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Welche Arbeitszeit ist für LKW-Fahrer gesetzlich vorgeschrieben?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Mehr Sicherheit im Verkehr durch Einhaltung der Ruhezeiten

Die Arbeitszeit für LKW-Fahrer wird ebenfalls auf Grundlage des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) geregelt.
Die Arbeitszeit für LKW-Fahrer wird ebenfalls auf Grundlage des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) geregelt.

Wohl jeder Arbeitnehmer sah sich schon einmal mit der Situation konfrontiert, dass Überstunden oder eine zu lange Arbeitszeit die Konzentration gefährdet haben.

Ist dies im Büro der Fall, können Aussetzer wegen Müdigkeit meist noch hingenommen werden bzw. die Konsequenzen halten sich dann in Grenzen.

Überfällt einen LKW-Fahrer aufgrund von Übermüdung oder zu langer Lenkzeit ein Sekundenschlaf, kann dieser weitaus dramatischere Folgen haben: Schwere Unfälle sind in solchen Situationen nicht selten. Arbeitszeiten für LKW-Fahrer sollten deshalb immer eingehalten werden.

Aber was fällt genau unter die Arbeitszeit für LKW-Fahrer? Wie unterscheidt sie sich von den Lenk- und Ruhezeiten? Und was passiert, wenn die Wochenarbeitszeit vom LKW-Fahrer überschritten wird? Lesen Sie mehr in unserem Ratgeber.

FAQ: Arbeitszeit für Lkw-Fahrer

Was zählt zur Arbeitszeit für Lkw-Fahrer?

Zur Arbeitszeit zählen für Lkw-Fahrer die Fahrzeiten, Be- und Entladezeiten, Wartezeiten und Zeiten, in denen der Lkw gereinigt, gewartet oder repariert wird und in denen Behördengänge getätigt werden.

Welche Arbeitszeit müssen Lkw-Fahrer einhalten?

Es gilt auch für Lkw-Fahrer eine tägliche Arbeitszeit von acht Stunden. Diese kann auf zehn Stunden erhöht werden, eine durchschnittliche Arbeitszeit von acht Stunden nicht überschritten wird. Eine Pause muss nach spätestens sechs Stunden eingelegt werden. Mehr dazu lesen Sie hier.

Gelten Lenk- und Ruhezeiten als Arbeitszeit?

Lenkzeiten zählt zur Arbeitszeit, Ruhezeiten hingegen nicht. An einem Arbeitstag darf zweimal eine Lenkzeit von 4,5 Stunden absolviert werden. Mit Arbeitsende beginnt und mit Arbeitsbeginn endet die Ruhezeit.

Gesetzliche Arbeitszeit für LKW-Fahrer

Grundsätzlich müssen sich auch LKW-Fahrer an das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) – bzw. wenn diese selbstständig sind an das Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbstständigen Kraftfahrern (KrFArbZG) – halten. Zur Arbeitszeit für Berufskraftfahrer gehören folgende Zeiten:

  • Fahrzeiten (also z. B. auch die Lenkzeit),
  • Be- und Entladezeiten sowie die Überwachung dieser,
  • Warten auf das Be- und Entladen, wenn die Wartezeit unbekannt ist,
  • Reinigungsarbeiten,
  • Zeiten, in denen Behördengänge im Zusammenhang mit der Arbeit erledigt werden müssen.

Bereitschaftszeiten werden nicht zur Arbeitszeit hinzugerechnet. Ebenfalls wird die Ruhezeit in die Arbeitszeit nicht mit einberechnet und muss gesondert betrachtet werden. Die Lenkzeit hingegen ist Arbeitszeit, allerdings nur ein Teil dieser und kann demnach nicht gleichgesetzt werden. Aber wie viele Stunden darf die tägliche Arbeitszeit für LKW-Fahrer nun genau einnehmen? Unterscheiden sich die Arbeitszeiten bei einem LKW-Fahrer im Nahverkehr zum Fernverkehr?

Tägliche und wöchentliche Arbeitszeit: Was LKW-Fahrer dürfen

Das Arbeitszeitgesetz für Kraftfahrer sieht eine maximale Wochenarbeitszeit von 60 Stunden vor.
Das Arbeitszeitgesetz für Kraftfahrer sieht eine maximale Wochenarbeitszeit von 60 Stunden vor.


