LKW-Fahrerkarte beantragen: Was Sie beachten müssen

Von Murat Kilinc

Letzte Aktualisierung am: 16. April 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Der Antrag auf eine Fahrerkarte

Der Antrag auf eine Fahrerkarte muss schriftlich gestellt werden.
Der Antrag auf eine Fahrerkarte muss schriftlich gestellt werden.

Jeder LKW-Fahrer, der Fahrzeuge für den gewerblichen Transport von Personen beziehungsweise Gütern führt, ist dazu verpflichtet, eine so genannte Fahrerkarte während der Fahrt bei sich zu führen und mit dem Fahrtenschreiber zu nutzen. Diese stellt eine Karte mit einem elektronischen Chip dar, auf dem die Tätigkeitszeiten des Fahrers gespeichert werden. Der Gesetzgeber sieht für LKW-Führer allgemeine, vorgeschriebene Lenk- und Ruhezeiten vor, die die Fahrer einhalten müssen. Die Fahrerkarte dient als Nachweis hierfür. Sie ist nicht übertragbar und enthält dementsprechend auch personenbezogene Daten des Fahrers.

Die Fahrerkarte wird auch Kontrollgerätkarte genannt, da sie durch digitale Kontrollgeräte ausgelesen wird. Sie ist fünf Jahre lang gültig. Bevor ihre Gültigkeit ausläuft, muss der LKW-Führer unbedingt eine Fahrerkarte neu beantragen, um weiter am Verkehr teilnehmen zu können. Dies ist auch der Fall, wenn sie verloren ging, ihre Funktionalität einbüßte oder gestohlen wurde. Doch viele angehende Fahrer fragen sich: Wo bekomme ich eine Fahrerkarte? Unser LKW-Ratgeber verrät es.

Im Gegensatz zu LKW-Fahrern, die eine Fahrerkarte benötigen, sobald sie Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen führen, brauchen Taxi-Fahrer für ihr Auto keine Fahrerkarte. Sie benötigen aber, um Personen gewerblich zu befördern, einen speziellen Führerschein: den Personenbeförderungsschein oder kurz P-Schein.

FAQ: Fahrerkarte beantragen

Wer muss eine Fahrerkarte beantragen?

Eine Fahrerkarte ist für alle Kraftfahrer vorgeschrieben, die im Zuge des gewerblichen Güterverkehrs Lkw mit einem digitalen Tachographen steuern.

Wer stellt die Fahrerkarte aus?

Bei welcher Behörde Sie die Fahrerkarte beantragen müssen, unterscheidet sich je nach Bundesland. So kann die Zuständigkeit zum Beispiel beim TÜV, der DEKRA oder den Fahrerlaubnisbehörden liegen.

Fallen für die Beantragung der Fahrerkarte Kosten an?

Die Kosten der Fahrerkarte können sich regional unterscheiden. In der Regel müssen Sie allerdings mit Ausgaben in Höhe von 40 Euro ausgehen. Diese sind in der Regel vom Fahrer zu begleichen.

Fahrerkarte: Wo sie zu beantragen ist

Für den Antrag der Fahrerkarte ist die entsprechende Fahrerlaubnisbehörde zuständig.
Für den Antrag der Fahrerkarte ist die entsprechende Fahrerlaubnisbehörde zuständig.

Jeder LKW-Fahrer, der gewerbliche Transporte durchführt, benötigt eine Fahrerkarte. Für den Antrag und dessen Bearbeitung ist die entsprechende Fahrerlaubnisbehörde des deutschen Hauptwohnsitzes des Fahrers zuständig. Es ist oft auch möglich über Institutionen wie dem TÜV oder der Dekra eine Fahrerkarte zu bestellen.

Da der Fahrer sich ausweisen und ein Formblatt unterschreiben muss, ist eine persönliche Vorsprache erforderlich, um eine Fahrerkarte zu beantragen. Online ist es allerdings möglich, sich einen Antragsvordruck für die Fahrerkarte zu beschaffen, der schon im Vorfeld ausgefüllt werden kann. Des Weiteren kann online meist ein Termin zur Antragstellung vereinbart werden.

Die Voraussetzungen, um eine Fahrerkarte zu erwerben, sind: ein deutscher Wohnsitz und ein deutscher Kartenführerschein beziehungsweise eine entsprechende Fahrerlaubnis eines Mitgliedsstaates der EU- oder EWR-Staaten.

