Auto privat verkaufen – mit diesen Tipps bewahren Sie den Durchblick

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 25. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Darauf kommt es beim privaten Autoverkauf an

Auto privat verkaufen: Wie erklären von A bis Z, worauf es ankommt.
Auto privat verkaufen: Wie erklären von A bis Z, worauf es ankommt.

Soll das eigene Fahrzeug verkauft werden, entschließen sich viele Verbraucher dazu, nicht auf einen Händler zurückzugreifen, sondern das Auto privat zu verkaufen. Schließlich können sie in der Regel einen höheren Preis erzielen. Nicht nur deswegen erfreuen sich Online-Gebrauchtwagen-Portale großer Beliebtheit.

Doch was ist zu berücksichtigen, wenn Sie privat ein Auto verkaufen? Welche Rechte und Pflichten haben Sie als Verkäufer? Und wie ist das mit der Gewährleistung? Wir schaffen Klarheit!

FAQ: Auto privat verkaufen

Was ist beim privaten Autoverkauf zu beachten?

Es ist wichtig, dass alle Angaben zum Fahrzeug korrekt sind und Sie keine Mängel verschweigen. Des Weiteren sollte ein Haftungsausschluss im Kaufvertrag vermerkt werden.

Wie kann ich den Wert von meinem Wagen ermitteln?

Ein Wertgutachten gibt Aufschluss darüber, wie viel Ihr Wagen noch Wert ist. Zudem kann sich ein Blick in die Schwacke-Lise lohnen.

Welche Vorteile bietet der private Autoverkauf?

Eine Übersicht der Vorteile des privaten Autoverkaufs finden Sie hier.

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Privater Autoverkauf – das sind die Vorteile

Sich für die private Veräußerung eines Gebrauchten zu entscheiden, geht mit vielerlei Vorteilen einher.

  • größere Auswahl an potenziellen Abnehmern
  • kostenloses Inserieren auf vielen Online-Plattformen
  • größerer Verhandlungsspielraum
  • höherer Verkaufserlös

In Zeiten des Internets ist der Privatverkauf vom Auto heutzutage so einfach wie selten zuvor. Schnell die wichtigsten Fahrzeugdaten eingegeben sowie ein paar Bilder von der Außen- und Innenansicht geschossen, schon ist das Inserat auf der Online-Gebrauchtwagen-Plattform so gut wie fertig. Überregional können Interessierte sich nun beim Verkäufer melden und all ihre Fragen stellen, noch bevor sie sich auf den Weg machen, um das Auto zu begutachten. Schnell wird so die Spreu vom Weizen getrennt. Der Verkäufer profitiert in der Hinsicht, dass er sich den Käufer selbst aussuchen kann. Er weiß also genau, an wen er seinen Pkw abgibt.

Durch die größere Auswahl an potenziellen Abnehmern, ist auch der Verhandlungsspielraum beim Privat-Autoverkauf ein ganz anderer. Schließlich ist der Verkäufer nicht von einem gewerblichen Interessenten und seinem Zahlungsangebot abhängig. Hierbei ergibt sich noch ein Vorteil im Vergleich zum Kfz-Verkauf, der nicht privat, sondern über einen Händler erfolgt: Sie als Verkäufer übernehmen die Suche nach einem Käufer und die Lagerung des zu verkaufenden Pkw selbst. Hierfür werden keine zusätzlichen Kosten fällig, weshalb Sie für den Pkw-Verkauf privat einen höheren Preis verlangen können.

Den Verkaufspreis bestimmt das Zusammenspiel aus Angebot und Nachfrage. Stellen Sie beim Autoverkauf von privat an privat ein Fahrzeug mit besonderer Ausstattung, Farbe oder einer beliebten Marke zum Erwerb, werden Sie sich vor Interessenten kaum retten können. Es ist daher umso wichtiger, die Käufer genau unter die Lupe zu nehmen, um keinem Betrüger aufzusitzen.

