Hundehaltung in der Mietwohnung: Was Sie beachten müssen

Von Jan Frederik Strasmann

Letzte Aktualisierung am: 11. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Eine Wohnung mieten mit einem Hund: Was darf der Vermieter bestimmen?

Wer eine Wohnung mit einem Hund mieten möchte, welcher unter die Kategorie Listenhund fällt, sollte sich vorher beim Vermieter erkundigen.
Wer eine Wohnung mit einem Hund mieten möchte, welcher unter die Kategorie Listenhund fällt, sollte sich vorher beim Vermieter erkundigen.

Viele Haushalte in Deutschland haben mittlerweile einen Hund als zusätzliches Familienmitglied. Daher ist es bei einem Umzug von besonderer Wichtigkeit, dass der fellige Freund in die neue Wohnung mit einzieht.

Insbesondere, da nicht jede Familie oder auch einzelner Hundebesitzer sich ein eigenes Haus bzw. eine Eigentumswohnung leisten kann.

Auf eine Mietwohnung mit Hund und die Erlaubnis des Vermieters, dass sie ihr Haustier auch mitnehmen können, sind die neuen Bewohner deshalb angewiesen. Doch wann genau ist eine Hundehaltung in einer Wohnung untersagt?

Wie die Rechte für Mieter bei einem Hund in der Mietwohnung sind und was generell bei der Hundehaltung in der Mietwohnung beachtet werden muss, erfahren Sie in dem folgenden Ratgeber.

FAQ: Hundehaltung in der Mietwohnung

Muss der Vermieter der Haltung von Haustieren zustimmen?

Das kommt darauf an, um welche Tiere es sich handelt. Kleintiere in üblicher Anzahl können Sie ohne Zustimmung des Vermieters halten.

Ist ein Hund ein Kleintier?

Nein. Unabhängig davon, wie groß Ihr Hund ist, handelt es sich bei ihm nicht um ein Kleintier. Dazu zählen beispielsweise Nagetiere wie Kaninchen und Meerschweinchen, Vögel, Fische und bestimmte Reptilien.

Kann der Vermieter Kampfhunde ablehnen?

Ja. Wann er die Haltung eines Hundes außerdem untersagen kann, erfahren Sie hier.

Hunde in der Mietwohnung: Ist ein neues Gesetz auf dem Vormarsch?

Die Hundehaltung in der Mietwohnung ist in der Regel gestattet.
Die Hundehaltung in der Mietwohnung ist in der Regel gestattet.

Das Mietrecht ist entscheidend bezüglich der Frage, ob die Hundehaltung in Mietwohnungen gestattet ist. Inwiefern der Vermieter dazu bereit ist, wird meist schon bei der Wohnungssuche klar.

Besonders deutlich steht dies aber in dem jeweiligen Mietvertrag.

Daher sollte dieser sorgsam gelesen werden und der zukünftige Mieter sollte sich gegebenenfalls vorher genauestens informieren.

Auch Ausnahmen oder mündliche Absprachen sollten im Mietvertrag festgehalten werden, damit Sie als Hundebesitzer bei möglichen Diskussionen und Schwierigkeiten im Nachhinein nicht in die Bredouille kommen.

Gut zu wissen: Im Mietvertrag gibt es in der Regel eine Bestimmung wie mit der Tierhaltung generell in der Wohnung des jeweiligen Hauses umzugehen ist, die artgerechte Tierhaltung ist dabei außerdem sehr wichtig.

Im Allgemeinen ist in einer Mietwohnung die Hundehaltung nicht untersagt. Gerade bei einem kleineren Hund, welcher ruhig ist und keine Probleme macht, stört es die meisten Vermieter nicht. Wichtig ist es allerdings, dass sich der Hund leise verhält und nicht konstant durch Bellen oder ständiges Jaulen die Nachbarn belästigt. Denn dies kann schnell als Ruhestörung durchgehen.

Ein neues Gesetz oder eine Formularklausel, die eine grundsätzliche Haltung von Hunden in einer Mietwohnung verbietet, wird es jedoch nicht geben. Gemäß des Bundesgerichtshofs (BGH) gab es im Jahr 2013 bereits ein Urteil, das eine solche neue Bestimmung ausschließt.

Am 20.03.2013 trat das Urteil (Az., VIII ZR 168/12) in Kraft, welches wie folgt lautete:

Eine Allgemeine Geschäftsbedingung in einem Mietvertrag über Wohnräume, die den Mieter verpflichtet, „keine Hunde und Katzen zu halten“ ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam.

In den meisten Mietverträgen gibt es sogenannte Genehmigungsvorbehalte. Das bedeutet, dass der Vermietet zustimmen muss, dass ein Mieter in einer Mietwohnung mit seinem Hund lebt. Für die Zustimmung gibt es einige Umstände die dabei bedeutend sein können und die Entscheidung beeinflussen.

