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Was ein Bewohnerparkausweis kostet und wer Anspruch darauf hat

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 24. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 12 Minuten

Parken auf dem Bewohnerparkplatz – Privileg für bestimmte Personengruppen

In vielen Städten gibt es den Bewohnerparkausweis.
In vielen Städten gibt es den Bewohnerparkausweis.

In vielen Gebieten gibt es große Probleme bei der Parkplatzsuche: Touristen möchten ihr Auto abstellen, um Denkmäler in der Stadt zu besichtigen. Kunden der umliegenden Geschäfte benötigen einen Parkplatz, um ihre Einkäufe zu erledigen. Angestellte brauchen einen Platz, auf dem sie ihr Fahrzeug während der Arbeitszeit stehen lassen können. Und nicht zuletzt die Bewohner des Bereichs sind auf einen Stellplatz in der Nähe ihrer Wohnung angewiesen.

Beim Thema “Halten und Parken in der Stadt” treffen also viele unterschiedliche Gruppen aufeinander, die eine Sache eint: Die Suche nach einem Parkplatz. Gerade in den Innenstädten großer und kleiner Orte gibt es nicht ausreichend private und öffentliche Abstellflächen für Fahrzeuge. Vielerorts setzen die Verwaltungen deshalb auf die sogenannte Parkraumbewirtschaftung, zu der unter anderem das Bewohnerparken – umgangssprachlich auch Anwohnerparken genannt – gehört.

Was genau versteht man nun aber unter diesem Begriff? Wer profitiert von einem Anwohnerparkplatz? Bedeutet dies wirklich, dass das Parken nur für Anwohner erlaubt ist? Wie können Personen einen Bewohnerparkausweis beantragen und welche Unterlagen werden benötigt? Drohen Sanktionen für das Parken ohne Anwohnerparkausweis? Diese und weitere Fragen werden im folgenden Ratgeber beantwortet, damit Sie im innerstädtischen Verkehrstrubel besser zurechtkommen.

FAQ: Bewohnerparkausweis

Was ist ein Bewohnerparkausweis?

Der Bewohnerparkausweis befreit den Inhaber davon, die Parkgebühren in einer Zone mit Parkraumbewirtschaftung zu entrichten. Er ist in der Parkraumzone des jeweiligen Wohnorts gültig.

Wie bekomme ich einen Anwohnerparkausweis?

Sie müssen in der entsprechenden Parkzone behördlich gemeldet sein und nachweisen, dass Sie Ihr Kfz dauerhaft nutzen, um einen Ausweis zum Parken zu erhalten.

Wo kann ich den Bewohnerparkausweis beantragen?

Dazu können Sie sich an das zuständige Bürgeramt wenden. Der Ausweis wird für zwei Jahre ausgestellt und kostet 20,40 Euro.

Bußgeldkatalog: Parken ohne Bewohnerparkausweis

VerstoßBußgeld
auf einem ausgewiesenen Anwohnerstellplatz ohne sichtbaren Bewohnerparkausweis geparkt10 €
... mit Behinderung15 €
... über drei Stunden20 €
... über drei Stunden mit Behinderung30 €
in eingeschränktem Halteverbot mit Anwohnerparkplätzen ohne sichtbaren Anwohnerparkausweis geparkt25 €
... mit Behinderung40 €
... über eine Stunde40 €
... über eine Stunde mit Behinderung50 €

Kurz & Knapp im Video: Bewohnerparken – was ist das?

In diesem Video zeigen wir Ihnen, was genau hinter dem Anwohnerparken steckt und wie es funktioniert.
In diesem Video zeigen wir Ihnen, was genau hinter dem Anwohnerparken steckt und wie es funktioniert.

Was ist ein Bewohnerparkausweis?

Private Stellplätze in Tiefgaragen oder auf Mieterparkplätzen sind nicht überall ausreichend vorhanden, vor allem wegen dem allgemeinen Platzmangel in der Stadt, weshalb die dort lebenden Menschen auf öffentliche Parkplätze angewiesen sind. Für diese wird jedoch meist eine Parkgebühr verlangt.

Damit Bewohner, die in einem Bereich leben, in dem wenig Parkraum zur Verfügung steht, trotzdem die Möglichkeit bekommen können, in der Nähe ihrer Wohnung einen Parkplatz zu finden, gibt es Bewohnerparkausweise.

Diese erlauben es den Besitzern, ihr Fahrzeug auch über einen längeren Zeitraum dort abzustellen, wo entweder sonst Parkgebühren verlangt werden oder wo das Parken für andere Verkehrsteilnehmer verboten ist.

Beschilderung, die das Parken auf dem Anwohnerparkplatz erlaubt

Das Parken auf dem Anwohnerparkplatz wird durch Verkehrszeichen geregelt.
Das Parken auf dem Anwohnerparkplatz wird durch Verkehrszeichen geregelt.

Zum einen kann das Abstellen eines Kfz für Bewohner mit einem Parkausweis durch die sogenannte negative Beschilderung erlaubt werden. Hier findet sich das Verkehrszeichen 286, welches ein eingeschränktes Halteverbot signalisiert, oder 290.1, welches auf den Beginn einer Zone mit eingeschränktem Halteverbot verweist.

Diese Schilder weisen allgemein darauf hin, dass Fahrzeugführer nicht länger als drei Minuten auf der Fahrbahn halten dürfen, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- und Entladen. Wird dieses Schild jedoch durch ein Zusatzzeichen mit der Aufschrift “Bewohner mit Parkausweis Nr. XY frei” ergänzt, ist es Inhabern des genannten Bewohnerparkausweises möglich, dort zu parken.

Zum anderen gibt es auch die sogenannte positive Beschilderung, die darauf hinweist, dass Parkplätze für Bewohner reserviert sind. An einer solchen Stelle findet sich meist das Verkehrszeichen 314, welches ein großes weißes “P” auf blauem Grund zeigt und darauf verweist, dass das Parken erlaubt ist. Auch das Zeichen 315, welches das Parken auf dem Gehweg erlaubt, kann Verwendung finden.

Der Anfang des erlaubten Parkens kann durch einen waagerechten weißen Pfeils im Schild und das Ende durch ein in die entgegengesetzte Richtung zeigendes Symbol gekennzeichnet werden. Durch das Zusatzschild mit der Aufschrift “Bewohner mit Parkausweis Nr. XY” wird hier das Parken für Besitzer des jeweils gültigen Ausweises erlaubt.

Neben diesen Parkplätzen, die speziell für Fahrzeughalter mit Bewohnerparkausweis reserviert sind, gibt es jedoch auch Formen des Mischparkens. Auf diesen Stellplätzen ist zum einen das Bewohnerparken erlaubt. Andererseits dürfen hier auch alle anderen Verkehrsteilnehmer ihr Fahrzeug abstellen, solange sie einen herkömmlichen Parkschein ziehen und hierfür Gebühren entrichten, Auch hierauf weisen Zusatzschilder hin.

