Auto zugeparkt: Was tun, um gegen Verkehrssünder vorzugehen?
Letzte Aktualisierung am: 13. Februar 2025
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Auto oder Einfahrt zugeparkt – Was tun?

Sie wollen wie gewohnt aus Ihrer Garage oder von Ihrem Grundstück fahren, um sich auf den Weg zur Arbeit zu machen, kommen mit dem Auto aber nicht von der Stelle, weil ein Auto diese zugeparkt hat? Die Gesetze in Deutschland sind in einem Fall nicht immer eindeutig.
Es gibt zahlreiche Urteile, die sich jedoch nicht selten gegenseitig widersprechen. Wollen Sie einen entsprechenden Verstoß zur Anzeige bringen, ist der Rat eines Anwalts stets vorab zu empfehlen. Dieser kann Ihnen im Zweifel erläutern, welche Erfolgsaussichten sich erkennen ließen.
Handelt es sich beim Zuparken um vollendete Nötigung oder lediglich um einen geringfügigen Parkverstoß? Dürfen Sie den Verkehrssünder selbst abschleppen lassen oder müssen Sie hierzu Ordnungsamt oder Polizei verständigen?
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Zuparken
Sie sollten zunächst mindestens fünf Minuten warten, ob der Fahrer des geparkten Wagens zurückkehrt. Andernfalls verständigen Sie das Ordnungsamt.
Nein. Es ist ratsam, das Ordnungsamt zu verständigen. Diese können die Ordnungswidrigkeit dann ahnden.
Das kommt darauf an, wo, was oder wen Sie zuparken. So fallen für das Parken vor einer Grundstücksausfahrt mindestens 10 Euro Verwarngeld an. Wer jedoch z. B. eine Feuerwehrzufahrt zuparkt und dadurch Einsatzfahrzeuge behindert, muss mit 100 Euro Bußgeld und einem Punkt rechnen.
Keine Lust zum Lesen? – Mehr zum Thema “Falschparker abschleppen” im Video
Aktuelle Bußgeldtabelle zum Thema „Zugeparkt“
Beschreibung | Bußgeld | Punkte | FahrverbotFverbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
Parken vor Grundstücksein- und -ausfahrten | 10 € | eher nicht | ||
... mit Behinderung | 15 € | eher nicht | ||
... über 3 Stunden | 20 € | eher nicht | ||
... über 3 Stunden mit Behinderung | 30 € | eher nicht | ||
Parken in zweiter Reihe | 55 € | eher nicht | ||
... mit Behinderung | 80 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... mit Gefährdung | 90 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... mit Sachbeschädigung | 110 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... mehr als 15 Minuten | 85 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... mehr als 15 Minuten mit Behinderung | 90 € | 1 | Hier prüfen ** | |
Parken vor oder in der Feuerwehrzufahrt | 55 € | eher nicht | ||
... mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen | 100 € | 1 | Hier prüfen ** |
Einfahrt zugeparkt = Nötigung im Straßenverkehr?
In den letzten Jahren kam es in der Rechtsprechung immer häufiger zu Verurteilungen von Verkehrssündern, die andere Fahrzeuge oder Einfahrten zugeparkt haben. Ein beliebter Tatvorwurf dabei: die Nötigung nach § 240 Strafgesetzbuch (StGB). Nach Absatz 1 des benannten Paragraphen handelt es sich nach strafrechtlicher Definition dann um Nötigung, wenn eine Person im Zuge einer rechtswidrigen Handlung eine andere Person durch Gewalt oder Drohung zum Handeln, Dulden oder Unterlassen zwingt.
Der Handlung zugrundeliegen muss dabei also stets eine gegen geltendes Recht verstoßende Handlung. Bei einer Nötigung im Straßenverkehr sind die Begriffe “Gewalt” und “Drohung” wesentlich abstrakter zu verstehen. Nicht ein direkter Fausthieb oder das Drohen mit der Faust können erst als Nötigung gelten, sondern zum Beispiel auch das Drängeln auf der Autobahn, das Schneiden eines Fahrzeugs oder eben auch das Zuparken.
