Der Krankenfahrstuhl: Elektromobil für Gehbehinderte

Von Dr. Philipp Hammerich

Letzte Aktualisierung am: 13. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Elektrischer Krankenfahrstuhl: Welche Regeln gelten laut Verkehrsrecht?

Ein Elektromobil für Gehbehinderte erleichtert die Fortbewegung.
Ein Elektromobil für Gehbehinderte erleichtert die Fortbewegung.

Ein Leben mit Einschränkungen am Bewegungsapparat ist häufig schwierig und anstrengend. Nicht selten sind gehbehinderte Personen auf die Hilfe von ihrer Umwelt oder einen Rollstuhl angewiesen. Momente, in denen selbstbestimmt gehandelt werden kann, sind daher besonders kostbar. Dies gilt auch bei der Überwindung von Wegstrecken, welche selbstständig und ohne Hilfe durch z. B. einen Krankentransport zurückgelegt werden können.

Um Personen mit Handicap ein Höchstmaß an Flexibilität und Selbstbestimmtheit zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber Kfz für den Straßenverkehr zugelassen, welche als Krankenfahrstuhl verwendet werden können. Die Scooter, welche oft auch als Seniorenmobil bezeichnet werden, sind praktische Helfer, wenn es darum geht, Einkäufe zu erledigen, Freunde zu besuchen oder den Arzttermin wahrzunehmen.

Motorisierte Krankenfahrstühle sind praktisch. Dennoch gibt es häufig noch Verwirrung darüber, unter welchen Voraussetzungen solche Fahrzeuge bewegt werden dürfen. Wer ist überhaupt berechtigt, ein solches Gefährt zu führen? Benötigen Interessierte für den Krankenfahrstuhl eine Fahrerlaubnis, einer Versicherung oder eine Zulassung? Und ist der Krankenfahrstuhl bis 25 km/h (ohne Führerschein) eigentlich noch auf deutschen Straßen zulässig? All diese Fragen beantworten wir in diesem Ratgeber.

FAQ: Krankenfahrstühle

Müssen Voraussetzungen erfüllt werden, um einen Krankenfahrstuhl fahren zu dürfen?

Es sind weder ein Behindertenausweis noch ein Führerschein oder eine Prüfbescheinigung notwendig. Für Krankenfahrstühle, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 10 km/h überschreitet, gilt ein Mindestalter ab 15 Jahren.

Sind Krankenfahrstühle versicherungspflichtig?

Für Krankenfahrstühle mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Wo darf ich mit einem Krankenfahrstuhl fahren?

Rechtlich gesehen gilt der Führer eines Krankenfahrstuhls als Fußgänger. Er darf bzw. muss somit auf Gehwegen und in Fußgängerzonen fahren, allerdings ausschließlich mit Schrittgeschwindigkeit.

Was ist eigentlich ein Krankenfahrstuhl?

Die Definition für Krankenfahrstühle hat sich in den letzten Jahrzehnten mehrfach gewandelt. Aktuell versteht der Gesetzgeber gemäß § 4 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) darunter Kfz, die nur einen Sitz, eine Leermasse unter 300 kg (einschließlich der Batterien aber ohne Fahrer) sowie einen Elektroantrieb haben und ihrer Bauart gemäß für den Gebrauch durch körperlich behinderte Personen bestimmt sind. Außerdem muss das zulässige Gesamtgewicht unter 500 kg liegen. Die Breite ist auf maximal 110 cm beschränkt und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit darf nicht mehr als 15 km/h betragen.

Vor dem 1. September 2002 war es gemäß FeV auch zulässig, wenn der Krankenfahrstuhl mit Benzin betrieben wurde und eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h aufwies.

Brauche ich für den Krankenfahrstuhl einen Führerschein?

Anders als beim PKW wird für einen Krankenfahrstuhl kein Führerschein benötigt.
Anders als beim PKW wird für einen Krankenfahrstuhl kein Führerschein benötigt.

Ein Krankenfahrstuhl kann ohne Führerschein gefahren werden. Für das Elektromobil muss also keine Fahrschule besucht werden. Es darf auch von jedem gefahren werden. Ein Behindertenausweis ist also nicht zwingend notwendig. Anders als in der alten Regelung müssen die Fahrer für den Krankenfahrstuhl auch keine Prüfbescheinigung nachweisen.

