Audi-Rückruf in Deutschland wegen Sicherheitsmängeln
Letzte Aktualisierung am: 10. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Welche Konsequenzen hat eine Rückrufaktion von Audi?
Sicherheit spielt im Straßenverkehr eine bedeutende Rolle. Hierbei ist jedoch nicht nur das Verhalten der Verkehrsteilnehmer zu berücksichtigen. Auch Kraftfahrzeuge an sich müssen bestimmten Maßstäben genügen, damit sie keine Gefahr darstellen. Trotz unzähliger Sicherheitsmaßnahmen der Kfz-Hersteller kann es trotzdem passieren, dass fehlerhafte Produkte in Umlauf kommen bzw. dass sich später herausstellt, dass bestimmte Fahrzeuge Defekte haben.
In einem solchen Fall wird eine sogenannte Rückrufaktion gestartet. Ein aktuelles Beispiel dafür ist der Abgasskandal, bei dem die Abgaswerte mittels einer verbotenen Software bewusst manipuliert worden waren.
Autohersteller sind grundsätzlich dazu verpflichtet, entsprechende Mängel, die dazu führen könnten, dass dem Fahrer oder anderen Menschen ein Schaden entstehen könnte, zu beheben. Dies betrifft auch Automobilbauer wie Audi. Wie ein Rückruf vom bekannten deutschen Unternehmen kommuniziert wird und was Kunden wissen sollten, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Audi-Rückruf
Liegen Mängel vor, welche die Sicherheit deutlich beeinträchtigen, ruft Audi Fahrzeuge zurück. Das gilt selbstverständlich nur dann, wenn diese Mängel aufgrund von Produktionsfehlern o. Ä. auftreten.
In der Regel werden Sie von Audi oder vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) informiert. Einer der bekanntesten Fälle war die Rückrufaktion im Zuge des weltweiten Abgasskandals.
Um herauszufinden, ob für Ihren Audi eine Rückrufaktion für Diesel läuft, benötigen Sie die sogenannte Fahrzeug-Identifizierungsnummer (ehemals Fahrgestellnummer). Wenn Sie diese auf der Webseite des Autobauers eingeben, können Sie so überprüfen, ob Ihr Fahrzeug von einem Audi-Rückruf betroffen ist.
Es wird ein ein Software-Update aufgespielt, welches die Motorleistung und damit die Abgase reduzieren soll. Der Audi-Abgasskandal kann daher eine Wertminderung zur Folge haben.
Rückruf von Audi: Gesetzliche Grundlagen
Die gesetzliche Grundlage für den Rückruf von Fahrzeugen in Deutschland stellt das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) dar. Sollte von einem Kfz eine unmittelbare Gefahr ausgehen, etwa weil sicherheitsrelevante Bauteile wie Bremse oder Airbags defekt sind, sind Autobauer dazu verpflichtet, einen Rückruf zu starten und die Mängel zu beheben. Hierbei wird in der Regel das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eingeschaltet.
Startet Audi einen Rückruf, werden betroffene Kunden meist entweder vom Hersteller oder vom KBA über die Maßnahme informiert. Ihnen wird mitgeteilt, welche Probleme bestehen sowie wann, wie und wo die Reparatur erfolgt. Für die Behebung der Defekte werden keine Kosten erhoben. Wurde ein Rückruf vom KBA angeordnet, droht eine Stilllegung des Fahrzeugs, wenn der Besitzer dem Aufruf nicht nachkommt.
Die folgende Liste zeigt Ihnen eine Auswahl der jüngsten Fälle, in denen ein Audi-Rückruf nötig wurde (Stand: 2023):
Bekanntgabe des Rückrufs | Audi-Modell | Defekt | Behebung |
---|---|---|---|
12/22 | E-TRON Baujahr 2021 | Einseitiges Absinken des Fahrzeugs aufgrund eines Fehlers innerhalb der Luftfederung | Überprüfung und ggf. Austausch des Luftfederbeins |
10/22 | Q3 Baujahr 2020 - 2022 | Beschädigung der Tankentlüftungsleitung kann zum Kraftstoffaustritt führen | Überprüfung der Dichtheit des Kraftstoffbehälters und ggf. Austausch von Kraftstofftank und Aktivkohlebehälter |
4/22 | A6, A7, A8, RS6, RS7, S6, S7, S8, S8 PLUS Baujahr 2012 - 2017 | Motorausfall durch verstopftes Ölsieb | Austausch der Ölsiebe der Turbolader |
10/21 | E-TRON Baujahr 2021 | Ausfall der Bremskraftverstärkung, des ABS und ESP | Austausch der Bremsdruckeinheit |
04/21 | A6 (C7) Limousine Baujahr 2017 - 2020 | Verletzungsgefahr aufgrund einer eingeschränkten Funktion des Airbags | Überprüfung und ggf. Nacharbeit der Instrumententafel |
2/21 | Q3 (F3) Sportback mit Automatikgetriebe Baujahr 2020 | Unfallgefahr aufgrund einer sich lösenden Bremspedalplatte | Austausch des kompletten Bremspedals |
10/20 | S8 (D4) mit Vierliter-TFSI-Motor Baujahr 2012 - 2017 | Brandgefahr aufgrund sich lösender Teile im Motorraum | Anbringen eines Sicherungsblechs, welches das Lösen verhindern soll |
06/20 | A4 (B9) allroad mit Mild-Hybridsystem und Zweiliter-TFSI-Ottomotor (EA888) Baujahr 2017 - 2020 | Brandgefahr aufgrund eines fehlerhaften Riemenstartergenerators | Austausch des gesamten Riemenstartergenerators |
Läuft für Ihren Audi eine Rückrufaktion? Prüfen Sie dies im Internet!
