Ausfallerscheinungen im Verkehrsrecht: Bedeutung und Folgen

Von Dr. Philipp Hammerich

Letzte Aktualisierung am: 21. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

FAQ: Ausfallerscheinungen

Welche Ausfallerscheinungen gibt es?

Ausfallerscheinungen sind körperliche oder geistige Beeinträchtigungen, die die Fahrtüchtigkeit mindern und durch Alkohol- oder Drogenkonsum entstehen. Sie können neurologisch sein (z. B. Konzentrationsstörungen, Verwirrtheit) oder motorisch (z. B. unsicherer Gang, Koordinationsprobleme).

Was sind typische Ausfallerscheinungen bei Alkohol am Steuer?

Das sind sichtbare Anzeichen wie Schlangenlinien fahren, Torkeln, verlangsamte Reaktionen oder Fehlverhalten im Straßenverkehr, die zeigen, dass jemand durch Alkohol nicht mehr sicher fahren kann. Hier erfahren Sie mehr dazu.

Welche rechtlichen Folgen drohen bei Ausfallerscheinungen durch Alkohol?

Eine relative Fahruntüchtigkeit kann schon bei 0,3 Promille vorliegen. Zusammen mit Ausfallerscheinungen ist dies strafbar und kann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Ab 1,1 Promille gilt absolute Fahruntüchtigkeit, und es drohen härtere Strafen inklusive MPU-Anordnung und langer Sperrzeiten.

Bußgeldkatalog für das Fahren unter Alkoholeinfluss

Beschrei­bungBuß­geldPunk­teFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
Verstoß gegen die 0,5 Promille­grenze
... beim 1. Mal500 €21 Monat1 MHier prüfen **
... beim 2. Mal1000 €23 Monate3 MHier prüfen **
... beim 3. Mal1500 €23 Monate3 MHier prüfen **
Gefähr­dung des Verkehrs unter Alkohol­einfluss (bereits ab 0,3 Promille)3Ent­ziehung des Führer­scheins, Freiheits­strafe oder Geld­strafeHier prüfen **
Alkohol­gehalt im Blut ab 1,1 Promille3Ent­ziehung des Führer­scheins, Freiheits­strafe oder Geld­strafeHier prüfen **

Bußgeldkatalog für das Fahren unter Drogeneinfluss

Beschrei­bungBuß­geldPunk­teFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
Vers­toß gegen das Drogen­gesetz im Straßen­verkehr
... beim 1. Mal500 €21 Monat1 MHier prüfen **
... beim 2. Mal1000 €23 Monate3 MHier prüfen **
... beim 3. Mal1500 €23 Monate3 MHier prüfen **
Gefähr­dung des Ver­kehrs unter Drogen­ein­fluss3Entziehung der Fahrerlaub­nis, Freiheits­strafe oder GeldstrafeHier prüfen **

Was sind Ausfallerscheinungen im Straßenverkehr?

Ausfallerscheinungen gemäß  § 316 StGB sind sichtbare Beeinträchtigungen der Fahrtüchtigkeit.
Ausfallerscheinungen gemäß § 316 StGB sind sichtbare Beeinträchtigungen der Fahrtüchtigkeit.

Ausfallerscheinungen sind körperliche oder geistige Beeinträchtigungen, die auf den Konsum von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln zurückzuführen sind und die Fahrtüchtigkeit erheblich mindern. Sie sind ein wichtiger Beweis, um die strafrechtlich relevante Fahruntüchtigkeit festzustellen.

Die rechtlichen Grundlagen hierfür finden sich in zwei zentralen Gesetzen:

  • § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr): Nach diesem Paragraphen macht sich strafbar, wer ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Konsums von berauschenden Mitteln nicht in der Lage ist, sicher zu fahren. Ausfallerscheinungen dienen als zentraler Nachweis für diese Fahruntüchtigkeit.
  • § 315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs): Dieser Paragraph regelt die Strafbarkeit, wenn durch eine Fahruntüchtigkeit Leib, Leben oder Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden.

