Hundehaltung in der Mietwohnung: Was Sie beachten müssen

Von Jan Frederik Strasmann

Letzte Aktualisierung am: 11. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Eine Wohnung mieten mit einem Hund: Was darf der Vermieter bestimmen?

Wer eine Wohnung mit einem Hund mieten möchte, welcher unter die Kategorie Listenhund fällt, sollte sich vorher beim Vermieter erkundigen.
Wer eine Wohnung mit einem Hund mieten möchte, welcher unter die Kategorie Listenhund fällt, sollte sich vorher beim Vermieter erkundigen.

Viele Haushalte in Deutschland haben mittlerweile einen Hund als zusätzliches Familienmitglied. Daher ist es bei einem Umzug von besonderer Wichtigkeit, dass der fellige Freund in die neue Wohnung mit einzieht.

Insbesondere, da nicht jede Familie oder auch einzelner Hundebesitzer sich ein eigenes Haus bzw. eine Eigentumswohnung leisten kann.

Auf eine Mietwohnung mit Hund und die Erlaubnis des Vermieters, dass sie ihr Haustier auch mitnehmen können, sind die neuen Bewohner deshalb angewiesen. Doch wann genau ist eine Hundehaltung in einer Wohnung untersagt?

Wie die Rechte für Mieter bei einem Hund in der Mietwohnung sind und was generell bei der Hundehaltung in der Mietwohnung beachtet werden muss, erfahren Sie in dem folgenden Ratgeber.

FAQ: Hundehaltung in der Mietwohnung

Muss der Vermieter der Haltung von Haustieren zustimmen?

Das kommt darauf an, um welche Tiere es sich handelt. Kleintiere in üblicher Anzahl können Sie ohne Zustimmung des Vermieters halten.

Ist ein Hund ein Kleintier?

Nein. Unabhängig davon, wie groß Ihr Hund ist, handelt es sich bei ihm nicht um ein Kleintier. Dazu zählen beispielsweise Nagetiere wie Kaninchen und Meerschweinchen, Vögel, Fische und bestimmte Reptilien.

Kann der Vermieter Kampfhunde ablehnen?

Ja. Wann er die Haltung eines Hundes außerdem untersagen kann, erfahren Sie hier.

Hunde in der Mietwohnung: Ist ein neues Gesetz auf dem Vormarsch?

Die Hundehaltung in der Mietwohnung ist in der Regel gestattet.
Die Hundehaltung in der Mietwohnung ist in der Regel gestattet.

Das Mietrecht ist entscheidend bezüglich der Frage, ob die Hundehaltung in Mietwohnungen gestattet ist. Inwiefern der Vermieter dazu bereit ist, wird meist schon bei der Wohnungssuche klar.

Besonders deutlich steht dies aber in dem jeweiligen Mietvertrag.

Daher sollte dieser sorgsam gelesen werden und der zukünftige Mieter sollte sich gegebenenfalls vorher genauestens informieren.

Auch Ausnahmen oder mündliche Absprachen sollten im Mietvertrag festgehalten werden, damit Sie als Hundebesitzer bei möglichen Diskussionen und Schwierigkeiten im Nachhinein nicht in die Bredouille kommen.

Gut zu wissen: Im Mietvertrag gibt es in der Regel eine Bestimmung wie mit der Tierhaltung generell in der Wohnung des jeweiligen Hauses umzugehen ist, die artgerechte Tierhaltung ist dabei außerdem sehr wichtig.

Im Allgemeinen ist in einer Mietwohnung die Hundehaltung nicht untersagt. Gerade bei einem kleineren Hund, welcher ruhig ist und keine Probleme macht, stört es die meisten Vermieter nicht. Wichtig ist es allerdings, dass sich der Hund leise verhält und nicht konstant durch Bellen oder ständiges Jaulen die Nachbarn belästigt. Denn dies kann schnell als Ruhestörung durchgehen.

Ein neues Gesetz oder eine Formularklausel, die eine grundsätzliche Haltung von Hunden in einer Mietwohnung verbietet, wird es jedoch nicht geben. Gemäß des Bundesgerichtshofs (BGH) gab es im Jahr 2013 bereits ein Urteil, das eine solche neue Bestimmung ausschließt.

Am 20.03.2013 trat das Urteil (Az., VIII ZR 168/12) in Kraft, welches wie folgt lautete:

Eine Allgemeine Geschäftsbedingung in einem Mietvertrag über Wohnräume, die den Mieter verpflichtet, „keine Hunde und Katzen zu halten“ ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam.

In den meisten Mietverträgen gibt es sogenannte Genehmigungsvorbehalte. Das bedeutet, dass der Vermietet zustimmen muss, dass ein Mieter in einer Mietwohnung mit seinem Hund lebt. Für die Zustimmung gibt es einige Umstände die dabei bedeutend sein können und die Entscheidung beeinflussen.

Wann ist ein Verbot gegen die Hundehaltung in einer Mietwohnung von der Seite des Vermieters möglich?

Eine Wohnung gemeinsam mit dem Hund zu mieten bzw. diese zu beziehen hängt von einigen Kriterien des Vermieters ab. Dieser kann beispielsweise verschiedene Personen befragen und die Interessen der folgenden Personengruppen in die Entscheidung einfließen lassen:

  • Weiter Hausbewohner
  • Unmittelbare Nachbarn
  • Familie und Angehörige des Mieters mit Hund

Sinn und Zweck ist es, dass die Nachbarn oder weiteren Mieter Informationen geben können, ob ein Hund sie stören würde. Wenn der Vierbeiner schon mit in der neuen Wohnung lebt, können die Personengruppen auch Auskunft darüber geben, wie er sich verhält. Ist er laut und bellt andauernd oder tritt er generell ruhig und artig auf? Nach der Auswertung kann der Vermieter eine begründete Entscheidung fällen.

