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Welche Leistungen eine Gebrauchtwagengarantie beinhaltet

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 14. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Verschiedene Modelle einer Gebrauchtwagengarantie

Die Gebrauchtwagengarantie deckt Mängel ab, die über einen festgelegten Zeitraum nach Erwerb des Gebrauchtwagens auftreten.
Die Gebrauchtwagengarantie deckt Mängel ab, die über einen festgelegten Zeitraum nach Erwerb des Gebrauchtwagens auftreten.

Bei der Anschaffung eines Autos wird nicht immer ein Neuwagen gekauft, häufig wird ein gebrauchtes Fahrzeug erworben. Gerade dann ist es wichtig, sich mit einer möglichen Garantie für das Kfz auseinanderzusetzen, um sich bei auftretenden Mängeln nicht in hohe Unkosten zu begeben.

Dabei stellen sich Fragen wie: „Gibt es auf Gebrauchtwagen überhaupt eine Garantie?“, „Ist eine Gebrauchtwagengarantie auch privat möglich?“ oder „Welche Gewährleistung greift beim Gebrauchtwagen im Fall der Fälle sonst?“. Der folgende Ratgeber soll Ihnen drei Möglichkeiten vorstellen und die wichtigsten Fragen rund um die Gebrauchtwagengarantie beantworten.

Eine für Gebrauchtwagen vereinbarte Garantie kann die Reparatur auftretender Mängel abdecken und ist in der Regel zeitlich begrenzt. Folgende drei Möglichkeiten können je nach Voraussetzung greifen:

  • Herstellergarantie
  • gesetzliche Händlergewährleistung (Sachmängelhaftung)
  • Gebrauchtwagengarantie

Bei noch jungen gebrauchten Fahrzeugen kann die Herstellergarantie greifen. Sie liegt – je nach Hersteller – bei bis zu sieben Jahren. In der Regel ist sie zwei bis drei Jahre gültig oder richtet sich nach dem Kilometerstand des Fahrzeugs. Einige Hersteller bieten gegen Aufpreis sogar eine Neuwagengarantie-Verlängerung an. Die Herstellergarantie umfasst auch Durchrostungsschäden. Diese Garantie kann bis zu 12 Jahren laufen.

FAQ: Gebrauchtwagengarantie

Wann besteht eine Gebrauchtwagengarantie?

Gesetzlich sind nur Händler beim Gebrauchtwagenkauf zu einer Garantie verpflichtet. Bei Privatpersonen wird hingegen meist ein Haftungsausschluss vereinbart.

Was gilt es beim Inhalt einer Gebrauchtwagengarantie zu beachten?

Die wichtigsten Punkte, die bei einer für den Gebrauchtwagen gewährten Garantie zu beachten sind, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Welche Mängel deckt die Gebrauchtwagengarantie ab?

Für welche Bauteile die Garantie gilt, können Sie unserer Auflistung entnehmen. Diese finden Sie hier.

Gesetzliche Garantie bei Gebrauchtwagen

Ist es zu spät für die Herstellergarantie, lohnt der Blick auf die Händlergewährleistung. Beim privaten Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs von einem Händler oder einem Unternehmer besteht ein gesetzlich verankertes Recht: die Sachmängelhaftung. Dabei haftet der Verkäufer mindestens ein Jahr für alle Mängel, die der Wagen zum Übergabezeitpunkt aufweist.

Bei einem Autokauf von einer Privatperson findet sich meist ein „vollständiger Gewährleistungsausschluss“ als Klausel im Kaufvertrag. Diese Klausel entbindet den privaten Verkäufer von der Gewährleistung. Auch die Formulierung „gekauft wie gesehen“ deckt den Gewährleistungsausschluss ab. Hat der Verkäufer allerdings arglistig Mängel verschwiegen, haftet er trotzdem.

Die Nachbesserungsarbeiten im Rahmen der Sachmängelhaftung sind für den Käufer kostenlos. Allerdings steht der Händler in den ersten sechs Monaten in der Beweispflicht, danach muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorgelegen hatte.

Es gibt also eine Gebrauchtwagengarantie beim Händler. Diese gesetzliche Gebrauchtwagengarantie wird Sachmängelhaftung genannt und bietet Vorteile für jeden privaten Käufer bei einem kommerziellen Anbieter.

Die Gebrauchtwagengarantie: Welche Leistungen sind enthalten?

Eine Garantie bei Gebrauchtwagen kann auf drei verschiedenen Wegen bestehen.
Eine Garantie bei Gebrauchtwagen kann auf drei verschiedenen Wegen bestehen.