Wann ist ein Verbot gegen die Hundehaltung in einer Mietwohnung von der Seite des Vermieters möglich?

Eine Wohnung gemeinsam mit dem Hund zu mieten bzw. diese zu beziehen hängt von einigen Kriterien des Vermieters ab. Dieser kann beispielsweise verschiedene Personen befragen und die Interessen der folgenden Personengruppen in die Entscheidung einfließen lassen:

  • Weiter Hausbewohner
  • Unmittelbare Nachbarn
  • Familie und Angehörige des Mieters mit Hund

Sinn und Zweck ist es, dass die Nachbarn oder weiteren Mieter Informationen geben können, ob ein Hund sie stören würde. Wenn der Vierbeiner schon mit in der neuen Wohnung lebt, können die Personengruppen auch Auskunft darüber geben, wie er sich verhält. Ist er laut und bellt andauernd oder tritt er generell ruhig und artig auf? Nach der Auswertung kann der Vermieter eine begründete Entscheidung fällen.

Eine triftige Begründung muss allerdings vorliegen und auch eine angekreidete Ruhestörung ist zu belegen. Ohne weiteres darf ein Verbot für die Hundehaltung in der Mietwohnung nicht erteilt werden.

Wenn Sie eine Wohnung mieten wollen, mit einem Hund bei dem es sich um einen sogenannten Listenhund handelt, umgangssprachlich als Kampfhund bekannt, kann dies schneller vom Vermieter verwehrt werden. Hier muss nicht zwangsläufig der Prozess der Interessenabwägung stattfinden.

Denn laut Mietrecht kann im Mietvertrag von vornherein die Haltung von Kampfhunden in einer Wohnung untersagt werden. Daher sollten sich Besitzer dieser Hundearten ausreichend informieren, ob sie bei einem Umzug in eine neue Wohnung ihren Hund ohne Probleme mitnehmen können.

Folgende Hunderassen fallen in Deutschland unter die Kategorie der Listenhunde:

  • American Staffordshire Terrier
  • Bullterrier
  • Bullmastiff
  • Pitbull Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Tosa Inu

Ein Ausnahmefall bei der Hundehaltung in einer Mietwohnung

Ein Hund in der Mietwohnung kann schwierig werden, wenn es sich um einen sogenannten Listenhund handelt.
Ein Hund in der Mietwohnung kann schwierig werden, wenn es sich um einen sogenannten Listenhund handelt.

Es gibt einige Personen die zwangsläufig auf ihren Hund angewiesen sind. Blindenhunde und Assistenzhunde sind nicht unbedingt selten und unterstützen Herrchen oder Frauchen im Leben.

Diese Hunde sind geschult darin, ihren Besitzern beizustehen und helfend an ihrer Seite zu leben. Dadurch wird der Alltag für die Personen extrem erleichtert.

Aus diesem Grund besteht hier eine Ausnahmesituation, wenn der neue Mieter in eine Wohnung zieht, in der laut Mietvertrag normalerweise keine Hunde gestattet sind. Der Vermieter muss dann für den Assistenzhund die Haltung genehmigen.

In der Regel sind gerade diese Hunde eher ruhig und fallen den Nachbarn nicht durch Bellen oder anderweitigen lautem Geräuschpegel ständig zur Last. Daher gilt in diesen Fällen und auch bei Polizeihunden, dass der Vermieter kein Verbot gegen die Haltung des Hundes in der Wohnung erzwingen kann.

Hundehaltung in der Mietwohnung: Darauf sollten Sie achten!

Schon bei der Wohnungssuche ist es für einen Hundebesitzer essentiell, dass auf die Möglichkeiten zur Tierhaltung geachtet wird. Viele Wohnungsanzeigen weisen schon im Voraus daraufhin, ob es ein tierfreundliches Haus ist oder ob die Hundehaltung für Mieter generell nicht gestattet wird.

Beim Vermieter oder Hauseigentümer sollten Sie sich zudem vorher gut informieren. Auch wenn eine Absprache schon erfolgte, müssen Sie den Mietvertrag genau lesen. Dabei können Sie Formulierungen oder Klauseln zur Tierhaltung im Vertrag  sorgsam prüfen. Sind die rechtlichen Bestimmungen tatsächlich wasserdicht? Diese Frage sollten Sie sich stellen und daher den Mietvertrag vollständig lesen.

Bei der Mietwohnung gilt es möglichst auch darauf zu achten, dass der fellige Freund die Möglichkeit zum Auslauf hat. In der Nähe sollten sich bestenfalls ein Park befinden oder Grünflächen zum Gassi gehen.

Denn Hunde sollten nicht nur in der Wohnung ein gewisses Maß an Bewegungsfreiraum haben, sondern auch draußen laufen und in Ruhe schnüffeln können.

