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Wiederholungstäter: Drohen härtere Sanktionen?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wiederholte Geschwindigkeits-, Alkohol- oder Drogenverstöße im Straßenverkehr

Wiederholungstäter müssen oftmals mehr Geld zahlen.
Wiederholungstäter müssen oftmals mehr Geld zahlen.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) wurde dazu entwickelt, die Verkehrssicherheit in Deutschland zu gewährleisten. Im Verkehrsrecht gibt es daher für unterschiedliche Delikte auch ganz verschiedene Strafen.

Besonders im Bereich der Geschwindigkeitsüberschreitung sind die Bußgelder, Punkte und Fahrverbote stark gestaffelt. Etwas eindeutiger und drastischer sind die Maßnahmen gegen Alkohol am Steuer. Gleiches gilt für das Delikt “Fahren unter Drogeneinfluss”. Die betroffenen Kraftfahrer müssen mit schweren Strafen rechnen.

Doch ab wann droht eigentlich ein Fahrverbot? Und wann muss an einer MPU teilgenommen werden? Wann sprechen Juristen von einer Wiederholungstat? Der folgende Artikel klärt die wichtigsten Fragen rund um Wiederholungstäter und Fahrverbote.

FAQ: Wiederholungstäter

Wann gelten Temposünder als Wiederholungstäter?

Die Einordnung als Wiederholungstäter erfolgt bei zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h innerhalb eines Jahres.

Welche Folgen hat die Bewertung als Wiederholungstäter?

Der Gesetzgeber sieht in diesem Fall ergänzend zu den Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog einen zusätzlichen Monat Fahrverbot vor.

Werden auch mehrere Handyverstöße als Wiederholungstat gewertet?

Nein, dies gilt eigentlich nur bei Geschwindigkeitsüberschreitungen. Wer allerdings wiederholt mit dem Handy am Steuer erwischt wird, muss ggf. mit härteren Sanktionen aufgrund von Beharrlichkeit rechnen.

Die Strafen für zu schnelles Fahren

Generell gilt, dass je höher die Geschwindigkeitsüberschreitung ist, desto höher auch das Bußgeld ausfällt. Dabei sind klare Unterscheidungen zwischen geschlossenen Ortschaften und Landstraßen bzw. Autobahnen zu treffen. Wer innerorts beispielsweise 41 bis 50 km/h zu schnell ist, zahlt 400 Euro. Dasselbe Vergehen kostet außerhalb der Ortschaft 80 Euro weniger. Die Spanne der zu entrichtenden Beträge reicht generell von 20 Euro (bis 10 km/h außerorts) bis 800 Euro (über 70 km/h innerorts).

Zusätzlich zu den Bußgeldern warten ab einer Übertretung von mehr als 21 km/h sowohl inner- als auch außerorts Punkte und Fahrverbote. Wer innerhalb einer geschlossenen Ortschaft mehr als 30 km/h zu schnell ist, muss seinen Führerschein für mindestens einen Monat abgeben. Außerorts liegt diese Grenze bei 41 Kilometern pro Stunde.

Wiederholungstäter Geschwindigkeit – das sind die Strafen

Wiederholungstäter von Geschwindigkeitsüberschreitungen (Blitzer) müssen mit erhöhten Strafen in Bezug auf Fahrverbote rechnen. Ein Beispiel:

Person A fährt am 22.11.2021 außerorts 131 km/h, obwohl nur 100 km/h erlaubt sind. Er vergisst dabei, dass auf seinem täglichen Arbeitsweg ein fest installierter Blitzer steht. Vier Wochen später trifft der Bußgeldbescheid ein. Nach Abzug der Toleranzgrenze von drei Prozent war Person A noch genau 27 km/h zu schnell. Folglich muss er eine Strafe von 150 Euro zahlen und bekommt einen Punkt.