Normalerweise wird bei Betrachtung der Arbeitszeit für Kraftfahrer von einer Woche ausgegangen, die am Montag um 0 Uhr beginnt und am Sonntag um 24 Uhr endet.

In dieser Woche darf eine maximale Arbeitszeit von 48 Stunden nicht überschritten werden – das besagt das Arbeitszeitgesetz für Kraftfahrer.

Demnach ergibt sich eine tägliche Arbeitszeit von acht Stunden, die im Durchschnitt nicht überschritten werden sollte. Allerdings gibt es auch von dieser Regel gewisse Ausnahmen.

Denn: Das Arbeitszeitgesetz für LKW-Fahrer gibt diesen ebenfalls die Möglichkeit, bis zu zehn Stunden täglich zu arbeiten. Das ist allerdings nur möglich, wenn im Durchschnitt eine Arbeitszeit von acht Stunden innerhalb der nächsten sechs Monate (bzw. 24 Wochen) nicht überschritten wird.

Ähnliches gilt für die Wochenarbeitszeit. Berufskraftfahrer sollten eine Arbeitszeit von 48 Stunden die Woche nicht überschreiten. Dies ist aber erlaubt, wenn eine Stundenzahl von 60 wöchentlich nicht übertroffen wird und innerhalb von vier Monaten (bzw. 16 Wochen) durchschnittlich 48 Stunden in der Woche erreicht werden.

Lenk- und Ruhezeiten als Arbeitszeit?

Die Arbeitszeiten für LKW-Fahrer gelten sowohl für Angestellte als auch für Selbstständige.
Die Arbeitszeiten für LKW-Fahrer gelten sowohl für Angestellte als auch für Selbstständige.

Wie bereits erwähnt, werden lediglich die Lenkzeiten zur Arbeitszeit gezählt, nicht aber die Ruhezeiten. Das bedeutet: Das Arbeitszeitgesetz legt für LKW-Fahrer fest, dass zwei komplette Lenkzeiten à 4,5 Stunden beispielsweise nur zweimal am Arbeitstag absolviert werden dürfen, ohne die Höchstgrenze von maximal 10 Stunden zu überschreiten. Ruhezeiten, die ein LKW-Fahrer neben den Lenkzeiten ebenfalls an den Tag legen muss, sind nicht in der Arbeitszeit mit inbegriffen.

Hierfür gilt: Nach sechs Stunden müssen Arbeitnehmer eine 30-minütige Pause einlegen. Beträgt die Arbeitszeit für den LKW-Fahrer pro Tag mehr als neun Stunden, sind sogar 45 Minuten vorgeschrieben. Die Pausen können in jeweils 15-minütige Abschnitte aufgeteilt werden. Obwohl das ArbZG erst nach spätestens sechs Stunden Arbeitszeit eine Pause vorsieht, müssen hierbei die Regeln der Lenk- und Ruhezeiten nicht außer Acht gelassen werden.

Denn: Sind LKW-Fahrer bereits einer Lenkzeit von 4,5 Stunden nachgegangen, so dürfen diese nicht noch so lange weiterfahren, bis sechs Stunden erreicht sind. In diesem Fall muss nach 4,5 Stunden eine Pause von mindestens 45 Minuten eingelegt werden. Wichtig ist, dass LKW-Fahrer die Arbeitszeit von der Lenkzeit unterscheiden können.

Arbeitszeitgesetz für selbstständige Berufskraftfahrer

Für selbstständige Kraftfahrer gilt, wie bereits erwähnt, das KrFArbZG. Hiernach sind ebenfalls wöchentlich 48 bis maximal 60 Stunden vorgesehen, die unter den gleichen Bedingungen wie bei angestellten LKW-Fahrern abgeleistet werden müssen. Auch die Angaben aus dem ArbZG zur Ruhezeit müssen – genau wie bei nicht selbstständigen Berufskraftfahrern – eingehalten werden. Auch Unterscheidungen zwischen dem Nah- und Fernverkehr gibt es normalerweise nicht.

