Bußgeldberechnung in Finnland: Deutlicher Unterschied zu Deutschland
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Bußgelder werden je nach Verstoß unterschiedlich berechnet
Bußgeldberechnung: In Finnland spielen Gehalt und Tagessätze hierfür eine große Rolle.
Viele wollen ihr Urlaubsland selbst und möglichst mobil erkunden. Egal ob gemietet oder das eigene – mit dem Auto sind Urlauber flexibler. Dass dann auch die Verkehrsvorschriften des Urlaubslandes beachtet werden müssen, sollte klar sein.
Bußgelder können durchaus eine unliebsame Überraschung darstellen, vor allem wenn die Bußgeldberechnung, wie in Finnland, grundlegend anders aussieht als zu Hause.
Die Weiten Finnlands im Auto zu entdecken und die Landschaft zu genießen, hat für viele Urlauber einen großen Reiz. Allerdings verleitet die Urlaubsfreude manchmal auch dazu, nicht so genau auf den Tacho zu schauen oder nach einer Fotosession beim Wiedereinsteigen ins Auto den Gurt zu vergessen. Wie die Behörden in Finnland dann dasBußgeld berechnen und womit Urlauber rechnen müssen, erläutert der nachfolgende Ratgeber.
Wie funktioniert die Bußgeldberechnung in Finnland?
Bußgeldberechnung in Finnland: Bei einem g Geschwindigkeitsverstoß bestimmt auch die Geschwindigkeit die Höhe.
Eine sinnvolle Urlaubsvorbereitung sollte auch immer die gängigsten Verkehrsregeln beinhalten. So kann nicht nur ein Bußgeld in der Regel vermieden werden, auch das Unfallrisiko sinkt üblicherweise, wenn Fahrer über die Vorschriften Bescheid wissen. Auch wann und wie hoch Sanktionen ausfallen, wenn doch mal etwas passiert, sollte bereits im Vorfeld einer Reise Thema sein. Auch wenn das Wissen die Höhe der Bußgelder nicht beeinflusst, kann es eventuell dazu beitragen, dass die Regeln besser beachtet werden oder im Fall der Fälle, der Schock nicht ganz so groß ist.
Die Bußgeldberechnung in Finnland unterscheidet sich bei groben Verstößen erheblich von der in Deutschland, sodass es ratsam ist, sich damit vor dem Urlaub zu befassen. Bei geringfügigen Verstößen, wie dem Missachten des Handyverbots, der Licht- oder Anschnallpflicht gibt es auch im Land der Rentiere festgelegte Bußgelder, welche sich etwa bei 50 bis 100 Euro ansiedeln. Ebenfalls starre Beträge werden bei geringen Geschwindigkeitsverstößen fällig.
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Das Besondere bezüglich der Bußgeldberechnung in Finnland wird bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 50 km/h, bei Rotlichtverstößen oder beim Missachten der Promillegrenze augenscheinlich. Denn dann sind es keine festen Summen mehr, sondern anhand von Tagessätzen und dem Einkommen des Verkehrssünders ermittelte Sanktionen. Je nach Verstoß und Gehalt betragen die Bußgelder dann unterschiedliche hohe Summen, die jedoch hunderte oder auch tausende Euros umfassen können.
Bußgeldberechnung in Finnland: Ein Beispiel
Finnland: Um das Bußgeld berechnen zu können, muss die Anzahl der Tagessätze feststehen.
Da die Bußgeldberechnung in Finnland, wie erwähnt, einkommensabhängig ist, kann nicht pauschal bestimmt werden, mit welchen Bußgeldern Betroffene rechnen müssen. Allerdings gibt es auch bei dieser Art der Berechnung Konstanten, die immer herangezogen werden. So liegen immer das Nettomonatseinkommen sowie eine festgesetzte Anzahl an Tagessätzen für die jeweiligen Verstöße zu Grunde. Es gilt jedoch: Je höher das Gehalt, desto höher fallen die Bußgelder aus.
In Finnland werden maximal 120 Tagessätze verhängt. So sind Bußgelder ab 15 Tagessätzen möglich, wenn Fahrer beispielsweise die Promillegrenze überschreiten. Diesen Sätzen werden dann anhand des ermittelten Einkommens Summen zugeordnet. Nachfolgend findet sich ein Beispiel, wie ein solches Bußgeld dann aussehen kann. Durch diese Bußgeldberechnung kann in Finnland auch ein geringes Gehalt zu relativ hohen Sanktionen führen und zwar dann, wenn eine hohe Anzahl an Tagessätzen vorgesehen ist.
Es werden aufgrund des Verstoßes 120 Tagessätze verhängt. Das Gehalt des Verkehrssünders bestimmt dann, dass ein Tagessatz 25 Euro beträgt. Es müssen für die Gesamtsumme also 25 Euro mit 120 multipliziert werden. Das Bußgeld würde sich auf 3.000 Euro belaufen. Werden jedoch nur 15 Tagessätze verhängt, müssten Betroffene bei 25 Euro pro Tagessatz 375 Euro zahlen.
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