Auto zugeparkt: Was tun, um gegen Verkehrssünder vorzugehen?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 3. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Auto oder Einfahrt zugeparkt – Was tun?

Zugeparkt? Was Sie tun können, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Zugeparkt? Was Sie tun können, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Sie wollen wie gewohnt aus Ihrer Garage oder von Ihrem Grundstück fahren, um sich auf den Weg zur Arbeit zu machen, kommen mit dem Auto aber nicht von der Stelle, weil ein Auto diese zugeparkt hat? Die Gesetze in Deutschland sind in einem Fall nicht immer eindeutig.

Es gibt zahlreiche Urteile, die sich jedoch nicht selten gegenseitig widersprechen. Wollen Sie einen entsprechenden Verstoß zur Anzeige bringen, ist der Rat eines Anwalts stets vorab zu empfehlen. Dieser kann Ihnen im Zweifel erläutern, welche Erfolgsaussichten sich erkennen ließen.

Handelt es sich beim Zuparken um vollendete Nötigung oder lediglich um einen geringfügigen Parkverstoß? Dürfen Sie den Verkehrssünder selbst abschleppen lassen oder müssen Sie hierzu Ordnungsamt oder Polizei verständigen?

FAQ: Zuparken

Was tun, wenn jemand so parkt, dass ich nicht mehr wegfahren kann?

Sie sollten zunächst mindestens fünf Minuten warten, ob der Fahrer des geparkten Wagens zurückkehrt. Andernfalls verständigen Sie das Ordnungsamt.

Darf ich den Zuparker abschleppen lassen?

Nein. Es ist ratsam, das Ordnungsamt zu verständigen. Diese können die Ordnungswidrigkeit dann ahnden.

Wie teuer ist die Ordnungswidrigkeit “Zuparken”?

Das kommt darauf an, wo, was oder wen Sie zuparken. So fallen für das Parken vor einer Grundstücksausfahrt mindestens 10 Euro Verwarngeld an. Wer jedoch z. B. eine Feuerwehrzufahrt zuparkt und dadurch Einsatzfahrzeuge behindert, muss mit 100 Euro Bußgeld und einem Punkt rechnen.

Keine Lust zum Lesen? – Mehr zum Thema “Falschparker abschleppen” im Video

Was gilt, wenn Sie Falschparker abschleppen lassen? Mehr dazu in unserem Video.
Was gilt, wenn Sie Falschparker abschleppen lassen? Mehr dazu in unserem Video.

Aktuelle Bußgeldtabelle zum Thema „Zugeparkt“

BeschreibungBußgeldPunkteFahrverbotFverbotLohnt ein Einspruch?
Parken vor Grundstücksein- und -ausfahrten10 €eher nicht
... mit Behinderung15 €eher nicht
... über 3 Stunden20 €eher nicht
... über 3 Stunden mit Behinderung30 €eher nicht
Parken in zweiter Reihe55 €eher nicht
... mit Behinderung80 €1Hier prüfen **
... mit Gefährdung90 €1Hier prüfen **
... mit Sachbeschädigung110 €1Hier prüfen **
... mehr als 15 Minuten85 €1Hier prüfen **
... mehr als 15 Minuten mit Behinderung90 €1Hier prüfen **
Parken vor oder in der Feuerwehrzufahrt55 €eher nicht
... mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen100 € 1Hier prüfen **

Einfahrt zugeparkt = Nötigung im Straßenverkehr?

In den letzten Jahren kam es in der Rechtsprechung immer häufiger zu Verurteilungen von Verkehrssündern, die andere Fahrzeuge oder Einfahrten zugeparkt haben. Ein beliebter Tatvorwurf dabei: die Nötigung nach § 240 Strafgesetzbuch (StGB). Nach Absatz 1 des benannten Paragraphen handelt es sich nach strafrechtlicher Definition dann um Nötigung, wenn eine Person im Zuge einer rechtswidrigen Handlung eine andere Person durch Gewalt oder Drohung zum Handeln, Dulden oder Unterlassen zwingt.

Der Handlung zugrundeliegen muss dabei also stets eine gegen geltendes Recht verstoßende Handlung. Bei einer Nötigung im Straßenverkehr sind die Begriffe “Gewalt” und “Drohung” wesentlich abstrakter zu verstehen. Nicht ein direkter Fausthieb oder das Drohen mit der Faust können erst als Nötigung gelten, sondern zum Beispiel auch das Drängeln auf der Autobahn, das Schneiden eines Fahrzeugs oder eben auch das Zuparken.

Aber: Die Oberlandesgerichte haben sich immer häufiger auch mit diesem Tatbestand auseinandersetzen müssen. In zahlreichen Fällen (u. a. Az.: 4 Ss 234/08) entschied es, dass für die strafrechtliche Behandlung eines Beschuldigten, der ein anderes Auto zugeparkt habe, vor allem der direkte Tatvorsatz geboten sein muss.

Das bedeutet: Dem Angeklagten muss eindeutig nachzuweisen sein, dass er den Betroffenen auch vorsätzlich zugeparkt hat. Die reine Missachtung von Verkehrsregeln genüge nicht, um einen Straftatbestand zu begründen. Letztlich sind die Gerichte damit angehalten, in jedem Einzelfall genau zu klären, inwieweit Vorsatz hinsichtlich des Zuparkens anzuerkennen ist.

Ist Ihr Auto demnach zugeparkt, kann eine Nötigung im Einzelfall vorliegen. Suchen Sie jedoch den Rat eines Anwalts, um abzuklären, inwiefern eine entsprechende Anzeige im vorliegenden Fall sinnvoll erscheint. Entscheidet das Gericht, dass eine Nötigung beim Zuparken letztlich nicht vollendet oder feststellbar sei, müssen Sie die Anwalts- und Gerichtskosten im Zweifel alleine tragen.

Dennoch ist das Zuparken strafbar und kann zu einem Verwarngeld und im Zweifel auch zu weiteren Kosten führen.

Mindestabstand beim Parken – im Video erklärt

Erfahren Sie in diesem Video, ob es einen vorgeschriebenen Mindestabstand beim Parken gibt.
Erfahren Sie in diesem Video, ob es einen vorgeschriebenen Mindestabstand beim Parken gibt.

Garage oder Einfahrt zugeparkt – Was tun?

Blitzer zuparken: Auch hier können im Einzelfall hohe Strafen drohen.
Blitzer zuparken: Auch hier können im Einzelfall hohe Strafen drohen.

