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E-Parkplatz: Wer darf dort parken und wer nicht?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 21. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Parkplätze für Elektroautos sind langsam keine Besonderheit mehr

Für ein Elektroauto ist ein Parkplatz in der Regel mit einer Ladesäule ausgestattet.
Für ein Elektroauto ist ein Parkplatz in der Regel mit einer Ladesäule ausgestattet.

Verbrennungsmotoren haben derzeit einen schweren Stand. Dieselskandal, Fahrverbote und steigende Kosten für Kraftstoffe machen es nicht gerade einfach, Argumente für sie zu finden. Als Alternative wird daher viel über die sogenannte E-Mobilität gesprochen und die Anschaffung von Elektrofahrzeugen gefördert. Allerdings hakt es oft noch an der vergleichsweise geringen Reichweite der Fahrzeuge sowie am Fehlen von Ladestationen. Ein weiterer Punkt ist das Thema Parken, das ohnehin schon für Unmut sorgt. Viele Verkehrsteilnehmer wissen ganz einfach auch nicht, wer einen ausgewiesenen E-Parkplatz überhaupt nutzen darf.

Ob es gesetzliche Vorgaben für solche Parkplätze gibt und welche Fahrzeuge hier wie lange abgestellt werden können, erläutert der nachfolgende Ratgeber näher. Des Weiteren wird das Thema Sanktionen beim Parken auf einem Parkplatz für Elektrofahrzeuge ebenfalls betrachtet.

FAQ: E-Parkplatz

Wer darf auf einem E-Parkplatz parken?

In der Regel dürfen nur Fahrzeuge mit einem E-Kennzeichen diese Parkplätze nutzen.

Ist das Parken auf einem E-Parkplatz immer kostenlos?

Nein, die Gemeinden und Städte bestimmten, ob und unter welchen Bedingungen auf einem E-Parkplatz kostenlos geparkt werden kann. Oft gibt es auch hier eine Parkraumbewirtschaftung.

Wie hoch fallen die Bußgelder aus, wenn unberechtigter Weise auf einem E-Parkplatz geparkt wird?

Hierfür droht ein Bußgeld in Höhe von 55 Euro.

Auszug aus dem Bußgeldkatalog

Durch die Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung am 9. November 2021 gibt es deutschlandweit ein einheitliches Bußgeld, wenn Sie sich mit einem Diesel oder Benziner unberechtigt auf einen E-Parkplatz stellen.

Bußgeld Parken auf einem Elektroauto-Parkplatz

VerstoßBußgeld
Unberechtigt auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge geparkt55 €

Elektro-Parkplatz: Was ist das eigentlich genau?

Elektor-Parkplatz: Ein Schild weist den Standort der Ladesäule aus.
Elektor-Parkplatz: Ein Schild weist den Standort der Ladesäule aus.

Grundsätzlich ist bekannt, was ein E-Parkplatz ist und welchen Verkehrsteilnehmern dieser vorrangig zur Verfügung stehen soll. Was jedoch meist zu Unsicherheiten führt, ist das Unwissen darüber, ob auch andere Fahrzeuge hier abgestellt werden können, für wie lange Elektroautos hier stehen dürfen und welche Beschilderung nun bindend ist.

Ein Parkplatz für ein Elektroauto ist mit einer Lademöglichkeit ausgestattet und wird entweder durch besondere Markierungen auf dem Boden bzw. Verkehrszeichen oder nur eines von beiden gekennzeichnet. Besitzer von E-Autos bzw. auch Verleiher von diesen (z. B. beim Carsharing) dürfen diese Flächen dann nutzen, um ihre Fahrzeuge aufzuladen.

Rechtlich ist für einen solchen E-Parkplatz nicht definiert, wie dieser ausgestattet sein muss. Das heißt auch, dass es keine einheitlichen Vorgaben für die Gestaltung der Flächen gibt. Je nachdem wer den Parkplatz einrichtet, die Infrastruktur zur Verfügung stellt oder von den Kommunen gefördert wird, unterscheiden sich die Ladestationen und auch das Aussehen der Flächen an sich. Fahrer müssen also immer genau schauen, welches System angeboten wird und ob ihr Fahrzeug mit diesem kompatibel ist.