Aber: Die Oberlandesgerichte haben sich immer häufiger auch mit diesem Tatbestand auseinandersetzen müssen. In zahlreichen Fällen (u. a. Az.: 4 Ss 234/08) entschied es, dass für die strafrechtliche Behandlung eines Beschuldigten, der ein anderes Auto zugeparkt habe, vor allem der direkte Tatvorsatz geboten sein muss.
Ist Ihr Auto demnach zugeparkt, kann eine Nötigung im Einzelfall vorliegen. Suchen Sie jedoch den Rat eines Anwalts, um abzuklären, inwiefern eine entsprechende Anzeige im vorliegenden Fall sinnvoll erscheint. Entscheidet das Gericht, dass eine Nötigung beim Zuparken letztlich nicht vollendet oder feststellbar sei, müssen Sie die Anwalts- und Gerichtskosten im Zweifel alleine tragen.
Dennoch ist das Zuparken strafbar und kann zu einem Verwarngeld und im Zweifel auch zu weiteren Kosten führen.
Mindestabstand beim Parken – im Video erklärt
Garage oder Einfahrt zugeparkt – Was tun?
Können Sie mit Ihrem Fahrzeug nicht aus der Garage fahren, weil die Garageneinfahrt zugeparkt ist? “Was kann ich tun?”, lautet die erste Frage nach dem Verrauchen des anfänglichen Ärgers. Das Parken vor Grundstücksein- und -ausfahrten hat mindestens ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro zur Folge. Abhängig von der Dauer und den Umständen des Parkverstoßes können aber auch 30 Euro fällig sein. Was zu tun ist, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
Generell gilt es, erst einmal abzuwarten. Sie sollten dem Falschparker mindestens fünf Minuten Zeit einräumen. Vielleicht hat er ja nur kurz geparkt, um Brötchen zu holen und macht den Platz schnell wieder frei.
Ist nach einer angemessenen Wartezeit die Sperrfläche immer noch zugeparkt, können Sie das Ordnungsamt zur Unterstützung herbeirufen. Neben der Erteilung eines Strafzettels, können diese das Umsetzen oder Abschleppen des falschparkenden Fahrzeugs veranlassen. Die Kosten muss der Falschparker tragen – beachten Sie hierzu jedoch, dass Sie für diese Kosten in der Regel eine Vorabzahlung zu erbringen haben, welche Sie später wieder geltend machen sollten.
Sanktionen drohen ebenfalls, wenn Sie durch das unerlaubte Parken in der zweiten Reihe nicht die Parklücke verlassen können. In einem solchen Fall drohen mindestens 55 Euro. Informationen den Sanktionen können Sie der Bußgeldtabelle entnehmen.
Besonders empfindlich können die Strafen sein, wenn Personen eine Feuerwehrzufahrt zuparken. Behindert das falsch abgestellte Auto Einsatzkräfte, so können ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro und ein Punkt in Flensburg drohen.
Privatparkplatz zugeparkt – Was tun?
Häufig stellen Fahrer ihr Fahrzeug auch einfach auf Parkplätze ab, die für Anwohner oder Eigentümer reserviert sind. Es handelt sich also nicht um öffentliche, sondern private Stellplätze. Ist ein privater Parkplatz zugeparkt, kann der Eigentümer oder Pächter zwar Polizei oder Ordnungsamt informieren, allerdings können diese nur die Identität des Halters des anderen Fahrzeugs feststellen. Eingreifen darf das Ordnungsamt nämlich nur auf öffentlichen Straßen.
Einfahrt zugeparkt – Abschleppen lassen auf eigene Veranlassung hin?
Können Sie einen Falschparker auch selbst abschleppen lassen? Nein. Es handelt sich nicht um Ihr eigenes Eigentum. Während Sie für Ihr eigenes Fahrzeug also jederzeit einen Abschleppdienst verständigen dürfen, ist dies bei Fremdeigentum nicht möglich. Hierzu bedarf es des Umweges über das Ordnungsamt oder andere offizielle Stellen.