Eine Garantie für Gebrauchtwagen ist im Gegensatz zur Sachmängelhaftung nicht gesetzlich vorgeschrieben. Dennoch bieten Händler oft diese Gewährleistung beim Autokauf an. So ist sie bereits teilweise im Kaufpreis enthalten oder kann zusätzlich erworben werden. Ein Vorteil der Garantie gegenüber der Sachmängelhaftung ist, dass sie in der Regel auch Mängel abdeckt, die nach der Fahrzeugübergabe auftreten.

Gleichwohl müssen in der Gebrauchtwagengarantie vom Anbieter keine Reparaturkosten enthalten sein. Welche Kosten voll oder teilweise abgedeckt sind, oder wie hoch die Selbstbeteiligung an der Reparatur ist, steht in den Garantiebedingungen. Die Bedingungen sind vor dem Autokauf durchzulesen und enthalten auch Informationen darüber, wie lange bei dem Gebrauchtwagen die Gewährleistung gilt oder welche Pflichten an diese geknüpft sind. Es kann also sein, dass trotz Gebrauchtwagengarantie weitere Kosten für Sie anfallen.

Vorteile der Händlergarantie für Gebrauchtwagen

Eine Garantie lohnt sich in vielerlei Hinsicht zusätzlich zur gesetzlichen Sachmängelhaftung. Wie erwähnt, stehen die exakten Rechte und Pflichten in den jeweiligen Garantiebedingungen.

Vorteile der Garantie:

  • kann länger als die Sachmängelhaftung laufen
  • deckt Mängel ab, die zum Zeitpunkt der Übergabe nicht bekannt waren
  • Garantiereparatur kann ggf. von einer anderen Werkstatt als der des Verkäufers erledigt werden
  • schränkt die Sachmängelhaftung nicht ein, die gesetzlichen Rechte bleiben unberührt

Eine Gebrauchtwagengarantie kann auch privat abschlossen werden. Bei einem Verkauf unter Privatpersonen bietet sich solch eine „private Händlergarantie“ an. Sie ist etwa vom Automobilclub ADAC ab rund 190 Euro für eine Dauer von einem Jahr erhältlich. Vor dem Abschluss ist ein Gebrauchtwagengarantie-Vergleich sinnvoll, um das Angebot mit dem besten Preis-Leistung-Verhältnis zu ermitteln.

Garantie beim Gebrauchtwagenkauf – das sollten Sie beachten

Was aber sollte eine Gebrauchtwagen-Garantie-Versicherung grundsätzlich beinhalten? Egal, ob es sich um eine Gebrauchtwagen-Händler-Garantie handelt oder Sie privat eine Garantie abgeschlossen haben, folgende Inhalte sollten beachtet werden:

  • Vorweg: Es existieren keine einheitlichen Kriterien für eine Gebrauchtwagengarantie.
  • Es kann nicht jeder Gebrauchtwagen mit einer Garantie versehen werden, oft gilt eine Altersgrenze von neun bis zehn Jahren.
  • Selbstverständlich müssen alle Mängel, die unter die Garantie fallen, vor dem Abschluss einer Garantie-Versicherung behoben worden sein.
  • Treten nach Abschluss Mängel auf, dürfen diese nicht selbstständig behoben werden. Zuerst müssen die garantiepflichtigen Schäden gemeldet werden.
  • In einer Gebrauchtwagengarantie sind die Leistungen und Pflichten individuell gestaltet. In der Regel werden im Reparaturfall die vollständig Arbeitskosten ersetzt, die Ersatzteilkosten und Materialkosten anteilig.
  • Die Laufzeit beträgt mindestens ein Jahr.
  • Defekte und Schäden aus Unfällen, durch Verschleiß, unsachgemäße Reparaturen oder fahrlässige Handlungen sind gewöhnlich nicht abgedeckt.

Lohnt sich eine Gebrauchtwagengarantie?

Ein Gebrauchtwagengarantie-Vergleich ist immer ratsam. Sie können viel Geld sparen und die Leistungen auf Ihren Gebrauchtwagen anpassen.
Ein Gebrauchtwagengarantie-Vergleich ist immer ratsam. Sie können viel Geld sparen und die Leistungen auf Ihren Gebrauchtwagen anpassen.