Im Dezember desselben Jahres hat es A wieder eilig. Eine mobile Polizeikontrolle erwischt ihn mit einer überhöhten Geschwindigkeit von 32 km/h. Person A ärgert sich, doch zum Glück wurde er außerhalb geblitzt, denn innerorts würde das Vergehen direkt zu einem Fahrverbot führen. Als ihm mitgeteilt wird, dass er seinen Führerschein dennoch abgeben muss, ist er sichtlich verwirrt. Bei einer solchen Überschreitung ist doch normalerweise ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro sowie ein Punkt in Flensburg fällig. Am nächsten Tag geht er direkt zu seinem Anwalt. Dieser erklärt Person A, dass er bezüglich der Geschwindigkeitsüberschreitung ein Wiederholungstäter sei. A merkt an, dass seine letzte Tat ja schon im November dieses Jahres war und er schließlich nicht innerhalb eines Monats 2-mal geblitzt worden sei. Genau hier ist der springende Punkt:

Wer innerhalb eines Jahres zum zweiten Mal mit einer Überschreitung der Geschwindigkeit von 26 km/h oder mehr geblitzt wird, muss seinen Führerschein unter Umständen einen Monat lang abgeben und gilt laut Bußgeldkatalog als Wiederholungstäter. Sieht der Katalog aufgrund der Höhe der Übertretung sowieso ein Fahrverbot vor, verlängert sich dieses um einen weiteren Monat. Der Führerscheinentzug für Wiederholungstäter ist § 4 Abs. 2 Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) gesetzlich geregelt und klar definiert.
Alles auf einen Blick mit unserer Infografik zum Thema „Wiederholungstäter & Geschwindigkeit“.
Alles auf einen Blick mit unserer Infografik zum Thema „Wiederholungstäter & Geschwindigkeit“.

Alkohol und Drogen am Steuer – die Strafen

Die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen sind in Deutschland im internationalen Vergleich relativ gering. Weniger milde ist der Bußgeldkatalog im Bereich von Alkohol und Drogen. Besonders eine Alkoholfahrt von einem Wiederholungstäter wird stark geahndet.

Die Grenze für den Konsum von Alkohol (auch für Wiederholungstäter) und das anschließende Führen eines Fahrzeugs liegt in Deutschland derzeit bei 0,5 Promille. Allerdings müssen Autofahrer, die unter geringerem Alkoholeinfluss in einen Unfall geraten, damit rechnen, dass die Versicherung auch bei Werten unterhalb der Grenze gar nicht oder nur teilweise zahlt. Für den Drogenkonsum am Steuer gibt es ebenfalls eine Grenze.

SubstanzGrenzwerte
THC1 ng/ml0,001 mg/l
Morphin10 ng/ml0,01 mg/l
Cocain10 ng/ml0,01 mg/l
Benzoylecgonin75 ng/ml0,075 mg/l
Amfetamin25 ng/ml0,025 mg/l
MDA25 ng/ml0,025 mg/l
MDE25 ng/ml0,025 mg/l
MDMA25 ng/ml0,025 mg/l
Metamfetamin25 ng/ml0,025 mg/l

Eine Überschreitung dieser Grenzwerte wird direkt mit zwei Punkten, einem Fahrverbot und einem Bußgeld von 500 Euro geahndet. Ebenso hoch ist die Strafe für Alkoholfahrten mit mehr als 0,5 Promille.

Deutlich schärfer sind die Sanktionen gegen Wiederholungstäter. Das Fahrverbot wird auf mindestens drei Monate verlängert und die Strafen verdoppelt. Zudem kann und wird die Polizei in den meisten Fällen eine MPU für Wiederholungstäter beantragen.

Wiederholungstäter, die mit Alkohol am Steuer erwischt werden, müssen nicht selten zur MPU.
Wiederholungstäter, die mit Alkohol am Steuer erwischt werden, müssen nicht selten zur MPU.