Auto-Privatverkauf – das sagt die Statistik

Der Auto-Privatverkauf boomte auch im Jahr 2014 laut KBA.
Der Auto-Privatverkauf boomte auch im Jahr 2014 laut KBA.

Laut dem Kraftfahrt-Bundesamt wurden im Jahr 2014 7,07 Millionen Besitzumschreibungen vorgenommen. Im Bereich der Personenkraftwagen erfolgten diese zu 95 Prozent von privat.

Am häufigsten ging es dabei um besonders alte Autos (12 Jahre und älter). Ihr Anteil machte 29 Prozent an der Gesamtzahl aus. Dahinter reihten sich die „jungen Gebrauchten“ ein (zwei bis vier Jahre alt). Ein Fünftel der privat verkauften Pkw wurde innerhalb des ersten Jahres umgeschrieben.

Großer Beliebtheit erfreuten sich beim privaten Autoverkauf die Modelle der Hersteller VW (1. Platz), Opel (2. Platz) und Mercedes (3. Platz). Es wurden noch immer mehr Benziner als Diesel-Autos verkauft.

Autoverkauf privat – das ist beim Kaufvertrag zu beachten

Wenn Sie einen Gebrauchtwagen verkaufen und das privat, dann ist gerade der Gestaltung des Kaufvertrages höchste Aufmerksamkeit zu widmen. In diesem erklären sich Käufer und Verkäufer dazu bereit eine Kaufsache bereitzustellen, diese zu bezahlen und auch zu übergeben. Er beinhaltet demnach sowohl die Rechte als auch Pflichten, die aus dem Geschäft resultieren.

Auch wenn das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) erlaubt, mündliche oder schriftliche Kaufverträge zu schließen, sollten Sie bei der Veräußerung Ihres Autos auf die Schriftform setzen. Dabei müssen Sie nicht zwingend einen Anwalt mit der Ausformulierung der entsprechenden Klauseln beauftragen.

Im Internet finden sich zahlreiche Muster-Exemplare, die Sie kostenfrei nutzen können, wenn Sie Ihren Pkw privat verkaufen möchten. Ein Vergleich lohnt sich dabei immer. Womöglich enthält ein Formular nicht alle, für Sie wichtigen Klauseln. Nehmen Sie sich für die eingehende Kontrolle deshalb ausreichend Zeit und modellieren Sie sich Ihren Vertrag nach den eigenen Bedürfnissen.

Verkauf von privat – so sieht es mit der Gewährleistung aus

Den wohl wichtigsten Punkt im privaten Autoverkauf stellt die Gewährleistung dar. Sie besagt, dass ein Verkäufer nach der Übergabe des Autos zwei Jahre lang für Fahrzeugmängel, die bereits zum Zeitpunkt vorlagen, aufzukommen hat. Wenn Sie ein Auto privat verkaufen, was müssen Sie dann also beachten?

Müssen Sie ebenso wie ein Händler eine sogenannte Sachmängelhaftung übernehmen? Nein, das muss ein Verkäufer nicht, wenn der unterschriebene Kaufvertrag einen vollständigen Gewährleistungsausschluss beinhaltet. Dazu zählen Formulierungen wie „Gekauft wie gesehen“ genauso wie „Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.“
Auto privat verkaufen - was beachten? Gewähren Sie dem Interessenten eine Probefahrt.
Auto privat verkaufen – was beachten? Gewähren Sie dem Interessenten eine Probefahrt.

Mit dieser Klausel sichern Sie sich beim Autoverkauf privat zwar eine Einschränkung der gesetzlichen Gewährleistungspflichten zu, sind jedoch nicht gänzlich von allen Ansprüchen entbunden.

Private Verkäufer sind dazu verpflichtet, den Käufer aus eigenem Antrieb über alle am Pkw vorliegenden Mängel zu unterrichten. Das BGB sagt hierzu in Paragraph 444:

Auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Verkäufer nicht berufen, soweit er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.“

Das bedeutet: War das privat zu verkaufende Auto bereits in einen Unfall verwickelt, dürfen Sie darüber beim Verkauf nicht schweigen. Diese arglistige Täuschung beeinflusst die Entscheidung des Käufers womöglich nachteilig, weshalb der Kaufvertrag nachträglich anfechtbar ist. Im schlechtesten Fall müsste der Verkäufer den Wagen dann zurücknehmen und den bereits bezahlten Kaufpreis zurückerstatten.

