Ist das Aufstellen einer Blitzer-Attrappe Amtsanmaßung? Aktuelles Urteil
News von bussgeldkatalog.org, veröffentlicht am: 11. Dezember 2018
Laut einem Urteil kann das Aufstellen einer Blitzer-Attrappe Amtsanmaßung darstellen.
Laut dem Bericht “Unfallentwicklung auf deutschen Straßen” des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2017 12 Prozent aller Unfälle mit Personenschaden durch eine nicht angepasste Geschwindigkeit ausgelöst. Die meisten davon ereigneten sich innerorts, wo viele unterschiedliche Verkehrsteilnehmer aufeinander treffen. Vor allem Radfahrer und Fußgänger sind gefährdet, bei einem Zusammenstoß schwer oder sogar tödlich verletzt zu werden. So mancher Anwohner mag in die Versuchung geraten, selbst einen Radarfallen-Nachbau zu konstruieren, um damit Raser abzuschrecken. Doch ist das Aufstellen einer solchen Blitzer-Attrappe Amtsanmaßung? Darüber musste nun ein Gericht entscheiden.
“Fake-Blitzer” gemeinsam mit den Kindern gebastelt
Ein Kölner hatte im Jahr 2015 mit seinen beiden Kindern eine Blitzer-Attrappe gebaut und anschließend in seinem Stadtviertel in einer Tempo-30-Zone aufgestellt. Der Auslöser: Seine Kinder hatten Angst, die Straße zu überqueren. Der Blitzer sollte dazu dienen, den Vorbeifahrenden ins Gedächtnis zu rufen, dass an dieser Stelle die Geschwindigkeit auf 30 km/h reduziert werden muss. Zuvor hatte er Stadt und Polizei um Geschwindigkeitskontrollen gebeten, jedoch kam darauf keine Reaktion.
Im April dieses Jahres hatte ein Autofahrer den Kölner dann angeklagt. Das Aufstellen der Blitzer-Attrappe sei Amtsanmaßung. Laut § 132 des Strafgesetzbuches (StGB) gilt nämlich Folgendes:
Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Welche weiteren Folgen kann das Aufstellen einer Blitzer-Attrappe haben?
Das Aufstellen einer Blitzer-Attrappe kann also Amtsanmaßung sein. Doch welche weiteren Folgen kann ein solches Vorgehen haben? Kommt es beispielsweise zu einem Auffahrunfall, weil ein Autofahrer wegen des Nachbaus stark bremst, kann dieser unter Umständen Schadensersatz vom Aufsteller der Blitzer-Attrappe fordern.
Verfasse einen neuen Kommentar