Können Sie mit Ihrem Fahrzeug nicht aus der Garage fahren, weil die Garageneinfahrt zugeparkt ist? “Was kann ich tun?”, lautet die erste Frage nach dem Verrauchen des anfänglichen Ärgers. Das Parken vor Grund­­­stücksein- und -aus­­fahrten hat mindestens ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro zur Folge. Abhängig von der Dauer und den Umständen des Parkverstoßes können aber auch 30 Euro fällig sein. Was zu tun ist, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

Generell gilt es, erst einmal abzuwarten. Sie sollten dem Falschparker mindestens fünf Minuten Zeit einräumen. Vielleicht hat er ja nur kurz geparkt, um Brötchen zu holen und macht den Platz schnell wieder frei.

Ist nach einer angemessenen Wartezeit die Sperrfläche immer noch zugeparkt, können Sie das Ordnungsamt zur Unterstützung herbeirufen. Neben der Erteilung eines Strafzettels, können diese das Umsetzen oder Abschleppen des falschparkenden Fahrzeugs veranlassen. Die Kosten muss der Falschparker tragen – beachten Sie hierzu jedoch, dass Sie für diese Kosten in der Regel eine Vorabzahlung zu erbringen haben, welche Sie später wieder geltend machen sollten.

Sanktionen drohen ebenfalls, wenn Sie durch das unerlaubte Parken in der zweiten Reihe nicht die Parklücke verlassen können. In einem solchen Fall drohen mindestens 55 Euro. Informationen den Sanktionen können Sie der Bußgeldtabelle entnehmen.

Besonders empfindlich können die Strafen sein, wenn Personen eine Feuerwehrzufahrt zuparken. Behindert das falsch abgestellte Auto Einsatzkräfte, so können ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro und ein Punkt in Flensburg drohen.

Privatparkplatz zugeparkt – Was tun?

Häufig stellen Fahrer ihr Fahrzeug auch einfach auf Parkplätze ab, die für Anwohner oder Eigentümer reserviert sind. Es handelt sich also nicht um öffentliche, sondern private Stellplätze. Ist ein privater Parkplatz zugeparkt, kann der Eigentümer oder Pächter zwar Polizei oder Ordnungsamt informieren, allerdings können diese nur die Identität des Halters des anderen Fahrzeugs feststellen. Eingreifen darf das Ordnungsamt nämlich nur auf öffentlichen Straßen.

Achtung: Lassen Sie sich als Parkplatzeigentümer nicht dazu hinreißen, das falschparkende Auto selbst zuparken zu wollen. In einem solchen Fall könnte Ihnen sonst gegebenenfalls auch vorsätzliche Nötigung vorzuwerfen sein.

Einfahrt zugeparkt – Abschleppen lassen auf eigene Veranlassung hin?

Können Sie einen Falschparker auch selbst abschleppen lassen? Nein. Es handelt sich nicht um Ihr eigenes Eigentum. Während Sie für Ihr eigenes Fahrzeug also jederzeit einen Abschleppdienst verständigen dürfen, ist dies bei Fremdeigentum nicht möglich. Hierzu bedarf es des Umweges über das Ordnungsamt oder andere offizielle Stellen.

Nur diese sind dazu befugt, ein falsch abgestelltes Fahrzeug abschleppen zu lassen.

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.org-Teams. Neben einem umfassenden Überblick zu verkehrsrechtlichen Fragestellungen liegt ihr Interesse u. a. im Bereich Tuning und Fahrzeugtechnik.

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64 Kommentare

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  1. Sandra R
    Am 19. Oktober 2024 um 20:50

    Guten Tag,
    leider stehen gegenüber von meinem Carport ständig Autos so das ich nicht die Möglichkeit habe mein Carport zu nutzen. Was kann ich dagegen tun?

  2. Christian
    Am 8. März 2023 um 16:21

    Hallo,
    wir haben vor dem Haus (Mehrfamilienhaus zur Miete) bezahlte Stellflächen. Die Zufahrt ist als Privatgrundstück und als Feuerwehrzufahrt beschildert. Hin und wieder parken dort PKWs. Teilweise kann man nicht mehr seinen Stellplatz benutzen. Wen kann man sich nun zur Unterstützung holen? Da es ja ein Privatgrundstück ist, fällt ja das Ordnungsamt wieder aus. Meines Wissens ist in einer Feuerwehrzufahrt grundsätzlich Halteverbot. Kann hier die Polizei tätig werden? Oder müsste ich selbst einen Abschleppdienst bemühen? Teilweise stehen hier Fahrzeuge mitunter stundenlang.

  3. Harald S
    Am 15. Dezember 2022 um 18:07

    Kann ich vom Zugeparkten erwarten, dass er mich verständigt, wenn er nicht ausparken kann. Im vorliegenden Fall, wissen alle Anwohner wem das Auto gehört. Der zu Fuß zurückzulegende Weg, um mich auf die Entfernung meines Fahrzeuges hinzuweisen, beträgt lediglich Sekunden. Dies tun auch die betreffenden Anwohner schon seit Jahren. Nur, ein missgünstiger Nachbar, den ich objektiv nicht behindere, hat sich beim Ordnungsamt beschwert. Die Folge sind drei Verwarnungen a
    € 15 –.

    • Bernd S
      Am 24. November 2023 um 9:01

      Jetzt stellen die Zuparker auch noch Ansprüche, wird immer besser. Wie kommt man überhaupt auf die Idee, andere aus Faulheit zu behindern und sich dann über Verwarngelder zu beschweren? Wiederholtäter sollten deutlich stärker zu Kasse gebeten werden.

