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Welche Arbeitszeit ist für LKW-Fahrer gesetzlich vorgeschrieben?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Mehr Sicherheit im Verkehr durch Einhaltung der Ruhezeiten

Die Arbeitszeit für LKW-Fahrer wird ebenfalls auf Grundlage des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) geregelt.
Die Arbeitszeit für LKW-Fahrer wird ebenfalls auf Grundlage des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) geregelt.

Wohl jeder Arbeitnehmer sah sich schon einmal mit der Situation konfrontiert, dass Überstunden oder eine zu lange Arbeitszeit die Konzentration gefährdet haben.

Ist dies im Büro der Fall, können Aussetzer wegen Müdigkeit meist noch hingenommen werden bzw. die Konsequenzen halten sich dann in Grenzen.

Überfällt einen LKW-Fahrer aufgrund von Übermüdung oder zu langer Lenkzeit ein Sekundenschlaf, kann dieser weitaus dramatischere Folgen haben: Schwere Unfälle sind in solchen Situationen nicht selten. Arbeitszeiten für LKW-Fahrer sollten deshalb immer eingehalten werden.

Aber was fällt genau unter die Arbeitszeit für LKW-Fahrer? Wie unterscheidt sie sich von den Lenk- und Ruhezeiten? Und was passiert, wenn die Wochenarbeitszeit vom LKW-Fahrer überschritten wird? Lesen Sie mehr in unserem Ratgeber.

FAQ: Arbeitszeit für Lkw-Fahrer

Was zählt zur Arbeitszeit für Lkw-Fahrer?

Zur Arbeitszeit zählen für Lkw-Fahrer die Fahrzeiten, Be- und Entladezeiten, Wartezeiten und Zeiten, in denen der Lkw gereinigt, gewartet oder repariert wird und in denen Behördengänge getätigt werden.

Welche Arbeitszeit müssen Lkw-Fahrer einhalten?

Es gilt auch für Lkw-Fahrer eine tägliche Arbeitszeit von acht Stunden. Diese kann auf zehn Stunden erhöht werden, eine durchschnittliche Arbeitszeit von acht Stunden nicht überschritten wird. Eine Pause muss nach spätestens sechs Stunden eingelegt werden. Mehr dazu lesen Sie hier.

Gelten Lenk- und Ruhezeiten als Arbeitszeit?

Lenkzeiten zählt zur Arbeitszeit, Ruhezeiten hingegen nicht. An einem Arbeitstag darf zweimal eine Lenkzeit von 4,5 Stunden absolviert werden. Mit Arbeitsende beginnt und mit Arbeitsbeginn endet die Ruhezeit.

Gesetzliche Arbeitszeit für LKW-Fahrer

Grundsätzlich müssen sich auch LKW-Fahrer an das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) – bzw. wenn diese selbstständig sind an das Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbstständigen Kraftfahrern (KrFArbZG) – halten. Zur Arbeitszeit für Berufskraftfahrer gehören folgende Zeiten:

  • Fahrzeiten (also z. B. auch die Lenkzeit),
  • Be- und Entladezeiten sowie die Überwachung dieser,
  • Warten auf das Be- und Entladen, wenn die Wartezeit unbekannt ist,
  • Reinigungsarbeiten,
  • Zeiten, in denen Behördengänge im Zusammenhang mit der Arbeit erledigt werden müssen.

Bereitschaftszeiten werden nicht zur Arbeitszeit hinzugerechnet. Ebenfalls wird die Ruhezeit in die Arbeitszeit nicht mit einberechnet und muss gesondert betrachtet werden. Die Lenkzeit hingegen ist Arbeitszeit, allerdings nur ein Teil dieser und kann demnach nicht gleichgesetzt werden. Aber wie viele Stunden darf die tägliche Arbeitszeit für LKW-Fahrer nun genau einnehmen? Unterscheiden sich die Arbeitszeiten bei einem LKW-Fahrer im Nahverkehr zum Fernverkehr?

