Digitaler Fahrzeugschein per i-Kfz-App nun verfügbar
Veröffentlichungsdatum: 7. November 2025
Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten
Das Bundesministerium für Verkehr modernisiert die Verwaltung von Fahrzeugpapieren. Ein digitaler Fahrzeugschein kann nun über die App „i-Kfz“ abgerufen und bei einer Verkehrskontrolle vorgezeigt werden. Das Dokument muss nicht mehr in Papierform mitgeführt werden. Im Ausland wird das digitale Dokument allerdings nicht anerkannt.
Wie Sie den digitalen Fahrzeugschein erhalten können

In Deutschland sind Sie dazu verpflichtet, den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) bei jeder Fahrt mitzuführen. Können Sie diesen im Rahmen einer Verkehrskontrolle nicht vorzeigen, droht Ihnen ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro.
Künftig reicht es aus, wenn ein digitaler Fahrzeugschein vorliegt. Diesen können Sie über die „i-Kfz-App“ generieren lassen. Diese wurde im Auftrag des Verkehrsministeriums gemeinsam vom Kraftfahrt-Bundesamt und der Bundesdruckerei entwickelt und steht nun bereit.
Um das Dokument generieren zu können, benötigen Sie einen Personalausweis mit Online-Funktion. Zudem soll eine Aktivierung auch über einen QR-Code von der Zulassungsstelle möglich sein. Diesen erhalten aber nur Fahrzeughalter, die ihr Kfz neu anmelden.
Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder äußerte sich in einer Pressemitteilung folgendermaßen zur Einführung vom digitalen Fahrzeugschein:
Der Fahrzeugschein ist ab sofort immer griffbereit auf dem Smartphone dabei – ohne langes Grübeln, wo er denn zuletzt gewesen sein könnte: Bürgerinnen und Bürger können ihn nun bequem und jederzeit in der i-kfz-App abrufen und ihn sogar problemlos teilen. Das oft mühselige Suchen des Dokuments hat mit der neuen App ein Ende. Mit dieser digitalen Lösung vereinfachen wir den Alltag der Menschen und modernisieren die Verwaltung von Fahrzeugpapieren. […]
Bis dato steht diese Option allerdings nur Privatpersonen zur Verfügung. Ein digitaler Fahrzeugschein soll aber zeitnah auch für juristische Personen eingeführt werden.
Gut zu wissen: Sie können Ihren digitalen Fahrzeugschein über die App auch teilen. Zudem soll die App den Fahrzeughalter auch daran erinnern, wann die nächste Hauptuntersuchung für das Gefährt ansteht.
Kommt bald auch der digitale Führerschein?
Auch der Führerschein soll schon seit einigen Jahren digitalisiert werden. In der EU soll es ab 2030 einen einheitlichen digitalen Führerschein geben. Deutschland plant die Einführung bereits zum Ende des nächsten Jahres.
Dann würde die Pflicht, das Dokument bei der Fahrt mitzuführen, wegfallen. Der Fahrer könnte bei einer Kontrolle dann sowohl den Führerschein als auch den Fahrzeugschein digital vorzeigen. Zudem soll es künftig in Deutschland überall möglich sein, ein Kfz online zuzulassen. Die Digitalisierung in diesem Bereich soll also noch weiter an Fahrt aufnehmen.
Was steht im Fahrzeugschein?
Der Fahrzeugschein weist eine Vielzahl von Informationen, die das jeweilige Fahrzeug betreffen, aus. Sie können zum Beispiel herausfinden, um welches Modell es sich handelt oder welche Bereifung für den Wagen vorgesehen ist.