Alkohol am Steuer kann aber auch strafrechtlich verfolgt werden. So heißt es in Absatz eins §316 Strafgesetzbuch (StGB):

Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315d StGB) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a StGB oder § 315c StGB mit Strafe bedroht ist.

Je nach Höhe des festgestellten Promillewerts, fällt dann auch die Strafe aus. Bei einer Wiederholungstat mit Alkohol am Steuer ist mit deutlich höheren Strafen zu rechnen. Im Falle eines durch die Drogen- oder Alkoholfahrt verursachten Unfalls kann es gar zu einer Anklage wegen fahrlässiger Tötung oder Körperverletzung kommen.

MPU: Wiederholungstäter haben ein größeres Risiko

Wann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) ansteht, ist nicht in allen Fällen klar definiert. Es liegt generell im Ermessensbereich der Behörden, wann eine MPU verordnet wird. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Gründe kurz auf.

GrundBemerkung
Alkohol am Steuer
  • Der häufigste Grund für MPUs

  • Kann schon beim ersten Verstoß erteilt werden (Werte oberhalb von 1,6 Promille, in einigen Bundesländern schon ab 1,1 Promille)

  • Wiederholungstäter (Alkohol) so gut wie immer von MPU betroffen, auch bei jeweils nur kleineren Mengen

Drogenkonsum
  • Wer erwischt wird, muss immer zur MPU

  • Fahrerlaubnis kann auch entzogen werden, wenn der Konsument nicht selber gefahren ist (geistige Reife des Verkehrsteilnehmers)

Verkehrsrechtliche Auffälligkeiten
  • Bei mehr als 8 Punkten wird der Führerschein entzogen, die MPU ist dann Pflicht

  • Wiederholungstäter (Geschwindigkeit, Stoppschilder überfahren etc.) können so auch durch viele kleine Delikte zur MPU gebeten werden

Strafrechtliche AuffälligkeitenVom Straßenverkehr unabhängige Delikte wie Körperverletzungen, Diebstähle etc. können zum Führerscheinentzug führen (geistige Reife des Verkehrsteilnehmers)
Behinderungen, KrankheitenMPU hier nicht als „Strafe“, sondern als Überprüfung der Fahrteignung
Eine Wiederholungstat kann schwerwiegende Konsequenzen haben.
Eine Wiederholungstat kann schwerwiegende Konsequenzen haben.

Eine MPU wegen Alkohol am Steuer ist für Wiederholungstäter also im Rahmen des Möglichen. Die Untersuchung schließt dabei immer ein Gespräch mit einem Psychologen ein. Zusätzlich werden medizinische Untersuchungen und ein Reaktionstest durchgeführt. Empirische Studien haben ergeben, dass rund ein Drittel der Teilnehmer die MPU nicht (sofort) bestehen.

Fazit

Das deutsche Verkehrsrecht geht konsequent gegen Wiederholungstäter vor. Die Strafen für die wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung oder erneutes Fahren mit Alkohol am Steuer sind drastisch.

Mit einem Fahrverbot für Wiederholungstäter ist fast immer zu rechnen, oft muss zusätzlich eine MPU durchgeführt werden. Erst wenn diese erfolgreich abgeschlossen wird, erhalten Verkehrssünder die Fahrerlaubnis zurück. Auf Wiederholungstäter kommen allerdings nicht nur verkehrsrechtliche Konsequenzen zu. Wer mit hohen Alkohol- oder Drogenwerten erwischt wird, muss unter Umständen mit Freiheitsstrafen oder zumindest hohen Geldstrafen rechnen.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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138 Kommentare

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  1. Nurcan
    Am 25. März 2020 um 22:57

    Hallo,
    ich wurde im Sommer 2019 2x geblitzt musste ein Aufbauseminar machen (Probezeit +2 + 1. Monat Führerschein abgeben). Ich bin mir nicht Sicher ob ich heute auch geblitzt wurden bin. Es war eine 70 Zone bin eventuell höchsten zwischen 80- 90 kmh gefahren. Wird mein Führerschein entzogen??

