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Sind Kopfhörer beim Autofahren erlaubt?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 12. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Ist es verboten mit Kopfhörern Auto zu fahren?

Dürfen Sie eigentlich Kopfhörer tragen beim Autofahren?
Dürfen Sie eigentlich Kopfhörer tragen beim Autofahren?

Nicht jeder mag die Rundum-Beschallung immer und überall, garantieren doch gerade neuere Generationen von Kopfhörern einen perfekten Klang direkt am Ohr.

Ob nun aber in den öffentlichen Verkehrsmitteln, auf dem Fahrrad, beim Lernen am PC oder im Wagen: Die Musik per Kopfhörer hilft, die Welt auszublenden – ohne diese zu sehr zu belästigen.

Doch dürfen Sie sich eigentlich in jeder Lebenslage derart von Ihrer Umwelt abkapseln oder kann dies mitunter auch schwerwiegende Konsequenzen haben, nicht nur gesundheitliche? Wie sieht es zum Beispiel im Straßenverkehr aus? Darf man mit aufgesetzten Kopfhörern mit dem Auto fahren oder droht ein Bußgeld, wenn die Polizei Sie dabei ertappt?

FAQ: Kopfhörer beim Autofahren

Ist das Autofahren mit Kopfhörern verboten?

Nein, es gibt kein grundsätzliches Verbot (ähnlich wie beim Musikhören während des Fahrradfahrens).

Wann darf ich beim Autofahren Kopfhörer tragen?

Das ist nur erlaubt, wenn die Musik nicht zu laut ist und Sie daran hindert, wichtige Signale (Hupen, Blaulicht-Sirene) zu hören.

Was passiert, wenn die Musik zu laut ist?

Es kann ein Verwarngeld von 10 Euro verhängt werden.

Video: Sind Kopfhörer am Steuer erlaubt?

Video: Sind Kopfhörer beim Fahren erlaubt?
Was Sie bezüglich Kopfhörer beim Fahren beachten müssen, verrät dieses Video.

Rechtliches: Darf man beim Autofahren Kopfhörer tragen?

Vorsicht im Auto - ob über Kopfhörer oder die Boxen: Die Musik darf nicht zu laut sein.
Vorsicht im Auto – ob über Kopfhörer oder die Boxen: Die Musik darf nicht zu laut sein.

Grundsätzlich findet sich in der Straßenverkehrsordnung (StVO) kein expliziter Hinweis darauf, dass es untersagt sei, über die Fahrzeugboxen oder Kopfhörer beim Autofahren Musik zu hören. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass es auch uneingeschränkt zulässig ist. Denn die StVO gibt den Verkehrsteilnehmern auch allgemeine Pflichten auf, die sich auf unterschiedlichste Einzelfälle anwenden lassen.

Relevant für das Autofahren mit Kopfhörer ist dabei § 23 Absatz 1 Satz 1 StVO:

Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.”

Unter diese Bestimmung fallen auch die mit Musik beschallenden Kopfhörer beim Autofahren – was jedoch nicht bedeutet, dass diese überhaupt nicht zulässig sind. Ausschlaggebend sind die Lautstärke der Musik und der Grad der Ablenkung auf Seiten des Fahrers.

Grundsätzlich ist das Tragen der Kopfhörer beim Autofahren erlaubt. Ist die Musik jedoch zu laut, sodass der Fahrer Hupsignale oder das Martinshorn von Polizei oder Feuerwehr nicht mehr hören kann, gefährdet das die allgemeine Verkehrssicherheit. Es handelt sich dann um eine Ordnungswidrigkeit, für die laut aktuellem Bußgeldkatalog ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro fällig wird.

Es ist also nicht per se untersagt, mit dem Kopfhörer Musik beim Autofahren zu hören. Der Fahrer muss in jedem Fall jedoch darauf achten, dass sein Gehör durch die Beschallung nicht zu sehr eingeschränkt ist und er Warnsignale noch immer ausreichend wahrnehmen kann. Doch nicht nur die Lautstärke kann ein Sicherheitsrisiko darstellen.