Inwieweit sich eine für Gebrauchtwagen gewährte Garantie lohnt, ist nicht pauschal zu beantworten. Die gesetzliche Gewährleistung in Form der Sachmängelhaftung schützt Käufer von Gebrauchtwagen innerhalb der ersten sechs Monate ausreichend vor Mängeln – vorausgesetzt das Auto wird beim Händler erworben.

Zusätzlich kann sich eine Gebrauchtwagengarantie lohnen, da eine Garantie für jeden aufgetretenen Mangel gilt und somit der Käufer auch nach den ersten sechs Monaten abgesichert ist. Allerdings ist dabei genau auf den Leistungsumfang zu achten, damit die Garantie nicht der gesetzlichen Gewährleistung hinterher hinkt. Es lohnt sich ein Gebrauchtwagengarantie-Test bzw. der Vergleich.

Im Verkauf unter Privatpersonen wird im Kaufvertrag meist ein Gewährleistungsausschluss festgehalten, sodass der Verkäufer auftretende Mängel nicht reparieren muss, sofern er diese nicht arglistig verschwiegen hat.

Abschließend können Sie der folgenden Auflistung entnehmen, welche Teile von einer Gebrauchtwagengarantie abgedeckt werden sollten:

  • Lenkung: Mechanisches oder hydraulisches Getriebe mit allen Innenteilen, Hydraulikpumpe mit allen Innenteilen, elektronische Bauteile der Lenkung
  • Kraftübertragung: Kardanwellen, Achsantriebswellen, Antriebsgelenke
  • Getriebe: Gehäuse für Schalt- oder Automatikgetriebe, alle Innenteile einschließlich Drehmomentwandler und Hauptmodul für elektronische Getriebeschaltung bei Automatik, Gehäuse für Front-, Heck- oder Allradantrieb einschließlich aller Innenteile
  • Motor: Zylinderblock, Zylinderkopf (mit Kopfdichtung), Kurbelgehäuse, alle mit dem Ölkreislauf in Verbindung stehenden Innenteile, Zahnriemen bzw. Kette mit Spannrolle, Ölkühler, -wanne, -druckschalter, -filtergehäuse und Schwung- beziehungsweise Antriebsscheibe mit Zahnkranz
  • Hydropneumatik: HD-Pumpe, Druckregler und -speicher, Höhenkorrektor, Federkugel
  • Bremsen: Hauptbremszylinder, Bremskraftverstärker, -regler und -begrenzer, Radbremszylinder
  • Kraftstoffanlage: Elektronische Einspritzanlage mit allen Teilen, Steuergerät, Drosselklappensteuerung, Luftmengenmesser, Einspritzdüsen, Leerlauf-Steuerungsventil und Kraftstoffpumpe, Einspritzpumpe, Kraftstoffpumpe, Vergaser, Turbolader
  • Kühlsystem: Kühler, Heizungskühler, Thermostat, Wasserpumpe, Kühler für Automatikgetriebe und Visco- beziehungsweise Thermolüfter
  • Elektrik: Lichtmaschine mit Regler, elektronische Zündanlage mit Zündspule, -transistor und elektronischem Steuergerät, Anlasser, Klimaanlage mit Kompressor, Kondensator, Lüfter und Verdampfer
  • Sicherheitssysteme: Kontrollsystem für Airbags und Gurtstraffer, serienmäßig gelieferte Wegfahrsperre mit allen wesentlichen Teilen, Zentralverriegelung mit allen wesentlichen Teilen einschließlich Schlössern
  • Fahrdynamiksysteme: ABS mit allen wesentlichen Teilen, ASR mit allen wesentlichen Teilen, ASD (automatisches Sperrdifferential) mit allen wesentlichen Teilen, automatischer Vierradantrieb mit allen wesentlichen Teilen, ESP (elektronisches Fahrstabilitäts-Programm) mit allen wesentlichen Teilen

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah absolvierte ein Journalismus-Studium an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin mit dem Schwerpunkt "Onlinejournalismus" und ist seit 2016 Teil unseres Teams. Sie schreibt Texte zu unterschiedlichsten Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht und ist insbesondere für den Newsbereich zuständig.

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62 Kommentare

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  1. Fatmir K.
    Am 8. Mai 2019 um 13:36

    Hallo, vor 5 1/2 Monaten kauften wir ein Auto welches umgerüstet wurde mit einer Gasanlage. Bei der Probefahrt fiel uns eine kleine Drehzahlschwankung auf, die wir aber als harmlos fanden und dachten dies sei so wegen der Gasanlage. Vor Kurzem brachten wir den Wagen zur Werkstatt und die fanden raus das die Benzin-Hochdruckpumpe kaputt ist. Meine Frage ist ob die Händlergarantie für die Reparatur Kosten.