Tägliche und wöchentliche Arbeitszeit: Was LKW-Fahrer dürfen

Das Arbeitszeitgesetz für Kraftfahrer sieht eine maximale Wochenarbeitszeit von 60 Stunden vor.
Das Arbeitszeitgesetz für Kraftfahrer sieht eine maximale Wochenarbeitszeit von 60 Stunden vor.


Normalerweise wird bei Betrachtung der Arbeitszeit für Kraftfahrer von einer Woche ausgegangen, die am Montag um 0 Uhr beginnt und am Sonntag um 24 Uhr endet.

In dieser Woche darf eine maximale Arbeitszeit von 48 Stunden nicht überschritten werden – das besagt das Arbeitszeitgesetz für Kraftfahrer.

Demnach ergibt sich eine tägliche Arbeitszeit von acht Stunden, die im Durchschnitt nicht überschritten werden sollte. Allerdings gibt es auch von dieser Regel gewisse Ausnahmen.

Denn: Das Arbeitszeitgesetz für LKW-Fahrer gibt diesen ebenfalls die Möglichkeit, bis zu zehn Stunden täglich zu arbeiten. Das ist allerdings nur möglich, wenn im Durchschnitt eine Arbeitszeit von acht Stunden innerhalb der nächsten sechs Monate (bzw. 24 Wochen) nicht überschritten wird.

Ähnliches gilt für die Wochenarbeitszeit. Berufskraftfahrer sollten eine Arbeitszeit von 48 Stunden die Woche nicht überschreiten. Dies ist aber erlaubt, wenn eine Stundenzahl von 60 wöchentlich nicht übertroffen wird und innerhalb von vier Monaten (bzw. 16 Wochen) durchschnittlich 48 Stunden in der Woche erreicht werden.

Lenk- und Ruhezeiten als Arbeitszeit?

Die Arbeitszeiten für LKW-Fahrer gelten sowohl für Angestellte als auch für Selbstständige.
Die Arbeitszeiten für LKW-Fahrer gelten sowohl für Angestellte als auch für Selbstständige.

Wie bereits erwähnt, werden lediglich die Lenkzeiten zur Arbeitszeit gezählt, nicht aber die Ruhezeiten. Das bedeutet: Das Arbeitszeitgesetz legt für LKW-Fahrer fest, dass zwei komplette Lenkzeiten à 4,5 Stunden beispielsweise nur zweimal am Arbeitstag absolviert werden dürfen, ohne die Höchstgrenze von maximal 10 Stunden zu überschreiten. Ruhezeiten, die ein LKW-Fahrer neben den Lenkzeiten ebenfalls an den Tag legen muss, sind nicht in der Arbeitszeit mit inbegriffen.

Hierfür gilt: Nach sechs Stunden müssen Arbeitnehmer eine 30-minütige Pause einlegen. Beträgt die Arbeitszeit für den LKW-Fahrer pro Tag mehr als neun Stunden, sind sogar 45 Minuten vorgeschrieben. Die Pausen können in jeweils 15-minütige Abschnitte aufgeteilt werden. Obwohl das ArbZG erst nach spätestens sechs Stunden Arbeitszeit eine Pause vorsieht, müssen hierbei die Regeln der Lenk- und Ruhezeiten nicht außer Acht gelassen werden.

Denn: Sind LKW-Fahrer bereits einer Lenkzeit von 4,5 Stunden nachgegangen, so dürfen diese nicht noch so lange weiterfahren, bis sechs Stunden erreicht sind. In diesem Fall muss nach 4,5 Stunden eine Pause von mindestens 45 Minuten eingelegt werden. Wichtig ist, dass LKW-Fahrer die Arbeitszeit von der Lenkzeit unterscheiden können.