Der nachfolgenden Tabelle können Sie entnehmen, welche Informationen sich hinter der jeweiligen Bezeichnung in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 verstecken:
| Bezeichnung in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 | Erklärung |
|---|---|
| A | Amtliches Kennzeichen des Fahrzeuges |
| C.1.1 | Name der Person oder Name der Firma, auf die das Fahrzeug zugelassen ist |
| C.1.2 | Vorname(n) der Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist |
| C.1.3 | Anschrift der Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist, zum Zeitpunkt der Zulassung des Fahrzeuges |
| Nächste HU | Zeitraum, in dem die nächste Hauptuntersuchung zu absolvieren ist (Monat und Jahr) |
| I | Datum, an dem diese Fahrzeugzulassung ausgestellt wurde |
| C.4c | Information darüber, ob der Inhaber der Zulassung gleichzeitig Eigentümer des Fahrzeuges ist |
| B | Datum der Erstzulassung des Fahrzeuges |
| 2.1 | Hersteller-Schlüsselnummer, welche für die Herstellerfirma des Fahrzeuges steht (4 Ziffern) |
| 2.2 | Typ-Schlüsselnummer, welche für den Typ (erste 3 Stellen) sowie Variante und Version des Fahrzeuges steht (letzte 5 Stellen) |
| J | Fahrzeugklasse (nach EG-Klassifikation) |
| 4 | Art des Aufbaus (4 Ziffern), bspw. bedeutet 0200 "Personenkraftwagen geschlossen" |
| E | Fahrzeug-Identifizierungsnummer (17-stellige Nummer), weltweit einmalige Nummer, mit der sich ein Fahrzeug eindeutig identifizieren lässt, entweder in Fahrgestell oder in der Karosserie eingestanzt |
| 3 | Prüfziffer zur Fahrzeug-Identifizierungsnummer |
| D.1 | Marke des Fahrzeuges |
| D.2 | Typ, Variante und Version des Fahrzeuges |
| D.3 | Handelsbezeichnung(en) dieser Version |
| 2 | Kurzbezeichnung des Herstellers |
| 5 | Bezeichnung von Fahrzeugklasse und Art des Aufbaus |
| V.9 | Für die EG-Typgenehmigung maßgebliche Schadstoffklasse (bspw. Euro3) |
| 14 | Bezeichnung der nationalen Emissionsklasse (bspw. D3) |
| P.3 | Kraftstoffart oder Energiequelle, mit der das Fahrzeug fährt |
| 10 | Code, der für die Kraftstoffart oder Energiequelle steht |
| 14.1 | Code, der für die maßgebliche Schadstoffklasse zur Typgenehmigung oder für die nationale Emissionsklasse steht (2 Ziffern) |
| P.1 | Hubraum in Kubikzentimetern (cm³) |
| 22 | Bemerkungen und Ausnahmen |
| L | Anzahl der Achsen |
| 9 | Anzahl der Antriebsachsen |
| P.2/ P.4 | Nennleistung in Kilowatt (kW) / Nenndrehzahl in Umdrehungen pro Minute (U/min) |
| T | Höchstgeschwindigkeit in Stundenkilometern (km/h) |
| 18 | Länge in Millimetern (mm) |
| 19 | Breite in Millimetern (mm) |
| 20 | Höhe in Millimetern (mm) |
| G | Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeuges in Kilogramm (kg), d.h. Fahrzeuggewicht plus Gewicht von Fahrer, Treibstoff etc., auch als Leermasse bezeichnet |
| 12 | Rauminhalt des Tanks in Kubikmetern (m³) |
| 13 | maximal zulässige Stützlast eines Anhängers in Kilogramm (kg) |
| Q | Leistungsgewicht in Kilowatt pro Kilogramm (kW/kg), nur bei Krafträdern nötig |
| V.7 | CO2-Ausstoß in Gramm pro Kilometer (g/km) |
| F.1 | technisch zulässige Gesamtmasse in Kilogramm (kg) |
| F.2 | im Zulassungsstaat zulässige Gesamtmasse in Kilogramm (kg), diese zulässige Gesamtmasse kann von Land zu Land variieren |
| 7.1 - 7.3 | technisch zulässige maximale Achslast je Achsgruppe in Kilogramm (kg) |
| 8.1 - 8.3 | im Zulassungsstaat maximal zulässige Achslast |
| U.1 | Standgeräusch in Dezibel (dB) |
| U.2 | Drehzahl pro Minute (U/min), auf die sich Standgeräusch bezieht |
| U.3 | Fahrgeräusch in Dezibel (dB) |
| O.1 | technisch maximal zulässige, gebremste Anhängelast in Kilogramm (kg) |
| O.2 | technisch maximal zulässige, ungebremste Anhängelast in Kilogramm (kg) |
| S.1 | Sitzplätze einschließlich Fahrersitz |
| S.2 | Stehplätze |
| 15.1 - 15.3 | Bereifung für jede Achse |
| R | Farbe des Fahrzeuges |
| 11 | Code zur Farbe des Fahrzeuges |
| 6 | Datum der EG-Typgenehmigung |
| 17 | Merkmal zur Betriebserlaubnis |
| 16 | Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II |
| 21 | sonstige Vermerke |