Zusammenfassung: Lenk- und Ruhezeiten im Überblick

Infografik: Lenk- und Ruhezeiten
Infografik Lenk- und Ruhezeiten: Tageslenkzeit, Lenkzeitunterbrechung, Wochenruhezeit und Tagesruhezeit im Überblick (zum Vergrößern klicken)

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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96 Kommentare

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  1. Andrzej T.
    Am 21. März 2024 um 12:48

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich wende mich an Sie, um eine Frage bezüglich meiner Arbeitszeit und der Nutzung eines 3,5 Tonnen Lieferwagens im Rahmen meines Minijobs als Altersrentner zu klären.

    Als Altersrentner übe ich einen Minijob aus, bei dem ich gelegentlich einen Lieferwagen dieser Größe fahre. In Ausnahmefällen kommt es vor, dass ich einmal im Monat für bis zu 13 Stunden am Tag fahren muss, um den Anforderungen meines Arbeitsgebers gerecht zu werden.

    Ich bin mir bewusst, dass das Arbeitszeitgesetz strikte Regelungen bezüglich der maximal zulässigen Arbeitszeit enthält, insbesondere im Zusammenhang mit der Nutzung von Fahrzeugen wie einem 3,5 Tonnen Lieferwagen. Daher möchte ich sicherstellen, dass ich meinen Minijob in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen ausübe.

    Meine Frage an Sie lautet daher: Ist es im Rahmen meines Minijobs als Altersrentner rechtlich vertretbar, einmal im Monat für bis zu 13 Stunden am Tag zu fahren, insbesondere wenn es um die Nutzung eines Lieferwagens dieser Größe geht?

    Ich bitte um Ihre Klärung dieser Angelegenheit und um Informationen darüber, ob es spezifische Bestimmungen oder Ausnahmen gibt, die ich berücksichtigen sollte.

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung und Ihre zeitnahe Rückmeldung zu diesem Thema.

    Mit freundlichen Grüße

  2. Michael S
    Am 25. Januar 2024 um 12:53

    Hallo,
    gehören Behördengänge und Arztbesuche, welche notwendig sind zur Verlängerung des LKW Führerscheines/Fahrerkarte, zur Arbeitszeit?
    Bzw. Muss der Arbeitnehmer dazu frei gestellt werden und muss diese Zeit auch vergütet werden?
    Muss der Arbeitgeber (in NRW) Bildungsurlaub gewähren, zur Verlängerung der 5 Module (BKF Weiterbildung?
    Viele Grüße

    • Anette KK
      Am 8. Februar 2024 um 19:12

      hallo MichaelS.

      Mein Arbeitgeber sieht das so, dass Führerschein und Fahrerkarte Sache des Inhabers ist. Also keine Freistellung und keine Kostenübernahme.

      Bei dem BKF-Modulen allerdings übernimmt er siwohl Modulkosten, als ich Vergütung für die aufgewendet Schulungszeit.

      Viele Grüße

  3. Martin
    Am 24. April 2023 um 8:16

    Hallo,

    was ist wenn bei einem Fahrer nach 5 Stunden Arbeitszeit 30 Minuten Bereitschaftszeit angefallen sind.
    Muss er dann trotzdem nach 6 Std. (incl. der 30 Min. Bereitschaftszeit) Pause machen, zählt die Bereitschaftszeit ggfs. als Pause und Fahrer muss erst nach 9 Std. wieder 15 Minuten machen, oder unterbricht die Bereitschaftszeit die Arbeitszeit, so dass erst nach 6,5 Std. die 30 Minuten Pause gemacht werden muss …
    hoffe verständlich

    • AnetteKK
      Am 8. Februar 2024 um 19:20

      Halli Martin,

      Bereitschaftszeit ist laut Gesetz weder Arbeits- noch Ruhezeit. Also musst Du nach 6 Stunden (eigentlich) Pause machen. Das Kartenlesegerät im LKW wertet die Bereitschaftszeit allerdings wie eine Pause und zeigt Dir an, Du hättest (wohl 15 Minuten, wenn Du vorher noch keine 15 Minuten hattest) Pause gemacht – was eigentlich falsch ist.

