Was ist das Mindestalter für den Führerschein in Deutschland?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 19. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Es gibt ein unterschiedliches Mindestalter bei den verschiedenen Führerscheinklassen

Für welche Fahrerlaubnis ist welches Alter maßgeblich?
Für welche Fahrerlaubnis ist welches Alter maßgeblich?

Viele Schüler und junge Menschen im Allgemeinen kennen die Situation, dass alle Freunde um sie herum anfangen den Führerschein zu machen.

In der Schule fängt dies meist in der Oberstufe an, sodass viele junge Erwachsene zeitgleich Fahrstunden nehmen und für die Prüfungen lernen.

Allerdings schreibt § 10 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) je nach gewünschtem Führerschein ein bestimmtes Alter vor, welches mindestens dafür erreicht sein muss. Wo das Mindestalter für welchen Führerschein liegt, erfahren Sie in dem folgenden Ratgeber.

FAQ: Mindestalter beim Führerschein

Muss bei jedem Führerschein das gleiche Alter erreicht sein?

Das vorgeschriebene Mindestalter richtet sich nach der gewünschten Führerscheinklasse. Bei einem Führers‌chein der Klasse B (Autoführerschein) müssen Sie beispielsweise mindestens 18 Jahre alt sein, es sei denn, Sie entscheiden sich für das Modell “Begleitetes Fahren”. In diesem Fall reicht es aus, wenn Sie mindestens 17 Jahre alt sind.

Wie ist das Mindestalter bei Motorrädern geregelt?

Für die Führerscheinklasse A ist beim Direkteinstieg (also ohne Vorbesitz der Klasse A1 oder A2) ein Mindestalter von 24 Jahren festgelegt, wenn es sich um Kfz mit mehr als 50 ccm oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h handelt.

Wie hoch ist das Mindestalter für Kleinkrafträder?

Für die Führerscheinklassen AM gilt eine Mindestalter von 15 Jahren und für A1 (Krafträder bis 125 ccm oder 11kW) ist ein Mindestalter von 16 Jahren vorgeschrieben.

Zusammenfassung: Welches Mindestalter bei welchem Führerschein vorgeschrieben ist

Führer­schein­klasseMindest­alter & Vorschrif­ten
AM15 Jahre
A116 Jahre
A218 Jahre
A- 20 Jahre (bei Kraft­rädern + nur bei mindestens zwei­jährigem Vorbesitz der Führerschein­klasse A2)
- 21 Jahre (bei drei­rädrigen Kfz mit einer Leistung von über 15 kW)
- 24 Jahre (bei Kraft­rädern)
B + BE- 17 Jahre (während oder nach der Aus­bildung zum Berufs­kraftfahrer oder einem ähnlichen Beruf + nur bei Fahrten im Zusammen­hang mit der Aus­bildung oder im Inland)
- 18 Jahre
C1 + C1E18 Jahre
C + CE- 18 Jahre (nur mit Grund­qualifikation nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 des Berufs­kraftfahrer­qualifikations­gesetzes bzw. während oder nach der Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder einem ähnlichen Beruf + nur bei Fahrten im Zusammen­hang mit der Aus­bildung oder im Inland)
- 21 Jahre
D1 + D1E- 18 Jahre (während oder nach der Aus­bildung zum Berufs­kraftfahrer oder einem ähnlichen Beruf + nur bei Fahrten im Zusammen­hang mit der Aus­bildung oder im Inland)
- 21 Jahre
D + DE- 18 Jahre (während oder nach der Aus­bildung zum Berufs­kraftfahrer oder einem ähnlichen Beruf + nur bei Fahrten im Zusammen­hang mit der Aus­bildung oder im Inland im Linien­verkehr bis 50 Kilo­meter bzw. ohne Fahr­gäste)
- 20 Jahre (während oder nach der Aus­bildung zum Berufs­kraftfahrer oder einem ähnlichen Beruf + nur bei Fahrten im Zusammen­hang mit der Aus­bildung oder im Inland)
- 21 Jahre (nur mit Grund­qualifikation nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 des Berufs­kraftfahrer­qualifikations­gesetzes bzw. beschleunigter Grund­qualifikation durch Aus­bildung und Prüfung nach § 4 Absatz 2 des Berufs­kraftfahrer­qualifikations­gesetzes im Linien­verkehr bis 50 Kilo­meter)
- 23 Jahre (nur mit beschleunigter Grund­qualifikation durch Aus­bildung und Prüfung nach § 4 Absatz 2 des Berufs­kraftfahrer­qualifikations­gesetzes)
- 24 Jahre
T16 Jahre
L16 Jahre

Quelle: § 10 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Das Mindestalter für den Führerschein der Klasse A

Der Führerschein der Klasse A gibt ein Alter von grundlegend 24 Jahren an, wenn es sich um einen Direkteinstieg bei Krafträdern handelt, welche einen Hubraum von mehr als 50ccm haben oder mehr als 45 km/h fahren können.