  4. Sandra B
    Am 27. September 2022 um 9:10

    Hallöchen an alle Leidensgenossen,

    ja, die Probleme kenne ich nur zu gut. Entweder meine Einfahrt wird so zugeparkt, dass ich nicht aus der Garage komme oder man parkt praktischer Weise gleich direkt davor. Also, wenn ich das richtig verstanden habe, kann ich einen Falschparker auf der öffentlichen Straße vom Ordnungsamt entfernen lassen. Ich hatte erst gestern einen riesen Streit, weil der Falschparker meinte, ich könnte Ihn doch ansprechen. Und das obwohl mein Mann eine Woche zuvor schon gesagt hat, dass er dort nicht parken soll. Ich weiss ja nicht, ob der was an den Ohren hat oder wir undeutlich sprechen, aber gut. Beim nächsten Mal werde ich den Herrn nicht mehr ansprechen, sondern sofort die Polizei bzw. das Ordnungsamt informieren oder wie geschrieben wurde, eine Unterlassungsklage via Anwalt einreichen lassen, dann zahlt er das eben auch noch. Mir reicht es sowas von. Ich spreche diesen Menschen nicht mehr an, weil als er gemerkt hat, dass mich das nicht interessiert, dass ich Ihn ansprechen kann (Handynummer in der Windschutzscheibe mit dem Vermerk ” bei Bedarf melden”), wurde der auch noch frech und dann bin ich vor Wut geplatzt, weil ich bin ja eine Prinzipienreiterin, nur weil ich meine Einfahrt nutzten möchte. Klasse. Meint der ernsthaft ich suche mir nen Parkplatz, nur damit er keinen Meter mehr gehen muss? Sicher nicht. Von Unrechtsbewusstsein keine Spur. Daher danke für die guten Tipps. Der Nächste bekommt eben gleich mal die volle Packung ab. Scheint leider nicht anders zu gehen. Vielleicht sollten sich Falschparker mal überlegen, was Sie da anrichten. Was, wenn Krankenwagen u Feuerwehr nicht durchkommmen, nur weil Ihr so parkt? Wenn deswegen jemand keine Hilfe bekommt und stirbt? Könnt Ihr das verantworten? Ach ich vergaß, jeder ist sich selbst der Nächste oder? Bei uns kam es schon vor, dass der Nachbar Hilfe brauchte u dann der Notarzt bei uns geparkt hat, was auch völlig in Ordnung ist, damit die Strasse nicht komplett gesperrt ist. Was, wenn gerade Euch das passiert? Denkt einfach mal nach, was Ihr da macht. Ich für meinen Teil, werde, wenn ich nochmal so attakiert werde, Strafanzeige erstatten. Ich habe für so ein Verhalten kein Verständnis. Das Verhalten sollte meiner Meinung nach ganz massiv bestraft werden. Nicht 10-15 Euro, sondern 500 bis 1000 Euro. Dann füllen sich die öffentlichen Kassen u es zeigt Wirkung. Bei den Gebühren wird sich nichts ändern. Oder sofort abschleppen, natürlich auf Kosten des Verursachers, dann tuts richtig weh. Auto weg und Taschen geleert. Die Art und Weise wie man im Strassenverkehr miteinander umgeht, stört mich schon lange und da geht es nicht nur ums Parken, weil bei manchen Leuten fragt man sich echt, ob die sich überhaupt morgens die Schuhe alleine zubinden können. Sorry, aber es ist so, anders kann ich mir sowas nicht erklären. Ich verstehe sehr gut, dass man völlig mit den Nerven runter ist, wenn man nicht aus seiner Einfahrt rauskommt, weil jeder parkt wie er lustig ist und wünsche alles Gute und hoffentlich wird es bald besser. So gehts halt einfach nicht. LG Sandra.

    • Sandra
      Am 23. März 2024 um 14:23

      Hallo Sandra,
      leider kenne ich Ihr Problem nur zu gut. Ich ärgere mich schon seit Jahren mit meinem Nachbarn rum, der erlaubt ständig seinem Besuch, vor seiner und auch vor unserer Einfahrt zu parken. Sprechen wir ihn darauf an, heißt es nur, es waren doch nur 5 Minuten ( was leider nicht immer der Wahrheit entspricht). ich werde es jetzt so handhaben, mache Fotos, schicke diese zum Ordnungsamt. Mal schauen, wie es weiter geht.
      Grüsse Sandra

  5. Horst W
    Am 30. März 2022 um 22:48

    Guten Abend,
    folgende Situation: meine Garageneinfahrt wird regelmäßig von anderen Fahrzeugen zugeparkt, so daß ein Ein- oder Ausfahren aus der Garage mit dem PKW nicht möglich ist. Laut Versicherungspolice steht mein Fahrzeug jedoch in einer “abschließbaren Einzelgarage”.
    Darf ich schon die Polizei/Odrnungsamt rufen wenn ich hinein möchte oder lediglich wenn ich heraus möchte? Ich meine da mal was gelesen zu haben daß lediglich bei verhinderter Ausfahrt Maßnahmen ergriffen werden dürfen, wohingegen ich bei versperrter Einfahrt einen alternativen Parkplatz suchen muss und ausnahmsweise nicht in der Garage parken muss. Gibt es hierzu verlässliche Informationen?

    H. W

  6. DTM22
    Am 21. März 2022 um 15:57

    Hallo, darf ein privates Unternehmen einen Verkehrsteilnehmer ohne behördliche Anordnung im öffentlichen Raum abschleppen lassen, wenn dieser mit dem Fahrzeug die Zufahrt zu einem Car-Sharing-Stellplatz teilweise zustellt? Herzlichen Dank für eine kurze Info.

  7. Nephtis
    Am 4. Februar 2022 um 12:37

    Wir haben seit Anfang des Jahres das Problem, dass ein Nachbar sich abends immer vor unsere Garage stellt (also auf den recht breiten Bürgersteig davor) und dort über Nacht parkt.
    Zuerst dachte ich, es wäre eine Ausnahme, weil durch eine Baustelle die Park-Platz-Situation im Viertel etwas angespannt war, und habe es toleriert, aber inzwischen ist die Baustelle weg und ich sehe ihn dort jeden Morgen stehen, wenn ich das Haus verlasse.
    Darauf angesprochen, dass er unsere Garage blockert kam die Antwort “Ich komme ja immer nach Ihnen und fahre morgens wieder weg, nachts müssen sie ja nicht an die Garage”.

    Stimmt ja im Prinzip, nachts nutzen wir die Garage nicht, mein Vater muss auch immer erst später los, aber der Nachbar parkt aber trotzdem vor einer fremden Garagen-Einfahrt (wir können da er so dicht davor steht nicht mal das Tor öffnen) und betrachtet diese inzwischen als “seinen” Parkplatz. Vermutlich war es dumm, das anfänglich zu toleriere, da sich inzwischen eine Gewohnheit eingeschliffen hat.

    Kann man da irgendwas machen?

  8. Andreas
    Am 21. Oktober 2020 um 13:58

    Hallo

    Ich arbeite in einem Restaurant, welches einen Parkplatz besitzt. Der Nachbar gegenüber(welcher kaum Deutsch spricht) parkt auf diesem immer mal wieder gerne und unsere Gäste bekommen daher kaum Parkplätze. Ich habe Ihn mehrmals darauf hingewiesen, wohl bitte woanders zu Parken, da dies ein Privatparkplatzt ist. Seine Aussage war wie folgt: “ja okay danke”.