Gemäß § 10 FeV beträgt das Mindestalter für einen Elektro-Krankenfahrstuhl 15 Jahre, wenn die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 10 km/h überschreitet. Darunter gibt es allerdings keine Beschränkungen, wenn das Fahrzeug durch ein behindertes Kind geführt wird.

In der bis September 2002 gültigen Version der FeV war zwar der Krankenfahrstuhl führerscheinfrei, aber wie beim Mofa musste für Fahrzeuge mit über 10 km/h Höchstgeschwindigkeit eine Fahrschule besucht und mit Prüfbescheinigung abgeschlossen werden.

Mindestalter beachten!

Es gilt ein Mindestalter – auch ohne Führerschein: Ein elektrischer Krankenfahrstuhl bis 15 km/h Höchstgeschwindigkeit darf ohne Führerschein von Personen ab 15 Jahren geführt werden. Ein Krankenfahrstuhl unter 10 km/h darf auch von jüngeren behinderten Kindern gefahren werden.

Besteht für den Krankenfahrstuhl eine Versicherungspflicht?

Grundsätzlich muss für einen Krankenfahrstuhl mit über 6 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit eine Versicherung abgeschlossen werden. Notwendig ist eine Haftpflicht, welche im Falle eines durch den Fahrer des Elektromobils verursachten Schadens die Kosten übernimmt. Insofern ist also eine Versicherungspflicht wie beim Mofa oder Roller gegeben.

Liegt die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bei maximal 6 km/h, entfällt die Versicherungspflicht.

Versicherungskennzeichen ab 6 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit

Wer einen Krankenfahrstuhl ohne Versicherung führt, verstößt gegen den § 1 Pflichtversicherungsgesetz.

Ist für den Krankenfahrstuhl eine Zulassung notwendig?

Für einen Krankenfahrstuhl muss eine Versicherung gezahlt werden. Er ist aber steuer- und zulassungsfrei.
Für einen Krankenfahrstuhl muss eine Versicherung gezahlt werden. Er ist aber steuer- und zulassungsfrei.

Ein motorisierter Krankenfahrstuhl nach aktuellem Recht ist zulassungsfrei und somit auch steuerfrei. Es ist also nicht notwendig, das Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde anzumelden. Sollten allerdings technische Veränderungen vorgenommen werden, wodurch die zulassungsbefreienden Voraussetzungen nicht mehr vollumfänglich erfüllt werden, kann dies zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Folglich ist der Scooter durch die Behörde neu einzuordnen.

Dadurch wird nicht nur die Zulassungs- bzw. Steuerbefreiung aufgehoben. Möglicherweise ändert sich die Fahrzeugklasse – dann wird sogar eine entsprechende Fahrerlaubnis zum Führen des baulich veränderten Krankenfahrstuhls notwendig. Dies ist besonders dann der Fall, wenn die Höchstgeschwindigkeit erhöht wird.

Wo dürfen Sie mit einem Krankenfahrstuhl laut StVO fahren?

Einen Krankenfahrstuhl mit Elektro-Motor (nach gegenwärtigen Bestimmungen) dürfen Sie auf öffentlichen Wegen und Plätzen führen. Gemäß § 24 Straßenverkehrsordnung (StVO) ist darüber hinaus das Fahren auf Gehwegen erlaubt, wenn dabei die Schrittgeschwindigkeit nicht überschritten wird.

Verkehrsrechtlich ist eine Person auf einem Krankenfahrstuhl, obwohl sie ein elektrisches Kfz führt, dann anzusehen, als wäre sie ein Fußgänger. Entsprechend dürfen alle für Fußgänger freigegebenen Wege wie z. B. Fußgängerzonen mit Schrittgeschwindigkeit befahren werden. An Zebrastreifen muss den Personen auf einem solchen Elektromobil Vorrang eingeräumt werden.