Eine triftige Begründung muss allerdings vorliegen und auch eine angekreidete Ruhestörung ist zu belegen. Ohne weiteres darf ein Verbot für die Hundehaltung in der Mietwohnung nicht erteilt werden.

Wenn Sie eine Wohnung mieten wollen, mit einem Hund bei dem es sich um einen sogenannten Listenhund handelt, umgangssprachlich als Kampfhund bekannt, kann dies schneller vom Vermieter verwehrt werden. Hier muss nicht zwangsläufig der Prozess der Interessenabwägung stattfinden.

Denn laut Mietrecht kann im Mietvertrag von vornherein die Haltung von Kampfhunden in einer Wohnung untersagt werden. Daher sollten sich Besitzer dieser Hundearten ausreichend informieren, ob sie bei einem Umzug in eine neue Wohnung ihren Hund ohne Probleme mitnehmen können.

Folgende Hunderassen fallen in Deutschland unter die Kategorie der Listenhunde:

  • American Staffordshire Terrier
  • Bullterrier
  • Bullmastiff
  • Pitbull Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Tosa Inu

Ein Ausnahmefall bei der Hundehaltung in einer Mietwohnung

Ein Hund in der Mietwohnung kann schwierig werden, wenn es sich um einen sogenannten Listenhund handelt.
Ein Hund in der Mietwohnung kann schwierig werden, wenn es sich um einen sogenannten Listenhund handelt.

Es gibt einige Personen die zwangsläufig auf ihren Hund angewiesen sind. Blindenhunde und Assistenzhunde sind nicht unbedingt selten und unterstützen Herrchen oder Frauchen im Leben.

Diese Hunde sind geschult darin, ihren Besitzern beizustehen und helfend an ihrer Seite zu leben. Dadurch wird der Alltag für die Personen extrem erleichtert.

Aus diesem Grund besteht hier eine Ausnahmesituation, wenn der neue Mieter in eine Wohnung zieht, in der laut Mietvertrag normalerweise keine Hunde gestattet sind. Der Vermieter muss dann für den Assistenzhund die Haltung genehmigen.

In der Regel sind gerade diese Hunde eher ruhig und fallen den Nachbarn nicht durch Bellen oder anderweitigen lautem Geräuschpegel ständig zur Last. Daher gilt in diesen Fällen und auch bei Polizeihunden, dass der Vermieter kein Verbot gegen die Haltung des Hundes in der Wohnung erzwingen kann.

Hundehaltung in der Mietwohnung: Darauf sollten Sie achten!

Schon bei der Wohnungssuche ist es für einen Hundebesitzer essentiell, dass auf die Möglichkeiten zur Tierhaltung geachtet wird. Viele Wohnungsanzeigen weisen schon im Voraus daraufhin, ob es ein tierfreundliches Haus ist oder ob die Hundehaltung für Mieter generell nicht gestattet wird.

Beim Vermieter oder Hauseigentümer sollten Sie sich zudem vorher gut informieren. Auch wenn eine Absprache schon erfolgte, müssen Sie den Mietvertrag genau lesen. Dabei können Sie Formulierungen oder Klauseln zur Tierhaltung im Vertrag  sorgsam prüfen. Sind die rechtlichen Bestimmungen tatsächlich wasserdicht? Diese Frage sollten Sie sich stellen und daher den Mietvertrag vollständig lesen.

Bei der Mietwohnung gilt es möglichst auch darauf zu achten, dass der fellige Freund die Möglichkeit zum Auslauf hat. In der Nähe sollten sich bestenfalls ein Park befinden oder Grünflächen zum Gassi gehen.

Denn Hunde sollten nicht nur in der Wohnung ein gewisses Maß an Bewegungsfreiraum haben, sondern auch draußen laufen und in Ruhe schnüffeln können.

Andernfalls kann es passieren, dass auch ein ursprünglich sehr ruhiger Hund ungehalten wird und in der neuen Wohnung turbulent und laut ist. Zudem ist es für Sie als Hundebesitzer auch vorteilhaft, wenn Sie ohne längere Fahrtwege schnell spazieren gehen können. Denn mit Ihren Fellkumpanen werden Sie mehrmals am Tag raus müssen. Eine gut gelegene Wohnung bietet daher Vorteile für Sie und die Tiere.

Wie ist die Regelung, wenn die Hundehaltung keine Erwähnung im Mietvertrag findet?

Eine Mietwohnung mit einem Hund zu bekommen, kann teils schwierig sein, wenn dies im Mietvertrag nicht ausführlich beschrieben wird.
Eine Mietwohnung mit einem Hund zu bekommen, kann teils schwierig sein, wenn dies im Mietvertrag nicht ausführlich beschrieben wird.

Es kann auch der Fall eintreten, dass in Ihrem Mietvertrag keine exakten Klauseln auftauchen, die über die Hundehaltung in der Mietwohnung Auskunft geben. Der vertragsmäßige Gebrauch wird dann von dem Vermieter nicht detailliert aufgeführt und sollte daher noch persönlich besprochen werden.

Sollte lediglich die mündliche Absprache mit dem Hauseigentümer oder Vermieter genügen, lassen Sie es sich sicherheitshalber noch mit einer kurzen Notiz im Vertrag bestätigen, bzw. den Zusatzvermerk per Unterschrift unterzeichnen.

