Diesel-Klage im Abgasskandal: Hat ein Prozess Aussicht auf Erfolg?
Letzte Aktualisierung am: 3. September 2024
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FAQ: Diesel-Skandal
Es gibt und gab hierzulande nie eine Diesel-Sammelklage – weder gegen VW noch gegen einen anderen Autohersteller –, da Sammelklagen im deutschen Rechtssystem nicht existieren. Im November 2018 wurde allerdings die Musterfeststellungsklage eingeführt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. legte eine solche auch prompt gegen VW ein. Verbraucher konnten sich dieser bis zum 30. September 2019 anschließen. Jetzt ist dies nicht mehr möglich.
Grundsätzlich ist das möglich und natürlich nicht nur gegen den VW-Konzern. Besitzt Ihr Fahrzeug eine illegale Abschalteinrichtung, können Sie den Hersteller auf Schadenersatz verklagen. Beachten Sie allerdings, dass derartige Ansprüche üblicherweise 3 Jahre nach Bekanntwerden des Mangels verjähren.
Dies kommt natürlich vor allem darauf an, ob das Fahrzeug, das Gegenstand der Klage ist, tatsächlich eine illegale Abschalteinrichtung besitzt. Ist dies der Fall, haben geschädigte Autokäufer gute Chancen auf Schadensersatz, wie diverse Urteile der vergangenen Jahre zeigen.
Inhaltsverzeichnis:
VW-Dieselskandal: Eine Klage ist oft immer noch möglich
Im Herbst 2015 wurde der sogenannte Diesel- bzw. Abgasskandal aufgedeckt. Dabei kam heraus, dass in diversen Diesel-Fahrzeugen der Autoherstellers VW illegale Abschalteinrichtungen verbaut waren, die deren Schadstoffausstoß auf dem Prüfstand reduzieren. Und schnell zeigte sich, dass auch Modelle anderer Autohersteller betroffen waren.
Somit wurden letztendlich Millionen Verbraucher betrogen: Nicht nur, dass sich ihr Auto als deutlich weniger klimafreundlich entpuppte als versprochen, mussten sie auch einen Wertverlust ihres Autos hinnehmen. Diverse Gerichte haben die Vorgehensweise der Autohersteller daher bereits als vorsätzliche und sittenwidrige Täuschung eingestuft.
Für betroffene Autokäufer bedeutet das, dass ihnen möglicherweise Schadensersatz von VW und Co. zusteht. Allerdings müssen sie diese Ansprüche zunächst mittels einer Klage geltend machen – und das rechtzeitig. Denn grundsätzlich gilt hier eine Verjährungsfrist von 3 Jahren, welche zu laufen beginnt, wenn der Autobesitzer erkennt, dass sein Fahrzeug betroffen ist. Woran dies jedoch genau festgemacht wird, ist rechtlich umstritten. Einige Verbraucher-Anwälte vertreten die Ansicht, dass die Verjährungsfrist erst beginnt, wenn der Betroffene mittels eines Rückrufschreibens benachrichtigt wird. Manche Gerichte wiederum sind der Meinung, dass eine umfangreiche Berichterstattung über die betroffenen Fahrzeuge durch die Medien ausreiche, dass Autokäufer sich über ihre mögliche Betroffenheit informieren können.
Da die ersten Fälle bereits im Herbst 2015 bekannt wurden, ist für manche Verbraucher die Frist für eine mögliche Diesel-Klage Ende 2018 abgelaufen. In den Jahren darauf tauchten jedoch immer wieder neue Gutachten und Untersuchungsergebnisse auf, die aufzeigten, dass viel mehr Fahrzeugmodelle illegale Abschalteinrichtungen enthalten als ursprünglich angenommen. So kam z. B. erst im Oktober 2018 heraus, dass auch der Motortyp EA288 betroffen sein kann.
Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie die Frist für eine Diesel-Klage bezüglich Ihres Fahrzeugs verpasst haben, sollten Sie sich an einen Verbraucheranwalt wenden, idealerweise an einen, der sich auf die Thematik Dieselskandal spezialisiert hat.
Klage gegen VW wegen Diesel-Affäre – Welche Entscheidungen gab es bisher?
In den vergangenen Jahren kam es bereits zu zahlreichen Klagen gegen VW und andere Autohersteller, bei denen vom Dieselskandal betroffene Autokäufer versuchten, Schadensersatz geltend zu machen.
Viel Aufsehen erregte dabei die Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) gegen den VW-Konzern. Diese wurde im November 2018 beim OLG Braunschweig eingereicht und kurze Zeit später von selbigem Gericht zugelassen. Bald darauf eröffnete das Bundesamt für Justiz ein Register, in welches sich jeder betroffene Autokäufer bis zum 29. September 2019 eintragen konnte. Es folgten mehrere Verhandlungstermine, bis schließlich VZBV und VW in dieser Diesel-Klage einen Vergleich erzielten. Als Folge davon erhielt jeder registrierte Geschädigte ein Angebot für eine Entschädigung und die Musterfeststellungsklage wurde zurückgezogen. Wer mit dem Angebot von VW nicht zufrieden war, konnte bis Oktober 2020 eine eigene Klage einreichen.
Die Musterfeststellungsklage ist nur ein Beispiel für eine erfolgreiche Diesel-Klage gegen VW, selbst wenn sie in einem Vergleich endete und nicht in einem Urteil. Tatsächlich war in den vergangenen Jahren immer wieder zu beobachten, wie Gerichte sich auf die Seite betrogener Verbraucher stellten (z. B. LG Duisburg, Urteil vom 30.10.2018 – 1 O 231/18 oder LG Darmstadt, Urteil vom 30.08.2020 – 13 O 88/20).
Es lässt sich somit festhalten: Wurde die Verjährungsfrist nicht versäumt und ist das entsprechende Fahrzeug tatsächlich vom Abgasskandal betroffen, hat eine Diesel-Klage gegen VW durchaus Erfolgsaussichten.
Ist eine Diesel-Klage gegen Mercedes möglich?
Nicht gegen jeden Autohersteller bestanden von Anfang an gute Chancen vor Gericht. Im Falle von Mercedes hatte eine Diesel-Klage beispielsweise in den ersten Jahren des Dieselskandals eher geringe Aussichten auf Erfolg. Dies lag vor allem daran, dass zum damaligen Zeitpunkt kaum Beweise vorlagen, dass auch Daimler illegale Abschalteinrichtungen in seine Fahrzeuge eingebaut hatte.
Im Mai 2018 kamen jedoch entsprechende Tatsachen durch das KBA ans Licht, was Daimler zunehmend in Bedrängnis brachte. Verstärkt wurde dieser Druck zuletzt durch ein Gutachten des Landgerichts Stuttgart von November 2020 (AZ: 20 O 327/18), in dem nachgewiesen wurde, dass auch Mercedes verbotene Software benutzt, um den tatsächlichen Schadstoffausstoß seiner Fahrzeuge zu vertuschen.
Angesichts dieser Daten haben auch Mercedes-Käufer zunehmend bessere Chancen bei einer Diesel-Klage vor Gericht.
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