Nur diese sind dazu befugt, ein falsch abgestelltes Fahrzeug abschleppen zu lassen.
😡Wenn ich hier schon die Kommentare der „Redaktion“ höre bekomme ich die Kriese. Es wird von Ihnen immer wieder dazu geraten die Polizei o. das Ordnungsamt zu rufen . Das ist freundlich gesagt…wirklich LÄCHERLICH, denn weder der Eine noch der Andere fühlt sich verantwortlich was zu tun . Vor kurzen habe ich einen Fall der Polizei gemeldet , diese haben mich zum Ordnungsamt weitergeleitet, die wiederum zur Verkehrsaufsich… nur damit die „netten“ Menschen dort mir dann sagen (wortwörtlich) „Gute Frau , wir sind keine Lotsen. Rausfahren müssen Sie schon alleine“. 😡Aber das jemand sind einfach auf den Gehweg vor meine Garage gestellt hat , mir wirklich Millimeter Platz gelassen hat um rauszufahren ,hat die Herrschaften von der Verkehrsaufsicht herzlich wenig interessiert da ich ja schließlich die Millimetern hatte. Da ich neben einem kleinen Supermarkt & Blumenladen wohne , (die beide Parkplätze im Hof haben , nur mal so nebenbei ) stellen sich am Tag gefühlt 100 Leute „ mal eben 5 min“ da hin . Wir wohnen an einer stark befahrenen str. Wenn ich meine Kinder von der Kita abhole , muss ich jedesmal hoffen das BITTE BITTE 🙏🏼 keiner meine Garagen Einfahrt zugeparkt hat , denn die „toleranten“ 5 min muss ich dann auf genau dieser str warten , an der von beiden Seiten Straßenbahnen kommen die mir keine 5 min geben , sondern sofort losklingeln. Ich fühle mich wirklich komplett von der Stadt im Stich gelassen , aber wehe man selber parkt mal in entgegengesetzter Richtung , dann sind die „ netten“ Menschen von der Stadt sofort zur Stelle. Dann geht plötzlich alles !
Das schlimmste ist das die Falschparker zu 95% noch rotzfrech sind und einen noch neben den Kindern aufs übelste beleidigen nur weil man gehupt hat. Erst gestern sagte einer zu meinem Mann , „ruf doch das Ordnungsamt , die kommen eh nicht“ .
Was für ein Armutszeugnis , oder ?
Liebe Redaktion , ich kenne ihre Antwort schon . Wahrscheinlich werden Sie mir zu einem Anwalt raten . Also schon mal vielen Dank für Ihre wirklich „ netten „ aber nichtsnutzigen Kommentare!
Mit freundlichen Grüßen.
Hallo Drita,
einfach die netten Leute mal fragen, ob sie mit dem dreckigen Mundwerk auch so mit der eigenen Mutter reden und ob damals in der Erziehung was schief lief, was sich eventuell bei den eigenen Kinder besser machen ließe.
Dann wird den Falschparkern erst Recht die Hutschnur hochgehen.
Die Frage ist auch wie das Halten neben einem Falschparker geahndet wird. Ist das schon Nötigung? Das Auto läuft ja und ein Halten ist meist ja bis 3 Minuten erlaubt, wenn auch nicht immer in zweiter Reihe. Aber das Bußgeld für das widerrechtliche Halten wäre es mir wert, sofern es keine Nötigung ist.
Hallo Drita,
da wir eine Redaktion sind und keine verkehrsrechtlichen, ordnungsrechtlichen noch sonstigen Befugnisse haben, bleibt uns nur der Verweis auf die örtlichen Behörden. Sollte dieser Weg nicht fruchten, kann in der Tat der Gang zum Anwalt ratsam sein.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo, meine Freundin hat ausersehen die Ein- / Ausfahrt eines Hause / Wohnung zugeparkt, als sie zu ihrem Auto zurückkehrte hing ein Zettel an Ihrem Wagen auf dem Stand.
