Ausfallerscheinungen im Verkehrsrecht: Bedeutung und Folgen
Letzte Aktualisierung am: 21. August 2025
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
FAQ: Ausfallerscheinungen
Ausfallerscheinungen sind körperliche oder geistige Beeinträchtigungen, die die Fahrtüchtigkeit mindern und durch Alkohol- oder Drogenkonsum entstehen. Sie können neurologisch sein (z. B. Konzentrationsstörungen, Verwirrtheit) oder motorisch (z. B. unsicherer Gang, Koordinationsprobleme).
Das sind sichtbare Anzeichen wie Schlangenlinien fahren, Torkeln, verlangsamte Reaktionen oder Fehlverhalten im Straßenverkehr, die zeigen, dass jemand durch Alkohol nicht mehr sicher fahren kann. Hier erfahren Sie mehr dazu.
Eine relative Fahruntüchtigkeit kann schon bei 0,3 Promille vorliegen. Zusammen mit Ausfallerscheinungen ist dies strafbar und kann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Ab 1,1 Promille gilt absolute Fahruntüchtigkeit, und es drohen härtere Strafen inklusive MPU-Anordnung und langer Sperrzeiten.
Bußgeldkatalog für das Fahren unter Alkoholeinfluss
Beschreibung | Bußgeld | Punkte | FahrverbotFVerbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze | ||||
... beim 1. Mal | 500 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
... beim 2. Mal | 1000 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
... beim 3. Mal | 1500 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
Gefährdung des Verkehrs unter Alkoholeinfluss (bereits ab 0,3 Promille) | 3 | Entziehung des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe | Hier prüfen ** | |
Alkoholgehalt im Blut ab 1,1 Promille | 3 | Entziehung des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe | Hier prüfen ** |
Bußgeldkatalog für das Fahren unter Drogeneinfluss
Beschreibung | Bußgeld | Punkte | FahrverbotFVerbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr | ||||
... beim 1. Mal | 500 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
... beim 2. Mal | 1000 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
... beim 3. Mal | 1500 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
Gefährdung des Verkehrs unter Drogeneinfluss | 3 | Entziehung der Fahrerlaubnis, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe | Hier prüfen ** |
Inhaltsverzeichnis:
Was sind Ausfallerscheinungen im Straßenverkehr?
Ausfallerscheinungen sind körperliche oder geistige Beeinträchtigungen, die auf den Konsum von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln zurückzuführen sind und die Fahrtüchtigkeit erheblich mindern. Sie sind ein wichtiger Beweis, um die strafrechtlich relevante Fahruntüchtigkeit festzustellen.
Die rechtlichen Grundlagen hierfür finden sich in zwei zentralen Gesetzen:
- § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr): Nach diesem Paragraphen macht sich strafbar, wer ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Konsums von berauschenden Mitteln nicht in der Lage ist, sicher zu fahren. Ausfallerscheinungen dienen als zentraler Nachweis für diese Fahruntüchtigkeit.
- § 315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs): Dieser Paragraph regelt die Strafbarkeit, wenn durch eine Fahruntüchtigkeit Leib, Leben oder Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden.
Bei einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille oder mehr liegt eine absolute Fahruntüchtigkeit vor. Diese wird angenommen, unabhängig von der tatsächlichen Fahrweise oder Ausfallerscheinungen. Liegt der Alkoholwert unter 1,1 Promille (mindestens aber 0,3 Promille) oder wirken andere berauschende Mittel, müssen, um die relative Fahruntüchtigkeit nachzuweisen, weitere Ausfallerscheinungen hinzukommen.
Typische Ausfallerscheinungen: Beispiele bei Alkohol
Alkoholbedingte Ausfallerscheinungen sind sichtbare Anzeichen dafür, dass ein Fahrzeugführer aufgrund des Konsums von Alkohol nicht mehr in der Lage ist, sein Fahrzeug sicher zu führen. Sie treten oft schon bei niedrigen Blutalkoholwerten (bereits ab 0,3 Promille) auf und können einen Straftatbestand begründen (Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB).
Typische Beispiele dafür sind:
- Fahren in Schlangenlinien
- Unsicherheiten beim Gehen, Torkeln, Stolpern, Schwanken
- Fehler beim Einhalten der Fahrspur, Kurvenschneiden oder Überfahren von roten Ampeln
- Verlangsamte oder unsichere Reaktionen auf Verkehrssituationen
- Übertriebene Risikobereitschaft, falsche Einschätzung von Entfernungen und Geschwindigkeiten
Drogentypische Ausfallerscheinungen: Welche gibt es?
Bereits der Nachweis einer geringen Menge illegaler Drogen wie Kokain oder Amphetamine im Blut, insbesondere in Verbindung mit Ausfallerscheinungen, kann eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat begründen.
Für Cannabis gilt seit dem 22. August 2024 ein gesetzlicher Grenzwert von 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter Blutserum. Liegt der THC-Wert darüber, wird eine Ordnungswidrigkeit angenommen, die eine Geldbuße und in der Regel ein Fahrverbot nach sich zieht.
Wenn jedoch zusätzlich Ausfallerscheinungen festgestellt werden – beispielsweise Fahrfehler oder eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer – kann dies zu einer strafrechtlichen Verfolgung nach §316 StGB führen. Für Fahranfänger unter 21 Jahren und in der Probezeit gilt zudem ein grundsätzliches THC-Verbot: Hier ist jeder nachgewiesene Wert bereits ein Verstoß.
Im Folgenden finden Sie einer Auswahl von Ausfallerscheinungen, die für Drogen typisch sind:
- Starke Beeinträchtigung der Reaktionsfähigkeit.
- Koordinationsstörungen (z.B. wackeliger Gang, Schwierigkeiten bei Bewegungen).
- Beeinträchtigte Sehfähigkeit oder visuelle Wahrnehmungsprobleme (Tunnelblick, unscharfes Sehen).
- Orientierungslosigkeit, Störungen des räumlichen Bewusstseins.
- Gerötete/wässrige Augen oder auffallend geweitete Pupillen
- Unlogisches, ungeordnetes Verhalten und Konzentrationsstörungen.
Im Straßenverkehr können verschiedene Formen von Ausfallerscheinungen auftreten, die das Fahrverhalten und die Fahrsicherheit beeinflussen. Neurologische Ausfallerscheinungen betreffen zum einen das zentrale und periphere Nervensystem und können sich auf Bewegungen, Wahrnehmung, Koordination und kognitive Funktionen auswirken. Im Gegensatz dazu beziehen sich motorische Ausfallerscheinungen auf beeinträchtigte körperliche Bewegungsfunktionen, die die Fahrzeugkontrolle und das sichere Fahren erschweren können.