Arbeitszeitgesetz für selbstständige Berufskraftfahrer

Für selbstständige Kraftfahrer gilt, wie bereits erwähnt, das KrFArbZG. Hiernach sind ebenfalls wöchentlich 48 bis maximal 60 Stunden vorgesehen, die unter den gleichen Bedingungen wie bei angestellten LKW-Fahrern abgeleistet werden müssen. Auch die Angaben aus dem ArbZG zur Ruhezeit müssen – genau wie bei nicht selbstständigen Berufskraftfahrern – eingehalten werden. Auch Unterscheidungen zwischen dem Nah- und Fernverkehr gibt es normalerweise nicht.

Zusammenfassung: Lenk- und Ruhezeiten im Überblick

Infografik: Lenk- und Ruhezeiten
Infografik Lenk- und Ruhezeiten: Tageslenkzeit, Lenkzeitunterbrechung, Wochenruhezeit und Tagesruhezeit im Überblick (zum Vergrößern klicken)

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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96 Kommentare

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  1. Georgios
    Am 22. Juli 2019 um 15:10

    Hallo zusamen meine Frage ist viefel Stunden kann ich insgesamt arbeiten und fahren zusammen am Tag?
    Habe Regel mesig viele stops also sage ich bis 8-9 stops pro Tag Arbeitgeber sagte kann ich biss 10 Stunden arbeiten u d fahren insgesamt außer Pause. Ist das rigtig

  2. Heinemann
    Am 26. Juni 2019 um 4:21

    Hallo ist das erlaubt eine Schichtzeit von 15stunden zu haben?
    MfG

    • AnetteKK
      Am 8. Februar 2024 um 19:25

      Hallo Belmont,

      höchstens 10 Stunden plus mindestens 45 Minuten Pause pro Schicht und das auch nur im Ausnahmefall. – also bis 12:45 Uhr. Normal 8 Stunden plus 45 Minuten Pause (wegen der Lenkzeit) – also 10:45 Uhr. (eigentlich)

      LG

    • AnetteKK
      Am 8. Februar 2024 um 19:13

      Hallo Heinemann,

      ohne Bereitschafts- oder Ruhezeitunterbrechung? Ganz klar: NEIN!

      LG

  3. Belmont
    Am 13. April 2019 um 16:33

    Hallo. Wie lange darf ich fahren, bzw Schicht haben wenn ich um 02:00 anfange zu fahren ?! Danke.

  4. Kalli
    Am 6. April 2019 um 12:28

    Wenn ich nach 4,5 std schichtende mache darf ich dann nach 8 std Pause wieder 9 std fahren.

  5. joggel
    Am 4. April 2019 um 22:57

    Hallo ich habe ein Frage zur Arbeitszeit.
    undzwar möchte ich am Wochenende zu meiner normale Arbeit bei einer 40 Std. Woche von Montag bis Freitag(keine fahr o. Lenkzeiten unter der Woche). Samstags oder Sonntags noch nebenbei Bus fahren auf 450 EUR basis. die Frage hierzu wie lange dürfte ich Bus fahren gibt es unterschide dan zwischen reiner lenkzeit oder der kompletten Zeit die ich unterwegs bin mit Pause oder Wartezeiten?

  6. Sven
    Am 20. März 2019 um 21:22

    ich habe da mal eine Frage :
    Ich bin im Baustoff Handel als LKW Fahrer Tätig
    1. meiner Meinung nach Fällt der weg von mir zu Hause in die Firma mit dem LKW unter Arbeitszeit
    2. ich bin der Meinung das ich für meinen lkw mit Kranaufbau (16,0 m l) einen Krahnschein benötige bin ich dahingehend richtig Informiert oder wurde ich da falsch aufgeklärt

  7. Xaver
    Am 10. März 2019 um 18:44

    Hallo,
    ich verstehe nicht den Unterschied zwischen Arbeitszeit und Schichtzeit. ¿Ist das nicht das selbe?
    ¿Wenn ich aber maximal 48 Stunden arbeiten darf in der Woche, wie kann ich dann fünf Tage á 13 Stunden Schichten arbeiten?

