Digitaler Fahrzeugschein per i-Kfz-App nun verfügbar

News von Mathias Voigt

Veröffentlichungsdatum: 7. November 2025

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Das Bundesministerium für Verkehr modernisiert die Verwaltung von Fahrzeugpapieren. Ein digitaler Fahrzeugschein kann nun über die App „i-Kfz“ abgerufen und bei einer Verkehrskontrolle vorgezeigt werden. Das Dokument muss nicht mehr in Papierform mitgeführt werden. Im Ausland wird das digitale Dokument allerdings nicht anerkannt.

Wie Sie den digitalen Fahrzeugschein erhalten können

Digitaler Fahrzeugschein: Zeigen Sie das Dokument bei einer Kontrolle einfach per App vor.
Digitaler Fahrzeugschein: Zeigen Sie das Dokument bei einer Kontrolle einfach per App vor.

In Deutschland sind Sie dazu verpflichtet, den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) bei jeder Fahrt mitzuführen. Können Sie diesen im Rahmen einer Verkehrskontrolle nicht vorzeigen, droht Ihnen ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro.

Künftig reicht es aus, wenn ein digitaler Fahrzeugschein vorliegt. Diesen können Sie über die „i-Kfz-App“ generieren lassen. Diese wurde im Auftrag des Verkehrsministeriums gemeinsam vom Kraftfahrt-Bundesamt und der Bundesdruckerei entwickelt und steht nun bereit.

Um das Dokument generieren zu können, benötigen Sie einen Personalausweis mit Online-Funktion. Zudem soll eine Aktivierung auch über einen QR-Code von der Zulassungsstelle möglich sein. Diesen erhalten aber nur Fahrzeughalter, die ihr Kfz neu anmelden.

Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder äußerte sich in einer Pressemitteilung folgendermaßen zur Einführung vom digitalen Fahrzeugschein:

Der Fahrzeugschein ist ab sofort immer griffbereit auf dem Smartphone dabei – ohne langes Grübeln, wo er denn zuletzt gewesen sein könnte: Bürgerinnen und Bürger können ihn nun bequem und jederzeit in der i-kfz-App abrufen und ihn sogar problemlos teilen. Das oft mühselige Suchen des Dokuments hat mit der neuen App ein Ende. Mit dieser digitalen Lösung vereinfachen wir den Alltag der Menschen und modernisieren die Verwaltung von Fahrzeugpapieren. […]

Bis dato steht diese Option allerdings nur Privatpersonen zur Verfügung. Ein digitaler Fahrzeugschein soll aber zeitnah auch für juristische Personen eingeführt werden.

Gut zu wissen: Sie können Ihren digitalen Fahrzeugschein über die App auch teilen. Zudem soll die App den Fahrzeughalter auch daran erinnern, wann die nächste Hauptuntersuchung für das Gefährt ansteht.

Werden Sie den digitalen Fahrzeugschein nutzen?

Kommt bald auch der digitale Führerschein?

Auch der Führerschein soll schon seit einigen Jahren digitalisiert werden. In der EU soll es ab 2030 einen einheitlichen digitalen Führerschein geben. Deutschland plant die Einführung bereits zum Ende des nächsten Jahres.

Dann würde die Pflicht, das Dokument bei der Fahrt mitzuführen, wegfallen. Der Fahrer könnte bei einer Kontrolle dann sowohl den Führerschein als auch den Fahrzeugschein digital vorzeigen. Zudem soll es künftig in Deutschland überall möglich sein, ein Kfz online zuzulassen. Die Digitalisierung in diesem Bereich soll also noch weiter an Fahrt aufnehmen.

Was steht im Fahrzeugschein?

Der Fahrzeugschein weist eine Vielzahl von Informationen, die das jeweilige Fahrzeug betreffen, aus. Sie können zum Beispiel herausfinden, um welches Modell es sich handelt oder welche Bereifung für den Wagen vorgesehen ist.

