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Wann zahlt die Versicherung nach einem Unfall?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Unter welchen Umständen und zu welcher Zeit eine Versicherung die Kosten übernimmt

Wann zahlt die Versicherung Ihre Leistungen nach einem Unfall? Müssen Sie lange warten?
Wann zahlt die Versicherung Ihre Leistungen nach einem Unfall? Müssen Sie lange warten?

Bei einem Verkehrsunfall kann vielfältiger Schaden entstehen: Neben den Beschädigungen an Ihrem Kfz wird auch der Nutzungsausfall als ein immaterieller Schaden angesehen, also die Tatsache, dass Sie für eine bestimmte Zeit Ihr Auto nicht benutzen konnten. Wenn Sie bei der Kollision verletzt wurden, muss der Verursacher eines Unfalls üblicherweise auch für die Kosten der ärztlichen Behandlung aufkommen und eventuell Schmerzensgeld bezahlen, falls Sie dieses eingefordert haben.

Diese Kosten übernimmt normalerweise die Haftpflichtversicherung von der Person, welche den Unfall verursacht hat. Um die Reparatur Ihres Kfz und eventuell einen Mietwagen zu bezahlen, müssen Sie jedoch meistens das Geld vorstrecken, bevor die gegnerische Haftpflichtversicherung Ihnen den Schadensersatz überweist.

Und Sie fragen sich: Wann zahlt die Versicherung nach einem Unfall mit Ihrem Auto? Welche Umstände müssen für eine Übernahme der Kosten gegeben sein? Und wie lange dauert es, bis eine Vollkasko-Versicherung zahlt, wenn Sie für den Schaden an Ihrem Kfz selbst verantwortlich sind? Die Antworten finden Sie in unserem Ratgeber.

FAQ: Wann zahlt die Versicherung nach einem Unfall?

Ab wann zahlt die Versicherung und wofür?

Bereits bei kleinen Bagatellschäden springt die Kfz-Haftpflichtversicherung ein, allerdings nicht für die Schäden am Kfz des Unfallverursachers.

Wie lange muss ich auf das Geld von der Versicherung warten?

Klicken Sie hier, um nachzulesen, wie viele Wochen Sie je nach Versicherung warten müssen.

Gibt es bei Verzögerungen mehr Geld?

Lässt Sie die gegnerische Kfz-Versicherung besonders lange auf die Zahlung warten, kann unter Umständen eine erhöhte Summe gefordert werden.

Unter welche Bedingungen: Wann zahlt die Versicherung nach einem Unfall?

Wenn es eindeutig ist, wer die Schuld an einem Unfall trägt, kann es sein, dass der Versicherer des Unfallverursachers den Schadensersatz ohne Umstände bezahlt, nachdem der Geschädigte diesen eingefordert hat. Dadurch spart sich diese nämlich die Prozesskosten, wenn sie den Prozess wie erwartet verlieren würde.

In vielen Fällen ist es jedoch nötig, die Schuldfrage in einem Zivilprozess zu klären, bevor die entstandenen Kosten von der Haftpflichtversicherung – oder auch Unfallversicherung – übernommen werden. Wann zahlt sie die Reparaturkosten, welche am Fahrzeug des Unfallgegners entstanden sind? Dafür muss eine von folgenden Bedingungen gegeben sein:

Der Prozess ist entschieden: Doch wann zahlt die Versicherung nach einem Unfall?
Der Prozess ist entschieden: Doch wann zahlt die Versicherung nach einem Unfall?
  • Es kann sein, dass der Verursacher des Unfalls die volle Schuld an der Kollision trägt. In diesem Fall muss sein Versicherer in der Regel für die gesamten entstandenen Kosten aufkommen, sofern diese angemessen sind. Ein Gutachter bei reinen Bagatellschäden am Kfz oder ein Mietwagen der Oberklasse, wenn Ihr Unfallwagen nur ein Kleinwagen war, sind beispielsweise nicht angemessen.
  • In manchen Fällen trägt jeder der Unfallpartner eine Teilschuld. In diesem Fall muss die Haftpflichtversicherung des Unfallpartners nur den Anteil an den entstandenen Kosten zahlen, welcher dem Anteil seiner Schuld an der Kollision entspricht. Diesen drückt das Gericht in seinem Urteil mit einem Prozentsatz aus.