“Ich überlege mir noch sie Anzuzeigen, ich musste mit dem Taxi in die Stadt fahren)
Es gab keinen Strafzettel, ist es möglich so eine Strafanzeige noch im Nachhinein geltend zu machen, wenn weder Ordnungsamt noch Polizei verständigt wurden?
Liebe Grüße
Dominik
Hallo Dominik,
wenn dieser Fall tatsächlich eintreffen sollte, können Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden, der Sie dann über das weitere Vorgehen beraten wird.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
seit das Haus hinter unserem Grundstück saniert wird, parken ständig Fahrzeuge der Handwerker auf unserem Grundstück, bevorzugt vor unserem Garagen,so dass wir weder raus, noch in unsere Garagen kommen. Möchte wir an unser Auto gelangen,müssen wir jedesmal bei den Handwerkern im Nachbarhaus klingeln, und bitten,dass diese ihre Autos weg fahren. Was kann ich rechtlich dagegen tun? den Handwerken ist dies egal,der Eigentümer des zu sanierenden Hauses kümmert sich auch nicht darum. Die Autos parken zeitweise stunden unbefugt auf unserem Grundstück, obwohl es andere Möglichkeiten geben würde. lg Katharina
Hallo Katharina,
auf fremdem Privatgrund parkende Autos können durch den Besitzer laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (V ZR 144/08) abgeschleppt werden. Auch das Unterlassen einer Zugangsbehinderung kann verlangt werden. Die Zuhilfenahme der Polizei steht Ihnen zudem ebenfalls frei.
Sie sollten sich im Vorfeld des Abschleppens mit einem Anwalt beraten, welche Beweissicherungsmaßnahmen eventuell erforderlich sind.
Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org
Hallo,
wir haben immer wieder das Problem, dass sich andere Leute mit ihrem Fahrzeug unsere Einfahrt komplett bis teilweise zuparken um kleine Erledigungen zu machen. Wenn man sie drauaf anspricht, dass es sich hierbei um unsere EInfahrt handel kommen immer wieder blöde Kommentare wie “Haben Sie ein Problem damit?”, “Sind doch nur 5 Minuten”. Generell ist das nervig und wir wissen leider auch nicht was wir dagegen machen sollen.. gibt es eine Möglichkeit dagegen vorzugehen?
Viele Grüße
Hallo H.J.,
Sie könnten mit dem Ordnungsamt oder der Polizei sprechen und ansonsten einen Anwalt um Rat bitten.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
das ist eine sehr schöne Antwort. Sie sagt nichts aus und auch ich hätte gern gewußt, wie ich gegen diese “5-Minuten-Parker” vorgehen kann. Neben unserer Einfahrt ist ein Dönerstand und viele stellen sich mal schnell bei uns ab, um einen Döner zu kaufen. Ich habe ja nicht dagegen, wenn nicht so viele Parkplätze in der Nähe wären…. Diese Parker brauchen in der Regel ca. 10 Minuten. Wenn sich nur einer am Tag hinstellen würde, kein Problem, doch verlässt der eine die Einfahrt steht auch schon der nächste Falschparker drin mit der Aussage: ich stehe doch nur 5 Minuten…
Hallo Hornig,
das hängt zum einen damit zusammen, dass es uns untersagt ist, Ihnen eine Rechtsberatung anzubieten – bedeutet, wir dürfen Ihnen nicht zu Schritten raten noch davon abraten. Zum anderen können wir die Sache aus der Ferne nur sehr schlecht einschätzen. Grundsätzlich sind Einfahrten frei zu halten, weshalb es Ihr Recht ist, entsprechende Delinquenten darauf hinzuweisen und den Ort z. B. mit einem Schild zu versehen. Sollte sich die Situation nicht bessern, dann müssen Sie sich wohl an eine der oben genannten Instanzen wenden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo!
Ich wohne in einem Haus wo auch ein Arzt seine Praxis hat. Von 8 Uhr morgens bis ca. 11 Uhr kann ich meine Garagenausfahrt nicht nutzen da im Minutentakt die Fahrzeuge abwechselnd davor parken…
Was kann ich tun??? Es handelt sich um eine Doppelgarage wobei man bei einer Hälfte eben zu dieser Zeit nicht raus kommt.