    Meine Frage nun: Sollte ich einen Abschleppdienst(trage die Kosten ich selber?) oder lieber die Polizei benachrichtigen?

    MFG Andi

  9. Daniela
    Am 25. September 2020 um 6:43

    Hallo zusammen,
    Mein Auto ist abgemeldet, steht auf einem privaten Stellplatz und wurde zugeparkt . Kann ich trotzdem das Ordnungsamt zu Hilfe nehmen?
    Vielen Dank für eure Antwort
    LG

  10. Maxe
    Am 7. September 2020 um 21:03

    Frage: Unsere Ausfahrt (Kunden-/Mitarbeiterparkplätze) wird regelmäßig von LKW zugeparkt, die den Nachbarbetrieb beliefern und lange Ausladevorgänge (20-30 Minuten) bewerkstelligen. Auch nach Aufforderung, die Ausfahrt freizugeben, weigern sich die Fahrer des LKW, unsere Kunden oder Mitarbeiter vom Hof zu lassen, bis sie ihr Geschäft erledigt haben. Unsere Leute werden so im Hof gefangen. st das Nötigung und was tun?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. November 2020 um 11:50

      Hallo Maxe,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher ggf. an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Timo
    Am 3. Januar 2020 um 0:55

    Hallo
    Ich habe bei uns in der Straße immer wieder mit freien Parkplätzen zu kämpfen. Ich muss gestehen ich selbst fahre einen Transporter.
    Dennoch gibt es bei uns eigentlich genug Parkplätze. Aber immer wieder gibt es diese speziellen und parkfaulen Fahrer. Beispiel, zwischen 2 Einfahrten auf ein Privatgrundstück passen hier mit genug Platz 3 Fahrzeuge hin. Wenn man sie richtig abstellt. Doch es gibt immer wieder diese Spezialisten die von der Einfahrt bis zu ihrem gewünschten Parkplatz 2 Meter Abstand lassen so das anstatt 3 nur 2 Fahrzeuge Platz haben.
    Selbst mit einem normalen PKW hat man hier dann nicht mehr die Möglichkeit zu parken.
    Was kann man hier tun ? Preise verteilen für die dümmsten Fahrzeughalter ?

    Jetzt ist mir sogar passiert , und das obwohl vor und hinter mir keiner stand ich so zugeparkt worden bin das maximal eine Hand breit vorne und hinten Platz zum anderen Auto war.
    Ich hatte selbst nicht die Möglichkeit alleine aus der Lücke zu kommen ohne das mein Nachbar schaut. Der zufällig von der Arbeit kam
    Und das nachts um halb 3. Was wäre wenn er nicht da gewesen wäre und ich die anderen beiden Autos etwas angestupst hätte? Was hätte ich tun können ?

    Und was ist wenn mein Transporter so zugeparkt ist das ich nicht mal mehr meine Hecktüren aufbekomme ?
    Wer haftet dann wenn ich zb in das hinter mir parkende Fahrzeug ausversehen eine Delle mache oder einen Kratzer verursache?

    Viel Text. Danke schonmal für eure Antwort

  12. Schöppe
    Am 4. Dezember 2019 um 19:50

    Wir haben eine Garage, diese wird über Dienstgrade direkt angefahren. Unser Auto steht oft in der Einfahrt . In letzter Zeit parkt immer der gleiche Wagen vor der Garage , der Unbekannte hat wohl eher Feierabend als mein Mann und stellt sich jetzt immer davor. Was können wir hier tun, und ist es so das nur ( übers Ordnungsamt) abgeschleppt wird wenn man aus der Garage will?

  13. Michael
    Am 24. April 2019 um 12:36

    Hallo,

    ich hatte den Fall, das ein privater Parkplatz, welcher mit einem nicht aufgeklappten Parkbügel versehen ist, zugeparkt wurde.
    Ich wies den Falschparker darauf hin, das dies ein privater Stellplatz ist, woraufhin mir patzig entgegnet wurde, woran man das denn sieht.
    Ich wies auf den Parkbügel hin, das man es doch daran eindeutig erkennen könnte.
    Die ebenso patzige Antwort lautete ” Dann machen Sie den doch hoch”.
    Da der falsch geparkte PKW ziemlich weit hinten stand, kam ich der Aufforderung nach und klappte den Bügel hoch und schloß ab.

    Jetzt habe ich eine Nötigungsanzeige am Hals.
    Muß ich tatsächlich in den sauren Apfel beißen?

    Gruß, Micha

  14. Hans-Christian
    Am 27. März 2019 um 0:51

    Zu unserem Grundstück führt eine ca. 150 m lange private Zufahrt, die zur angrenzenden öffentlichen Straße durch eine Schranke abgegrenzt ist. Die öffentliche Straße mündet praktisch in einer Sackgasse in deren Verlängerung am Beginn der privaten Zufahrt (nur halb so breit wie die Straße) die Schranke ist, die in der Regel abgeschlossen ist. Als wir abends zu unserem Haus fahren wollten, die Schranke hatten wir eine ca. 1 Stunde vorher offen gelassen ( also wie eine Bahnschranke senkrecht hochgestellt), parkte ein PkW inmitten unserer Zufahrt in Fahrtrichtung unmittelbar vor der offenen Schranke auf der öffentlichen Straße. Eine Zufahrt war unmöglich, da nur max. 1 Mal Platz auf jeder Seite des parkenden PkW war. Bei der Zufahrt handelt es sich auch um die einzige Zufahrt für Feuerwehr, Krankenwagen, Notariat usw. Wir versuchten zunächst in der Nachbarschaft, es war bereits 20.30 h, den Fahrer ausfindig zu machen. Ergebnislos! Nach einer halben Stunde haben wir die Polizei angerufen, die auch kam und über das amtl. Kennzeichen den Halter ermitteln und anrufen konnte. Dort wurde der Polizei wohl mitgeteilt, dass sich der Nutzer in der Nähe aufhalten würde. Die Polizei fuhr dort hin und der Nutzer kam kurz darauf lustig pfeifend um sein Fahrzeug, welches uns mindestens 3/4 Stunde an der Zufahrt hinderte –
    ohne Entschuldigung – wegzulassen. Die Polizei unternahm nichts, obschon ich wegen Nötigung und blockierter Feuerwehrzufahrt auf Aufnahme einer Anzeige bestand. Man verwies mich nur an das Ordnungsamt und übergab mir die Anschrift des Fahrzeugnutzers, allerdings erst nach ausdrücklicher Aufforderung wegen Nichtaufnahme einer Anzeige. Wie kann man hier gegen den Halter/Nutzer vorgehen, da die Zufahrt einwandfrei durch die Schranke ersichtlich ist und ausser der gravierenden Nötigung auch in einem Notfall keinerlei Hilfe möglich gewesen wäre, da unser Haus ca. 150 m in Alleingang entfernt ist. Auch wurde hier mindestens für über 45 Minuten der PkW abgestellt.