Wenn Ihr Unfallgegner die volle Schuld an der Kollision trägt, muss seine Haftpflichtversicherung prinzipiell für alle Kosten, die bei dem Unfall entstanden sind, aufkommen. Dazu zählen neben dem eigentlichen Unfallschaden und einer Nutzungsausfallentschädigung (oder einem Mietwagen) auch die Kosten für eine ärztliche Behandlung und Schmerzensgeld, falls Sie ein solches eingefordert haben.

Wenn Sie den Schaden an Ihrem Kfz selbst verursacht haben und eine Kaskoversicherung besitzen, dann übernimmt diese die Reparaturkosten für Ihr beschädigtes Auto. Ob Sie auch die Kosten für einen Mietwagen nach einem Unfall übernimmt, den Sie nutzten, während das Unfallauto in der Werkstatt stand, hängt von dem jeweiligen Vertrag ab. Eine Nutzungsausfallentschädigung können Sie dabei in aller Regel jedoch nicht erwarten.

Wie lange dauert die Schadensregulierung nach einem Unfall?

Sicher fragen Sie sich nach einem Autounfall: Wie lange dauert es, bis die Versicherung zahlt?
Sicher fragen Sie sich nach einem Autounfall: Wie lange dauert es, bis die Versicherung zahlt?

Wie die Frage “Wann zahlt die Versicherung nach einem Unfall?” beantwortet werden kann, hängt auch davon ab, ob es zu einem Schadensersatzprozess kommt und wie lange dieser dauert.

Handelt es sich um einen normalen Verkehrsunfall, findet der Zivilprozess bei einem Amtsgericht statt. Bei dieser ersten Instanz haben die Verfahren eine durchschnittliche Dauer von ungefähr fünf Monaten. Sie sollten sich bei diesem Prozess jedoch von einem guten Anwalt vertreten lassen, der sich am besten auf Verkehrsrecht spezialisiert hat.

Bis die gegnerische Haftpflichtversicherung auf Zahlung von Schadensersatz verurteilt wird, müssen Sie also mit einer Zeitspanne rechnen, die etwas länger als fünf Monate dauert, nachdem das Verfahren begonnen hat. Wenn es sich um einen komplexeren Fall handelt, kann sich die Schadensregulierung in Einzelfällen jedoch auch mehrere Jahre lang hinziehen.

Zu welcher Zeit: Wann zahlt die Versicherung nach einem Unfall?

Wenn es nicht zu einem Schadensersatzprozess kommt, kann es trotzdem eine ganze Zeit lang dauern, bis die Versicherung auf Ihre Forderung eingeht und das Geld auf Ihrem Konto landet.

Dabei gibt es generell Unterschiede zwischen der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners und der eigenen Voll- oder Teilkaskoversicherung: Diese Tabelle fast die Zeiten zusammen, die Sie üblicherweise warten müssen, um das Geld einer bestimmten Versicherung zu erhalten.

Wann zahlt die Haftpflichtversicherung?4 - 6 Wochen nach Eingang der Forderung
Wann zahlt die Teilkasko-Versicherung?2 - 4 Wochen nachdem Schadenshöhe feststeht
Wann zahlt die Vollkasko-Versicherung?2 - 4 Wochen nachdem Schadenshöhe feststeht


Eine Haftpflichtversicherung hat üblicherweise vier bis zu sechs Wochen lang Zeit, die Forderung auf Schadensersatz zu überprüfen. Nach dieser Prüffrist muss sie jedoch möglichst bald ihre Leistungen dem Geschädigten zahlen. In einem komplexeren Fall oder wenn es gar zu einem Prozess kommt, sind wesentlich längere Zeiten zu erwarten.

Können Sie die Wartezeit bis zur Zahlung verkürzen?

Wann zahlt die Versicherung nach einem Unfall, wenn Sie den Unfall selbst verschuldet haben?
Wann zahlt die Versicherung nach einem Unfall, wenn Sie den Unfall selbst verschuldet haben?