Krankenfahrstuhl: Mit dem Auto bis maximal 25 km/h darf nicht mehr jeder fahren

Trotz Neuregelung der Bestimmung der FeV zum Krankenfahrstuhl gelten die alten Regelungen unter bestimmten Umständen fort. Geregelt wird dies im § 76 FeV, dem sogenannten Übergangsrecht. Dieses beschreibt einen gewissen Bestandsschutz. Unter Nummer 2 steht:

Inhaber einer Prüfbescheinigung für Krankenfahrstühle nach § 5 Absatz 4 dieser Verordnung in der bis zum 1. September 2002 geltenden Fassung sind berechtigt, motorisierte Krankenfahrstühle mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 10 km/h nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 dieser Verordnung in der bis zum 1. September 2002 geltenden Fassung und nach § 76 Nummer 2 dieser Verordnung in der bis zum 1. September 2002 geltenden Fassung zu führen. Wer einen motorisierten Krankenfahrstuhl mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 10 km/h nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 dieser Verordnung in der bis zum 1. September 2002 geltenden Fassung führt, der bis zum 1. September 2002 erstmals in den Verkehr gekommen ist, bedarf keiner Fahrerlaubnis oder Prüfbescheinigung nach § 5 Absatz 4 dieser Verordnung in der bis zum 1. September 2002 geltenden Fassung.”

Übergangsregel der FeV: Unter Umständen ist ein Krankenfahrstuhl (Auto) mit 25 km/h noch zulässig.
Übergangsregel der FeV: Unter Umständen ist ein Krankenfahrstuhl (Auto) mit 25 km/h noch zulässig.

Demnach darf ein Krankenfahrstuhl mit 25 km/h auch weiterhin führerscheinfrei geführt werden, wenn eine entsprechende Prüfbescheinigung vorliegt. (Die maximale Höchstgeschwindigkeit liegt bei 30 km/h.)

Heute kann diese Bescheinigung allerdings nicht mehr erworben werden. Darüber hinaus ist es zulässig, einen zweisitzigen Krankenfahrstuhl bis 25 km/h Höchstgeschwindigkeit (einem Auto ähnlich, sogenannte „25er“) zu führen, wenn diese bis zum 30. Juni 1999 erstmals in den Verkehr genommen worden sind.

Die Fahrzeugführer müssen aber gebrechlich oder behindert sein.

Ebenfalls zulässig gemäß Übergangsrecht sind Krankenfahrstühle im Sinne der Vorschriften der DDR– vorausgesetzt sie sind bereits vor dem 28. Februar 1991 erstmals in den Verkehr gekommen.

Die sogenannten 25er gelten heute als vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bzw. als Kleinst-Pkw. Für sie wird die Führerscheinklasse AM benötigt. Bauartbedingt dürfen sie nicht schneller als 45 km/h fahren und der Hubraum muss unter 50 ccm liegen. Die Leistung ist auf 4 kW begrenzt.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich bekam seine Zulassung als Rechtsanwalt in Deutschland 2007. Er studierte zuvor an der Universität Hamburg und promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Für bussgeldkatalog.org beantwortet er verschiedene Verbraucherfragen rund um das Verkehrsrecht.

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164 Kommentare

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  1. Sonder
    Am 24. April 2019 um 9:44

    Hallo, mein Mann ( 74 Jahre ) hat sich ein dreirädiges EMobile gekauft. Es fährt 6 – 20 km/H. Braucht er dafür eine offizielle Genemigung.
    Er fährt damit zum Arzt auf dem Geweg mit 6 km/H und wenn wir zusammen unterwegs sind auf dem Radweg oder Strasse dann bis 20 km/H.
    Gibt es eine offizielle Bescheinugung zum führen eines Seniorenmobils.
    Im Britzer Garten will mann eine Bescheinigung um im Park mit 6 km/H zu fahren ( wenn wir dort spazieren gehen wollen, ich gehe dann neben ihm )

    mfG Sonder

  2. Jessica
    Am 23. April 2019 um 0:14

    Hallo ich habe eine Frage:

    Ich darf auf Grund Behinderung keinen Führerschein machen. Jetzt ist die Frage darf ich ein Elektro Mobile ( offen und auch geschlossen) fahre, mit Max.geschwindigkwit von 20 km/h oder braucht man dafur schon einen Führerschein wenn auf öffentlichen Straßen gefahren wird

  3. Lars
    Am 17. März 2019 um 18:48

    Hallo, Ich habe eine ERAD Mofaauto/Krankenfahrstuhl bj1994. Er läuft 25 und hat das auch so in den Papieren. Ich bin 15 und habe letztes Jahr meine Mofa Prüfbescheinigung gemacht. Darf ich das Auto mit meinem Führerschein Fahren?