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Mai 2020 um 11:05

      Hallo Nurcan,

      Geschwindigkeitsüberschreitungen gelten in der Probezeit ab 21 km/h zu viel als A-Verstoß.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Timo B.
    Am 15. März 2020 um 19:43

    Hallo ich wurde am 25.02.2019 geblitz und habe 1 Punkt bekommen und den Brief am 26.04 19 erhalten, jetzt wurde ich am 13.03.2020 wieder geblitzt mit 28 kmh zu viel außerorts. Nun die frage gelte ich noch als wiederholungstäter oder nicht mehr??

  3. Nico
    Am 12. März 2020 um 0:15

    Hallo,

    Ich wurde 2013 mit 1,8 Promille erwischt. Habe meinen Führerschein 10 Monate abgeben müssen und habe erfolgreich eine MPU absolviert. Wann verjährt eigentlich dieses Delikt?

    Danke

  4. Serkan
    Am 4. März 2020 um 14:36

    Hallo wurde letztens mit 1,22 Promille erwischt und das schon zum 3 mal
    1mal. 2014 1,58 Promille Kontrolliertes trinken MPU bestanden
    2mal. 2017 1,61 Promille 1jahr Absynent Nachweis 1,5 Sperre MPU bestanden
    3mal. 2019 1,22 Promille meine frage: Was würd auf mich zu kommen ? mit was muss ich rechnen ? hatte noch kein Gericht bin auch zum ersten mal bei der Suchtberatung hatte auch schon paar Termine und hab mich auch schon bei der MPU angemeldet und fang auch schon seit 2 Monaten mit meiner neuen Absynents an obwohl diese noch nicht angefodert wurde aber es wird auf diese hinaus gehen

  5. Jana
    Am 25. Februar 2020 um 21:59

    Ich habe vor knapp einem Jahr meinen Führerschein aufgrund einer Geschwindigkeitsübertretung von 41 km/h auf der Autobahn für 1 Monat abgeben müssen. Nun wurde ich heute von einem Rotlicht Blitzer geblitzt. Dabei kann ich nicht 100% ausschließen, dass über der 1 Sekunden Regelung war.

    Ich bin mir nicht zu 100% sicher ob mein erstes Fahrverbot schon über ein Jahr zurück liegt, da es ungefähr der gleiche Zeitraum war.

    Werden im schlechtesten Fall (,dass mir ein erneutes Fahrverbot droht und meine erste Geschwindigkeitsüberschreitung noch kein ganzes Jahr zurückliegt) die beiden Vergehen als Wiederholungstat oder einzeln gewertet?

    Falls sie als Wiederholungstat zusammen gewertet werden, wie würde im schlechtesten Fall das Strafmaß aussehen?

    Liebe Grüße

  6. Klaus
    Am 22. Januar 2020 um 15:36

    Hallo,
    ich wurde innerhalb von 2 Monaten 3 mal geblitzt.
    1. 30km/h zu schnell (Autobahn)
    2. 27km/h zu schnell (außerorts)
    3. 25km/h zu schnell (Autobahn)
    Was habe ich zu erwarten? Wieviele Punkte, wie hoch wird das Bußgeld sein und wie lange Fahrverbot?