Wenn Sie Ihr Kfz bereits repariert und die Rechnung für die Instandsetzung bezahlt haben, so hat dies eventuell ein großes Loch in Ihr Budget gerissen. Von daher wäre es von Vorteil, das Geld von der Versicherung baldigst zu sehen. Gibt es eine Möglichkeit, deren Zahlung zu beschleunigen?

Kommt es zu einer starken Regulierungsverzögerung von Seiten der gegnerischen Versicherung, dann dürfen Sie als Entschädigung dafür unter Umständen eine höhere Summe von der Versicherung fordern.

Wenn beispielsweise ein Schmerzensgeld nicht rechtzeitig überwiesen wird, muss die Versicherung bis zu 20 Prozent mehr bezahlen. Bevor Sie eine solche Entschädigung von der gegnerischen Versicherung fordern, sollten Sie sich jedoch einen erfahrenen Anwalt für Verkehrsrecht suchen, der Sie in diesem Fall beraten kann.

Die rechtliche Grundlage für höhere Zahlungen wegen einer Verzögerung ist der § 242 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Hier steht, dass ein Schuldner eine Zahlung so zu leisten hat, dass er damit dem Prinzip von “Treu und Glauben” entspricht, also nicht vorsätzlich verzögern darf.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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Wann zahlt die Versicherung nach einem Unfall?
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29 Kommentare

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  1. Stefanie K.
    Am 18. November 2021 um 8:19

    Hallo,
    Mein Sohn hatte einen Unfall und hat von der gegnerischen Versicherung ein Schmerzensgeld erhalten. Das Geld wurde uns per Brief angekündigt, ist aber noch nicht da. Wie ist es geregelt, wenn sich jetzt beim Arzt herausstellt, dass die Verletzung doch schlimmer ist als zu Anfang angenommen. Kann man da noch einmal „ nachregulieren“ oder ist das jetzt zu spät?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Dezember 2021 um 13:26

      Hallo Stefanie K.,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall an die gegnerische Versicherung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Meryem
    Am 22. Juni 2020 um 12:36

    Hallo zusammen,

    ich hatte vor fast 4 Monaten einen Verkehrsunfall bei Rechts vor Links.

    bei der Einmündung Rechts vor Links bin ich stehen geblieben weil von rechts ein Fahrzeug kam darauf hin auch der von Rechts kam ist stehen geblieben dann hat der mir Handzeichen gemacht dass ich vorbei fahren soll da es ein Kurier Fahrer war und Scanner in der Hand hatte bin ich davon ausgegangen das er Paket ausliefern will und aus dem Grund angehalten hat. ich bin dann ganz langsam und vorsichtig weiter gefahren und dann ist der denn noch hinten bei reingefahren und das alles hat ein Jungermann aus dem Gegenverkehr gesehen, als Polizei kam haben die mich für schuldig gehalten weil ich nicht vorbei fahren durfte.

    darauf hin bin ich sofort zur Rechtsanwalt gefahren nach mehrere male von Anschreiben von Rechtsanwalt an dem Versicherung bekommen wir keine Antwort von der Versicherung.

    wie kann ich hier weiter vorgehen.

  3. Justin.H
    Am 11. Mai 2020 um 8:32

    Guten Tag,

    vielleicht kann mir jemand helfen. Ich hatte einen Verkehrsunfall an dem ich Schuld war. Ich hatte einen Promillewert von über 1,1.
    Meine Versicherung gab mir Telefonisch bescheid das sie die Kosten übernehmen werden, da ich noch “zu Hause” wohne und mich in der ersten Ausbildung befinde. Der Unfall hat sich ende März abgespielt. Im Oktober war das Telefonat und 7 Monate später (Anfang Mai) jetzt doch ein Brief der Versicherung, dass sie das Geld von mir haben wollen. Ist dies Möglich? gibt es Fristen an die sich die Versicherung halten muss oder können sie sich einfach nach so einer langen Zeit melden und das Geld dann doch verlangen.

  4. g. sauer
    Am 18. März 2020 um 18:28

    ich hatte einen unfall im november, laut polizei hat der gegner schuld. der sagt aber er geht vor gericht um das zu klären. ist ja sein recht. meine frage ist nun aber ob meine versicherung trotz unklarem sachverhalt meine prämie erhöhen darf.