Auto verkaufen privat – so bereiten Verkäufer den Wagen optimal vor

Um den Pkw zu einem möglichst guten Preis zu verkaufen, sollten Verkäufer einige einfache Regeln beachten:

  • Bringen Sie das Auto auf Vordermann und reinigen Sie es gründlich – sowohl im Innenraum als auch außen. Der erste Eindruck ist häufig entscheidend.
  • Ermöglichen Sie dem potenziellen Käufer eine Probefahrt. Sie ist wichtig, damit er ein Gefühl für das Fahrzeug bekommt. Auf Nummer sicher gehen Sie, wenn Sie als Beifahrer fungieren.
  • Handelt es sich um einen Unfallwagen, sollte dieser Umstand auch im Kaufvertrag vermerkt werden.
  • Durch eine Barzahlung sichern Sie sich vor dubiosen Autokäufern ab.
  • Sind Sie selbst nicht der Erstbesitzer des Autos, das Sie privat verkaufen, fügen Sie der im Vertrag festgehaltenen Laufleistung den Zusatz „laut Tacho“ oder „soweit bekannt“ hinzu.
  • Kümmern Sie sich schnellstmöglich um die Ab- bzw. Ummeldung des Autos. Ist der Verkauf abschlossen, sollten auch die Versicherung und die Zulassungsstelle hierüber informiert werden.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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33 Kommentare

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  1. Harun
    Am 23. Februar 2022 um 0:05

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe mir einen neuen gebrauchten gekauft. Den alten habe ich anschließend verkauft. Nun ist es so, dass ich den neuen und den alten gebrauchten für einen sehr guten Preis gekauft habe. Der durchschnittliche Preis für beide Fahrzeuge war etwas mehr als wie ich bezahlt habe. Beim Verkauf meines alten gebrauchten habe ich dann sozusagen einen Gewinn erzielt wie ein Autohändler es tut. Nun möchte ich mir aufgrund der Wirtschaftlichen Lage mit den Spritpreisen doch einen Diesel kaufen, da der neue gebrauchte ein Benziner ist. Somit muss der neue gebrauchte bald weg. Jedoch habe ich ihn ebenfalls für einen deutlich günstigeren Preis eingekauft als er Wert ist. Das heißt ich werde ihn höchstwahrscheinlich mit einen Gewinn weiterverkaufen.

    Meine Frage jetzt an Sie: Wie viele Fahrzeuge darf ich als Privatperson pro Jahr kaufen und mit Gewinn wieder verkaufen ?
    Bzw. wie hoch darf der Gewinn sein, wenn der Gewinn vom KFZ maßgebend ist, und nicht die Anzahl der Käufe und Verkäufe?

    Vielen Dank im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen

    Harun

  2. Saime
    Am 28. November 2020 um 11:48

    Hallo,
    Hab mal eine Frage, hab vor 1,5 Jahren ein Auto gekauft und es 1 Jahr verwendet. Hatte natürlich Mängel weil es ein älteres Model ist, hab es behoben. Hab es dann vor 6 Monaten verkauft. Jetzt meldet sich der neue Käufer und meint beim Auto ist kein Partikelfilter drin wurde wahrscheinlich vor 3 Jahren ausgebaut. Ich wäre der erste Besitzer in Deutschland. Das stimmt aber nicht ich habe es in Deutschland gekauft der vorbesitzer meinte nur es ist günstiger das Auto in Ausland zu versichern. Nun fordert er Von mir 3000€. Was habe ich zu befürchten.
    Mit freundlichen Grüßen

  3. Sarah
    Am 2. Mai 2020 um 19:56

    Guten Abend. Habe eigentlich nur eine kurze frage.