  15. Marion
    Am 18. Januar 2019 um 7:48

    Hallo,

    ich habe auch eine Frage.
    Und zwar wohne ich in einem Viertel, in dem es nur Einbahnstraßen gibt. Wir parken alle am Straßenrand oder dort wo es erlaubt ist, auf den breiten Gehwegen/Parkflächen. Jetzt war es heute schon den zweiten Tag so, das ich dort zugeparkt wurde. Rechts von mir ist der Bürgersteig, vor und hinter mir standen jeweils Autos, links von mir standen ebenfalls 2 Pkw´s, also auf der Straße über die ich meinen Parkplatz normal verlasse…… Theoretisch wäre auf dem Bürgersteig Platz gewesen zum Ausparken (ist an einer Kreuzung) Aber in der anderen Straße stand ebenfalls jemand, so dass die “Ausfahrt” zu eng gewesen wäre.
    Was habe ich hier für Möglichkeiten?

    LG Marion

  16. Marion
    Am 19. Dezember 2018 um 16:26

    Hallo!
    Bei uns ist es der umgekehrte Fall: in unserer Straße herrscht eine angespannte Parkplatzsituation. Eine Nachbarin hat eine Einfahrt mit Stellplatz und Garage. Jedoch nutzt sie diese nicht, sondern stellt sich möglichst auf einen freien öffentlichen Platz. Gibt mir dieses Verhalten das Recht vor ihrer Einfahrt zu parken? Bisher droht die Besitzerin mit einer Anzeige.
    Viele Grüße – Marion

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Januar 2019 um 12:27

      Hallo Marion,

      das Parken vor Einfahrten ist i. d. R. nicht erlaubt, das Verhalten der Grundstücksbesitzer dafür irrelevant. Erkundigen Sie sich bei einem Anwalt, welche Möglichkeiten Sie haben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Birgit
    Am 2. November 2018 um 19:31

    Ich habe eine Garage an meinem Haus und vor der Garage ist ein abgesenkter Bordstein. Ich werde dort regelmäßig zugeparkt, bzw. man lässt mir keinen Platz mehr in die Garage zu fahren bzw. selbst davor zu parken. Ich muß morgens um 5.30 Uhr aus dem Haus und kam zweimal nicht aus meiner Garage weil dort fremde Fahrzeuge standen. Ich habe mindestens 10 min gewartet und anschließend die Polizei gerufen (Ordnungsamt hat um diese Uhrzeit noch geschlossen). Der Fahrer bekam eine Verwarnung von der Polizei mit dem Hinweis nicht mehr vor der Einfahrt zu parken. Ich kam zu spät zur Arbeit, weil ich auf den nächsten Bus warten mußte. Ich war stocksauer. Ich möchte beim nächstenmal den Abschleppdienst rufen, habe aber keine Lust in Vorkasse zu treten und nachher noch auf mein Geld zu warten, oder es nicht wiederbekomme. Was kann ich tun? Doch den Abschleppdienst rufen oder muß ich das einfach so hinnehmen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. November 2018 um 16:33

      Hallo Birgit,

      der Abschleppdienst wird schwerlich für umsonst arbeiten. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt bzgl. Ihrer rechtlichen Möglichkeiten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Iustin
    Am 27. August 2018 um 16:06

    Hallo!

    Wie sieht es aus, wenn neu zugezogene Nachbarn, da sie 3-4 Autos besitzen, meinen Stellplatz und die Garage immer teilweise zuparken, weil sie gleich vor ihrem Haus parken wollen um nicht laufen zu müssen. Ich komme zwar grundsätzlich immer rein, muss aber manchmal morgens beim Rausfahren ein paar mal vor und zurück um rauszukommen? Darf jemand meine Zufahrt, auch nur teilweise zuparken, selbst wenn ich reinkomme? Lg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. Oktober 2018 um 16:58

      Hallo Iustin,

      im Regelfall nicht, denn Ausfahrten sollten stets freigehalten werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Sandra.H.
    Am 24. August 2018 um 9:23

    Hallo. Wir haben in unserer Strasse ein Fest.So das viele Besucher mit Autos kommen.Leider wird mir immer wieder die Hofeinfahrt worin sich unser Auto befindet zugestellt sowohl vor dem Tor als auch neben dem Tor .Die Strasse davor ist 2,50 breit also ich komme nicht aus der Einfahrt bzw rein wenn dort ein Auto steht. Was kann ich tun wenn ich dringend weg muss aber der Besitzer sich nicht an seinem Auto befindet ?Ordnungsamt oder Polizei rufen ?200 Meter weiter die Strasse runter befindet sich ein Parkhaus und in unserer Strasse sind auch so 10 Parkplätze die zur verfügung stehen .Aber wenn halt da voll ist werden wir zugeparkt.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Oktober 2018 um 14:30

      Hallo Sandra.H.,

      Sie können bspw. die Polizei hinzuziehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Andreas
    Am 20. Juli 2018 um 12:09

