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Level 3-autonomes Fahren: Definition, Autos, Gesetze

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 22. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

FAQ: Level 3-autonomes Fahren

Was bedeutet „autonomes Fahren Level 3”?

Die Entwicklung zum komplett autonomen Fahrzeug, das ohne menschlichen Fahrer auskommt, wird in fünf Ausbaustufen bzw. -level eingeteilt. Das Level 3 beschreibt das hochautomatisierte Fahren, bei dem das Auto unter bestimmten Einschränkungen selbstständig fahren kann, ohne dass ein menschlicher Eingriff erforderlich ist. Das erlaubt dem Fahrer, sich kurzzeitig anderen Dingen zuzuwenden, er muss aber in der Lage sein, bei einem Problem umgehend das Steuer zu übernehmen.

Dürfen Autos in Deutschland autonom fahren gemäß Level 3?

Ja. Im Juni 2017 wurde das Straßenverkehrsgesetz entsprechend geändert. Gemäß dem neuen § 1a StVG ist das hochautomatisierte Fahren zulässig, solange „die Funktion bestimmungsgemäß verwendet wird”. Diese Bestimmungen werden vom Fahrzeughersteller vorgegeben. Hier können Sie z. B. lesen, an welche Bedingungen Mercedes die Aktivierung seines hochautomatisierten Systems knüpft.

Wer haftet, wenn es mit einem Auto mit hochautomatisierter Fahrfunktion zu einem Unfall kommt?

Ist der Unfall auf ein Versagen des hochautomatisierten Systems zurückzuführen, steht in der Regel der Fahrzeughersteller in der Verantwortung. Andernfalls haftet der Fahrzeugführer. Um die Schuldfrage leichter zu klären, zeichnet das Fahrzeugsystem genau auf, wann das Fahrzeug vom Fahrer gesteuert wird und wann die hochautomatisierte Fahrfunktion aktiviert ist.

Die fünf Level auf dem Weg zum autonomen Fahren

Autonomes Fahren Level 3: Welche Autos verfügen über hochautomatisierte Systeme?
Autonomes Fahren Level 3: Welche Autos verfügen über hochautomatisierte Systeme?

Bis Autos auf unseren Straßen komplett alleine fahren, wird es vermutlich noch einige Zeit dauern. Denn zum einen muss die Technik serienreif sein und zum anderen müssen geeignete gesetzliche Grundlagen geschaffen werden. Obendrein sind viele Menschen der Idee gegenüber noch skeptisch eingestellt, weshalb auch die Akzeptanz erst langsam aufgebaut wird.

Glücklicherweise erfolgt die Entwicklung und Zulassung der autonomen Autos nicht über Nacht, sondern in mehreren Ausbaustufen. Offiziell wird in fünf Level unterschieden:

  • Level 1 (Assistiertes Fahren): Der Fahrer fährt selbst, wird aber bei einzelnen Fahraufgaben durch entsprechende Assistenzsysteme unterstützt, z. B durch den Tempomaten, den automatischen Abstandsregeltempomaten oder den automatischen Spurhalteassistenten.
  • Level 2 (Teilautomatisiertes Fahren): Das Fahrzeug kann bestimmte Fahraufgaben für eine begrenzte Zeit selbst ausführen, wie z. B. Bremsen, Beschleunigen, Spurhalten oder Einparken. Der Fahrer darf währenddessen die Hände vom Lenkrad nehmen, muss die Assistenzsysteme aber permanent überwachen. Bemerkt er eine Fehlfunktion, hat er umgehend einzugreifen.
  • Level 3 (Hochautomatisiertes Fahren): Das Auto kann selbstständig, d. h. ohne menschlichen Eingriff, fahren, sofern die Bedingungen herrschen, die der Hersteller vorgibt. Ist der hochautomatisierte Modus aktiv, darf der Fahrer sich vom Fahrgeschehen abwenden und seine Aufmerksamkeit anderen Dingen zuwenden. Erkennt das System ein Problem, ertönt ein Signal und der Fahrer muss umgehend das Steuer übernehmen.
  • Level 4 (Vollautomatisiertes Fahren): Das Fahrzeug führt alle Fahraufgaben selbstständig aus, auch über längere Strecken. Die Insassen können als reine Passagiere mitfahren und z. B. während der Fahrt lesen oder schlafen. Obendrein darf das Fahrzeug auch ohne Insassen fahren. Erkennt das System, dass die Verkehrssituation seine technischen Grenzen übersteigt, übernimmt entweder ein menschlicher Fahrer oder das Fahrzeug versucht, einen sicheren Zustand zu erreichen, indem es beispielsweise einen Parkplatz ansteuert.
  • Level 5 (Autonomes Fahren): Das Fahrzeug übernimmt sämtliche Fahraufgaben komplett alleine. Es ist nicht vorgesehen, dass ein menschlicher Fahrer eingreift. Die Insassen sind nur noch Passagiere, weshalb das Fahrzeug weder Lenkrad noch Gas- und Bremspedal benötigt.