  7. Stefan
    Am 10. Januar 2020 um 23:57

    Hallo,

    ich wurde letztens dabei “erwischt”, als ich vertieft ins Laufen eine rote Fußgängerampel nicht beachtete.
    Jetzt habe ich von der Bußgeldstelle eine Verwarnung bekommen mit einem vervierfachten Verwarngeld, weil ich angeblich mit Vorsatz und als Wiederholungstäter gehandelt habe.
    Als Vorsatz hat mir der Beamte vorgeworfen, er habe mich schließlich gesehen, also muss ich sein Auto auch gesehen haben und da findet er es besonders dreist, trotzdem weiter zu laufen. Mein Dementi, auf der leeren Kreuzung überhaupt kein Fahrzeug gesehen zu haben, ließ er nicht gelten.
    Die Widerholungstat wird damit begründet, dass es ja zwei Ampeln waren, weil die Richtungsfahrbahnen getrennt sind.
    Aus der Richtung, aus der ich kam, überquerte ich zunächst die rechts abbiegende Spur also etwa 3m Fahrbahnbreite, bevor der kleine Mittelstreifen kommt un danach die zwei anderen Fahrspuren.
    Bei meinem normalen Tempo von knapp über 12km/h brauche ich also für die 3m zwischen der ersten und der zweiten Ampel weniger als EINE Sekunde, wenn es 4m sind, wären es 1,2 Sekunden.
    Definitiv wäre das weniger als 12 Monate Abstand, aber kann man bei einem Abstand von rund 1 Sekunde tatsächlich von zwei getrennten Vergehen ausgehen? Ich finde dazu leider keine Definition.

  8. Alex
    Am 22. Dezember 2019 um 23:01

    Habe 2014 eine Straftat begangen(kein Alkohol!) seit 2016 den Führerschein wieder. September 2018 mit 0.9 Promille erwischt worden und jetzt-im Dezember 2019 mit 0.79. Bin ich Wiederholungstäter, muss ich die MPU machen????

  9. Easy
    Am 13. November 2019 um 14:38

    Hallo,
    ich musste 2017 ein Aufbauseminar machen, demensprechend bin ich stand jetzt noch in der Probezeit, danach ist nie wieder etwas passiert.
    Nun wurde ich inerorts mit 30 zu viel geblitzt. Was für Konsequenzen könne auf mich zukommen? Danke.

  10. Xy
    Am 12. November 2019 um 22:36

    Hallo,

    Wenn man geblitzt wird mit mehr als 21 km/h zu schnell (durch Schwarzlicht Blitzer, also so das man gar nicht mitbekommen hat das man geblitzt wurde) und ca. 3 Wochen danach nochmal geblitzt worden ist mit 21 km/h zu schnell, der Bescheid vom ersten vergehen aber erst nach dem zweitem Vergehen eingetroffen ist gilt dies dann auch als Wiederholungstat? (Vorallem wenn man sich in der Probezeit befindet)

    Mit freundlichen Grüßen und danke im voraus

  11. Simon
    Am 8. November 2019 um 14:29

    Hallo,

    wann beginnt das Jahr in dem man als Wiederholungstäter gilt? Beginnt das Jahr mit dem Verstoß oder mit z.B. mit Eingang des Bußgeldbescheids.

    Wurde im letzten Jahr am 26.10.2018 mit 32 km/h außerorts zu viel geblitzt (120€/1Punkt). Bescheid wurde Anfang Januar erlassen. Jetzt wurde ich am 05.11 wahrscheinlich nochmal mit mehr als 26 km/h zu viel geblitzt. Bin ich dann noch Wiederholungstäter, der Verstoß lag mehr als ein Jahr zurück, der Busgeldbescheid allerdings nicht.

    Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

  12. Daniela
    Am 5. November 2019 um 11:14

    Eine Bekannte wurde innerhalb von 3 Wochen zweimal positiv auf Gras getestet mit anschliessender Blutentnahme.Beim zweitenmal Wert trotz Abstinenz. Fahrverbot von 48 Std nach der ersten Kontrolle hat sie eingehalten.Blutergebnisse stehen noch aus.Was kann ihr drohen?