    Möchte ein fahrzeug verkaufen, dazu zu sagen, es hat keinen TÜV. Da ich nun leider doch ein anderes fahrzeug mit höheren Einstieg benötige . Und somit mein geliebten Sport coup’e doch nicht mehr fahren kann. Oder erst in ungewisser Zeit wieder.

    Ich weiss das, ich Garantie, Sachmangel entschuldigen auscchlissen muss. Sowie auch darauf ausdrücklich hinweisen muss im Vertrag, das das Kfz ohne die Tüv Plakette laut neuen StVO nicht Fahrtüchtig ist. Somit nicht im Strassenverkehr bewegt werden darf. Obwohl mein gepflegter Wagen, Fährt.Und alles funktioniert. Keine Motorschaden etc hat. Bekannte Mängel die ich sah, sind nur eine kleine oberflächige roststelle,altersbedingte gebrauchtspuren wie Kratzer. Mängel die mir bekannt waren, wenn diese Auftraten wärend ich ihn in Gebrauch hatte. Wurden vor der Abmeldung noch repariert.( wie gesagt wollte ihn eigtl. Nie weggeben). Und soweit ich bei den tief liegenden Wagen beim kurzen Handy unter den Unterboden halten sehen u. Fotografieren konnte.(für die anzeige) Hab ich dort nic gesehen.Kann mich aber nicht unters auto legen. ^^”

    Meine frage, da ich nicht komplett ausschließen kann, das der Wagen,19 Jahre alt. Komplett Mängelfrei ist. Bin kein Kfz Mechaniker oder ähnliches. Wie kann bzw muss ich sowas in dem Kaufvertrag schreiben. Reicht da “gekauft wie gesehen”? Oder muss ich sowas wie zb.” Weitere Mängel ,nicht ausgeschlossen” eintragen?

    Würde mich freuen, wenn man mir helfen könnte.^^

    Liebe grüsse

  4. Sarina
    Am 2. Mai 2020 um 19:42

    Hallo , ich wollte mein Auto verkaufen. Da ich es aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr fahren kann. Ist abgemeldet und wird zudem ohne TüV verkauft. (Da ich es nicht mehr hinbringen konnte, aus besagten Gründen) . Meine frage. Nach neuem gesetzt muss ich ja drauf hinweisen das es aufgrund der fehlenden TÜV Plakette laut STVO in diesem Sinne nicht fahrtauglich ist. Obwohl es fährt und bis zur Abmeldung auch ohne Probleme gefahren wurde. Es also mit anhänger, Transporter abgeholt werden muss.
    Auch wollte ich dann eine Gewährleistung und Sachmangel Ausschluss einbeziehen im Vertrag. Gekauft wie besichtigt. Und die Mängel die ich sehen kann wie eine kleine oberflächige roststelle am radlauf. Sowie das die schweller nicht beilackiert sind( die im Besitz von einen der vorbesitzer wohl instand gesetzt wurden). Oder die lose batteriealterung ,die nur wieder fes geschraubt werden muss. Bekannte Mängel wie zb defekte wasserpumpe, batterie,und Dichtung,… wurden ersetzt. Jetzt meine wichtige Frage. Ich kann mir aufgrund des Alters (immerhin ein 2000 jahrgang modell) aber nicht sicher sein, das er sonst nicht noch andere Mängel hat. Kann dies nicht zu 100 % ausschließen. Reicht es dann, hinein zuschreiben im Vertrag, sowas wie ” weitere Mängel nicht ausgeschlossen” “es wird nicht garantiert ,das obieges Fahrzeug Mängel frei ist”? Oder was kann man da eventl. Schreiben.

    Gebe daher das fahrzeug auch günstig ab.