    Aus leidlicher eigener Erfahrung und aus fast allen Anschriften kann man herauslesen, dass das Parken eines KFZ offenbar langsam aber sicher zu einem vermeintlichen Grundrecht ausartet, das es gilt, per eigentlich überholtem Faustrecht (=Recht des Stärkeren kombiniert mit bewusster(!) Ignoranz) auszüben – egal was die StVO sagt. Die Rechtsprechung und die Exekutive sind da zunehmend Totalversager, und -wie an anderer Stelle erwähnt- , sind die Bußgelder nicht nur im europäischen Vergleich viel zu niedrig.
    Es ist offenbar auch eine Zumutung, in einem Wohngebiet (Kleinstadt) mehr als 50m zu einem Parkplatz zu laufen: lieber stelle ich meinen PKW im Parkverbot ab, aber dies möglichst nah vor meinem Haus: also direkt vor unsre Einfahrt.
    Das mal vorneweg.
    Jetzt zur Frage: Bei allen geht es darum, dass PKWs Einfahrten oder Garagen oder Privatparklplätze für PKW behindern. Die StVO beschränkt sich aber nirgendwo auf das Auto: sie gilt auch genauso für alle anderen Verkehrsteilnehmer – was Pflichten UND Rechte betrifft. Der Fall: die Nachbarschaft (oder Besucher) parkt/parken immer wieder vor unserer Grundstückseinfahrt (abgesenkter Bordstein ist vorhanden!). Weil sie nämlich meint, interpretieren zu dürfen, dass ja dort kein Auto (!) mehr rein oder rausfahren kann (das ist richtig, da dort mittlerweile ein kleiner Baum wächst und die Zufahrt zu der zurückgesetzten Garage nur ca. 1,80m breit ist: für Radler und Fußgänger ), wir aber als Radfahrer sehr wohl diese Grundstückszufahrt dauerhaft nutzen. Und auch ab und an unseren Fahrradanhänger in Gebrauch haben. Wir müssen also immer dann, wenn die Einfahrt direkt zugeparkt ist, auf den Bürgersteig einbiegen (was dann mit dem Anhänger so gut wie nicht mehr geht), um dann irgendwo weiter rechts oder links überhaupt erst mal auf die Fahrbahn zu gelangen. Ich möchte wiederholen: die StVO gilt für alle, und wie alle Gesetze und Verordnungen unterliegt sie nicht der persönlichen Interpretation des Einzelnen (dies ist nebenbei angemerkt ein Grundprinzip des Funktionierens unserer modernen bundesrepublikanischen Gesellschaft. Das mag anderswo anders sein – aber bestimmt nicht besser).
    Die Frage bleibt: was kann man WIRKSAM und KURZFRISTIGST unternehmen? Was alles nicht funktioniert, zeigen ja die anderen Zuschriften…..
    und interessant ist ja, dass unsrere Rechtsprechung denjenigen, der selbst aktiv wird, SOFORT und mit aller Härte sanktioniert – den eigentlichen Übeltäter aber erstmal gewähren lässt, mal gerade LÄCHERLICHE 10 bis 30 Euro abnimmt (falls überhaupt) – und gut ist.
    PS: ich fahre selbst Auto (und habe mir eine Garage angemietet) und kenne all die anderen Situationen auch.

    genervte Grüße
    A

    • Charlie
      Am 14. September 2018 um 23:12

      Ich kloppe solchen Heinis mittlerweile direkt nen Aufkleber auf die Scheibe. Geht wieder ab und wenn es nen Falschparker stört: Soll er mich halt anzeigen. Hat bisher nur noch keiner gemacht, weil es den Aufwand nicht wert ist.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. September 2018 um 11:23

      Hallo Andreas,

      bitte wenden Sie sich bei solchen Problemen an die Polizei oder das Ordnungsamt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Christian
    Am 28. Mai 2018 um 9:01

    Heute morgen, fand meine Tochter ihr Fahrzeug, durch ein anderes Fahrzeug welches sich im Halteverbot befand, zugeparkt vor. Da der Halter nicht feststellbar war, versuchte sie ihr Fahrzeug auszuparken. Hierbei kam es zu einem Parkrempler, bei dem am Fahrzeug des Zuparkers, leichte Kratzer feststellbar waren. Um den Halter des Fahrzeugs festzustellen und das Malör zu melden, informierte meine Tochter unverzüglich die Polizei. Der Zuparker möchte jetzt den Schaden an seinem Fahrzeug repariert haben. Weiterhin ist meine Tochter Fahranfänger !

    Was ratet ihr uns ?

    Gruß aus W.

    Christian

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juni 2018 um 12:10

      Hallo Christian,

      wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Susanne
    Am 2. Mai 2018 um 17:01

    Hallo,

    wir wohnen in einer engen Sackgasse, in der es wenige Stellplätze gibt. Oft parkt ein Nachbar genau gegenüber unserer Einfahrt, aber mit ein bisschen Rangieren geht das. Wenn er allerdings keinen Stellplatz findet, stellt er sich vor seine eigene Garage schräg gegenüber, und dann bleibt mir kein Platz zum Rangieren. Ich habe ihn schon x-mal gebeten, das zu lassen, aber es nützt nichts. Was kann man da machen? Er darf sicherlich vor seiner Garage parken, aber wenn er mich damit behindert, kann das doch auch nicht rechtens sein?!

    Danke für eine kurze Info!

    Susanne

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Mai 2018 um 15:36

      Hallo Susanne,

      wenn eine Behinderung der gegenüberliegenden Einfahrt erfolgt, ist das Parken in der Regel nicht zulässig. Sie können bspw. die Polizei hinzuziehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Charlie
    Am 24. April 2018 um 9:01

    Es ist sehr traurig, das man als Parkplatzbesitzer oder auch als Mieter/Eigentümer ziemlich ange*****en ist, was Falschparker angeht.

    Ein Falschparker blockiert meine Einfahrt? – Ich darf draußen parken.
    Ein Falschparker blockiert meinen Privatparkplatz? – Ich darf gucken wo ich parke.
    Meine Möglichkeiten? Anwalt mit strafbewehrter Unterlassungsaufforderung, auch so ein Verfahren kann dauern.
    Ich parke den Falschparker zu? – Ich habe sofort eine Anzeige wegen Nötigung am Hals.
    Ich lasse den Falschparker abschleppen? – Ich habe (fast) sofort eine Anzeige wegen Nötigung am Hals und mit Pech noch Ärger weil sein Fahrzeug beschädigt wurde.

    Hier sollte in meinen Augen langsam mal mehr Opferschutz eintreten.

  24. Lydia
    Am 6. April 2018 um 9:15

    Ich bin Mieterin in einem Haus in dem sich auch eine Gaststätte befindet. In unserem Hof sind vier markierte Parkplätze die je nach freiem Platz von uns genutzt werden können. Natürlich suchen sich auch hier Besucher der Gaststätte einen Platz — aber
    ist nichts frei wird einfach geparkt wo es nur gerade geht. Das geht soweit, dass der gesamte Hof voll geparkt ist. Der Parkplatzbenutzer hat keine Möglichkeit mehr aus seinem Parkplatz zu fahren. Wir sind dazu genötigt in der Gaststätte nachzufragen wem welches Auto gehört um diesen Besitzer dann zu bitten uns als Anwohner das Ausparken zu ermöglichen.
    Das kann doch nicht angehen !! Muss denn nicht der Gaststättenbetreiber dafür sorgen, dass seine Gäste dieses wildparken
    im Hof unterlassen ? Wie verhält es sich denn wenn ich in einem dringenden Notfall sofort weg müsste, ich aber erst suchen
    muss, welches Auto mich zugeparkt hat.
    Vielen Dank für einen Hinweis.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Mai 2018 um 10:23