    Danke für im Voraus für die Antwort
    Xaver

    • AnetteKK
      Am 8. Februar 2024 um 19:34

      Hallo Xaver,

      ganz einfach: weil Du es tust!

      Erlaubt ist das Nicht ;)

      LG

  8. M.
    Am 30. Januar 2019 um 12:03

    Hallo.

    Fahre von Montag bis Freitag. Im 2-3 wöchentlichen Rythmus muss ich Samstags hofdienst verrichten. Hierbei wird kein lkw gelenkt. Muss ich die verkürzte Wochenruhezeit ausgleichen?

    MfG

    • AnetteKK
      Am 8. Februar 2024 um 19:49

      Hallo M.

      ich glaube die Frage hier ist eher, ob Du Deine wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden damit einhälst. Auf der Fahrerkarte wird die Samstagsarbeit ja nicht vermerkt, was bei einer Kontrolle dann ja nicht auffiele (zumindest um Moment der Auslesung).

      LG

  9. Bienert T.
    Am 29. Dezember 2018 um 9:27

    Wer bestimmt die Länge der schichtzeiten (15&13) Bei uns in der Firma wird zum wochenanfang grundsätzlich auf 15h schichtzeit disponiert . Ein Kollege sagt das der Fahrer und nicht die Dispo darüber zu entscheiden hat . Und ist es zulässig jede Woche 60h Arbeitszeit leisten zu müssen .

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. Januar 2019 um 16:33

      Hallo Bienert T.,

      die maximalen täglichen und wöchentlichen Arbeitszeiten finden Sie im obigen Text.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. pawel
    Am 28. November 2018 um 7:16

    Hallo
    Ich fahre nachferker und immer mit Chef diskutieren wie viel Stunde pro Tag dürfen arbeiten?ich sage 10 Stunden one Pause und Chef sagen 13-15 Stunden Schichtzeit.Wie 10 Stunden arbeitzeit dürfen nicht überschreiten wirden.wer hat recht?
    Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Dezember 2018 um 16:42

      Hallo pawel,

      die Wochenarbeitszeit darf 48 Stunden normalerweise nicht überschreiten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Benjamin B.
    Am 18. Oktober 2018 um 12:45

    Darf die tägliche Arbeitszeit (lenkzeiten+lade-/entladezeit) mehr als 10h pro Tag betragen?

  12. Messebauer
    Am 18. September 2018 um 12:02

    Hallo zusammen,

    ich bin Fahrer und Messebauer auf 450€-Basis.
    Das ich als Messebauer die Module gem. BKFrQG nicht brauche, habe ich schon aus den vielen Gesetzestexten herausgegelesen.
    Jetzt ist der Aufbau einer Messe mit ca. 8 Stunden Anfahrt geplant.
    Am folgenden Tag wieder ca.
    8 Stunden Rückfahrt mit Lkw 7,5 to.
    Zwischen An- und Abfahrt soll auch der Messestand aufgebaut werden.
    Frage: Wie lange darf nach den 8 Stunden Anfahrt noch Arbeiten?
    Hinweis: Die Wochenarbeitszeit wird nicht überschritten, da ich in der besagten Woche nur diese 2 Tage arbeite.
    Frage: Gibt es Sonderregelung für 450 € Kräfte?
    Hinweis: Ich habe kein Problem damit, an den beiden Tagen 12 oder 14 Stunden täglich zu arbeiten (incl. Lenkzeiten) möchte lediglich vorher abklären, ob ich bei einer entsprechenden Kontrolle dann Probleme bekomme.