Zudem spielt auch die jeweilige Situation immer eine wichtige Rolle. Je nach Wohnungsart und Anzahl der Zimmer kann es unterschiedliche Ausführungen des Vertrages geben. Bei einer Wohnungsgemeinschaft ist meist ein Hund nicht im Mietvertrag eingeplant. Anders sind die Umstände ebenfalls bei einem Mehrfamilienhaus. Sobald mehrere Parteien in dem Haus leben, kann es eher zu Schwierigkeiten und Diskussionen zwischen den Mietern kommen.

Aus diesem Grund werden in den Fällen wohl eher Ausnahmeregelungen eingehalten und gesonderte Absprachen genutzt, als es bei einem Einfamilienhaus üblich an. Im letzteren ist der Störfaktor von anderen Personen nicht so groß, daher wird es bei einem eigenen Haus weniger Komplikationen geben.

Schon gewusst? Ein Vermieter kann sich vorbehalten, dass bei Mietern mit einem Hund und reichlicher Ruhestörung eine Folgeentscheidung getroffen wird. Im schlimmsten Fall muss der Hund abgegeben oder ausquartiert werden. Ein Widerruf trotz der vorherigen Zustimmung seitens des Vermieters ist somit durchaus auch im Nachhinein möglich.

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann

Jan Frederik Strasmann absolvierte sein Studium an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er in Dublin seinen Master of Laws (LL. M.). Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Als Autor für bussgeldkatalog.org befasst er sich u. a. mit Einsprüchen zum Bußgeldbescheid.

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123 Kommentare

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  1. Melinda
    Am 14. November 2018 um 23:33

    Bedeutet also, dass ich definitiv keinen Hund halten darf? In meinen Mietvertrag steht sowas wie “Mit Absprache” und der Vermieter verbietet selbst einen kleinen Hund- wegen der Treppe. Die beiden Nachbarsparteien hätten absolut nichts dagegen. Zumal bin ich die meiste Zeit eh unterwegs. deswegen hätte ich am liebsten einen Hund…Ich soll mir ein Meerschwein anschaffen…. oder mir einen Hund leihen….

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. November 2018 um 17:08

      Hallo Melinda,

      wenden Sie sich in diesem Fall am besten an einen Anwalt, wenn Sie dagegen vorgehen möchten oder Fragen zur Rechtslage haben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Martina
    Am 22. Oktober 2018 um 14:24

    Guten Tag
    Habe heute die begründet vom Vermieter bekommen das wir keine Katze halten dürfen
    Zwecks Geruch bzw dann wollen die anderen auch welche haben
    Wohnen im 2 Familienhaus ist seine Aussage rechtens? Was ist wenn ich aus Gesundheitlichen gründen , bin ich auch welche Möglichkeit habe ich?

  3. Karin
    Am 19. September 2018 um 14:53

    Hallo ,
    wir wohnen in einem 2 Familienhaus auf dem land das freistehend ist und über einen Garten mit 600qm verfügt.
    Der Garten und eine Terrasse siind von uns direkt angemietet mit einer 120qm grossen Wohnung .
    Die Wohnung über uns mit ca 200qm hat eine Firma von uns angemietet.

    Der unmittlebare Nachbar hat nichts gegen unsere Hundehaltung die teils im Zwinger teils in der Wohnung statt findet.
    Im den Mietverträgen v Zweckform steht folgendes : punkt 9.2 : Kl.Haustiere (Hund ,Katze )

    Beide Verträge wurdenn 2014 Geschlossen

    Wir sind mit einem klein Hund und einer Katze eingezogen

    Dieses Jahr haben wir auf anraten und noch 3 Schäferhunde zugelegt .
    Alle 3 sind noch Im Wachstum .
    2 Davon schlafen im Zwinger .

    Die Vermieter haben die beiden Hunde heute entdeckt . ( Haben ein sehr schlechtes Verhältnis mit denen, passieren so dinge wie unangemeldet in die Wohnung gehen , ins Haus gehen , Kaminkehrer meldet sich nicht an kommt einfach rein, Apfelbäume werden ohne Ankündigung geleert usw. )

    Meine Frage … wie wird die Klausel im Mietvertrag evtl ausgelegt werden wenn es vor Gericht geht .
    Sie haben mir vorhin mündlich schreihend gedroht die Fristlosekündigung zuschreiben .

    Könnt ihr mir helfen ??
    Um ANtwort dankbar

  4. Bianka
    Am 8. September 2018 um 15:45

    Hallo wir wohnen bei einer Baugenossenschaft. Wir haben die Genehmigung einen Hund zu halten, auf dem Gelände soll der Hund angeleint werden ist auch ok. Jetzt kommt ständig der Hausmeister und sagt es haben sich Mieter beschwert das wir mit dem Hund über die Grünflächen laufen und die es nicht möchten. Aber wir zahlen in der Miete die Grünflächen Benutzung mit. Und andere Mieter dürfen sogar auf den Grünflächen mit ihrem Hund spielen und laufen lassen ohne Leine. Wir fühlen uns schon Schickaniert vom Hausmeister vor allem wenn wir die Mieter fragen hat sich keiner beschwert. Wie sollen wir uns verhalten? Wir haben Angst den Hund abgeben zu müssen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. November 2018 um 15:23

      Hallo Bianka,

      wenden Sie sich für eine Rechtsberatung in konkreten Fällen bitte an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Susanne
    Am 1. September 2018 um 16:57