      Auf jeden Fall musst Du spätestens nach wiederum 6 Stunden nach der größeren Pause wieder wenigstens 15 Minuten Pause machen, sonst überschreitest Du die Arbeitszeitregel.

      LG

  4. Kevin
    Am 6. Dezember 2022 um 9:36

    Hallo

    Ich habe eine Woche von Montag bis Freitag und war jetzt am Samstag fahren mit dem LKW (verkürztes Wochenende). Darf ich dieses Wochenende auch Samstag fahren?

    • AnetteKK
      Am 8. Februar 2024 um 19:42

      Hallo Kevin,

      nein, darfst Du nicht. Und die fehlenden Stunden vom WE davor musst Du nun auch nachholen.

      LG

  5. Olaf B
    Am 8. Oktober 2022 um 17:21

    Hallo .
    Das Arbeitszeitgesetz , speziell im Bereich LKW fahrer besagt ja , das die 48 h Woche sich auf 6 Arbeitstage beziehen . Die gängige Praxis ist jedoch meistens 5 Tage Arbeitswoche . Auch werden uns für eine Urlaubswoche dann auch nur 5 Tage abgezogen . Im Arbeitsvertrag steht dazu nichts explizit drin .
    1 Frage : Muss dann auch die Berechnung der täglich anfallenden Überstunden von dem täglichen 8 h an gelten ?
    Bsp. 1 Woche arbeiten ,5 Tage ca . 10 h +++ tägliche Arbeitszeit heißt ca.50 h wöchentliche Arbeitszeit .
    variante 1 : ich habe in der Woche 10 Überstunden geleistet . ( max . 8h tägliche Arbeitszeit laut Gesetz )
    variante 2 : ich habe in der Woche 2 Überstunden geleistet . ( 48 h maximale Wochenarbeitszeit laut Gesetz )
    2 Frage : Wenn es um den Durchschnitt der geleisteten Arbeitsstunden geht , die laut Gesetz in einem Zeitraum von 16 Wochen einen täglichen Schnitt von 8 h Täglich maximal haben dürfen , Wie wird der Durchschnitt errechnet ?
    variante 1 : Es zählen Urlaubs und Kranktage mit rein
    variante 2 : Es zählen bei der Berechnung des Durchschnitts nur die tatsächlichen Arbeitstage
    Ich hoffe mich verständlich ausgedrückt zu haben ,,,, mfg Olaf B

    • AnetteKK
      Am 8. Februar 2024 um 19:32

      Hallo OlafB.

      zu Frage 1:
      das Gesetz gibt für Arbeitnehmer im Straßentransport etwas anderes wieder, als bei anderen (extra Paragraph). Bei Lkw und Co. gilt die Wochenarbeitszeit von 48, wohl egal ob an 6 oder 5 Tagen gemacht. Ich rechne Woche für Woche aus und gucke, ob ich wo mehr oder auch weniger als 48 Stunden hatte. Innerhalb der 16 Wochen muss das ausgeglichen sein oder ausgeglichen werde.

      Zu Frage 2:

      Urlaubs und Krankheitstage zählen mit zur Arbeitszeit (wohl als 8 Stunden) und seind KEINE Ausgleichszeit.

      LG

  6. s.
    Am 3. Juli 2022 um 17:16

    Ich fahre von Wilhelmshaven nach Ansbach – 641 km, 8 Stunden. Ich habe 1 Stunde Pause angeleget. In Ansbach brauche ich 30 min. für Entladung, Papierkram zu erledigen. Ich mache wieder 45 minuten Pause. Fahre weiter nach Nürnberg, Tara abzugeben. 62 km 1,1 Stunde. Insgesamt mein Tag war 11 Stunden 25 minuten. Wie kann ich noch eine Pause laut Gesetz nach 6 Stunden Arbeitszeit machen? Gut. Ich fahre dann am nächsten Tag von Nürnberg nach Hamburg 560 km. 7 Stunden. Entladen. Beladen. Papierkram. 12 Stunden Arbeit wieder. Wo, um Gottes Willen, finde ich noch Zeit für eine Pause nach 6 Stunden Arbeit?
    Dem Arbeitsgesetz folgen, ist fern der Praktik einen Kraftfahrer.