  13. C.B.
    Am 30. Oktober 2019 um 22:51

    Hallo, am gleichen Tag 2x knapp unter 30 km/h außerorts zu schnell auf einer Fahrt mit mehreren Kilometern Abstand in 2 verschiedenen Landkreisen (Autobahn). Ich bin kein Fahranfänger und hatte vor “diesem” Tag 0 Punkte. Der erste Bescheid zum 2ten (mobilen) Blitzer kam 4 Wochen später und ist bereits rechtskräftig. Der zweite Bescheid zum ersten (festen) Blitzer kommt demnächst. Da beide Blitzer am gleichen Tag, und der erste Bescheid nun erst rechtskräftig ist, ist

    (a): das als Wiederholungstat zu werten? (Von mind. einem Blitzer hatte ich keine Ahnung…..)
    (b): hier nur der höhere (erste) Geschwindigkeitsverstoß Seitens der Behörde zu bewerten und der zweite ggfls. mit einem abgminderten Bußgeld ohne Fahrverbot?

    Es heißt, innerhalb von 12 Monaten 2x schneller als 26 km/h. Nach meiner Lesart beginnt diese Frist aber erst mit rechtskräftigem Bußgeldbescheid nach erstem Vergehen, da es zum Tatzeitpunkt keine Kenntnis hierüber gegeben hatte.

    Vielen Dank
    C.B.

  14. Fabian
    Am 25. Oktober 2019 um 18:47

    Ich wurde vor ein paar Wochen mit 21km/h nach Abzug geblitzt, vor kurzem bin ich über eine rote Ampel gefahren, die gerade umsprang. Muss ich mit Fahrverbot rechnen?

    MfG

  15. Alexander R.
    Am 10. Oktober 2019 um 19:31

    Hallo,
    ich wurde vor über einem Jahr geblitzt und bekam 2 Punkte in Flensburg sowie 1 Monat Fahrverbot. Jetzt wurde ich mit Handy am Steuer erwischt und bekomme dafür wieder einen Punkt. Droht mir jetzt ein erneutes Fahrverbot, quasi als Wiederholungstäter, oder nicht?

    Danke im Voraus
    Alexander

  16. Jan
    Am 10. Oktober 2019 um 1:41

    Hallo,

    ich hatte 10/2016 einen Autounfall unter Alkoholeinfluss von 2,02 Promille und bin gegen einen Baum gefahren (Verletzte gab es nicht!). Mir wurde die Fahrerlaubnis für 6 Monate entzugen und musste zur MPU die ich mit einem Positiven Ergebnis bestanden habe und habe meinen Führerschein 06/2017 wieder bekommen. Jetzt wurde ich in einer Verkehrskontrolle angehalten und musste ein Urin Test vorort machen der Positiv auf THC festgestellt wurde und musste dann mit zur Dienstelle bzw. im Krankenhaus wurde mir Blut abgenohmen und muss jetzt erstmal warten bis ich Post bekomme.
    Bin ich jetzt ein Wiederholungstäter? Was passiert wenn der Bluttest auf THC unter 1 ng/ml ausfällt und was ist wenn der Bluttest genau oder über diesen Wert kommt? Selbst wenn der Wert darunter ist, muss ich mit einem Fahrverbot rechnen, wenn nicht sogar mit dem Entzug der Fahrerlaubnis und eine anordnung zur Abstinenz und MPU?

    Mit freundlichen Grüßen
    Jan

  17. Achim
    Am 9. Oktober 2019 um 18:34

    Hallo zusammen

    ich bin etwas verwirrt über einen mir heute am 9. Oktober zugestellten Bußgeldbescheid: Das Vergehen war eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 34 km/h außerorts am 22.08.2029. Dieser Bescheid wird nun also rechtswirksam am 23.10.2019, sofern ich nicht vorher Einpruch einlege. Neben dem Bußgeld wurde auch ein einmonatiges Fahrverbot verhängt, da ich innerhalb eines Jahres zwei Gecheindigkeitsübertretungen von mehr als 26 km/h begangen hätte. Diese “Ersttat” geschah aber bereits im Februar 2018 und wurde rechtskräftig am 15.09.2018 (die Abgabe des Führerscheins erfolgte dann im Dezemebr 2018).

