Neues Urteil: Wann ist das Filmen mit Dashcams verboten?
News von Nicole, letzte Aktualisierung am: 19. September 2018
Ob das Filmen mit Dashcams verboten ist, musste das Amtsgericht München entscheiden.
Das Amtsgericht München traf eine wichtige Entscheidung
Mit genau dieser Frage musste sich jüngst das Amtsgericht München auseinandersetzen. Da ihr Fahrzeug schon einmal von einem Unbekannten beschädigt wurde, hatte eine 52-Jährige ihr Auto mit zwei Videokameras ausgestattet. Diese filmten ständig das Geschehen. Später wurde ihr Fahrzeug dann erneut beschädigt, als es von einem anderen Wagen gestreift wurde.
Sie übergab die Aufnahmen der Dashcam als Beweismittel an die Polizei. Jedoch wurde daraufhin kein Verfahren gegen den Fahrer des anderen Wagens eingeleitet. Vielmehr erhielt die Frau selbst einen Bußgeldbescheid, in welchem ihr mitgeteilt wurde, dass sie aufgrund eines Verstoßes gegen das Bundesdatenschutzgesetz ein Bußgeld bezahlen muss.
Dashcams am Steuer – Juristisches Problem in Deutschland
Ob das Filmen mit Dashcams in Deutschland verboten oder erlaubt ist, stellt schon seit Jahren ein juristisches Problem dar. Verschiedene Gerichte haben hierzu unterschiedliche Urteile gefällt. So entschied etwa das Amtsgericht München im Jahr 2013, dass die Aufnahmen zulässig seien, wenn mit den Aufnahmen kein bestimmter Zweck verfolgt werde (Az.: 343 C 4445/13).
Im Jahr 2014 urteilte ein Bayerisches Verwaltungsgericht jedoch anders. Erfahren Sie mehr zu diesem Fall und zur immer noch nicht einwandfrei geklärten Rechtslage im folgenden Video.
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