Das Ordnungsamt verteilt zwar Strafzettel aber die laufen natürlich auch nicht alle 2 Minuten da herum.
Ich glaube das einzige was mir hilft ist auszuziehen :-(
Vielleicht hat ja jemand einen guten Tipp für mich.
Und übrigens wenn ich die Leute darauf hinweise das es ne Einfahrt ist sagen die dann: Sie müssen doch nicht gerade jetzt raus oder warten Sie doch kurz… meine Nerven sind am Ende
Hallo Daniela,
Generell gilt es, erst einmal abzuwarten. Sie sollten dem Falschparker mindestens fünf Minuten Zeit einräumen. Ist nach einer angemessenen Wartezeit die Sperrfläche immer noch zugeparkt, können Sie das Ordnungsamt zur Unterstützung herbeirufen. Neben der Erteilung eines Strafzettels, können diese das Umsetzen oder Abschleppen des falschparkenden Fahrzeugs veranlassen. Die Kosten muss der Falschparker tragen – beachten Sie hierzu jedoch, dass Sie für diese Kosten in der Regel eine Vorabzahlung zu erbringen haben, welche Sie später wieder geltend machen sollten.
Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org
Gibt schöne Aufkleber für solche Parkaffen. Laut Hersteller legal, da diese rückstandsfrei von den Scheiben gelöst werden können. Und macht den Falschparkern mehr Ärger als sonst was.
Bitte mit einem Anwalt klären ob sowas erlaubt ist, da nur diese eine Rechtsberatung geben dürfen.
Ich war heute früh selbst zugeparkt worden, allerdings ist die Situation etwas kompliziert. Ich parkte, wie das sämtliche Anwohner in der Straße auch machen, im Parkverbot auf dem Bürgersteig. Beim verlassen meines Wagens am Abend stand ich noch alleine da. Am Morgen, wo ich wegfahren wollte, stand ein PKW hinter mir mit ausreichendem Abstand. Und vor mir hat ein Mercedes Combi so dicht vor mir geparkt, das zwischen beide Fahrzeuge kein Fingerbreit Platz war. dadurch dass das andere Fahrzeug genug Platz gelassen hat, konnte ich doch noch Vorsichtig ausparken. Es war aber offensichtlich das ich von dem Mecedes vorsätzlich eingeparkt worden bin, da er ohne Einweisung durch dritte nie so dicht an mein Auto fahren konnte. Ich fühle mich in dieser Situation sehr genötigt, bin mir aber nicht sicher was ich jetzt tun kann, da sich der Vorfall im Halteverbot abgespielt hat, auch wenn dieses von allen Anwohnern und Besuchern ignoriert wird.
Ich hoffe Sie haben eine Idee ob ich ich gegen die Nötigung vorgehen kann, im Zweifel bekomme ich wohl selbst ein Bußgeld wegen falschparken? So ein absichtliches zuparken habe ich noch nicht erlebt.
Hallo Gerhard,
Sie könnten sich an das örtliche Ordnungsamt wenden. Ungünstig ist dabei natürlich, dass Sie selbst im Park-/Halteverbot standen, wobei es für das Verbot irrelevant ist, ob andere dieses befolgen oder nicht.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich empfehle in diesem Fall für betroffene Gewerbetreibende, Freiberufler, Unternehmer etc. den Weg der Abmahnung mit Unterlassungserklärung und Androhung eines Strafgeldes bei Wiederholung. Die Kosten von ca. € 250.- gehen zu Lasten des Falschparkers. Das zieht man 3-4x durch, dann spricht sich das in der Nachbarschaft herum und Ruhe ist!