Ablenkung im Straßenverkehr durch Kopfhörer beim Autofahren

Achtung beim Autofahren: Nicht nur Kopfhörer können ablenken, sondern auch andere Alltagshandlungen wie etwa das Trinken.
Achtung beim Autofahren: Nicht nur Kopfhörer können ablenken, sondern auch andere Alltagshandlungen wie etwa das Trinken.

Die Versuchungen sind vielfältig: Viele Autofahrer lassen sich gerne von dem aktuellen Verkehrsgeschehen ablenken. Die Ursachen: Gespräche, auch mit dem Handy am Steuer, Einstellungen an Navi, Radio, Heizung, Klimaanlage, Essen und Trinken oder eben Musik. Jede noch so kleine Handlung, auch die alltäglichste, die nichts mit dem Fahren zu tun hat, kann die Aufmerksamkeit des Fahrers einschränken.

Schon eine Sekunde Unaufmerksamkeit genügt und das plötzliche Abbremsen des Vordermannes wird übersehen oder ein Fahrradfahrer nicht rechtzeitig erkannt. Das Unfallrisko steigt also entsprechend an.

Das bedeutet letztlich: Auch wenn Sie per Kopfhörer Musik im Auto hören und diese nicht zu laut ist, kann zum Beispiel Ihr Lieblingslied oder die Erinnerung an ein damit verbundenes Erlebnis Ablenkung bedeuten – ebenso wie das Umschalten, weil der Song nun gerade gar nicht zur Stimmung passt, oder das Verrutschen der Kopfhörer.

Kommt es aufgrund der Ablenkung zu einem Unfall, kann Ihnen an dem Geschehen am Ende zumindest eine Teilschuld zugeschrieben werden.

Fazit: Überschätzen Sie nicht Ihre eigenen Multitasking-Fähigkeiten und unterschätzen Sie nicht die Auswirkung auch kurzer Ablenkungen. Beachten Sie die Grundregel in § 1 Absatz StVO:

Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und Rücksichtnahme.”

Darf man mit Kopfhörern im Auto telefonieren?

Darf man mit Kopfhörern beim Autofahren telefonieren?
Darf man mit Kopfhörern beim Autofahren telefonieren?

Mittlerweile ist jedem Autofahrer bekannt, dass es nicht erlaubt ist, beim Fahren das Handy in der Hand zu halten und zu nutzen.

Das gilt nicht nur für das Telefonieren selbst, sondern besonders auch für das Schreiben einer SMS, das Checken der E-Mails und andere Tätigkeiten. Dennoch unterschätzen noch immer viele Autofahrer die Gefahr.

Zahlreiche sind jedoch – auch um mögliche Bußgelder und Punkte zu vermeiden – auf Freisprecheinrichtungen umgestiegen. Über diese ist es durchaus erlaubt, auch während der Fahrt über Kopfhörer zu telefonieren.

Im Auto bedeutet aber auch das: Jedes Gespräch, ob nun per Freisprecheinrichtung oder dem Beifahrer, kann den Fahrer ablenken. Hier gilt also das Gleiche wie für das Musikhören per Kopfhörer beim Autofahren.

Das Telefonieren mit Kopfhörer ist im Auto grundsätzlich erlaubt. Jeder Fahrer muss jedoch darauf achten, dass er sich vom Verkehrsgeschehen durch die Telefonate nicht zu stark ablenken lässt, da die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Aufmerksamkeit erfordert.

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.org-Teams. Neben einem umfassenden Überblick zu verkehrsrechtlichen Fragestellungen liegt ihr Interesse u. a. im Bereich Tuning und Fahrzeugtechnik.

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1 Kommentar

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  1. Thomas
    Am 23. September 2021 um 14:37

    Vielen Dank für den Artikel. Was mir etwas kurz kommt, ist der Punkt Überhören des Notarztwagens, 10€ Strafe klingt nach einer kompletten Lappalie, aber wenn Hans-Jürgen hinter mir im Rettungswagen verblutet, weil ich mit meinem Wagen den Weg versperre, da ich das Martinshorn dank Geräusch-unterdrückender Kopfhörer nicht wahrnehme, wie schaut es dann aus? Über was für einen Straftatbestand mit welchen Folgen sprechen wir dann?

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