Andernfalls kann es passieren, dass auch ein ursprünglich sehr ruhiger Hund ungehalten wird und in der neuen Wohnung turbulent und laut ist. Zudem ist es für Sie als Hundebesitzer auch vorteilhaft, wenn Sie ohne längere Fahrtwege schnell spazieren gehen können. Denn mit Ihren Fellkumpanen werden Sie mehrmals am Tag raus müssen. Eine gut gelegene Wohnung bietet daher Vorteile für Sie und die Tiere.

Wie ist die Regelung, wenn die Hundehaltung keine Erwähnung im Mietvertrag findet?

Eine Mietwohnung mit einem Hund zu bekommen, kann teils schwierig sein, wenn dies im Mietvertrag nicht ausführlich beschrieben wird.
Eine Mietwohnung mit einem Hund zu bekommen, kann teils schwierig sein, wenn dies im Mietvertrag nicht ausführlich beschrieben wird.

Es kann auch der Fall eintreten, dass in Ihrem Mietvertrag keine exakten Klauseln auftauchen, die über die Hundehaltung in der Mietwohnung Auskunft geben. Der vertragsmäßige Gebrauch wird dann von dem Vermieter nicht detailliert aufgeführt und sollte daher noch persönlich besprochen werden.

Sollte lediglich die mündliche Absprache mit dem Hauseigentümer oder Vermieter genügen, lassen Sie es sich sicherheitshalber noch mit einer kurzen Notiz im Vertrag bestätigen, bzw. den Zusatzvermerk per Unterschrift unterzeichnen.

Zudem spielt auch die jeweilige Situation immer eine wichtige Rolle. Je nach Wohnungsart und Anzahl der Zimmer kann es unterschiedliche Ausführungen des Vertrages geben. Bei einer Wohnungsgemeinschaft ist meist ein Hund nicht im Mietvertrag eingeplant. Anders sind die Umstände ebenfalls bei einem Mehrfamilienhaus. Sobald mehrere Parteien in dem Haus leben, kann es eher zu Schwierigkeiten und Diskussionen zwischen den Mietern kommen.

Aus diesem Grund werden in den Fällen wohl eher Ausnahmeregelungen eingehalten und gesonderte Absprachen genutzt, als es bei einem Einfamilienhaus üblich an. Im letzteren ist der Störfaktor von anderen Personen nicht so groß, daher wird es bei einem eigenen Haus weniger Komplikationen geben.

Schon gewusst? Ein Vermieter kann sich vorbehalten, dass bei Mietern mit einem Hund und reichlicher Ruhestörung eine Folgeentscheidung getroffen wird. Im schlimmsten Fall muss der Hund abgegeben oder ausquartiert werden. Ein Widerruf trotz der vorherigen Zustimmung seitens des Vermieters ist somit durchaus auch im Nachhinein möglich.

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann

Jan Frederik Strasmann absolvierte sein Studium an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er in Dublin seinen Master of Laws (LL. M.). Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Als Autor für bussgeldkatalog.org befasst er sich u. a. mit Einsprüchen zum Bußgeldbescheid.

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123 Kommentare

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  1. Maria
    Am 30. April 2020 um 10:00

    Guten Tag alle zusammen,ich bin deutsch aus Kasachstan 66 J.alt und habe kl.Hund,alle Nachbarn sind deutsche ,sehr freundliche Leute,nur ein Nachbarn mit Freundin mich immer schimmpft,wegen mein Hund,er spielt im Hof mit gr.ball und bellt,das dauert 5-10 min.Ich weisst nicht was muss ich tun? Sie konnen mich nicht vertragen ,das ich russin bin,und lache mich aus.Ich habe immer stress und kommt Bluthochdruck,was muss tun?

  2. Franziska
    Am 31. März 2020 um 0:32

    Guten Tag.

    Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus mit 10 Parteien. Zum Einzug hab ich vom Makler eine mündliche Zusage bekommen, dass die Anschaffung eines Hundes in der Regel kein Problem darstellt und zügig genehmigt wird. Ich wohne jetzt zwei Jahre in der Wohnung und wollte mir nun den geplanten Hund anschaffen. Nun heißt es, dass Hundehaltung in meinem Wohnanlage grundsätzlich nicht erlaubt sei.

    Auf die Rückfrage warum dies so sei, wurde mir gesagt, dass es in der Vergangenheit große Probleme mit Hunden gab, weil das Gebäude sehr hellhörig gebaut sei. Es gab wohl viele Beschwerden von Nachbarn bis hin zu Anzeigen bei der Polizei und Mietminderungen der Nachbarn.

    Ich bin nun Dank corona seit zwei Wochen im
    Home Office und höre von den Nachbarn nichts. Den kompletten Tag und auch abends nichts. Das Haus kann also so hellhörig nicht sein.

    Darüberhinaus hat es in meinem Haus in den letzten zwei Jahren keinen Hund gegeben. Die Beschwerden müssen also älter sein oder aus einem anderen Hauseingang kommen.