Was legen die StVO und das Elektromobilitätsgesetz zum E-Parkplatz fest?

Eine einheitliche, rechtliche Vorschrift gibt es in der Straßenverkehrsordnung (StVO) zum Parken für ein Elektrofahrzeug seit Inkrafttreten der StVO-Novelle (28. April 2020). Sind solche Parkplätze amtlich durch Verkehrszeichen als Parkfläche ausgewiesen, gelten die allgemeinen Regelungen der StVO. Seit November 2021 gibt es durch die Änderung des Bußgeldkataloges auch ein einheitliches Bußgeld in Höhe von 55 Euro, wenn Verkehrsteilnehmer unberechtigt auf einem E-Parkplatz parken.

Wichtig in Bezug auf das Parken der Elektrofahrzeuge ist das Elektromobilitätsgesetz (EmoG). Dieses Gesetzt gibt den Kommunen die Möglichkeit, das Parken und Aufladen von E-Autos einfacher zu gestalten. So definiert § 3 EmoG, dass es Parkerleichterungen für E-Autos auf „öffentlichen Straßen und Wegen“ geben kann und diese Bevorzugung auch in Bezug auf die Parkgebühren anwendbar ist. Allerdings ist dies eine Kann-Regelung, sodass es den Gemeinden obliegt, diese möglichen Erleichterungen anzuwenden oder eben auch nicht.
Strafzettel: Auf einem Elektro-Parkplatz widerrechtlich zu parken, bedeutet Sanktionen.
Strafzettel: Auf einem Elektro-Parkplatz widerrechtlich zu parken, bedeutet Sanktionen.

Nicht nur das Aussehen oder die Ausstattung können sich daher regional unterscheiden, auch das Parken an den Ladestationen ist je nach Region, Kommune oder Stadt verschieden geregelt. Die Kommunen entscheiden also selbst, wie ein E-Parkplatz aussieht, mit welchem System er ausgestattet ist, ob mehrere Anbieter Flächen ausstatten dürfen und auch ob Elektroautos kostenlos parken können.

So ist es beispielsweise oft so, dass kostenlos zu parken mit einem Elektroauto nur dann zulässig ist, wenn dieses gleichzeitig aufgeladen wird. Auf diese Einschränkung wird in der Regel dann durch Zusatzschilder am Parkplatz entsprechend hingewiesen. Kostenloses Parken und das Laden des Fahrzeugs stehen dann im direkten Zusammenhang.

Parken auf einem Elektro-Parkplatz: Wann ein Bußgeld droht

Wer grundsätzlich einen E-Parkplatz nutzen darf, wird durch die zuständigen Gemeinden und Städte bestimmt. In der Regel ist das Abstellen, egal ob im Zusammenhang mit dem Aufladen oder als reines Parken, nur Fahrzeugen gestattet, deren Kennzeichen ein „E“ für Elektrofahrzeug aufweist. Es kann daher gut sein, dass Behörden Autos ohne das E oder mit einem Verbrennungsmotor, die auf einem amtlich ausgewiesenen Elektro-Parkplatz stehen, abschleppen lassen.

Da die Anzahl vorhandener Elektroparkplätze immer noch sehr begrenzt ist, wollen Städte und Gemeinden meist verhindern, dass diese dauerhaft durch nur wenige Nutzer besetzt sind. Daher ist auf einem solchen Elektro-Parkplatz das Parken oft zeitlich begrenzt. Neben der Einschränkung, dass das Parken nur beim Laden zulässig ist, kann generell die erlaubte Parkdauer ebenfalls durch Zusatzbestimmungen begrenzt sein.

Ist das Abstellen ohne Laden zulässig, sollten Fahrer darauf achten, dass sie dann unter Umständen einen Parkschein ziehen oder eine Parkscheibe einlegen müssen. Letzteres kann auch notwendig sein, wenn das Fahrzeug geladen wird und das kostenlose Parken nur für einen bestimmten Zeitraum möglich ist. Die Beschilderung ist in jedem Fall wichtig und sollte nicht ignoriert werden.
Parken auf einem Elektro-Parkplatz: Welcher Tatbestand erfüllt ist, hängt vom Verstoß ab.
Parken auf einem Elektro-Parkplatz: Welcher Tatbestand erfüllt ist, hängt vom Verstoß ab.