Des Weiteren kann die Parkscheinpflicht bzw. der Nachweis der Parkberechtigung mit einem Anwohnerparkausweis durch ein weiteres Zusatzschild zeitweise aufgehoben werden. In vielen Parkzonen bestehen beispielsweise zwischen 24 Uhr und 9 Uhr keine Einschränkungen bezüglich des Parkens.

Welche Probleme soll der Anwohnerparkausweis lösen?

Wie bereits eingehend erwähnt, treffen gerade im innerstädtischen Bereich viele verschiedene Gruppen aufeinander, die aus unterschiedlichen Gründen Parkplätze suchen. Meist werden mehr Stellplätze benötigt, als angeboten werden können.

Die Gründe hierfür liegen auf der Hand: In den Innenstädten existiert kein weiterer Platz, der als Parkraum genutzt werden könnte. Demgegenüber stehen immer mehr Menschen, die ein Auto besitzen und dementsprechend einen Abstellort dafür benötigen.

Gerade für Anwohner kann die Parksituation rund um ihren Wohnort sehr anstrengend sein. Zum einen müssen diese oft minutenlang um den Block fahren, bis sich endlich ein freier Parkplatz findet. Sind keine Parkplätze in der Nähe der Wohnung frei, müssen Einkäufe und andere schwere Dinge zum anderen über weite Strecken in die Wohnung gebracht werden. Und gerade nachts bevorzugen die meisten Menschen einen kurzen Weg ins eigene Heim. Der Bewohnerparkausweis soll dabei helfen, diese Probleme zu lösen.

Die verschiedenen Säulen der Parkraumbewirtschaftung

Bewohner mit einem speziellen Parkausweis genießen vielerorts Sonderrechte.
Bewohner mit einem speziellen Parkausweis genießen vielerorts Sonderrechte.

Um das Problem des Nachfrageüberhangs bei Parkplätzen zu lösen, wird in vielen Städten und Gemeinden Parkraumbewirtschaftung betrieben, um ein effizientes Parken möglich zu machen. Bei dieser Form des Parkraummanagements stehen die Parkstände auf öffentlichen Verkehrsflächen im Mittelpunkt der Betrachtung. Folgende Maßnahmen sind hier unter anderem von Bedeutung:

  • Beschränkung der Parkdauer
  • Beschränkung des Parkzwecks
  • Erhebung von Parkgebühren
  • Überwachung der Parkflächen
  • Ausstellen von Bewohnerparkausweisen

Doch die Effekte dieser Maßnahmen sollen nicht nur den dort lebenden Menschen mit einem Anwohnerparkausweis zu Gute kommen, indem bessere Parkmöglichkeiten geschaffen werden. Vielmehr soll der Verkehr insgesamt besser gesteuert, unnütze Fahrten vermieden und damit auch die Umwelt geschont werden. Dadurch, dass das Parken nur mit einem Bewohnerausweis erlaubt ist bzw. Parkgebühren für andere Fahrzeugführer anfallen, sollen gerade Touristen und Angestellte, deren Arbeitsstelle sich in diesem Bereich befindet, dazu veranlasst werden, auf den öffentlichen Nahverkehr umzusteigen.

Wollen weniger Menschen in den Gebieten, in denen ein akuter Parkraummangel herrscht, ihr Fahrzeug abstellen, können die restlichen Personen leichter einen Parkplatz finden. Das oft zeitraubende und nervenaufreibende Suchen nach einem Stellplatz entfällt, was dazu führt, dass weniger Autos suchend umherfahren. Dies entlastet wiederum die Umwelt und trägt außerdem dazu bei, dass die Lärmbelastung durch den Verkehr in den betroffenen Gebieten nachlässt.

Was ist bei einem Schwerbehindertenparkplatz zu beachten?

Ein weiterer besonderer Stellplatz ist der sogenannte Behindertenparkplatz. Um auf einem solchen parken zu dürfen, reicht es nicht aus, einen Schwerbehindertenausweis zu besitzen. Vielmehr müssen weitere Bedingungen erfüllt werden. Nur schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG) und Blinde (Merkzeichen Bl) haben das Recht, diese besonderen Parkplätze zu nutzen.

Seit Anfang April 2009 gehören zum berechtigten Personenkreis auch Menschen mit beidseitiger Amelie (beide Arme fehlen), Phokomelie (Hände bzw. Füße setzen unmittelbar an den Schultern bzw. Hüften an) oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen.

Diese Personen erhalten den blauen Parkausweis. Nur dieser erlaubt es Menschen mit Behinderung, ihr Fahrzeug auf einem Schwerbehindertenparkplatz abzustellen. Dieser muss jederzeit gut sichtbar ausgelegt werden.

Wer widerrechtlich auf einem solchen Stellplatz parkt, muss ein Bußgeld in Höhe von 55 Euro zahlen.

Gesetzliche Grundlagen für das Bewohnerparken

Für das Bewohnerparken gelten als Rechtsgrundlage unterschiedliche Gesetzestexte.
Für das Bewohnerparken gelten als Rechtsgrundlage unterschiedliche Gesetzestexte.

Im Jahr 1980 wurde das Anwohnerparken in die Straßenverkehrsordnung (StVO) eingeführt. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 28. Mai (Az.: 3 C 11/97) brachte hier jedoch einige bedeutende Änderungen mit sich.

Am wichtigsten war die Begriffsänderung vom “Anwohner-” zum “Bewohnerparken”. Laut der Urteilsbegründung setzt der Begriff des Anwohners eine enge räumliche Verbindung zwischen Wohnung und Abstellort des Pkw voraus. Dies verlangt in diesem Zusammenhang einen Nahbereich zum Parken, der in der Regel nicht mehr als zwei bis drei Straßen umfasst.

Eine flächendeckende Überspannung der ganzen Innenstadt in einer Großstadt durch Parkzonen für Anwohner wurde aus diesem Grund als nicht von der Ermächtigungsgrundlage des § 6 I Nr. 14 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) gedeckt betrachtet. Um die großflächigen Bewohnerparkzonen trotzdem möglich zu machen, mussten einige gesetzliche Änderungen durchgeführt werden.

Nacheinander wurden während eines dreijährigen Zeitraums die StVG, die StVO sowie die Verwaltungsvorschriften zur StVO (VwV-StVO) geändert und der Begriff des “Anwohners” mit dem des “Bewohners städtischer Quartiere” ersetzt. Aus diesem Grund heißt es seitdem offiziell “Bewohnerparkausweis”.

