Polizisten dürfen nicht überall Blitzer aufstellen.
Sogenannte Blitzer sind Messgeräte, welche vorrangig der Geschwindigkeitsüberwachung dienen. Sie werden entweder von der Polizei oder den jeweiligen Kommunen aufgestellt und kontrolliert. Durch die Geräte, oft Radaranlagen, erfolgt eine Messung der Geschwindigkeit der vorbeikommenden Fahrzeuge. Überschreitet ein Auto die zulässige Höchstgeschwindigkeit, kann die Behörde ein Bußgeld vom Fahrer verlangen. Je nach der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung sind auch Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot möglich. Durch die Kontrolle der Geschwindigkeit soll die Sicherheit im Verkehr gewährleistet werden.
Blitzer können stationär, also fest installiert sein und deshalb immer am gleichen Ort stehen. Es gibt jedoch auch mobile Blitzer, die einen Standortwechsel erlauben. Werden Autofahrer geblitzt, weil sie mit zu viel km/h unterwegs sind, fragen sich manche, warum gerade dort ein Blitzer steht. Dürfen die Behörden Blitzer überall installieren oder existieren bestimmte Richtlinien?
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Blitzer aufstellen
In welchen Abständen zu Verkehrsschildern dürfen Blitzer aufgestellt werden?
Der vorgeschriebene Abstand zwischen Blitzer und Verkehrszeichen variiert je nach Bundesland. Gängig sind jedoch in den meisten Fällen 100 bis 150 Meter.
Darf jeder einen Blitzer aufstellen?
Es ist in der Regel nicht erlaubt, in Eigenregie einen Blitzer aufzustellen. Diese Aufgabe übernehmen normalerweise kommunale Behörden, die Polizei oder offiziell beauftragte Privatfirmen.
Was kann ich tun, wenn ein Blitzer verkehrswidrig aufgestellt wurde?
Sind Sie der Meinung, ein Blitzer sei falsch aufgestellt gewesen, als Sie geblitzt wurden? In diesem Fall können Sie Einspruch gegen den entsprechenden Bußgeldbescheid einlegen. Dazu haben Sie 14 Tage lang Zeit, nachdem er in Ihrem Briefkasten gelandet ist.
Im Video: Wo darf geblitzt werden?
In unserem Video erfahren Sie, wo geblitzt werden darf.
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Die verschiedenen Vorgaben zur Messgeräteaufstellung
Die Richtlinien dafür, wo ein Blitzer aufgestellt werden darf, sind in Deutschland von Bundesland zu Bundesland verschieden. Allgemein lässt sich sagen, dass meistens ein bestimmter Abstand zwischen einem Verkehrsschild zur Geschwindigkeitsbeschränkung und dem Blitzer einzuhalten ist. Dadurch soll verhindert werden, dass der Fahrer bei einem hohen Tempo zu plötzlich bremst. Denn auf diese Weise kann es zu Unfällen kommen.
Aber es gibt auch Ausnahmen von dieser Regel. So darf z. B. an Gefahrenstellen auch anders verfahren werden. Auch nach einem Geschwindigkeitstrichter ist es unter Umständen möglich, den Mindestabstand zu umgehen.
Zu beachten ist außerdem, dass ein vorgeschriebener Abstand nur zu einem Verkehrsschild eingehalten werden muss, welches den Beginn einer Geschwindigkeitsbeschränkung markiert. Vor einem Schild, das diese aufhebt, muss ein Blitzer nicht in einem bestimmten Abstand stehen. Diese Regelung geht auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart zurück (Az 4 Ss 261/11), der vom 4.07.2011 datiert.