Möchten Sie herausfinden, ob für Ihren Audi eine Rückrufaktion läuft? Die Fahrgestellnummer hilft Ihnen in diesem Fall weiter. Geben Sie diese auf der entsprechenden Seite der Homepage des Autobauers ein, können Sie feststellen, ob Ihr Fahrzeug von einem Audi-Rückruf betroffen ist.
Bekannter Fall: Audi-Rückruf für Diesel-Fahrzeuge
Für weltweite Empörung sorgte im Jahr 2015 der sogenannte VW-Abgas-Skandal. Es wurde bekannt, dass der deutsche Autobauer eine besondere Software in seine Fahrzeuge eingebaut hatte. Diese sorgte dafür, dass die Pkw auf dem Prüfstand bessere Abgaswerte erzielten. Nicht nur VW-Fahrzeuge waren betroffen, sondern auch einige der Tochterunternehmen. Hierzu gehören Audi, Seat und Škoda.
Die Hersteller mussten reagieren. Für betroffene Audi-Diesel wurde ein Rückruf angeordnet. Hierbei handelt es sich um 1,2-Liter, 1,6-Liter sowie 2,0-Liter-Diesel des Motortyps EA 189 mit der Abgasnorm EU5. Der Motor wurde in den folgenden Modellen (Baujahr 2008 bis 2015) verbaut: A1, A3, A4, A5, A6, TT, Q3 und Q5.
Darüber hinaus schließt der Audi-Rückruf ebenfalls Fahrzeuge mit dem Motortyp EA 897 ein. Auch bei Modellen, bei denen ein V-TDI-Motor mit 3,0 Liter Hubraum verbaut ist, wurde getrickst. Mitunter betroffen vom Audi-Rückruf ist der 3.0-Liter-TDI (Euro 5) aus den Modelljahren 2014 bis 2017. Außerdem geht es um die folgenden Modelle (Baujahr 2015 bis 2018): A6, A7, A8 und SQ5.
Was macht Audi beim Rückruf im Abgas-Skandal?
Doch was passiert nun eigentlich mit den zurückgerufenen Fahrzeugen? Bei dem Rückruf möchte Audi die Abgas-Emissionen der Autos mittels eines Softwareupdates reduzieren. Dieses soll die Motorsteuerung verbessern, sodass die Grenzwerte für die Abgase eingehalten werden. Bei Modellen mit einem 1,6-Liter-Motor wird zudem ein sogenannter Strömungstransformator montiert. Dieser soll ein genaueres Messergebnis liefern und die Kraftstoffverbrennung optimieren.
Auf seiner Webseite garantiert Audi eine kostenlose und unkomplizierte Umsetzung, welche ca. 30 bis 45 Minuten in Anspruch nimmt. Kritiker stehen dem Softwareupdate allerdings skeptisch gegenüber. Bei vielen kommt die Frage auf: Wenn sich die Grenzwerte wirklich mittels einer einfachen Softwareoptimierung einhalten lassen, warum wurde dieses Programm dann nicht von vornherein installiert? Einige Experten gehen davon aus, dass eventuelle negative Begleiterscheinungen des Updates bewusst von Audi beim Abgas-Rückruf verschwiegen werden.
Hier ist von einer verminderten Leistung und einer Überbeanspruchung des Motors die Rede. Dies hätte zur Folge, dass die Diesel-Motoren mehr Kraftstoff verbrauchen würden und ihre Haltbarkeit beeinträchtigt wäre. Kunden, die vom Audi-Abgasskandal betroffen sind, müssten deshalb mit einer Wertminderung ihres Fahrzeugs rechnen.
Rückruf im Abgas-Skandal: Audi-Besitzer sollten Rechtsberatung einholen
In Folge dessen haben sich mehrere Anwaltskanzleien auf die Thematik des Diesel-Skandals spezialisiert. Diese Rechtsanwälte können Audi-Besitzer beim Abgas-Rückruf beraten, ob sie das Angebot des kostenlosen Softwareupdates annehmen sollten oder ob sie ihr Fahrzeug gegen Zahlung des Kaufpreises zurückgeben können. Des Weiteren können sie Auskunft darüber geben, inwieweit geschädigte Kunden die Neulieferung eines nicht manipulierten Fahrzeugs oder Schadenersatz verlangen können.
Am 8. März 2021 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil, dass Kläger für ihren Diesel nur dann eine Entschädigung von Audi erhalten können, wenn nachgewiesen werden kann, dass das Management des Autoherstellers darüber Kenntnis hatte, dass bei den eingebauten Motoren geschummelt wurde (Az.: BGH VI ZR 505/19). Da dies relativ schwer nachzuweisen ist, können Betroffene also vorerst keinen Schadensersatz von Audi für ihren Diesel erhalten.
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