Seit der StVO-Novelle von 2001 gilt nun folgende Regel: Die maximale Ausdehnung einer Bewohnerparkzone darf in Städten mit mehr als 1 Mio. Einwohnern 1000 m nicht überschreiten, damit Bewohner ihre Wege in der Parkzone in der Nähe ihrer Wohnung – zum Beispiel zum Einkaufen – zu Fuß erledigen können und somit nicht von ihrem Vorrecht bezüglich des Parkens Gebrauch machen müssen.

Auf Grund dieser Gesetzesänderungen mussten im Jahr 2001 viele Verkehrszeichen, die auf das Parken mit einem Anwohnerparkausweis hinwiesen, ausgetauscht werden. Stattdessen wurde der Begriff des Bewohners eingeführt. Vielerorts wurden die Schilder jedoch nicht abgenommen und durch neue ersetzt, sondern das “An-” von Anwohner mit einem “Be-” überklebt.

Auch wenn die offizielle Bezeichnung seit der Änderung der StVO “Bewohnerparken” lautet, wird umgangssprachlich weiterhin auch vom “Anwohnerparkausweis” gesprochen, weshalb wir die beiden Begriffe in diesem Ratgeber gleichbedeutend verwenden.

Bewohnerparken – Die aktuelle Rechtsgrundlage

Der Anwohnerparkausweis verleiht besondere Rechte.
Der Anwohnerparkausweis verleiht besondere Rechte.

Als gesetzliche Grundlage für die Einrichtung von Zonen, in denen für das Abstellen eines Fahrzeugs ein Bewohnerparkausweis benötigt wird, dient § 6 Abs. 1 Nr. 14 StVG, welcher Folgendes besagt:

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen über
1. die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr, insbesondere über
(14) die Beschränkung des Haltens und Parkens zugunsten der Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel sowie die Schaffung von Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen, insbesondere in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung oder Arbeitsstätte […].

Von Bedeutung für die Regelung der Zuständigkeit für das Bewohnerparken ist § 45 Abs. 1b Nr. 2a StVO. Dieser besagt, dass die Straßenverkehrsbehörden die notwendigen Anordnungen treffen, die mit der Kennzeichnung von Parkmöglichkeiten für Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel durch eine vollständige oder zeitlich beschränkte Reservierung des Parkraums für die Berechtigten oder durch Anordnung der Freistellung von angeordneten Maßnahmen der Parkraumbewirtschaftung zusammenhängen.

Weitere Details können den VwV-StVO entnommen werden. Diese besagen unter anderem, dass Zonen, in denen mit einem Bewohnerparkausweis geparkt werden darf, nur dort eingerichtet werden sollen, wo ein Mangel an privaten Stellflächen sowie ein erheblicher allgemeiner Parkdruck besteht.

Innerhalb des Bereichs, in dem das Parken auf einem Anwohnerparkplatz erlaubt ist, dürfen werktags von 9 Uhr bis 18 Uhr nicht mehr als die Hälfte und in der übrigen Zeit nicht mehr als dreiviertel der zur Verfügung stehenden Parkflächen für die Bewohner reserviert werden. Für Personen, die nicht in der Zone wohnhaft sind, müssen also auch weiterhin ausreichend Parkplätze zur Verfügung stehen.

Obwohl für Personen, die in einer speziellen Parkzone wohnhaft sind, Bewohnerparkausweise erhältlich sind, wird vielerorts weiterhin der hohe Parkdruck bemängelt. Der größte Kritikpunkt vieler Betroffener liegt darin, dass zu viele Anwohnerparkausweise ausgestellt werden. Aus diesem Grund rät der ADAC dazu, die Anzahl der ausgestellten Anwohnerparkscheine zu begrenzen. Als Faustregel werden hierfür 1,5 Lizenzen pro Stellplatz angegeben. Außerdem muss die Parksituation ständig überwacht werden, damit gegebenenfalls auf strukturelle und verkehrliche Änderungen reagiert werden kann.

Bewohnerparkausweis beantragen – Das sollten Sie wissen

Um einen Antrag für einen Bewohnerparkausweis zu stellen, müssen Sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Diese sind in den meisten Städten gleich, bei näheren Fragen sollten Sie sich jedoch an das in Ihrem jeweiligen Fall zuständige Amt wenden.

Zum einen müssen Sie innerhalb der Bewohnerparkzone gemeldet sein, dort also tatsächlich wohnen. In manchen Städten ist es möglich, dass auch Personen, die dort nur ihren Zweitwohnsitz haben, einen Parkausweis für Anwohner bekommen. Dies kann jedoch je nach Stadt und teilweise auch Einzelfall bzw. Parksituation unterschiedlich geregelt und entschieden werden. Zum anderen kann Ihnen der Anwohnerparkschein meist nur für die Zone ausgestellt werden, in der Sie wohnen und nicht etwa in einem angrenzenden Bereich.

Es ist übrigens nicht möglich, einen bestimmten Anwohnerparkplatz zu beantragen. Der Bewohnerparkausweis berechtigt Sie zwar zum Parken in der Sonderparkzone, dies bedeutet jedoch nicht, dass Ihnen automatisch jederzeit ein Parkplatz zur Verfügung stehen muss oder dass ein spezieller Stellplatz für Sie reserviert wird. Außerdem ist der Ausweis meist nur für ein einzelnes Fahrzeug gültig und darf nur für dieses verwendet werden.
Wenn Sie ein neues Auto kaufen, müssen Sie den Bewohnerparkausweis umschreiben lassen.
Wenn Sie ein neues Auto kaufen, müssen Sie den Bewohnerparkausweis umschreiben lassen.

Das Fahrzeug, für welches Sie den Anwohnerparkausweis beantragen möchten, muss auf Sie zugelassen sein. Ist dies nicht der Fall, so muss der tatsächliche Halter des Fahrzeugs zustimmen und angeben, dass das Kfz dauerhaft von Ihnen genutzt wird.

In vielen Fällen muss außerdem nachgewiesen werden, dass keine private Abstellmöglichkeit für das Auto besteht – beispielsweise in einer Tiefgarage oder auf einem Stellplatz, auf dem das Parken nur für Mieter eines Wohnkomplexes erlaubt ist.

Läuft die Gültigkeit des Bewohnerausweises nach ein bzw. zwei Jahren ab, muss ein neuer Antrag gestellt werden.

Ziehen Sie in der Zwischenzeit in eine andere Parkzone um oder wechseln Sie das Fahrzeug – etwa weil sie ein neues Auto gekauft haben – wird eine kostenpflichtige Umschreibung nötig.

