Handy am Steuer: In der Probezeit ein A-Verstoß

Von Mathias Voigt

Letzte Aktualisierung am: 5. März 2025

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Die Ordnungswidrigkeit „Handy am Steuer“

Welche Konsequenzen bringt das Telefonieren am Steuer in der Probezeit mit sich?
Welche Konsequenzen bringt das Telefonieren am Steuer in der Probezeit mit sich?

Seit dem Jahr 2004 ist das Telefonieren mit dem Handy am Steuer verboten. Dies gilt nicht nur in der Probezeit, sondern immer und für jeden.

Durch die Überarbeitung des Bußgeldkatalogs fallen nun seit dem 19. Oktober 2017 für die Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld in Höhe von mindestens 100 Euro und ein Punkt in Flensburg an.

FAQ: Handy am Steuer in der Probezeit

Darf ich während der Fahrt telefonieren?

Grundsätzlich ist das Telefonieren beim Fahren nicht verboten, allerdings nur, wenn Sie das Mobiltelefon zu diesem Zweck nicht aufnehmen müssen.

Wie wird Handy am Steuer in der Probezeit sanktioniert?

Neben einem Bußgeld von 100 Euro sowie einem Punkt in Flensburg, muss der Fahranfänger Probezeitmaßnahmen fürchten, da es sich um einen A-Verstoß handelt. Die Probezeit wird um zwei Jahre verlängert und der Betroffene muss an einem Aufbauseminar teilnehmen.

Kann ich durch Handy am Steuer in der Probezeit meinen Führerschein verlieren?

Begehen Sie in der Probezeit insgesamt drei A-Verstöße, führt dies dazu, dass die Fahrerlaubnis wieder entzogen wird.

Bußgeldkatalog Handy am Steuer

Beschrei­bungBuß­geldPunk­teFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
Als Kraftfahrer das Handy am Steuer genutzt100 €1Hier prüfen **
... mit Ge­fährdung150 €21 Monat1 MHier prüfen **
... mit Sachbe­schädigung200 €21 Monat1 MHier prüfen **
Beim Fahrrad­fahren das Handy genutzt55 €eher nicht

Bußgeldrechner Handy am Steuer

In der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist ein entsprechendes Verbot verankert:

Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn

1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
2. entweder
a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.

Geräte im Sinne des Satzes 1 sind auch Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder. Handelt es sich bei dem Gerät im Sinne des Satzes 1, auch in Verbindung mit Satz 2, um ein auf dem Kopf getragenes visuelles Ausgabegerät, insbesondere eine Videobrille, darf dieses nicht benutzt werden. Verfügt das Gerät im Sinne des Satzes 1, auch in Verbindung mit Satz 2, über eine Sichtfeldprojektion, darf diese für fahrzeugbezogene, verkehrszeichenbezogene, fahrtbezogene oder fahrtbegleitende Informationen benutzt werden. 5Absatz 1c und § 1b des Straßenverkehrsgesetzes bleiben unberührt. (§23 Asb 1a StVO).

Dieses Verbot erstreckt sich allerdings nicht nur auf das Telefonieren am Steuer, sondern beinhaltet eben alle Aktionen mit dem Handy, für welches es aufgenommen werden muss. Dazu zählen also auch SMS schreiben, Anrufe und die Uhrzeit checken und Anruf wegdrücken. Soll das Handy als Navigationsgerät genutzt werden, muss eine Halterung bzw. Freisprechanlage genutzt werden. Schon das bloße in der Hand halten des Handys führt zum Bußgeldbescheid.

Nutzen Fahrer im Auto eine Freisprechanlage oder die Sprachfunktion des Handys, ist mit keinen Sanktionen zu rechnen. Angesichts der steigenden Unfallzahlen, weil Fahrer mit dem Handy beschäftigt waren, ist eine Freisprechanlage eine sinnvolle Anschaffung, zumal sie in der Regel günstiger als ein Bußgeld von 100 Euro ist.

Im Folgenden erklären wir, wie es Fahranfängern ergeht, die in der Probezeit mit dem Handy am Steuer erwischt werden.

Keine Lust zu lesen? Handyverstoß im Video erklärt

Video zum Handy am Steuer
Im Video erfahren Sie das Wichtigste rund um die verbotswidrige Nutzung vom Handy am Steuer.