    Viele Grüße
    Messebauer

  13. Markus
    Am 31. Juli 2018 um 16:18

    Guten Tag, also wenn ich das jetzt alles so richtig verstanden habe – unter Arbeitszeit fällt auch die Fahrzeit u. Wartezeit – die die Lagerarbeiter zum beladen brauchen schon klar ! – aber mein Chef behauptet uns nach Lenk und Ruhezeiten zu bezahlen – hm , wir sollen z.B. beim stehen an der Rampe Pause drücken da wir ja da nicht arbeiten – ( Überseecontainer Fahrer ) – wir laden nicht selber – damit habe ich letzten Monat 250 h im LKW verbracht ( Nahverkehr ) habe aber eine 40 h Woche laut Arbeitsvertrag – darauf angesprochen – wenn du da rumstehst machst du ja nichts – also ist das Pause und die bezahle ich nicht ! Ich muss aber im Truck bleiben da ich ja jederzeit abfahren muss sobald die fertig sind mit beladen !

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. September 2018 um 15:12

      Hallo Markus,

      wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. isa
    Am 17. Juli 2018 um 23:43

    Du darfst. 2 mal. In der Woche. 15. Stunden. Arbeiten. U. 9. std. Lenken. Den Rest. 8. std. Lenken. U. 12. std. Arbeiten.
    ist das korrekt??
    das kann doch nicht stimmen oder?

  15. Bernhard K.
    Am 14. April 2018 um 11:30

    Hallo,
    zwecks Arbeitsrecht: ab 6Std Arbeitszeit sind 30min Pause vorgeschrieben
    kann ich die 30 Minuten Pause auch teilen z Beispiel 15min. Pause nach zwei Std. und 15min. Pause nach 6Std?

    MfG

    Bernhard K.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Juni 2018 um 13:56

      Hallo Bernhard,

      Ruhepausen können auch in Zeitabschnitte aufgeteilt werden. Diese sollten aber jeweils mindestens 15 Minuten betragen. Es gilt außerdem, dass Lkw-Fahrer nach spätestens sechs Stunden in jedem Fall eine Pause machen müssen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Sergio
    Am 7. April 2018 um 1:07

    Hallo zusammen,

    Muss mein Auftraggeber die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten vergüten oder kann mir die Zeit als Pause abgezogen werden?

    Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. April 2018 um 8:38

      Hallo Sergio,

      die Ruhezeit gehört nicht zur Arbeitszeit und sollte damit nicht vergütet werden, insofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Yalcin
    Am 14. März 2018 um 9:58

    Hallo,
    wenn ich um 22:00 Uhr angefangen habe zu lenke und ich hatte schon 9 Stunden Ruhepause gemacht, darf ich schon um 20:00 Uhr eine neue Schicht anfangen,obwohl meine 24 Stunden nicht noch um sind?
    Oder wird die Arbeitszeit zu meinen letzten 24 Stunden gezählt?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. April 2018 um 8:11

      Hallo Yalcin,

      grundsätzlich gilt Folgendes: Die Tagesruhezeit umfasst mindestens 11 Stunden innerhalb eines Zeitraums von 24 Stunden. Der 24-Stunden-Zeitraum muss nicht mit dem Kalendertag identisch sein. Informationen zu den Lenk- und Ruhezeiten finden Sie auf https://www.bussgeldkatalog.org/lenkzeiten-ruhezeiten/.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Fredy
    Am 12. Februar 2018 um 19:46

    Guten Tag, meine Anfrage,
    Mitarbeiter fahren LKW mit einen Digitalen Aufzeichnungsgerät. Bei Beladung-u. Endladungstätigkeiten, Tanken und anderen Nebentätigkeiten bleibt die Aufzeichnung auf Pause stehen bzw. wird auf selbige gestellt, obwohl die Tätigkeit eigentlich Arbeitszeit ist . Der Chef weiß von solchen Machenschaften, praktiziert es gleichfalls. Da ich diese Machenschaften nicht tätige entstehen bei mir jeden Tag Überstunden und die Arbeitszeit liegt bei über 10 Stunden. wie ist die Rechtslage. Danke vorab.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. April 2018 um 7:30

