Wann darf die Nebelschlussleuchte an sein und wann droht ein Bußgeld?
Wann die Nebelschlussleuchte eingeschaltet sein darf und wann nicht, ist gesetzlich geregelt.
Bußgelder wegen falscher Nutzung der Nebelschlussleuchte
Wann soll die Nebelschlussleuchte bei schlechter Sicht eingeschaltet werden? Wenn Sie sich das an den ersten nebligen Herbsttagen mitunter schon gefragt haben, dann sind Sie damit nicht alleine. Vielen Autofahrern geht es so, wenn Sie selbst entscheiden müssen, wann die Nebelschlussleuchte an sein sollte.
Ab wann Sie die Nebelschlussleuchte anschalten müssen bzw. dürfen ist gesetzlich genau vorgeschrieben. Grundsätzlich gilt hierbei,
- dass dies erst ab einer Sichtweite von weniger als 50 Metern erlaubt ist.
- Für Nebelscheinwerfer, die sich im Frontbereich eines jeden Fahrzeugs befinden, gilt hingegen eine Sichtweite von weniger als 100 Metern, sofern Sie sich außerorts befinden.
- Innerorts liegt die Grenze bei 60 Metern.
Insbesondere die Nebelschlussleuchte kann wegen der extremen Helligkeit zu Unfällen führen, wenn Fahrer durch missbräuchliche Verwendung dieser Beleuchtung geblendet werden. Welche Bußgelder je nach Tatbestand drohen, sehen Sie in folgender Tabelle.
Tatbestand | Bußgeld |
---|---|
Nebelschlussleuchte bei einer Sichtweite von über 50 Metern angeschaltet | 20 € |
... mit Gefährdung | 25 € |
... mit Unfall | 35 € |
Welches Symbol zeigt die Nebelschlussleuchte an und wo befindet sich der Schalter?
Vor allem Fahranfänger in der Probezeit, aber auch andere Fahrzeugführer fragen sich mitunter nicht nur wann die Nebelschlussleuchte eingeschaltet werden darf, sondern auch wo und wie dies vorzunehmen ist. Im Armaturenbereich befindet sich ein Schalter für die verschiedenen Lichtfunktionen. Neben Abblendlicht und Fernlicht befindet sich hier auch das Nebellicht.
Im Folgenden Video erhalten Sie eine genaue Anleitung, wie Sie die Nebelschlussleuchte einschalten können. Außerdem werden Sie über weitere Lichtfunktionen informiert:
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