    Mit freundlichen grüssen

  5. Stefan
    Am 13. März 2020 um 19:26

    Wie lange muss man ein Auto fahren/ besitzen wenn man es in dieser zeit aufbereitet und später mit gewinn verkaufen will.
    Mfg

  6. Horst
    Am 11. Januar 2020 um 19:20

    Hallo,ich habe das gleiche Problem,ein Auto gekauft zu Hause angekommen und festgestellt der Wagen läuft nur auf 3 Zylinder 4 Zylinder keine Kompression laut Werktatt,hatte bei der Besichtigung immer wieder nachgefragt ,Warum der Wagen so unruhig läuft und rüttelt beim starten, der Verkäufer meinte das wäre der Anlasser nichts schlimmes darauf hin habe ich den Wagen gekauft und wegen dem Anlasser noch was runtergehsndelt ,dann sprang der Wagen nicht mehr richtig an und dann die Nachricht von d3r Werkstatt,dass es nicht an dem Anlasser lag anderen die Zylinderkopfdichtung nicht in Ordnung ist .im Kaufvertrag hat der Verkäufer den Gewährleistungausschluss nicht mit beigeschrieben und bin jeztz beim Anwalt

  7. Maximilian W.
    Am 28. August 2018 um 12:42

    Hallo,

    ich habe ein anliegen, mal zur Kurzfassung:
    ich habe ein Auto verkauft, wo lange vor meiner Zeit der Tacho manipuliert wurde.
    Ich wusste davon nichts, das ist auch bewiesen ( Arglistige Täuschung liegt nicht vor).

    nun ist der Kaufvertrag das entscheidende und hoffe sie können ihn für mich und die Richterin Analysieren, denn ich denke sie interpretiert das Falsch.

    Garantien des Verkäufers:
    Der Verkäufer garantiert, dass das Fahrzeug sein uneingeschränktes Eigentum und frei von Rechten Dritter ist sowie in der Zeit,
    in der es sein Eigentum war und, soweit ihm bekannt – auch früher – unfallfrei war, keinen sonstigen Schaden,
    nur folgende Unfall- oder sonstige erhebliche Schäden (Zahl, Art, Umfang) erlitten hat:

    kein Importfahrzeug
    dass das Kfz mit dem Originalmotor
    dass der abgelesene Kilometerstand der Gesamtlaufleistung des Fahrzeuges entspricht
    und das Fahrzeug eine Anzahl von
    der die nachfolgende Laufleistung von km aufweist,
    Vorbesitzer/n hatte.

    Hier geht es um SOWEIT IHM BEKANNT

    Die Richterin sagt das ,,soweit ihm bekannt,, bezieht sich nur auf die Unfallfreiheit.

    Ich sage : Es ist ein Satz mit einer Aufzählung und bezieht sich auf alles. ( auch die km Angabe)

    denn ,,sowie hm bekannt,, ist eine bloße Wissensmitteilung und keine positive Beschaffenheitsvereinbarung

    vlt können sie mir Klarheit verschaffen.

    vielen Dank im voraus.

    mit freundlichen Grüßen

    W.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Oktober 2018 um 15:16

      Hallo W.,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • frank
        Am 20. November 2018 um 19:41

        das sind ja keine Antworten firm bussgeldkatalog Sie antworten bei jeder Frage Sie beraten nicht nur Anwalt dann brauchen wir privaten KEIN bussgeld tralala tschüss ich würde Ihnen mein Leid nicht mal teilen was bieten Sie überhaupt an

        • bussgeldkatalog.org
          Am 30. November 2018 um 11:58

          Hallo frank,

          wir sind ein Ratgeberportal und dürfen aus rechtlicher Sicht keine kostenlose Rechtsberatung im Internet anbieten. Viele Fragen können zudem nur beantwortet werden, wenn Akteneinsicht besteht oder die genauen Umstände bekannt sind. Sofern wir Auskunft erteilen können, tun wir dies auch.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Ralf
    Am 29. März 2018 um 20:45