  4. André
    Am 5. März 2019 um 14:00

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich besitze einen dreirädrigen Krankenfahrstuhl der Firma Petri +Lehr von 1958.
    Er ist mit einem Sachsmotor mit 150ccm , 6,5PS und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h laut KFZ Brief ausgerüstet.
    Es ist ein altes Mopedkennzeichen von 1970 verbaut.
    Nun zu meinen Fragen:
    Darf ich dieses Gefährt noch mit einem Mopedkennzeichen betreiben oder bedarf es einer anderen Zulassung?
    Darf ich es ohne Helm fahren obwohl es kein Dach hat.
    Ein ähnliches Modell ist auch im Internet zu finden.

    Vielen Dank für Ihre Bemühungen vorab.
    Mit freundlichen Grüßen
    André

  5. Bernd
    Am 20. Februar 2019 um 11:54

    Hallo, ich wurde heute mit meinem 15km/h Seniorenmobil im Wald von einem Förster belehrt dass ich damit nicht auf Waldwegen fahren darf! War das korrekt?

    • Jürgen D
      Am 25. November 2021 um 7:04

      Da sollte sich der Förster mal besser informieren.
      Du darf überall hin wo auch ein Fussgänger hin darf.

  6. Armin
    Am 9. Februar 2019 um 16:24

    Hallo, ich möchte einen elektrischen Krankenfahrstuhl umbauen und einen elektrischen Sessel daraus machen. Er läuft nur 6 km/h und der Sessel würde nur über den Rahmen des Krankenfahrstuhls gebaut. Ist dies möglich?

  7. Wolfgang L.
    Am 7. Februar 2019 um 19:43

    Ein Fahrzeug mit Elektroantrieb (Krankenfahrstuhl wohl genannt), hupte mich gestern (ich als Fussgänger) auf dem Gehweg zur Seite und überholte mit wirklich rasantem Tempo (tippe auf 30 kmh). Dieses Fahrzeug war mit einem so genanntem Versicherungskennzeichen ausgestattet.
    Frage: darf dieses Gefährt eigentlich Fusswege benutzen, wenn es doch eine Straßenzulassung durch dieses Kennzeichen besitzt?

  8. Richard
    Am 31. Januar 2019 um 19:11

    hallo, mein Führerschein ist zur Zeit aufgrund angeblichen Medikamantenmissbrauch sichergestellt. Aufgrund meiner Behinderung 100 Grad aG würde ich gerne auf einen 25er ausweichen als Zweisitzer für Begleitperson. Darf ich überhaupt einen fahren ohne jegliche Fahrerlaubnis ? geb 1961.

  9. Klaus
    Am 4. November 2018 um 0:52

    Ich bin 77 und habe vor zwei Jahren meinen Führerschein abgegeben.vor einem Jahr habe ich die Erlangung des Führerscheins wieder beantragt.500 € hat das Gutachten gekostet dass ihr gestellt worden ist.das Gutachten basierte auf den Entlassungspapiere eines Krankenhauses. Welche Fahrzeuge darf ich überhaupt noch fahren?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. November 2018 um 16:40

      Hallo Klaus,

      fragen Sie am besten bei der Führerscheinstelle nach. Das hängt ab, welche Klassen zugeteilt sind.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. wiltschka
    Am 3. November 2018 um 1:49

    Erad mit 10 km/h bbH ist fahrerlaubnisfrei, wenn er vor 01.09.2002 erstmals in den Verkehr kam. Kann man im § 76 FeV nachlesen. Trotzdem muss der versichert werden. Mopedkennzeichen reicht. Aber sie müssen beim Versichern eine Betriebserlaubnis vorlegen und natürlich bei Polizeikontrollen, der den Krankenfahrstuhl auch als solchen ausweist und der darf natürlich nicht getuned sein (Die Kippschalterversion ist bei der Rennleitung bekannt). Für die Frage der Fahrerlaubnis ist nämlich die tatsächliche Geschwindigkeit ausschlaggebend, nicht was in den Papieren steht, wenn das mit der realen Geschwindigkeit nicht übereinstimmt.

