Was die Handwerkerregelung bedeutet

Von Murat Kilinc

Letzte Aktualisierung am: 16. April 2025

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Die Handwerkerregelung für LKW-Fahrer

Durch die Handwerkerregelung können Werkzeuge und andere Güter unter Umständen auch ohne Fahrtenschreiber transportiert werden.
Durch die Handwerkerregelung können Werkzeuge und andere Güter unter Umständen auch ohne Fahrtenschreiber transportiert werden.

Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) regelt die Fahrbedingungen für Berufsfahrer in Deutschland und soll so mehr Sicherheit im Straßenverkehr gewährleisten. Der Gesetzestext beinhaltet auch Regelungen, die die Nutzung von Tachographen oder die LKW-Weiterbildungspflicht betreffen.

Allerdings gibt es zu diesen Regelungen einige Ausnahmen, eine davon ist die sogenannte Handwerkerregelung. Diese sorgt dafür, dass Berufsfahrer, die nicht hauptberuflich LKW fahren, nicht dieselben Qualifikationen erbringen müssen, wie hauptberufliche Lastwagenfahrer.

Doch muss zum Beispiel eine Fahrerkarte dank der Handwerkerregelung von bestimmten Fahrern nicht mitgeführt werden? Existieren weitere Regelungen in deutschen und europäischen Gesetzestexten, von denen Handwerker unter Umständen befreit werden können? Dieser Beitrag beantwortet wichtige Fragen zum Thema.

FAQ: Handwerkerregelung

Ist die Handwerkerregelung gesetzlich festgelegt?

Ja, im Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) wird definiert, dass Handwerker keine Fahrerkarte benötigen, wenn das Fahren nicht ihre Hauptbeschäftigung ist.

Wer fällt unter diese Ausnahmeregelung in Bezug auf die Fahrerkarte?

Wichtig ist hier die Tätigkeit und nicht die Berufsbezeichnung. Wird der LKW zum Transport zum Arbeitsort und von Materialien, Werkzeugen, Geräten usw. verwendet, muss keine Fahrerkarte vorhanden sein.

Wird ein Fahrtenschreiber bei der Handwerkerregelung benötigt?

Ein Fahrtenschreiber wird dann nicht benötigt, wenn der Transport zum Arbeitsplatz bzw. der Materialien innerhalb von 100 km erfolgt und das Fahren auch hier nicht die Haupttätigkeit ist.

Was besagt die Handwerkerregelung?

Die Handwerkerregelung geht aus § 1 Abs. 2, Nr. 5 BKrFQG hervor. Hier steht:

Abweichend von Absatz 1 gilt dieses Gesetz nicht für Beförderungen mit […] Kraftfahrzeugen zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer oder die Fahrerin zur Ausübung des Berufs verwendet, sofern es sich beim Führen des Kraftfahrzeugs nicht um die Hauptbeschäftigung handelt [.]

Durch die Handwerkerregelung sind Module zur Weiterbildung möglicherweise keine Pflicht
Durch die Handwerkerregelung sind Module zur Weiterbildung möglicherweise keine Pflicht

Dementsprechend besagt die LKW-Handwerkerregelung, dass vom BKrFQG ausgenommen ist, wer von Berufs wegen ein Kraftfahrzeug zum Transport verwendet, wenn dies nicht seine Haupttätigkeit darstellt. Doch was bedeutet dies im Klartext? Ist das Fahren ohne Fahrerkarte eine der Ausnahmen der Handwerkerregelung? Um diese und andere Fragen zu beantworten, muss zuerst geklärt werden, welche der für LKW-Fahrer geltenden Regelungen auf das BKrFQG zurückzuführen sind.

BKrFQG – Handwerkerregelung beschert Ausnahmen

Allgemein regelt das BKrFQG die Weiterbildungspflicht von LKW-Fahrern. Laut Gesetz sind alle Berufsfahrer der Klassen C und D, also solche, die ein Fahrzeug mit über 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse fahren, verpflichtet, alle fünf Jahre an einer Weiterbildung teilzunehmen. Diese Weiterbildung muss:

  • im Inland oder in dem EU-Mitgliedstaat durchgeführt werden, in dem der Fahrer beschäftigt ist,
  • eine Dauer von insgesamt 35 Stunden aufweisen, wobei in der Regel fünf Ausbildungseinheiten zu sieben Stunden abzuleisten sind.

Von dieser Regelung sind Handwerker, die die Kriterien in §1 Absatz 2 Nr. 5 erfüllen, ausgeschlossen. Doch gilt diese Ausnahme wirklich nur für Handwerker?