  2. Frank
    Am 27. April 2019 um 17:54

    Hallo, ich bin aktuell auf der Suche nach einem gebrauchtem Mini Cooper. Nun habe ich einen entsprechenden Wagen gefunden der optisch einen super Eindruck macht. Nachdem ich ein erstes Telefonat mit dem Verkäufer (normaler Autohändler) geführt habe, hat mir dieser den letzten TÜV-Bericht sowie den KFZ-Schein zugesandt, damit ich mir Tageskennzeichen besorgen kann. Auf dem TÜV-Bericht stand der Name des letzten Inhabers. Diesen habe ich angerufen um mich über den Wagen zu informieren und dieser erzählte mir dann, dass er den Wagen an einen BMW-Händler mit einem Motorschaden abgegeben hatte. Ein Zylinder soll leichte Riefen gehabt haben…

    Als ich dann den Händler darauf ansprach meinte dieser, dass er den Wagen generalüberholt von einem BMW-Händler erworben hätte und er mir 1. Jahr Garantie auf den Wagen geben würde. Ein weiteres gegen Aufpreis.

    Würde die Garantie beim auftreten von Motorproblemen greifen und was sollte unbedingt drin stehen?
    Ich habe in Ihrem Bericht gelesen dass teilweise 70-80% die Materialkosten vom Käufer dann selbst getragen werden müssten, würden Sie daher bei dem geschilderten Fall eher vom Kauf abraten oder unter bestimmten Bedingungen dem Kauf zustimmen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Juni 2019 um 14:47

      Hallo Frank,
      es steht uns leider nicht zu, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Jens
    Am 24. April 2019 um 10:53

    Hallo,habe im Januar 2019 mir ein gebrauchten VW Passat gekauft von einem Händler.Von einer Garantie war von dem Händler nie die Rede.Nach einer gewissen Zeit habe ich bemerkt,das dieser Öl verliert.Mein Händler hat mir empfohlen,das Auto in seine Werkstatt des Vertrauen zu schaffen.Das war ein VW-Autohaus.Nach 4 Tagen war mein Auto wieder fertig.Ich sitze jetzt auf einer Rechnung von 664,00 Euro.Das Ersatzteil,welches den Schaden verursacht hat,bezahlt mein Händler.Jetzt meine Frage,muss ich diese Rechnung bezahlen oder muss die mein Händler begleichen.da dies in der Garantie mit drin ist.
    vielen dank für ihre Bemühungen im Voraus.

    Mfg Jens

  4. luca
    Am 21. Januar 2019 um 19:08

    Ich habe mir einen gebrauchtwagen gekauft der nach 1 monat einen motorschaden bekommen hat weil die öldruckpumpe kaputt gegangen ist . Der händler meint ich bin mit leuchtender öl lampe weiter gefahren. Muss ich jetzt die Reparatur kosten über nehmen . Vielen dank im voraus .

  5. Wilhelm W.
    Am 16. Dezember 2018 um 16:46

    Hallo habe bei einemVW Händler einen gebrauchten Smart mit Gebrauchtwagengarantie gekauft der Wagen ist jetzt 3 Monate alt das Getriebe läßt sich nicht mehr auf Stufe N stellen Da man das Kfz nicht mehr bewegen soll habe ich den Händler verständigt die Aussage von Ihm ja den Smart kann ich Ihnen leider nicht reparieren der muß in die nächste Werkstatt gebracht werden .Die nächste Werkstatt befindet sich in Trier habe den Transport selbst veranlasst weil er einerlei Anstalten machte sich selbst darum zu .Habe dem Transportunternehmen.kümmern 300Euro gezahlt da ich nicht in einem Automobilclub bin.Jetzt meine Frage bekomme ich die von mir gezahlten 300,-Euro durch die Gebrauchtwagengarantie bei Vorlage der Quittung eventuell erstattet??Des weiteren wer darf der Firma einen Reparaturauftrag erteilen die die Reparatur durchführt?Nicht wenn ich das mache und ich dann auf den Kosten sitzenbleibe über eine baldige Stellungnahme wäre ich Ihnen sehr dankbar MfG wilhelm W.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Januar 2019 um 10:40

      Hallo Wilhelm W.,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, der ihre Kaufverträge checken kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Andreas V.
    Am 13. Dezember 2018 um 15:22

    Ich habe mein gebrauchten in Hamburg bei einem Händler gekauft ,das ist von meinem Wohnsitz 340 km entfernt.
    Ich nachhinein habe ich festgestellt das das ABS und die Standheizung nicht funtioniert .Der Händler will sich davon nichts
    annehmen , er sagt ich sollte vorbeikommen . Er hat eine Gewährleistung von 6 Monaten gegegen.
    Wie soll ich mich verhalten ?
    mfg
    Andreas V.

