Erstes BGH-Urteil zum VW-Abgasskandal: Schadensersatz für Diesel-Käufer
News von bussgeldkatalog.org, veröffentlicht am: 25. Mai 2020
Nun ist es offiziell: Volkswagen muss jenen Kunden Schadensersatz zahlen, in deren Auto der Konzern die illegale Abschalteinrichtung eingebaut hatte. Denn damit hat VW seine Autokäufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. So lässt sich das erste und wegweisende Urteil des (BGH) zum VW-Abgasskandal kurz zusammenfassen. Somit verbessern die Richter des obersten Gerichts die Erfolgsaussichten jener Dieselkäufer, die nach wie vor um ihre Rechte kämpfen.
BGH: Volkswagen hat Kunden und Kraftfahrtbundesamt (KBA) systematisch getäuscht
Geklagt hatte ein Mann aus Rheinland-Pfalz, der sich 2014 einen gebrauchten VW Sharan für knapp 31.500 Euro kaufte. Im darauffolgenden Jahr erfuhr er, dass VW in seinem Wagen Manipulationssoftware verbaut hatte. Diese reduzierte die Stickoxide zwar im Prüfstand, nicht aber außerhalb des Prüfstands im öffentlichen Straßenverkehr.
Der Kläger fühlte sich getäuscht. Wenn er von der Manipulation gewusst hätte, hätte er das Fahrzeug nicht gekauft. Auch der BGH moniert diesen VW-Abgasskandal und stuft das Verhalten des Autobauers als vorsätzlich sittenwidrige Schädigung ein. In der Urteilsbegründung heißt es hierzu:
„Die Beklagte hat […] im eigenen […] Gewinninteresse durch bewusste und gewollte Täuschung des KBA systematisch, langjährig […] Fahrzeuge in Verkehr gebracht, deren Motorsteuerungssoftware […] so programmiert war, dass die gesetzlichen Abgasgrenzwerte […] nur auf dem Prüfstand eingehalten wurden. Damit ging einerseits eine erhöhte Belastung der Umwelt mit Stickoxiden und andererseits die Gefahr einher, dass bei einer Aufdeckung dieses Sachverhalts eine Betriebsbeschränkung oder -untersagung hinsichtlich der betroffenen Fahrzeuge erfolgen könnte. Ein solches Verhalten ist […] besonders verwerflich und mit den grundlegenden Wertungen der Rechts- und Sittenordnung nicht zu vereinbaren. […]“
[Quelle: Pressemitteilung Nr. 063/2020 vom 25.05.2020 zum ersten Urteil des BGH über den VW-Abgasskandal]
Kläger muss sich gefahrene Kilometer als Nutzungsvorteil anrechnen lassen
Der Kläger forderte den vollen Kaufpreis zurück, während VW überhaupt nichts bezahlen wollte. Der Konzern argumentierte, dass das Auto stets benutzbar war und seinem Kunden damit gar kein Schaden entstanden sei.
Im Urteil des BGH zum VW-Abgasskandal stellen die Richter klar, dass dem Kläger sehr wohl ein Schaden entstanden ist, und zwar in Form einer „ungewollten vertraglichen Verpflichtung“. Der Kunde hat mit dem Kaufvertrag ein Fahrzeug bekommen, das für seine Zwecke nicht voll brauchbar war.
Deshalb kann der Kläger die Erstattung des Kaufpreises verlangen – gegen Rückgabe des Fahrzeugs und unter Anrechnung der bereits gefahrenen Kilometer.
Die Anrechnung dieses Nutzungsvorteils begründet der BGH mit dem schadensersatzrechtlichen Bereicherungsverbot. Danach darf der Kläger durch den Schadensersatz nicht bessergestellt werden, als er ohne den ungewollten Vertragsschluss stünde.
Quellen und weiterführende Links
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