Stehen Fahrzeuge unberechtigter Weise auf einem E-Parkplatz, kann das also Sanktionen nach sich ziehen. Ist ein Elektro-Parkplatz durch ein Schild und etwaige Zusätze gekennzeichnet, kann ein Bußgeld in Höhe von 55 Euro drohen, sollten Sie einen E-Parkplatz ohne Berechtigung blockieren.

Das Falschparken auf einem Elektro-Parkplatz zieht keine Strafe im rechtlichen Sinn nach sich, kann aber neben einem Verwarngeld auch hohe Abschleppkosten bedeuten.

Welche Vorschriften zu beachten sind, zeigen nicht nur die jeweiligen Verkehrszeichen an, auch die zuständigen Behörden können Verkehrsteilnehmer in der Regel darüber informieren, wann und für wie lange sie ihr Elektroauto auf einem E-Parkplatz abstellen dürfen.

Voraussetzung zum Parken auf einem E-Parkplatz

Obwohl es keine einheitlichen Vorgaben bezüglich der Ausstattung, Kennzeichnung und Nutzung für E-Parkplätze gibt, sind in der Regel einige grundsätzliche Voraussetzungen zu erfüllen, damit ein Fahrzeug dort parken darf.

Folgende Bedingungen gelten üblicherweise für die Nutzung von einem E-Parkplatz:

  • Das Fahrzeug muss einen Elektromotor aufweisen und ein E-Kennzeichen. Fahrzeuge ohne diese Kennzeichen dürfen diese Flächen in der Regel nicht nutzen.
  • Kostenloses Parken ist meist nur erlaubt, wenn das Fahrzeug aufgeladen wird. Oftmals ist das Parken ohne Laden ebenfalls nicht zulässig. Hier ist unbedingt auf die Beschilderung zu achten.
  • Ist das Parken ohne Laden zulässig, kann die Parkdauer eingeschränkt und das Abstellen gebührenpflichtig sein. Auch hier ist die Beschilderung der Flächen wichtig.
  • Wie bei jedem anderen ausgewiesenen Parkplatz darf eine angegebene Höchstparkdauer nicht überschritten werden. Missachtungen ziehen Verwarngelder nach sich.

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte studierte Anglistik und Germanistik ihre und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie Regeln zur Schifffahrt, ausländische Verkehrsregeln oder Vorschriften für Lkw-Fahrer.

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84 Kommentare

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  1. Honesty
    Am 5. Mai 2021 um 8:02

    Ich habe gestern mit meinem Verbrenner auf einem E-Parkplatz für circa 1 Minute gehalten um meine Frau einsteigen zu lassen, die ich von der Arbeit abgeholt habe. Dabei habe ich das Fahrzeug nicht verlassen und niemanden behindert. Ein weiteres Fahrzeug stand auf einem anderen E-Parkplatz vor mir. Der Fahrer dieses E-Fahrzeugs nahm mit dem Smartphone mein Kennzeichen auf und meinte, er würde Anzeige erstatten weil ich dort nicht stehen darf. Wie gesagt habe ich niemanden behindert und nicht geparkt, sondern nur ganz kurz zum einsteigen gehalten, wird die Anzeige Erfolg haben?

    • Bernd
      Am 21. Oktober 2021 um 8:11

      Natürlich. Die wirst mit einer Haftstrafe und anschließender Zwangsunterbringung rechnen müssen.

  2. wilfried
    Am 10. Februar 2021 um 11:44

    Welche Bestimmungen gibt es für das Laden von Hybrid-Autos auf Laternenparkplätzen vor dem Haus über die Steckdose. Gibt es Vorschriften. Darf ich diesen öffentlichen Parkplatz als private Hybridladestelle ausweisen und freihalten lassen. Wie ist es generell mit der E-Ladung aus dem Privathaus über den Fußweg geregelt.