  5. Boris G.
    Am 12. März 2020 um 12:49

    Hallo,

    vielleicht kann mir jemand hier helfen. Ich hatte einen Verkehrsunfall mit nicht ganz klarer Schuldfrage. Deshalb habe ich den Unfallgegner zur Zahlung verklagt. Das Verfahren läuft noch und wird noch eine Weile laufen. Mein Auto ist ein Totalschaden und bereits verschrottet. Ich habe eine Vollkaskoversicherung. Nachdem der Schaden erheblich war und ich das Geld ganz gut gebrauchen könnte (Auto ist finanziert) überlege ich, mir bevor der Prozess beendet ist mir Geld von meiner Vollkaskoversicherung auszahlen zu lassen. Ist das üblich oder möglich? Gibt es da Probleme.

  6. Thomas G.
    Am 12. Dezember 2019 um 0:06

    Servus,
    Ich hatte einen Verkehrsunfall gehabt und ich bin der Geschädigte. Ein Dachdecker hat mit der linken
    Ecke des Unterfahrschutzes meine Stoßstange beim Rangieren (Er hat den Rückwertsgang an der Ampel eingelegte und wollte zurücksetzen, um die Fahrspur zu wechseln) eingedrückt. Mein Kennzeichen ist total verbogen und zerkratzt. An der Stoßstange finden sich keine Kratzspuren, aber es wurde dennoch stark eingedrückt. Da es Plastik ist, ist es zurück gesprungen. Ich kenne mich mit Kunststoffen relativ gut aus und habe Angst das das Material trotzdessen dahinter gerissen ist. Ich war schon beim Gutachtern und habe die Befürchtung, dass die Haftpflicht des Unfallverursachers die Kosten des Gutachtens und die Entschädigung nicht übernehmen will, weil die Begründung kommt, dass kein Schaden vorhanden sei, da keine Kratzer vorhanden sind.
    Soll ich in diesem Fall definitv mit einem Anwalt dagegen vorgehen? Ich habe über meine eigene Kfz Versicherung auch eine Verkehrsrechtschutzversicherung, die dies abdecken würde.

    MfG
    Thomas G.

  7. Ahmadi
    Am 2. November 2019 um 1:48

    Hallo,
    ich habe am 20.08.2019 auf der parkplatz meine arbeitsstelle mit meinem kollege eine autounfall gehabt.
    Und wir wollten zusammen der unfall erledigen,deswegen haben wir der unfallorte verlassen und zur werkstatt gefahren,aber das hat klappt ,und wir sollten zu politzei fahren und da haben wir alles erklärt und dann die polizei hat gesagt,dass wir nach der unfallorte zurück fahren müssen ,sind alle zurück gefahren,und in unfallort,haben wir unsere autos (ich und der verursacher ) genauso wie war unsere unfall abgestellt ,und die beide politzei hat gesagt,der andere fahrer hat schuld,hab eine Unfallmitteilung bekomme und die haben zu mir gesagt,dass ich einer anwalt und einer gutachter besorgen müss,und hab alles gemacht und dann nach 1 tag als ablauf unfall ,hab mein auto zur werkstatt mitgebracht und die haben mein auto Repariert, und nach 2 woche ist mein fertig aber bis heute 02.11.2019 ,hab kein 1 cent bekomme und mein anwalt hat mir gesagt,die sache dauert Vielleicht über ein jahre,weil der verursacher zeuge hat,und der versucht mich zu schulden,
    jetzt meine frage ist ,wie kann ich die rechnung reparatur bezahlen,das ist eigentlich nicht mein schuld und zweite,warum polizei hat gesagt ,dass ich keine schuld habe ,und hat die unfallmitteilung ausgefüllt ,
    und heute nach drei monat ,muss ich immer noch ohne auto sein ,selbst mein anwalt gesagt,es kann sein die dauert bis Weihnachten 2020 ,
    und jetzt,wer bezahlt,meine reparatur rechnung??????
    der werkstatt will sein geld habe,

    als was soll ich jetzt mit der sache machen????

    ich kann selber die rechnung nicht zahlen,

    und will auch ger nicht,weil ich keine verursacher bin ,und die polizei hat schon Unfallmitteilung ausgefüllt,und steht da dass ich keine schuld habe ,
    wie kann ich jetzt die rechnung zahlen und mein auto abholen??