    Hallo,

    Kann einen Wohnungsbaugesellschaft Hundehaltung verbieten / erlauben indem man als Interessent vor Mietvertrag alle dort wohnenden Mieter vorher um die Unterschrift bitten muss, dass sie nichts gegen einen Hund haben?
    Oder anderes herum, kann man die Wohnungskündigung erhalten wenn man einzieht und sich dann einen Hund zulegt ohne das es Beschwerden gab bezgl. des Hundes?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Oktober 2018 um 9:37

      Hallo Susanne,

      eine Kündigung wäre im Regelfall nur dann gerechtfertigt, wenn die Hundehaltung gegenüber anderer Mitbewohner unzumutbar wäre.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Monika G.
    Am 29. August 2018 um 14:16

    Ich wohne in einem 32 Parteien Haus. Bin hier seit 18 Jahren Reinigungskraft und seit 2 Jahren nach dem Tod meines Mannes Hausmeisterin .Außerdem bin ich noch im Beirat. Auf meiner Etage wohnt, mittlerweile ist sie nur noch 3 köpfig ,war aber schon 5 köpfig mit einem Schäferhund. Wir haben auf der Egentümerversammlung im Jahr 2006 beschlossen keine Hunde mehr im Block zu halten zu dürfen. Diese Familie hat sich aber trotzdem einen Schäferhund ohne Genehmigung des Vermieters angeschafft . Der Vermieter kümmert sich nicht um diese angelegt und die Hausverwaltung macht auch nicht genug durch gegenüber dem Eigentümer das der Hund wieder wegkommt .ich habe diesbezüglich schon Unterschriften gesammelt .es haben 19 von 32 unterschrieben das sie sich von dem Hunger belästigt fühlen.imfahrstuhl und in den Fluren stinkt es gewaltig nach Hund wenn das Wetter sich ändert . Der Hund kommt auch nur nachts gegen halb 12 raus . Am Tag über Haupt nicht .er wird dann in einem Zimmer eingesperrt und jaueltsich die Seele aus dem Leib. Die Nachbarin unter dieser Familie ist total mit den Nerven am Ende weil sie durch das gejauele überhaupt keine Ruhe mehr bekommt .Die Zeiten wo der Hund jauelt hat sie alle schriftlich fest gehalten und der Hausverwaltung übergeben .ich als Reinigungskraft des Objektes weiß auch nicht mehr weiter.ich wischen büschelweise Hundehaare wöchentlich zusammen die Wände sind vom Fell beschmutzt .wenn die Hündin läufg ist liegen überall die Blutfkecken .mit dieser Familie kann ich kein Wort reden .Die werden dann sehr aggressiv mir gegenüber. Morgen habe ich eine Gerichtsverhandlung weil sie mich verklagt haben .sie behaupten ich hätte Ihnen ihre Hundehaare vor die Tür gelegt. Der Hund verliert täglich Haare das Treppenhaus liegt voll davon . Was kann ich als Eigentümer Reinigungskraft Beitatsmirglied und Hausmeisterin dagegen tun ? Diese besagte Familie wohnt seit 13 Jahren im Haus und seitdem gibt es hier Ärger. Ich bin mittlerweile auch mit meinen Nerven am Ende. Die Familie ist hartz 4 Empfänger und rennt wegen jeder Kleinigkeit zum Anwalt.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Oktober 2018 um 16:01

      Hallo Minika G.,

      ein grundsätzliches Verbot zur Hundehaltung ist meist rechtlich schwierig. Wenden Sie sich an einen Anwalt. Ggf. können Sie auch den Tierschutz/das Veterinäramt informieren, wenn tierschutzwidrige Umstände vorliegen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Sofia
    Am 27. August 2018 um 10:56

    Hallo,
    Mein Freund und ich möchten uns einen kleinen Dackel-Mischling (8 kg, unter 30 cm) holen. In unserem Mietvertrag steht es: „Der Vermieter muss zustimmen, wenn der Mieter Tiere hält, soweit es sich nicht um übliche Kleintierhaltung handelt”.
    Unsere Nachbarn haben Katzen. Ich habe letzte Woche bei der Hausverwaltung angerufen, um “einen Okay zu holen”, aber sie haben gleich geantwortet, das sie keinen Hund genehmigen werden. Wir haben dennoch das ganze noch schriftlich eingereicht, wo wir alles geklärt haben, das der Hund z.B mit meinem Freund mit in seinem Büro kann, das wir bereit sind mögliche Verunreinigungen oder Schäden zu reparieren usw.

    Kann die Hausverwaltung den Hund uns einfach so verweigern? Welche Möglichkeiten haben wir?

    Dank im Voraus

    Sofia

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. Oktober 2018 um 16:22

      Hallo Sofia,

      generell dürfen Vermieter das Halten von Katzen und Hunden nicht einfach so verbieten. Hierfür müsste ein besonderer Grund hervorgebracht werden können, etwa, dass andere Vermieter dadurch belästigt werden können. Lässt der Vermieter gar nicht mit sich reden, hilft meist nur der Gang zum Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Schneider
    Am 25. August 2018 um 17:49

    Unsere Hausordnung wurde einstimmig dahingehend verfasst, dass Hunde in dem Mehrfamilienhaus nicht erlaubt werden, außer Blindenhunde.
    Nunmehr hat eine Eigentümerin, die ihre Wohnung selbst bewohnt, damals sehr darauf gepocht, in der neuen Hausordnung verfassen zu lassen, dass Hunde nicht erlaubt werden, selbst einen Schäferhund angeschafft. Es sei ihr Recht einenHund zu halten, Sie bräuchte jemanden, denn sie habe Angst und außer dem sei dies ein Therapiehund und den dürfte sie halten.
    Ist das rechtens. Gilt eine Hausordnung nicht auch für Eigentümer, wobei zu erwähnen ist, dass diese Dame die treibende Kraft war, eine neue Hausordnung zu erstellen, mit dem Vermerk, dass Hunde nicht erlaubt werden.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Oktober 2018 um 14:58