    Ist dies noch eine Einzelfall-Entscheidung und Begründung mit triftigem Grund? Gibt es irgendwas, was man tun kann?

    Besten Dank viele Grüße

  3. Lukas
    Am 29. März 2020 um 16:32

    Schönen guten Tag,

    wir haben folgende Thematik und zwar leben wir in einer tollen Wohnung direkt neben unser Vermieterin. Im Mietvertrag ist eine Zustimmung zur Hundehaltung durch den Vermieter notwendig. Vor Einzug in die Wohnung hat die Vermieterin uns eine mündliche Zusage zur Hundehaltung gegeben (da wir damals schon mitgeteilt haben, dass wir in Zukunft uns einen Hund anschaffen wollen).
    Nun nach einer gewissen Zeit wollten wir uns einen Hund anschaffen und haben unsere Vermieterin hierüber informiert. Leider hat sie nun widererwartend die Hundehaltung abgelehnt auch in einer schriftlichen Mitteilung, jedoch ohne weitere Begründung.
    Wir hatten uns im Vorfeld auch bei den anderen Nachbarn erkundigt und die würden einer Hundehaltung zustimmen. Des Weiteren kommt hinzu, dass unsere Vermieterin, welche gleichzeitig unsere direkte Nachbarin ist auch häufig einen Hund zu Besuch hat, da ihr Partner einen Hund besitzt und somit dieser mindestens 50% der Zeit auch in ihrer Wohnung verbringt.
    Gibt es irgend einen Weg, dass wir trotz der Ablehung doch noch einen Hund halten können?
    Ich freue mich auf eine Rückmeldung, vielen lieben Dank.

    Liebe Grüße
    Lukas

  4. Sandra
    Am 11. März 2020 um 11:59

    Folgendes Problem,

    Im Mietvertrag ist geregelt das man eine Schriftliche Erlaubnis vom Vermieter braucht für eine Hundehaltung. Die haben wir eingefordert und per E-Mail zu geschickt bekommen. In dem Dokument steht das keine Kampfhunde bzw. keine Kampfhundmischlinge erlaubt sind. Es sind keine Rassen aufgezählt. Allerdings lebe ich in Niedersachsen und hier gibt es im ganzen Bundesland weder eine Rasseliste noch gibt es eine Kampfhundliste. Ich möchte mir gern einen Amstaff zulegen. Ich habe 3 Jahre lang recherchiert welche Rassen in frage kommen für die Assistentenzhund Ausbildung und welche Hunde auch von der Fellpflege her unkompliziert sind und wenig Haaren. Es gibt einen Beschluss das Vermieter keine bestimmten Rassen verbieten kann. Jetzt bin ich irritiert was zutrifft. Auch ist der Begriff Kampfhund irreführend, da ich ihn ja nicht als Kampfhund ausbilden möchte kann er ergo auch kein Kampfhund sein.

    Mfg. Sandra

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. März 2020 um 16:42

      Hallo Sandra,
      eine Einschätzung des Sachverhaltes ist uns nicht möglich. Wenden Sie sich ggf. an einen fachkundigen ANwalt oder einen Tierschutzverein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Claudia
    Am 22. Februar 2020 um 21:46

    Hallo,
    Wir sind eine vierköpfige Familie und wohnen seit 10 Jahren in einem Haus mit 90qm. Dieses Haus ist im ländlichen mit angrenzendem Wald. Wir haben seit Einzug immer einen kleinen Hund gehabt. Laut Mietvertrag dürfen wir einen kleinen Hund halten. Unser jetzige Hund kommt aus dem Tierschutzverein. Er war damals ein angsthund. Mittlerweile ist sie eine kleine Diva und total umgänglich und ruhig. Jetzt haben uns Bekannte gefragt ( die Frau arbeitet im Tierschutzverein), ob wir Interesse haben einen zweiten Hund bei uns aufzunehmen. Dieser kommt aus Ungarn und wurde von einer Familie in Deutschland aufgenommen. Nun sind die Besitzer überfordert und wollen den Hund wieder loswerden. Wenn er nicht vermittelt wird muss er wahrscheinlich wieder nach Ungarn zurück. Uns blutet bei dem Gedanken das Herz . Deshalb die Frage: Können wir ohne zusätzliche Genehmigung des Vermieters den Hund zu uns holen? Griess Claudia

  6. Maik
    Am 11. Januar 2020 um 1:49

    Tagchen Ihr lieben,
    dies ist mein erster Beitrag also bitte seid lieb zu mir

    Ich bin 35 Jahre alt und leide seit meinem vierten Lebensjahr an einer schweren Rheumatischen Erkrankung. Ich bin erst vor 2 Jahren in dass Betreute-Wohnen gezogen davor habe ich Selbständig gelebt und für mich gesorgt. Das bedeutet jetzt nicht das ich oder meine Erkrankung schlimmer geworden ist und aus diesem Grund in das Betreute-Wohnen gezogen bin, sondern es war ein Angebot das mir per Zufall in den Schoss gefallen ist-was ich Heute sehr bereue, aber dass ist eine andere Geschichte-. Ich wohne mit meiner Lebensgefährtin in einer 3 Zimmer Wohnung, keine Kinder. Ich Arbeite 4 Tage in der Woche von 7:00 Uhr bis 12:00 Uhr, mein weg zur Arbeit beträgt ganze 3 Minuten zu Fuß.