  7. Dommel
    Am 24. September 2021 um 15:49

    Frage in die Runde: Fahrer (kein Berufskraftfahrer) fährt mit einem Kleintransporter (Fiat Doblo) Güter zu verschiedenen Kunden von Bay. nach BaWü. Das Arbeitzeitgesetz sagt ja 8 Std. (bis 10 Std. ausdehnbar wobei der Durchschnitt in einer Zeitspanne “X” nicht größer als 8Std. sein soll. Der Fahrer hat eine Wochenarbeitszeit (6 Tage) von 40 Std. Arbeitet aber nur 5 Tage die Woche. Wie soll sich der Fahrer verhalten, wenn er erst nach 12-13Stunden seine Aufträge abgearbeitet hat bzw. dann wieder “auf dem Hof” ist. Der Ag meint: Überstunden werden nicht bezahlt dann soll er halt “schneller Fahren” das machen die anderen Fahrer auch.. (Wobei ich das eher als einen schlechten Scherz ansehe, denn die Fahrverstöße gehen ja zu Lasten des Fahrers). Ruhezeiten (Pausen) sind teilweise nur schwer einzuhalten (teilweise Terminware) bzw. wenn man zum nächsten Kunden noch Wartezeit hat die “Zwangspausen”. Wie kann man den AG davon überzeugen, dass sich nicht wirklich an das ArbZG gehalten wird. Und noch eine Frage dazu: ist die Wartezeit Arbeitszeit, bzw. wie verhält sich das mit den Lenkzeiten eines Firmenfahrzeuges?

  8. Pählke
    Am 8. September 2021 um 7:33

    Hallo, in mein Arbeitsvertrag steht drin das ich 208 stunden im Monat Arbeiten muss ist das so gesetzlich korrekt wo liegt die Maximal Ober grenze für Berufskraftfahrer? ,Überstunden 20-40 fallen auch immer an.
    MfG

    • AnetteKK
      Am 8. Februar 2024 um 19:56

      Hallo Pählke,

      208 Stunden sind 48*4,3… Das bedeutet, dass Dein Arbeitgeber da gesetzestreu agiert. Man rechnet den Monat meist mit 4,3 Wochen, weil er oft länger ist, als 4 Wochen. 48 Stunden pro Woche ist normale Wochenarbeitszeit laut Gesetz für LKW.

      Die ” Überstunden” müssen eigentlich im Arbeitsvertrag genannt sein und auch, wie sie ausgeglichen werden.

      Laut Gesetz darfst Du eigentlich höchstens 60 Stunden pro Woche und auch nur dann, wenn das innerhalb von 4 Monaten auf 48 Stunden ausgeglichen wird .. (theoretisch.. Praxis sieht leider SEHR oft anders aus). Wenn Du das mitmachst, machst du dich auch strafbar.. der AG aber auch ..

      Nur: wo kein Kläger, da kein Richter…

      LG

  9. Aynur G
    Am 28. August 2021 um 16:12

    Wieviel Std am Tag darf die Karte im Gerät drinnen bleiben ?

    • Mustafa D
      Am 25. September 2023 um 15:05

      Hallo
      wenn nur ich der Fahrer bin kann ich es auch ganze Woche eingesteckt lassen allerdings, ist es beim Schichtarbeit nicht möglich weil ja Fahrerwechsel stattfindet.
      Gruß

  10. Andreas
    Am 27. August 2021 um 10:38

    Darf ich jede Woche 6 Schichtzeiten haben gibt es da gesetzte?

  11. Lopes
    Am 16. Dezember 2020 um 18:16

    Guten tag
    Ich möchte gerne fragen ob ein Fahrer von diesem Mittwoch bis am nächsten Dienstag
    sieben Tage am Stück fahren darf.