      Hallo Fredy,

      Arbeitgeber und -nehmer müssen sich an die gesetzlichen Regelungen halten. Hierzu gehört es auch, dass Arbeitszeiten korrekt angegeben und eingehalten werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Uwe W.
    Am 12. Februar 2018 um 7:13

    Hallo Bußgeldkatalog
    Ich habe mal ne Frage,ich bin Schichtfahrer für ein Chemiebetrieb,Tag-und Nachtschicht Fahrer, mein Arbeitgeber ist neuerdings der Meinung,wenn ich Samstags,nach der 6.Schicht um 15.00 Uhr Feierabend mache und Montag um 17.00 Uhr wieder in die Nachtschicht gehe,wäre das mehr wie genug Freizeit,ich habe so gut wie gar nicht mehr 2 komplette Tage frei, den mir Ausgleichstag tut mir die Firma auch verweigern

    Grüße Uwe

    • Patrick H.
      Am 20. September 2018 um 21:19

      Hallo Uwe H. Ich weiß nicht ob es noch wichtig ist. Aber dein Chef hat da recht. Eine Wochenruhezeit muss mindestens 48 Std betragen. Laut deinen Angaben beträgt deine Ruhezeit von Samstag 15 Uhr bis Montag 17 Uhr exakt 50 Std.

      Liebe Grüße

  20. Bako
    Am 16. Dezember 2017 um 10:09

    Frage: wenn ich beim Beladen (15 Min ) und Entladen ( 30 Min ) keine Arbeitszeit sondern Pause einstelle.
    Bekomm ich Probleme ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Januar 2018 um 9:24

      Hallo Bako,

      auch das Be- und Entladen gehören zur Arbeitszeit. Bei Verstößen und falschen Angaben drohen entsprechende Sanktionen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Sebastian
        Am 28. März 2023 um 13:35

        hallo. die Infos auf der Seite, sind Recht gut.
        jedoch fehlt mir die Information, ob es Arbeitszeit ist, wenn ich von zu Hause zum Lkw laufe (ca 600 Meter)..mit diesem dann zum Lager fahre und dort dann lade.

        ich fahre für meinen Chef, der Subunternehmer ist, für eine größere Spedition.

        der Lkw steht also bei mir und der Einsatzort wäre 80 km entfernt. (60 ohne Autobahn).

        der Einsatzort ist aber weder Eigentum noch gemietet vom Chef. Die Spedition ist lediglich der Auftraggeber für meinen Chef.

      • Fredy
        Am 12. Februar 2018 um 19:48

        Welche sind das?

        • bussgeldkatalog.org
          Am 9. April 2018 um 7:35

          Hallo Fredy,

          Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz werden gemäß §§ 22 und 23 ArbZG geahndet.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Trucker
    Am 16. November 2017 um 18:52

    Guten Tag,
    Mein Chef meinte die 24 Std Regelung währe nur ein Mythos und wenn ich z.B um 5 Uhr anfangen müsste ich ja um 18 Uhr stehen für eine 11 Std Pause, aber wenn ich jetzt erst um 18.20 Uhr meine Pause anfangen und den nächsten Tag erst um 7 anfangen zu arbeiten wird mir dann trotzdem eine 11 Std Pause angerechnet?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Januar 2018 um 9:14

      Hallo Trucker,

      grundsätzlich gilt Folgendes: Die Tagesruhezeit umfasst mindestens 11 Stunden innerhalb eines Zeitraums von 24 Stunden. Der 24-Stunden-Zeitraum muss nicht mit dem Kalendertag identisch sein. Informationen zu den Lenk- und Ruhezeiten finden Sie auf https://www.bussgeldkatalog.org/lenkzeiten-ruhezeiten/.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Ralf T.
    Am 31. Oktober 2017 um 15:05

    Wie wird die Zeit betrachtet die der Fahrer schlafend in der Koje während der Fahrt (bei 2 Mann Besatzung) verbringt.
    Lenkzeit ist das ja definitv nicht aber Arbeitszeit oder was ?