    Nun der Anbieter dieses Betreuten-Wohnen hat meine Wohnung angemietet und diese wiederum an mich weiter untervermietet. Tja und ab da wird es Kompliziert, aber um dieses nicht weiter auf zu dröseln spring ich jetzt an dem Punkt an dem ich zurzeit bin.

    In meinem Mietvertrag ist die Tierhaltung entsprechend geregelt, nämlich so steht geschrieben; “Sie müssen den Vermieter um eine Erlaubnis bitten, tun Sie das nicht so außerordentliche Kündigung blabla etc.”

    Also es handelt sich um einen Chihuahua der satte 4 KILOGRAMM Kampfgewicht auf die Wage bringt, er ist 2 Jahre alt, Stubenrein, Sozialisiert, und kein Kläffer. Ich habe vor mir eine Hundeführer-Haftpflicht mit Schutz vor Schäden im Wohnraum anzulegen und 2 gute Freunde können jederzeit meinen Hund aufnehmen sollte ich unerwartet oder auch erwartet mehrere Tage von Zuhause weg müssen. Hinzu kommt dass ich eine Hunde-Krankenversicherung, außer dem bin ich Nichtraucher. Soweit sollte ich im Punkto Tier Wohl also gut aufgestellt sein, ach ja und ich hatte früher bzw. meine Familie hatte früher auch Hunde. Ich bin jetzt 1 Jahr lang regelmäßig mit anderen Freunden und deren Hunde spazieren gegangen und ich denke das ich an diesem Punkt sagen kann dass ich im klaren bin was da auf mich zu kommt.

    Jetzt zu meiner Frage:

    Gibt es noch irgendwas Wichtiges worauf ich achten sollte um meinen Vermieter überzeugen zu können?. Kann Mir der Vermieter diesen Hund tatsächlich Verbieten?. Lohnt es sich falls es doch so ist, die Genehmigung zu erklagen bzw. gerichtlich Prüfen zu lassen?.

    Liebe Grüße

  7. Daniela
    Am 12. November 2019 um 20:47

    Hallo,
    Mein Vermieter will das binnen einer Woche mein Hund untergebracht wird und die Wohnung verlässt. Darf er das oder wie sind die angemessenen Fristen? Er hatte eine zeitlang geduldet,dass der Hund da ist, anfangs als Besucherhund. Nun ist es aber meiner.
    Kann er mich einfach so dazu nötigen meinen Hund abzugeben? Zu mal ein anderes Mieterpaar auch einen Hund hält der noch größer ist als meiner.
    Reicht seine Begründung, dass er in der oberen Wohnung keine Hundehaltung möchte? Hierzu ist zu sagen, dass die Wohnungen hier in der mietpartei alle gleich groß sind.
    Ich brauch bitte dringend eine Antwort.
    Vielen Dank im Voraus!

  8. Nana
    Am 17. September 2019 um 11:58

    Hallo
    Bei meine Mutter war besuch
    Mit einen kleinen Hund paar Tage später
    Würde sie anrufen von Verwaltung das die keine
    Haustier halten darf und würde verwiesen wenn.
    Sie es nicht weg macht würde sie fristlos gekündigt
    Natürlich meine Mutter hat auch gesagt das der Hund nicht ihr gehört.

  9. Netti
    Am 6. September 2019 um 15:47

    Hallo Zusammen,

    kurze Frage:

    Kann eine Vermieterin Grundlos nach 15 Jahren Hundehaltung einen neuen ca. 35cm hohen ungefährlichen Hund verbieten?

    Meine Eltern leben seit fast 20 Jahren in einem Haus zur Miete, seit 15 Jahren mit Hund.
    Da dieser altersbedingt schwächer wird, möchte meine Mutter gerne einen zweiten Hund hinzu holen, unserem älteren tut es gut und meine Mutter hat Angst davor, dass es so “leer” ist, wenn er sterben sollte.

    Die Vermierterin ist recht “merkwürdig” früher war sie eine angenehme Person, mittlerweile ein biestige alte Schachtel… leider…
    Die Kinder der Vermieterin wohnen nebenan und diese haben zwei weitere Mietshäuser in der Nachbarschaft als Vermieter – Sie meint jetzt, weil die Mieter ihrer Kinder in der Nachbarschaft grundsätzlich keine Tiere halten dürfen, dürften meine Eltern das auch nicht mehr???