    Also zwischen der Rechtswirksamkeit des ersten und zweiten Vorfalls liegen dann doch mindestens 13 Monate.

    Insofern bin ich doch kein Wiederholungstäter, oder?

  18. Fabian
    Am 6. Oktober 2019 um 10:55

    Hallo

    Ich wurde letztes jahr im November geblitzt 1 punkt 100 euro strafe
    Es kamen in dieser woche 2 neue blitzer dazu
    1x 30er zone innerorts mit 31 zu schnell
    1x 70er zone auserorts mit 32 zu schnell

    Was kommt auf mich jetzt zu ?

    Vielen Dank

  19. Damla
    Am 5. Oktober 2019 um 4:16

    Hallo,
    Ich habe folgendes Anliegen.
    Am 17.04.2014 habe ich meinen Führerschein bestanden. Im Juli 2015 bin ich auf der Autobahn 115 km/h gefahren erlaubt waren 60 km/h. Bußgeld ca 260 Euro Aufbauseminar musste ich machen 2 Punkte in Flensburg 1 Monat Fahrverbot und die Probezeit wurde verlängert insgesamt 4 Jahre. Am 28.09.2019 wurde ich bei einer normalen Verkehrskontrolle angehalten und hatte 1,1 Promille. Führerschein wurde beschlagnahmt Anwalt habe ich ebenfalls genommen. Ich bin meiner Schuld bewusst. Zu meiner Frage da ich Beruflich auf Führerschein angewiesen bin wollte ich mich in ein kurz für die Sperrfristverkürzung anmelden diese geht leider ohne die Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht. Würde es jetzt Probleme geben wegen der Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Führerscheinstelle. Bin ich in dem oben beschriebenen Fall Wiederholungstäter. Über eine Nachricht würde ich mich sehr freuen

  20. Patrick
    Am 1. Oktober 2019 um 15:53

    Hallo,

    ich musste im März eine MPU absolvieren, da ich im März 2018 in eine Auseinandersetzung verwickelt war und wegen Körperverletzung angezeigt wurde, ebenso wurde in der Nacht Besitz von BTM festgestellt. BTM wurde direkt fallen gelassen und die KV wurde später nach 153a eingestellt.
    MPU musste ich dennoch machen auch wenn ich zu Fuß unterwegs war. Alles positiv verlaufen, musste auch den Lappen nie abgeben. Jetzt bin ich im August mit 41 km/h zu schnell auf der Autobahn geblitzt worden. Normalerweise ist da keine Begrenzung ab und an zieht die BAG da LKWs raus und arbeiten mit Klappschildern. Wahrscheinlich hab ich das nicht mitbekommen. Nun meine Frage: da ich mit dem Auto meines Vaters gefahren bin , ging der Anhörungsbogen an ihn. Wenn die nun auf mich kommen, laufe ich dann Gefahr wieder eine MPU machen zu müssen?

    Mit freundlichen Grüßen

  21. AK
    Am 20. September 2019 um 10:56

    Hallo Bußgeldrechner-Team,

    ich hatte im Frühjahr diesen Jahres eine Geschwindigkeitsübertretung mit mehr als 26 km/h außerorts begangen, also ein Bußgeld mit einem Punkt bekommen. Nun wurde ich wegen rechts überholen auf der Autobahn von der Polizei angehalten, was neben dem Bußgeld einen weiteren Punkt bedeuten wird.
    Bin ich damit Wiederholungstäter, weil die beiden Vergehen innerhlab eines Jahres liegen, oder gilt das wirklich nur bei dem gleichen Vergehen?
    Falls ja, würde mir ja ein Fahrvebot drohen. Oder droht mir mit 2 Punkten sowieso ein Fahrverbot?