Folgende Unterlagen werden meist verlangt, wenn Sie bei der für Sie zuständigen Behörde einen Bewohnerparkausweis beantragen möchten:

  • Das unterschriebene Antragsformular
  • Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
  • Bestätigung des Fahrzeughalters, dass Sie das Fahrzeug dauerhaft nutzen (nur nötig, wenn Sie selbst nicht der Halter des Fahrzeugs sind)
  • Nachweis darüber, dass Sie in der Parkzone gemeldet und somit dort wohnhaft sind (Kopie des Personalausweises bzw. Meldebestätigung)
  • Bei Vertretungen benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht sowie den Ausweis des Bevollmächtigten (im Original) und den Ausweis des Vollmachtgebers (in Kopie)

Besucherparkausweis – Antrag und Gültigkeit

In vielen Städten ist es möglich, dass Gäste, die für einen kurzen Zeitraum bei einer Person zu Besuch sind, die in einem Gebiet wohnt, wo das Parken mit einem Anwohnerparkausweis erlaubt ist, einen sogenannten Besucherparkausweis beantragen können. Mit diesem können sie dann in dem jeweiligen Gebiet ihr Fahrzeug abstellen.

Vielerorts kann der Besucherparkausweis mit einer Gültigkeit von bis zu vier Wochen ausgestellt werden. Die Gebühren variieren sowohl je nach Stadt als auch nach Länge des Aufenthaltes. Der Antrag muss vom Gastgeber gestellt werden, der meist mit einer Kopie seines Personalausweises oder einer aktuellen Meldebestätigung nachweisen muss, dass er in der entsprechenden Anwohnerparkzone wohnhaft ist. Oftmals muss der Gastgeber außerdem selbst Inhaber eines Bewohnerparkausweises sein, damit sein Gast von den Privilegien eines Besucherparkausweises profitieren kann.

Beim Antrag muss außerdem das Kennzeichen des Fahrzeugs des Gastes angegeben werden – der Parkausweis für Besucher ist also an ein einzelnes Kfz gebunden.

Was kostet ein Bewohnerparkausweis?

Für das Anwohnerparken muss eine Gebühr entrichtet werden.
Für das Anwohnerparken muss eine Gebühr entrichtet werden.

Die Kosten für einen Anwohnerparkausweis variieren je nach Stadt. Vielerorts können Sie außerdem entscheiden, ob Sie den Ausweis für ein oder zwei Jahre ausgestellt bekommen möchten. Entscheiden Sie sich für letzteres, können Sie unter Umständen mit Ermäßigungen rechnen.

Der folgenden Auflistung können Sie die jährlichen Gebühren für einen Bewohnerausweis in verschiedenen Städten Deutschlands entnehmen (Stand 2021):

  • Aachen: 30 Euro
  • Berlin: 20,40 Euro (zwei Jahre lang gültig)
  • Dresden: je nach Laufzeit 20 Euro, 30 Euro oder 50 Euro
  • Düsseldorf: 30 Euro
  • Frankfurt: 50 Euro (zwei Jahre lang gültig)
  • Hamburg: 25 Euro (online) 30 Euro vor Ort
  • Kassel: je nach Parkzone 21 Euro, 26 Euro oder 30 Euro
  • Köln: je nach Laufzeit 30 Euro, 45 Euro oder 60 Euro
  • Leipzig: 30,70 Euro
  • Mainz: 60 Euro (zwei Jahre lang gültig)
  • München: 30 Euro oder 60 Euro (zwei Jahre)
  • Nürnberg: 30 Euro
  • Schwerin: zwischen 10,20 Euro und 30,70 Euro

Das sogenannte Carsharing wird immer beliebter. Hierbei handelt es sich um die gemeinschaftliche Nutzung eines oder mehrerer Kfz, die von einer Organisation überwacht wird. Fahrzeuge können hier je nach Bedarf auch nur für einen kurzen Zeitraum, beispielsweise eine einzige Fahrt, gemietet werden.

Mancherorts – beispielsweise in München – ist es möglich, dass Sie auch für ein solches Fahrzeug einen Anwohnerparkausweis bekommen. Bei der Antragsstellung ist es dann der Nachweis zu erbringen, dass Sie Mitglied einer Carsharing-Organisation sind.

Anwohnerparkausweis fälschen – Handelt es sich um Urkundenfälschung?

Wenn Sie einen Anwohnerparkausweis fälschen, kann eine Freiheitsstrafe drohen.
Wenn Sie einen Anwohnerparkausweis fälschen, kann eine Freiheitsstrafe drohen.

Die Entscheidung, in welchem Rahmen Bewohnerparkausweise ausgestellt werden, trifft laut VwV-StVO die Straßenverkehrsbehörde im Einvernehmen mit der Stadt. In einigen Städten wird auch ein Zweitwohnsitz anerkannt, in anderen muss der Antragssteller für einen Anwohnerparkausweis nachweisen, dass er über keinen privaten Stellplatz verfügt.

Manche Bewohner gehen aus diesen Gründen leer aus, möchten aber trotzdem von einem Anwohnerausweis und den damit einhergehenden Privilegien profitieren.

Und auch für Personen, die zwar nicht in einer Parkzone leben, aber dort arbeiten oder regelmäßig einkaufen oder in der Freizeit Freunde besuchen – also nicht dazu berechtigt sind, einen Bewohnerparkausweis zu bekommen – kann sich ein solcher Ausweis als nützlich erweisen, da hiermit Parkkosten gespart werden und mehr Parkplätze verfügbar sind.

Aus diesen Gründen werden Anwohnerparkausweise häufig gefälscht. Bei den alten Bewohnerparkkarten war dies durch eine Kopie in ausreichender Qualität recht einfach möglich. Viele Städte setzen aber mittlerweile auf fälschungssichere Parkausweise mit Hologramm oder spezielle Vignetten.

Welche Sanktionen können aber drohen, wenn Sie mit einem gefälschten Bewohnerparkausweis erwischt werden?

Zunächst einmal ist anzumerken, dass es sich um Urkundenfälschung gemäß § 267 des Strafgesetzbuches (StBG) handelt, wenn ein Anwohnerparkausweis gefälscht wird, indem dieser beispielsweise vervielfältigt oder widerrechtlich mit einem neuen Gültigkeitsdatum versehen wird.

Wird Ihnen eine Urkundenfälschung zur Last gelegt, können Sie mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe belegt werden. Allein schon der Versuch der Urkundenfälschung ist strafbar.

Was ist beim Parken auf Anwohnerparkplätzen zu beachten?

Besitzen Sie einen Anwohnerparkausweis, sind Sie dazu verpflichtet, diesen gut sichtbar auszulegen. Des Weiteren müssen alle für die Parkberechtigung wichtigen Angaben einwandfrei zu erkennen sein. Ist dies nicht der Fall – etwa weil das Kennzeichen oder der Gültigkeitszeitraum nicht eindeutig abzulesen sind – kann Ihnen ein Strafzettel drohen. Hierbei handelt es sich dann um Parken ohne gültigen Parkschein.