    mein anwalt macht nichts und will mich bei Ihnen braten lassen,
    ich wäre Ihnen dankbar,wenn jemand hier mir helfen können.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. November 2019 um 16:41

      Hallo Ahmadi,

      eine rechtliche Beratung dürfen wir nicht anbieten. Bitte wenden Sie sich an Ihren Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Christof
    Am 6. Juli 2019 um 17:59

    Al’s geschaedigter mit Schaedelhirntrauma und scherer Behinderung erfuhr ich zu spaeth das der Betrunkene Franzose selber noch “Schadensersatz zu zahlen haette,Unfall 24.04.1989 bei Bessancon,wie Lange nach dem Unfallwaere “privat” Anzeige noch moeglich?
    Christof

  9. Tina
    Am 17. Mai 2019 um 18:14

    guten Tag, was wenn der Versicherungsnehmer stribt (unbekannte Todesursache), und die Versicherung die Schadensregulierung schon freigegeben hatte (für einen Autohaftpflichtschaden, der noch zu Lebzeiten entstanden ist), kann sie die Schadensregulierung sprich Zahlung dann zurückziehen?
    Tritt in so einem Fall die Unfallopferversicherung ein?

  10. Diego l.
    Am 25. April 2019 um 23:17

    Wenn der schadenswert feststeht oder der rest wert des kfz und man möchte das ausgezahlt haben zb für eine neu anschaffung eines kfz muss die versicherung des gegners das geld aufs konto überweisen wenn ich als geschädigter das verlange ?

  11. Daniel
    Am 19. September 2018 um 14:53

    Ich habe letzten Freitag 14.09.2018 als ich zu meinem ordnugsgemäß in einer seitlichen Parkbucht abgestellten Auto ging festgestellt, dass mir jemand beim Ein- oder Ausparken mehrere Schrammen und eine Delle an meiner Heckstoßstange auf der rechten Seite verursacht hat. Da in dieser Straße meist nur Anwohner parken, lief ich die Straße ab und stellte 20 Meter weiter den unfallverursachenden PKW fest. Dieser hatte frische Beschädigungen an der linken Frontstoßstange. Das Schadensbild stimmte genau mit dem Schadensbild an meinem PKW überein. Der Unfall wurde polizeilich als Verkehrsunfallflucht aufgenommen und der Halter des unfallverursachenden Fahrzeugs meldete den Schaden seiner Haftpflichtversicherung. Das Auto wird ausschließlich von dessen Tochter genutzt und diese gab an, dass sie den Unfall nicht bemerkte.
    Nun habe ich in meiner Werkstatt einen Kostenvoranschlag für die Reparatur eingeholt. Dieser beläuft sich auf knapp 2.000€. Die Heckstoßstange muss komplett gewechselt und lackiert werden. Die gegnerische Haftpflicht hat bislang meiner Werkstatt keine RKÜ erteilt, da die Akteneinsicht von der Polizei noch ausstehen würde. Für mich ist das äußerst unbefriedigend, da sich so etwas sehr lange ziehen kann. Nun bin ich am überlegen ob ich die Reparaturkosten zunächst selbst bezahle. An sich ist der Fall klar. Der Schaden passt genau zueinander. Steht mir dann ein größerer Satz bei der Schadensregulierung durch die gegnerische Versicherung zu? Bekomme ich aufgrund einer neuen Stoßstange auch eine Wertminderung bezahlt, da ich meinen PKW ja bei einem Weiterverkauf als Unfallwagen ausweisen muss? Wie lange dauert es, bis mir die gegnerische Haftpflicht meinen Schaden und die Entschädigung bezahlt?

    Vielen Dank für die Antwort.

  12. J. S.
    Am 3. August 2018 um 16:58

    Hallo,

    uns ist jemand in das parkende Auto gefahren (vor einem Jahr …)
    Wir, sowie die gegnerische Versicherung kennen das Aktenzeichen des Amtsgerichtes, der Täter wurde bereits verurteilt.