      Hallo Lydia,

      im Grunde genommen muss der Gaststättenbetreiber nicht für die unkorrekte Parkweise seiner Gäste haften – dennoch sollte natürlich dafür gesorgt werden, dass Umliegende nicht behindert werden. Solche Angelegenheiten lassen lassen sich am Besten persönlich klären. Auch ein Gespräch mit dem Vermieter könnte Abhilfe schaffen, indem eine entsprechende Beschilderung angebracht wird etwa. Wie ein Zuparken konkret sanktioniert wird, können wir nur schwer vorhersagen – dies hängt stets vom Einzelfall ab.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Solveig
    Am 21. März 2018 um 12:03

    Hallo,
    mein Auto ist gerade drei Monate alt und zum Glück noch ohne Schrammen etc. Heute früh stand ein Van so dicht vor mir, dass kein Blatt dazwischen gepasst hätte. Der Kleinwagen hinter mir war zum Glück ein kleines Stück weiter weg. Während ich mich Millimeter für Millimeter rausgekämpft habe, hat sich meine hintere Parkhilfe halb Tod gepiepst. Ich stand ganz legal in einer Parktasche und der vor mir nicht nur auf dem Bürgersteig sondern auch halb in der Einfahrt der davor gelegenen Apotheke. Nur die hat morgens um 07:00 Uhr natürlich noch nicht geöffnet. Genauso wie das Ordnungsamt das zuständig gewesen wäre. Das “öffnet” um 09:00 Uhr. Wäre ich Fahranfänger gewesen, wäre ich definitiv nicht rausgekommen. Hole ich in so einem Fall die Polizei? Darf ich Fotos (auch vom Kennzeichen) machen? Es kann ja sein, dass ich nachträglich noch Kratzer entdecke die mir morgens in der Dunkelheit nicht aufgefallen sind. (Der Van stand über Nacht da, die Scheiben waren wie bei mir zugefroren, ich unterstelle an dieser Stelle pure Faulheit und Absicht)

    Im Übrigen wird das Verhalten vieler Autofahrer in Berlin immer aggressiver und beim Parken wird häufig auf nichts und niemand mehr Rücksicht genommen. Tendenz steigend!
    LG Solveig

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. April 2018 um 15:24

      Hallo Solveig,

      in der Regel dürfen Sie Beweisfotos machen. Um etwaige Ansprüche rechtlich sicher zu haben, sollte jedoch die Polizei gerufen werden. Diese kann ggf. auch das Abschleppen in die Wege leiten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Drita
    Am 4. März 2018 um 22:45

    😡Wenn ich hier schon die Kommentare der „Redaktion“ höre bekomme ich die Kriese. Es wird von Ihnen immer wieder dazu geraten die Polizei o. das Ordnungsamt zu rufen . Das ist freundlich gesagt…wirklich LÄCHERLICH, denn weder der Eine noch der Andere fühlt sich verantwortlich was zu tun . Vor kurzen habe ich einen Fall der Polizei gemeldet , diese haben mich zum Ordnungsamt weitergeleitet, die wiederum zur Verkehrsaufsich… nur damit die „netten“ Menschen dort mir dann sagen (wortwörtlich) „Gute Frau , wir sind keine Lotsen. Rausfahren müssen Sie schon alleine“. 😡Aber das jemand sind einfach auf den Gehweg vor meine Garage gestellt hat , mir wirklich Millimeter Platz gelassen hat um rauszufahren ,hat die Herrschaften von der Verkehrsaufsicht herzlich wenig interessiert da ich ja schließlich die Millimetern hatte. Da ich neben einem kleinen Supermarkt & Blumenladen wohne , (die beide Parkplätze im Hof haben , nur mal so nebenbei ) stellen sich am Tag gefühlt 100 Leute „ mal eben 5 min“ da hin . Wir wohnen an einer stark befahrenen str. Wenn ich meine Kinder von der Kita abhole , muss ich jedesmal hoffen das BITTE BITTE 🙏🏼 keiner meine Garagen Einfahrt zugeparkt hat , denn die „toleranten“ 5 min muss ich dann auf genau dieser str warten , an der von beiden Seiten Straßenbahnen kommen die mir keine 5 min geben , sondern sofort losklingeln. Ich fühle mich wirklich komplett von der Stadt im Stich gelassen , aber wehe man selber parkt mal in entgegengesetzter Richtung , dann sind die „ netten“ Menschen von der Stadt sofort zur Stelle. Dann geht plötzlich alles !

    Das schlimmste ist das die Falschparker zu 95% noch rotzfrech sind und einen noch neben den Kindern aufs übelste beleidigen nur weil man gehupt hat. Erst gestern sagte einer zu meinem Mann , „ruf doch das Ordnungsamt , die kommen eh nicht“ .
    Was für ein Armutszeugnis , oder ?

    Liebe Redaktion , ich kenne ihre Antwort schon . Wahrscheinlich werden Sie mir zu einem Anwalt raten . Also schon mal vielen Dank für Ihre wirklich „ netten „ aber nichtsnutzigen Kommentare!

    Mit freundlichen Grüßen.

    • Charlie
      Am 24. April 2018 um 9:06

      Hallo Drita,

      einfach die netten Leute mal fragen, ob sie mit dem dreckigen Mundwerk auch so mit der eigenen Mutter reden und ob damals in der Erziehung was schief lief, was sich eventuell bei den eigenen Kinder besser machen ließe.

      Dann wird den Falschparkern erst Recht die Hutschnur hochgehen.

      Die Frage ist auch wie das Halten neben einem Falschparker geahndet wird. Ist das schon Nötigung? Das Auto läuft ja und ein Halten ist meist ja bis 3 Minuten erlaubt, wenn auch nicht immer in zweiter Reihe. Aber das Bußgeld für das widerrechtliche Halten wäre es mir wert, sofern es keine Nötigung ist.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. April 2018 um 14:25

      Hallo Drita,

      da wir eine Redaktion sind und keine verkehrsrechtlichen, ordnungsrechtlichen noch sonstigen Befugnisse haben, bleibt uns nur der Verweis auf die örtlichen Behörden. Sollte dieser Weg nicht fruchten, kann in der Tat der Gang zum Anwalt ratsam sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Dominik
    Am 4. März 2018 um 0:29

    Hallo, meine Freundin hat ausersehen die Ein- / Ausfahrt eines Hause / Wohnung zugeparkt, als sie zu ihrem Auto zurückkehrte hing ein Zettel an Ihrem Wagen auf dem Stand.