Beim Parken ohne Anwohnerparkausweis in einer Bewohnerparkzone handelt es sich um den gleichen Tatbestand. Es fällt ein Bußgeld in Höhe von 10 bis 50 Euro an. Welche Sanktionen Sie genau erwarten müssen, können Sie der obigen Tabelle entnehmen.

Parken Sie ohne gültigen Bewohnerausweis, kann Ihr Auto unter Umständen abgeschleppt werden.
Parken Sie ohne gültigen Bewohnerausweis, kann Ihr Auto unter Umständen abgeschleppt werden.

Wenn Sie verbotswidrig ohne einen Bewohnerparkausweis auf einem speziell ausgeschilderten Parkplatz parken, können Sie in gewissen Fällen auch abgeschleppt werden. Zwar rechtfertigt ein bloßer verkehrsrechtlicher Verstoß nicht ohne weiteres das Abschleppen eines Fahrzeugs, doch kann diese Maßnahme nötig werden, wenn andere Verkehrsteilnehmer durch das abgestellte Fahrzeug behindert werden.

Laut eines Urteils des Verwaltungsgerichts Köln vom 05.06.2014 (Az.: 20 K 3268/14) handelt es sich jedoch bereits um eine Behinderung, wenn jemand ohne die Bewohnerparkkarte auf einem dafür ausgewiesenen Parkplatz parkt. Als Begründung wird angeführt, dass durch das Parken ohne Anwohnerparkausweis die Nutzung der Stellplätze durch Berechtigte, die ihren Parkausweis ordnungsgemäß auslegen, verhindert wird. Werden Sie abgeschleppt, haben Sie außerdem die Kosten, die hierfür anfallen, zu tragen.

Neben dem Bewohnerparkausweis gibt es in Deutschland noch viele weitere Arten des Parkausweises. Hierzu gehören unter anderem der blaue Parkausweis für Schwerbehinderte, der orangefarbene Parkausweis sowie der Handwerkerparkausweis.

Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike hat ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn erworben und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Dabei besteht ihr Anspruch darin, Informationen unter anderem zu Kfz-Versicherungen und zur Autofinanzierung leicht verständlich aufzubereiten.

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Was ein Bewohnerparkausweis kostet und wer Anspruch darauf hat
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159 Kommentare

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  1. Thomas
    Am 6. Januar 2020 um 22:15

    Guten Abend

    Meine Mutter war heute beim Oberhausener Behörde um für mich ein Bewohner Parkausweis zu machen da ich Berufstätig bin und ihn nicht persönlich beantragen kann … Vom Chef habe ich eine bestätigung erhalten das ich den Transporter 3,5 t täglich mit nachhause nehmen darf.
    Nun habe ich heute von Meiner Mutter erfahren das mir kein Bewohner parkausweis ausgestellt worden ist da der Tramnsporter 3,5 t hat( somit zu schwer) ,, Sehr seltsam ,,, ein Pkw hat auch ein gesammt gewicht von 3,5 t .. so ganz knüsper sind die wirklich nicht mehr .. Meine mutter wird Morgen noch mal hin gehen wird dann wieder abgelehnt werde ich mich weigern irgendwelche Busgelder zu bezahlen

  2. Rita
    Am 15. Dezember 2019 um 19:49

    Schönen guten,ich als Parkausweisbesitzer bekomme auch Besuch,der aber auch mal länger als 3Stunden bleiben oder auch übernachten?
    Vielen Dank im Voraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Dezember 2019 um 15:26

      Hallo Rita,
      auf einem Parkplatz für Anwohner darf Ihr Besuch in der Regel nicht stehen. Bei längeren Aufenthalten kann ggf. ein Gästeparkausweis beantragt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. David
    Am 9. November 2019 um 9:54

    Hallo,
    Wenn ich einen Parkausweis, für die vorgeschrieben Zone besitze, vor meiner Haustür dann Parkplätze sind, welche eine zeitliche Begrenzung aufweisen, sprich werktags von 8-18 Uhr nur 1 h parken, ist es mir dann trotzdem erlaub, mich da mit meinem Parkausweis länger hinzustellen, oder muss ich mich an die zeitliche Begrenzung von 1h halten?

  4. Björn D.
    Am 29. Oktober 2019 um 22:18

    Hallo,
    ich habe einen Sprinter, der zum Wohnmobil umgebaut ist. Dieser passt zwar auf einen normalen Parkplatz, die Stadt Leipzig hat jedoch beschlossen, Bewohnerausweise nur für Pkws und nicht für LKWs bzw. für Wohnmobile auszustellen. Ist das haltbar? Nun habe ich mit meinem Ausweis für meinen PKW immer mal das Wohnmobil geparkt. Hat bis jetzt niemanden gestört. Jetzt ein Strafzettel. Kann man argumentieren, man hat einen Ersatzwagen nutzen müssen, zum Beispiel einen Werkstattwagen?

  5. Martin B.
    Am 27. Oktober 2019 um 22:34

    Hallo,
    ich habe einen Bewohnerparkausweis und habe mein Auto innerhalb der vorgesehenen Zone abgestellt. Die Zone ist mit Straßennamen und Hausnummern exakt abgegrenzt und kann auf der Webseite der Stadt eingesehen werden. Ich stand also wirklich innerhalb des Bereiches – auch wenn dieser nicht (bzw. mit verbleibenden Zweifeln) durch Straßenschilder gekennzeichnet ist. In einem kurzen Abschnitt der Zone gilt, dass man nur 1h mit Parkscheibe parken darf (8-16 Uhr). Gilt dies auch für Anwohner oder nur für Nicht-Anwohner?
    Vielen Dank im Voraus,
    Martin

  6. Walter
    Am 21. Oktober 2019 um 12:44

    Guten Tag,
    wir wohnen und haben unser Geschäft in einer Strafe mit Parkbeschränkung mit Parkscheibe limitiert auf zwei Stunden (gilt für die gesamte Altstadt). Allerdings sind immer alle Parkplätze durch Anwohner mit Bewohnerausweis besetzt und wir haben daher bei der Stadt einen Antrag auf z.B. drei Kurzzeitparkplätze vor unser Geschäft gestellt. Laut Auskunft der Stadt dürfen die Anwohner diese Plätze jedoch ebenfalls dauerhaft besetzen. Daher unsere Frage: Dürfen Anwohner mit Bewohnerausweis auch diese Kurzzeit-Parkplätze verwenden? Vielen Dank im Voraus H. Walter

  7. Daniela
    Am 18. August 2019 um 13:55

    Hallo,

    Ich habe einen Anwohnerparkausweis und gegebenenfalls die Option auf die Anmietung einer Garage. Der Anwohnerparkausweis ist noch bis Mai 2020 gültig. Welche Strafe dort einem sollte es aus Versehen zu einer Doppelnutzung kommen – Anwohnerparkausweis trotz Garage.
    Der Ausweis muss abgegeben werden und sollte dies vergessen werden, nutzt man sowohl eine Garage als auch einen Anwohnerparkausweis.