Führerscheineintrag 95 erspart dank Handwerkerregel

In der Regel müssen Fahrer, die eine Weiterbildung absolviert haben, die Schlüsselzahl 95 als Eintrag in ihrem Führerschein erhalten. Diese dient als Nachweis dafür, dass die Weiterbildung bestanden ist. Sie wird von der für die Fahrerlaubniserteilung zuständige Behörde verliehen und ist mit einem Ablaufdatum versehen, sodass Kontrolleure sicherstellen können, dass die Weiterbildung noch nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. Auch die Nummer 95 muss folglich dank der Handwerkerregelung nicht im Führerschein eingetragen werden.

Gilt die Handwerkerregelung nur für Handwerker?

Laut Hinweis des Bundesamtes für Güterverkehr gilt die Ausnahme “unter anderem für bestimmte Handwerker und vergleichbare Beschäftigte.” Entscheidend ist also nicht die Berufsbezeichnung, sondern die Art der Tätigkeit. Wichtig ist, dass im Rahmen dieser Tätigkeit mit einem LKW von über 3,5 Tonnen Gewicht Materialien transportiert werden, die für die Ausübung dieser Tätigkeit wichtig sind. Als Beispiele nennt das Bundesamt die “Beförderung von Werkzeugen, Ersatzteilen, Bau- und Einkaufsmaterialien, Werkstoffen, Geräten” etc.

Entscheidend für die Handwerkerregelung ist laut BAG außerdem, dass das Fahren nicht Ihre Haupttätigkeit ist, Sie also nicht als Fahrer angestellt sind und in Ihrem Arbeitsvertrag das Fahren auch nicht als Ihre Hauptaufgabe genannt wird. Laut Bundesamt können Sie selbst erkennen, ob dies auf Sie zutrifft, indem Sie überprüfen, wie viel Zeit der Gütertransport im Vergleich zu anderen Aufgaben in Anspruch nimmt. Hier ist Ihre gesamte Arbeitssituation entscheidend. Wenn Sie also an einem Tag acht Stunden Auto fahren, sind Sie in der Regel trotzdem nicht als hauptberuflicher Fahrer zu verstehen, wenn Sie an allen anderen Wochentagen anderen Tätigkeiten nachgehen, von denen mindestens eine mehr Zeit in Anspruch nimmt.

Handwerkerregelung zum Fahrtenschreiber

Eine Handwerkerregelung zum Fahrtenschreiber existiert ebenfalls im deutschen Recht.
Eine Handwerkerregelung zum Fahrtenschreiber existiert ebenfalls im deutschen Recht.

Die Fahrerkarte ist eine mit einem Speicherchip ausgestattete, personengebundene Checkkarte, die in Verbindung mit einem Fahrtenschreiber benutzt wird, um die Lenk- und Ruhezeiten von Fahrern zu überprüfen.

Diese Maßnahme ist wichtig, da so gewährleistet werden soll, dass übermüdete Fahrer Ruhepausen einlegen. So hofft der Gesetzgeber, die Unfallquote von LKW-Fahrern im Straßenverkehr verringern. LKW-Fahrer sind durch das Arbeitszeitgesetz und die EU-Verordnung 561/2006 dazu angehalten, geltende täglichen Ruhezeiten von elf Stunden einzuhalten. Der Fahrtenschreiber soll helfen, diese durchzusetzen.

Doch ist ein solcher Fahrtenschreiber trotz Handwerkerregelung Pflicht? Tatsächlich ist die Nutzung von Fahrerkarte und Fahrtenschreiber nicht im BKrFQG geregelt. Stattdessen gilt innerhalb der EU die Verordnung Nr. 165/2014, auch Tachographenverordnung genannt, die zu März 2015 zum letzten Mal verändert wurde.

Auch diese sieht eine Handwerkerregelung zur Fahrerkarte vor. Sie kann als “Handwerkerregelung von 100 km Abstand vom Arbeitsplatz” zusammengefasst werden: Diese besagt, dass der Transport von Handwerksmaterialien zu beruflichen Zwecken innerhalb eines Radius von 100 Kilometern vom Arbeitsplatz auch ohne Fahrtenschreiber möglich ist.

Bis dato lag der zulässige Abstand, bevor eine Fahrerkarte notwendig wurde, bei 50 Kilometern, wurde dann aber mit den Neuerungen 2015 verdoppelt.

Die Handwerkerregelung der LKW-Fahrerkarte gilt für Fahrzeuge, die für zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen Gesamtgewicht zugelassen sind. Normalerweise sind digitale Fahrtenschreiber für gewerbliche Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen Gesamtgewicht Pflicht. Selbst wenn die Handwerkerregelung greift, über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht wird für beruflichen Gütertransport in jedem Fall ein Fahrtenschreiber verpflichtend.