    “Ich überlege mir noch sie Anzuzeigen, ich musste mit dem Taxi in die Stadt fahren)

    Es gab keinen Strafzettel, ist es möglich so eine Strafanzeige noch im Nachhinein geltend zu machen, wenn weder Ordnungsamt noch Polizei verständigt wurden?

    Liebe Grüße
    Dominik

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. April 2018 um 13:50

      Hallo Dominik,

      wenn dieser Fall tatsächlich eintreffen sollte, können Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden, der Sie dann über das weitere Vorgehen beraten wird.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Katharina
    Am 10. Februar 2018 um 1:56

    Hallo,
    seit das Haus hinter unserem Grundstück saniert wird, parken ständig Fahrzeuge der Handwerker auf unserem Grundstück, bevorzugt vor unserem Garagen,so dass wir weder raus, noch in unsere Garagen kommen. Möchte wir an unser Auto gelangen,müssen wir jedesmal bei den Handwerkern im Nachbarhaus klingeln, und bitten,dass diese ihre Autos weg fahren. Was kann ich rechtlich dagegen tun? den Handwerken ist dies egal,der Eigentümer des zu sanierenden Hauses kümmert sich auch nicht darum. Die Autos parken zeitweise stunden unbefugt auf unserem Grundstück, obwohl es andere Möglichkeiten geben würde. lg Katharina

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. März 2018 um 12:46

      Hallo Katharina,

      auf fremdem Privatgrund parkende Autos können durch den Besitzer laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (V ZR 144/08) abgeschleppt werden. Auch das Unterlassen einer Zugangsbehinderung kann verlangt werden. Die Zuhilfenahme der Polizei steht Ihnen zudem ebenfalls frei.
      Sie sollten sich im Vorfeld des Abschleppens mit einem Anwalt beraten, welche Beweissicherungsmaßnahmen eventuell erforderlich sind.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  29. H. J.
    Am 1. Februar 2018 um 12:14

    Hallo,

    wir haben immer wieder das Problem, dass sich andere Leute mit ihrem Fahrzeug unsere Einfahrt komplett bis teilweise zuparken um kleine Erledigungen zu machen. Wenn man sie drauaf anspricht, dass es sich hierbei um unsere EInfahrt handel kommen immer wieder blöde Kommentare wie “Haben Sie ein Problem damit?”, “Sind doch nur 5 Minuten”. Generell ist das nervig und wir wissen leider auch nicht was wir dagegen machen sollen.. gibt es eine Möglichkeit dagegen vorzugehen?

    Viele Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Februar 2018 um 15:49

      Hallo H.J.,

      Sie könnten mit dem Ordnungsamt oder der Polizei sprechen und ansonsten einen Anwalt um Rat bitten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Hornig
        Am 8. Juli 2018 um 13:36

        Hallo,

        das ist eine sehr schöne Antwort. Sie sagt nichts aus und auch ich hätte gern gewußt, wie ich gegen diese “5-Minuten-Parker” vorgehen kann. Neben unserer Einfahrt ist ein Dönerstand und viele stellen sich mal schnell bei uns ab, um einen Döner zu kaufen. Ich habe ja nicht dagegen, wenn nicht so viele Parkplätze in der Nähe wären…. Diese Parker brauchen in der Regel ca. 10 Minuten. Wenn sich nur einer am Tag hinstellen würde, kein Problem, doch verlässt der eine die Einfahrt steht auch schon der nächste Falschparker drin mit der Aussage: ich stehe doch nur 5 Minuten…

        • bussgeldkatalog.org
          Am 6. August 2018 um 12:18

          Hallo Hornig,

          das hängt zum einen damit zusammen, dass es uns untersagt ist, Ihnen eine Rechtsberatung anzubieten – bedeutet, wir dürfen Ihnen nicht zu Schritten raten noch davon abraten. Zum anderen können wir die Sache aus der Ferne nur sehr schlecht einschätzen. Grundsätzlich sind Einfahrten frei zu halten, weshalb es Ihr Recht ist, entsprechende Delinquenten darauf hinzuweisen und den Ort z. B. mit einem Schild zu versehen. Sollte sich die Situation nicht bessern, dann müssen Sie sich wohl an eine der oben genannten Instanzen wenden.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Daniela
    Am 16. Januar 2018 um 12:21

    Hallo!
    Ich wohne in einem Haus wo auch ein Arzt seine Praxis hat. Von 8 Uhr morgens bis ca. 11 Uhr kann ich meine Garagenausfahrt nicht nutzen da im Minutentakt die Fahrzeuge abwechselnd davor parken…
    Was kann ich tun??? Es handelt sich um eine Doppelgarage wobei man bei einer Hälfte eben zu dieser Zeit nicht raus kommt.
    Das Ordnungsamt verteilt zwar Strafzettel aber die laufen natürlich auch nicht alle 2 Minuten da herum.
    Ich glaube das einzige was mir hilft ist auszuziehen :-(
    Vielleicht hat ja jemand einen guten Tipp für mich.
    Und übrigens wenn ich die Leute darauf hinweise das es ne Einfahrt ist sagen die dann: Sie müssen doch nicht gerade jetzt raus oder warten Sie doch kurz… meine Nerven sind am Ende

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Februar 2018 um 16:42

      Hallo Daniela,

      Generell gilt es, erst einmal abzuwarten. Sie sollten dem Falschparker mindestens fünf Minuten Zeit einräumen. Ist nach einer angemessenen Wartezeit die Sperrfläche immer noch zugeparkt, können Sie das Ordnungsamt zur Unterstützung herbeirufen. Neben der Erteilung eines Strafzettels, können diese das Umsetzen oder Abschleppen des falschparkenden Fahrzeugs veranlassen. Die Kosten muss der Falschparker tragen – beachten Sie hierzu jedoch, dass Sie für diese Kosten in der Regel eine Vorabzahlung zu erbringen haben, welche Sie später wieder geltend machen sollten.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

      • Charlie
        Am 14. September 2018 um 23:09

        Gibt schöne Aufkleber für solche Parkaffen. Laut Hersteller legal, da diese rückstandsfrei von den Scheiben gelöst werden können. Und macht den Falschparkern mehr Ärger als sonst was.
        Bitte mit einem Anwalt klären ob sowas erlaubt ist, da nur diese eine Rechtsberatung geben dürfen.

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