    Viele Grüße

  22. Manni
    Am 9. September 2019 um 9:57

    Hallo, bin nun zum dritten Mal seit August 2019 mit PKW innerhalb geschlossener Ortschaft geblitzt worden. Zwei mal davon mit Anhänger einmal Solo. Erster Bescheid bekommen 15 kmh zuviel . Das zweite 14 kmh und das dritte 20 kmh zuviel .Nun meine Frage bin ich Wiederholungstäter und muss mit Führerscheinenntzug rechnen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. September 2019 um 15:06

      Hallo Manni,

      in der Regel droht der Führerscheinentzug nicht, wenn Sie 3x geblitzt wurden. Ob Sie als Wiederholungstäter angesehen werden, liegt in Ihrem Fall im Ermessen der Bußgeldstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. John.a
    Am 7. September 2019 um 19:53

    Hey
    Ein Kumpel wurde mit 75 km/h mehr innerorts geblitzt mobile was erwartet ihn ?

  24. MW
    Am 1. September 2019 um 13:13

    Hallo,

    ich wurde auf der Autobahn mit 23km/h zu viel geblitzt und habe dafür 1 Punkt und eine Geldbuße i.H.v. 140€ bekommen. Ich habe bereits 2 Punkte wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, die jedoch fast zwei Jahre alt sind.
    Kann ich dadurch als Wiederholungstäter eingestuft werden?
    Ich verstehe das nicht so.
    Vielen Dank für eine Antwort.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. September 2019 um 15:21

      Hallo,

      als Wiederholungstäter gilt bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, wer innerhalb von 12 Monaten zwei Mal mit mehr als 25 km/h ertappt wurde. Die Frist beginnt mit Rechtskraft der ersten Entscheidung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Deri
    Am 31. August 2019 um 16:30

    Hallo ich bin einmal ca 10 km/h zu schnell innerorts 30 Zone und an der gleichen Stelle eine Woche später 15 km/h zu schnell . Was ist zu rechnen ? Ganz normale Bußgeldstrafe?

  26. Andre
    Am 26. August 2019 um 18:36

    Hallo zusammen!
    Ich wurde im Februar diesen Jahres innerorts (Ortseinfahrt) mit 31 km/h zu schnell und jetzt außerorts mit 25km/h. Greift jetzt hier die Strafe für Wiederholungstäter, sprich 1 Monat Fahrverbot oder nicht, weil ich ja nicht 2 mal 26km/h oder schneller war?
    Danke Voraus

  27. John
    Am 25. August 2019 um 12:33

    Hallo,
    Ich würde innerhalb von 2 Monaten einmal mit dem Handy am Steuer erwischt und danach mit 30 Km/h zu viel bei erlaubten 60 geblitzt. Droht mir nun ein Fahrerlaubnisentzug aufgrund der 2 punkte innerhalb dieser kurzen Zeit?

  28. Nuber
    Am 23. August 2019 um 4:28

    Hallo ich wurde am 27.06.19
    Außerorts mit 23 kmh
    Und am 10.07.19 mit 27 kmh
    Auch außerorts geblitzt
    Ich nehme an das der Führerschein weg ist?
    MfG Nuber

  29. Nico P.
    Am 22. August 2019 um 10:26

    Hallo,

    ich wollte mal wissen, ab wann man nicht mehr als “Wiederholungstäter” zählt?
    2008 habe ich meine Fahrerlaubnis nach MPU wegen THC (6,8ng/ml) im Strassenverkehr wiedererlangt.
    Angenommen ich werde jetzt nach 11 Jahren erneut wegen THC mit einem sehr geringen Wert erwischt. Zähle ich dann als “Ersttäter” oder “Wiederholungstäter” ?
    Lg und vielen Dank im Vorraus

  30. Alex
    Am 8. August 2019 um 23:07

    Hallo,
    ich bin innerhalb kurzer Zeit innerorts zwei mal geblitz worden. Einmal mit 47 km/h zu schnell und das andere mal mit 27 km/h. Wobei der erste Verstoß bereits in einem einmonatigen Fahrverbot endete. Mit welchem Strafmaß habe ich hier zurechnen?

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