    Als vergangene Woche mein Bruder zu Besuch war mit seinem Hund, ist sie sogar in den Hof hinterhergerannt und hat geschrieen: “Habt Ihr euch ohne meine Genehmigung einen zweiten Hund geholt, die Nachbarn dürfen das auch nicht?!”
    Für mich grenzt das schon an Schikane.

    Unsere Tiere tun nichts, weder Bellen noch Dinge zerstören, mit den Nachbarn haben wir ein gutes Verhältnis, nur mit Ihr nicht mehr.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. September 2019 um 17:32

      Hallo Netti,

      bei größeren Tieren hat der Vermieter in aller Regel eine Weisungsbefugnis. Er darf die Haltung in der Regel untersagen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Eni
    Am 1. September 2019 um 10:17

    Hallo,
    ich habe schon alles mögliche getan. Egal welches Amt und auch die Polizei angerufen, doch jeder verweist mich auf den anderen. Anzeigen ist die eine Sache, nur dann muss ich mit Rache rechnen und ich möchte noch Leben. Das ist leider mein Problem. Schade das sie auch nicht mir keine weiteren Tipps geben können :-(

  11. Theresia
    Am 30. August 2019 um 13:30

    Guten Tag,
    kann meine Mieterin mich zwingen, nachträglich die Genehmigung zur Hundehaltung zu erteilen?
    Welches Gesetz gibt es hierfür? Sie hatte um die Genehmigung innerhalb 5 Tagen Bedenkzeit
    gebeten, aber diese nicht abgewartet sondern den Hund aus dem Tierheim geholt u. behauptet
    sie würde die Genehmigung auf jeden Fall erhalten. Ich hatte jedoch sehr viele Gründe diese nicht
    zu erteilen. Jetzt will sie mich verklagen, obwohl ich ihr aufgrund des Sachverhalts fristlos
    kündigen könnte.
    Welche Chance hat sie?
    Danke vielmals vorab für eine schnelle Antwort
    mfg/Theresia

  12. Eni
    Am 21. August 2019 um 9:07

    Hallo,
    ich hab ein Problem in der Nachbarschaft mit 4 Kampfhunden, die 24 Stunden nur in ihren Einzelzwingern leben. Diese kennen kein Gassi oder sich mal austoben können. Kläffen Intervall am Tage und in der Nacht. Hätte ich gewusst, hätte ich nie diese Wohnung genommen, was nun über2 Jahre her ist und meine Nerven am Ende. Ich habe letztes Jahr und auch dieses Jahr schon beim Veterinäramt und Ordnungsamt angerufen, passieren tut nichts,weil keiner sich dafür zu ständig fühlt. Selbst bei meinem Vermieter, der angeblich nichts machen kann,weil das Haus neben an ihm nicht gehört und auch nicht dafür zu ständig wäre sich nach dem Eigentümer des Hauses zu erkundigen. Welche die direkt gegenüber den Zwingern ihren Balkon haben und auch Schlafzimmer, müssen die Fenster zu lassen, weil besonders im Sommer das so stinkt, ich hab bis zu 8 Haufen im Käfig gesichtet ( der Besitzer der Kampfhunde räumt nur alle paar Tage die Fäkalien weg). Wenn das weggeräumt wird wirft der Besitzer die Sprenkleranlage an,so das der Rest der Fäkalien auf unseren Grundstück rüber gespült wird. Keiner hat aber auch die traute diesen Besitzer der Kampfhunde anzusprechen, weil der nicht ungefährlich ist und jeder an seinem Leben hängt. Polizei anzurufen ist eher zwecklos,weil die Hunde in der Nacht nur immer mal wieder bellen und keiner von der Polizei oder anderen Ämtern sich die mühe machen würde, da mal einige Nächte zu beobachten oder auch am Tage wie die Kampfhunde sich verhalten und das der Besitzer sich nicht um die Tiere kümmert. Er kommt nur um die ecke,wenn er denen Fressen geben muss ( teils echt erst nach 22Uhr und das Gekläffe ist groß) oder eben die Haufen einzusammeln.
    Ich bin mit meinem Latein am Ende und ein Umzug wird eher schwer werden.
    Vielleicht haben Sie eine Lösung für mich ohne das man mir am ende nach dem Leben trachtet.