    Vielen Dank für eine Antwort.

  8. Hans
    Am 9. August 2019 um 14:16

    Schönen guten Tag,

    ich habe folgendes Problem. Ich wohne in Hamburg direkt am Flughafen quasi. Hier gibt es einen Parkbereich, den N104. Jetzt wohne ich direkt am Grenzbereich zwischen N104 und N105. Ich wohne in der letzten Straße, die es noch für N104 gibt. Da ich aber selten bis gar gart nicht einen Parkplatz in N104 finde, bin ich gezwungen in N105 ca 100-200m von meiner Wohnung zu parken. Ich bekomme jeden Tag einen Strafzettel. Meine Frage an Sie. Gibt es hier eine Art Kulanzregelung? VG

  9. Ramona
    Am 24. Juli 2019 um 14:59

    Ich besitze einen gültigen Anwohnerparkausweis. Einmal hatte ich vergessen den Ausweis auszulegen. Das kann nach einem stressigen Tag ja schon einmal passieren. Daraufhin hat mir die Mitarbeiterin vom Ordnungsamt ein Ticket über 10 Euro ausgestellt obwohl sie weis, dass jeden Tag in diesem Fahrzeug ein Anwohnerparkausweis ausliegt. Sie geht dort jeden Tag lang. Daraufhin habe ich mit dem Ordnungsamt telefoniert und mir wurde gesagt, dass wenn ich ihnen per E-Mail die Nummer meines Ausweises zusenden das damit das Bußgeldverfahren aufgehoben würde.
    Das habe ich auch sofort getan. Jetzt habe ich ein Schreiben erhalten in dem mir genau die Stelle mit der ich vorab telefoniert hatte mitteilt, dass es nicht ausreiche einen gültigen Anwohnerparkausweis vorzuweisen, sondern das dieser im Fahrzeug am Tag X auslegen müsse.
    Also: Kann ein Bußgeldverfahren aufrechterhalten werden, wenn ich das Vorhandensein eines gültigen Anwohnerparkausweis nachträglich nachweise?

  10. Vale
    Am 25. Juni 2019 um 7:52

    Hallo,

    Meine Grundstückszufahrt mit abgesenktem Bordstein liegt in einem Anwohnerbereich.
    Darf ich als Hauseigentümer ohne Anwohnerausweis vor meiner Zufahrt parken?

    Danke für eine Antwort!

  11. Feiertagsausflügler
    Am 31. Mai 2019 um 8:56

    Hallo,

    ein Bewohner-Parkplatz gekennzeichnet mit dem Zusatz “mit Parkschein” (Automat in unmittelbarere Umgebung) und dem weiteren Zusatz Mo – Fr 8 – 20 h Sa 9:30 – 16:30 h hat mich an einem Feiertag hoffen gemacht, dass dies an einem Feiertag ein freier Parkplatz sei. Der Automat mit der Beschriftung “Gebührenpflichtige Parkzeit: Mo. bis Fr. …, ausgenommen Feiertage” schien dies für mich zu bestätigen. Trotzdem bekam ich eine Verwarnung. Zurecht?

    Viele Grüße
    der frustrierte Feiertagsausflügler

  12. Elisabeth
    Am 2. Mai 2019 um 22:21

    Hallo, ich wohne in einer kleinen, engen Strasse mit Bewohnerparkausweis. Ich selbst und 11 andere Bewohner haben Parkausweise. Es sind aber nur 8 Parkplätze in unserer Strasse vorhanden. Wer zuerst kommt, hat einen Platz und die anderen haben das Nachsehen. Ist das rechtlich in Ordnung? Zumal wir auch für den Ausweis bezahlen müssen. Es gibt keine weiteren Parkplätze in der Umgebung.

  13. Jess
    Am 2. Mai 2019 um 17:16

    Hallo liebes Team vom
    Bußgeldkatalog,

    Aus dem Artikel werd ich nicht ganz schlau. Wir haben folgendes Problem:

    Wir arbeiten in einem Viertel in einer Großstadt, in der es NUR 2 Std Stellplätze oder mit Parkticket Parkmöglichkeiten gibt.
    Nun haben wir in der Kita nicht alle 2 Stunden Zeit das Auto einmal
    Wegzufahren und einen neuen
    Parkplatz zu suchen.
    Mittlerweile bekommen wir alle fast täglich ein Knöllchen in der Höhe zwischen 10-20€, das wird uns langsam zu viel!
    Die Kollegen die nicht weit weg wohnen, bzw. Kein
    Auto fahren, kommen natürlich mit den Öffentlichen, die die mit dem Auto kommen, wohnen weiter weg.
    Auf Anfrage beim Ordnungsamt gibt es für uns wohl keine Möglichkeit eines gesonderten Ausweises oder ähnlichem. Gibt es tatsächlich keine
    Möglichkeit für uns? Parkplätze sind wirklich ausreichend da, eben nur zur Arbeitszeit zeitlich begrenzt.

    Ich hoffe auf einen guten Rat

    Lieben Gruß
    Jess

  14. Gebauer
    Am 23. März 2019 um 8:22

    Ich nutze auch einen Bewohnerparkausweis,doch habe ich den Eindruck das ich dieses Geld umsonst ausgegeben habe. Permanent stehen irgendwelche Leute auf diesen Plätzen, wo ich keinen grünen Bewohnerparkausweis entdecken kann. Kontrolliert wird vorwiegend abends nach dem Dunkelwerden (haben diese Kontrolleure etwa Angst !?) Selbst den “Falschparker” auf sein Fehlverhalten hingewiesen,wird man mit Prügel bedroht oder grobst beleidigt. Ich werde nach Ablauf des Ausweises keinen neuen beantragen,dafür wird mir das Ganze zu heikel und auch zu schlecht überwacht. Selbst kann man ja leider nicht machen. Man ist nur Zahlemann.

  15. Sylvi
    Am 10. März 2019 um 12:27

    Aufgrund eines Unfalls muss mein PKW für 14 Tage in die Werkstatt. Für diesen Zeitraum nutze ich einen Mietwagen.
    Für meinen verunfallten PKW habe ich eine gültige Bewohnerparkvignette. Für den Mietwagen habe ich dafür eine schriftliche Bestätigung mit Foto der gültigen Bewohnerparkvignette, die im Mietwagen gut sichtbar vorliegt.