Antragstellung einer Fahrerkarte: Kosten und Unterlagen

Die Kosten für den Antrag der Fahrerkarte variieren je nach Bundesland
Die Kosten für den Antrag der Fahrerkarte variieren je nach Bundesland

Die Kosten, die anfallen, um eine Fahrerkarte zu beantragen, variieren je nach Bundesland. Sie setzen sich zusammen aus einer Gebühr für das Kraftfahrt-Bundesamt, welche stets 12 Euro beträgt und einem Verwaltungsanteil, der je nach der jeweiligen Landesgebührenordnung bestimmt wird.

Die Gesamtkosten liegen aber in der Regel zwischen 30 und 41 Euro (Stand August 2017).

Hinzu kommt eine Gebühr für das Übersenden der fertigen Fahrerkarte durch das Kraftfahrt-Bundesamt in Höhe von etwa drei bis fünf Euro.

In der Regel wird die Fahrerkarte innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung zugestellt beziehungsweise ist sie dann abholbereit. Die Unterlagen, die benötigt werden, um eine Fahrerkarte vor Ort zu beantragen, sind:

  • Personalausweis oder Pass (wenn der Wohnsitz außerhalb der EU ist: zusätzlich eine Arbeitserlaubnis oder ein Arbeitsvertrag)
  • Aktuelles Lichtbild (3,5 cm x 4,5 cm, heller Hintergrund, keine Kopfbedeckung)
  • Kartenführerschein (wenn noch keiner vorhanden ist, kann dieser mit der Fahrerkarte zusammen beantragt werden)
  • Vorhandene Fahrerkarte (bei Verlängerung oder Ersatzausstellung)
Im Gegensatz zu Österreich ist in Deutschland der Arbeitgeber nicht verpflichtet, dem LKW-Fahrer als seinem Arbeitnehmer die Kosten der Fahrerkarte zu erstatten. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Ersatz der Kosten für die Ausstellung einer solchen Karte hat.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Murat Kilinc ist dank seines Expertenwissens dazu in der Lage, die Leser von bussgeldkatalog.org umfassend über Themen rund um den Verkehr - wie etwa das Verkehrszivilrecht sowie das Verkerhrsstrafrecht - aufzuklären. Sein Studium absolvierte er an der Universität Bremen. Sein Referendariat führte den heutigen Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH an das OLG Celle sowie in den Landgerichtsbezirk Verden.

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37 Kommentare

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  1. Irena G.
    Am 3. August 2018 um 0:04

    Hallo!
    Ich habe gerade festgestellt, dass meine Fahrkarte bis 18.06.2018 gueltig war …heute ist 3 August…
    Ich bin momentan in Elternzeit und habe erst jetzt bemerkt. Was muss ich unternehmen?

    Ich bedanke mich im Voraus fuer Ihre Antwort!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. September 2018 um 10:25

      Hallo Irena,

      grundsätzlich gilt, dass die neue Fahrerkarte spätestens 15 Tage vor Ablauf der Gültigkeit beantragt werden muss. Informationen zum weiteren Vorgehen erhalten Sie bei der zuständigen Behörde bzw. bei einer Ausgabestelle für Fahrerkarten (DEKRA oder TÜV Nord bzw. Süd).

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Anja
    Am 9. März 2018 um 12:26

    Hallo, ich habe beim Auslesen der Fahrerkarte festgestellt, dass Daten von bzw. Verstöße von 2014 gespeichert sind und auch bei jeden Ausdruck gedruckt werden. Ist die Karte defekt ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. April 2018 um 7:54

      Hallo Anja,

      in der Regel werden Verstöße gespeichert und tauchen auch länger auf Ausdrücken auf.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Sladana B.
    Am 25. Januar 2018 um 8:52

    Ich brauche Adresse fur Gießen,Hesen.Für Fahrkarte,wo kann ich diese Fahrkarte nehmen. Vielen dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Februar 2018 um 8:50

      Hallo Sladana,

      Ansprechpartner sollten die Service-Center der TÜH (Staatliche Technische Überwachung Hessen) sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Jens
    Am 30. November 2017 um 12:20

    Fahrekarte verloren gegangen neu beantragen

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