  3. Kurt
    Am 1. Februar 2021 um 8:47

    Plugin-Hybride (z.B. 330E) und batterieelektrische Autos erhalten ein E-Kennzeichen und zum berechtigt, entsprechend gekennzeichnete Parkplätze anzufahren. Leider erfolgt die Ausstellung eines E-Kennzeichens nicht immer automatisch. Aber die Verkehrsüberwachung orientiert sich stets an dem Kennzeichen.
    In einigen Städten (z.B. Dortmund) gibt es E-Parkplätze mit und ohne Ladeinfrastruktur. Das Zusatzkennzeichen “während des Ladevorgangs” ist aktuell rechtssicher. Das Parken entgegen der Fahrtrichtung ist leider in der STVO ein Verstoß, wird aber in den meisten Kommunen toleriert. Am besten die zuständige Behörde anschreiben.

  4. Steve P
    Am 7. Januar 2021 um 15:59

    Also das ein E-Mobil ein Kennzeichen mit einem E am Ende hat ist nicht verpflichtend. Bei Landkreisen mit vorne 3 Buchstaben gibt es nämlich Probleme mit dem Platz für die Buchstaben/Zahlen, es passen maximal 8 auf ein Kennzeichen.
    Bei uns im Landkreis fahren viele Elektroautos ohne dem E rum.
    Allerdings glaube ich, dass man beim Ordnungsamt schon erkennt, dass es sich um ein Tesla oder Renault ZOE handelt und das Kabel nicht nur Attrappe ist ;) Hatte da mit unseren ZOE ohne E noch nie Probleme

    • Stefan
      Am 5. Dezember 2021 um 19:34

      Wenn das Ordnungsamt ein Auge zudrückt, ansonsten schlechte Karten. Unser Landkreis hat auch 3 Buchstaben und ich hatte kein Problem ein “E” am Ende zu erhalten. Entweder man nimmt zwei Buchstaben und zwei Ziffern und ein E (XXX-YY 43E) oder 1 Buchstaben und 3 Ziffern und 1 E (XXX-Y 431E).

  5. Joe
    Am 23. November 2020 um 16:01

    Hallo,
    Fahre einen voll-elektrischen Renault Twizzy in der 5 PS Motorisierung mit Versicherungskennzeichen. (Kein E-Kennzeichen).
    Muss das Fahrzeug als E-Fahrzeug gekennzeichnet werden?
    Gibt es dazu eine Plakette?
    Kann ich damit auf E-Parkplätze ohne Gefahr auf einen Strafzettel parken und laden?

  6. michaela F
    Am 20. November 2020 um 18:14

    Wir haben seit Mai einen plug – in Hybrid und warten seit Monaten darauf , dass in unserem Wohn- Umfeld eine Ladestation der Stadt installiert wird, da wir im Mehrfamilienhaus wohnend, keine Möglichkeit haben eine Station einzurichten .
    Seit 6.Oktober ist nun endlich eine Ladestation aufgebaut worden , inclusive der Beschilderung , aber bis heute 20.11. ist sie noch nicht in Brtrieb genommen – diesbezüglich sind wir seit Wochen mit der Stadt in Kontakt !
    Dennoch wurde unser dort parkendes Auto aufgrund der Beschilderung `Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs `am 13.11. von der Stadt abgeschleppt ! 140 € Abschleppkosten , 89 € Verwaltungsgebühr … für die Ordnungswidrigkeit 10 €
    Ein Schildbürgerstreich !?

    • TieJie
      Am 16. August 2023 um 17:30

      Na wenn die Ladesäule nicht funktioniert, dann ist recht einfach zu erkennen, dass dort abgestellte Fahrzeuge nicht laden und es kann abgeschleppt werden. Wieso stellt man sich auf diesen Platz? Was hat das dann mit Schildbürgerstreich zu tun? Sie tun so, als ob Ihnen hier Unrecht widerfahren ist.