Fahrzeuge mit Level 1 sind auf deutschen Straßen schon lange Alltag und auch Level-2-Fahrzeuge sind keine Seltenheit mehr. Wie aber sieht es mit Level 3 aus? Ist autonomes Fahren auf dieser Stufe bereits in Deutschland gestattet?

Autonomes Fahren Level 3: In Deutschland seit 2017 erlaubt

Seit einer Gesetzesänderung von 2017 ist autonomes Fahren nach Level 3 in Deutschland erlaubt.
Seit einer Gesetzesänderung von 2017 ist autonomes Fahren nach Level 3 in Deutschland erlaubt.

Am 21. Juni 2017 trat eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in Kraft. Seitdem ist es in Deutschland zulässig, ein Kraftfahrzeug mittels hochautomatisierter Fahrfunktion (Level 3-autonomes Fahren) zu betreiben. Voraussetzung dafür ist, dass diese Funktion so verwendet wird, wie der Hersteller es bestimmt.

§ 1b Abs. 1 StVG erlaubt es dem Fahrzeugführer (das ist die Person, die die hochautomatisierte Fahrfunktion aktiviert), sich vom Verkehrsgeschehen und der Fahrzeugsteuerung abzuwenden, wenn das Fahrzeug selbstständig fährt. Er muss aber jederzeit in der Lage sein, wieder die Kontrolle zu übernehmen, insbesondere wenn das automatisierte System ihn dazu auffordert oder er selbst erkennt, dass die Situation eine manuelle Fahrzeugsteuerung erfordert.

§ 63a Abs. 1 StVG legt außerdem fest, dass Kraftfahrzeuge mit hochautomatisierter Fahrfunktion bestimmte Daten aufzeichnen und speichern müssen. Insbesondere müssen die Zeit- und Positionsdaten erfasst werden, wann immer ein Wechsel zwischen menschlichem Fahrer und automatisierter Fahrzeugsteuerung erfolgt. Auf die Weise soll sich die Schuldfrage bei einem Unfall leichter klären lassen.

Welche Autos haben autonomes Fahren Level 3?

Aktuell ist der Markt für Fahrzeuge nach Level 3 noch überschaubar. Autonomes bzw. automatisiertes Fahren wird von vielen Kunden erst langsam akzeptiert und obendrein gelten strenge internationale Richtlinien, damit solche Fahrzeuge eine Zulassung erhalten.

Die deutsche Automarke Mercedes-Benz hat es als erstes Unternehmen weltweit geschafft, diese gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Seit der ersten Jahreshälfte 2022 können Mercedes-Kunden deshalb beim Kauf einer S-Klasse-Limousine oder einer ESQ-Limousine den DRIVE PILOT als Sonderausstattung bestellen. Dieses System ermöglicht Level-3-gemäßes „autonomes” Fahren, indem es selbstständig Abstand und Geschwindigkeit regelt und das Fahrzeug in der Spur hält. Das erlaubt dem Fahrer, bestimmte Nebentätigkeiten zu verrichten, wie z. B. Onlineshopping oder die Bearbeitung von E-Mails – nach eigener Aussage von Mercedes.

Allerdings wollen wir an dieser Stelle noch einmal daran erinnern, dass die hochautomatisierte Fahrfunktion gemäß § 1a Abs. 1 StVG nur so verwendet werden darf, wie vom Hersteller bestimmt. Und die Bestimmungen von Mercedes sind in dieser Hinsicht noch sehr limitierend.

Demnach dürfen Fahrzeugführer das System nur aktivieren, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Geschwindigkeit beträgt weniger als 60 km/h.
  • Das Fahrzeug ist auf der deutschen Autobahn unterwegs.
  • Es herrschen Temperaturen über 3 °C sowie Tageslicht.
  • Es findet kein Spurwechsel statt.
  • Das Fahrzeug fährt weder durch Baustellen noch durch Tunnel.
  • Es herrschen gute Straßen- und Wetterverhältnisse (z. B. sichtbare Fahrbahnmarkierungen, keine Nässe, kein Schnee).

Mit Mercedes’ Erreichen dieses großen Meilensteins auf dem Weg zum autonomen Fahren, ist es nur eine Frage der Zeit, bis der Markt um weitere Modelle und Marken mit hochautomatisierter Fahrsteuerung erweitert wird. Auto- und Technikenthusiasten können den kommenden Jahren und Jahrzehnten mit Spannung entgegen sehen.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Gitte
Gitte H.

Gitte erhielt ihren Master-Abschluss in Germanistik und Kommunikationswissenschaften. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber im Bereich Verkehrsrecht und unterstützt die bussgeldkatalog.org-Redaktion tatkräftig im Lektorat. Außerdem zählen die Pflege und Kontrolle unseres YouTube-Kanals zu ihren Kernaufgaben.

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