      Hallo Schneider,

      in der Regel ist die Haltung bei Eigentumswohnungen erlaubt. Lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Daniel
    Am 22. August 2018 um 10:29

    Hallo hätte da leider ein Problem,

    vor kurzem ist unser Hund(English Bulldog) gestorben. Die Haltung wurde vom Vermieter schriftlich im Mietvertrag gestattet (Unter Nennung unseres speziellen Hundes mit Namen, Alter, Foto). Nachdem wir Ihn nun informiert haben das wir “das gleiche Modell” nochmals anschaffen möchten ist diese Art Hund Plötzlich zu gross?!

    Welche Möglichkeiten haben wir? Abgesehen vom Weg zum Anwalt.

    Dank im Voraus

    Daniel

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. August 2018 um 15:49

      Hallo Daniel,

      der Vermieter kann unter Angabe von Gründen die Hundehaltung beschränken. Um eine Rechtsauskunft zu Ihrem Fall zu bekommen, ist tatsächlich der Weg zum Anwalt anzuraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Steffi
    Am 20. August 2018 um 17:46

    Hallo, habe mal eine sehr wichtige Frage zur Hundehaltung ich wohne in einem zwei Parteien Haus meine Beste Freundin wohnt unten und ich oben haben jeweils eine Katze im Haushalt und ich habe vor ca 4 Monaten einen kleinen Hund in die Familie aufgenommen bevor er ins Tierheim gekommen wäre …. Schulterhöhe des Hundes ist 24 cm… jetzt nach 4 Monaten kommt der Vermieter ich solle den Hund ins Tierheim bringen oder abgeben er möchte nicht das hier Hunde im Haus sind … hat mir ein Schreiben gegeben wo eine Frist von zwei Tagen angegeben ist ,,Hund weg oder es wird das Mietverhältnis beendet“ …. der Hund ist in der kurzen Zeit sehr anhänglich geworden und bellt auch nicht wirklich also keine Ruhestörung oder ähnliches was einen diftigen Grund für dieses Verbot wäre … was kann ich machen und wer ist im Recht Vermieter oder Mieter ? Lg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. August 2018 um 15:46

      Hallo Steffi,

      wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihren konkreten Fall zu klären.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Katrin
    Am 31. Juli 2018 um 23:43

    Ich hätte mal eine Frage.

    Und zwar möchten meine Tochter und ich uns einen Chihuahua anschaffen. In unserem Mietvertrag steht folgendes: „Der Vermieter muss zustimmen, wenn der Mieter Tiere hält, soweit es sich nicht um übliche Kleintierhaltung handelt (z.B. Fische, Hamster, Vögel)“. Daraufhin habe ich bei unserer Genossenschaft angerufen und habe freundlich gefragt. Die Antwort lautete NEIN. Da noch 5 andere Hunde in unseren Häuserblöcken wohnen, fragte ich nach, warum. Die Mitarbeiterin sagte, dass die ganze Anlage stark verkotet sei (was überhaupt nicht stimmt. Die Anlage ist sehr sauber und man sieht nicht mal ein Häufchen) und dass 5 Hunde bei 90 Wohnungen schon viel zu viel seien. Das Gespräch war damit beendet. Sind die Argumente überhaupt rechtskräftig? Ich hoffe, dass uns jemand weiterhelfen kann.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. August 2018 um 15:26

      Hallo Katrin,

      in der Regel unterliegt der Vermieter dem Gleichbehandlungsprinzip. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Karin
    Am 30. Juli 2018 um 7:31

    Ich lebe in einer Mietwohnung.Vor Monaten ist in der oberen Etage jemand mit 3 großen Hunden eingezogen.Die Wohnung hat 90qm. Nun ist sie in die Wohnung neben mir gezogen mit 50 qm.Der Grund…ich habe zur Küche raus eine Terrasse auf Garagendach und das möchte sie auch.Mein Vermieter will ihr auch eine Balkontür einbauen und die Terrasse vergrößern und ich soll sie mit ihr und ihren Hunden teilen.Da ich das nicht möchte und jetzt 40 Euro monatlich dafür zahlen soll hab ich gesagt ich möchte die Terrasse nicht mehr.Ich würde sie dann eh kaum noch nutzen.Ich habe keine Lust mich da von 3 Hunden beschallen zu lassen.Nun hab ich gesagt dass die Terrasse etwas versetzt werden müsste damit ich die Tür zum lüften aufmachen kann und die Hunde nicht bei mir einlaufen.Da hieß es es kommt ein Gitter vor und ich soll meine Tür nur noch auf Kipp.Heutzutage ist das mit der Rücksichtnahme bei manchen umgekehrt…man muss Rücksicht auf Mieter mit Hunden nehmen.

  13. Anonym
    Am 17. Juli 2018 um 13:46

    Hallo,
    Ich wohne seit 2006 in einer Baugenossenschafts Wohnung’
    Im Mietvertrag ist bezüglich von Halten eines Hundes,sowie die größe nichts angeben auch im Zusatz nicht.

    Mehrere Nachbarn in den Nebenhäusern haben einen Hund und ,die auch grösser als 45 cm sind.
    In dem Bürgerhaus wo wir Wohnen,hätte jemand schon mal ein Hund,der verstorbenen ist

    Mir verweigert der Vermieter ein Hund zu halten, mit der Begründung.