  7. Thorsten J.
    Am 29. August 2020 um 8:37

    Guten Morgen! Ich halte das mit der angegebenen Höchstparkdauer für völlig sinnlos weil was kann ich dafür wenn mein Auto nur 1 phasig lädt und damit der Ladevorgang über 3 Stunden dauert? Da sagt man einerseits kostenlos parken während des Ladens aber sobald es länger als 3 Stunden dauert gibt es ein Verwarngeld? MIt chademo würde es natürlich schneller gehen aber leider hat meine Stadt keine Ladesäule aufgestellt wo ich so laden könnte? Tja dann heißt es wohl wegziehen in eine Stadt die das ermöglicht? Da sollte man schon den e Mobilisten ermöglichen so lange zu laden bis der Akku voll ist aber so muss ich ganz genau kucken 3 Stunden und dann weg fahren auch wenn damit der Akku nicht voll ist? Das bremst die Verkehrswende aus wenn mir die StVO Steine in den Weg wirft beim laden? Danke!

  8. Stefan
    Am 26. August 2020 um 13:11

    Sicher gibt es auch ein ‚falsches‘ Auto mit Verbrennungsmotor. Das muss jeder für sich selbst entscheiden. Aussagen ohne Validierung das Elektoautos ein Supergau wären sind allerdings nicht zielführend, weil schlichtweg falsch. Es hängt immer davon ab, ob man sich überhaupt mit dem Thema identifizieren möchte und sich entsprechend informiert hat.

  9. Pat
    Am 21. August 2020 um 16:27

    Leider werden auf E-Parkplätzen immer wieder E-Autos geparkt, ohne dass sie geladen werden. Da die App eine freie Ladesäule anzeigt, sucht man die Ladestation auf, nur um festzustellen, dass der Parkplatz belegt ist. Das ist insbesondere in Gegenden, in denen es nur wenige Ladesäulen gibt, sehr ärgerlich. Alle E-Parkplätze sollten immer mit dem entsprechenden Zusatz “nur für den Ladevorgang” gekennzeichnet sein und dieses Verhalten sollte mit einem Bußgeld geahndet werden.

  10. Frank
    Am 20. Juli 2020 um 6:54

    Ich habe einen 330e Hybrid, ohne E Kennzeichen.Darf ich zum Laden des E Motors auf einen E Parkplatz?
    Antwort: Nein. Hybridfahrzeuge haben kein E – Zusatz im Kennzeichen.

  11. Fritz!
    Am 13. Juli 2020 um 23:48

    Nein, es gibt KEIN Hybrid-Auto mit E-Kennzeichen und KEINEM Ladeport. Alle Hybrid-FAhrzeuge mit E-Kennzeichen müssen PlugIn Hybride sein, also von aussen aufladbar. Sonst bekommen sie das E-Kennzeichen nicht.

  12. Marius
    Am 17. Juni 2020 um 11:44

    Man könnte sich natürlich einfach ein richtiges Auto mit Verbrennungsmotor kaufen und auf einem freien Parkplatz abstellen;
    diese Vorgehensweise hat sich in Großstädten seit etwa einem Jahrhundert bewährt.
    Abgesehen davon, dass der Betrieb eines E-Autos der ökologische Supergau ist;
    vielmehr noch der ökonomische, da Deutschland die höchsten Strompreise Europas, wenn nicht gar dieser Erde verlangt, eine Bilanz des Scheiterns;
    Konsequenz von drei Dekaden gedankenloser und verbraucherfeindlicher Energiepolitik.

  13. Kurt H.
    Am 20. Mai 2020 um 13:07

    Man kann eine E-Plakette in Deutschland bei jeder KFZ-Zulassungsstelle erhalten. Hierzu muss man die CoC-Bescheinigung vorlegen.

  14. theMario
    Am 3. Mai 2020 um 23:21

    Hallo Lutz, für Elektrofahrzeuge ohne E !!!und!!! nicht in der Bundesrepublik zugelassen gibt es ein rundes blaues E (ähnlich der Umweltplakette vorn rechts in der BRD). Diese kommt allerdings aussen mitten auf das Heck des Fahrzeuges. Aussen, weil das ja auch so schön sinnvoll ist. Haltbarkeit und Nachhaltigkeit sind nicht wichtig in den Amtsstuben, nur der Kaffee sollte wenn nicht Bio, wenigstens teuer sein… .
    Ich finde das Pochen auf ein E- Kennzeichen sinnfrei. Gibt es doch Hybride mit E- Kennzeichen und ohne Ladeport. Amtsschimmel, ich hör dir wiederkäuen.