Bei einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille oder mehr liegt eine absolute Fahruntüchtigkeit vor. Diese wird angenommen, unabhängig von der tatsächlichen Fahrweise oder Ausfallerscheinungen. Liegt der Alkoholwert unter 1,1 Promille (mindestens aber 0,3 Promille) oder wirken andere berauschende Mittel, müssen, um die relative Fahruntüchtigkeit nachzuweisen, weitere Ausfallerscheinungen hinzukommen.

Typische Ausfallerscheinungen: Beispiele bei Alkohol

Alkoholbedingte Ausfallerscheinungen sind sichtbare Anzeichen dafür, dass ein Fahrzeugführer aufgrund des Konsums von Alkohol nicht mehr in der Lage ist, sein Fahrzeug sicher zu führen. Sie treten oft schon bei niedrigen Blutalkoholwerten (bereits ab 0,3 Promille) auf und können einen Straftatbestand begründen (Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB).

Typische Beispiele dafür sind:

  • Fahren in Schlangenlinien
  • Unsicherheiten beim Gehen, Torkeln, Stolpern, Schwanken
  • Fehler beim Einhalten der Fahrspur, Kurvenschneiden oder Überfahren von roten Ampeln
  • Verlangsamte oder unsichere Reaktionen auf Verkehrssituationen
  • Übertriebene Risikobereitschaft, falsche Einschätzung von Entfernungen und Geschwindigkeiten

Drogentypische Ausfallerscheinungen: Welche gibt es?

Ausfallerscheinungen, die durch Cannabis bedingt sind,  können zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.
Ausfallerscheinungen, die durch Cannabis bedingt sind, können zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.

Bereits der Nachweis einer geringen Menge illegaler Drogen wie Kokain oder Amphetamine im Blut, insbesondere in Verbindung mit Ausfallerscheinungen, kann eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat begründen.

Für Cannabis gilt seit dem 22. August 2024 ein gesetzlicher Grenzwert von 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter Blutserum. Liegt der THC-Wert darüber, wird eine Ordnungswidrigkeit angenommen, die eine Geldbuße und in der Regel ein Fahrverbot nach sich zieht.

Wenn jedoch zusätzlich Ausfallerscheinungen festgestellt werden – beispielsweise Fahrfehler oder eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer – kann dies zu einer strafrechtlichen Verfolgung nach §316 StGB führen. Für Fahranfänger unter 21 Jahren und in der Probezeit gilt zudem ein grundsätzliches THC-Verbot: Hier ist jeder nachgewiesene Wert bereits ein Verstoß.

Im Folgenden finden Sie einer Auswahl von Ausfallerscheinungen, die für Drogen typisch sind:

  • Starke Beeinträchtigung der Reaktionsfähigkeit.
  • Koordinationsstörungen (z.B. wackeliger Gang, Schwierigkeiten bei Bewegungen).
  • Beeinträchtigte Sehfähigkeit oder visuelle Wahrnehmungsprobleme (Tunnelblick, unscharfes Sehen).
  • Orientierungslosigkeit, Störungen des räumlichen Bewusstseins.
  • Gerötete/wässrige Augen oder auffallend geweitete Pupillen
  • Unlogisches, ungeordnetes Verhalten und Konzentrationsstörungen.

Im Straßenverkehr können verschiedene Formen von Ausfallerscheinungen auftreten, die das Fahrverhalten und die Fahrsicherheit beeinflussen. Neurologische Ausfallerscheinungen betreffen zum einen das zentrale und periphere Nervensystem und können sich auf Bewegungen, Wahrnehmung, Koordination und kognitive Funktionen auswirken. Im Gegensatz dazu beziehen sich motorische Ausfallerscheinungen auf beeinträchtigte körperliche Bewegungsfunktionen, die die Fahrzeugkontrolle und das sichere Fahren erschweren können.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich bekam seine Zulassung als Rechtsanwalt in Deutschland 2007. Er studierte zuvor an der Universität Hamburg und promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Für bussgeldkatalog.org beantwortet er verschiedene Verbraucherfragen rund um das Verkehrsrecht.

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