    Freue mich über eine Antwort.
    Vielen Dank & Herzliche Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. August 2019 um 11:50

      Hallo Eni,
      welche rechtlichen Möglichkeitne Sie haben, sollten Sie ggf. mit einem Anwalt besprechen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Corcodel
    Am 1. August 2019 um 16:31

    Guten Tag,
    Ich habe Einfamilienhaus mit ELW gekauft.Die ELW ist momentan vermietet für eine Familie mit einem großes Hund.Der Hund ist so groß und bellt so stark.Ich habe 2 Kinder,10 und 2 Jahre alt.in 2 Wochen möchten wir umziehen.ich habe schon Angst davon.im Mietvertrag steht das Tier Behaltung ist nach Vermiter Zustimmung.nach Gesetz sie müssen 6 Monaten im Kündigungsfrist bleiben.wir haben einen gemeinsamen Eintritt.Nach Gesetz,kann ich jetz sagen :sie können im ELW bleiben aber ohne Hund?Meinem Kindern haben Angst von so großen Hünde.
    Was muss ich machen?
    Vielen Dank

  14. Felix G.
    Am 11. Juli 2019 um 12:52

    Hallo,

    ich bin seit kurzem in eine 2-Zimmer-Wohnung eingezogen – Mehrfamilienhaus.
    Zusätzlich habe ich eine kleine Terrasse.
    Laut Mietvertrag bzw. Hausordnung ist es untersagt, dass Hunde auf meiner Terrasse dürfen.

    Ist dies überhaupt zulässig?
    Eigentlich kann mir doch mein Vermieter auf meiner Terrasse sowas nicht verbieten.

  15. tanja
    Am 25. Juni 2019 um 9:43

    wir sind 2014 in eine neue wohnung umgezogen mit unsere hündin kira,vermieter hatte nichts dagegen.3 tage später mußten wir den hund abgeben mit der begründung nachbar unter uns hätte eine tierallergie,er sagte noch wenn der nachbar nicht mehr hir wohnen würde hätte er nichts dagegen,nachbar ist vor 2 jahren ausgezogen.meine beste freundin ist vor einem monat verstorben an krebs,ich hatte ihr mein versprechen gegeben dass ich den hund zu mir hole.er ist sher brav,bellt nicht nicht und ist auch ansonsten sehr lieb er ist grade mal 9 monate alt er ist ein australian shepherd

  16. Jasmin
    Am 18. Mai 2019 um 21:04

    Hallo,

    ich wohne seit fünf Jahren in meiner Wohnung und würde gerne einen kleinen Corgi halten.
    In meinem Mietvertrag steht folgende Klausel:

    Der Mieter darf Haustiere mit Ausnahme von Kleintieren nur mit Zustimmung des Vermieters halten. Die Zustimmung kann nur versagt bzw .widerrufen werden, wenn durch die Tiere andere Hausbewohner oder Nachbarn belästigt werden oder eine Beeinträchtigung der Hausbewohner oder des Grundstücks zu befürchten ist.

    Alle Angelegenheiten laufen in diesem Haus über eine Hausverwaltung.
    Auf Nachfrage bei der zuständigen Verwalterin, habe ich ein NEIN zu meinem Vorhaben erhalten.
    Ist das rechtlich in Ordnung?
    Sie meinte, wenn jeder in dem Haus einen Hund hätte, wäre das zu laut und würde zu viel Dreck machen.
    Die Wohnung seien zudem zu klein.
    In dem Haus wohnen 13 Parteien. Ich wohnen in einer 30 qm großen 1 Zimmer Wohnung mit Balkon. Das Haus liegt direkt vor einem See mit Grünflächen.

    Kann ich mir trotzdem einen Corgi anschaffen?

    Freue mich über eine Antwort.

    Vielen Dank & Herzliche Grüße

  17. Alina
    Am 8. Mai 2019 um 13:35

    Hallo,
    ich wohne auch in einer Mietswohnung mit meinem Freund. Unserer Vermieterin wohnt mit im Haus. Wir würden uns gerne einen Hund anschaffen doch meine Vermieterin möchte dies leider nicht.
    Sie hat mir jetzt auch keinen Grund sagen können außer das sie darauf keine Lust hätte wo ich sie darauf angesprochen hatte.
    In unserem Mietvertrag hatte sich auch reingeschrieben das Haustiere verboten sind.

    Kann sie das so verbieten?

  18. Michaela
    Am 12. April 2019 um 8:34

    Bei uns in unmittelbarer Nachbarschaft lebt ein Pärchen mit zwei großen Hunden,einen Wolfshundmix und ein Rottweilermix in einer ca.70 Quadratmeter großen Wohnung und kommen am Tag nur 3 mal für jeweils 15 Minuten raus. Auslauf ist gar nicht gegeben! Was kann man tun?

  19. Georg G.
    Am 4. April 2019 um 20:09

    Hallo,
    Ich bräuchte einen Rat.
    Im Mietvertrag steht das kleinere Tiere erlaubt sind.(Fisch,Vogel etc.), jedoch keine größeren wie z.B. Hunde.
    Unsere Wohngenossenschaft sagte uns das wir von jeder Wohnpartei die bei uns im Haus mitwohnt eine schriftliche Zustimmung bräuchten(insgesamt 9 Parteien). Reicht es aus, wenn Beispielsweise 8 von 9 ja sagen oder müssen wirklich alle ihre Zustimmung abgeben?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. Mai 2019 um 17:17

      Hallo Georg,

      das können wir leider nicht beurteilen. Bitte wenden Sie sich an Ihre Wohngenossenschaft.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Andrea
    Am 22. März 2019 um 12:15