  15. Michael
    Am 3. Mai 2020 um 20:53

    Hallo Lutz,
    es gibt natürlich für ausländische Fahrzeuge eine blaue Plakette für E-Fahrzeuge :-)
    Grundlage hierfür ist die Richtlinie der EU 2007/46/EG.

  16. Stefan
    Am 25. April 2020 um 16:46

    Für alle Ausländer (sorry den Begriff) gibt es eine blaue Plakette die auf der Heckscheibe rechts unten und auf der außenseite “montiert” werden muss. Somit ist auch einem nicht in Deutschland zugelassenem Fahrzeug das Laden auf E-Parkplätzen gestattet!!!

  17. Sven
    Am 21. April 2020 um 17:56

    Kann das gleiche Klientel auch bei Familienparkplätze angewendet werden?
    Das heißt, wenn auf einem öffentlichen Parkplatz, eins oder zwei Stellplätze für Familien per (Zusatz)schild reserviert ist, kann es dann dennoch zur einem Bußgeld kommen, wenn man ohne Kinder darauf parkt?

    • Nico
      Am 4. November 2021 um 16:24

      Nein, Familienparkplätze kommen in der StVo nicht vor, ebenfalls Frauenparkplätze nicht. Diese Beschilderungen gibt es nur auf privaten Parkplätzen und evtl. kann der Besitzer vom Hausrecht gebrauch machen, wenn die StVo auf dem Parkplatz nicht gilt.

  18. Tesla2Go
    Am 12. April 2020 um 11:56

    Als ich Anfang 2015 mein Elektroauto angemeldet habe, gab es noch gar keine E-Kennzeichen! Es wurde mir von der Zulassungsstelle noch nicht einmal angeboten. Solange dieses Kennzeichen optional ist und nicht verpflichtend wäre es ein Unding, wenn ich mit einem reinen elektrischen Auto, dass mittlerweile über alle Grenzen bekannt ist, nicht auf einem Parkplatz stehen dürfte und dort laden dürfte, nur weil es kein E Kennzeichen besitzt. Wenn mir die Nachrüstung bzw. das Ummelden bezahlt wird oder wenn es für Pseudo-Elektroautos wie Hybride, die nicht auf Ladesäulen angewiesen sind (!!) keine E-Kennzeichen mehr gibt, dann wäre das politisch okay und ich würde mir ein solches Kennzeichen zulegen. Aber solange das nicht der Fall ist, ist das E-Kennzeichen eine reine Farce.

  19. Lutz
    Am 15. Februar 2020 um 17:26

    Unser Fahrzeug hat kein “E” Kennzeichen, weil es derart in den Niederlanden nicht gibt. Es hat genau so ein Kennzeichen wie jedes andere. Da ich es aber – sobald ich an einer Ladesäule stehe – immer anschließe und auch auf der Heckscheibe 100% Electric steht, sollte das kein Problem sein oder benötige ich noch irgendeine extra Plakette die meine ZOE als Elektroauto ausweist?

    • Kurt
      Am 1. September 2021 um 9:00

      Für ausländische Fahrzeuge kann auf jeder KFZ-Zulassungsstelle eine blaue E-Plakette beantragt werden, die hinten drauf geklebt werden muss.

  20. Heer
    Am 25. Januar 2020 um 11:11

    Ich habe einen 330e Hybrid, ohne E Kennzeichen.Darf ich zum Laden des E Motors auf einen E Parkplatz?

    • KP
      Am 4. Mai 2022 um 11:52

      im Falle eines Knöllchens ist nachzuweisen, dass das Fahrzeug die Anforderungen für ein E-Kennzeichen erfüllen kann. Dann kann die Stadtverwaltung das Knöllchen stornieren

      • SoSch
        Am 20. Januar 2023 um 22:03

        Außer in der schönen Stadt Celle.

        Dort gilt: „Kein E – Verwarnung. Klare Kante!“

        Ich durfte jedenfalls nicht nachweisen, dass mein Fahrzeug (ohne E-Kennzeichen) 100% elektrisch angetrieben ist und ich den Strom brauchte.
        Als ich telefonisch fragte, wo ich in Celle bitte parken und laden könne, ohne ein Knöllchen zu riskieren, antworte man knapp: “Ohne E im Kennteichen dürfen Sie nirgendwo an den Ladesäulen der Stadt Celle öffentlich laden und dabei parken.“

        Ich musste das Knöllchen über 55€ zahlen. Bekam die Androhung eines Bußgeldverfahrens per Post.