    Auf Rücksicht der Gleichbehandlung ,könne man mir keine Zustimmung zum halten eines Hundes geben.

    Das ist doch Irrsinn!

    Danke im voraus für die Antworten.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. August 2018 um 15:09

      Hallo Anonym,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Stuber R.
    Am 15. Juli 2018 um 10:29

    Gibt es, aus Sicht des Tierschutzes, eine Mindestquadratmeterangabe der Wohnung, für einen mittelgrossen oder grossen Hund.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. August 2018 um 15:03

      Hallo Stuber R.,

      für Hunde spielt weniger die Größe der Wohnung eine Rolle als die Zeit, die sie außerhalb dieser Auslauf und Beschäftigung bekommen. Bei artgerechter Auslastung ist auch ein großer Hund gut in einer kleinen Wohnung zu halten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Christine
    Am 3. Juli 2018 um 22:25

    Meine Vermieterin hat selbst einen Hund und will nicht das wir einen haben ist das gerecht und in Ordnung? Ich finde nicht. Der Mietvertrag läuft noch auf die Verstorbene Mutter und ist 15 Jahre alt.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. August 2018 um 14:56

      Hallo Christine,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt. Ein Haltungsverbot ist in der Regel nur mit Begründung möglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Ravenheart
    Am 27. Juni 2018 um 14:37

    Hallo,

    ich wohne seit 10Jahren nun “skandalfrei” in meiner Mietwohnung. Mein alter Vermieter hat mir einen Hund genehmigt, da ich Epileptikerin bin und alleine lebe, umdass der Hund “Alarm” geben kann, imfalle dass ich unter einem Anfall zusammenbreche. Kurz gesagt, dieser Hund koennte mir im Ernstfall sogar das Leben retten.
    Nun ist es aber so, dass mein “alter” Vermieter die ganze Mietangelegenheit an seinen Schwiegersohn uebergeben hat, welcher aber Tiere jedweder Art hasst und daher verbietet – auch die Wellensittiche meiner Nachbarin. In meinem Mietvertrag steht zwar “Haustierhaltung nicht gestattet”, aber ich hab ja nun schon einen Hund.
    Das Problem ist, dass mein Hund auch schon recht alt ist, ich aber die Moeglichkeit haette, einen Welpling zu bekommen. Das wuerde heissen, dass ich dann voruebergehend 2 Hunde haette – bis halt mein jetziger stirbt. Der Plan dahinter ist urspruenglich, dass der Kleine dann vom Grossen lernt, wie man im Ernstfall reagiert.
    Meine Frage ist nun: DARF mein neuer Vermieter die Haltung eines Zweithundes verbieten oder “Muss” er es akzeptieren / erlauben, da ich ja nun schon einen Hund habe?

    Ueber eine schnelle Rueckmeldung wuerde ich mich sehr freuen.

    Gruesse Raven

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. August 2018 um 14:48

      Hallo Ravenheart,

      in der Regel kann der Vermieter Kleintierhaltung nicht verbieten, bei Katzen und Hunden ist ein generelles Verbot ohne Begründung normalerweise ebenfalls nicht möglich. Um einen konkreten Fall wie Ihren zu beurteilen, sollten Sie sich an einen Anwalt für Mietrecht wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Gio
    Am 25. Juni 2018 um 18:22

    Ich überlege in eine neue Wohnung umzuziehen. Schon vorab hat der Vermieter, eine Wohnungsgesellschaft mitgeteilt, dass kein Hund gewünscht ist. Mir ist bekannt, dass es in dem besagten Haus bereits andere Mieter mit Hunden gibt. Wenn ich nun einziehe ohne mitzuteilen, dass ich einen Hund besitze, kann der Vermieter nachher sicher nichts mehr tun. Immerhin darf er im Sinne der Gleichbehandlung einem Mieter die Haltung nicht untersagen und anderen gestatten. Ist das so richtig? Lieben Dank, Gio

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. August 2018 um 14:46

      Hallo Gio,

      der Vermieter muss zwar alle Mieter in der Regel gleich behandeln, wenn andere Hunde jedoch nicht erlaubterweise in einem Haus wohnen, wäre die Sachlage unsicher. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Sonia
    Am 19. Juni 2018 um 12:16

    Hallo,
    ich habe eine Frage. Unser Büro liegt in einem Mehrfamilienhaus. Das Haus hat 7 Parteien. 5 Wohnungen gehören meinem Chef das Haus gehört dem Vater meines Chefes. Früher waren Hunde nie ein Thema. Bis als dass eine Frau einzog, die 2 große Hunde hatte, einen KOvacz und einen Kampfhundmix. Eine Mieterin fühlte sich dermassen gestört, dass sie dafür sorgte dass die Dame wieder ausziehen musste. Alle haben bezahlt, bis auf diese Dame die sich gestört fühlte. Sie hat dann veranlassen dass in diesem Hause keine Hunde mehr geduldet werden.
    Ich bin Diabetiker und habe ab und an einen Diabetiker HUnd dabei. Oder auch HUnde die im Training sind bei mir.Der Diabetiker HUnd ist sogar rettungshund in der HUnderettungsstaffel der Frankfurter Feuerwehr.
    Diese Mieterin ist die einzigste die sich stört (aber die hat auch andere dumme Ansichten). Sie sagte mal, ich dürfe das Büro nicht mehr betreten wegen des Hundes. Ich solle das Tier 10 Stunden zu Hause lassen. Oder es abschaffen. Bis jetzt hat kein Hund ihr etwas getan. Sie wurde als Kind von einem Schäferhund gebissen. Ich bin der Meinung dass diese Dame mal in psychische Behandlung gehen sollte.
    Ich habe sogar vor, wenn es mein geldstatus irgendwann hergibt mir einen HUnd anzuschaffen, da ich diesen benötige. Meine psyche und meine physische Stimmung würden sich positiv bilden.