    • Olaf
      Am 22. September 2021 um 22:39

      Hallo,
      Ich hatte nie ein Führerschein und habe auch keine MPU Auflagen.
      Ich habe eine Mofaprüfbescheinigung, da es mir immer reichte.
      Ich möchte mir nun weil’s mir mit vier Räder sicherer erscheint ein
      “So. kFZ Krankenfahrstuhl” Erstzulassung vor Juni 1999 , 2sitze, 25kmh, Maximalgeschwindigkeit, 4räder
      Kaufen, ich möchte keinen Führerschein machen.
      Ist es mir möglich mit einer Mofaprüfbescheinigung ein Krankenfahrstuhl auf öffentlichen Straßen zu führen?
      Wenn ja gibt es vorgaben über die Hubraumgröße?
      Danke im voraus, hoffe auf Antwort

      • Uwe W
        Am 23. März 2023 um 16:15

        nein – für vierrädrige reicht deine Mofaprüfbescheinigung nicht, auch nicht wenn die nur 25 km/h laufen. Egal mit welchem Hubraum.

        Lediglich die alten Krankenfahrstühle bis 10 km/h oder die neuen elektrischen bis 15 km/h sind fahrerlaubnisfrei – da brauchst du auch keine Prüfbescheinigung.

  11. Jenny
    Am 19. Oktober 2018 um 6:51

    Hallo,
    Meine Mutter ist am 31.05.1954 geboren und hat keinen Führerschein und auch keinen Behindertenausweis und da Sie vor 1965 geboren braucht Sie kein Mopedführerschein laut Straßenverkehrsordnung. Ich will ein Erad (2 Sitze, Automatik, mit Diesel oder Benzin) bis 25 km/h mit Bestandsschutz kaufen, bzw. eventuell sogar nur bis 10kmh. Darf Sie mit beiden Erads fahren?

  12. Klaus
    Am 4. Oktober 2018 um 11:20

    Guten Tag,

    können Sie mir sagen, ob ein bauartbedingter 6 km/h Elektrorollstuhl gem. der StVO als Fahrzeug gilt?

    Gem. §16 Abs. 2 der StVZO gilt er nicht als Fahrzeug.

    Hintergrund ist, ob der Nutzer, der nach Auskunft des Herstellers und des Sanitätshauses das Gerät nicht auf Radwegen und nicht auf der Fahrbahn, sondern ausschließlich auf Gehwegen und in Fußgängerzonen nutzen darf, rechtlich als Fußgänger gilt oder als Nutzer eine Fahrzeuges.

    Besten Dank für Ihre Unterstützung.

    Gruß Klaus

  13. Oliver S.
    Am 12. September 2018 um 10:35

    Hallo, darf ich auch einen Erad Agora in Berlin mit 25 kmh ohne Mofaführerschein fahren? Oder brauche ich einen AM Führerschein? Muß er KFZ-Versicherung haben? Habe einen Behindertenaus von 80 Prozent,ohne Merkzeichen. Wann muß der Erad Agora SOKFZ zugelassen sein,damit ich ihn in Berlin fahren darf?

    • wiltschka
      Am 3. November 2018 um 2:23

      Mit 25 km/h kommt es seit dem 01.09.2002 auf die Motorgröße an. 50 ccm-Sachsmotor reicht AM, bei einem 163 oder 164 ccm Viertakter brauchst du sogar B! Die bis 10 km/h, siehe oben, sind frei.

  14. Oliver S.
    Am 12. September 2018 um 10:29

    Hallo. Ich wohne in Berlin, habe einen Behindertenausweis mit 80 Prozent,ohne Merkzeichen. Ich kann evtl. Einen Erad Agora SOKFZ Krankenfahrstuhl, 10 kmh,mit Benzin bekommen. Brauche ich dafür eine Prüfbescheinigung? Muß ich ihn versichern? Darf ich ihn in Berlin fahren?

  15. Martin H.
    Am 9. September 2018 um 12:44

    Darf ich mit einem elektrischen Rollstuhl normaler Grösse, der über 6km/h fährt und daher ein Versicherungskennzeichen führt, einen Linienbus benutzen, wenn ausreichend Platz ist, oder ist das grundsätzlich verboten?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. November 2018 um 15:26

      Hallo Martin H.,

      erkundigen Sie sich am besten direkt bei dem Betreiberunternehmen der Buslinie.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Glen
    Am 20. August 2018 um 0:39

    Hallo,
    ich habe einen casalini sulky m11 der auf 10kmh gedrosselt ist und auch die passenden orginal papiere hat.
    Er ist als so. kfz-krankfahrstuhl mit 2 sitzen und 163ccm eingetragen. Welche Führerscheinklasse benötige ich hier?
    besten dank,
    Glen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Oktober 2018 um 12:06

      Hallo Glen,

      wie Sie dem obigen Ratgeber entnehmen können, benötigen Sie für einen Krankenfahrstuhl keinen Führerschein – sofern das Gefährt offiziell als solches eingetragen ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • wiltschka
        Am 3. November 2018 um 2:13

        … wenn er nicht schneller als 10 km/h ist und diese bbH auch eingetragen ist.