    Hallo.
    Hab vor einigen Tagen ein Auto Verkauft.
    Nun schreibt der Käufer, dass die Kupplung runter wäre.
    Ich soll ihn entweder 500€ überweisen oder er bringt mir das Auto zurück.
    Muss dazu sagen, dass das Auto nach CZ gegangen ist.
    Muss ich überhaupt drauf Antworten?
    Eine Kupplung ist ein verschleißteil.
    Probefahrt hat er nicht gemacht.
    Nur im Stand kurz getest und sagte, alles gut.
    Benötige dringend eine Antwort.
    Danke.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. April 2018 um 10:17

      Hallo Ralf,

      wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie kompetent beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Eileen G.
    Am 24. März 2018 um 21:09

    Käufer rief mich 1. Tag später an und meinte, das die Zylinderkopfdichtung kaputt ist. Ich hätte das gewusst meinte er. Das stimmt aber nicht . Im Kaufvertrag ist vermerkt , gekauft wie gesehen. Jetzt verlangt er das Geld zurück.

  10. Daniela
    Am 15. Dezember 2017 um 9:33

    Hallo, ich habe vor 2 Monaten ein Auto gekauft!
    Leider ohne Vertrag nur mit Handschlag!
    Jetzt stellt sich her raus das wenn ich schneller als 70kmh Fähre die servolenckung ausfällt !was kann ich tun ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Januar 2018 um 16:01

      Hallo Daniela,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben, wenden Sie sich daher ggf. an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Arne B.
    Am 22. Oktober 2017 um 15:18

    Hallo
    Muss ich die Zulassungsstelle über den Verkauf meines Autos informieren, wenn das Auto im gleichen Landkreis bleibt und auch das gleiche Kennzeichen behält?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. November 2017 um 10:08

      Hallo Arne,

      die Zulassungsstelle ist bei einem Halterwechsel zu informieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. cem
    Am 30. September 2017 um 20:49

    moment, was mir gerade einfällt, das ich den bmw bei 184299 grossen Inspektion machen lassen habe und meine Werkstatt hat das auch in servicehaft eingetragen.

  13. cem
    Am 30. September 2017 um 20:40

    bei Kaufvertrag habe ich Fahrzeug brief nr geschrieben und Fahrgestell nr. und den Kaufpreis. aber was ich vergessen habe, den km aufzuschreiben und was für auto das ist. aber normale weisse, kommt doch durch den brief nr oder Fahrgestell nr. raus, was für auto es ist. kann das Nachteil für mich sein ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Oktober 2017 um 11:21

      Hallo Cem,

      dies kann am besten ein Anwalt für Verkehrsrecht beurteilen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. cem
    Am 30. September 2017 um 20:27

    hallo ich habe einen btw verkauft, wo vorher auf meinen Namen lief. die Frau, wo es gekauft hat, ging das auto nach 4 tagen kaputt, d.h. das auto bleibt während der fahrt stehen, was auch bei mir passierte und genauso wollte ich das auto auch verkaufen und so habe ich auch in autoscout inseriert, mit Mängel. so dann habe ich das auto machen lassen und die Käuferin war dabei, wo es repariert wurde. sie hat das auto probegefahren und war total begeistert von dem btw. so ich schreibe im Kaufvertrag folgendes : das auto wurde von Frau M. probegefahren und lief alles ohne Probleme. das auto ist aus 3 hand und Frau M. bekommt noch 4 x Alufelgen mit reifen dazu. aus altersbedingt wird das auto als Bastler Fahrzeug verkauft und es besteht auch keine Garantie sowie Gewährleistung, weil das auto privat verkauft wird. das auto wurde am 25.09.17 verkauft. kann die Frau M. mir mit Problemen kommen oder gerichtlich ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Oktober 2017 um 11:19

      Hallo Cem,

      wurde die Gewährleistung im Kaufvertrag ausgeschlossen, kann die Käuferin nur in gewissen Fällen Ansprüche geltend machen. Das wäre etwa der Fall, wenn Sie als Verkäufer bestehende Mängel arglistig verschwiegen hätten. Die Käuferin hätte dann das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten, den Kaufpreis zu mindern oder Schadensersatz zu fordern.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog,org