    Jetzt meine Frage: Was hat diese Frau überhaupt zu melden? Hat ein einzelner Mensch so eine Hoheitsmacht eine komplette Satzung ändern zu lassen? Wirkt Sie sich nicht diskriminierend auf ander aus?

    Mfg
    Sonia

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. August 2018 um 14:36

      Hallo Sonia,

      dies hängt von einigen Faktoren ab. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Klemet
    Am 17. Juni 2018 um 8:44

    Guten Tag. Und zwar habe ich folgendes Problem. Ich bin vor 2,5Jahren mit meinem Hund(Miniature Bullterrier) in eine neue Wohnung gezogen. Habe auch die Erlaubnis zur Hundehaltung im Mietvertrag stehen. Seit zwei Tagen gibt es folgendes Problem: Das 3 Mieter haben nun Angst vor meinen Hund haben. Die 3 Mieter haben haben sonst mit meinen Hund gespielt und gekuschelt. Nun soll ich meinen Hund mit einen Maulkorb und einer Leine im Hof führen. Die anderen 7 Mieter haben kein Problem mit meinen Hund ganz im Gegenteil.
    Wie soll ich mich jetzt verhalten und kann mein Vermieter mir jetzt die Hundehaltung verbieten?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. August 2018 um 14:28

      Hallo Klemet,

      ob Ihr Vermieter die Erlaubnis zurückziehen kann, kommt bspw. auf die Formulierung im Mietvertrag an. Bitte wenden Sie sich daher an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Patrick
    Am 1. Juni 2018 um 15:30

    Ich habe eine wichtige Frage,
    ich bin vor 15 Jahren mit meinem Hund (Labrador) in meine jetzige Wohnung eingezogen .Ich habe damals die mündliche Erlaubnis meine Vermieters bzw dem Chef der Hausverwaltung bekommen..In dieser Zeit waren auch noch mehrere Hunde in dem 9 Parteien Haus verteilt.Mein Hund ist jetzt seit 2 1/2 Jahren tot und möchte mir jetzt gerne wieder einen zulegen.
    Reicht da die mündliche Zustimmung noch aus die ich damals bekommen habe ? In meinem Mietvertrag steht “Das Halten-auch zeitweise Halten- von Tieren ist nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters gestattet) .Es steht nichts von einer schriftlichen Zustimmung.
    Ich habe schon schriftliche Anfragen bei der Hausverwaltung gemacht die Antworten allerdings nicht (und Telefonisch wäre ja das selbe wie damals “Mündlich”

    Danke schon mal für die Hilfe
    Patrick

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. Juni 2018 um 15:36

      Hallo Patrick,

      es ist immer sicherer, eine schriftliche Genehmigung einzuholen. Zudem ist eine sehr lange zurückliegende Genehmigung eines mitunter verstorbenen Hundes nicht unbedingt auch auf die generelle Haltung von Hunden übertragbar.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • stephanie
        Am 17. September 2018 um 19:56

        Ich stecke in beinahe der selben situation.
        Meine dackeldame ist dieses jahr verstorben ich wollte mir wenn dann wieder in der selben grösse einen hund zulegen.
        Im mietvertrag steht folgendes
        §25 sonstige vereinbarung
        Hiermit eine Genehmigung zur hundehaltung für den dackelmischling B.
        Geb. Am xxxx unter Vorbehalt u der Möglichkeit diese Genehmigung jederzeit zu widerufen
        Der vorbehalt für die gesamte Dauer der Hundehaltung ist eine Haftpflichtversicherung für das tier abzuschließen. Diese ist jährlich unaufgefordert nachzuweisen.das tier ist so zu halten das es keine beeinträchtigung der mitbewohner im haus gibt.
        Muss ich den vermieter um erlaubnis fragen bei Neuanschaffung
        2 mieter im haus halten sich auch je einen hund
        Wenn ja wie formuliere ich dann so einen “Antrag” beim vermieter?

  21. Franziska
    Am 16. Mai 2018 um 17:16

    Hallo ich habe da mal ne Frage ☺ ich wohne selbst zur Untermiete und mein Vermieter also der Hauptmieter besitzt auch Hunde und im Mietvertag bzw in beiden ist die Hundehaltung erlaubt …nun möchte ich mir auch einen holen wen muss ich da fragen? Bin leicht verwirrt 😑☺

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. Juni 2018 um 15:09

      Hallo Franziska,

      wenden Sie sich an den Hauptvermieter. Wenn die Hundehaltung auch im Mietvertrag uneingeschränkt erlaubt ist, sollte es in der Regel keine Probleme geben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. W. Tatjana
    Am 28. April 2018 um 13:20