    Wer weiss das ?

    • Daniel
      Am 4. August 2022 um 21:36

      Hallo, das zählt nicht als Pausenzeit, sondern zur Bereitschaftszeit.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. November 2017 um 11:01

      Hallo Ralf T.,

      die Ruhezeiten zählen weder zur Lenk- noch zur Arbeitszeit.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Lindner
    Am 12. Oktober 2017 um 18:35

    Hallo ich habe folgendes Problem mein Arbeitgeber behauptet in einer 15 Stunden Schichtzeit darf man z.b. maximal 10 Stunden fahren und wenn man dann noch zwei Stunden abgeladen hat ist dies auch okay ich bin der Meinung wenn man zwei Stunden be und Entladezeit hat weil man viele Kunden hat das man maximal dann noch 8 Stunden am Tag fahren darf. Ich denke dass ich damit recht habe können Sie mir irgendwie ein Link schicken wo dies genau drin steht dass wenn man eine gewisse Fahrzeit erreicht hat plus Ladezeit dass man nicht über 10 Stunden kommen darf Gesamtarbeitszeit

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. November 2017 um 10:52

      Hallo Lindner,

      Be- und Entladung gehört zur Arbeitszeit, ebenso wie: das Warten auf das Be- und Entladen, wenn die Wartezeit unbekannt ist; Reinigungsarbeiten; und Zeiten, in denen Behördengänge im Zusammenhang mit der Arbeit erledigt werden müssen. Die Ruhezeiten zählen nicht zur Arbeitszeit.
      Die Arbeitszeit darf täglich 10h nicht überschreiten werden bzw. innerhalb von 24 Wochen müssen 8h Arbeitszeit eingehalten werden.
      Die zuständige Gewerkschaft kann Sie zudem beraten und mit ihnen erörtern, welche Möglichkeiten Sie haben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Stefan
    Am 11. Oktober 2017 um 19:26

    Guten Tag bin in der Baustellen Branche tätig (Sattelkipper) fange Morgens um 4:30 Uhr an manchmal bis Mittags um 17:30 Uhr halte meine Pausen ein,Manchmal sogar 2x Pause also bis zu 10 Stunden Lenkzeit.Mein Arbeitgeber sagt alles korrekt das kann doch nicht sein oder? Das sind nach meiner Rechnung 13 Stunden Minus endweder1x 45 min Pause oder 2x 45 min Pause.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. November 2017 um 10:42

      Hallo Stefan,

      normalerweise wird bei Betrachtung der Arbeitszeit für Kraftfahrer von einer Woche ausgegangen, die von Montag 0 Uhr bis Sonntag 24 Uhr andauert. In dieser Zeit darf nicht mehr als 48h gearbeitet werden – das sind 8h täglich im Durchschnitt. Wird bis zu zehn Stunden täglich gearbeitet, darf die durchschnittliche Arbeitszeit von 8h innerhalb der nächsten 24 Monate aber trotzdem nicht überschritten werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. mafi
    Am 7. Oktober 2017 um 11:50

    Werden oder können kleine unterbrechungen wie zum beispiel bis zu 15 minuten tacho steht auf pause geh mir einen kaffee holen sind jetzt 10 minuten auf arbeitszeit an gerechnet werden mfg fritz