VG
Hallo, ich besitze ein Stellplatz innerhalb eines privaten Hofs. Es handelt sich nicht um öffentliche, sondern private Stellplätze. Ich werde regelmäßig zugesandt, oder es wird vor mein Stellplatz geparkt, so dass ich dieser nicht nutzen kann. Die Falschparker versperren damit auch die Feuerwehr Zufahrt. Ist ein privater Parkplatz zugeparkt, hat der rechtmäßige Eigentümer oder Pächter ebenfalls das Recht, das Ordnungsamt zu informieren, sagten Sie. Ich habe dort angerufen, die Dame am Telefon sagte mir, dass das Ordnungsamt nur in öffentlichen Raum etwas machen kann. Die Polizei sagte mir Ich solle das Ordnungsamt anrufen. Was kann ich dagegen Tun?
Mit freundlichen Grüßen
Giuseppe
Hallo Giuseppe,
hier hat sich ein Fehler in unseren Text eingeschlichen, den wir umgehend verbessert haben. Genaue Informationen erhalten Sie auf https://www.bussgeldkatalog.org/privatparkplatz-abschleppen/.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Liebes Bußgeldteam,
Wir haben zu unserem Haus nur eine öffentliche Zufahrt. Leider ist es bisher schon zweimal vorgekommen, dass ein Vermieter eines anderen Hauses eine Sperrung der Straße auslöste ohne den anderen Anwohnern Bescheid zu geben.
Das erste Mal war es ein Umzugsauto, dass uns davon abhielt in die Arbeit zu fahren, das zweite Mal der Öllaster (wenn die Ölpumpe mal angelaufen ist, dauert es mind. eine halbe Stunde bis der Öllaster weggefahren werden kann), der und von einem bezahlten Termin unserer Tochter abhielt. Gut zureden und Freundlichkeit haben bisher keine Verhaltensänderung bewirkt.
Welche Handhabe habe ich in Zukunft, wenn der sture Vermieter so weiter macht?
Danke und viele Grüße
Hallo Simon,
da es sich in Ihrem Fall nicht um Parkdelikte handelt, ist die Situation schwieriger. Sie können erwägen, sich mit einem Anwalt über mögliche Vorgehensweisen zu beraten.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Leider sind hier, im Gegensatz zu anderen Artikeln auf dieser Seite, falsche Informationen enthalten.
1) Auf privatem Grund, kann man zwar das Ordnungsamt oder die Polizei informieren, aber sie sind eben NICHT dafür zuständig. Allenfalls können sie die Identität des Falschparker feststellen.
Das führt auch schon zu Punkt 2.
2) Selbstverständlich darf man fremde Fahrzeuge, die widerrechtlich auf dem eigenen Grundstück geparkt sind, abschleppen lassen. Für die Abschleppkosten muss man allerdings in der Regel in Vorleistung treten und sich diese Kosten anschließend vom Falschparker zurückholen.
Schaut Euch doch dazu Euren eigenen(!) Artikel “Vom Privatparkplatz abschleppen lassen – Was ist zu beachten?” an. Dort beschreibt Ihr es ja korrekt.
Wie ist ein Einfahrts fläche zu definieren??
Privat oder öffentlich ??
Wenn ein fahrzeug in eine Parkscheiben pfichtig Strasse in eine Einfahrt steht kann das ordnungsamt kein Ticket ausstellen , dann ist es privat anzusehen oder liege ich da falsch , und wenn privat bin ich zunächst machtlos.
Hallo TJ,
vielen Dank für die Informationen, da haben sich tatsächlich Fehler eingeschlichen. Wir werden dies umgehend korrigieren.
Das Team von bussgeldkatalog.org
Hallo verantwortungsbewusste Verkehrsteilnehmer allerorten, wer kennt sog. Baumscheiben und die StVO – Regeln für das Parken daneben? Wo wird “Fahrbahnrand” definiert? Bitte um Feedback und möglichst konkrete Fallbeispiele, z. B. PKW – Länge. Stadt Frankfurt leistet sich unglaubliche Verwarnungen.
Viele Grüße aus Frankfurt am Main,
Werner
Hallo Werner,
möglicherweise greift hier § 12 Abs. 3 Nr. 2 StVO. “Das Parken ist unzulässig enn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert.”
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org