    Hallo, bei uns ist laut Mietvertrag Hundehaltung nicht erlaubt. Laut Baugenossenschaft aber geduldet solange sich niemand beschwert. Jetzt haben sich die Mitbewohner beschwert und zwar wegen Tierhaaren im Hausflur, auf den Balkonen und im Keller. Meine Hunde gehen weder in den Keller noch sind sie häufig auf dem Balkon. Die Mieterin unter leidet an einer Tierhaarallergie was ich erst nach dem Einzug erfahren habe. In Gesprächen, die sich schwierig gestalteten da sie kaum deutsch spricht, hatte ich angeboten ihre Etage mit zu reinigen. Dieses wurde abgelehnt. Im Haus gibt es noch eine Katze, die im ganzen Hausflur inkl. Keller rumläuft, es gibt sogar im Keller ein Katzenklo für sie. Vielleicht sind die Tierhaare im Keller ja nicht nur von mir? Wenn die Mieterin unter mir kehrt stellt sie mir den Besen hin. Obwohl nicht abgesprochen reinige ich den dann immer. Was meint ihr kann ich noch tun. Habe gerade ihre Blumenkübel im Hausflur abgewaschen und werde in Zukunft zweimal die Woche den Hausflur komplett kehren und den Bereich der Mieterin mit Tierhaarallergie mitputzen. Habt ihr noch Ideen? Wieviel kann man von mir erwarten/ verlangen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. Juni 2018 um 14:54

      Hallo W. Tatjana,

      ein rücksichtsvolles Miteinander hilt sicherlich. Recht gesehen kann der Vermieter jedoch die Hundehaltung verbieten, wenn im Mietvertrag die ausdrückliche Erlaubnis nicht gegeben wird und bspw. Allergien anderer Bewohner das verbot rechtfertigen. Wenden Sie sich im Zweifel an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Rosenberger
    Am 26. April 2018 um 7:49

    Guten Tag

    Ich bin am 01.08.2017 in eine neue Wohnung im gleichen Eingang gezogen , mein Vermieter hat meine Tiere alle gesehen (2hunde kniehoch Dalmatiner Mix und 1chihuahua) plus 3katzen … Bei der Wohnung Bewerbung was für Haustiere einziehen habe ich dies auch so mitgeteilt …
    Wohnung wurde darauf hin mir erlaubt und bin eingezogen …

    Nun zum Problem
    Mein Chihuahua Mädel ist durch ein im Hauseingang von einer anderen Mieterin Wasserschaden in Stress gerade und nach zwei Tagen Kampf gestorben 05.04.18… Somit ist jetzt am Sonntag der neue Welpe eingezogen der mich wie der Chihuahua helfen soll mich unter Leute zu getrauen , habe seit 2015 ein Panik und Angst Attacken …

    Meine Hunde
    Bellen nicht
    Kreifen niemand an
    Pinkeln und koten niergends hin
    Überall beliebt im Umfeld
    Machen nix kaputt

    Nun bekam ich gestern ein Brief vom Vermieter das ich den Welpen (shitzu Yorker Mischling) bis zum 30.04.18 abzugeben habe und dies nachzuweisen habe

    Habe diesen Link gefunden wo drin steht das die Rasse Yorker zu keinem Hund zählt sondern zum Kleintier

    Bitte was kann ich noch tun um den Welpen zu behalten

    Im Eingang leben im Moment 5 Parteien und alle sagen deine Hunde hört man nicht eher andere wie aus dem neben eingangs

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. Juni 2018 um 14:52

      Hallo Rosenberger,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt. Der Vermieter kann die Erlaubnis auf konkrete Hunde beziehen, lassen Sie ihren Fall daher anwaltlich prüfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. kira
    Am 16. April 2018 um 11:08

    Hallo,
    Da ich jetzt von Zuhause ausziehen möchte und in einem absehbaren Zeitpunkt einen Hund zulegen möchte war ich mir jetzt unsicher und deshalb stelle ich diese Frage jetzt hier.

    Der Vermieter der Wohnung schrieb in die Wohnungsanzeige das keine Hunde gestattet sind.

    Die Wohnung befindet sich in einen Wohngebäude mit vielen Wohnungen.

    Würde heißen dass, falls ich die Wohnung bekomme erst alle Nachbarn fragen muss ob es okay wäre einen Hund in der Wohnung zu halten?

    Dann schreibe ich einen Brief an den Vermieter mit dem Zettel dran ob die Nachbarn zustimmen?

    Und dann abwarten was der Vermieter dazu sagt?

    Vielen Dank.

    LG Kira

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. Juni 2018 um 14:46

      Hallo kira,

      zwar darf die Hundehaltung nicht mehr ohne triftigen Grund per se verboten werden, andere Hausbewohner können jedoch ein solcher Grund sein. Insofern kann die Zustimmung aller Nachbarn ein Argument sein, muss jedoch nicht zwangsläufig zu der Erlaubnis führen. Normalerweise hat der Vermieter hier das letzte Wort.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Elisabeth
    Am 29. März 2018 um 10:37

    Habe schon 8 Jahre einen mittelgroßen Hund,der ausgesetzt wurde, den mir der vorherige Vermieter erlaubt hat. Dieses Erlaubnis habe ich schriftlich bekommen. Der neue/ türkischer / Vermieter hat mir geschrieben, ich müsse meinen Hund ,, entsorgen“! Meine Tochter muss bald für 4 Wochen nach Amerika und hat mich gebeten, ihre zwei Jack Russel Hunde / 9 und 11 Jahre alt/ für diese Zeit in Pflege zu nehmen. Alle Hunde sind ruhig, brav, beschädigen nichts, ich lasse sie nie allein. Kann mir der Vermieter Schwierigkeiten machen?
    Vielen Dank . Elisabeth.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. April 2018 um 10:13

      Hallo Elisabeth,

      nehmen Sie die Hunde für einen bestimmten Zeitraum auf, muss der Vermieter dem zustimmen. Für eine Ablehnung müssen stichhaltige Gründe vorliegen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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