    Aktuell zahlt die gegnerische Versicherung nicht, da diese das Urteil trotz mehrfacher Nachfrage noch nicht erhalten haben …

    Wie lange hat ein Amtsgericht Zeit? Es geht hier um einen vierstelligen Betrag und viel schlimmer ist … wir haben nicht einmal eine Info erhalten sondern mussten hinterher telefonieren (Polizei + 2 Staatsanwaltschaften+Amtsgericht)

    Gibt es Möglichkeiten für eine Verzinsung seit der Verurteilung?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2018 um 14:37

      Hallo J. S.,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Laura
    Am 7. März 2018 um 14:33

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe eine Frage bezüglich eines Unfalls.

    Mir ist ein älterer Herr an einer roten Ampel von hinten mit hoher Geschwindigkeit in mein stehendes Auto gekracht. Durch die Wucht ist mein Auto geschubst worden sodass zwei andere Autos von mir beschädigt worden sind.

    Meine Frage: Wer trägt die Kosten der Schäden an den zwei anderen Autos?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. April 2018 um 12:23

      Hallo Laura,

      solche Schuldfragen, insbesondere bei Teilschuld, können nur schwer von außen beurteilt werden – schließlich kennen wir die Details des Hergangs ja nicht. Bei solch einer Massenkarambolage wird häufig der Auffahrende zur Verantwortung gezogen, insofern Sie selbst eindeutig schuldfrei sind und nicht zu nah an den vorher fahrenden Wagen standen. Dies sind jedoch nur Vermutungen unsererseits.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Michelle
    Am 8. Februar 2018 um 15:12

    Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe vor kurzem einen hagelschaden bei meiner Versicherung gemeldet. Danach habe ich ein Gutachten angefordert um den Betrag feststellen zu lassen. Nun habe ich Post erhalten, dass das Gutachten nicht ausreiche und die Versicherung erst zahlt, wenn ich ihnen eine Rechnung der Reparatur schicke. So müsste ich dass Geld im voraus zahlen. Ist dass rechtens ? Oder kann ich darauf bestehen, den Betrag aus dem Gutachten zu bekommen und dann erst den Schaden reparieren lassen?
    Vielen Dank schon mal im Voraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. März 2018 um 11:18

      Hallo Michelle,

      diesbezüglich sollten Sie sich noch einmal mit Ihrer Versicherung auseinander setzten. Die Handhabe kann von Stelle zu Stelle unterschiedlich sein; ausgeschlossen ist es also nicht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Antonio S.
    Am 19. November 2017 um 14:07

    Hallo
    ich habe folgendes problem
    ich fuhr auf der vorfahrtsstrasse als ein mädchen 3 meter vor mir vom parkplatz fuhr und mir die vorfahrt nahm .
    im dichten strassenverkehr und da die vorfahrtsstrasse auch 2 spurig war übersah sie mich und fuhr raus .
    sie behauptete , dass ich mit überhöter geschwindigkeit fuhr .
    ich habe über meinen anwalt schadensersatz eingefordert . der schaden an meinem fahrzeug beträgt über 11.000 euro .
    die gegneriche versicherung antwortete nur bedingt auf die forderung ( sie müsste alles erst prüfen )
    sie hat nun ebensfals schadensersatz eingefordert . es ist nun ca 3 wochen her als die gegneriche versicherung antwortete . die polizei hat die akte an die bussgeldstelle übermittelt .

    meine frage ist nun
    wer entscheidet ob ihre versicherung zahlt bzw zahlen muss ?
    wie lange ist rechtmäßig zugelassen , dass die versicherung das prüft ?
    was ist mit der beurteilung der bussgeldstelle ist diese auch abhängig mit der zahlung der versicherung ?
    könnte die gegnerin gegen das urteil der bussgeldstelle klagen ?
    in wie fern wird der aussage der überhöhten geschwindigkeit zu beachten ?
    ist es möglich , dass die gegneriche versicherung auch zahlt bevor ein urteil / prozess ..gefallen / beendet ist ? = sprich , dass für die versicherung die schuldfrage eindeutig ist und im voraus aufgrund von mehrkosten zahlt ?

    mfg Antonio s.

    vielen dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Dezember 2017 um 11:27

