs aus einschalten. Umso verlockender ist es aber auch für Autofahrer, beim Autofahren die EM zu verfolgen und ihren Fokus vom Straßenverkehr auf das Spiel zu verlagern.

Das kann sehr schnell gefährlich werden und wird mit mindestens 100 Euro Bußgeld und einem Punkt geahndet, wenn Sie das Handy zu diesem Zweck während der Fahrt in die Hand nehmen. Fahren Sie also lieber rechts an ran oder nutzen Sie das Radio, wenn Sie unterwegs unbedingt am Ball bleiben wollen.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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