Neues Gesetz zum autonomen Fahren in Kraft getreten
News von bussgeldkatalog.org, veröffentlicht am: 29. Juli 2021

Gestern, am 28. Juli 2021, ist das neue Gesetz zum autonomen Fahren in Kraft getreten. Es richtet sich nicht an Verbraucher, sondern an Mobilitätsdienstleister. Die neuen Regelungen ermöglichen den Einsatz fahrerloser Fahrzeuge der sogenannten Stufe 4 auf festgelegten Routen im regulären Straßenverkehr. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sieht darin einen Meilenstein, Deutschland zur Führungsrolle beim autonomen Fahren zu verhelfen.
Selbststeuernde Fahrzeuge als zukunftsweisende Technologie?
Im Juni 2017 ermöglichte eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes autonome Fahrsysteme der Stufe 3: Nach dem damaligen Gesetz zum autonomen Fahren dürfen diese Systeme unter bestimmten Bedingungen das Fahren übernehmen. Allerdings muss es dabei immer noch einen Fahrer geben, auch wenn er sich im automatisierten Modus weder um das Verkehrsgeschehen noch um die Steuerung des Fahrzeugs kümmern muss.
Das neue, gestern in Kraft getretene Gesetz ermöglicht nun die nächste Stufe des automatisierten Fahrens. Ab sofort dürfen autonome Fahrzeuge ohne Fahrer bundesweit im Regelbetrieb fahren – wenn auch nur in festgelegten Betriebsbereichen. Damit ist Deutschland das erste Land, in dem fahrerlose Fahrzeuge am Straßenverkehr teilnehmen können.
Die im neuen Gesetz zum autonomen Fahren geregelte Stufe 4 erlaubt ein vollautomatisiertes Fahren ohne Fahrer. Das System kann dabei vollständig die Kontrolle übernehmen, ohne dass eine Überwachung erforderlich ist. Im Notfall ist das System in der Lage, das Fahrzeug am Seitenrand zum Stehen zu bringen.
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer sieht Deutschland schon in einer Vorreiterrolle:
„Das ist ein Riesenschritt Richtung Zukunft: Morgen tritt unser Gesetz zum autonomen Fahren in Kraft. Damit ist der Weg frei, um selbststeuernder Fahrzeuge ganz regulär auf die Straße zu holen – als erstes Land weltweit. Damit setzen wir international Standards.“
[Quelle: www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/DG/gesetz-zum-autonomen-fahren.html]
Die wichtigsten Regelungen zusammengefasst

Das neue Gesetz richtet sich nicht an Verbraucher, sondern vorrangig an Unternehmen mit Transport- und Personenbeförderungswesen. Dabei dürfen die autonomen Fahrzeuge nur in genehmigten Betriebsbereichen fahren.
Denkbare Szenarien sind zum Beispiel:
- Einsatz im Shuttle-Verkehr
- Busse auf festgelegten Routen (People Mover)
- Personenbeförderung und Gütertransport auf der erste bzw. letzten Meile
- Nachfrageorientierte Angebote
Folgende Sachverhalte regelt das neue Gesetz zum autonomen Fahren unter anderem:
- technische Voraussetzungen für den Bau, die Ausrüstung sowie die Beschaffenheit autonomer Kfz
- Regelungen zur Erteilung einer Betriebserlaubnis
- Pflichten der Personen, die am Betrieb fahrerloser Kraftfahrzeuge beteiligt sind
- Vorschriften zur Verarbeitung von Daten beim Betrieb automatisierter Fahrzeuge
Wie geht es weiter? Das BMVI wird nach 2023 evaluieren, wie sich das neue Gesetz auswirkt, insbesondere in Bezug auf die technischen Entwicklungen, den Datenschutz und die internationale Rechtsentwicklung in diesem Bereich. Das Gesetz zum autonomen Fahren stellt eine Übergangslösung dar, die so lange gelten soll, bis international harmonisierte Regelungen existieren.
Ich wundere mich das jener Minister genauso wie sein Vorgänger nicht schon längst vor einem deutschem Gericht stehen u. sich wegen Korruption verantworten müssen.! Gruß Bernd H.