Weitere Ausprägungen der Handwerkerregelung

Ausnahmen für Handwerker und Berufsfahrer, die nicht hauptsächlich der Fahrtätigkeit nachgehen, finden sich auch an anderen Stellen in Gesetzestexten und zu verschiedenen Sachverhalten. Im folgenden Abschnitt werden einige weitere Regelungen zusammengetragen.

Handwerkerregelung für Gefahrgut?

Das deutsche Recht, genauer die Gefahrgutverordnung (GGVSEB) sieht strenge Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter im Straßenverkehr vor. Gefahrgut wird dabei definiert als ein Stoff oder ein Gegenstand, der wegen seiner Eigenschaften beim Transport eine Gefahr der öffentlichen Sicherheit darstellen könnte.

Aus geltendem EU-Recht geht auch eine Handwerkerregelung für Gefahrgut hervor.
Aus geltendem EU-Recht geht auch eine Handwerkerregelung für Gefahrgut hervor.

Eine Liste der gefährlichen Güter kann der Tabelle A im Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) entnommen werden. Von Munition und Schwarzpulver über Nitroglycerin bis hin zu geschmolzenem Schwefel sind hier alle Substanzen aufgelistet, für die die verschärften Auflagen der GGVSEB gelten.

In der Regel gilt für Gefahrgut-LKW, dass sie rundum gut sichtbar mit speziellen Tafeln versehen sein müssen, die sie unmissverständlich als Gefahrguttransport kennzeichnen. Außerdem gilt eine spezielle Ausrüstungspflicht, welche Merkblätter beinhaltet, aber auch ein ABC-Pulverlöscher zur Unterbindung gefährlicher Reaktionen, entsprechende Ladungssicherung, gegebenenfalls Warnblinkleuchten und einige weitere Anforderungen werden genannt.

Eine spezielle Handwerkerregelung für Gefahrgut unter bestimmten Voraussetzungen sehen die deutschen Transportvorschriften allerdings nicht konkret vor.

Dennoch gibt es ungeachtet einer mangelnden Handwerkerregelung Ausnahmen zu den Regelungen der GGVSEB, die auch Sie unter Umständen beanspruchen können.

Die GGVSEB regelt in § 5 Ausnahmen, unter denen Transporte von den Teilen 1-9 der Verordnung ausgenommen werden können. Demnach kann eine Ausnahme beantragt werden, sofern diese konform mit der EU-Richtlinie 2008/68/EG ist. Diese Richtlinie “über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland” beinhaltet tatsächlich Ausnahmen. In ihrem Rahmen werden zum Beispiel nur bestimmte Maschinen als Fahrzeuge verstanden. Land- und forstwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen, die nicht über 40 km/h fahren, wenn sie gefährliche Güter befördern, gelten in diesem Zusammenhang nicht als Fahrzeuge und sind den Richtlinien nicht unterworfen. Dies kann als eine Art Handwerkerregelung verstanden werden.

Handwerkerregelung bei Anhänger-Fahrten

Die Bestimmungen des BKrFQG gelten nicht nur für Lastwagen, sondern auch für PKW-Gespanne, die insgesamt zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen zulässiger Höchstmasse aufweisen. Ein Gespann ist hierbei etwa ein PKW mit Anhänger. Auch hier muss der Fahrer im Normalfall einen Fahrtenschreiber verwenden und die Fahrzeiten aufzeichnen.

Doch auch die Handwerkerausnahme bei Fahrtenschreibern gilt für PKW-Gespanne. Demnach gilt auch in diesem Fall, dass Fahrzeuge, die zur Beförderung von Material verwendet werden, welches zur Berufsausübung benötigt wird, von der Tachographenpflicht befreit sind, sofern das Lenken des Fahrzeugs nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt und er sich in einem Radius von 100 km Luftlinie vom Standort des Unternehmens aufhält.

Tipp: Konsultieren Sie bei Unsicherheit einen Anwalt

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie in die Ausnahmegruppe fallen und durch die Handwerkerregelung ein Tachograph für Ihre Arbeit nicht notwendig ist, sollten Sie auf Nummer Sicher gehen und einen Anwalt konsultieren. Dieser kann für Sie prüfen, ob das Fahren ohne Fahrerkarte laut der Handwerkerregelung für Sie erlaubt ist, oder ob Sie sich nicht doch ein solches Kontrollgerät zulegen sollten.