  15. Cemil
    Am 6. August 2017 um 1:33

    Hallo

    Habe vor 3 Tagen mein Auto privat verkauft und heute habe ich ein Anruf vom Käufer bekommen das der Keilriemen abgebrochen ist und wollte das wir uns einigen die Reparatur um die Hälfte teilen. Weil er meinte das ich da rummgeschraubt habe obwohl das nicht stimmt. Habe aber im Vertrag auch vermerkt das das Auto probegefahren wurde daher keine Garantie. Dann meinte er das ich ihn betrugen habe weil ich statt dritte Hand ausvershen 2 Hand in den Vertrag geschrieben habe. Aber wir haben den Vertrag zusammen geschrieben und der fahrzeugbrief war bei ihm er hatte es doch sehen müssen das es die 3. Hand war. Muss ich hier jetzt mit etwas Rechen??

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. August 2017 um 10:28

      Hallo Cemil,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung geben und verweisen daher an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Marina
    Am 26. Juni 2017 um 19:20

    Darf man die Fotos vom Autohaus verwenden wenn man auf diesen nicht sicht was für ein Autohaus das ist?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Juni 2017 um 10:47

      Hallo Marina,

      dies ist aus urheberrechtlicher Sicht ist dies nicht erlaubt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. jörg
    Am 15. März 2017 um 19:28

    Guten Tag!

    Ich hätte gerne ein Angebot /Bewertung für den Verkauf meines Fiat 500 L Pop Star, kann diesen jedoch nicht auf ihrer Web-Seite unter den angegebenen Fahrzeugen aufrufen.

    Bitte um Kontaktaufnahme!

    MFG

    Jörg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. März 2017 um 9:48

      Hallo Jörg,

      bei dem Bewertungstool handelt es sich um einen Service der Firma WirKaufenDeinAuto.de – möglicherweise ist es hilfreich, wenn Sie sich direkt an deren Kundensupport wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Manuela
    Am 13. Februar 2017 um 16:33

    Hallo bitte um Hilfe

    Geht um volgendes:mein mann hat privat ein Auto gekauft und beim heim fahren stellte sich leider heraus das das Auto einen Motorschaden hat. Haben dann sofort den Käufer angerufen der sagt natürlich ist privat Verkauf selber schuld. Was können wir jetzt machen? Es kann doch nicht sein das man als Käufer überhaupt kein Recht hat. Oder?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Februar 2017 um 9:41

      Hallo Manuela,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung bieten und verweisen daher an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Manfred
    Am 16. Januar 2017 um 15:28

    Hey !
    Habe einen Wagen gekauft und der hat nach 3Tagen -Totalen Motorschaden
    ein Gutachter schrieb allerdings :- Der Verkäufer müste es gewust haben , muss aber nicht.
    Dieser Satz kann mir das Knick brechen oder ?
    Beim Kauf wurde mir gesagt das der Wagen neuen TÜV bekommen hat und alles OK sei !
    Doch er verheimlichte mir das die Klimaanlage kaputt ist und die Schlüssel nicht per Druck funktionieren ?
    Der Motorschaden kam durch die kaputte Wasserpume und ein KFZ -Meister bestättigte das der Schaden
    schon vor dem Kauf bestanden hat!?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Januar 2017 um 12:07

      Hallo Manfred,

      vermutlich haben Sie von privat gekauft. In diesem Fall wird häufig die Haftung ausgeschlossen. Bei einem Händler muss dagegen eine Gewährleistung von einem Jahr gegeben werden. Es kommt also grundsätzlich darauf an, was in Ihrem Kaufvertrag zur Haftung steht. Gehen Sie von arglistiger Täuschung aus, sollten Sie den Gang zum Anwalt nicht scheuen. Dieser kann Sie genau beraten und ggf. eine Rückabwicklung des Kaufs veranlassen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Jubbi
    Am 10. November 2016 um 1:22

    Vielen Dank für die wertvollen Tipps zum Auto verkaufen. Vor allem der Tipp zum richtigen Kaufpreis zu kommen, macht vollkommen Sinn.

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