  17. Stefan
    Am 12. August 2018 um 14:16

    Ich besitze ein Rollstuhlzuggerät von ProActiv (Wheel-e). Es läuft bis 25km/h, würde es gerne versichern um legal unterwegs zu sein. Ist das möglich?

    • wiltschka
      Am 3. November 2018 um 2:06

      Sollte möglich sein, wenn du die passenden Papiere dazu hast. Eine EU-Übereinstimmungsbescheinigung, die aus dem Zusammenbau mit einem nicht motorisiertem Krankenfahrstuhl einen motorisierten aus dem Gespann macht.

  18. Johannes
    Am 5. August 2018 um 20:16

    Dank Ihres Artikels ist mir klar geworden das ein Elektromobil- zum Zweck der Beförderung von gebrechlichen Personen heutzutage nur noch mit mindestens der Führerscheinklasse AM geführt werden darf, wenn die Höchstgeschwindigkeit dieses “(Kranken-/Senioren-) mobiles bei 25km/h anzusiedeln ist.

    Hier nun meine Frage: Besteht für folgende Vehikel eine Helmpflicht im öffentlichen Straßenverkehr/ Fahrradwegen / Fußgängerzonen?

    Oder muss vielleicht sogar bei einem Zonenwechsel immer umgebaut werden (von wegen Rheumatismus in den Händen und Knien im Gegensatz dazu “Helm auf und abnehmen” bzw. Warntafeln in gebückter Position mit kleinen Rändelschrauben montieren…Roffel LOL…und ja genau wo den Helm lassen, falls man Ihn abnehmen konnte und nun mit seinen angehängten Rollator im nächsten Supermarkt verschwinden will??? )

    Beispielfahrzeuge: Der Baron von ME:GO oder der Krankenfahrstuhl Overlander 4SZ von Terrain-Hopper sind ja nun beide dafür bekannt mit Ihren 3KW bzw 4KW “Elektromotoren” die 25 km/h locker zu erreichen. Beide Fahrzeuge haben auch einen Mehrpunkt Sicherheitsgurt und auch eine Warntafel wenn es sein muss.

    In freudiger Erwartung einer baldigen Antwort
    verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
    Johannes

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2018 um 15:53

      Hallo Johannes,

      in der Regel gibt es in Deutschland die Helmpflicht nur für Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mind. 20 km/h.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • wiltschka
        Am 3. November 2018 um 2:12

        Nun laut Themenstarter ist der Rollstuhl ja schneller. Aber wenn die Fahrzeuge einen Sicherheitsgurt und Überrollbügel haben, braucht man keinen Helm. Wie beim BMW Roller C1.

  19. Aline
    Am 17. Juli 2018 um 17:46

    Hallo,

    mein Vater, 78 Jahre, Führerschein entzogen, hat sich einen neuen E-Scooter Eco Engel mit 25 km/h gekauft.
    Darf er damit ohne Führerschein fahren?

    Danke vorab für die Info.

    • wiltschka
      Am 3. November 2018 um 2:03

      Dreirädrige Leicht-Kfz (bis 350 kg) mit max 25 km/h sind seit Dez. 2016 wie Mofas geregelt.
      Da er Geburtsdatum vor dem 01.04.1965 hat, braucht er auch keine Prüfbescheinigung (analog Mofa)-
      siehe § 4 Abs. 1 Nr. 1 b FeV. (richtig lesen gilt nur für die dreirädrigen aus der Gruppe der drei- und vierrädrigen)

      Die Altersregelung dazu findest du im § 76 Nr. 3 FeV.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. August 2018 um 14:57

      Hallo Aline,

      das kommt bspw. auf die Zulassung an. Bitte wenden Sie sich an die Zulassungs- oder Führerscheinstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. MARI
    Am 3. Juli 2018 um 19:48