  7. Andreas
    Am 4. Dezember 2018 um 23:39

    Hallo ich habe vor mir einen BMW 350d zu holen von einem Händler der keine Garantie geben möchte, der Motor hatte seit 40 tausend km keinen Öl Wechsel und hat dazu noch etliche macken. Gilt da die Sachmängel Haftung und was schließt sie ein? Was kann ich machen wenn der Motor nach dem kauf einen Motor Schaden erleidet oder plötzlich zu viel Öl verliert, der Kilometerstand nicht passt usw.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Januar 2019 um 16:55

      Hallo Andreas,

      es kann nicht pauschal gesagt werden, welche Mängel unter die Sachmängelhaftung fallen – insbesondere wenn besagte Mängel dem Käufer vor dem Kauf bekannt sind. Ein Rechtsanwalt kann die rechtliche Situation Ihres Einzelfalls prüfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Ruth S.
    Am 17. Juli 2018 um 13:16

    Ich habe Ende Juni bei einem Autohaus einen Opel Astra gekauft. Der Händler hat mich nicht darauf hingewiesen, das er das Auto in Kommission verkauft, sondern hat nur den Verkäufer im Kaufvertrag eingetragen.
    Jetzt gibt es ein Problem mit der Kühlung und ich wollte aufgrund der Sachmangel Haftung die Reparatur ca. 70€ soll sie kosten, bezahlt bekommen. Er weigert sich jedoch.
    Gilt hier die Sachmangel Haftung nicht da ich das Auto aber im Autohaus gekauft habe?

    vielen Dank für die Antwort

    Ruth S.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. August 2018 um 11:25

      Hallo Ruth,

      laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Az.: VIII ZR 175/04) haften Händler nicht für Mängel an Gebrauchtwagen, die sie im Auftrag eines Kunden verkaufen. Allerdings gibt es Ausnahmen – etwa wenn es sich um ein “Umgehungsgeschäft” handelt, durch das sich der Händler vor eventuellen späteren Ansprüchen des Kunden schützen möchte. Nähere Informationen zum weiteren Vorgehen erhalten Sie bei einem Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Stephan
    Am 20. Juni 2018 um 7:37

    Guten Tag,
    ich habe mir ein Auto beim Händler gekauft die Vereinbarung das der Zahnriemen gemacht werden muss wurde ausgeführt. Doch nach 20.000 km mit dem neuen Zahnriemen und 13 monaten das böse Erwachen an dem Riemen sind 12 Zähne gerissen. Die Folge Motorschaden meine Frage kommt der Händler dafür auf oder bleibe ich auf dem Schaden sitzen? Gruß

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Juli 2018 um 8:57

      Hallo Stephan,
      eine Einschätzung dazu ist uns nicht möglich. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Patrick S.
    Am 28. Mai 2018 um 6:41

    Hallo,

    Ich hab mir mein Auto beim Gebrauchtwagenhändler gekauft. Vor kurzem trat ein Geräusch auf und ich hab direkt versucht einen Werkstatttermin zu bekommen. Die Werkstatt hat einen Termin um 2 Wochen verschoben und 6 Monate nach dem Kauf sind abgelaufen. Jetzt liegt ein Getribeschaden vor und die Werkstatt sagt ich hätte keinerlei Garantie oder Gewährleistung und müsste alles selber tragen. Ich hatte eigentlich auch extra für eine Garantie für ein Jahr bezahlt, hab aber beim Kauf anscheinend nicht genau aufgepasst und zu Hause liegt mir kein Nachweis vor. Ist die Werkstatt verpflichtet ein Jahr Gebrauchtwagengarantie zu geben? Hätte ich irgend eine Chance über einen Anwalt etwas gegen diesen Betrug zu machen? oder bringt das alles nix?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juni 2018 um 11:44

      Hallo Patrick,

      zunächst folgende Klarstellung: Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben, bei der Garantie handelt es sich um eine zusätzliche Leistung, die angeboten werden kann, aber nicht muss. Die Gewährleistung greift beim Kauf vom Händler zwei Jahre, kann bei Gebrauchtwagen jedoch auf ein Jahr verkürzt werden. Mängel, die nachweislich vor der Übergabe vorlagen, müssen vom Händler beseitigt werden. Nach sechs Monaten geht die Beweispflicht vom Verkäufer auf den Käufer über. Sie müssen nun also belegen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag – was oft sehr schwierig ist. Sie sollten sich von einem Anwalt zum weiteren Vorgehen beraten lassen.

