Gibt es eine Winterreifenpflicht in Frankreich? Wo Bußgelder drohen
Letzte Aktualisierung am: 8. Januar 2026
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Winterreifenpflicht in Frankreich missachtet: Mögliche Bußgelder
| Verstoß | Bußgeld | Fahrverbot |
|---|---|---|
| Verstoß gegen die Ausrüstungspflicht (keine Winterreifen UND keine Schneeketten dabei) | 135 Euro | Nein |
| Behinderung des Verkehrs durch fehlende Ausrüstung | 135 Euro + mögliche Stilllegung | Nein |
| Missachtung Schneekettenpflicht (blaues Rundschild B26 bei Schnee) | 135 Euro | Nein |
FAQ: Winterreifenpflicht in Frankreich
Ja, in Frankreich gilt vom 1. November bis zum 31. März eine Winterreifenpflicht, die jedoch nicht landesweit, sondern speziell in 48 gebirgigen greift. Innerhalb dieser Zonen haben Sie die Wahl, entweder Winterreifen (mit Alpine-Symbol) fest montiert zu haben oder alternativ lediglich Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder im Kofferraum mitzuführen.
Die Winterreifenpflicht in Frankreich gilt unter anderem in den Alpen, Pyrenäen, Vogesen, Jura und Zentralmassiv. Sie erkennen die betroffenen Gebiete an speziellen rechteckigen Verkehrsschildern mit rotem Rand (Bezeichnung B58), die einen Winterreifen und einen Koffer mit Schneeketten abbilden.
Ja, sofern sie das Alpine-Symbol tragen. Ältere Ganzjahresreifen nur mit M+S-Kennzeichnung reichen ohne mitgeführte Schneeketten nicht mehr aus.
Winterreifen in Frankreich: Besteht eine Pflicht?
Inhaltsverzeichnis:

Eine Winterreifenpflicht in Frankreich gilt nicht im ganzen Land, sondern gezielt in gebirgigen Regionen. Die Regelung ist nicht wetterabhängig (wie die situative Winterreifenpflicht in Deutschland), sondern zeitraumbezogen.
Sie müssen in 48 Departements, die zu den Gebirgsmassiven gehören, vom 1. November bis zum 31. März Winterreifen auf Ihrem Kfz aufgezogen haben. Die entsprechenden Gebiete werden durch Verkehrsschilder ausgewiesen. Folgende Regionen sind von der permanenten Winterreifenpflicht in Frankreich im genannten Zeitraum betroffen:
- Alpen
- Korsika
- Jura-Massiv
- Pyrenäen
- Vogesen
- Zentralmassiv
Gut zu wissen: Haben Sie keine Winterreifen, müssen Sie zwingend Schneeketten oder Schneesocken mitführen. Sobald Sie auf winterliche Straßenverhältnisse treffen, müssen Sie diese aufziehen. Bedenken Sie, dass mit Schneeketten ein maximales Tempo von 50 km/h in Frankreich erlaubt ist.
Für welche Kfz gilt die Winterreifenpflicht in Frankreich?
Nachfolgend haben wir Ihnen die Reglungen zu Winterreifen für spezifische Kfz in Frankreich als Tabelle zusammengefasst:
| Fahrzeugtyp | Winterreifenpflicht? | Alternativ Schneeketten erlaubt? |
|---|---|---|
| Pkw & kleine Wohnmobile (< 3,5 t) | Ja (4 Reifen) | Ja (im Kofferraum reichen aus) |
| Motorräder / Roller | Nein | - |
| Wohnmobile über 3,5 t | Ja (Antriebsachse) | Ja (im Kofferraum reichen aus) |
| Lkw mit Anhänger | Ja | Müssen zwingend mitgeführt werden |
Bezüglich der Mindestprofiltiefe gelten dieselben Vorgaben wie in Deutschland: Sie liegt bei 1,6 Millimeter. Experten empfehlen allerdings eine Mindestprofiltiefe von 4 Millimeter. Dadurch soll die optimale Sicherheit durch die Bereifung erreicht werden.
Keine Winterreifen genutzt: Das droht Ihnen

Wer die Winterreifenpflicht in den französischen Gebirgsregionen missachtet, riskiert ein Bußgeld von pauschal 135 Euro. Zwar zieht dieser Verstoß keine Punkte im deutschen Fahreignungsregister nach sich, doch die Konsequenzen vor Ort können gravierend sein:
Die französische Polizei ist berechtigt, die Weiterfahrt zu untersagen, bis das Fahrzeug ordnungsgemäß ausgerüstet ist. Kommt es zudem zu einem Unfall auf schnee- oder eisglatter Fahrbahn, kann Ihre Kaskoversicherung die Leistung wegen grober Fahrlässigkeit kürzen oder verweigern.
Achtung: Neben den Bußgeldern, die bei einem Verstoß gegen die Winterreifenpflicht in Frankreich drohen, kann die Polizei Ihnen auch die Weiterfahrt mit Ihrem Kfz untersagen. Das ist vor allem möglich, wenn Ihr Fahrzeug durch die falsche Bereifung für Sie und andere Verkehrsteilnehmer eine Gefahr darstellt.
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