    Meine Mutter hat heute einen Elektro Scooter mit 6 km/h als Krankenkassenleistung bekommen. Jetzt möchten die Enkelkinder den ausprobieren, an welchem Alter wäre das erlaubt?
    Wenn ich das richtig verstanden habe, gilt meine Mutter weiterhin als Fußgängerin. Was ist, wenn sie versehentlich mit dem Scooter etwas beschädigt oder jemanden verletzt? Da sie keine zusätzliche Versicherung abschließen muss, haftet dann ihre Privathaftpflicht?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Juli 2018 um 14:05

      Hallo Mari,

      in der Regel springt die private Haftpflicht ein. Dieser sollte der Erwerb des E-Scooters gemeldet werden. Die Testfahrt der Enkelkinder sollte auf Privatgelände erlaubt sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Nicole
    Am 10. Juni 2018 um 17:02

    Hallo
    Ich spiele mit dem Gedanken ein sonder Kfz zu kaufen. Es wäre ein Erad Krankenfahrstuhl mit 25 km/h.
    Ich bin im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit 80% und dem merkzeichen G.
    Ich besitze keinerlei Führerschein oder prüfbescheinigung.
    Nun, darf ich so etwas überhaupt fahren?
    Vielen Dank im voraus

    • wiltschka
      Am 3. November 2018 um 2:15

      NEIN! Nicht elektrobetrieben, mehr als 3 Räder ohne Fahrerlaubnis nur mit eingetragenen und tatsächlichen 10 Km/h bbH.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Juli 2018 um 8:29

      Hallo Nicole,
      für eine entsprechende Einschätzung sollten Sie sich an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. wiltschka
    Am 5. Juni 2018 um 15:48

    Meldung an die Fahrerlaubnisbehörde. Diese Person ist nicht mehr fähig irgendein Kraftfahrzeug eigenverantwortlich zu führen!
    E-Mobil mit 25 km/h? Da sollte die Fahrerlaubnis AM vorhanden sein, wenn es sich nicht um ein dreirädriges Fahrzeug handelt.

  23. Theo S.
    Am 29. Mai 2018 um 20:02

    Meine Frage ist darf man mit einem vierrädigen Krankenfahrstuhl auch asphaltierte Feldwege fahren?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Juni 2018 um 15:13

      Hallo Theo S.,

      in § 24 StVO zu besonderen Fortbewegungsmitteln steht geschrieben, dass Krankenfahrstühle dort, wo Fußgängerverkehr zulässig ist, mit Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen, in der Regel also auch auf Feldwegen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Liz
    Am 16. Mai 2018 um 7:32

    Hallo
    Ich beabsichtige ein Elektromobil mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45kmh anzuschaffen.
    Ich bin 100% Gehbehindert, habe einen europäischen parkausweis für Behinderte und den Führerschein Klasse 3 von 1978. ich darf nur vierrädrige Fahrzeuge fahren. Mein bisheriges Elektromobil mit 15 km/h war als Krankenfahrstuhl angemeldet. Wie ist das mit dem neuen Fahrzeug. Kann ich damit auf Radwegen bzw. Fußgängerwegen mit Schrittgeschwinfigkeit fahren? Danke für die Auskunft.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Juni 2018 um 15:56

      Hallo Liz,

      ein Elektromobil mit 45 km/h sollte als Leichtfahrzeug gelten und somit nicht auf Gehwegen fahren dürfen. Fragen Sie ggf. mit den Fahrzeugdaten bei der Zulassungsstelle nach.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. linde
    Am 13. Mai 2018 um 23:18

    “Die Fahrzeugführer müssen aber gebrechlich oder behindert sein.”
    Was heißt das???
    Es liegt ein Behindertenschein mit 50% Behinderung vor – ohne weitere Einträge.
    Was, wo und wie schnell darf man fahren?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Juni 2018 um 11:45

      Hallo Linde,

      nach neuer Rechtslage dürfen Sie maximal 15 km/h schnell fahren. Das Merkmal “nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich gebrechliche oder behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeuge” ( § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 FeV ; § 18 Abs. 2 Nr. 5 StVZO ) setzt neben der Eignung des Kraftfahrzeugs zur Benutzung durch diesen Personenkreis lediglich die durch konstruktive Maßnahmen erzielte und auf Dauer angelegte Einhaltung der weiteren vorgeschriebenen Merkmale des Kraftfahrzeugs (Einsitzigkeit, Höchstgewicht, Höchstgeschwindigkeit) voraus. Wo Sie fahren dürfen, ist dem obigen Text zu entnehmen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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