  12. Enes
    Am 1. November 2020 um 13:55

    Postovani radim kao vozac kamiona od ponedeljka do petka i neka subota
    U ugovoru poslodavac je stavio 202 radna sata i fiksna plata
    Vreme rada pocinje od 3:00 ujutru do 15:00 popodne cekic nije dao da se koristi za vreme utovara
    Arbajt sati mesecno sam imao preko 250 racunajuci pocetak rada do pauze za spavanje dali je to po zakonu i imam li pravo na nadoknadu visak sati
    Unapred hvala

  13. Sven L
    Am 12. September 2020 um 20:17

    Sie schreiben oben im Text, Zitat „
    Denn: Das Arbeitszeitgesetz für LKW-Fahrer gibt diesen ebenfalls die Möglichkeit, bis zu zehn Stunden täglich zu arbeiten. Das ist allerdings nur möglich, wenn im Durchschnitt eine Arbeitszeit von acht Stunden innerhalb der nächsten sechs Monate (bzw. 24 Wochen) nicht überschritten wird.“

    Dies ist so nicht Richtig, im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) § 21a Beschäftigung im Straßentransport heißt es im Absatz (4),

    (4) Die Arbeitszeit darf 48 Stunden wöchentlich nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 60 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von vier Kalendermonaten oder 16 Wochen im Durchschnitt 48 Stunden wöchentlich nicht überschritten werden.

  14. Werner
    Am 10. September 2020 um 19:37

    Meine Frage ist wenn ich als Fahrer in eine Firma tätig bin und Fahre von der Firma los und nach
    12 km komme ich am Werk an und muss warten und stelle ich mein LKW ab geht der Tacho auf pause
    solange bis ich aufgerufen werde dauert 50 Minuten ist das richtig oder nicht das er auf pause steht? Laut meine Chefs ist das so richtig den danach kann ich ja 4,5 stunde wieder fahren
    das geht immer so wenn wir warten müssen somit ist 15 Minuten Pause und Arbeitspause erledigt.

    • TomTom
      Am 24. Juli 2023 um 19:58

      Das hätte dein Chef gerne so, ist aber verboten denn Pause ist Pause also Zeit allein für dich ohne warten auf Beladung oder ähnliches. Waserlaubt ist, ist Bereitschaft. Aber nur dann wenn vorher bekannt ist das du z.B. 50 min warten musst. Sonst nur Arbeit zulässig.

  15. Sieberth, M.
    Am 17. August 2020 um 8:40

    Ich habe mir einen VW Crafter für die Firma gekauft und fahre damit quer durch D und besuche meine Baustellen. In dem FZ ist ein Kartenlesegerät verbaut. Muss ich mich automatisch an die Regeln wir ein LKW Fahrer halten, obwohl der Crafter nur bis 3,5 t zugelassen ist? Ich möchte den Krafter aber auch privat und am Wochenende nutzen. Wie ist das auf der Fahrerkarte auseinander zu halten?

  16. bernhard
    Am 23. Juli 2020 um 14:04

    Hallo, wieviele Tage darf ich hintereinander fahren, unabhängig der täglich gefahrenen Stunden?

  17. Jürgen
    Am 3. Juli 2020 um 10:44

    Ich habe am Sonntag 10 30 Uhr angefangen denn Samstag darauf gefahren 24 Stunden Pause gemacht dann bis Freitag 11 Uhr gefahren muss dann mit meinen Pkw 3 45 nachhause fahren ab wann beginnt meine wochenendruhezeit

  18. Tom
    Am 31. März 2020 um 10:14

    Hallo. Ich fahr seit kurzem fahre ich einen Tankzug. Nun ist es so das ich zusammengerechnet eine Fahrzeit von ca 2std habe und eine Arbeitszeit von ebenfalls ca 2std da dies im Pendelverkehr ist ,und sich im 20 Minuten Takt aufbaut. Dürfte ich jetzt nur noch 0,5Std fahren dann 45 min Pause. Oder wie muss ich das berechnen. ?
    Über eine Aussagekräftige Antwort wäre ich erfreut.

  19. H. T. Hartmut
    Am 18. März 2020 um 23:00

    Hallo meine Frage, wenn ich vor Fahrt beginn 2 Stunden in der Firma Arbeite wann muss ich dann die erste Pause machen und wie lange.

  20. Lorenz
    Am 19. Dezember 2019 um 11:15

    Du darfst doch am Tag 2x 4,5h lenken. Wenn du zwischendurch deine Pausen machst.