    Guten Tag ich bin mit Hund in eine neue Wohnung gezogen das war 2017 .Meine Hündin ist Verstorben mit Erlaubnis des Vermieters über Whatsap durfte ich einen neuen Hund.Nun hat mich eine Freundin gefragt ob ich ihrenWelpen nehmen kann.Habe ihr gesagt ja kann ich .Der vermieter sagt ich hätte ihn vorher fragen müssen .Nur seltsam ist es seine Tochter darf 2Hunde nun hat er mir 2 Wochen Zeit gegeben den Hund wider ab zu geben .Der Hund gehört mir nicht sondern meine rFreundin die 3Monate in einer Klinik ist das habe ich dem Vermieter gesagt nach dem er mich angerufen hat .Kann er mir die Wohnung Kündigen?Vor ab hatte ich bei facebook gepostet es ist meiner nur das stimmt nicht .Es ist ein Cihua also nnicht grösser als ein Hase .Wie oder was kann ich nun tun .LG

  21. Xaver
    Am 11. März 2019 um 19:54

    Darf eine Vermieterin verbieten, wenn ein Hund für 2 Wochen von 9:00 bis 16:00 anwesend ist?
    Ich habe diesen Fall, dass wir auf den Hund einer Freundin aufpassen, weil sie auf Fortbildung ist.

  22. Nicola
    Am 23. Februar 2019 um 6:26

    Hallo,

    ich wohne in einem Mehrfamilienhaus, mein Vermieter hat mir die Haltung erlaubt, die Eigentümer haben der Hausverwaltung eine Unterschriftensammlung gegen den Hund vorgelegt und behaupten das der Hund gefährlich und bedrohend ist. Der Hund ist kein Listenhund und im Haus befinden sich andere Hunde wie z. B. Ein Husky der von der Widerristhöhe meinem Hund ähnelt. Erst hat die Hausverwaltung mir die Haltung zu gestimmt jetzt versuchen sie dies zu widerrufen. Was sind meine Möglichkeiten?

    Mit freundlichen Grüßen und danke im voraus
    Nicola

  23. Ute B.
    Am 4. Januar 2019 um 18:59

    Hallo,
    Ich habe bei meinem Vermieter um eine Einzelfallbetrachtung gebeten, weil ich einen Hund kaufen möchte. Gibt es Mindestanforderungen an eine Einzelfallbetrachtung?
    Ich habe Rasse , Größe (max 46 cm, max 20 kg), Sanftes Wesen (mit Internetlink) beschrieben. Auch unsere persönliche Eignung (schon Erfahrungen mit Hundeerziehung, ich bin nicht mehr berufstätig). Und EG-Wohnung.
    Vermieter verweigert die Erlaubnis . Begründet mit Erhalten der Wohnqualität für andere Mieter, enges Treppenhaus und kleine und mittlere Wohneinheiten.
    Reicht das?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Februar 2019 um 17:49

      Hallo Ute,

      der Vermieter darf die Hundehaltung in der Mietwohnung nicht pauschal verbieten. Sie können die Rechtmäßigkeit des Verbotes mit einem Anwalt prüfen. Die Umstände müssen individuell betrachtet werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Bd
    Am 31. Dezember 2018 um 22:39

    Hallo, darf der vermieter mir die Hunde Haltung in der Mietwohnung verbieten ??? Wir haben den Vertrag unterschrieben und uns wurde klar gesagt das kein Hund willkommen ist. Darf der vermieter uns die haltung verbieten.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. Januar 2019 um 16:49

      Hallo Bd.,

      in der Regel kann der Vermieter die Hundehaltung verbieten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Insa
    Am 18. November 2018 um 9:58

    Guten Tag Mein Problem ist momentan das wir 2 häuser besitzen die zusammenstehen diese sollen nun verkauft werden .. Wir leben in dem einem Einfamilienhaus und das andere ist Vermietet an einen jungen Mann mit 2 großen Hunden soweit so gut .. neuerdings kommt jedoch zu jeder hausbesichtigung die Freundin des Mieters mit ihren beiden ebenfalls großen Hunden zu Besuch und die potenziellen Käufer dachten es sei an beide mit 4 großen Hunden vermietet .. was mein Problem ist klar kann Mann das erklären das dem nicht so ist aber ob die potenziellen Käufer das glauben ist ne andere Sache.. zudem läst sie ihre Hunde auch gerne mehrere Tage bei ihm was mir als Vermieter nicht sehr zu sagt. Was kann ich tun ich habe nichts gegen Hunde habe selber einen . Aber 4 große im Haus ist mir einfach zu viel .

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. November 2018 um 11:14

      Hallo Insa,

      möglicherweise hilft bereits ein klärenden Gespräch. Ggf. können Sie die Hundehaltung/den Hundebesuch auch untersagen. Wenden Sie sich dazu ggf. an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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