Handwerkerregelung im ADR

Gesetz der EU: Eine Handwerkerregelung beinhaltet das ADR ebenfalls.
Gesetz der EU: Eine Handwerkerregelung beinhaltet das ADR ebenfalls.

Auch das europäische ADR beinhaltet die Handwerkerregelung in Kapitel 1.1.3.1 c) ADR. Im Rahmen der Regelung gelten weitere Voraussetzungen für die Freistellung vom ADR, die ebenfalls als Handwerkerregelung verstanden werden.

Demnach gelten die Vorschriften des ADR nicht, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Mögliche gefährliche Güter werden nur in Verbindung mit der beruflichen Tätigkeit transportiert.
  • Das Beförderungsvolumen pro Behälter überschreitet 450 Liter nicht.
  • Nur der übliche Tagesbedarf am Einsatzort darf hin- und zurücktransportiert werden. Auch die Menge verschiedener Stoffe ist anhand eines Punktesystems genau beschränkt.
  • Die Verpackungen müssen geeignet, dicht verschlossen und ausreichend gesichert sein.
  • Interne und externe Versorgungsfahrten sind von dieser Handwerkerregelung ausgeschlossen.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Murat Kilinc ist dank seines Expertenwissens dazu in der Lage, die Leser von bussgeldkatalog.org umfassend über Themen rund um den Verkehr - wie etwa das Verkehrszivilrecht sowie das Verkerhrsstrafrecht - aufzuklären. Sein Studium absolvierte er an der Universität Bremen. Sein Referendariat führte den heutigen Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH an das OLG Celle sowie in den Landgerichtsbezirk Verden.

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35 Kommentare

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  1. Hans
    Am 4. März 2020 um 15:36

    Hallo,

    wie ist der Stand bei einen Energieversorger?
    Das “Gefährt” ist ein LKW 40t. Die Fahrer: 1 mal Berufskraftfahrer mit Module und zweimal LKW-Scheininhaber die gelegentliche Fahrten ausüben. Die Entfernung ist meisten über 100km.
    Es wird bis dato keine Fahrerkarte verwendet und kein Fahrtenschreiber.

    Tritt da eine Sonderregelung oder ist das verhalten vom Unternehmen falsch?

    Schöne Grüße,

    Hans

  2. Fabian
    Am 21. November 2019 um 22:42

    Hallo, ich betreibe einen Kaminholzhandel. Meine Haupttätigkeit ist das Produzieren von Kaminholz. Nun ist das Geschäft in den letzten Jahren gewachsen und ich überlege mir einen Fahrzeug über 3,5 bis 7,5 To zu kaufen. Führerscheine sind vorhanden, 95er Eintragung nicht und auch keine Module gemacht. Mit dem kleinen Transporter soll das Kaminholz zu unsern Kunden zu gebracht werden. Dieses wird nie im größeren Umkreis als 100km passieren. Falle ich mit dieser Tätigkeit unter die Handwerkerregelung? Es ist ja eine Nebentätigkeit (Liefern von Holz) zur Haupttätigkeit (Sägen Spalten von Holz) zudem wird mit der Lieferung kein Geld verdient.

  3. ernst
    Am 7. Juni 2019 um 7:40

    Die Handwerkerregelung zum Fahrtenschreiber ist ausführlich beschrieben

  4. H. Sachs
    Am 23. Mai 2019 um 17:54

    BETRIFFT HANDWERKERREGELUNG ÜBER 100km.
    So eine Handwerkerregelung hört sich ja super an. Ist soweit auch klar und verstanden.
    Jedoch welche Vorschriften für Lenk und Ruhezeiten sind anzuwenden bei Handwerkern die gelegentlich weiter als die 100km unterwegs sind. Tachographische Aufzeichnungen sind erforderlich aber wie steht es mit den Ruhezeiten bei Nichtkraftfahrern?
    Im konkreten Fall saßen zwei Fahrer auf dem 7,49T.
    Am ersten Tag beginnt die Fahrt um 15.52, Dauer des ersten Blocks ca3,5 Std,dann 21.30-21.50.
    Dann Block 2 von 3-4Uhr, dann war schlafen dran und um 9.40 fährt wieder der selbe Fahrer nochmals 1.20Std.
    Der Vorwurf die Ruhezeit sei um 3.28Std verkürzt, für die ich als böser Arbeitgeber nun bestraft werden soll.

    Danke für Anregungen die weiterhelfen.
    Kommentare wie da musste zum Anwalt oder da habe ich auch keine Ahnung kÖnnt Ihr Euch sparen.

    mFg
    hs

    MfG
    H Sachs

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