      Die Reaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Daniel
    Am 9. Mai 2018 um 18:20

    Kann man beim Autokauf beim Händler zusätzlich eine private Gebrauchtwagengarantie abschliessen?
    Die Garantie, die der Händler mir angeboten hat, ist mir zu teuer. Wenn ich im Internet suche, finde ich günstigere Alternativen. Es steht aber nie dabei, ob sie nur für Privatkäufe gedacht sind oder auch für Händlerkäufe.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Juni 2018 um 10:15

      Hallo Daniel,

      auch diese Option besteht bei vielen Anbietern.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Arton P.
    Am 7. April 2018 um 9:29

    Sehr Geehrte Damen und Herren

    Ich bin auf der suche nach eine gebrauchten Auto, jetzt habe ich einen gefunden den ich auch gerne kaufen würde mit
    Garantie: Gebrauchtwagengarantie es ist ein VW Toruan TSI 1.4 bj 01/2011. Bei der Serie soll sehr oft die steuerkette und Motor einen Problem haben. Ist das Motor und Steuerkette auch mit drin?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Mai 2018 um 9:05

      Hallo Arton P.,

      bei solchen Fragen müssen Sie sich direkt an den Händler wenden, da wir Ihnen diesbezüglich nicht weiterhelfen können.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. M. V.
    Am 10. Januar 2018 um 20:03

    Sehr geehrte Damen und Herren!

    Ich habe im Juni 2017 ein gebrauchtes Fahrzeug bei einem Vertragshändler gekauft. Verbaut war eine Tuningbremsanlage. Ein paar Wochen nach dem kauf habe ich festgestellt das die Bremsbeläge bei fast jeder Bodenwelle klappern und die Bremse sehr ruppig greift. Ich habe das direkt bei meinem Händler vorgetragen.
    Der Händler hatte auch nachgeschaut und mir dann gesagt das das ja kein Original Teil wäre und da nichts machen kann.
    Die Anlage war ja aber schon verbaut als ich den Wagen gekauft habe. Muss mein Händler da nicht Abhilfe schaffen?!

    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. Januar 2018 um 11:49

      Hallo,

      wir dürfen hier keine individuelle Rechtsberatung erteilen. Konsultieren Sie bei rechtlichen Fragen bitte einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. A. Abu Sohei
    Am 5. Dezember 2017 um 13:52

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich hebe am 05.02.2017 einen Gebrauchtwagen Tiguan Allrad BJ 2013 vom Händler gekauft, durch ADAC habe ich am Ende Juli 2017 festgesellet, das Allrad funktioniert nicht, d. h. Allradantrieb kaputt. Ich war da am selben Tag und habe ich die Sachmangel angemeldet, das Auto wurde nochmal unter der Lupe genommen, aber wurde nicht den Fehler gefunden.
    Am 11.2017 war ich nochmal in der Werkstatt wegen derselben Fehler und tatsächlich wurde den Fehler behoben, aber ich müsste 100 €, 30% von Reparaturkosten bezahlen.
    Ist das richtig, dass ich 100€ bezahlen müsste, obwohl ich Garantie für das Auto immer noch habe.

    Mit freudlichen Grüßen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Dezember 2017 um 17:33

      Hallo A.,

      inwiefern die Garantie in diesem Fall greift, ist den Garantiebedingungen zu entnehmen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Oliver M.
    Am 25. September 2017 um 16:00

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    für Fahrten zur meiner neuen Arbeitsstätte (40km ein Weg) möchte ich mir einen Gebrauchtwagen zulegen.
    Ist es heute noch sinnvoll einen Diesel zu kaufen?

    Können Sie mir beim Kauf behilflich sein(Auto begutachten)? Was würde eine Beratung für mich kosten?

    Ich interessiere mich für ein Fahrzeug in Laatzen.

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen

    Oliver

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Oktober 2017 um 10:15

      Hallo Oliver,

      hierbei handelt es sich um ein Missverständis. Wir begutachten selber keine Fahrzeuge, sondern bieten lediglich Ratgeber zu diesem Thema an.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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