Ordnungswidrigkeiten in der Probezeit: A- und B-Verstöße

Ordnungswidrigkeiten werden im Bußgeldkatalog nach A- und B-Verstößen kategorisiert. Jenachdem fällt die Strafe milder oder höher aus.
Zu typischen A-Verstößen zählen Ordnungswidrigkeiten wie beispielsweise:

  • Überholen um Überholverbot
  • Rotlichtverstoß

Zu B-Verstößen zählen unter anderem:

So gilt auch die Ordnungswidrigkeit “Handy am Steuer” in der Probezeit als A-Verstoß und hat damit Konsequenzen für die Probezeit.

Wer in der Probezeit das Handy am Steuer nutzt, kassiert einen Punkt und ein Bußgeld von 100 Euro.
Wer in der Probezeit das Handy am Steuer nutzt, kassiert einen Punkt und ein Bußgeld von 100 Euro.

Während A-Verstöße zu einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und einem Aufbauseminar führen, ist bei B-Verstößen erst einmal nur das Bußgeld zu zahlen und ggf. der Punkt auf dem Punktekonto zu verkraften. Genaueres dazu erfahren Sie im Folgenden.

Handy am Steuer in der Probezeit: Mit welchem Bußgeld ist zu rechnen?

Fahranfänger, die mit dem Handy am Steuer in der Probezeit erwischt werden, zahlen das reguläre Bußgeld von 100 Euro und kassieren einen Punkt in Flensburg. Dabei handelt es sich gleichzeitig um einen A-Verstoß, bei welchem mit weiteren Konsequenzen in Bezug auf die Probezeit zu rechnen ist.

In diesem Fall kommt es zu einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und einer Teilnahme am Aufbauseminar.

Wurde der Fahranfänger anschließend zum zweiten Mal mit dem Handy am Steuer in der Probezeit erwischt, führt dieses Verhalten zu einer Verwarnung und der Empfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Darüber hinaus wird ein zweiter Punkt auf dem Konto vermerkt und die Buße ist erneut zu zahlen. Unter Umständen wirft die Bußgeldstelle dem Fahrer Beharrlichkeit vor und verhängt zusätzlich ein Fahrverbot.

Führerscheinentzug durch das Telefonieren am Steuer in der Probezeit?

Befindet sich ein Fahranfänger bereits in der verlängerten Probezeit, kann der Verstoß “Handy am Steuer in der Probezeit” weitreichende Konsequenzen haben.

Kommt es nach den beiden A-Verstößen erneut zur Ordnungswidrigkeit “Handy am Steuer”, wird die Fahrerlaubnis und damit der Führerschein entzogen. Lassen sich Fahranfänger also mehrmals mit dem Handy am Steuer in der Probezeit erwischen, kann dies zum Führerscheinentzug führen. Darüber hinaus kann die Bußgeldstelle von Beharrlichkeit ausgehen und ein Fahrverbot verhängen.

Auch für Radfahrer gilt das Handyverbot. Wird dies allerdings missachtet, fällt ein Bußgeld von 55 Euro an. Auch dieses Vergehen wird als A-Verstoß gewertet.

Probezeitverlängerung als Konsequenz? Die Antwort im Video

Wann Sie eine Probezeitverlängerung erwarten müssen, erfahren Sie in diesem Video.
Wann Sie eine Probezeitverlängerung erwarten müssen, erfahren Sie in diesem Video.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.

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95 Kommentare

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  1. jessica
    Am 3. Dezember 2016 um 22:36

    hey ich bin noch in der probezeit und wurde mit dem handy erwischt in der hand!
    was passiert mir jetzt wegen meinem Führerschein?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Dezember 2016 um 10:26

      Hallo Jessica,

      in der Regel zieht der Verstoß Handy am Steuer ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro nach sich. Da es sich jedoch um einen B-Verstoß handelt wird die Probezeit üblicherweise nicht verlängert. Kommt allerdings ein weiterer Verstoß hinzu, kann dies durchaus geschehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Micha
        Am 16. Dezember 2018 um 16:06

        Hallo.
        Wieso steht hier auf der Seite, dass es sich bei Handy am Steuer um einen A-Verstoß handelt, aber hier antwortest du, dass es ein B-Verstoß ist.
        Was ist denn jetzt richtig?

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