      Hallo Antonio,

      grundsätzlich wird auf Grundlage der Klärung der Schuldfrage darüber entschieden, wer den Schaden tragen muss. Alle weiteren Fragen kann Ihr Anwalt beantworten. Wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Marcus
    Am 3. Oktober 2017 um 10:46

    Folgender Sachverhalt

    Ein mir nicht bekannter Motorradfahrer (16 J.) ist mir in mein Motorrad gefahren und hat uns zum stürzen gebracht, beide haben leichte Verletzungen davon getragen und wurden mit einem RTW in Krankenhäusern gefahren.
    Er wurde von der Polizei als Unfallverursacher im Bericht geführt, später wurde die Anzeige fallen gelassen, da er vorher noch nicht aufgefallen ist.

    Ich habe den Schaden am nächsten Tag beiden Versicherungen gemeldet und meinen Hausarzt aufgesucht.
    Am Anfang ging alles schnell was Bearbeitung die Gegnerische Versicherung alles von mir wollte (Arztberichte, Gutachten mit Kosten) danach passierte NIX mehr und ich habe über einen Anwalt Klage eingereicht, einzige Info die ich bekommen habe, die Versicherung zahlt nicht, weil keine Akteneinsicht bis her bestand. Der Unfall ist jetzt bald 5 Monate her und ich musste mir einen Kredit aufnehmen um den Schaden und den Gutachter zu bezahlen.

    Es kann doch nicht sein, das man jetzt komplett handlungsunfähig ist, denn wir wissen alle wie überlastet die Gerichte sind.

    Würde mich über eine Zeitnahe Einschätzung von Ihnen freuen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Oktober 2017 um 10:01

      Hallo Marcus,

      wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Nehmen Sie doch noch einmal mit Ihrem Anwalt Kontakt auf, dieser wird Sie hierzu beraten können.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Marianne H.
    Am 28. September 2017 um 16:18

    Grüß Gott,
    ich hatte kürzlich einen Unfall. Ich habe einen ca. 20 km/h schnell fahrenden Traktor mit Kippanhänger innerorts überholt, oder zumindest überholen wollen. Als mein Fahrzeug mit dem Traktor auf gleicher Höhe war, zog dieser sein Gespann nach links um einen Abbbiegevorgang zu starten. Sein Fahrzeug hat bereits über ein Jahrzehnt keinen TÜV gesehen, die Rückspiegel fehlten, die Blinkeranlage defekt oder nicht angesteckt. Die Polizei ließ die Schulfrage offen und sagte, wir müssten das über unsere Rechtsanwälte klären. Deshal meine Frage. Wer hat Schuld?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Oktober 2017 um 11:53

      Hallo Marianne,
      auch wir können und dürfen die Schuldfrage nicht beantworten. Sie können jedoch einen Rechtsanwalt hinzuziehen.
      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Bentin
    Am 20. Juni 2017 um 12:23

    Wenn nach etlichen Wochen und Einschaltung Anwalt dann endlich das Schreiben der Versicherung kommt und diese die Kostenregulierung im Detail verkündet – wieviele weitere Wochen vergehen noch, bevor tatsächlich gezahlt wird? Besagtes Schreiben kam vor 2 Wochen, aber immer noch kein Geld …

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Juni 2017 um 11:04

      Hallo Bentin,

      wenn geklärt ist, welche Schadenshöhe die Versicherung tragen muss, sollte die Überweisung eigentlich zeitnah bei Ihnen auf dem Konto ankommen. Ist dem nicht so, sollten Sie ggf. nochmal bei der Versicherung anfragen bzw. durch Ihren Anwalt anfragen lassen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Max K.
    Am 9. Juni 2017 um 8:17

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich habe eine Frage bezüglich des Versicherungsschutzes bei einem Unfall in einer vollgesperrten Straße bzw Straßenabschnitt wärend und nach der Arbeitszeit?

    Besteht da ein Versicherungsschutz oder muss der Unfallverursacher für den ganzen Schaden selbst aufkommen oder bei ungeklärten Unfallhergang jede Partei ihren eigenen Schaden bezahlen?

    mfG Max K.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Juni 2017 um 9:22

      Hallo Max,

      dies kommt sicherlich auf die jeweiligen Umstände an. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann im Einzelfall eine genaue Einschätzung über die Lage vornehmen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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