    Bin ich, trotz dieser Bestätigung, verpflichtet, für die 14 Tage täglich Parktikets zu ziehen und kann das Ordnungsamt Ordnungsstrafen verhängen?

  16. BERND
    Am 10. März 2019 um 11:50

    Guten Tag
    Ich möchte einen Behindertenparkplatz in meinem Wohngebiet beantragen. An welche Stelle muss ich mich wenden?

  17. Kocak
    Am 4. Februar 2019 um 16:23

    Hallo,mein Partner möchte mir sein Fahrzeug zur dauerhaften Nutzung überlassen, er hat eine andere Wohnadresse,allerdings wird es trotz einer Nutzungsüberlassungserklärung vom Bürgeramt Augsburg mit der Begründung” sie müssen beide die gleiche Melde/Wohnadresse haben um einen Bewohnerparkausweis zu bekommen”abgelehnt. Welchen Sinn hat es den überhaupt laut Gesetz dieser ” Nutzungsüberlassungserklärung”? Ist es im Gesetzeskatolag beschrieben?
    Vielen Dank

  18. Stübner
    Am 16. Januar 2019 um 14:31

    Ich habe seit 25 Jahren mein Führerschein, kann mir aber finanziell kein eigenes Auto leisten, deshalb leihe ich mir Autos von meinem Freunden aber wenn ich parken will da wo ich wohne darf ich kein Parkausweis beantragen, da das Auto nicht auf mein eigenen Namen angedeutet ist. Und so darf ich sage und schreibe 24 Stunden den Automaten fűllen mit gelt,es wurde űber Haupt nicht daran gedacht an Leute die sich selbst kein eigenes Auto leisten können aber ab und zu sich ein Auto ausborgen kōnnen das heißt wenn ich ein auto brauch und mir es borge und parken will habe ich kein Recht als Anwohner sondern muss richtig teuer bezahlen nur weil es nicht auf mein namen laűft das Gesetz hir ist Total unangebracht und abzoge. Ich bin froh wenn meine Bekannten oder Freunde mir ihr Auto oft leihen da ich nix schweres wie einkauf usw tragen darf und dann der Hammer verbot ein parkausweis zu bekommen da ich nicht der Besitzer des Autos bin ehrlich denkt mal nach und macht in Wohngebiete den Parkplatz fűr Anwohner wieder frei.

  19. Sabrina
    Am 21. Dezember 2018 um 20:35

    Hallo, mein Bewohnerparkausweis ist in der Fahrt abgerutscht und in den Fußbereich gelandet. An diesem Tag wurde kontrolliert und ich habe nun einen Strafzettel fürs Parken ohne gültigen Parkschein bekommen. Das gleiche ist tatsächlich schon ein paar Nachbarn passiert und sie alle mussten aus Kulanz, solange sie nicht wiederholt die Plakette vergessen, nicht zahlen. Mein Einspruch wurde abgelehnt. Hängt das von der persönlichen Verfassung der Sachbearbeiterin ab oder gibt es da handfeste Bestimmungen? Ich kann meinen Bewohnerausweis vorweisen/ist einmalig vorgekommen. Vielen lieben Dank für eine Antwort!

  20. Janine K.
    Am 8. Dezember 2018 um 12:53

    Hallo,
    ich besitze einen Anwohnerparkausweis und darf in der Innenstadt in Zone 1 parken. Nun gibt es in der Innenstadt einen großen Parkplatz mit etwa 150 Parkplätze der jedoch für die Touristen reserviert ist und einen etwas kleineren für die Anwohner (etwa 80 Parkplätze). Seit Anfang November 2018 ist dieser kleinere Parkplatz auf Grund von Bauarbeiten für längere Zeit komplett gesperrt. Ich habe mich dann wegen Mangel an verfügbaren Plätzen auf den “verbotenen” Parkplatz gestellt weil es ansonsten kaum Möglichkeiten gibt. Promt hab ich natürlich ein Knöllchen bekommen. Steht die Stadt in diesem Fall nicht in der Verpflichtung ausweichende Parkplätze zur Verfügung zu stellen? Immerhin zahle ich 15,-€/Monat um die Möglichkeit zu haben in Stadtnähe zu parken, was zur Zeit so gut wie ausgeschlossen ist (wenn ich nicht die Erlaubnis habe auch auf dem großen Parkplatz zu parken).
    Mit freundlichen Grüßen
    Janine

  21. Rainer A.
    Am 28. November 2018 um 9:26

    Eine Frage ..Darf ich in einer Bewohnerparkzone ohne Parkausweis vor meiner eigenen Garage parken

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Dezember 2018 um 16:44

      Hallo Rainer A.,

      sofern Sie auf Privatgrund stehen, sollte das kein Problem sein, auf öffentlichem Grund hingegen in der Regel schon.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Rainer Ahrens
        Am 26. Dezember 2018 um 11:58

        Danke

  22. Justin
    Am 28. November 2018 um 2:14

    Hallo,

    wie sieht es aus mit Beschränkungen durch Halte- und Parkverbotschilder?

    Am Schild ist folgende Reihenfolge von oben nach unten angebracht:
    1. Halteverbot
    2. von 9 bis 18 Uhr
    3. Parkverbot
    4. von 18 bis 9 Uhr
    5. Bewohner mit Parkausweis XY frei

    Dürfen Bewohner rund um die Uhr parken oder nur von 18 bis 9 Uhr?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Dezember 2018 um 16:41

      Hallo Justin,

      dort sollten Bewohner rund um die Uhr parken dürfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Remolos K.
    Am 21. November 2018 um 14:09

    Hallo,
    ich wohne in einer kleinen Einbahnstraße, nahe der Innenstadt, in welcher es nur auf der rechten Seite Parkstreifen gibt. Diese dürfen auch nur mit Bewohnerparkausweis genutzt werden. Da in der Straße zwei gut besuchte Bars ansässig sind, sind die Parkplätze sehr oft von Fahrzeugen ohne Bewohnerparkausweis blockiert. Oftmals fahre ich dann gut und gerne 15 Minuten umher um in den Seitenstraßen einen Parkplatz zu finden. Wenn ich dann keinen Parkplatz finde, bleibt mir keine andere Wahl als auf dem Bürgersteig auf der anderen meiner Straße zu parken. Jedoch immer so, dass die Straße noch komplett passierbar ist. Nun habe ich deswegen schon mehrmals Strafzettel von der Polizei und auch vom Ordnungsamt bekommen, obowohl mein Parkausweis gut sichtbar auslag und die Situation der vollen Straße mehr als offensichtlich auch für die Beamten erkennbar ist.

    Muss ich die Strafzettel alle zahlen? Ich kann doch nirgendwo anders parken und man kann doch nicht von mir verlangen stundenlang umherzufahren und abzuwarten bis ein Platz frei wird, oder sehe ich das falsch?
    Kann ich da nichts beim zuständigen Amt bewirken?