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Oktober 2017 um 10:21

      Hallo Mafi,

      dem obenstehenden Text können Sie entnehmen, welche Zeiten zur Arbeitszeit gehören. Dies sind: Fahrzeiten (also z. B. auch die Lenkzeit), Be- und Entladezeiten sowie die Überwachung dieser, Warten auf das Be- und Entladen, wenn die Wartezeit unbekannt ist, Reinigungsarbeiten, Zeiten, in denen Behördengänge im Zusammenhang mit der Arbeit erledigt werden müssen. Bereitschaftszeiten werden nicht zur Arbeitszeit hinzugerechnet. Ebenfalls wird die Ruhezeit in die Arbeitszeit nicht mit einberechnet und muss gesondert betrachtet werden. Die Lenkzeit hingegen ist Arbeitszeit, allerdings nur ein Teil dieser und kann demnach nicht gleichgesetzt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Daniel
    Am 6. Oktober 2017 um 10:52

    Hallo,
    für BKF’s gibt es eine Gewerkschaft? Welche ist das bitte?

    LG Daniel

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Oktober 2017 um 10:19

      Hallo Daniel,

      es gibt unter anderem die KFG (Kraftfahrergewerkschaft).

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. K.Sp.
    Am 4. September 2017 um 8:48

    Hallo meine Frage zur Arbeitszeit ich habe in meinenem Arbeitsvertag eine 5Tage Woche vereinbart
    wieviel Stunden darf ich in der Woche maximal Arbeiten

  28. Marie
    Am 31. August 2017 um 18:37

    Eine kurze Frage zum Thema Schichtzeit und zwar wie ist das jetzt mittlerweile bzw. Hat sich da was geändert? Ich kenne das mit 2× pro Woche 15std. & 3× pro Woche 13std.
    Laut Aussage einiger Fahrer ist aber aber mittlerweile wohl anders herum das man 3× pro Woche 15h und 2× pro Woche 13h machen kann.
    Was davon stimmt den nun?
    LG Marie

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Oktober 2017 um 9:53

      Hallo Marie,

      uns ist keine solche Änderung bekannt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Sebastian
        Am 4. November 2017 um 20:36

        Hallo zusammen,

        die Problematik die hier angesprochen wird gründet sich wohl auf den Gesetzestext:

        Tägliche Ruhezeit

        Mindestens 11 h
        Mindestens 3 h gefolgt von 9 h

        Reduzierung auf mindestens 9 h drei Mal zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten möglich (kein Ausgleich erforderlich)
        – jeweils innerhalb eines 24 h Zeitraums

        MfG

  29. D. Selemenakis
    Am 18. August 2017 um 17:35

    Hallo, ich fahre Nahverkehr mit einen Glieder Zug. Der Arbeitgeber verlangt von mir jeden Tag 10-12 Std. arbeiten incl. Pause . Gibt es eine andere Arbeitsregelung im Nahverkehr als im Fernverkehr.

    MfG D. Selemenakis

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. August 2017 um 9:19

      Hallo D. Selemenakis,

      in der Regel gibt es keine unterschiedlichen Bestimmungen für Nah- und Fernverkehr. Die gesetzlichen Vorgaben sind für beide Bereiche gleichermaßen gültig. Wichtig ist zudem auch was im Arbeitsvertrag festgehalten ist und ob bei längeren Arbeitszeiten die Pausen sowie die Ruhezeiten entsprechend eingehalten werden. Eventuell können Sie sich bei der zuständigen Gewerkschaft informieren und prüfen lassen, welche Möglichkeiten Sie haben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Balzer
    Am 16. Juli 2017 um 0:04

    Denn: Sind LKW-Fahrer bereits einer Lenkzeit von 4,5 Stunden nachgegangen, so dürfen diese nicht noch so lange weiterfahren, bis sechs Stunden erreicht sind. In diesem Fall muss nach 4,5 Stunden eine Pause von mindestens 30 Minuten eingelegt werden. Wichtig ist, dass LKW-Fahrer die Arbeitszeit von der Lenkzeit unterscheiden können.

    Bitte überarbeiten. Nach 4,5 h Lenkzeit sind mind. 45 min Pause einzulegen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2017 um 7:25

      Hallo Balzer,

      vielen Dank für den wichtigen Hinweis!

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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