        ??? Ich hab’s nicht verstanden. Die Presse und das TV ein Glück auch nicht. Dadurch bekam ich viel Unterstützung. Am 14.1.23 war mein Fall in der Celler Zeitung. Demnächst auch zu sehen bei extra3. Viel Spaß! Auf meine schriftliche Beschwerde hat die Stadt Celle bis heute nicht reagiert! Jedenfalls nicht mir gegenüber. Unglaublich auch die Beschilderung, die eindeutig falsch vorgenommen wurde. Suche noch einen Juristen, der Lust hätte, sich dieser Sache einmal anzunehmen. Für den guten Zweck, sozusagen…

        • Marc
          Am 13. Juni 2023 um 22:49

          Ist doch auch absolut richtig. Genau dafür gibt es das E. Wer da bei der Anmeldung nicht nimmt, ist doch selber schuld!

  21. Elly
    Am 16. Januar 2020 um 16:37

    ich habe ein hybridfahrzeug, kann ich damit auf einen E-Parkplatz (keine Ladestation) parken. Danke

    • KP
      Am 4. Mai 2022 um 11:50

      ja, nur in Verbindung mit einem e-Kennzeichen

  22. ulwo
    Am 1. Dezember 2019 um 15:12

    Wie sieht es denn aus, wenn ein E-Parkplatz ausgewiesen ist, aber keine Ladesäule vorhanden ist.
    So vorhanden in Dortmun-Lütgendortmund mit Knöllchen effekt

    • Dario M.
      Am 27. Juni 2022 um 13:31

      …Und es werden immer mehr solcher Parkplatz-“Fallen”…!

      Ich musste letzte Woche kurz zur Bank (BO Viktoriastr.)
      Schild “314” das P auf blauem Hintergrund mit Zusatz (weißes Schild mit schw. Auto mit Stecker), ABER KEINE Ladesäule! …also kann nicht schaden, ich beraube oder behindere niemanden beim Laden – dachte ich!!
      Resultat 55,-€ Knolle – denn wie ich jetzt weiß: bei dem Zusatzschild (schw. Auto mit Stecker) dürfen AUCH E-Autos OHNE E-Kennzeichnen NICHT Parken!!!
      “Ein Schelm, wer dabei Böses denkt!” … WIR ENTWICKELN UNS IN DEUTSCHLAND IMMER MEHR ZUM §§-STAAT… :-(

    • joschi
      Am 28. Dezember 2021 um 17:01

      dann kostet es 55 Euro, ist mir gerade passiert

      • Jeton
        Am 12. Oktober 2022 um 10:49

        Hallo
        Wenn die Ladestation defekt ist,darf man dort mit ein normales Auto da parken ???
        Das hab ich gemacht, 55€ Strafe…obwohl die Ladestation defekt ist.
        Ist das rechtens!!!
        Bitte um rat

        Danke im voraus

        • funtron
          Am 19. Dezember 2022 um 10:03

          Dürfen Sie natürlich nicht Parken, weil Beschilderung eindeutig ist, die Ladestationen kann auch nur neu gestartet werden und Läuft wieder.

          • Gürkan G
            Am 29. April 2023 um 19:24

            Ich wollte mein Hybrid mit Strom betanken. Allerdings hat sich dann herausgestellt, dass die Ladesäule defekt ist! Ich bin dann auf dem Parkplatz stehen geblieben und im Nachgang hatte ich ein €55,- Knöllchen. Ist das rechtens??

  23. Werner
    Am 26. November 2019 um 17:01

    Ich hab mein Auto (natürlich mit E-Kennzeichen) in der falschen Fahrtrichtung geparkt da ich sonst nicht mit dem Ladekabel an den Stromanschluss gekommen wäre.
    Dafür gab es einen 15€ Strafzettel wegen parken in der falschen Richtung.
    Gibt es irgendwelche Ausnahmeregeln für den Fall?

    • Inhofer
      Am 24. August 2021 um 8:09

      danke

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