Der vorgeschriebene Abstand zwischen Blitzer und Verkehrsschild variiert von Bundesland zu Bundesland. In der folgenden Tabelle sollen die einzelnen Werte gezeigt werden:
Bundesland
Mindestabstand
Baden-Württemberg
Kein Mindestabstand vorgegeben
Bayern
200 Meter
Berlin
75 Meter (vor und hinter Verkehrsschildern, die eine Änderung der Geschwindigkeit anzeigen);
150 Meter (vor und hinter einer Ortstafel)
Brandenburg
150 Meter
Bremen
150 Meter
Hamburg
Kein Mindestabstand vorgegeben
Hessen
100 Meter
Mecklenburg-Vorpommern
100 Meter bzw. 250 Meter (Autobahnen und Kraftfahrstraßen)
Niedersachsen
150 Meter
Nordrhein-Westfalen
Kein Mindestabstand vorgegeben
Rheinland-Pfalz
100 Meter
Saarland
100 Meter
Sachsen
150 Meter
Sachsen-Anhalt
100 Meter
Schleswig-Holstein
100 Meter
Thüringen
200 Meter
Die Mindestabstände, soweit welche durch Richtlinien vorgegeben sind, belaufen sich also auf 75 bis 200 Meter.
Kann jeder einen Starenkasten aufstellen?
Wo dürfen Beamte Blitzer aufstellen? Die Vorschriften variieren nach Bundesland.
Blitzer werden manchmal auch als Starenkasten bezeichnet. Eine Privatperson darf nicht einfach einen Blitzer aufstellen. Es sei denn, es handelt sich um eine sogenannte Blitzerattrappe.
Doch dies ist auch nur dann möglich, wenn die Attrappe auf dem privaten Grundstück und nicht auf öffentlichem Grund und Boden steht.
Tatsächlich sind es aber nicht nur Polizei und kommunale Behörden, die Blitzer aufstellen. Einige Gemeinden engagieren auch Privatfirmen, welche diese Aufgabe gegen Bezahlung übernehmen.
Diese sind aber in dem Fall offiziell beauftragt worden. Daher lässt sich diese Situation nicht mit der einer Privatperson vergleichen, die auf eigene Faust Blitzer aufstellen will.
Manche Fahrer, die im Auto geblitzt worden sind, weil sie laut Messergebnis mit zu viel km/h gefahren sind, erwägen möglicherweise einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid. In so einem Fall ist es nicht verkehrt, sich an einen Rechtsanwalt, möglichst einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, zu wenden. Dieser kann beurteilen, ob ein solcher Einspruch Aussicht auf Erfolg hat.
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Murat Kilinc ist dank seines Expertenwissens dazu in der Lage, die Leser von bussgeldkatalog.org umfassend über Themen rund um den Verkehr - wie etwa das Verkehrszivilrecht sowie das Verkerhrsstrafrecht - aufzuklären. Sein Studium absolvierte er an der Universität Bremen. Sein Referendariat führte den heutigen Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH an das OLG Celle sowie in den Landgerichtsbezirk Verden.
Nach folgendem Auszug einer eMail gibt es keinen Mindestabstand mehr in Baden-Württemberg:
“Am 29.06.2015 erließ das Innenministerium die Neufassung der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für die Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei (VwV-VkSA)“. In dieser Neufassung wurde der bisher unter der Nummer 4.2. geführte Absatz, welcher die Regelung zum Mindestabstand von 150 Metern zu den jeweiligen geschwindigkeitsbeschränkenden Verkehrszeichen enthielt, gestrichen. Somit ist der Abstand von 150 Metern, wie Ihnen Frau Kübler am 14.11.2016 per E-Mail mitteilte, nicht mehr rechtsverbindlich.”
Muß in einem Bescheid auch geschrieben sein in welche Richtung gefahren wurde wenn in beide Richtungen verschiedene Geschwindigkeiten gefahren darf ??
Hallo Klaus,
dies ist in der Regel nicht notwendig.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Nach folgendem Auszug einer eMail gibt es keinen Mindestabstand mehr in Baden-Württemberg:
“Am 29.06.2015 erließ das Innenministerium die Neufassung der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für die Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei (VwV-VkSA)“. In dieser Neufassung wurde der bisher unter der Nummer 4.2. geführte Absatz, welcher die Regelung zum Mindestabstand von 150 Metern zu den jeweiligen geschwindigkeitsbeschränkenden Verkehrszeichen enthielt, gestrichen. Somit ist der Abstand von 150 Metern, wie Ihnen Frau Kübler am 14.11.2016 per E-Mail mitteilte, nicht mehr rechtsverbindlich.”