  21. Lorenz
    Am 19. Dezember 2019 um 11:14

    Es gelten die normalen Arbeitszeiten. Ob du um Mitternacht begibbst oder um 10 Uhr.

  22. Sergej
    Am 16. Dezember 2019 um 0:21

    Hallo zusammen,
    Ich habe Frage und zwar im Vorschriften geschrieben ab Montag 00 Uhr bis Samstag 24 Uhr. Warum wen mann beginnt seine Arbeit um 05 :00 Uhr arbeit dan hat 9 Stunden Lenkzeit und drei Stunden Arbeit, wen man fang um 04 :00 Uhr dan hat nur 9 Stunden lenkzeit und ein Stunde Arbeit.

  23. peter
    Am 17. November 2019 um 11:17

    Wie viele tägliche Schichtzeiten und wie viele tägliche Ruhezeiten darf ich in meine wöchentliche Schichtzeit unterbringen ?

  24. Toure
    Am 12. November 2019 um 22:49

    Mein Name ist Toure,meine Frage lautet, nach 4,5 Std lenkzeit muss man eine pause von 45mn machen, und nach Arbeitzeitgesetz ab 6 Stunden muss man 30mn oder 45mn Pausen machen was ist denn richtig? Da ist mit mein Kollegen über das thema mehrmals diskutiert haben und bin manchmal durcheinander. Danke

  25. Tarik
    Am 2. Oktober 2019 um 11:04

    Servus.
    Meine chef sagen mir da ich kann jeden Tag 15std arbeitzeit mit lenkzeit habe und 9std pause. Und das ist ganze Monath. Richtig oder falsch???
    Danke

  26. uwe
    Am 19. September 2019 um 22:11

    Es müssen viel mehr Berufskraftfahrer solche Arbeitgeber verklagen auf Überstunden die,die Arbeitszeiten nicht einhalten oder mit Füßen treten.Dann wird sich auch was ändern,gegenüber den langen Arbeitszeiten die nicht bezahlt werden bzw. kein Freizeitausgleich statt findet.Nur gemeinsam ist man stark nicht nur einer.Jeder Berufskraftfahrer sollte eine Rechtschutzversicherung haben um später auch vor dem Arbeitsgericht erfolg zu haben.Jeder Berufskraftfahrer sollte die Be-Entladung und Wartezeit im Fahrtenschreiber auf arbeit eingeben,dass ist euer Beweis vor Gericht um die Überstunden gelten zu machen bzw.jeden Tag alles aufschreiben um das vor dem Gericht darzulegen.Nur dann habt ihr erfolg und nicht nur rumjammern dann ändert ihr nichts.

  27. Nenad
    Am 25. August 2019 um 21:45

    Hsllo.meine frage ist,mit pausa de 9 st.mus machen noch dise 3 stunde pause oda nicht,also meine schef sagen 9 oda 10 st.fahren 9 pause und waita fahren,sagen meine liebe schef das ist richtig,2 mal pro woche 11 st.pause und 3 mal pro woche 9 st.pause.

  28. Jan
    Am 21. August 2019 um 14:03

    Hallo ich hab eine Frage bezüglich der Arbeitszeit
    Der Gesetzgeber schreibt 48 st in der Woche bei einer 6 Tage Woche das ergibt 8 Stunden am Tag laut Gesetz
    Kann auf 10 erweitert werden, auch klar doch nun zu meiner Frage.

    Wenn ich nun 10 Stunden mache ist es dann Mehrarbeit ab der 8ten Stunde oder ist das legitim.

    Hoffe es ist verständlich

    Gruß Jan

  29. Kitty
    Am 1. August 2019 um 12:55

    Frage: wenn ich 5 Uhr losfahre zum Kunden 3 Stunden lenke 15 Pause 1,30 Bereitschaft, 50 Minuten lade und noch 1 Stunde lenke und dann nochmal 45 Pause mache. Darf ich noch 4,5 Stunden lenken?

  30. Yuriy
    Am 1. August 2019 um 10:45

    Hallo, 10e fahrstunde Pflicht oder freiwillig?

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