Das Mindestalter für den Führerschein kann sinken, wenn eine Fahrerlaubnis der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren bereits existiert und als Beleg vorliegt. Unter dieser Voraussetzung liegt das Alter bei mindestens 20 Jahren. Die Nachweise müssen allerdings erbracht werden. Ein Führerschein der Klasse A für dreirädrige Kraftfahrzeuge legt ein Mindestalter von 21 Jahren fest. Darin sind die Klasse A2, A1 und AM eingeschlossen.

Auch bei den kleineren Führerscheinklassen von Krafträdern, beispielsweise der Führerscheinklasse AM für Kleinkrafträder, gibt es ein Mindestalter. Hier kann der Führerschein mit 15 Jahren, gemacht werden. Die Klasse A1 dürfen Sie mit 16 Jahren erlangen. Damit dürfen Sie Krafträder mit einem Hubraum bis 125ccm fahren, deren Leistung allerdings auch nicht mehr als 11kW erreicht.

Das Mindestalter für den Führerschein der Klasse B

Mindestalter: Bei einer Fahrerlaubnis der Klasse B liegt es allgemein bei 18 Jahren.
Mindestalter: Bei einer Fahrerlaubnis der Klasse B liegt es allgemein bei 18 Jahren.

Der Führerschein der Klasse B gibt ein Alter von grundlegend 18 Jahren an, welches mindestens erfüllt sein muss. Das Mindestalter ist hierbei allerdings auf 17 Jahre gesunken, sofern es sich um einen Fahrschüler handelt, welcher im Anschluss das „Begleitende Fahren“ anstrebt.

Gut zu wissen: Das bedeutet, der Führerschein kann noch vor dem 18. Lebensjahr gemacht werden und die Person darf mit 17 Jahren ein Auto fahren, sofern eine Begleitperson dabei ist.

Diese Begleitperson muss dafür vorher fest angegeben werden, da der Name und das Alter vermerkt wird. Es können auch mehrere Personen, welche den Fahranfänger begleiten, eingetragen werden.

Häufig ist dies der Fall, wenn beide Eltern oder weitere Familienmitglieder sich zur Verfügung stellen möchten. Das Mindestalter beim Führerschein der B-Klassen liegt durchweg bei 18 Jahren. Bei allen Klassen gibt es allerdings die Möglichkeit, das Begleitende Fahren mit 17 Jahren, in Anspruch zu nehmen. Ob es sich dabei um den regulären B-Führerschein handelt oder die B96-Fahrerlaubnis, welche dafür steht, dass ein Zugfahrzeug mit einem Anhänger gezogen werden kann, ist dabei gleich.

Das Mindestalter bei dem Führerschein im Durchschnitt

Die Fahrerlaubnis für die üblichen Personenkraftwagen kann im Schnitt im Alter von 18 Jahren gemacht werden.

Schon gewusst? Schwieriger zu fahrende Kraftfahrzeuge, gerade imposantere wie Busse und Lkw, sind großteilig erst ab einem Alter von mindestens 21 Jahren, teils auch erst ab einem Mindestalter von 24 Jahren, zu bedienen.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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6 Kommentare

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  1. Tommy H
    Am 10. August 2022 um 18:10

    Muss man den Führerschein wenn man ihn mit 17 Jahren gemacht hat und mit einer Begleitperson fährt den Führerschein zu dem 18. Lebensjahr nochmal wiederholen um alleine zu fahren?

  2. fabio L.
    Am 20. Oktober 2021 um 10:28

    kann man die theoriestunden Etc. für den B(normalen PKW) Führerschein schon mit 16,5 Jahren anfangen so das man mit 17 dann begleitet fahren kann ?

    • Peter V
      Am 24. Mai 2023 um 22:14

      1960 Moped durfte ohne Führerschein gefahren werden, kann ich 50ccm heute auch ?? bin 79

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. November 2021 um 11:48

      Hallo Fabio L.,

      grundsätzlich gilt das Mindestalter von 17 Jahren. Jedoch kann man sich an einer Fahrschule 6 Monate vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters für den Führerschein anmelden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Frank V.
    Am 12. Juni 2020 um 20:42

    Valentin B., wow! Bei dir habe ich da keinerlei Bedenken.

  4. Valentin B.
    Am 20. März 2020 um 18:35

    Ich bin voll gut Theorie frührscheinapp im Oktober anmelde fahrschule

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