    Liebe Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Dezember 2018 um 11:07

      Hallo Remolos K.,

      selbstverständlich können Sie die Situation der Behörde schildern. Inwiefern dies einen Einfluss auf die Strafzettel hätte, ist jedoch fraglich. Wenn die Parkplätze widerrechtlich belegt sind, können Sie jedoch die Polizei/das Ordnungsamt einschalten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Chris
    Am 4. September 2018 um 21:33

    Hallo,
    Ich war heute morgen beim Bürgeramt meiner Stadt und habe einen Antrag für einen Bewohner Parkausweis abgeben. Die Frau, Woche für meinen Fall zuständig war letzte süßen ab mit der Begründung dass ich nicht in solch einer zone wohne und auf die Frage ob es alternative Möglichkeiten gibt antwortete sie “sie kriegen keinen Bewohner Parkausweis, dann müssen sie halt woanders hinziehen.”
    Muss ich mir solch eine Dreistigkeit geben? Und stimmt es dass man nur einen Bewohnerparkausweis erhält wenn man in solch einer zone wohnt?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 26. Oktober 2018 um 16:45

      Hallo Chris,

      einen Bewohnerparkausweis können Sie beantragen, wenn Sie in dieser entsprechenden Parkzone wohnhaft sind.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Ellen
    Am 19. August 2018 um 4:50

    Guten Tag,
    ich habe vor Kurzem auf einem Parkplatz mit Parkscheinautomat geparkt. Werktags bis 17 Ubr braucht man dort einen Parkschein. Auf dem Parkscheinautomaten war kleingedruckt zu lesen, das von 17Uhr bis 8Uhr nur Anwohner mit gültigem Parkschein parken dürfen. Eine Beschilderung dafür gab es nicht. Ist dies rechtens das nur kleingedruckt auf dem Parkscheinautomaten auszuweisen (ohne Beschilderung)?
    viele Grüsse

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Oktober 2018 um 10:47

      Hallo Ellen,

      solche detaillierten Fragen können wir schwer aus der Ferne beantworten, da wir die Situation vor Ort nicht kennen. Im Regelfall sollten Sie durch eine entsprechende BEschilderung auf solche Umstände hingewiesen werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Thomas
    Am 11. August 2018 um 22:09

    Hallo,

    hier am Bahnhof gibt es eine Stromladestation mit zwei Parkplätzen mit dem Zusatzschild “Nur für Elektroautos während des Ladens”. Diese Parkplätze sind regelmäßig mit Fahrzeugen belegt, die keine Elektrofahrzeuge sind. Ich werde dadurch behindert, weil ich mein Elektroauto nicht laden kann.

    Was muß ich tun, damit das Fahrzeug ein Bußgeld bekommt oder abgeschleppt wird? Polizei anrufen? Anzeige erstatten?

    Vielen Dank

  27. Fatma E.
    Am 10. August 2018 um 13:35

    Hallo,
    wir sind vor einem Monat in die Stadt gezogen.
    Zum Parken auf der Strasse wo wir jetzt wohnen benötigt man einen Bewohnerparkausweis, alle Vorraussetzungen die man braucht um einen Bewohnerparkausweis zu bekommen sind erfüllt.
    Jedoch meint die Dame in der Stadtverwaltung, dass nichts mehr frei ist. Und ich soll beobachten ob jenand in der strasse auszieht und dann nochmal vorbeikommen..Ich mein die vor uns in der Wohnung sind ja schon ausgezogen.. Und nirgendswo steht (im Gesetz) das es sein kann,dass mal die Strasse voll sein kann und man dann keinen Bewohnerparkausweis bekommt.
    Danke für Ihre Antwort im Voraus.
    Mfg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Oktober 2018 um 12:39

      Hallo Fatman,

      leider können wir Ihnen nichts anderes raten, als sich noch einmal mit Ihrem Vermieter bzw. der Stadtverwaltung auseinander zu setzen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Julia
    Am 25. Juli 2018 um 17:58

    ich habe eine Immobilie in der Innenstadt gekauft in der es nur Parkplätze für Bewohner gibt. Aktuell renoviere ich die Immobilie um sie dann zu vermieten. Ich würde gerne einen Parkausweis oder Besucher-Parkausweis erwerben. Laut Bürgeramt ist das nicht vorgesehen. Ich müsste einen Nebenwohnsitz anmelden.
    Gibt es noch eine andere Möglichkeit einen Parkausweis zu erhalten?
    Kann ich für einen Tag/eine Stunde den Nebenwohnsitz anmelden, die Besucher-Parkausweis erwerben, und mich dann sofort wieder abmelden? Ich denke dass das so nicht vorgesehen ist, aber eine andere Möglichkeit sehe ich nicht.
    Vielen Dank für Ihr Feedback.
    MfG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. September 2018 um 10:13

      Hallo Julia,

      leider können wir Ihnen auch nichts anderes raten, als sich noch einmal mit dem bearbeitenden Amt auseinander zu setzen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Annette
    Am 12. Juli 2018 um 20:50

    Ich habe einen Parkausweis für ein Parkhaus. Habe vergessen diesen hinter die Scheibe zu legen und habe eine Verwarnung bekommen? Kann ich diese Verwarnung abwenden, wenn ich mich mit der Stadt in Verbindung setze und meinen gültigen Ausweis vorlege?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. August 2018 um 9:59

      Hallo Annette,
      grundsätzlich müssen Sie dafür Sorge tragen, dass der Parkausweis gut sichtbar platziert ist. Ob die Stadt in diesem Fall kulant ist, können wir nicht einschätzen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Andrea P
    Am 4. Juli 2018 um 15:17

    Hallo,
    ich bin Anwohner in einer Gemeinde bei München. Ich besitze einen Kastenwagen / Wohnmobil (Fiat Ducato ). Ich habe nun 4 Jahre lang einen Anwohnerparkausweis bekommen. Als ich vor kurzem eine Verlängerung beantragen wollte bekam ich die Antwort für Wohnmobile gäbe es keinen mehr. Es ist mein einziges Auto, das ich nicht nur für Urlaube benutze – Tiefgarage ist nicht möglich, Parkplatzmangel besteht absolut nicht und trotzdem gibt es Parkbeschränkungen. Gibt es eine gute Argumentationsmöglichkeit gegenüber der Gemeinde um den Anwohnerparkausweis doch wieder bekommen zu können ?
    Herzlichen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. August 2018 um 13:50

      Hallo Andrea P,

      in der Regel sollte die Zulassung entscheidend sein, weniger die Nutzung. Inwieweit Sie dagegen vorgehen können, sollten Sie mit einem Anwalt besprechen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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