Der nachfolgenden Tabelle können Sie entnehmen, welche Informationen sich hinter der jeweiligen Bezeichnung in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 verstecken:

Be­zeich­nung in der Zu­las­sungs­be­schei­ni­gung Teil 1Er­klä­rung
AAmtliches Kenn­zeichen des Fahrzeuges
C.1.1Name der Person oder Name der Firma, auf die das Fahr­zeug zugelassen ist
C.1.2Vorname(n) der Person, auf die das Fahr­zeug zugelassen ist
C.1.3Anschrift der Person, auf die das Fahr­zeug zugelassen ist, zum Zeit­punkt der Zulas­sung des Fahrzeuges
Näch­ste HUZeitraum, in dem die nächste Hauptun­tersuchung zu absolvieren ist (Monat und Jahr)
IDatum, an dem diese Fahrzeug­zulassung ausge­stellt wurde
C.4cInformation darüber, ob der Inhaber der Zulas­sung gleichzeitig Eige­ntümer des Fahrzeuges ist
BDatum der Erstzu­lassung des Fahrzeuges
2.1Hersteller-Schlüssel­nummer, welche für die Hersteller­firma des Fahrzeuges steht (4 Ziffern)
2.2Typ-Schlüsselnum­mer, welche für den Typ (erste 3 Stellen) sowie Variante und Version des Fahr­zeuges steht (letzte 5 Stellen)
JFahrzeugklasse (nach EG-Klassifikation)
4Art des Aufbaus (4 Ziffern), bspw. bedeutet 0200 "Personen­kraftwagen geschlossen"
EFahrzeug-Identifizierungs­nummer (17-stellige Nummer), weltweit einmalige Nummer, mit der sich ein Fahrzeug eindeutig identifi­zieren lässt, entweder in Fahrgestell oder in der Karosserie eingestanzt
3Prüfziffer zur Fahrzeug-Identifizie­rungsnummer
D.1Marke des Fahrzeuges
D.2Typ, Variante und Version des Fahr­zeuges
D.3Handelsbezeich­nung(en) dieser Version
2Kurzbezeich­nung des Herstellers
5Bezeichnung von Fahrzeug­klasse und Art des Aufbaus
V.9Für die EG-Typgeneh­migung maßgebliche Schadstoff­klasse (bspw. Euro3)
14Bezeichnung der natio­nalen Emis­sionsklasse (bspw. D3)
P.3Kraftstoffart oder Energie­quelle, mit der das Fahrzeug fährt
10Code, der für die Kraftstoff­art oder Energie­quelle steht
14.1Code, der für die maßgeb­liche Schadstoff­klasse zur Typgeneh­migung oder für die nationale Emissions­klasse steht (2 Ziffern)
P.1Hubraum in Kubik­zentimetern (cm³)
22Bemerkungen und Aus­nahmen
LAnzahl der Achsen
9Anzahl der Antriebs­achsen
P.2/ P.4Nennleistung in Kilowatt (kW) / Nenn­drehzahl in Um­drehungen pro Minute (U/min)
THöchstge­schwindigkeit in Stunden­kilometern (km/h)
18Länge in Milli­metern (mm)
19Breite in Milli­metern (mm)
20Höhe in Milli­metern (mm)
GMasse des in Betrieb befind­lichen Fahrzeuges in Kilo­gramm (kg), d.h. Fahrzeug­gewicht plus Gewicht von Fahrer, Treibstoff etc., auch als Leer­masse bezeichnet
12Rauminhalt des Tanks in Kubik­metern (m³)
13maximal zulässige Stützlast eines An­hängers in Kilogramm (kg)
QLeistungsgewicht in Kilowatt pro Kilo­gramm (kW/kg), nur bei Krafträdern nötig
V.7CO2-Ausstoß in Gramm pro Kilometer (g/km)
F.1technisch zulässige Gesamt­masse in Kilogramm (kg)
F.2im Zulassungs­staat zulässige Gesamt­masse in Kilogramm (kg), diese zulässige Gesamt­masse kann von Land zu Land variieren
7.1 - 7.3technisch zulässige maximale Achslast je Achs­gruppe in Kilogramm (kg)
8.1 - 8.3im Zulassungs­staat maximal zulässige Achslast
U.1Standgeräusch in Dezi­bel (dB)
U.2Drehzahl pro Minute (U/min), auf die sich Stand­geräusch bezieht
U.3Fahrgeräusch in Dezibel (dB)
O.1technisch maximal zulässige, gebremste An­hängelast in Kilogramm (kg)
O.2technisch maximal zulässige, unge­bremste Anhän­gelast in Kilogramm (kg)
S.1Sitzplätze einschließ­lich Fahrersitz
S.2Stehplätze
15.1 - 15.3Bereifung für jede Achse
RFarbe des Fahrzeuges
11Code zur Farbe des Fahrzeuges
6Datum der EG-Typge­nehmigung
17Merkmal zur Betriebs­erlaubnis
16Nummer der Zulassungs­bescheinigung Teil II
21sonstige Vermerke

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.

Bildnachweise

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (39 Bewertungen, Durchschnitt: 4,60 von 5)
Loading ratings...Loading...

Das könnte Sie auch interessieren:

Verfassen Sie einen neuen Kommentar